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  • Genner, Ruth (ZH, gp/verts)
  • Zimmerli, Ulrich (svp/udc, BE) SR/CE

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Für die Gesamterneuerungswahlen für den Zürcher Gemeinderat balgten sich im Schnitt fast neun Kandidierende pro Sitz: Total 1'119 Personen bewarben sich um eines der 125 Mandate im Stadtzürcher Parlament. Auch weil während der letzten Legislatur nicht weniger als 50 Rücktritte stattgefunden hatten, traten auf die Wahlen hin lediglich 13 Bisherige nicht mehr an. Zwar dominierten im Wahlkampf die Exekutivwahlen (vgl. nachfolgend), die Resultate der Legislativwahlen waren aber wichtig: Weil vor den Wahlen weder die Linke mit 39 SP-, 14 GP- und fünf AL-Sitzen noch die Bürgerlichen, mit 24 SVP-, 18 FDP-, sieben CVP- und zwei SD-Sitzen eine Mehrheit hatten, konnte man auch gespannt sein auf das Abschneiden der „neuen Mitte“. Die GLP schien mit 12 Mandaten ihr Potenzial noch nicht ausgeschöpft zu haben. Die EVP, die bisher über vier Gemeinderatssitze verfügte, hatte die 5-Prozent-Hürde vor vier Jahren nur sehr knapp übersprungen und musste um den Verbleib im Stadtzürcher Parlament zittern. Neben den im Gemeinderat bereits vertretenen Parteien gingen auch erstmals die BDP, sowie die Piratenpartei und die Aktion für humanen Städtebau (AHS) auf Stimmenfang. Die EDU komplettierte das Parteienkarussell. Allerdings wurden diesen Parteien kaum Chancen auf das Überspringen der Wahlhürde eingerechnet.
Am gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative durchgeführten Wahltag, an dem 43% der Berechtigten an die Urne gingen (2010: 39,1%), wurde ein „Filippo-Effekt“ registriert – Filippo Leutenegger war als Wahllokomotive für die FDP in den Stadtrat gewählt worden (vgl. nachfolgend) und der Freisinn konnte im Gemeinderat nicht nur um drei Sitze zulegen (neu 21) sondern rückte mit 16,0% (+2 Prozentpunkte) auch der stärksten bürgerlichen Kraft, der SVP, auf die Pelle. Die Volkspartei, die ihrerseits einen Sitz verlor (neu: 23 Sitze) und noch 17,3% der Stadtzürcher Wählerschaft hinter sich weiss (2010: 18,6%) konnte sich allerdings noch als insgesamt zweitstärkste Partei im Gemeinderat vor den Freisinnigen halten. Auch die CVP musste ein Mandat abgeben. Mit 4,6% Wählerstärke und neu sechs Sitzen blieb man Juniorpartner im bürgerlichen Lager. Zulegen konnte Links-Grün. Zwar wahrten die SP als stärkste Partei (39 Sitze; 29,2%; -1,1 Prozentpunkte) wie auch die GP (14 Sitze; 10,6%; -0,8 Prozentpunkte) trotz leichten Wählerverlusten lediglich ihren Besitzstand, die AL legte aber um vier zusätzliche Sitze zu und konnte sich als eigentliche Wahlsiegerin feiern lassen. Sie hatte nicht nur ihren Regierungssitz mit Richard Wolff (al) verteidigt (siehe unten), sondern war mit neun Sitzen und einer Zunahme der Parteienstärke um 2,3 Prozentpunkte (neu: 6,5%) eine ernst zu nehmende Kraft geworden. Um einen Sitz zulegen konnte auch die GLP, die mit 13 Sitzen und 10,2% Wählerstärke (2010: 9,8%) nach wie vor das Zünglein an der Waage zwischen den beiden Blöcken spielen wird. Sowohl die EVP als auch die SD schafften die 5-Prozent-Hürde in keinem der zwölf Wahlkreise mehr. Mit gesamtstädtischen 2,5% für die EVP und 0,9% für die SD mussten beide Parteien ihre Sitze im Gemeinderat räumen. Brutal war dies insbesondere für die EVP, für die am Wahlsonntag im Kreis 9 noch eine Wählerstärke von 5,00% ausgewiesen wurde – nur gerade eine einzige Stimme hätte den Ausschlag für die EVP gegeben. Allerdings entschied sich das Wahlbüro zusammen mit dem Stadtrat für eine Nachzählung, die aufzeigte, dass die EVP 31 Stimmen zu wenig hatte, um die Wahlhürde zu überspringen. Ebenfalls keine Chancen hatten erwartungsgemäss die BDP (0,9%), die AHS (0,1%), die Piraten (0,7%) und die EDU (0,5%). Gegen die 5-Prozent-Klausel, die seit der Einführung des doppelten Pukelsheim im Jahr 2006 gilt, sammelte die EVP zusammen mit anderen kleinen Parteien Unterschriften. Die Piratenpartei reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, die allerdings abgelehnt wurde. Weil sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings recht stark auf die bundesgerichtliche Beurteilung stützte und gleichzeitig durchblicken liess, dass es diese Beurteilung für umstritten hält, zogen die Piraten die Sache ans Bundesgericht weiter, um einen Grundsatzentscheid zu erwirken. Dieser wurde dann Ende Jahr vom Bundesgericht gefällt. Dieses begründete den erneut abschlägigen Entscheid mit dem Argument, dass gerade in Gemeindeparlamenten einer Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden sollte, was mit der Hürde der Fall sei. Die Initiative der Kleinparteien war Ende 2014 noch im Sammelstadium.

Nachdem im April 2013 bei Ersatzwahlen für den zurückgetretenen Martin Vollenwyder (fdp) dem Freisinn ein Sitz weggeschnappt und mit Richard Wolff von der Alternativen Liste (al) ein siebter der neun Stadtratssitze von der Linken erobert wurde, reagierten die Bürgerlichen früh mit Kandidierenden für die regulären Gesamterneuerungswahlen vom Frühjahr 2014. Als erste meldete sich die amtierende Nationalrätin Doris Fiala zu Wort. Ihr blute das Herz bei dieser einseitigen linken Dominanz und sie schliesse nicht aus, mit einer Kandidatur dagegen anzukämpfen. Allerdings kandidierte nicht Fiala, sondern Nationalrat Filippo Leutenegger (fdp), der sein Interesse ebenfalls früh anmeldete; zudem wollte er gleich auch das Stadtpräsidium erobern, das seit 2009 von Corine Mauch (sp) geführt wurde. Erklärtes Ziel der Bürgerlichen, bei denen die amtierenden Gerold Lauber (cvp) und Andres Türler (fdp) wieder antraten, war eine bürgerliche Regierungsmehrheit, die unter dem Label „Top 5 – für ein liberales Zürich“ angestrebt wurde. Die CVP distanzierte sich freilich früh vom „utopischen“ Ziel einer bürgerlichen Mehrheit; man wolle lediglich den eigenen Sitz verteidigen. Dies galt nicht für die SVP, die seit 20 Jahren und trotz einem Wähleranteil von 18,6% nicht mehr in der Stadtregierung vertreten war. Die Volkspartei trat deshalb ebenfalls mit einem Zweierticket an. Nummer vier und fünf der Top 5 waren Roland Scheck und Nina Fehr Düsel, die Tochter von Nationalrat Hans Fehr. Weil mit Martin Waser (sp) und Ruth Genner (gp), zwei der neun Amtierenden nicht wieder antraten, schickten auch die Grünen und die SP neue Kandidierende ins Rennen. Neben dem amtierenden Daniel Leupi (gp) trat Markus Knauss für die Grünen an. Knauss ist Co-Geschäftsleiter des VCS. Für die SP kandidierten die bisherigen Corine Mauch (sp), André Odermatt (sp) und Claudia Nielsen (sp). Raphael Golta trat für die Genossen an, um den Sitz von Martin Waser zu verteidigen. Auch der erst 2013 frisch gewählte Richard Wolff kandidierte erneut. Auch die GLP wollte in den Stadtrat einziehen und stellte den Gemeinderat Samuel Dubno (glp) auf. Für die SD kandidierte Walter Wobmann, der bereits 2010 angetreten und damals abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet war. Den 15. Kandidaten stellten die Piraten, die mit Peter Keel in See stachen. Allgemein wurde erwartet, dass die Linke ihre sieben Sitze, auch in Anbetracht des Wähleranteils von rund 46%, nicht würde halten können. Mit Leutenegger als Lokomotive sollten die Bürgerlichen an der links-grünen Mehrheit sägen können. Der amtierende freisinnige Nationalrat versuchte insbesondere mit Lösungsvorschlägen für die Sanierung der maroden Stadtfinanzen zu punkten. Als wacklig wurden nicht nur die beiden frei werdenden Sitze betrachtet, sondern auch der Sitz des neu gewählten Richard Wolff, der lediglich lose ins linke Lager eingebunden schien. Zudem leistete sich der Vorsteher des Polizeidepartements einen Lapsus, indem er den schwarzen Block als interessante Ergänzung bezeichnete. Auch der Sitz von Lauber (cvp) galt nicht als wirklich sicher. Allerdings zeigte die Geschichte der Regierungswahlen in der Stadt Zürich, dass eine Abwahl aus dem Stadtrat eher selten war. Als wenig spannend wurde der Kampf ums Stadtpräsidium betrachtet: Leutenegger dürfte gegen Mauch kaum eine Chance haben. Der Wahlkampf wurde – im Gegensatz zu vor vier Jahren, als die SVP mit provokativen Plakaten auftrat – als brav bezeichnet. Zurückzuführen sei dies auf die Wahlmüdigkeit, die durch die ausserordentlichen Rücktritte aus der Stadtregierung bzw. die nötigen Ersatzwahlen verursacht worden wäre, auf die Attraktivität der Stadt Zürich, die es der Opposition schwer mache, eine Angriffsfläche zu finden und auf die bewusst gemässigt auftretenden Bürgerlichen, die erstmals wieder einen Schulterschluss zustande brachten. Allerdings gelang es den fünf bürgerlichen Kandidierenden nur selten, als Einheit aufzutreten. Der Linken wurde vorgeworfen, dass sie die Diskussion um die zentralen Finanzfragen im Wahlkampf verweigere und unangenehmen Fragen ausweiche. Erfahrungsgemäss haben es nationale Politiker einfacher, in die Stadtzürcher Exekutive gewählt zu werden. Waren es früher Monika Weber (ldu), Monika Stocker (gp), Elmar Ledergerber (sp) und Ruth Genner (gp), die direkt vom nationalen Parlament in den Stadtrat wechselten, schaffte dies 2014 Filippo Leutenegger, der mit 42'193 Stimmen als achtplatzierter in den Stadtrat gewählt wurde und zwar auf Kosten der Grünen, die ihren zweiten Sitz nicht verteidigen konnten. Markus Knauss (gp) erhielt lediglich 35'330 Stimmen, kam damit auf den zehnten Platz und musste über die Klinge springen. Der dritte Platz für Daniel Leupi (52'744 Stimmen) war für die Grünen nur ein schwacher Trost. Ihren vakanten Sitz verteidigen konnte hingegen die SP. Raphael Golta erhielt 40'178 Stimmen und war damit als Neunter gewählt. Auch die drei Bisherigen SP-Stadträte wurden sicher wiedergewählt. Corine Mauch lag mit 55'646 Stimmen auf dem zweiten, André Odermatt mit 48'143 Stimmen auf dem fünften und Claudia Nielsen mit 44'258 Stimmen auf dem sechsten Platz. Noch vor Leutenegger auf Platz sieben liegend, schaffte auch Richard Wolff mit 42'249 Stimmen die Wiederwahl. Das Spitzenresultat machte Andres Türler (fdp) mit 56'907 Stimmen. Auch Gerold Laubers (cvp) Sitz war nie wirklich in Gefahr. Der viertplatzierte Lauber erhielt 52'157 Stimmen. Keine Chance hatten die Kandidierenden der SVP: Nina Fehr Düsel erhielt 27'696 Stimmen und Roland Scheck 23'585 Stimmen. Beide lagen damit zwar noch vor dem GLP-Kandidaten Samuel Dubno (21'896 Stimmen), aber weit hinter einem Stadtratssitz. Erwartungsgemäss keine Chancen hatten Walter Wobmann (sd; 5'139 Stimmen) und Peter Keel (piraten; 3'919 Stimmen). Chancenlos blieb auch Filippo Leutenegger im Kampf um das Stadtpräsidium. Mauch hatte mit 48'608 Stimmen einen stattlichen Vorsprung auf Leutenegger (32'276 Stimmen), der sich allerdings mit den rund 40% der Stimmen mehr als zufrieden zeigte. Damit war der Status Quo in der Zürcher Stadtregierung wieder hergestellt: drei Bürgerliche stehen sechs links-grünen Stadträten gegenüber. Noch spannender als die Wahlen dürften die anstehenden Debatten um die Finanzen werden.

Kommunale Wahlen Zürich 2014
Dossier: Kommunale Wahlen 2014

Zu einer ersten Klärung der Situation trugen die Parlamentswahlen bei. So zogen die Grünen aufgrund der Niederlage bei den Parlamentswahlen ihren Anspruch auf einen Bundesratssitz zurück und traten nicht bei den Erneuerungswahlen an, obwohl sie noch vor den Wahlen einen Regierungssitz für sich reklamiert hatten. Sie hatten dabei nicht nur mit ihrer Wählerstärke sondern auch mit der wachsenden Bedeutung und Berücksichtigung der Umweltpolitik argumentiert und eine Liste mit möglichen Kandidierenden (darunter die Regierungsräte Bernhard Pulver (BE) und Guy Morin (BS), der Genfer Ständerat Robert Cramer oder die Zürcher Stadträtin Ruth Genner) ins Gespräch gebracht. Die BDP hingegen sah dank ihres Erfolges bei den Wahlen keinen Anlass, ihre Bundesrätin zurückzuziehen. Eveline Widmer-Schlumpf gab Ende Oktober denn auch definitiv bekannt, sich für die Wiederwahl bereitzustellen. Die SVP ihrerseits, die bei den Wahlen Sitze einbüssen musste, schloss vorerst eine Kampfkandidatur gegen die FDP aus.

Die SP brachte mögliche Kandidaten für die Nachfolge von Micheline Calmy-Rey früh in Stellung und nutzte die Auswahlprozedur geschickt für zusätzliche Medienaufmerksamkeit im Wahlkampf. Die Partei bekräftigte, dass nur Kandidierende aus der lateinischen Schweiz in Frage kämen. Als Topfavoriten galten der Waadtländer Staatsrat Pierre-Yves Maillard und der Freiburger Ständerat Alain Berset. Kandidaturen reichten zudem Nationalrat Stéphane Rossini (VS) und die Tessiner Nationalrätin Marina Carobbio ein. Die SP-Fraktion präsentierte Ende November mit Alain Berset und Pierre-Yves Maillard ein Zweierticket. Die Nichtnomination von Marina Carobbio stiess insbesondere in der Südschweiz auf Enttäuschung, bedeutete dies doch, dass das Tessin seit 1996 (Rücktritt von Flavio Cotti) weiter auf eine Vertretung in der Landesregierung warten musste.

Obwohl die SVP sich schon sehr früh als Herausforderin profilierte, tat sie sich mit der Suche nach Kandidierenden schwer. Zwar brachte sich Jean-François Rime (FR) schon früh in Stellung. Die als Favoriten gehandelten Kandidaten sagten aber spätestens nach den Parlamentswahlen alle ab: So verzichteten etwa der nicht in den Ständerat gewählte Caspar Baader (BL) oder der neue Ständerat Roland Eberle (TG). Auch Nationalrat Adrian Amstutz (BE), der im November seine Wiederwahl in den Ständerat nicht geschafft hatte, verzichtete genauso auf eine Kandidatur wie der umworbene Nationalrat Peter Spuhler (TG) und Parteipräsident Toni Brunner (SG). Zum Problem der SVP wurde allgemein die Wählbarkeit der Kandidierenden: Während linientreue Hardliner vom Parlament als nicht wählbar betrachtet wurden, hatten es moderate SVP-Exponenten schwer, die Hürde der Fraktionsnominierung zu überspringen. Bis Ende November meldeten schliesslich Nationalrat Guy Parmelin (VD), Ständerat Hannes Germann (SH), und die Regierungsräte Jakob Stark (TG) und Heinz Tännler (ZG) ihre Ambitionen an. Eher überraschend kam die Kandidatur von Nationalrat und Gewerbeverbandspräsident Bruno Zuppiger (ZH), der als Schwergewicht betrachtet wurde und der angab, auf Bitte von Christoph Blocher (ZH) anzutreten. Zuppiger war jeweils schon bei den Bundesratswahlen 2003, 2007 und 2008 von der SP als valabler SVP-Kandidat ins Spiel gebracht worden. Er galt deshalb weit über das bürgerliche Lager hinaus als wählbar und wurde denn auch prompt neben Rime auf ein Zweierticket gehievt. Allerdings zwang ihn ein von der Weltwoche verbreiteter Vorwurf, bei einer Erbschaft unrechtmässig Geld abgezweigt zu haben, zum Rückzug seiner Kandidatur. Die Presse ging mit der SVP-Spitze, die offenbar von der Sache gewusst hatte und vorerst an Zuppiger festhielt, hart ins Gericht. In einer Nacht- und Nebelaktion stellte die SVP in der Folge nicht etwa einen der von den Kantonalsektionen nominierten Kandidaten, sondern Nationalrat Hansjörg Walter als Ersatzkandidaten auf. Dieser hatte sich im offiziellen Nominationsverfahren nicht zur Verfügung gestellt, weil er das Amt des Nationalratspräsidenten übernehmen wollte. Der Wechsel wurde in der Presse als unprofessionell, unglaubwürdig und peinlich bezeichnet und die Spitze der SVP musste Fehler bei der Beurteilung der Kandidaten einräumen. Walter selber, der noch 2008 aufgrund einer einzigen Stimme nicht zum Bundesrat und im Berichtjahr mit einem glänzenden Resultat zum Nationalratspräsidenten gewählt worden war, machte deutlich, dass er nur gegen den Sitz der BDP antreten würde.

Nach den Hearings gaben sowohl die Grünen als auch die SP bekannt, dass sie ihrer Fraktion die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf empfehlen würden. Die CVP und die BDP diskutierten gleichzeitig über eine stärkere künftige Kooperation. Es zeichnete sich deshalb ab, dass die SVP höchstens auf Kosten der FDP einen zweiten Sitz erhalten würde.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2011 – Nachfolge Micheline Calmy-Rey
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Anlässlich der im März des Berichtsjahrs stattfindenden Stadtzürcher Wahlen traten zehn Parteien für die 125 Sitze im Gemeinderat an: die SP, die SVP, die FDP, die Grünen, die CVP, die EVP, die Alternative Liste (AL), die SD, die EDU, die GLP und die Partei für Zürich (PFZ) schickten insgesamt 1160 Kandidatinnen und Kandidaten auf elf Listen in neun Wahlkreisen ins Rennen. Im Vergleich zu 2006 war die Kandidatenzahl damit wieder leicht angestiegen, nachdem sie in den Jahren zuvor eine rückläufige Tendenz ausgewiesen hatte. Lediglich acht der bisherigen 125 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte traten nicht mehr an. Keine Listennummer erhielt Marian Danowski, der bereits verschiedentlich für den Stadt- oder den Gemeinderat kandidiert hatte, weil er die nötigen Unterschriften für seine Kandidatur erschlichen habe. Herausforderung – insbesondere für die kleineren Parteien – war die 5-Prozent-Hürde, die verlangt, dass eine Partei mindestens in einem der neun Wahlkreise 5% der Wählerstimmen erhält. Bei den Wahlen 2006 hatte diese Regel zum absurden Resultat geführt, dass der GLP, die stadtweit einen höheren Wählerstimmenanteil errungen hatten als die Schweizer Demokraten, kein Gemeinderatssitz zugesprochen worden war, da sie in keinem Wahlkreis mehr als 5% erzielte, währenddessen die SD mit drei Sitzen vertreten waren. Im Berichtsjahr knackten die Grünliberalen die 5-Prozent-Hürde dann aber in allen Wahlkreisen problemlos und holten auf Anhieb zwölf Sitze. Dieser Erfolg ging auf Kosten der SP, der CVP und der EVP. Die Sozialdemokraten blieben zwar nach wie vor deutlich wählerstärkste Partei (30.3% Wählerstimmenanteil), mussten aber 5 ihrer bisher 44 Sitze abgeben. Auch die CVP (neu: 7 Sitze; minus 3 Sitze) und die EVP (4 / -2) verloren Wählerinnen und Wähler an die Grünliberale Partei. Je einen Sitzverlust mussten die SD (neu: 2 Sitze) und die FDP (neu: 18 Sitze) in Kauf nehmen. Ihre Sitze halten konnten die SVP (24 Sitze), die Grünen (14) und die AL (5). Nur äusserst knapp übersprangen die SD und die EVP die 5-Prozent-Hürde. Den Sprung ins Parlament nicht (mehr) geschafft haben die PFZ und die EDU. 39.1% der Wahlberechtigten nahmen an den Wahlen teil. Im Dezember 2010 nahm der Gemeinderat eine Einzelinitiative an, die verlangte, die 5-Prozent-Hürde in eine 2-Prozent-Hürde zu senken.

Bei den Stadtzürcher Exekutivwahlen ging es hauptsächlich um die Frage, ob die rot-grüne Mehrheit verteidigt werden konnte oder ob die bürgerliche Machtübernahme gelingen würde. Für die Besetzung des Stadtrates trat die SP mit den Bisherigen, Stadtpräsidentin Corine Mauch und Stadtrat Martin Waser, an. André Odermatt und Claudia Nielsen sollten für die Sozialdemokraten die Sitze der abtretenden Esther Maurer und Robert Neukomm verteidigen. Die Grünen traten mit der Bisherigen Ruth Genner an. Zudem sollte Gemeinderat Daniel Leupi einen zusätzlichen Sitz für Rot-Grün erringen, so dass die Linke neu gar sechs von neun Sitzen innehätte. Die bürgerlichen Parteien wollten dieses Ansinnen durchkreuzen. Obschon sich die SVP, die FDP und die CVP nicht zu einem Wahlbündnis durchringen konnten, wurden sie geschlossen von den Wirtschaftsverbänden unterstützt. Die SVP, die im bisherigen Gemeinderat die zweitstärkste Fraktion stellte, im Stadtrat aber seit 1990 nicht mehr vertreten war, griff mit Gemeinderat Mauro Tuena und Karl Zweifel an. Die FDP trat mit den beiden Bisherigen Martin Vollenwyder und Andres Türler an. Der durch den Rücktritt der FDP-Stadträtin Kathrin Martelli frei gewordene Sitz sollte durch Gemeinderat Urs Egger verteidigt werden. Die CVP wollte ihren einen Sitz mit dem bisherigen Gerold Lauber halten. Herausgefordert wurden die Vertreter der grossen Parteien von fünf weiteren Kandidierenden: Susi Gut von der Partei für Zürich kandidierte zugleich als einzige Konkurrentin von Corine Mauch für das Stadtpräsidium. Die EVP trat mit Richard Rabelbauer an, die AL schickte Walter Angst ins Rennen, die SD wollte mit Walter Wobmann einen Sitz gewinnen und Denise Wahlen griff für die GLP die arrivierten Parteien an. Der Wahlkampf galt als flau, obwohl die SVP auf Plakaten die „rote Vetternwirtschaft“, die „finanzielle Misswirtschaft“ und die „Überfremdung“ anprangerte und alle Parteien nicht mit gegenseitiger Kritik an einzelnen Kandidierenden geizten. So fühlte sich u.a. der abtretende SP-Stadtrat Neukomm beflissen, mit dem Grünen Leupi ausgerechnet einen Kandidaten aus dem eigenen Lager zu kritisieren. Zusätzlichen Zunder bot das vier Tage vor den Wahlen eröffnete Strafverfahren gegen Mauch, der im Zusammenhang mit der Stillegung einer Bar Nötigung vorgeworfen wurde. Das Wahlresultat brachte einen Sieg für Rot-Grün, das nicht nur alle bisherigen Sitze verteidigen konnte, sondern sich mit dem Gewinn des ehemaligen FDP-Sitzes durch den Grünen Leupi eine komfortable Regierungsmehrheit erstritt. Sechs von neun Sitzen werden neu von der SP (alle vier Sitze verteidigt) und der GP (ein Sitz verteidigt, ein Sitz gewonnen) gehalten. Die restlichen drei Sitze teilten sich die FDP (2 Sitze) und die CVP (1 Sitz). Keine Chance hatte die SVP. Ihr bester Kandidat, Mauro Tuena, lag mit über 12'500 Stimmen Rückstand auf den neuntplatzierten Leupi (33'163 Stimmen) lediglich auf Platz elf, also noch hinter Urs Egger, der den FDP-Sitz nicht verteidigen konnte. Die Wahl für das Stadtpräsidium ging deutlich aber glanzlos an Corine Mauch. Die zahlreichen leeren Stimmen wurden als Signal für Unzufriedenheit gedeutet.

Kommunale Wahlen Zürich 2010
Dossier: Kommunale Wahlen 2010

Bei der Ersatzwahl zur Besetzung des nach dem Rücktritt von Monika Stocker (gp) frei gewordenen Sitzes in der Zürcher Exekutive traten Ruth Genner (gp), Mauro Tuena (svp), Michael Burkhard (Jungfreisinnige) und Markus Alder (sd) an. Genner erhielt Unterstützung durch die SP, Burkhard durch FDP und CVP. Bei der Ersatzwahl ging es auch um das Fortbestehen der links-grünen Mehrheit im nach der Formel 4 SP, 1 GP, 3 FDP und 1 CVP zusammengesetzten Stadtrat. Genner konnte sich bei der Wahl sehr deutlich durchsetzen, sie lag in allen Wahlkreisen vorn und holte insgesamt 60,2% aller Stimmen. Tuena (svp) erreichte 28,7% der Stimmen, Michael Burkhard 8,2% und Markus Alder 1,0%.

Ersatzwahl Stadtrat Zürich 2008
Dossier: Kommunale Wahlen 2008

Anfang Mai trat FDP-Regierungsrätin Dorothée Fierz nach starken Spannungen innerhalb der Kantonsregierung und dem Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung von ihrem Amt als Baudirektorin zurück. Aus der Vielzahl möglicher Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien kristallisierten sich schliesslich Nationalrätin Ruth Genner (gp) und Ursula Gut (fdp) heraus. Während Ruth Genner von Beginn an als Kandidatin der Grünen feststand, taten sich die bürgerlichen Parteien mit der Auswahl lange schwer. Die SVP, deren Verhältnis zur FDP auch durch die Auseinandersetzungen rund um Dorothée Fierz getrübt war, brachte einige Kandidaten ins Spiel, bis sie sich ebenso wie die EDU zur Unterstützung der Freisinnigen Ursula Gut entschloss. EVP, CVP und die Grün-Liberalen Zürich (GliZ) entschieden sich zur Stimmfreigabe, die SP stellte sich hinter Ruth Genner. Ursula Gut und Ruth Genner führten einen sachbetonten Wahlkampf mit thematischen Schwerpunkten bei der kantonalen Finanzlage, der Flughafenerweiterung, dem Planungs- und Baugesetz und dem Ausländerstimmrecht. Dabei stellten sie ihre unterschiedlichen Positionen klar heraus und die Zürcherinnen und Zürcher vor eine Richtungswahl, die zugleich über das Fortbestehen der bürgerlichen Mehrheit im Regierungsrat (2 SP, 1 GliZ, 1 CVP, 2 FDP, 1 SVP) entschied. Bei einer Wahlbeteiligung von lediglich 28% fiel die Entscheidung deutlich aus: 56,6% stimmten für Ursula Gut und 42,1% für Ruth Genner. Damit konnte die FDP ihren frei gewordenen Sitz im Zürcher Regierungsrat verteidigen.

