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  • Freysinger, Oskar (svp/udc, VS) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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In der Frühjahrssession 2015 hatte sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Freysinger (svp, VS) zu befassen, die Zweitwohnungen in Berggebieten zu Notfalls- und Beherbergungsreserven für den Krisenfall erklären wollte. Dies würde dazu führen, dass solche Bauten von den Berechnungen zur Eruierung des Zweitwohnungsanteils, welche aufgrund Annahme der Zweitwohnungsinitiative notwendig wurden, ausgenommen würden. Während die UREK-NR 2013 noch für Folge geben plädiert hatte, empfahl sie nun ihrem Rat mit 20 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dem Anliegen keine Folge zu geben. Gemäss der Kommission berücksichtigt der unterdessen vorgelegte bundesrätliche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative nach der Beratung durch die Kommission die Interessen der Bergregionen bereits in angemessener Weise. Man habe den "Handlungsspielraum bestmöglich genutzt"; die Annahme der parlamentarischen Initiative würde hingegen den Volkswillen missachten. Diese Ansicht schienen die Nationalrätinnen und Nationalräte grösstenteils zu teilen und schickten das Anliegen mit 13 zu 165 Stimmen bei drei Enthaltungen endgültig bachab.

Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven aus Zweitwohnungen (Pa.Iv. 12.504)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Eine Umgehung der restriktiven Regelungen zum Zweitwohnungsbau erhoffte sich Oskar Freysinger (svp, VS) mit seiner Forderung nach der Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven in Berggebieten. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte er, solche Bauten von den durch die Zweitwohnungsinitiative eingeführten verfassungsmässigen Beschränkungen auszunehmen. Insbesondere schlecht ausgelastete Ferienwohnungen würden sich gut als Reserven eignen, da sie ausgestattet und sofort beziehbar seien, argumentierte der Initiant. In der erstberatenden UREK-NR war dieser Versuch einer Neuauslegung der Zweitwohnungsinitiative äusserst umstritten. Die Kommission beantragte schlussendlich mit 13 zu 12 Stimmen äusserst knapp, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission hingegen war der Ansicht, ein solches Anliegen widerspreche dem Volkswillen und löse darüber hinaus das Problem der „kalten Betten“ nicht. Die UREK-SR lehnte die Initiative mit 10 zu 1 Stimmen deutlich ab, womit der Antrag auf Folge geben im Plenum diskutiert werden muss.

Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven aus Zweitwohnungen (Pa.Iv. 12.504)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Die Regelung des Zugangs von Lobbyisten ins Bundeshaus und dabei insbesondere die Forderung nach Offenlegung der Interessenbindungen zur Schaffung von Transparenz beschäftigte die Räte auch in diesem Berichtsjahr. Eine parlamentarische Initiative Freysinger (svp, VS), die eine Offenlegung der jährlichen Einkünfte verlangte, die mit Vorstands- und Verwaltungsratsmandaten erzielt werden, war 2009 erst im Ständerat gescheitert (07.467). Eine weitere parlamentarische Initiative des Walliser SVP-Politikers forderte eine angemessene Vertretung der Interessengruppen in den Kommissionen, um die Konzentration spezifischer Interessen in einzelnen Arbeitsgruppen zu verhindern (09.467). Der Vorstoss war in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission umstritten. Im Nationalrat wurde ihm dann aber mit 99 zu 74 Stimmen keine Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), die den Zugang von Lobbyisten zum Bundeshaus gesetzlich regeln wollte, scheiterte am Veto der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. In der Schwesterkommission im Nationalrat war sie noch unterstützt worden – allerdings nur dank des präsidialen Stichentscheids. Damit stand zu diesem Thema im Berichtsjahr noch die Motion Reimann (svp, SG) aus, die ebenfalls mehr Transparenz verlangt, von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates jedoch bereits zur Ablehnung empfohlen worden war (09.3835).

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Einen Teilerfolg konnte Nationalrat Freysinger (svp, VS) mit seinem Vorstoss für mehr Transparenz über die Interessenbindungen der Parlamentarier verbuchen. Seine parlamentarische Initiative (07.467) verlangte, dass in der bereits vorhandenen öffentlichen Liste der Interessenbindungen auch die jährlichen Einkünfte deklariert werden, die sich aus Mandaten wie Vorstands- oder Verwaltungsratsmitgliedschaften ergeben. Der Nationalrat gab dieser von der SP, der GP und einer Mehrheit der SVP unterstützten Initiative mit 101 zu 69 Stimmen Folge. Im Ständerat, wo die Linke und die SVP schwächer vertreten sind, scheiterte sie jedoch mit 21 zu 13 Stimmen. Neu im Nationalrat eingereicht, aber im Berichtsjahr noch nicht behandelt wurden zwei Vorstösse von Graf-Litscher (sp, TG) und Reimann (svp, SG) (09.3835) für die Schaffung eines Registers aller im Bundeshaus aktiven Lobbyisten.

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Au plénum, le rapporteur de la sous-commission, le valaisan Oskar Freysinger (udc), a présenté cette loi comme « pragmatique et libérale » et a invité les députés à suivre la position de la commission et voter l’entrée en matière. Une minorité de la commission emmenée par Ruedi Noser (plr, ZH) a proposé, quant à elle, de ne pas entrer en matière sur les deux projets, les jugeant « démesuré, redondant » et faisant naître de « fausses attentes ». Au vote, les députés ont accepté l’entrée en matière sur le projet 1 par 102 voix contre 72, et par 98 voix contre 68 sur le projet 2. Lors de la discussion par article, les députés se sont prononcés sur 13 propositions d’amendement, dont dix émanaient du seul Roland Borer (udc, SO). De tous les amendements proposés, auxquels la commission s’opposait d’ailleurs, douze ont été rejetés à de larges majorités par le plénum. Le seul amendement adopté – par 95 voix contre 65 – a été celui du député bernois Norbert Hochreutener (pdc), qui demandait que l’assurance responsabilité civile que devra conclure tout détenteur de chien prévoira une couverture d’un million de francs (éventuellement de deux millions) au minimum. Au vote sur l’ensemble, les députés ont adopté le projet par 97 voix contre 72, une large majorité de l’UDC et du PLR s’y opposant en vain.

Conseil national initiative parlementaire Kohler visant à interdire les pitbulls

Suite aux résultats des procédures de consultation et malgré le fait que plusieurs cantons aient déjà légiféré sur la question, la sous-commission compétente du Conseil national, présidée par le valaisan Oskar Freysinger (udc), a poursuivi ses travaux en vue de la mise en place d’une loi fédérale sur les chiens dangereux. La commission pouvait d’ailleurs s’appuyer sur les résultats de la procédure de consultation relative à l’initiative parlementaire Kohler. En effet, la grande majorité des acteurs concernés, et en particulier les cantons, se sont prononcés en faveur d’une réglementation fédérale sur les chiens dangereux.

Conseil national initiative parlementaire Kohler visant à interdire les pitbulls

In der Debatte über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag befasste sich der Nationalrat auch mit drei im Jahre 2004 eingereichten parlamentarischen Initiativen, welche das Ziel verfolgten, Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen. Chiara Simoneschi-Cortesi (cvp, TI) verlangte (parl. Iv. 04.469), dass Personen, die mit Kindern arbeiten, bei ihrer Anstellung einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Oskar Freysinger (svp, VS) forderte (parl. Iv. 04.441), dass Verurteilungen wegen Pädokriminalität nie aus dem Strafregister gelöscht werden. CVP-Präsident Darbellay (VS) beantragte in seinem Vorstoss für Personen, die mit unter 16jährigen sexuelle Handlungen begangen haben, ein mindestens zehnjähriges Verbot von beruflichen und ausserberuflichen Aktivitäten mit regelmässigem Kontakt zu Kindern. Die CVP unterstützte alle drei Initiativen, da es trotz allen juristischen Einwänden darum gehe, hier ein Zeichen zugunsten des Schutzes der Kinder zu setzen. Die SVP stellte sich aus denselben Gründen hinter die Anträge von Simoneschi-Cortesi und Freysinger. Die FDP, die SP und die GP anerkannten zwar, dass im Bereich der Prävention der Pädokriminalität ein Handlungsbedarf bestehe, lehnten jedoch alle drei Vorstösse wegen ihrer juristischen Mängel ab. Der Nationalrat entschied sich knapp für die Initiativen von Simoneschi-Cortesi und Darbellay, die von deutlichen Mehrheiten der SVP und der CVP und jeweils kleinen Minderheiten der SP, der FDP und der GP unterstützt wurden. Der Ständerat gab ihnen hingegen keine Folge. Die grosse Kammer überwies in der Herbstsession oppositionslos auch noch eine Motion Sommaruga (sp, GE), welche diese Forderungen zum Schutz von Kindern vor rückfallgefährdeten Sexualtätern in allgemeiner Form aufnimmt, die Ausarbeitung der konkreten Massnahmen und strafrechtlichen Bestimmungen aber der Regierung überlässt.

