Im Oktober 2015 revidierte der Bundesrat die Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen und reagierte damit auf ein ständerätliches Postulat Fournier (cvp, VS), das 2014 einen Bürokratieabbau im Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK) gefordert hatte. Die Aufteilung der Finanzhilfe an Konsumentenorganisationen wird ab 2016 neu mit einem vereinfachten System durchgeführt. Insbesondere der Verzicht auf eine quantitative und qualitative Evaluation der Tätigkeiten der Konsumentenorganisationen soll zu einer Reduktion des Bürokratieaufwands führen, so der Bundesrat.

Reorganisation des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (Po. 14.3922)
Dossier: Gewährung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen