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  • Galladé, Chantal (sp/ps, ZH) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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Da zunehmend klar wurde, dass sich das Parlament im Rahmen der Übernahme der Änderungen der EU-Waffenrichtlinie nicht für eine lückenlose Registrierungspflicht für Schusswaffen aussprechen würde, zogen die Nationalrätinnen Galladé (sp, ZH), Schmid-Federer (cvp, ZH) und Bertschy (glp, BE) ihre drei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 17.426, 17.427 und 17.428), die ebendiese Forderung beinhaltet hätten, im Sommer 2018 zurück.

Jede Schweizer Waffe registrieren (Pa.Iv. 17.426, 17.427 und 17.428)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Nationalrat gab in der Frühjahrssession 2018 einer parlamentarischen Initiative Galladé (sp, ZH) mit der Forderung, dass nur noch Personen einen Waffenerwerbsschein erhalten, die dafür ein Bedürfnis nachweisen können, keine Folge. Er fällte den Entscheid mit 120 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung, wobei neben den geschlossenen Fraktionen der SVP und der FDP auch eine Mehrheit der CVP- und BDP-Fraktionen gegen Folgegeben stimmten. Die grosse Kammer folgte damit dem Antrag der Mehrheit der SiK-NR, die bezweifelte, dass ein Bedürfnis wirklich nachgewiesen und kontrolliert werden könne. Ausserdem glaubte sie nicht, dass die vorgeschlagene Änderung im Affekt verübte Gewaltdelikte verhindern könnte. Die Kommissionsminderheit hatte vergeblich argumentiert, Schusswaffen seien besonders gefährliche Gegenstände, die folglich nur an Personen ausgehändigt werden sollten, die ein effektives Bedürfnis dafür nachweisen könnten und es sei sehr wohl möglich, mit einer restriktiven Gesetzgebung den Waffeneinsatz im Affekt zu bekämpfen.

Bedürfnisnachweis für Waffen (Pa.Iv. 16.464)

Die drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Galladé (sp, ZH; Pa.Iv. 17.426), Schmid-Federer (cvp, ZH; Pa.Iv. 17.427) und Bertschy (glp, BE; Pa.Iv. 17.428) «Jede Schweizer Waffe registrieren» wurden Ende Oktober 2017 in der SiK-NR behandelt. Die drei Nationalrätinnen hatten die Initiativen eingereicht, um damit Druck auf den Bundesrat und das Parlament auszuüben, im Rahmen der Übernahme der Änderungen der EU-Waffenrichtlinie eine Registrierungspflicht für Waffen einzuführen. Die Kommission zeigte sich von der Idee nicht begeistert. Sie beantragte mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Initiativen keine Folge zu geben, weil sie keine Notwendigkeit für eine systematische Registrierung der Waffen in der Schweiz sehe und das geltende Waffenrecht für ausreichend erachte. Eine Registrierungspflicht sei überdies schwierig umzusetzen und erleichtere den Kampf gegen Gewaltverbrechen und weitere kriminelle oder terroristische Handlungen nicht.

Jede Schweizer Waffe registrieren (Pa.Iv. 17.426, 17.427 und 17.428)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Das Verbot der Prostitution von Minderjährigen blieb auch nach der im Vorjahr überwiesenen Motion Amherd (cvp, VS), welche die Unterzeichnung der Lanzarotekonvention und die Strafbarkeit der Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen forderte, ein Thema. Dieselben Forderungen wie die Motion Amherd hatten zwei gleichlautende, parlamentarische Initiativen Galladé (sp, ZH) (10.435) und Barthassat (cvp, GE) (10.439). Nachdem sie beide vom Nationalrat angenommen wurden, lehnte sie der Ständerat mit dem Argument ab, dass sich das Parlament nicht parallel zu den laufenden Arbeiten des Bundesrates mit dem Thema beschäftigen solle. Mit demselben Argument hielt er auch an seinem Entschluss fest, den beiden Standesinitiativen Wallis (10.320) und Genf (10.311) zu diesem Problem keine Folge zu geben.

Prostitution von Minderjährigen

Eine parlamentarische Initiative Galladé (sp, ZH) verlangte einen neuen Sessionsrhythmus, der die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit Beruf, Familie und Aus- bzw. Weiterbildung verbessere. Die Miliztauglichkeit werde aufgrund unregelmässiger und wenig berechenbarer Sitzungszeiten strapaziert. Es seien Modelle auszuarbeiten, die auf einem regelmässigeren Rhythmus aufbauten – die Initiantin schlug als Beispiel wöchentliche Plenums- und Kommissionssitzungen jeweils von Montag bis Mittwoch vor. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission empfahl dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben, da es nicht möglich sei, ein Modell zu finden, das den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gerecht würde. Eine Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass das heutige System vielen Personen ein Parlamentsmandat verunmögliche, da dieses nicht mit der privaten oder beruflichen Situation vereinbar sei. Die Initiative könnte deshalb auch zu einer verbesserten Repräsentativität des Parlaments führen. Dieses Argument verfing im Rat allerdings nur bei links-grün: die geschlossenen GP, GLP und SP-Fraktionen standen mit ihren 69 Stimmen gegen die 89 bürgerlichen Stimmen auf verlorenem Posten.