Ersatzwahl Regierungsrat Zürich 2006
Dossier: Kantonale Wahlen - Zürich
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2006

Bei den Gesamterneuerungswahlen in 8 Kantonen (BE, FR, GL, GR, JU, NW, OW und ZG) kam es einzig in Bern und im Jura zu wesentlichen Verschiebungen der Machtverhältnisse zwischen den Parteien. In Bern fand ein Wechsel von der traditionellen bürgerlichen zu einer rotgrünen Mehrheit statt, im Jura gewannen die Bürgerlichen umgekehrt die in den letzten Wahlen verlorene Mehrzahl der Regierungssitze zurück. Wie im Vorjahr konnten die Grünen ihre Präsenz in den kantonalen Regierungen vermehren. In Bern gelang Bernhard Pulver (gp) als Teil der erfolgreichen grün-linken Liste der Wiedereinzug eines grünen Kandidaten in den Regierungsrat (bereits von 1986–90 hatten die Grünen zwei Vertreter in der damals 9-köpfigen Exekutive). In Zug gewann die grüne Alternative Liste (seit Anfang 2007 mit Beobachterstatus bei der GP) auf Kosten der SP einen zweiten Sitz in der Exekutive, und das 2005 in die GP eingetretene Demokratische Nidwalden konnte seinen Sitz in der Nidwaldner Regierung verteidigen. Die Zuger Regierungsratswahlen zeigten, dass die Grünen in einzelnen Kantonen zu einer ernsthaften Konkurrenz für die SP geworden sind, für die 2006 ein sehr durchwachsenes Wahljahr war. Dem Erfolg in Bern, wo die SP einen Sitz gewinnen konnte und nun mit 3 Regierungsräten vertreten ist, stehen die Verluste von je einem Regierungssitz in Glarus, Jura und Zug gegenüber. Während in Zug und Glarus, wo der Regierungsrat auf 5 Mitglieder verkleinert wurde, das Verhältnis zwischen linker und bürgerlicher Seite unberührt blieb, bedeutete der Mandatsverlust im Jura den Verlust der erst 2002 errungenen linken Regierungsmehrheit. Den Christlichdemokraten gelang es im Jura wie auch in den übrigen 6 Kantonen, in denen sie an der Regierung beteiligt sind (alle ausser BE), ihre Sitze zu halten. Die Gewinner der Wahlen in die jurassische Exekutive waren die Freisinnigen, deren Kandidat den 2002 verlorenen Sitz mit der höchsten Stimmenzahl zurückerobern konnte. In Glarus (wo die Sitzzahl von 7 auf 5 reduziert wurde) und in Bern verlor die FDP hingegen je ein Regierungsmitglied. Der Sitzverlust in Bern war die einzige Änderung bei der SVP. Sie behielt ihre Mitglieder in den Glarner, Graubündner und Zuger Exekutiven, versuchte jedoch in Freiburg, Jura und Nidwalden vergeblich, eine Regierungsbeteiligung zu erkämpfen. Auch 2006 bestätigte sich damit die Tendenz der Wählerinnen und Wähler in den Kantonen, die SVP zwar in den Parlamenten zu stärken, ihr jedoch wenig Einfluss in den nach dem Majorzsystem gewählten Regierungsgremien zu überlassen.

Bei den Ersatzwahlen im Kanton Appenzell Ausserrhoden gelang es der SP, auf Kosten der FDP einen Sitz in der bis dahin vollständig aus FDP und SVP gebildeten Regierung zu gewinnen. In Basel-Stadt, Thurgau und Zürich hingegen vermochten die Bürgerlichen ihre Regierungssitze zu verteidigen. Im Thurgau setzte sich Jakob Stark (svp) klar gegen die Parteilose Gabi Coray durch, im Kampf um die Nachfolge der Zürcher Regierungsrätin Dorothee Fierz (fdp) war die Freisinnige Ursula Gut gegenüber der Grünen Ruth Genner erfolgreich. In Basel-Stadt verteidigte Hanspeter Gass den Regierungssitz der FDP nach dem Scheitern seiner freisinnigen Parteikollegin Saskia Frei im ersten Wahlgang.

Nach den acht Gesamterneuerungswahlen und den vier Ersatzwahlen waren Ende 2006 drei Frauen weniger an kantonalen Regierungen beteiligt als im Vorjahr. In Bern fanden die zurückgetretenen Dora Andres (fdp) und Elisabeth Zölch (svp) keine weiblichen Nachfolgerinnen, und mit Barbara Egger (sp) verblieb lediglich eine Frau im Regierungsrat. In den Ausserrhoder Ersatzwahlen musste es die Parteilose Edith Heuscher-Beeler ihrem Konkurrenten Matthias Weishaupt (sp) überlassen, in die Fussstapfen von Regierungsrätin Alice Scherrer (fdp) zu treten. In allen übrigen Kantonsregierungen blieb das Verhältnis zwischen Männern und Frauen unverändert. Gesamtschweizerisch belegten die Frauen Ende 2006 damit noch 33 von 156 Regierungssitzen.

Übersicht 2006
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2006

Ende September 2004 erklärte Finanzdirektor Christian Huber (svp) überraschend seinen Rücktritt. Weil er als Regierungsrat verschiedentlich Positionen habe vertreten müssen, die von der Haltung seiner Partei abwichen, sei er bei Mitgliedern der Parteileitung nicht nur auf kantonaler, sondern auch auf eidgenössischer Ebene auf Unverständnis gestossen und persönlich diffamiert worden. Noch bevor die SVP Nationalrat Toni Bortoluzzi als Kandidaten für die Nachfolge nominierte, schickte die CVP den Winterthurer Stadtrat (Exekutive) Hans Hollenstein ins Rennen, dem es 2003 nur knapp nicht gelungen war, den Sitz des damals zurückgetretenen Ernst Buschor (cvp) zu verteidigen. Als dritte Kandidatin bewarb sich die Parteipräsidentin der Grünen Schweiz, Ruth Genner, um das Amt. Während sich die FDP nach einigem Zögern für den Kandidaten der SVP aussprach, unterstützten SP, EVP und die von den Grünen abgesplitterten Grün-Liberalen Zürich (GLiZ) den Christlichdemokraten; damit anerkannten sie den Anspruch der Bürgerlichen auf den Regierungssitz, wollten der SVP aber für ihre Oppositionspolitik im Kantonsrat einen Denkzettel verpassen.

Im ersten Wahlgang von Ende Februar erreichte niemand das absolute Mehr. Bei einer Wahlbeteiligung von 33,6% konnte Hans Hollenstein (cvp) am meisten Stimmen auf sich vereinen (45%; der Wähleranteil der CVP beträgt 6,5%); er liess damit den Vertreter der stärksten Partei im Kanton (Wähleranteil: 30,3%), Toni Bortoluzzi (svp), hinter sich – dies sogar in dessen eigenem Bezirk Affoltern – Bortoluzzi erreichte 38% der Stimmen. Ruth Genner (gp) erhielt 14% der Stimmen und trat für den zweiten Wahlgang nicht mehr an. Aufgrund seines enttäuschenden Resultats gab auch Bortoluzzi seinen Verzicht bekannt. Für die Stichwahl nominierte die SVP den Klotener Stadtpräsidenten Bruno Heinzelmann. Im April wählten Zürcherinnen und Zürcher bei einer Stimmbeteiligung von 35,7% Hans Hollenstein (cvp) zum Nachfolger von Christian Huber (svp). Hollenstein, den nun auch die Grünen unterstützt hatten, erzielte fast doppelt so viele Stimmen (65%) wie Heinzelmann (34%), der trotz höherer Wahlbeteiligung weniger Stimmen erhielt als Bortoluzzi im ersten Gang. Damit gelang es der CVP, den 2003 verlorenen Sitz wieder zurückzuerobern, während die SVP nur noch mit einem Mitglied in der Zürcher Regierung vertreten ist; diese besteht nun aus 2 FDP, 2 SP, 1 CVP, 1 GLiZ und 1 SVP.

Ersatzwahl Regierungsrat Zürich 2005
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2005

1995 war der Ständerat mit seinen Bestrebungen für eine engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung am Veto des Nationalrats gescheitert. Nun unternahm seine Kommission für Rechtsfragen einen neuen Anlauf. Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte sie eine restriktivere Bestimmung, indem festgehalten werden soll, dass diese relative Immunität (d.h. das Erfordernis einer Zustimmung des Parlaments zu einer Strafverfolgung) nur dann gewährt wird, wenn die inkriminierte Handlung in „unmittelbarem“ Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht. Da allerdings dieser Zusammenhang nicht objektiv definiert werden kann, wird weiterhin das Parlament darüber zu entscheiden haben, ob ein solcher gegeben sei. Gemäss den Ausführungen des Kommissionspräsidenten Zimmerli (svp, BE) anlässlich der Eintretensdebatte wäre ein solcher unmittelbarer Zusammenhang gegeben, wenn die inkriminierte Person sich bei ihren Äusserungen auf Informationen stützt, die sie im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit erworben hat. Der Ständerat stimmte dieser neuen Regelung zu. Gegen den Kommissionsantrag hatten sich zwei Opponenten mit gegensätzlicher Stossrichtung gestellt: Carlo Schmid (cvp, AI) beantragte Nichteintreten, da eine möglichst weitgefasste relative Immunität für die Meinungsfreiheit der Parlamentarier, die eine andere Rolle als die übrigen Bürger zu erfüllen hätten und deren Äusserungen auch viel kritischer wahrgenommen würden, von grosser Wichtigkeit sei. Im Gegensatz zu ihm plädierte der Freisinnige Marty (TI) für die Abschaffung der relativen Immunität, da dieses Privileg für die Ausübung des Amtes für die meisten Parlamentarier ohnehin nicht relevant sei, da gegen sie nie Strafanzeigen eingereicht würden. Der Nichteintretensantrag Schmid wurde vom Rat mit 28:15 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der von Marty vertretenen Minderheit, die Immunität nur noch für Handlungen, die sich direkt auf die amtliche Tätigkeit von Parlamentariern beziehen (also z.B. Reden im Parlament und dessen Ausschüssen) zu gewähren, wurde relativ knapp abgelehnt.

