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  • Glättli, Balthasar (ZH, gp/verts)
  • Gross, Andreas (sp/ps, ZH) NR/CN

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Nicht nur die geschlossene SVP-Fraktion, sondern auch elf Angehörige der Grünen Fraktion sowie je eine Stimme aus der FDP und der SP unterstützten die Idee von Roger Golay (mcg, GE), mehr Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen herzustellen. Es sei stossend, dass der Bundesrat vor Abstimmungen eine Plattform im Fernsehen erhalte, um seine Position kundzutun, diese Möglichkeit aber Initianten und Referendumskomitees nicht zur Verfügung stehe – so der Motionär. Die SRG sei aber eigentlich angehalten, die Vielfalt der Ansichten objektiv darzustellen. Nicht nur der Regierung, sondern auch den Komitees müsse deshalb Redezeit zur Verfügung gestellt werden.
Bundeskanzler Walter Thurnherr erläuterte während der kurzen Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2018, dass der Bundesrat die Fernsehansprachen seit 1971 als Bestandteil behördlicher Information nutze. Im Gegensatz zu den Initiativ- und Referendumskomitees habe die Regierung einen Informationsauftrag, den sie auch via Fernsehansprachen wahrnehme. Die SRG selbst sei bis 2007 sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, behördliche Informationen zu verbreiten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sei diese Verpflichtung allerdings abgeschafft worden und die Bundesratsansprachen seien heute Sendungen, die im Rahmen der publizistischen Freiheit der SRG ausgestrahlt würden.
Das Thema TV-Sendezeit für Initiativ- und Referendumskomitees war im Parlament vor einigen Jahren schon einmal Gegenstand recht virulenter Diskussionen gewesen. Auf einen Gesetzesentwurf, der auf einer 2003 von Andreas Gross (sp, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative beruhte, war der Nationalrat 2009 allerdings nicht eingetreten. Auch der neuerliche Vorstoss wird nicht zu einer Änderung führen, standen doch die eingangs erwähnten, insgesamt 79 befürwortenden Voten 109 Stimmen (und einer Enthaltung) entgegen, welche die Motion versenkten.

Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen

Im Kanton Zürich kandidierten für die Nationalratswahlen 2015 insgesamt 873 Personen auf 35 Listen, was einen neuen Rekord hinsichtlich Listen, aber nicht hinsichtlich Bewerberinnen und Bewerbern bedeutete – 2003 hatten sich gar 964 Personen für einen Nationalratssitz beworben. Vor 12 Jahren wurde im Kanton auch der bisher höchste Frauenanteil unter den Kandidierenden gemessen (38.4%). Bei den eidgenössischen Wahlen 2015 betrug dieser Anteil im Kanton Zürich noch 34.8%. Der Altersschnitt aller Kandidierenden lag bei 41.6 Jahren. Die hohe Zahl an unterschiedlichen Listen war auch dem zu erwartenden stärkeren Wettbewerb geschuldet, war dem Kanton Zürich doch aufgrund des Bevölkerungswachstums ein zusätzlicher Nationalratssitz (neu: 35 Sitze) zugesprochen worden.
Die Linke verband ihre sieben Listen – neben der SP, der Juso, der GP und den jungen Grünen schlossen sich die Alternative Linke (Alternative Liste inkl. PdA und kommunistische Jugend), die Zentrumspartei und die von Kunstschaffenden für die Wahlen geschaffene Liste Kunst und Politik zusammen. Damit war es – anders als 2011 – wieder zu einem grossen linken Zusammenschluss gekommen. Rechts verband sich die SVP zusammen mit ihrer Jungpartei mit den vier Listen der EDU und mit der Autofahrerliste. Kein Platz wurde den SD gewährt. Auch die Mitte verband sich. Zu reden gab dabei, dass sich die GLP nicht nur mit CVP, BDP und EVP verband, sondern dass sich in dem Zusammenschluss neben den Piraten und der Tierpartei auch die Bewegung Ecopop befand, die noch im November 2014 mit der gleichnamigen Initiative eine extreme Zuwanderungsbeschränkung gefordert hatte. Keine Verbindungen ging die FDP ein.
Mit Max Binder (svp, ZH), Toni Bortoluzzi (svp, ZH) und Andreas Gross (sp, ZH) traten drei langjährige Zürcher Volksvertreter nicht mehr an. Die drei hatten seit 1991 im Nationalrat gesessen. Ebenfalls vakant wurde der Sitz von Jacqueline Fehr (sp, ZH), die im Frühjahr in die Zürcher Regierung gewählt worden war. Die Grünen mussten den Sitz des zurückgetretenen Daniel Vischer (gp, ZH) verteidigen. Aufgrund der kantonalen Wahlen versprachen sich die FDP, aber auch die SP, Chancen auf einen Sitzgewinn. Die SVP wollte unbedingt ihren vor vier Jahren verlorenen zwölften Sitz zurückerobern. Aber auch die EDU und die Alternative Liste hofften auf einen Überraschungserfolg.