Neuer Sitzungsrhythmus im Parlament (Pa.Iv. 11.453)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Au mois de mars, le Conseil national a rejeté par 99 voix contre 82 une initiative parlementaire Galladé (ps, ZH) qui allait dans le même sens que l'initiative populaire relative aux armes d’ordonnances (voir ici). Les membres de la courte majorité ont estimé ne pas vouloir remettre en cause le geste de confiance vers les soldats de milice. Il leur semblait plus adéquat de mettre en place un examen renforcé des recrues en amont et de faciliter le dépôt de l’arme dans un arsenal. Parallèlement, une motion Lang (pe, ZG) (Mo. 07.3826) demandant la mise en place d'un registre national des armes a été acceptée par le Conseil national par 92 voix contre 90. Elle a été soutenue par les socialistes et les écologistes ainsi que par une majorité du PDC. La motion a toutefois été rejetée par le Conseil des Etats. Ce dernier a estimé que les registres cantonaux qui étaient exigés par l’entrée dans l’espace Schengen suffisaient.

Conseil national a rejeté par 99 voix contre 82 une initiative parlementaire Galladé (ps, ZH) qui allait dans le même sens que l'initiative populaire

Eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) und eine Motion Galladé (sp, ZH) wollten die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge einführen. Beide hatten zum Ziel, die Bestimmung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu verankern. Während die Frist für die parlamentarische Initiative bis 2009 verlängert wurde, damit die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) abgewartet werden kann, schlug der Ständerat einige Änderungen der Motion vor. Zum einen liess er die ursprüngliche Forderung fallen, auch Kantone und Gemeinden über das Bundesgesetz über den Binnenmarkt anzusprechen und zum anderen schlug er eine offenere und WTO-konforme Regelung vor. Der Nationalrat stimmte den Änderungen des Ständerates ebenfalls zu.

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge

In der Sommersession nahm sich auch das Parlament des Themas an: Gemäss Lehrstellenbarometer waren 27 000 Jugendliche auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, und auch wenn alle offenen Lehrstellen besetzt würden, fehlten immer noch 2000. Die grosse Kammer billigte eine Motion Vollmer (sp, BE) (04.3359), die ein Konzept mit den notwendigen rechtlichen Anpassungen für eine Ausweitung und Aufwertung der Lehrstellen und Praktikumsplätze in der Bundesverwaltung verlangte; der Ständerat lehnte das Begehren ab. Der Nationalrat überwies auch zwei Vorstösse der Zürcherin Galladé (sp): ein Postulat, das einen Massnahmenplan zur Verbesserung der Lehrstellensituation forderte, und, gegen den Willen von Bundesrat und Gewerbevertretern, eine Motion, welche die Lehrlingsausbildung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Vergabekriterium verankert; bereits im Frühjahr hatte der Rat einer in die gleiche Richtung zielenden parlamentarischen Initiative Lustenberger (cvp, LU) Folge gegeben. Chancenlos blieben hingegen drei weitere Motionen Galladé (sp, ZH): Die erste hatte vom Bundesrat verlangt, eine Informationskampagne durchzuführen, welche internationale Firmen über das duale schweizerische Bildungssystem aufklärt und sie motiviert, Lehrstellen anzubieten; da die Kantone bereits entsprechende Marketingmassnahmen unternehmen, sei ein Engagement des Bundes laut Bundesrat nicht nötig. Der zweite Vorstoss forderte Projekte, welche arbeitslosen Jugendlichen den Einstieg ins Erwerbsleben oder in eine Ausbildung erleichtern; dem hielt die Regierung entgegen, dass das Berufsbildungsgesetz keine gesetzliche Grundlage für Beiträge an Arbeitslosenprojekte biete, das Arbeitslosenversicherungsgesetz sehe jedoch entsprechende Massnahmen vor. In Bezug auf die dritte Motion erklärte der Bundesrat, es seien bereits genügend Zwischenlösungen und Brückenangebote für Jugendliche ohne Lehrstelle vorhanden, die von der Motionärin angeregten Basislehrjahre fügten sich nicht in den bewährten Berufsbildungsmechanismus ein, da die Jugendlichen ein Bildungsangebot besuchen würden, ohne über eine vorgängige Zusage zu einer späteren Lehrstelle zu verfügen. Abgelehnt wurde ferner ein Postulat Hofmann (sp, TG) für eine bessere Gestaltung des Übergangs von der Volksschule in die Berufsbildung, insbesondere für benachteiligte Jugendliche; hier existierten laut Bundesrat ebenfalls bereits Angebote. Mit 21:20 Stimmen hiess der Ständerat hingegen eine Motion Berset (sp, FR) gut, welche eine rasche Umsetzung der individuellen Begleitung von Lehrlingen und Lehrtöchtern mit schulischen Schwierigkeiten forderte; Bundesrat Deiss hatte vergeblich vor einem Eingriff in die Kompetenzen der Kantone gewarnt.

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge