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Akteure

  • Germann, Hannes (svp/udc, SH) SR/CE
  • Silberschmidt, Andri

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
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In der Herbstsession 2018 beriet das Parlament die parlamentarische Initiative für eine befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Art. 55 KVG. Zuvor hatte sich der Bundesrat in einer Stellungnahme für die Vorlage ausgesprochen, weil damit für den Fall einer Verzögerung bei der Änderung des KVG bezüglich der Zulassung von Leistungserbringenden (BRG 18.047) ein Zeitraum ohne Zulassungsbeschränkung verhindert werden könne. Die Detailberatung des Bundesratsgeschäfts müsse jedoch umgehend angegangen werden, betonte der Bundesrat. Im erstbehandelnden Nationalrat erläuterten die Kommissionssprecher Nantermod (fdp, VS) und Hess (bdp, NR) sowie Gesundheitsminister Berset noch einmal die Geschichte der Zulassungsbeschränkung, ihre Relevanz und die Notwendigkeit einer weiteren – letzten – Verlängerung derselben. Diskussionslos und stillschweigend genehmigte der Rat die Vorlage in der Detailberatung und übergab sie mit 160 zu 1 Stimme in der Gesamtabstimmung dem Zweitrat. Ein ähnliches Bild präsentierte sich im Ständerat, der die Initiative am folgenden Tag in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen guthiess. Auch die Schlussabstimmungen stellten keine grossen Hürden mehr dar, mit 194 zu 1 Stimme respektive 41 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) verabschiedete das Parlament die erneute, befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung für Ärzte. Einzig Lukas Reimann (svp, SG) lehnte die Verlängerung ab, während Hannes Germann (svp, SH) und Martin Schmid (fdp, GR) sich ihrer Stimme enthielten.

Befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Artikel 55a KVG

Im Dezember 2016 reichte Andreas Aebi (svp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der die «bewährten Prämienregionen wiederhergestellt» werden sollten. Diese waren seit der Änderung des Krankenkassenaufsichtsgesetzes 2016 nicht mehr gesetzeskonform und mussten geändert werden. Eine Neueinteilung der Prämienregionen aufgrund von Bezirken war jedoch auf heftige Kritik gestossen. Aebi wollte nun eine Rückkehr zur ehemaligen Einteilung der Prämienregionen sowie zur Festlegung der maximalen Rabatte durch den Bundesrat – seit Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes lag diese Kompetenz beim EDI – erreichen. Ende 2017 gab die SGK-NR der Initiative mit 17 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Ihre Schwesterkommission entschied sich aber Anfang 2018, lieber der Motion Germann (svp, SH; Mo. 16.4083) zu folgen, welche sie gemäss eigenen Aussagen «eng begleite». Es sei daher nicht nötig, dass «die Schwesterkommission gesetzgeberisch aktiv» werde, erklärte die SGK-SR und lehnte die Initiative mit 11 zu 0 Stimmen ab. Im Winter 2018 entschied sich die Nationalratskommission einstimmig, nicht an der Initiative festzuhalten, da das Anliegen mittlerweile bereits von einer Motion der Ständeratskommission aufgenommen wurde.

Prämienregionen. Das Bewährte weiterführen (Pa.Iv. 16.494)
Dossier: Prämienregionen in der Krankenversicherung (seit 2003)

Mit dem Datenaustausch zwischen der Post und der für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen beschäftigte sich eine 2011 im Ständerat eingereichte parlamentarische Initiative Germann (svp, SH). Diese forderte eine Regelung im Registerharmonisierungsgesetz für einen regelmässigen, strukturierten und elektronischen Austausch, der den Gemeinden vollständige und aktualisierte Adressdaten bieten sollte. Nachdem die staatspolitische Kommission des Nationalrates der Initiative keine Folge gegeben hatte, befanden 2013 die Räte darüber. Während der Ständerat der Initiative mit 28 zu 4 Stimmen Folge gab, scheiterte das Anliegen im Nationalrat mit 126 zu 54 Stimmen.

Registerharmonisierungsgesetz (Pa.Iv. 11.488)

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)