Anders als in den meisten Kantonen konnte sich im Kanton Zürich die SP als Siegerin feiern lassen. Die Zürcher Genossen schafften mit Daniel Jositsch (sp, ZH) nicht nur erstmals seit 1983 wieder den Sprung in den Ständerat – und zwar überraschenderweise gleich im ersten Wahlgang – sondern sie konnten auch zwei zusätzliche Nationalratssitze gewinnen. Die neu neun Sitze wurden möglich, weil ein Wählerzuwachs von 1.6 Prozentpunkten (neu: 20.9%) verzeichnet werden konnte. Ein SP-Mandat wird von alt-Botschafter Tim Guldimann übernommen, der als Auslandschweizer am vierthäufigsten auf die SP-Liste gesetzt worden war. Allerdings ging einer der neuen SP-Sitze wohl auf Kosten der Zürcher Grünen, die nur noch zwei Vertreter nach Bern schicken und 2.1 Prozentpunkte an Wählerstärke einbüssten (6.3%). Über den stärksten Wählerzuwachs im Vergleich zu 2011 konnte sich die FDP freuen. Der Sprung von 11.6% auf 15% bedeutete auch den Gewinn eines zusätzlichen Sitzes (neu: 5 Sitze). Der SVP gelang die Rückeroberung ihres zwölften Sitzes dank eines leichten Wählerzuwachses von 0.5 Prozentpunkten. Viel zu reden gaben aber die starken Veränderungen innerhalb der Volkspartei selber. Mit Christoph Mörgeli (svp, ZH), Ernst Schibli (svp, ZH) und Hans Fehr (svp, ZH) wurden gleich drei arrivierte Parteigrössen abgewählt. Als fulminant wurde der Wahlerfolg von Roger Köppel (svp, NR) bezeichnet, der zürichweit am meisten Stimmen erhielt und vom 17. Listenplatz an die Spitze der Zürcher SVP-Vertreter gewählt wurde. Viele Stimmen erhielt auch der neu antretende Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), der wohl auch von seiner Ständeratskandidatur profitierte. Zu den Verlieren gehörten neben den Grünen auch die GLP (neu: 3 Sitze; 7.2%) und die BDP (neu: 1 Sitz; 3.6%), die je einen Sitz abgeben mussten. Trotz leichten Wählerverlusten konnten die CVP (2 Sitze; 4%) und die EVP (1 Sitz; 2.8%) ihre Mandate halten. Die Alternative Liste (1.8%) und die EDU (1.6%) verfehlten ihr Ziel eines Sitzgewinnes hingegen recht deutlich. Allerdings dürften beide Parteien ihren jeweiligen Listenpartnern zu Sitzgewinnen verholfen haben. Mit insgesamt 14 Frauen (SVP: 2 von 12; SP: 5 von 9, FDP: 2 von 5; GLP: 1 von 3; CVP: 2 von 2; EVP: 1 von 1; BDP: 1 von 1) beträgt der Frauenanteil der Zürcher Delegation neu 40% (2011: 29.4%). Die Wahlbeteiligung lag mit 47.3% einen halben Prozentpunkt höher als noch 2011.

Kanton Zürich -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Die Gewährleistung der kantonalen Verfassungen, die bei kantonalen Verfassungsänderungen – etwa durch kantonale Volksinitiativen oder Verfassungsrevisionen – von der Bundesversammlung vorgenommen werden muss, ist in der Regel eine Routineangelegenheit. Nur sehr selten gibt es überhaupt eine Debatte in den Räten. Dem Parlament wurde deshalb auch schon vorgeworfen, die Aufgabe der Überprüfung der Vereinbarkeit der Änderungen mit der Bundesverfassung nicht ernst genug zu nehmen. 2013 war diesbezüglich eine Ausnahme, weil die Räte die Wahlrechtsreform im Kanton Schwyz nicht gutgeheissen hatten. Die Gewährleistungen im Jahr 2014 entsprachen (fast) wieder der gängigen Tradition. Die Räte hiessen die unbestrittenen Teilrevisionen in sechs Kantonen diskussionslos gut (ZH, BE, SO, BL, GR, VD; BRG 14.037). Mehr zu reden – zumindest im Nationalrat – gab allerdings die neue Verfassung des Kantons Genf: Ein Minderheitsantrag Andreas Gross (sp, ZH) wollte Artikel 66 der neuen Genfer Verfassung, der ein Verbot des doppelten Neins für Abstimmungen über den Finanzhaushalt vorsieht, nicht gewährleisten. Der Passus sah vor, dass entweder ein Sanierungsvorschlag oder eine Steuererhöhung angenommen werden muss. Gross beanstandete, dass so die Entscheidung für den Status Quo ausgeschlossen sei. In seiner Botschaft machte der Bundesrat klar, dass dies nicht als Einschränkung der politischen Rechte angesehen werden solle und beurteilte den Passus deshalb als bundesrechtskonform. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Antrag des Bundesrates. Zudem sei Artikel 66 eins zu eins von der alten Verfassung übernommen und bei der alten Verfassung also schon gewährleistet worden. Gross, der vergeblich darauf hinwies, dass man alte Fehler nicht zu wiederholen brauche, erhielt lediglich 31 Stimmen aus seiner Fraktion. 126 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gewährleisteten die gesamte Verfassung des Kantons Genf. Die umstrittenen Teilrevisionen in den Kantonen Bern bzw. Tessin, in denen eine Verschärfung von Einbürgerungen bzw. ein Burkaverbot festgeschrieben wird, standen 2014 noch nicht auf der parlamentarischen Traktandenliste. Allerdings hatte der Bundesrat in seiner Botschaft Ende Jahr die Gewährleistung des Tessiner Begehrens beantragt. Er halte das Vermummungsverbot zwar für nicht sinnvoll, so der Bundesrat, aber juristisch lasse es sich mit der Verfassung dann vereinbaren, wenn die Religionsfreiheit nicht tangiert werde. Die Regierung stützte sich bei ihrer Begründung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der unlängst ein Burkaverbot in Frankreich bestätigt hatte.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen 2014 (BL, BE, GE, GR, SO, TI, VD, ZH) (BRG 13.089)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Viel zu diskutieren gab im Kanton Zürich der Angriff von Christoph Blocher (svp) auf die Sitze der Bisherigen und wieder antretenden Verena Diener (glp) und Felix Gutzwiller(fdp). Die Chancen von Blocher standen allerdings nicht gut. Noch nie in den letzten 50 Jahren war in Zürich ein amtierender Ständerat abgewählt worden und ausserhalb der SVP-Klientel konnte der ehemalige Bundesrat nicht auf Unterstützung hoffen. Weitere sechs Parteien schickten Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen, wobei sie sich ihrer geringen Chancen bewusst waren, die Wahlen in die kleine Kammer jedoch als Plattform nutzen wollten. Die SP trat mit Thomas Hardegger an, nachdem sie sich gegen eine Kandidatur von Andreas Gross entschied, der Interesse signalisiert hatte. Die Grünen nominierten Balthasar Glättli. Urs Hany wurde von der CVP und Maja Ingold von der EVP ins Rennen geschickt. Komplettiert wurde das Feld durch Hans-Jakob Heitz (parteifrei.ch) und Jakub Walczak (Partei Solidarische Schweiz). Die FDP gab keine Wahlempfehlung für die SVP ab und brach damit eine Tradition. 2007 hatte sie sich nach langem Ringen noch für den damaligen Kandidaten Ueli Maurer ausgesprochen. Die BDP sprach sich für die beiden Bisherigen aus. Die SVP rief zu einem Gutzwiller-Boykott auf und die SP unterstützte auch die Kandidatur der Grünen.

Das absolute Mehr von 173'162 wurde im ersten Wahlgang von keinem der Kandidierenden erreicht. Diener (157'945) und Gutzwiller (153'548) lagen zwar relativ deutlich vor Blocher (131'041), die Zersplitterung der Stimmen führte aber zum Novum im Kanton Zürich, das bisherige Kantonsvertreter für einen zweiten Wahlgang antreten mussten. Von den restlichen Kandidierenden kamen lediglich Hardegger (72'727) und Glättli (68'036) auf mehr als 50'000 Stimmen. Beide zogen sich zusammen mit den Kandidierenden der CVP und der EVP für den zweiten Umgang zurück. Dieser fand Ende November statt und resultierte in der Bestätigung der beiden Bisherigen. Die Reihenfolge hatte sich dabei allerdings umgedreht: Gutzwiller (239'005) erhielt mehr Stimmen als Diener (214'436). Blocher war auch im zweiten Umgang überraschend weit abgeschlagen (123'939) und erhielt praktisch keine Stimmen aus anderen Parteien als der SVP, von denen für den zweiten Umgang ausser der EDU auch keine eine Empfehlung für die SVP ausgegeben hatten. Die Stimmen der zurückgetretenen Kandidierenden gingen an Diener und Gutzwiller, was den deutlichen Stimmenzuwachs bei den beiden Bisherigen erklärte. Der Stimmenrückgang bei Blocher konnte durch die schwache Mobilisierung der eigenen Wählerschaft erklärt werden. Die Stimmbeteiligung beim zweiten Wahlgang war denn auch auf 42,3% zurückgegangen (1, Wahlgang: 46,8%).

Kanton Zürich – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Vor allem die Jungparteien kritisierten den Umstand, dass einige langjährige Nationalrätinnen und Nationalräte noch einmal kandidierten. So trat etwa die SVP mit Toni Bortoluzzi (svp, ZH), Max Binder (svp, ZH), Roland F. Borer (svp, SO), Ulrich Giezendanner (svp, AG) und Luzi Stamm (svp, AG) mit fünf Kandidierenden an, die seit 20 Jahren in der grossen Kammer sitzen. Auch der wieder kandidierende Christoph Blocher sass schon 24 Jahre im Nationalrat und der 80-Jährige Jacques Neirynck (cvp, VD), der von 1999 bis 2003 und von 2007 bis 2011 in der grossen Kammer sass, kandidierte ebenfalls noch einmal. Die Ankündigungen von Anita Thanei (sp, ZH) und Andreas Gross (sp, ZH), für eine sechste Legislatur zu kandidieren führten innerhalb der Zürcher Kantonalpartei zu einem neuen Verfahren: ab zwölf Amtsjahren muss zwei Drittel der Delegiertenstimmen hinter sich vereinen, wer erneut für den Nationalrat kandidieren will. Dieser Regel fiel Thanei, nicht aber Gross zum Opfer. Die Tessiner FDP kennt eine parteiinterne Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren, was für den Parteipräsidenten Fulvio Pelli den Rücktritt bedeutet hätte. Die Partei entschied allerdings, dass Pelli als Parteipräsident der FDP Schweiz erneut für die Kandidatur zugelassen werden sollte.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2011
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2011 - Übersicht

Im Kanton Zürich wurden insgesamt 30 Listen eingereicht, auf denen sich 275 Kandidatinnen (34,3%) und 527 Kandidaten um die 34 Zürcher Nationalratssitze bewarben. Damit war die Zahl der Listen im Vergleich zu den eidgenössischen Wahlen 2007 (29 Listen) wieder angewachsen, hatte die Rekordzahl von 34 Listen aus dem Jahr 1991 aber nicht überboten. Die Zahl der Kandidierenden war marginal tiefer als 2007 (804) und wesentlich tiefer als 2003 (964). Ebenfalls weiterhin rückläufig war der Frauenanteil unter den Kandidierenden, der 2003 noch 38,4% betragen hatte (2007: 37,7%). Sowohl die SP als auch die SVP starteten mit Listen für Auslandschweizerinnen und -schweizer. Neu traten die BDP und zahlreiche Kleinstparteien an, darunter etwa die Anti PowerPoint Partei, die Narrenpartei oder eine Liste mit Parteilosen. Anders als 2007 kam keine grosse Listenverbindung der Linken mehr zustande: SP, Grüne und CSP verbanden sich auf der einen und AL, Piraten und Konfessionslose auf der anderen Seite. In der Mitte verbanden sich die CVP, die BDP, die EVP, die GLP und die Tierpartei. Wie in den meisten anderen Kantonen, in denen die EDU antrat, verband sie sich auch in Zürich mit der SVP. Vier der 34 Sitze wurden frei. Insbesondere die SP, die sieben Sitze innehatte und von der drei Nationalrätinnen und Nationalräte zurücktraten (Mario Fehr, Christine Goll, Anita Thanei), hatte einen Aderlass zu verkraften. Den vierten vakanten Sitz (Hans Rutschmann) hatte die SVP zu verteidigen.

Die grossen Gewinnerinnen im Kanton Zürich waren die BDP und die GLP, die sozusagen Heimvorteil genoss: Die Grünliberalen hatten sich im Kanton Zürich 2004 von den Grünen getrennt und konstituiert. Die drei bereits 2007 eroberten, allesamt aus Zürich stammenden GLP-Mandate konnten 2011 nicht nur verteidigt, sondern um einen weiteren Sitz ausgebaut werden. Zu den drei Bisherigen wurde neu Thomas Maier in den Nationalrat gewählt. Der Wählerzuwachs um 4,5 Prozentpunkte auf 11,5% wurde nur noch von der BDP überflügelt, die in Zürich auf Anhieb auf 5,3% Wählerstimmenanteil kam und damit zwei Sitze eroberte. Für die BDP schickten die Zürcher Wahlberechtigten Lothar Ziörjen und Rosmarie Quadranti-Stahel nach Bern. Die Sitzgewinne von BDP und GLP gingen auf Kosten der SVP, der CVP und der GP, die je einen Sitz abgeben mussten. Die SVP fiel auf 29,8% Wähleranteil (-4,1 Prozentpunkte) und 11 Sitze zurück. Der Sitz von Hans Rutschmann konnte damit nicht verteidigt werden. Christoph Blocher schaffte es wieder in den Nationalrat. Nicht er, sondern Natalie Rickli bekam allerdings die meisten Wählerstimmen (145'776). Neu für die SVP wurde Hans Egloff gewählt. Abgewählt wurden somit Ernst Schibli und Ulrich Schlüer, der bereits 2007 abgewählt worden, aber wieder nachgerutscht war. Die CVP, die ihren 2007 eroberten Sitz wieder abgeben musste (neu: 2 Sitze) kam noch auf 5% Wähleranteil (-2,6 Prozentpunkte). Für die CVP nicht mehr wiedergewählt wurde Urs Hany. Die Grünen mussten einen Verlust von zwei Prozentpunkten hinnehmen und kamen mit neu 8,4% Wähleranteil auf drei Sitze. Neu gewählt wurde Balthasar Glättli, der auch von seiner Ständeratskandidatur profitiert haben dürfte. Abgewählt wurden hingegen Marlies Bänziger und Katharina Prelicz-Huber. Die SP (19,3%, -0,5 Prozentpunkte, 7 Sitze), die FDP (11,6%, -1,6 Prozentpunkte, 4 Sitze) und die EVP (3,1%, -0,6 Prozentpunkte, 1 Sitz) konnten ihre Sitze trotz Verlusten halten. Die SP konnte damit alle drei vakanten Sitze verteidigen und wurde neu von Thomas Hardegger, Jacqueline Badran und Martin Naef vertreten. Bei der FDP und der EVP wurden die Bisherigen bestätigt. Über 1% der Stimmen erhielten auch die EDU (1,9%) und die Alternative Liste (1%). Die Piratenpartei war mit 0,9% elftstärkste Partei. Alle drei blieben allerdings ohne Sitz. Der Kanton Zürich wird nach den Wahlen 2011 mit 10 Frauen und 24 Männern in Bern vertreten sein. Der Frauenanteil nahm damit im Vergleich zu 2007 von 35,3% auf 29,4% ab. Die Stimmbeteiligung im Kanton Zürich betrug 46,8% und war damit über zwei Prozentpunkte tiefer als noch 2007.

Kanton Zürich – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Die Nomination der Nationalratskandidaten im Kanton Zürich warf hohe Wellen. Insbesondere die Nichtnominierung der langjährigen Nationalrätin (1991–2007) Anita Thanei sorgte für Empörung. Die Zürcher Sektion hatte 2010 beschlossen, dass Amtsträger mit einer Amtszeit von mehr als zwölf Jahren eine Zweidrittelmehrheit der Delegiertenstimmen erhalten müssten, um wieder auf einen Listenplatz gesetzt zu werden. Während Thanei die geforderte Mehrheit nicht erreichte, gelang dies Andreas Gross, der die SP ebenfalls seit vier Legislaturen in Bern vertrat. Innerhalb der Partei regte sich Widerstand: Offene Briefe und eine Unterschriftensammlung sollten die Parteispitze zu einem Umdenken bewegen. Nach einigem Hin und Her verzichtete Thanei schliesslich auf eine mögliche Nachnomination. Verschiedene ehemalige SP-Grössen kritisierten in der Folge die Parteileitung scharf (Christine Goll) oder traten gar aus der Partei aus (Vreni Müller-Hemmi). Laut dem Zürcher Generalsekretär Daniel Frei verzeichnete die Zürcher Sektion zwischen Mai und Juni rund 50 Austritte.

SP-Zürich führt bedingte Amtszeitbeschränkung

Mehrere Vorstösse zielten im Berichtsjahr auf die Rahmenbedingungen im Vorfeld von Volksabstimmungen. Die staatspolitische Kommission hatte noch im Jahr 2010 die parlamentarische Initiative Mörgeli (svp, ZH), die ein Verbot von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen fordert, abgelehnt und ihrerseits eine Motion eingereicht, mit der Rahmenbedingungen für die Publikation von solchen Umfragen geschaffen werden sollen (10.3642). Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er auf die Selbstregulierung der Branche vertraue. Nach einem Wortgefecht zwischen SVP-Vertretern und dem Kommissionssprecher Gross (sp, ZH) wurden sowohl die parlamentarische Initiative (mit 83 zu 73 Stimmen) als auch die Motion (mit 80 zu 72 Stimmen) abgelehnt. Die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) hatte im Juni fünf von neun Beschwerden gegen Beiträge zu Meinungsumfragen abgelehnt. Auf eine trat sie nicht ein und bei den restlichen dreien rügte sie, dass zu wenig deutlich unterschieden worden sei zwischen klar Ja/Nein-Stimmenden und eher Ja/Nein-Stimmenden. Die Beschwerden im Zusammenhang mit der Minarettinitiative, bei welcher Umfragen deutliche Nein-Mehrheiten prognostiziert hatten, die schlussendlich aber angenommen wurde, wurden alle abgewiesen.

Verbot von Meinungsumfragen (09.524)

Die SP des Kantons Zürich, die mit Christine Goll und Andreas Gross (beide seit 1991) und Anita Thanei (seit 1995) drei der dienstältesten Parlamentarierinnen nach Bern schickt, beschloss Ende November, ihren Delegierten mehr Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung der Nationalratsliste zu geben. Künftig sollen diese den Kandidierenden die Listenplätze zuweisen. Zudem sollen National- und Ständeräte mit mehr als zwölf Amtsjahren nur dann wieder zur Wahl aufgestellt werden, wenn sie eine Zweidrittelmehrheit erhalten.

SP-Zürich führt bedingte Amtszeitbeschränkung

Im Nationalrat wurden – auch aufgrund der Diskussionen nach den Abstimmungskampagnen einiger eidgenössischer Initiativen – erneut Vorstösse diskutiert, die mehr Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung verlangen. Alle drei von Links-Grün eingereichten parlamentarischen Initiativen (Pa. Iv. sozialdemokratische Fraktion (09.415), Pa. Iv. Hodgers, gp, GE (09.442) und Pa. Iv. Gross, sp, ZH (09.416) wurden in ein und derselben Sitzung von der rechts-bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Insbesondere die Idee der Offenlegung der Parteispenden und Spendernamen war bereits in der staatspolitischen Kommission auf Widerstand gestossen. Eine solche scheint nach wie vor politisch nicht mehrheitsfähig.
Allerdings stösst die Idee von transparenten Parteifinanzen nicht auf grundsätzlichen Widerwillen. Dies zeigte sich im Berichtsjahr auch im vom Ständerat nur relativ knapp abgelehnten (18 zu 11 Stimmen) Minderheitsantrag, eine Petition der Jugendsession von 2008 zum Thema Parteienfinanzierung an die Staatspolitische Kommission zu überweisen. Die Petition hätte die Offenlegung von Parteifinanzen und Spenden zum Ziel gehabt

Drei parlamentarische Initiativen für mehr Transparenz bei Parteifinanzierung scheitern
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat beschloss, auf eine parlamentarische Initiative von Andreas Gross (sp, ZH) für die Einführung von Gratis-Werbespots von Parteien im Schweizer Fernsehen nicht einzutreten. Die parlamentarische Initiative war von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates befürwortet worden.