Einem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission folgend, beschloss der Nationalrat diskussionslos, auf diesen Entscheid des Ständerats nicht einzutreten. Kommissionssprecher de Dardel (sp, GE) begründete diese Ablehnung einerseits damit, dass diese neuen Bestimmungen noch mehr Interpretationsprobleme schaffen würden als die bisherigen. Andererseits war aus seiner Begründung auch deutlich die Verärgerung über die Haltung der kleinen Kammer im Fall der Immunitätsgewährung für Nationalrat Keller (sd, BL) herauszuhören (siehe dazu hier).

Keine Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435)

46 amtierende Nationalräte und 17 Ständeräte sind auf Legislaturende aus ihrem Rat ausgetreten. Unter den 46 zurücktretenden Nationalräten versuchten sechs den Übertritt in den Ständerat: Comby (fdp, VS), Dettling (fdp, VS), Epiney (cvp, VS), Gros (lp, GE), Hafner (sp, SH) und Schmid (svp, BE). Bei den Bundesratsparteien hatten die SP und die FDP je neun, die CVP zwölf und die SVP fünf Rücktritte zu verzeichnen. Bei den kleineren Parteien verzichteten insgesamt fünf Personen auf eine Wiederwahl: ein Grüner, zwei FP-Politiker, ein LdU-Mitglied und ein Schweizer Demokrat. Aus dem Ständerat traten sechs FDP-Politiker, sieben der CVP, drei der SVP und einer der SP zurück. Die Rücktrittsquote im Nationalrat blieb im Vergleich zu den Wahlen 1995 unverändert auf 24%. Im Ständerat betrug sie 37%. Bei den Frauen fiel die Rücktrittsquote etwas geringer aus. Von den 45 amtierenden Nationalrätinnen demissionierten deren acht (18%), den Ständerat verliess Rosemarie Simmen (sp, SO) als einzige von sieben Amtsinhaberinnen. Zahlreiche prominente Politiker hatten ihren Rücktritt eingereicht; darunter Bonny (fdp, BE), Carobbio (sp, TI), Iten (fvp, ZG), Mühlemann (fdp, TG), Onken (sp, TG), Rhinow (fdp, BL), Stamm (cvp, LU), FDP-Vizepräsident Tschopp (GE), Uhlmann (svp, TG) und Zimmerli (svp, BE).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 1999

Auf Antrag seiner Kommission lehnte der Ständerat den Entscheid des Nationalrats aus dem Vorjahr ab, die Immunität von Nationalrat Keller (sd, BL) im Fall einer Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz aufzuheben. Die Kommission verurteilte zwar die Äusserungen Kellers, begründete ihren ablehnenden Antrag jedoch damit, dass bei dem hier vorliegenden Fall der relativen Immunität (Keller hatte sein Communiqué als Nationalrat und Parteipräsident gezeichnet) ein gewisser Ermessensspielraum bestehe. Insbesondere könne die Immunität gewährt bleiben, wenn ungenügende Anhaltspunkte für eine Verurteilung vorliegen. Dies war nach Ansicht der Kommission der Fall: Keller habe unmittelbar nach seiner Tat klargestellt, dass sich der Boykottaufruf nicht gegen Juden im allgemeinen richte, sondern gezielt als Gegenmassnahme gegen diejenigen amerikanischen jüdischen Firmen, welche zu einem Boykott der Schweiz aufrufen, gedacht sei. Für den Berner Zimmerli (svp) war diese Argumentation nicht stichhaltig. Da es sich nicht um einen unbedeutenden Fall von Ehrverletzung handle, sondern um die Auslegung eines neuen und unter Menschenrechtsaspekten sehr wichtigen Gesetzes, könne nicht das Parlament in einem summarischen Vorverfahren über die Strafwürdigkeit urteilen. Sein Antrag, die Immunität von Nationalrat Keller aufzuheben, unterlag mit 27:15 Stimmen. Der Nationalrat bestätigte hingegen mit dem praktisch gleichen Stimmenverhältnis wie im Dezember 1998 (96:55) seinen Aufhebungsentscheid. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer mit 25:11 Stimmen an ihrem ursprünglichen Entscheid fest, womit das Geschäft aus den Traktanden gestrichen und die Immunität von Keller nicht aufgehoben wurde.

Immunität von Nationalrat Keller 1999

Am 7. Februar kam die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbandes zur Abstimmung. Auf der Gegnerseite wurde vor der Abstimmung durch den Mieterverband und den Gewerkschaftsbund eine intensive Kampagne geführt. Der Mieterverband stellte in grossen Zeitungsinseraten die Fairness der Vorlage in Frage. Der Eigenheimbesitzer sei nach dem geltenden Gesetz bereits bevorzugt, weil er im Gegensatz zu den Mieterinnen und Mietern einen Teil der Aufwendungen fürs Wohnen von den Steuern abziehen könne. Mit seiner Initiative wolle nun der Hauseigentümerverband zusätzlich eine Reduktion des Eigenmietwertes und damit ein weiteres Steuergeschenk erwirken. Auch die Parteileitung der SP empfahl die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Ein überparteiliches Komitee «Nein zur Hauseigentümer-Initiative», welches durch die Ständeräte Zimmerli (svp, BE) und Beerli (fdp, BE) präsidiert wurde und welchem über 100 Parlamentarier beigetreten waren, warnte vor Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich, die nach der Annahme notwendig würden. Schützenhilfe erhielten die Gegner der Initiative auch durch Bundesrat Villiger, der auf die enormen Steuerausfälle hinwies. Die kantonalen Finanzdirektoren schlugen ebenfalls Alarm. Sie bezifferten die jährlichen Steuerausfälle in neun untersuchten Kantonen insgesamt auf über CHF 500 Mio.

Auf der Befürworterseite machten sich in erster Linie Exponenten des Hauseigentümerverbandes für die Initiative stark. Sie präsentierten eine Studie des Basler Wirtschaftsprofessors Tobias Studer (erschienen im März 1997 im Auftrag des HEV), wonach die Initiative zu einer starken Zunahme der privaten Bauinvestitionen und damit zu Steuermehreinnahmen führen würde. Die SVP beschloss mit 235 zu 22 Stimmen – entgegen der Meinung ihrer Kantonalsektionen Graubünden, Jura und Appenzell-Ausserrhoden – deutlich die Ja-Parole.

FDP und CVP taten sich schwer damit, eine Parole zu verabschieden. Die Delegiertenversammlung der FDP spaltete sich in zwei fast gleich grosse Lager. Bundesrat Kaspar Villiger und Parteipräsident Steinegger plädierten für die Nein-Parole, weil die Initiative hauptsächlich jenen diene, die bereits Wohneigentum besässen und sich hinter der Vorlage heimliche Subventionen in Milliardenhöhe verbergen würden. Für die Initiative sprach Nationalrat Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Zum Schluss obsiegten die Gegner mit 101 zu 83 Stimmen. In der Folge fassten nicht weniger als 16 Kantonalsektionen die Ja-Parole. Das knappe Nein wurde von Steinegger als Auftrag verstanden, nach erfolgreicher Sanierung der Bundesfinanzen die allgemeinen Steuersätze zu senken. Die Parteispitze schlug den Delegierten zudem vor, auf die Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Streichung des Schuldzinsabzugs hinzuarbeiten. Die Abzüge für den Unterhaltsaufwand hingegen sollen beibehalten werden. Die Parole der CVP, die an der Delegiertenversammlung vom 17. Januar gefasst wurde, war im Vergleich zur FDP deutlicher ausgefallen. Nationalrat Baumberger (cvp, ZH), seinerseits Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, versuchte seine Partei vergeblich für eine Zustimmung zur Initiative zu gewinnen. Mit 215 gegen 68 stimmten die Delegierten gegen die Annahme der Initiative und folgten damit dem Apell ihres Parteipräsidenten Durrer, an den Beschlüssen des Runden Tisches zur Haushaltssanierung festzuhalten.

In der Abstimmung lehnte das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» mit 58,7% Neinstimmen ab. Nur die Kantone Aargau, Glarus und Schwyz hiessen die Initiative gut. Am klarsten gegen die Vorlage gestimmt haben städtische Gebiete (Basel-Stadt 79,4%), aber auch ländliche Kantone wie Uri oder Graubünden lehnten die Initiative mit mehr als 60% Nein ab. Überdurchschnittlich stark fiel die Ablehnung auch in der französischen Schweiz


Eidgenössische Volksinitiative „Wohneigentum für alle“
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,2%
Ja: 721'717 (41,3%) / 3 Stände
Nein: 1'025'025 (58,7%) / 17 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP (3*), FP, Lega, LP (3*), SD; Baumeisterverband, SGV, Bauernverband.
– Nein: SP, FDP (16*), CVP (2*), GP, LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, VSA, Mieterinnen- und Mieterverband, Hausverein Schweiz, CNG.
– Stimmfreigabe: Vorort
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eintreten auf die Vorlage war in der kleinen Kammer nicht bestritten, doch ertönten sehr kritische Voten aus den Reihen der FDP. Am heftigsten äusserte sich Schiesser (GL). Er gestand zwar gute Gründe für eine MSV ein und bezeichnete die Vorlage als letztlich moderat. Er erinnerte Bundesrätin Dreifuss aber auch an die ungelösten Finanzierungsprobleme in den anderen Sozialversicherungen und stellte bei der Landesregierung einen Mangel an klaren Vorstellungen und nachhaltigen Konzepten zum Sozialversicherungssystem fest. Die Vorlage fand hingegen Unterstützung bei den beiden FDP-Frauen Saudan (GE) und Forster (SG), welche betonten, die heutigen Ungleichheiten im arbeitsrechtlichen Mutterschaftsschutz müssten unbedingt korrigiert werden. Die Vertreter der CVP stellten sich – traditionellerweise – voll und ganz hinter die MSV, vor allem da mit dem neuen Finanzierungsmodell ein durchaus wirtschaftsfreundlicher Vorschlag zur Debatte stehe. Die SP beteiligte sich nicht an der Eintretensdebatte.

Zu Beginn der Detailberatung stellte Beerli (fdp, BE) den Antrag, auf die Grundleistung für alle Mütter zu verzichten. Die Grundbeiträge stellten in Tat und Wahrheit eine ”Geburtsprämie” dar, die in einer liberalen Gesellschaft nicht zu suchen habe. Eine Versicherung könne nur einen Schaden ausgleichen, und der erfolge eben beim Erwerbseinkommen. Mit der Einführung der Grundbeiträge werde das Versicherungs- mit einem Bedarfssystem im gleichen Gesetz vermischt, wobei es sich bei der Geringfügigkeit der Beträge gar nicht um echte Bedarfsleistungen handle, für die ohnehin die Kantone zuständig wären. Mit ihrer Argumentation fand die Bernerin nicht viel Gehör. Sowohl Brunner (sp, GE) wie Delalay (cvp, VS) erinnerten an die vielen Frauen, die aufgrund ihrer familiären Pflichten gar nicht auswärts arbeiten können; ohne Grundleistung würden diese Frauen für ihr Engagement zugunsten der Familie quasi bestraft. Simmen (cvp, SO) setzte sich ebenfalls klar für die Grundbeiträge ein; es gehe weniger um die Frage, ob es eine echte Versicherung sei oder nicht, sondern vielmehr um einen gesellschaftspolitischen Entscheid für die Zukunft der Familien. Mit 25 zu 8 Stimmen wurde der Antrag Beerli deutlich abgelehnt. Mehr Glück hatte Respini (cvp, TI) mit seinem Antrag, die Adoption der leiblichen Geburt gleichzusetzen und mit analogen Leistungen zu honorieren. Die Kommission hatte diesen Vorschlag des Bundesrates wieder aus der Vorlage gekippt. Mit Unterstützung von Bundesrätin Dreifuss setzte er sich mit 23 zu 11 Stimmen durch.

Die Geister schieden sich dann aber vor allem an der Frage, ob die Erhöhung der MWSt in einer speziellen Abstimmung oder zusammen mit dem Gesamtpaket, das der Bundesrat im Jahr 2000 oder 2001 für die finanzielle Sicherung der Sozialwerke (AHV und IV) vorlegen will, erfolgen soll. Vor allem die Vertreter der FDP und SVP bezeichneten eine generelle Abstimmung als ”Mogelpackung” und drängten auf eine Grundsatzabstimmung vor Einführung der MSV, da es nicht angehe, einen neuen Versicherungszweig einzuführen, bevor dessen langfristige Finanzierung gesichert sei. Von ihren Kontrahenten aus SP und CVP mussten sie sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, auf diese Weise die gesamte Vorlage torpedieren zu wollen. Auch Bundesrätin Dreifuss plädierte für eine Verschiebung der Abstimmung, da Kaskadenabstimmungen zur MWSt vermieden werden sollten, und zu verhindern sei, dass die verschiedenen Sozialwerke gegeneinander ausgespielt werden. Schliesslich stand eine Gruppe aus FDP, SVP und einzelnen Christdemokraten einer gleich starken Koalition bestehend aus der SP, der Mehrheit der CVP und einzelnen Freisinnigen aus der Romandie gegenüber. Mit 20 zu 20 Stimmen führte die Abstimmung denn auch zu einem Patt. Ratspräsident Zimmerli (svp, BE) gab den Stichentscheid zugunsten einer vorgezogenen Abstimmung.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Bei den Gesamterneuerungswahlen im Kanton Bern waren nach den Rücktritten von Peter Widmer (fdp), der die politische Bühne nach achtjähriger Zugehörigkeit zur Regierung verliess, sowie Peter Schmid (svp), der Interesse an der Nachfolge von Ständerat Ulrich Zimmerli signalisierte, zwei Sitze neu zu besetzen. Der Wahlkampf warf keine grossen Wellen, was nicht weiter erstaunlich war, weil von Anfang an keine parteipolitischen Veränderungen zu erwarten waren, da die beiden grossen bürgerlichen Parteien mit einer gemeinsamen Liste und partnerschaftlicher Werbung antraten. Seit der 1990 vorgenommenen Verkleinerung der Exekutive auf sieben Sitze beanspruchte die SVP drei Sitze, die FDP deren zwei für sich; die beiden weiteren Sitze wurden der SP überlassen. Mit dem Wahlausgang vom 19. April zeigten sich sowohl Bürgerliche als auch die SP zufrieden, weil für sie aus den Wahlen keine eigentlichen Niederlagen resultierten. Das traditionelle Wahlbündnis zwischen SVP und FDP hatte sich ein weiteres Mal bewährt: als Siegerin ging Elisabeth Zölch (svp) aus den Regierungsratswahlen hervor, die in 20 von 26 Amtsbezirken das beste Resultat erzielte. Auf dem zweiten und dritten Rang landeten der Vertreter des Berner Jura, Mario Annoni (fdp), der vor vier Jahren noch vor Zölch das beste Resultat erreicht hatte, sowie Hans Lauri (svp). Das bürgerliche Quintett vervollständigten die freisinnige Dora Andres sowie Werner Luginbühl (svp), die als Neue den Sprung in die Regierung sicher schafften.

Die Linke, die mit fünf Kandidaturen angetreten war, verfehlte ihr Wahlziel auf einen dritten Sitz in der Regierung deutlich. Immerhin konnten die beiden bisherigen sozialdemokratischen Kandidaten Dori Schaer und Samuel Bhend im Gegensatz zu den letzten Regierungsratswahlen vor vier Jahren die bürgerlichen Phalanx sprengen und überrundeten stimmenmässig die beiden neugewählten Bürgerlichen. Eine Niederlage musste die dritte SP-Kandidatin Elisabeth Gilgen einstecken, die das absolute Mehr nicht schaffte und den Einzug in die Regierung deutlich verpasste. Einen Achtungserfolg erzielten die beiden grünen Politikerinnen Regula Rytz und Barbara von Escher, welche nur unwesentlich hinter Gilgen zurückblieben. Aus rot-grünen Kreisen wurde einmal mehr das Majorzwahlrecht kritisiert, bei dem die Bürgerlichen die Sitzzahl der Linken bestimmen könnten. Nichts mit dem Wahlausgang zu tun hatten die weiteren Kandidaten aus EVP, SD, Bürgerpartei und Vereinzelte. Die Regierung setzt sich auch weiterhin aus drei SVP-Mitgliedern, zwei Freisinnigen und zwei Sozialdemokraten zusammen. Im Kanton Bern sitzen mit Zölch, Schaer und Andres erstmals drei Frauen in einer Kantonsregierung. Das Resultat der Regierungsratswahlen insgesamt war Ausdruck einer offenbar weit verbreiteten Zufriedenheit des Wahlvolkes mit der Regierungsarbeit: die Bisherigen belegten geschlossen die ersten fünf Plätze. Andererseits widerspiegelt es eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber der kantonalen Politik: die Stimmbeteiligung war mit 29,3 Prozent äusserst tief (1994: 33,5%).

Regierungsratswahlen Bern 1998
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1998
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

An diesem Hilfsfonds beteiligte sich – neben Banken, Industrie und Versicherungen – auch die Nationalbank mit einer Einlage von 100 Mio Fr. Der Betrag basiert auf der Annahme, dass die Nationalbank während des Zweiten Weltkriegs mit ihren Goldgeschäften einen Gewinn von rund 20 Mio Fr. erzielt hat; gemessen an der seitherigen Entwicklung des Goldpreises entspricht dies rund 100 Mio Fr. Die Leitung der SNB betonte, dass dieser freiwillige Beitrag Ausdruck des Mitgefühls mit den Opfern des Holocaust sei. Er dürfe aber keinesfalls als Schuldanerkennung gewertet werden. Der Bundesrat hatte im Einvernehmen mit der Nationalbankleitung beschlossen, diese Zahlung vom Parlament in einem besonderen Bundesbeschluss absegnen zu lassen. Der Nationalrat stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der vom Bundesrat gewünschte Beschluss nicht in seine Kompetenz falle. Die Nationalbank solle selbst über die Massnahmen entscheiden, welche sie für die Wiederherstellung ihres guten Rufs erforderlich findet. Kommissionssprecher Suter (fdp, BE) gab zudem zu bedenken, dass ein derartiger dem Referendum unterstellter Beschluss zu unerwünschten Verzögerungen bei der Auszahlung der Gelder an betagte und hilfsbedürftige Holocaust–Überlebende führen könnte. Obwohl die Rechtsprofessoren Zimmerli (svp, BE) und Rhinow (fdp, BL) die Ansicht des Bundesrates verteidigten, dass es für diese Zahlung einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfe, schloss sich der Ständerat dem Nichteintretensbeschluss der grossen Kammer an. Nachdem am 30. Oktober der Bankrat der SNB die Einlage bewilligt hatte, konnte der Vorsitzende des Fonds, Rolf Bloch, bekanntgeben, dass dieser mit Zinsen auf CHF 272 Mio. angewachsen war. Die drei Grossbanken hatten gleich wie die Nationalbank CHF 100 Mio. gespendet, die übrigen Banken 20 Mio und die Industrie und die Versicherungen je CHF 25 Mio.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Im Gegensatz zum Nationalrat und zum Bundesrat erweiterte der Ständerat das Zeugnisverweigerungsrecht für Medienschaffende. Mit 20 zu 13 Stimmen folgte er einem Antrag Zimmerli (svp, BE), der ein absolutes Redaktionsgeheimnis festschreiben wollte, das nur in zwei Situationen durchbrochen werden kann. Erstens, wenn dadurch eine Person aus einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben gerettet werden kann, oder zweitens, wenn ohne das Zeugnis ein Tötungsdelikt oder ein anderes, mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Zuchthaus bedrohtes Verbrechen nicht aufgeklärt werden kann. Das gilt für zehn Straftatbestände. Bundespräsident Koller bedauerte, dass mit dieser Regelung neuere Tatbestände wie das organisierte Verbrechen oder Geldwäscherei nicht abgedeckt wären. In bezug auf die Veröffentlichung von amtlich geheimen Dokumenten folgte der Ständerat der restriktiven Linie des Nationalrates und beschloss - jedoch knapp, mit 16 zu 15 Stimmen - dass diese weiterhin strafbar bleiben soll.

Revision des Medienstraf- und Verfahrensrechts

Ende Mai stellte der Bundesrat die Elemente der künftigen Raumordnungspolitik der Schweiz vor. Er leitete dem Parlament eine Teilrevision des RPG zu, die auf eine „kontrollierte“ Lockerung der Bau- und Nutzungsvorschriften in den Landwirtschaftszonen abzielt und dafür sorgen soll, dass die Landwirtschaft künftig besser auf die neuen Herausforderungen reagieren kann. Die Revisionsarbeiten gehen auf eine Motion des Berner SVP-Ständerates Ulrich Zimmerli zurück. Die Teilrevision schlägt Änderungen auf zwei Ebenen vor: Zum einen soll die Zonenkonformität für Bauten und Anlagen in der multifunktionellen Landwirtschaftzone neu umschrieben werden, zum anderen sollen Bauten, die infolge des Strukturwandels für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigt werden, unter strengen Voraussetzungen auch zu landwirtschaftsfremden Zwecken umgenutzt werden dürfen. Kernstück der Neuumschreibung der Zonenkonformität bildet der künftige Verzicht auf die Unterscheidung zwischen bodenabhängiger und bodenunabhängiger Bewirtschaftung. Als zonenkonform sollen künftig all jene neuen Bauten und Anlagen gelten, die unabhängig von der Produktionsweise für Landwirtschaft oder Gartenbau unerlässlich sind und im Interesse einer längerfristigen Betriebsführung erstellt werden. Damit werden Hors-sol-Gewächshäuser und Mastbetriebe künftig gleich behandelt wie bodenabhängige Landwirtschaft. Der Bundesrat unterstrich jedoch, dass ihr Entwicklungspotential beschränkt bleiben solle und hielt die Kantone dazu an, Landwirtschaftszonen weiterhin zu unterscheiden.

Als weiterer wichtiger Revisionspunkt wird die Möglichkeit eröffnet, funktionslos gewordene Bauten zu landwirtschaftsfremden Zwecken umzunutzen. So sollen Landwirte nicht mehr benötigte Bauernhäuser als Wohn- und Ferienhäuser nutzen können. Möglich sind bauliche Veränderungen, um etwa Ferien auf dem Bauernhof anbieten zu können, Kantone dürfen künftig aber auch rechtskonform zulassen, dass leerstehende Bauernhäuser von Personen bewohnt werden, die nicht oder nicht mehr in der Landwirtschaft tätig sind. Die Umnutzung bleibt aber auf das zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung vorhandene Bauvolumen beschränkt. Mit dieser Regelung würden auch zahlreiche ohne Bewilligung in Ferienhäuser umgebaute Rustici und Maiensässen legalisiert. Schliesslich soll die Landwirtschaftszone für gewerbliche Nutzungen zugänglich gemacht werden. Dabei beharrte der Bundesrat aber darauf, dass eine gewerbliche Nutzung eng an die Landwirtschaft angelehnt sein und die gewerbliche Tätigkeit - gemessen am Haupterwerb - von untergeordneter Bedeutung bleiben muss. Von der Kompetenz vollständiger Zweckänderungen bestehender Gebäude für beliebige gewerbliche Tätigkeiten in der Landwirtschaftszone, wie sie die von Adalbert Durrer (cvp, OW) präsidierte Expertenkommission vorgeschlagen hatte, und die von Gewerbekreisen im letztjährigen Vernehmlassungsverfahren stark kritisiert worden war, sah er ab.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Ständerat befasste sich mit dem Vorschlag seiner WAK für eine Verbesserung der politischen Oberaufsicht über die Bankenkommission. Mit Stichentscheid des Präsidenten setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durch, nicht ein spezielles parlamentarisches Aufsichtsgremium einzusetzen, sondern mittels einer Änderung des Bankengesetzes dafür zu sorgen, dass sich der Geschäftsbericht der Bankenkommission explizit direkt (und nicht via Geschäftsbericht des Bundesrates) an das Parlament richten soll. Diese Minimallösung entsprach nun nicht mehr den Intentionen von Zimmerli (svp, BE), der ursprünglich mit einer parlamentarischen Initiative den Anstoss für diese Reform gegeben hatte. Auf seinen Antrag beschloss der Ständerat, die Übung abzubrechen und die eben beschlossene Gesetzesänderung nicht an den Nationalrat weiterzuleiten.

Politische Oberaufsicht über die Eidgenössischen Bankenkommission

Das im Vorjahr präsentierte neue Binnenmarktgesetz wurde noch im Berichtsjahr angenommen. Obwohl der Grundsatz des Abbaus von Handels- und Mobilitätsschranken zwischen den Kantonen an sich unbestritten war, beantragte im Nationalrat eine aus rechtsbürgerlichen Parlamentariern gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Sie hielten das Gesetz für staatspolitisch bedenklich, weil es die Kompetenzen der Kantone tangiere, und zudem für überflüssig, weil die Kantone in der Zwischenzeit die wichtigsten Liberalisierungsschritte vollzogen und in Konkordaten verallgemeinert hätten. Sie wurden von den Fraktionen der SVP und der FP sowie einer FDP-Minderheit unterstützt, unterlagen aber mit 110:28 Stimmen. In der Detailberatung stimmte eine knappe, aus einer Koalition von Linken und Gewerbevertretern gebildete Mehrheit dem Antrag des Liberalen Eymann (BS) zu, dass es bei öffentlichen Aufträgen zulässig sein soll, bei der Erbringung von Leistungen die Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen zu verlangen. Diese Barriere gegen ein mögliches Sozialdumping, welche der in der EU diskutierten Entsenderichtlinie entspricht, wurde von der kleinen Kammer mit dem Argument gestrichen, dass dies eine Benachteiligung von Anbietern aus wirtschaftlichen Randgebieten darstellen würde, welche ihre Standortnachteile mit niedrigeren Löhnen kompensieren müssen. Der Nationalrat schloss sich in der Differenzbereinigung gegen den Widerstand der SP und der GP mit 81:49 Stimmen diesem Entscheid an. Auf Antrag von Ständerat Zimmerli (svp, BE) nahm das Parlament zudem die Bestimmung auf, dass die Kantone eine von der Verwaltung unabhängige Instanz schaffen müssen, welche Rekurse gegen die Vergabe von Aufträgen behandelt. In der Schlussabstimmung über das neue Gesetz gab es im Nationalrat zwei und im Ständerat eine Gegenstimme.

Beseitigung kantonaler Wettbewerbsschranken Vernehmlassung
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Kritisch bis ablehnend ist im Vernehmlassungsverfahren eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) aufgenommen worden, die eine Öffnung der Landwirtschaftszonen für kommmerzielle und gewerbliche Zwecke zum Ziel hat. Eine vom Obwaldner Landammann Adalbert Durrer (cvp) präsidierte Expertenkommission hatte sich mit der Umsetzung dieses auf eine Motion Zimmerli (svp, BE) zurückgehenden Anliegens befasst und sich für eine weitgehende Öffnung der Landwirtschaftszone ausgesprochen. 17 Kantone, vier Parteien (SP, Grüne, LP, SD), alle Umweltorganisationen, fast alle Gruppierungen aus dem Bereich Planung und Bodenrecht sowie der Gemeindeverband lehnten die Vorlage ab; neun Kantone, die bürgerlichen Bundesratsparteien und die grossen Wirtschaftsverbände formulierten gewichtige Vorbehalte. Im Zentrum der Kritik standen dabei die Vorschläge, die Bodenabhängigkeit landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Nutzungen aufzuweichen sowie die Agrarzone für gewerbliche Nutzungen zugänglich zu machen. Die Vorlage verletze durch die Preisgabe der Bodenabhängigkeit oder durch die Zulassung vollständiger Zweckänderungen bestehender landwirtschaftlicher Bauten zur gewerblichen Nutzung den verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet und würde zu Kollisionen mit dem bäuerlichen Bodenrecht oder sogar zu dessen Aushöhlung führen. Konsensfähig erschien dagegen der Vorschlag, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten vermehrt für Wohnzwecke nutzen zu dürfen. Der Bundesrat schickte die Vorlage zur Überarbeitung zurück und legte Rahmenbedingungen fest. So sollten Bauten für bodenunabhängige Produktion in der Landwirtschaftszone vor allem in Zusammenhang mit der sogenannten „inneren Aufstockung“, d.h. der Sicherung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Angliederung von Bauten zur bodenunabhängigen Produktion, zulässig sein. Das Gebiet ausserhalb von Bauzonen sei gewerblichen Tätigkeiten jedoch nur in sehr beschränktem Umfang zu öffnen. Die vermehrte Nutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bauten solle grundsätzlich ermöglicht werden.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die im Berichtsjahr wieder etwas häufiger vorgekommenen Niederlagen der Parlamentsmehrheit in Volksabstimmungen führten zu neuen Vorschlägen, wie oppositionellen Initiativ-, Referendums- und Abstimmungskomitees das Leben schwerer gemacht werden könnte. Ökonomieprofessoren, die davon ausgehen, dass der schweizerische Staat handlungsunfähig geworden ist, schlugen eine massive Einschränkung des fakultativen Referendums vor. Dieses soll nur noch gegen Parlamentsbeschlüsse ergriffen werden können, die in den Räten keine Zweidrittelmehrheit erreicht haben. Nach der nur knapp ausgefallenen Zustimmung zu dem von fast allen Parteien unterstützten Antirassismus-Gesetz regte Ständerat Zimmerli (svp, BE) mit einer parlamentarischen Initiative an, dass ein Parlamentsbeschluss erst dann als abgelehnt gilt, wenn die ablehnende Mehrheit mindestens einen Drittel der Stimmberechtigten ausmacht; beim Beitritt zu supranationalen Organisationen oder bei Verfassungsteilrevisionen müsste dazu auch noch eine ablehnende Mehrheit der Stände kommen. Ein analoges Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten wäre für die Annahme einer Volksinitiative neben Stände- und Volksmehr erforderlich.

Parlamentarische Initiative Zimmerli zur Einschränkung des fakultativen Referendums
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Eine vom Obwaldner Landammann Adalbert Durrer (cvp) präsidierte Expertenkommission befasste sich mit der Umsetzung einer 1991 überwiesenen Motion Zimmerli (svp, BE) (90.780), welche eine Lockerung des Raumplanungsgesetzes (RPG) im Bereich Landwirtschaft und Landschaft fordert. Die Experten schlugen vor, dass in der Landwirtschaftszone nicht mehr nur bodenabhängige Nutzungen möglich sein sollen. Zugelassen wären künftig auch Bauten und Anlagen, die zur langfristigen Erhaltung eines Landwirtschafts- oder Gartenbaubetriebs dienen. Darunter fallen auch bodenunabhängige Betriebsteile wie die Intensivmast oder Hors-sol-Kulturen und Anlagen für die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf von betriebseigenen Erzeugnissen. Mit einem erweiterten Ausnahmetatbestand im RPG sollen die Kantone ausserdem die Kompetenz erhalten, Zweckänderungen von bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone zuzulassen, wenn das dadurch erzielbare Einkommen zur langfristigen Erhaltung des landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebs erforderlich ist. Nicht beanspruchte landwirtschaftliche Gebäude könnten als Ferienwohnungen genutzt werden. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Kommissionsvorschlag stiess in Umweltkreisen, bei Parteien und der Wirtschaft auf massive Kritik und wurde auch von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt. So würde gemäss vielen Kritikern die bisherige strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet unterlaufen, und es drohe eine beschleunigte Zersiedelung. Auf Opposition stiess vor allem auch die Zulassung bodenunabhängiger Agrar-Industrie. So befürchtete das Gewerbe eine Privilegierung der Bauern, welche auf billigstem Boden auf gewerbliche Tätigkeit umsteigen könnten. Nur die SVP und der Schweizerische Bauernverband begrüssten die Vorlage vorbehaltlos.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Ständerat anerkannte die Berechtigung und die Dringlichkeit des Begehrens. Aus rechtstechnischen Gründen folgte er aber – mit Einverständnis von Bundesrat Koller – seiner Kommission, die beantragte, die erforderlichen Bestimmungen nicht ins StGB einzubauen, sondern ein neues, vom Kommissionspräsidenten Zimmerli (svp, BE) konzipiertes Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen zu schaffen. Dieses könnte später den gesetzlichen Rahmen für weitere Zentralstelle bilden. In der politisch heikelsten Frage, der Regelung des Datenschutzes, entschied sich der Ständerat für eine restriktivere Lösung, die sich an der britischen Praxis orientiert. Um zu verhindern, dass Kriminelle herausfinden können, ob über sie überhaupt Informationen vorhanden sind, sollen keine Einsichtsgesuche in die Datensammlung der Zentralstellen gestellt werden können. Der Datenschutzbeauftragte soll Interessierten auf Anfrage lediglich mitteilen, dass er selbst Einsicht genommen habe und dass er – falls Daten vorhanden gewesen wären – die korrekte Bearbeitung allfällig falsch bearbeiteter Daten angeordnet hätte.

Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 94.005)

Der Ständerat hatte im Vorjahr – gegen den Antrag seiner WAK – einer als allgemeine Anregung formulierten parlamentarischen Initiative Zimmerli (svp, BE) für eine politische Oberaufsicht über die Bankenkommission Folge gegeben. Die WAK legte gegen Jahresende den von ihr verlangten konkreten Vorschlag vor. Sie beantragte, im Bankengesetz formell festzuhalten, dass der Geschäftsbericht, den die Bankenkommission mindestens einmal jährlich dem Bundesrat vorlegen muss, von diesem an das Parlament zur Kenntnisnahme weiterzuleiten ist. Bisher bildete dieser Rapport Teil des bundesrätlichen Geschäftsberichts. Als alternativen Minderheitsantrag fordert Kommissionsmitglied Piller (sp, FR) die Einsetzung eines speziellen parlamentarischen Aufsichtsgremiums.

Politische Oberaufsicht über die Eidgenössischen Bankenkommission

Der Ständerat befasste sich als erster mit den Vorschlägen des Bundesrats für die "Regierungsreform 93". Die vorberatende Kommission unterstützte das Projekt grundsätzlich, beantragte jedoch beim Kernpunkt der Vorlage, der Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärposten, zwei wichtige Änderungen: Deren Zahl soll von maximal 21 auf 10 reduziert und ihre Wahl durch die Bundesversammlung bestätigt werden. Den ersten Antrag begründete sie mit dem Risiko eines Referendums infolge der entstehenden Kosten, den zweiten mit dem politischen Gewicht, das Staatssekretäre haben müssen, um den Bundesrat im Parlament und in aussenpolitischen Verhandlungen spürbar entlasten zu können. Im Plenum unterlag Zimmerli (svp, BE) mit seiner grundsätzlichen Opposition gegen die Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärposten. Seiner Ansicht nach würde damit die Fortsetzung der Reform in Richtung eines zweistufigen Regierungskabinetts und zuungunsten der von ihm vorgezogenen Heraufsetzung der Zahl der Bundesräte präjudiziert. Die Zahl der Staatssekretäre wurde auf zehn begrenzt und mit Zweidrittelsmehrheit gegen den Widerstand des Bundesrates auch die Wahlbestätigung durch die Bundesversammlung eingeführt. Gegen den Willen des Bundesrats verbot die kleine Kammer im weiteren die Stimmenthaltung bei Abstimmungen in Bundesratssitzungen; diese Regel besteht auch in Kantonsregierungen und Richterkollegien. Die Neuerung, dass der Bundesrat über die Organisation der Departemente selbst entscheiden kann, blieb unbestritten. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Reform mit 21 zu 3 Stimmen an.

Regierungsreform '93 (BRG 93.075)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Nach der Ablehnung des EWR-Vertrages und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten in bezug auf die politische Integration der Schweiz in ihr europäisches Umfeld wurde der Ruf nach einer inneren Reform in der Gestalt einer Totalrevision der Bundesverfassung wieder stärker. Die kleine Kammer überwies eine entsprechende Motion von Josi Meier (cvp, LU), welche vom Bundesrat verlangt, eine Vorlage auszuarbeiten, über welche das Parlament im Jubiläumsjahr abstimmen kann. In ihrer Begründung machte sie klar, dass durch die politischen und wirtschaftlichen Umbrüche in Europa und der Welt eine Revision nicht nur formeller, sondern auch materieller Art notwendig sei. Die Schwierigkeit einer auch inhaltliche Ziele verfolgenden Revision besteht laut den Staatsrechtlern Rhinow (fdp, BL) und Zimmerli (svp, BE) darin, den politischen Willen zu dieser Totalrevision auszumachen sowie einen Konsens aller politisch Verantwortlichen zu den Leitlinien der Revision zustandezubringen; Konflikte um gewisse materielle Änderungen seien bereits vorprogrammiert. Neben dem Haupttext sollten dem Parlament deshalb auch Varianten unterbreitet werden, in welchen lediglich Reformen der politischen Institutionen vorgeschlagen werden.

Beziehungen zur EG/EU und Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)