parlamentarischen Initiativen Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen

Nach dem Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes 2004 in der grossen Kammer hatte die SGK des Nationalrates 2005 beschlossen, die unbestrittenen Elemente der Revision, insbesondere das 4-Säulen-Konzept (Prävention inklusive Jugendschutz, Therapie, Schadensverminderung – beispielsweise durch die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe – und Repression) mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufzunehmen. Im Mai legte die Kommission ihre Vorschläge für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes vor. Der Bundesrat war damit weitgehend einverstanden

Bereits in der Eintretensdebatte wurde in erster Linie die heroingestützte Behandlung Schwerstsüchtiger ins Zentrum gerückt. Um die Behandlung des brisanten Geschäfts zu verzögern, reichte Ruey (lp, VD) einen Rückweisungsantrag an die Kommission ein. Er erklärte, die Heroinabgabe müsse vertieft untersucht werden, bevor man den auf Ende 2009 befristeten Bundesbeschluss in ordentliches Recht überführe. Support erhielt er von Bortoluzzi (svp, ZH), der die entsprechenden Untersuchungen des BAG als zu wenig neutral einstufte. Bundesrat Couchepin widersprach und wies auf zahlreiche Studien hin, welche die Wirksamkeit der Heroinabgabe belegen (weniger Drogentote, gesündere Konsumenten, geringere Beschaffungskriminalität). Rueys Antrag wurde deutlich mit 61 zu 11 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung meldeten sich die Befürworter einer strengen Abstinenzpolitik erneut wortreich: Die Heroinabgabe habe nichts mit Menschenliebe zu tun (Freysinger, svp, VS), sei sogar menschenverachtend (Waber, edu, BE). Dem hielten die Befürworter gegenüber, sie rette Menschenleben (Gutzwiller, fdp, ZH) und sei mittlerweile auch von der WHO als Therapiemöglichkeit für Schwerstsüchtige anerkannt (Ménetrey-Savary, gp, VD). Die medizinisch indizierte Heroinabgabe passierte schliesslich mit 111 zu 73 Stimmen, die gesamte Revision mit 106 zu 65. Nicht durchsetzen konnte sich der Bundesrat mit seinem Wunsch, Heroin aus der Liste der verbotenen Stoffe in jene der verschreibbaren Betäubungsmittel umzuklassieren. Couchepin plädierte vergeblich, dabei handle es sich um eine reine Frage der Logik. Um nicht noch einmal die gesamte Vorlage zu gefährden, wurde dieser Antrag mit 106 zu 70 Stimmen mit dem Argument verworfen, dies könne auch auf Verordnungsstufe geschehen. Im Fall einer Zustimmung durch den Ständerat drohte die EVP/EDU-Fraktion bereits mit einem Referendum, dem sich wohl auch Teile der SVP anschliessen dürften; damit könnte das Stimmvolk zum zweiten Mal nach 1999 über die heroingestützte Therapie befinden.

Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) (Mo. 04.3376) ab, welche eine deutliche Verschärfung der 4-Säulen-Politik des Bundes sowie ein klar verankertes Verbot des Cannabiskonsums verlangte; das relativ knappe Stimmenverhältnis (90:80) zeigte aber die nach wie vor bestehende Gespaltenheit der grossen Kammer

4-Säulen-Konzept