Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Furgler, Kurt (cvp/pdc) BR EVD / CF DFEP

Prozesse

7 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Fünf Jahre nach der Erstberatung und zwei Jahre nach der Behandlung durch den Ständerat machte sich der Nationalrat an die Bereinigung der Differenzen bei der Aktienrechtsrevision. Die SP-Fraktion beantragte vergeblich, auf die noch offenen Artikel nicht einzutreten, sondern sie an den Bundesrat zurückzuweisen, mit der Auflage, eine Lösung zu präsentieren, welche sowohl mit dem EG-Aktienrecht als auch mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Finanzplatz Schweiz» der Bundesratsparteien konform ist. Im Zentrum dieser Forderung standen die Vorschriften über die Publizität der Aktiengesellschaften und über die Beschränkungen des Aktienerwerbs (Vinkulierung). Von den Gegnern einer Rückweisung wurde darauf hingewiesen, dass es gelte, die Reform jetzt rasch zum Abschluss zu bringen. Ein eigentliches EG-Aktienrecht existiere ohnehin noch nicht, und das Ziel einer vollständigen Konformität mit den bestehenden EG-Richtlinien zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes könne die Schweiz, gleich wie die EG-Staaten, in weiteren Schritten anstreben.

In der Detailberatung war insbesondere die Einschränkung der Übertragung von Namenaktien (Vinkulierung) umstritten. Die Verhandlungen waren geprägt von einer Vielzahl von Anträgen und nahmen eher die Form einer Kommissionssitzung an. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte ihre Meinung seit dem Vorjahr geändert und sprach sich nun gegen das vom Ständerat beschlossene Vinkulierungsverbot für an der Hauptbörse gehandelte Aktien aus. Sie schlug hingegen vor, die zulässigen Gründe für die Nichtanerkennung eines Erwerbers von Namenaktien im Gesetz zu regeln. Nur noch die SP setzte sich für ein vollständiges Vinkulierungsverbot für börsengängige Titel ein. Alle übrigen Antragsteller sahen als kleinsten gemeinsamen Nenner die Möglichkeit einer prozentualen Höchstquote für einzelne Aktionäre vor. Schliesslich setzte sich die Fassung der Kommissionsmehrheit durch, welche zusätzlich zur Quotierung gestattet, Personen auszuschliessen, welche eine Gesellschaft hindern könnten, gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Da mit diesen gesetzlichen Vorschriften insbesondere die «Lex Furgler» (Grundstückerwerb durch Ausländer) und das Bankengesetz gemeint sind, betreffen die zulässigen Ausschlussgründe vorab Ausländer.

In der Frage der Ausübung des sogenannten Depotstimmrechts ging der Nationalrat über den Entscheid des Ständerats hinaus. Einig waren sich beide Kammern, dass die Depotvertreter – in der Regel die Banken – die Weisungen der Aktionäre einholen müssen. Wenn keine Weisungen vorliegen, will der Nationalrat Stimmenthaltung vorschreiben; die kleine Kammer sah in diesen Fällen Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats vor.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Bei der Behandlung durch das Parlament zeigte sich, dass auch dieser Entwurf die Gegner einer Innovationsrisikogarantie nicht zu überzeugen vermochte. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen blieben dabei, dass es sich bei der IRG um ein systemwidriges, wettbewerbsverzerrendes Instrument handle. Dieses Argument gründete sich nicht zuletzt darauf, dass die an sich begrüssten Steuererleichterungen lediglich bei Inanspruchnahme der IRG gewährt werden sollen. Neben den sachlichen Argumenten war jedoch nicht zu überhören, dass bei der ganzen Auseinandersetzung auch die Unzufriedenheit der Freisinnigen mit dem zum erstenmal nicht aus ihrer Partei stammenden Vorsteher des EVD mitspielte. Immerhin waren die Reihen nicht ganz geschlossen. So sprach sich etwa im Nationalrat der Freisinnige Etique für das Projekt von Bundesrat Furgler aus, während sich umgekehrt Ständerat Kündig im gegnerischen Lager befand. In beiden Kammern unterlagen die Nichteintretensanträge ungefähr im Verhältnis eins zu zwei. Die in den Detailberatungen noch gerinfügig modifizierte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit Stimmenzahlen von 26 : 8 resp. 114 : 56. Gleichzeitig hiessen die Räte einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der IRG gut. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion der Ständeratskommission gab das Parlament im weiteren dem Bundesrat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Ausleihe und Bildung von Risikokapital auch dann in den Genuss von Steuererleichterungen gelangt, wenn die IRG nicht in Anspruch genommen wird. Eine Motion Brahier (fdp, JU), die fiskalische Erleichterungen auch für sich umstrukturierende Unternehmen forderte, wurde demgegenüber von BR Stich bekämpft und von der kleinen Kammer nicht überwiesen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Wie wir in unserem letzten Jahresbericht ausführlich dargestellt haben, war das Projekt einer Innovationsrisikogarantie für kleine und mittlere Unternehmen (IRG) bereits vor seiner Publikation sehr umstritten. Seine Befürworter im EVD, die namentlich bei der SP und den Gewerkschaften Unterstützung fanden, sahen darin ein geeignetes und auch im Ausland bewährtes Mittel, der privaten Wirtschaft den Anschluss an den rasanten Technologiewandel zu erleichtern. Infolge der hohen Investitionskosten bei technologisch hochwertigen Innovationen gelingt es ihrer Meinung nach kleinen Firmen mit geringem Eigenkapital oft nicht, ihre Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln. Die Gegner – allen voran die Unternehmerverbände – erblickten demgegenüber in der Abdeckung des unternehmerischen Risikos durch den Staat eine systemwidrige Wettbewerbsverzerrung. Ein Vergleich mit der ähnlich konzipierten Exportrisikogarantie sei nicht statthaft, da es sich dort vorab um die Abdeckung von politischen Risiken handle. Zudem stellten sie in Abrede, dass in der Schweiz überhaupt ein echter Mangel an Risikokapital bestehe. Wolle der Staat etwas zugunsten der Bereitstellung von Kapital für risikoreiche Vorhaben unternehmen, so tue er besser daran, die Rahmenbedingungen insbesondere im fiskalischen Bereich zu verbessern. So sollte es beispielsweise den Aktiengesellschaften erlaubt werden, die ausgeschütteten Dividenden als Aufwand vom steuerbaren Gewinn abzuziehen. Damit und mit der Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen könnte die Eigenfinanzierungskraft entscheidend erhöht werden. Die FDP reichte in beiden Parlamentskammern Motionen (Mo. 83.9236, Mo. 83.936) ein, in denen sie neben der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen den Abbau administrativer Auflagen sowie ein vermehrte Ausrichtung der Bildung und Forschung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft forderte. Nachdem BR Furgler in seinen ausführlichen Antworten dargelegt hatte, dass sich der Bund stets für die Gewährung optimaler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einsetze, wurden beide Vorstösse als Postulate überwiesen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als Nachfolger für den 1983 in den Nationalrat gewählten J.P. Bonny (fdp, BE) wurde auf Jahresbeginn Klaus Hug zum neuen Direktor des BIGA gewählt. Obwohl die fachlichen Qualitäten des CVP-Mitglieds Hug nicht bestritten wurden und er zuletzt als Sekretär beim Schweizerischen Arbeitgeberverband war, verursachte sein Wahl bei der FDP und der SVP einiges Unbehagen. Sprecher beider Parteien monierten, dass Bundesrat Furgler in seinem Departement in erster Linie Leute aus seiner Partei zum Zuge kommen lasse.

Klaus Hug zum neuen Direktor des BIGA gewählt

Dass eine Totalrevision der Bundesverfassung das «Helvetische Malaise» überwinden wird, erscheint immer weniger wahrscheinlich. Im August beschloss die Landesregierung, über die Fortsetzung des Revisionsverfahrens noch einmal das Parlament entscheiden zu lassen. Wie bekannt wurde, hatte das EJPD im Sommer 1982 dem Bundesrat eine Überarbeitung des Expertenentwurfs von 1977 vorgelegt, die in den umstrittensten Punkten (Kompetenzordnung im Bundesstaat, Eigentumsgarantie, Ständerat, Gesetzesinitiative, Verfassungsgerichtsbarkeit) zurücksteckte; doch diese Neufassung war vom Kollegium nicht übernommen worden. Kurt Furglers Nachfolger im EJPD, Rudolf Friedrich, betonte zwar die juristische Wünschbarkeit einer Totalrevision, zweifelte aber an ihren Realisierungschancen und strebte deshalb eine Rückendeckung bei den eidgenössischen Räten an. Damit bot er der uneinigen Regierung einen Ausweg: die Weiterführung der Revisionsarbeiten wurde bloss empfohlen. Zugleich lehnte der Bundesrat das von verschiedener Seite gewünschte Vorgehen in Etappen – z.B. durch ein Vorziehen des Abschnitts über die Grundrechte – ab. Ein Zwischenbericht, der auch die vom EJPD ausgearbeitete Fassung enthalten soll, wurde für 1984 angekündigt. Der Beschluss wurde unterschiedlich aufgenommen. Es fehlte nicht an Stimmen, die der Exekutive Mangel an Führungswillen vorwarfen. Namentlich die Sozialdemokraten zeigten sich enttäuscht. Ihre bürgerlichen Partner billigten den Entscheid, allerdings mit unterschiedlichen Erwartungen. Die SVP sprach sich für einen Abbruch des Verfahrens aus, in der FDP verwies man dagegen auf den eigenen, 1979 publizierten Entwurf.

Diskussion über die Weiterführung der Revisionsarbeiten
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Les multiples contacts entretenus avec les institutions européennes ont constitué un autre élément important de la politique étrangère. Une impulsion nouvelle fut donnée aux relations entre la Suisse et la Communauté économique européenne (CEE) lors de la visite de K. Furgler, chef du DFEP, à la Commission de Bruxelles. La précédente rencontre datait de 1972. D'autre part, le sixème mai 1983 marqua le vingtième anniversaire de l'adhésion helvétique au Conseil de l'Europe. La chambre des cantons a adopté l'arrêté fédéral relatif à la ratification de quatre protocoles additionnels à des conventions du Conseil de l'Europe portant sur l'entraide judiciaire internationale et l'extradition (MCF 83.062). Après un débat animé, l'escroquerie fiscale fut intégrée au nombre des délits visés par ces accords. L'attention des milieux politiques et des parlementaires se concentra sur la ratification de la Charte sociale (MCF 83.049), établie dans le cadre du Conseil de l'Europe pour compléter la Convention européenne des droits de l'homme, et signée par le Conseil fédéral en 1976 (Voir aussi la). La commission ad hoc du Conseil des Etats a estimé que la Suisse ne saurait ratifier cette Charte. De son côté, l'exécutif avait proposé l'adoption de cinq des sept articles principaux du texte, possibilité figurant dans la procédure d'adhésion instituée par le Conseil de l'Europe. Les opposants à la ratification se sont appuyés sur une incompatibilité entre les dispositions prévues par la Charte et la législation sociale helvétique, particulièrement en matière de droit de grève et d'assistance sociale.

L'imprécision de l'accord fut dénoncé avec vigueur par les radicaux qui n'ont pas exclu de recourir au référendum en cas de ratification. Dans une même perspective, les libéraux et les milieux patronaux ont exprimé leur crainte de voir un traité international, contraignant pour les signataires, remettre en cause les structures sociales internes du pays. D'un avis sensiblement différent, les socialistes et les démocrates-chrétiens ont salué le contenu progressiste de la Charte en estimant que l'adhésion pourrait être assortie d'éventuelles réserves sans nuire à l'esprit du texte. Ce débat devrait connaître de nouveaux développements au cours de l'année 1984, devant la chambre des cantons.
A signaler enfin, que, pour la première fois, la Suisse a été condamnée devant la Cour européenne des droits de l'homme au terme d'une procédure de recours individuel.

Europäische Sozialcharta
Dossier: Europäische Sozialcharta

Bei den Institutionen lieferte die Regierung am meisten Diskussionsstoff und zwar wegen personellen Änderungen. Gerüchte hatten schon seit einiger Zeit Mutationen vorausgesagt, doch wurden diese gewöhnlich erst auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen hin erwartet, das heisst für 1983. Deshalb kam es für die Öffentlichkeit eher überraschend, als am 25. August die Bundesräte Fritz Honegger (fdp) und Hans Hürlimann (cvp) ihre Demission auf Ende 1982 bekanntgaben, weil es gelte, im Spätjahr 1983 eine unerwünschte Dreier- oder Vierervakanz zu vermeiden. Eine umfassende Aussprache über die Rücktritte hatte im Gesamtbundesrat nicht stattgefunden. Vor allem Bundesrat Willi Ritschard (sp) empfand nun die Begründung seiner Kollegen Honegger und Hürlimann so, als wolle man auch für ihn selber zum voraus den Zeitpunkt des Ausscheidens festlegen und vielleicht sogar einen sanften Druck ausüben. Er behielt sich seine Entschlüsse ausdrücklich vor, und nach Konsultationen mit der Führung seiner Partei erklärte er sich bereit, nochmals Vizepräsident des Bundesrates und dann Bundespräsident zu werden, welche Ämter ihm dem Turnus gemäss in den Jahren 1983 und 1984 zufallen. Praktisch bedeutet dies, dass er – intakte Gesundheit vorbehalten – frühestens auf Anfang 1985 den Bundesrat zu verlassen gedenkt.

Bei den Mutmassungen über die Nachfolger für die beiden Demissionäre zeigte es sich bald, dass der Kanton Zürich nicht auf seinen traditionellen Sitz in der Landesregierung verzichten wollte. Dennoch tauchten auch Namen aus den verschiedensten übrigen Gegenden der Schweiz auf. Die Zauberformel allerdings wurde kaum in Frage gestellt, und ebensowenig glaubte jemand ernsthaft, die Zeit sei bereits reif für den Einzug einer Frau in den Bundesrat. Einzelne Politiker, die genannt wurden, verzichteten ausdrücklich auf eine Wahl, etwa die Ständeräte Letsch (fdp, AG) und Baumberger (fdp, AR). Für den Genfer Staatsrat Guy Fontanet (cvp) bildete sich ein besonderes Unterstützungskomitee, welches mit ganzseitigen Inseraten in grossen Deutschschweizer Zeitungen dafür warb, dass die Rhonestadt nach über 60 Jahren wieder einmal einen Bundesrat stellen dürfe. Für diese Kreise fiel die Kandidatenbezeichung durch die CVP-Fraktion ernüchternd und enttäuschend aus: bei den insgesamt fünf Wahlgängen fiel Fontanet als erster der Anwärter aus dem Rennen, vor den Ständeräten Franz Muheim (UR) und Julius Binder (AG). In der letzten Runde setzte sich dann der Luzerner Ständerat Alphons Egli gegen den Walliser Staatsrat Hans Wyer durch.
Sogar sieben Wahlgänge benötigte die FDP-Fraktion für ihre Nomination. Hier schied zuerst der Glarner Ständerat Peter Hefti aus, dann die Nationalräte Paul Wyss (BS) und Ulrich Bremi (ZH), darauf der Tessiner Ständerat Luigi Generali und Nationalrat Bruno Hunziker (AG), bis schliesslich Nationalrat Rudolf Friedrich aus Winterthur über den Berner Jean-Pierre Bonny, Direktor des BIGA, siegte.

Egli und Friedrich werden beide dem rechten Flügel ihrer Partei zugerechnet, so dass da und dort Besorgnisse über einen Rechtsrutsch in der Landesexekutive auftauchten und die SP-Fraktion für die Wahlen die Stimme freigab. Andere Kritiker sahen in R. Friedrich einen Konfrontationspolitiker, dem Fähigkeit und Bereitschaft zum Kompromiss abgingen. Weitere Kommentare bedauerten, dass das Übergewicht der Juristen im Bundesrat nochmals zunehme, und dass diesem fortan kein Wirtschaftsfachmann mehr angehöre. Die Vereinigte Bundesversammlung liess sich jedoch durch derartige Vorbehalte wenig beeindrucken und wählte am 8. Dezember Egli und Friedrich je im ersten Wahlgang als Bundesräte. Sie übernahmen das EDI (Egli) und das EJPD (Friedrich), dessen bisheriger Vorsteher Kurt Furgler ins EVD hinüberwechselt.

Bundesratsersatzwahl 1982