Parlament will keine Gratis-Werbespots für Parteien

Im August reichte die AUNS ihre Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“ mit 108'579 gültigen Unterschriften ein. Mehr Mitsprache für das Volk in der Aussenpolitik strebte auch eine parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) (09.417) an. Sie verlangte die Einführung einer „Internationalen Volksmotion“. Mit dieser könnte eine bestimmte Anzahl von Bürgerinnen und Bürger (im Text waren 20'000 erwähnt) das Parlament ersuchen, dem Bundesrat einen bestimmten aussenpolitischen Auftrag zu erteilen.

Initiative populaire "Pour le renforcement des droits populaires dans la politique étrangère"
Dossier: Obligatorisches Referendum für Staatsverträge?

Die SPK des Nationalrats publizierte einen Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für fairere Abstimmungskampagnen, welcher der Rat 2005 Folge gegeben hatte. Eine Subkommission der SPK hatte dabei verschiedene Möglichkeiten untersucht. Die Verhandlungen mit der SBB über die Möglichkeit, in den grossen Bahnhöfen Gratisplakatierflächen anzubieten, brachten einige konkrete Resultate. So wird in Zukunft ein Plakat mit dem Parolenspiegel der nationalen Parteien gratis in grossen SBB-Bahnhöfen ausgehängt werden. Die für die Meinungsbildung als viel wichtiger eingestuften elektronischen Medien waren hingegen zu keinen Konzessionen bereit. Die Radio- und Fernsehanstalt SRG lehnte es ab, den Parteien freiwillig Sendezeit für die Gratisausstrahlung von politischer Werbung einzuräumen. Ihrer Ansicht nach sind die bestehenden redaktionellen politischen Sendegefässe zur Meinungsbildung durchaus ausreichend. Trotzdem verfolgte die SPK-NR diese Idee der Gratiswerbespots für Parteien weiter und arbeitete Grundlagen für eine gesetzliche Verpflichtung der SRG aus. In der im Spätherbst 2007 durchgeführten Vernehmlassung äusserten sich SP und CVP positiv, die FDP skeptisch und die SVP ablehnend; negativ fielen auch die Rückmeldungen der meisten Interessenverbände aus. Die Kritiker bemängelten insbesondere, dass mit diesen kurzen Werbespots der Parteien die Aussagen noch plakativer und die Diskussion noch oberflächlicher würde. Im Mai des Berichtsjahres stellte sich die SPK mit 14 zu 8 Stimmen hinter den Antrag, den Parteien mit Fraktionsstatus und den Initiativ- und Referendumskomitees im Fernsehen und im Radio während den Kampagnen gratis Werbezeit einzuräumen. Damit soll das zum Teil erhebliche Ungleichgewicht bei der bezahlten Abstimmungswerbung für bestimmte Anliegen ausgeglichen werden. Es soll auch vermieden werden, dass bei Themen, bei denen sich weder Parteien noch breit abgestützte Interessenverbände finanziell engagieren wollen, kaum Werbung für einen Parlamentsbeschluss gemacht wird. Dass dies geschehen kann, hatte sich beispielsweise bei der Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung im Jahr 1999 gezeigt, als die Befürworter keine Mittel für Inserate oder Plakate einsetzen wollten und damit Kleinstparteien und intransparente kleine Gruppen einen unangemessenen Einfluss nehmen konnten. Formal soll auf Gesetzesstufe (Radio- und Fernsehgesetz resp. Gesetz über die politischen Rechte) der Grundsatz der Gratiswerbung für politische Anliegen eingeführt und die dazu berechtigten Parteien und Gruppierungen bezeichnet werden; die konkreten Ausführungsdetails sollen anschliessend in einer speziellen Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden.

Der Bundesrat sah in seiner ausführlichen Stellungnahme Schwachpunkte sowohl beim Grundsatz als auch bei der konkreten Umsetzung der vorgeschlagenen Neuerung. Da diese zudem einen massiven Eingriff in die Programmfreiheit der Radio- und Fernsehveranstalter bedeuten würde, beantragte er Rückweisung. Im Nationalrat hatten die Vorschläge der SPK keine Chance: er entschied sich gegen die Stimmen der SP und der Grünen für Nichteintreten.

Parlamentarische Initiative fordert Gratis-Meinungsspots von Parteien (03.436)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat trat auf eine parlamentarische Initiative von Andreas Gross (sp, ZH), in der die Einführung von Gratis-Meinungsspots von Parteien im Fernsehen und Radio im Vorfeld von Abstimmungen gefordert wurde, nicht ein. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte den Vorschlag befürwortet, der Bundesrat dagegen Nichteintreten empfohlen. Gross wollte die Rolle der Parteien bei der Meinungsbildung stärken und einen Ausgleich für die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der politischen Gruppierungen schaffen. Als Gegenargument wurde angeführt, dass die kurzen Werbespots eine „Schlagwortpolitik“ fördern würden. Zudem wurde bezweifelt, ob die vorgesehene Vorschrift, dass „unzutreffende Tatsachenbehauptungen“ in den Spots nicht zulässig sein sollten, sinnvoll angewandt werden könnte.

Parlamentarische Initiative fordert Gratis-Meinungsspots von Parteien (03.436)
Dossier: Finanzierung der Politik

Le Conseil national a adopté un postulat Gross (ps, ZH) invitant le Conseil fédéral à examiner la possibilité de se joindre à l’action de la France et du Royaume-Unis et de scolariser un million d’enfants en Afrique d’ici à 2012. Ce postulat vise à participer aux Objectifs du millénaire pour le développement qui ont notamment pour but de scolariser tous les enfants de ce continent d’ici à 2015.

Scolariser un million d’enfants en Afrique d’ici à 2012

Im Berichtsjahr berieten beide Kammern über die Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“. Die Initiative wurde im Vorjahr vom sogenannten Egerkinger Komitee eingereicht, welches sich aus 14 SVP- und zwei EDU-Vertretern zusammensetzte. Unterstützung erhielt das Komitee von den oben genannten beiden Parteien. Einige namhafte Parteiexponenten der SVP hielten sich im Abstimmungskampf jedoch zurück oder äusserten sich sogar negativ zur Initiative. Dem Nationalrat, welcher das Geschäft in der Frühjahrssession als Erstrat behandelte, lag ein Minderheitsantrag Gross (sp, ZH) vor, welcher die Volksinitiative wegen Verstoss gegen die Religionsfreiheit und klarer Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention für ungültig erklären wollte. Die Antragsteller, welche durch die SP und eine grosse Mehrheit der Grünen unterstützt wurden, bezeichneten die Religionsfreiheit als von „fundamentaler Bedeutung für die nationale Friedensordnung“ und erachteten sie in diesem Sinne dem zwingenden Völkerrecht angehörig und eine Verletzung deshalb als unzulässig. Der Bundesrat wie auch eine grosse Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) waren jedoch der Ansicht, dass die Verletzung der Religionsfreiheit nicht gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechtes verstosse, da der Kernbestand der von allen Staaten anerkannten Menschenrechte nicht berührt werde. Der Minderheitsantrag wurde denn auch mit 128 zu 53 Stimmen abgelehnt. Die Debatte sowie weitere aktuelle Vorstösse zu verfassungsrechtlichen Fragen zeigten jedoch, dass es zusätzlicher Regelungen bedarf, wann eine Volksinitiative materiell ungültig zu erklären sei (vgl. hier). Mit einer Zweidrittelmehrheit empfahl die SPK dem Nationalrat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Neben Verletzung der Religionsfreiheit verstosse die Initiative auch gegen das Diskriminierungsverbot und stehe zudem im Widerspruch zu verschiedensten Bestimmungen aus der schweizerischen Gesellschafts- und Rechtsordnung, so beispielsweise zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, zur Eigentumsgarantie oder zum Verhältnismässigkeitsprinzip. Ferner liesse sich ein Bauverbot für Minarette nicht mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen und könnte zur Gefährdung des religiösen Friedens beitragen. Eine Minderheit Hutter (svp, SG) empfahl die Initiative zur Annahme. Sie vertrat die Ansicht, dass Minarette einen religiös-politischen Machtanspruch darstellten und deshalb zu verbieten seien. Nach fünfstündiger Debatte folgte der Nationalrat dem Bundesrat und empfahl die Initiative mit 129 zu 50 Stimmen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Zustimmung erhielt die Initiative ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Der Kernpunkt der Debatte im Ständerat war ein Minderheitsantrag Maissen (cvp, GR), welcher ebenfalls beantragte, die Initiative für ungültig zu erklären. Der Ständerat verwarf den Antrag nach zweistündiger Diskussion mit 24 zu 16 Stimmen. Er empfahl die Initiative mit 36 zu 3 Stimmen ebenfalls zur Ablehnung.

Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (BRG 08.061)

Die parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Einführung der Gesetzesinitiative wurde vom Nationalrat mit 97 zu 74 relativ knapp abgelehnt. Der Initiant hatte vergeblich argumentiert, es gelte, angesichts der Probleme mit der allgemeinen Volksinitiative, den Bürgerinnen und Bürgern ein griffiges Instrument zur Verfügung zu stellen, das sich in allen Kantonen bewährt habe. Ausserdem verlängerte der Nationalrat die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage für die Einführung des Finanzreferendums (pa. Iv. der SVP, 03.401) bis zur Herbstsession 2008.

Parlamentarische Initiative 2004 zur Einführung der Gesetzesinitiative (04.458)
Dossier: Vorstösse für eine Einführung der Gesetzesinitiative

Der Nationalrat hatte im Jahr 2002 eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU) (99.427) für mehr Fairness in Abstimmungskampagnen nicht weiter verfolgt. Ein Jahr später hatte Andreas Gross (sp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche in allgemeiner Form gesetzliche Vorschriften für möglichst faire Abstimmungskampagnen verlangte. Zudem sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass die politischen Parteien in der Meinungsbildung eine wichtige Rolle spielen können. Mit dieser zweiten Forderung nahm er, in abgewandelter Form, sein Anliegen für die Offenlegung von Kampagnefinanzierungen wieder auf, das von der SPK und im Jahr 2004 auch vom Nationalrat abgelehnt worden war (99.430). Die Mehrheit der SPK des Nationalrats unterstützte den Vorstoss Gross. Dabei schien ihr insbesondere die Einräumung von Sendezeit für die Parteien in Radio und Fernsehen ein gangbares Mittel zur Stärkung der Position der Parteien in den Abstimmungskampagnen zu sein. Das Plenum gab der Initiative gegen den Widerstand der SVP Folge. Keinen Erfolg hatte im Nationalrat dagegen eine von der SP und den Grünen unterstützte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) (03.434). Diese hatte verlangt, dass sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindende Unternehmen, sowie durch Zwangsabgaben finanzierte (z.B. Krankenkassen) oder für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtige private Firmen nicht mehr an Abstimmungskampagnen beteiligen dürfen.

Parlamentarische Initiative fordert Gratis-Meinungsspots von Parteien (03.436)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die SPK des Nationalrats sprach sich gegen eine parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Einführung der Gesetzesinitiative aus. Mit der vom Volk gutgeheissenen allgemeinen Volksinitiative werde es nach Ansicht der SPK in Zukunft möglich sein, ein auf Gesetzesstufe umzusetzendes Anliegen mit einer Volksinitiative zu verlangen, ohne dass dazu noch ein neues Volksrecht eingeführt werden müsse.

Parlamentarische Initiative 2004 zur Einführung der Gesetzesinitiative (04.458)
Dossier: Vorstösse für eine Einführung der Gesetzesinitiative

Auf Antrag der staatspolitischen Kommission schrieb der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) ab, welche verlangt hatte, dass Beiträge an Abstimmungskomitees von über 500 Fr. der Bundeskanzlei zu melden und im Internet zu publizieren seien. Die Ratsmehrheit war der Meinung, die Umgehungsmöglichkeiten seien zu gross, wie das Beispiel der USA zeige. Abgelehnt wurde auch eine Motion Maillard (sp, VD), welche es Unternehmen verbieten wollte, Parteien und Wahlkämpfe von Parteien und Parlamentsmitgliedern zu finanzieren; bei schweren Verstössen hätte das Wahlergebnis für ungültig erklärt werden können.

Koruptionsdebatte im Nationalrat

Auf Antrag seiner SPK gab der Nationalrat einem Vorstoss der SVP-Fraktion keine Folge, welcher die Einführung des Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu beträchtlichen Mehrausgaben führen. Gemäss diesem Vorschlag hätte eine qualifizierte Minderheit von je einem Drittel der Mitglieder beider Kammern in solchen Fällen eine Volksabstimmung anordnen können. Eines der Hauptgegenargumente der SPK-Sprecher Beck (lp, VD) und Gross (sp, ZH) war, dass damit die Parlamentarier davon dispensiert würden, breit akzeptierte Kompromisse zu finden und sich darauf beschränken könnten, das Volk laufend zu Plebisziten über Ausgaben aufzurufen. Zudem seien die Volksrechte bereits gut ausgebaut, da die meisten rechtlichen Grundlagen der Ausgabenbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt seien. Das finanzpolitische Behördenreferendum wird in einigen Kantonen praktiziert (u.a. ZH). (Zur Einreichung der Initiative im Vorjahr siehe hier.)

Keine Chance für das Behördenreferendum auf Bundesebene (03.402)

Une motion Gross (ps, ZH) déposée au Conseil national a demandé au Conseil fédéral d’entreprendre les démarches afin de présenter un projet à l’Assemblée fédérale en vue de la ratification du protocole additionnel à la Convention de sauvegarde des droits de l’homme et des libertés fondamentales de 1952. La Suisse, qui a signé ce protocole en 1976, ne l’a en effet pas encore ratifié. Le Conseil fédéral, tout en précisant que la présentation au parlement d’un message concernant le protocole additionnel à la Convention européenne de sauvegarde des droits de l’homme et des libertés fondamentales était inscrite au programme de législature 2003-2007, a proposé d’accepter la motion en question. La discussion au Conseil national a cependant été renvoyée suite à l’opposition d’Ulrich Schlüer (udc, ZH).

Ratification du protocole additionnel à la Convention de sauvegarde des droits de l’homme et des libertés fondamentales de 1952

Der Nationalrat folgte mit knappem Mehr dem Antrag seiner SPK, die im Jahr 2000 gutgeheissene parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen abzuschreiben und damit auch auf die Vorschläge der Kommissionsminderheit zur Schaffung eines Anreizsystems für die Deklaration der Beiträge nicht einzutreten.

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik

In seiner Herbstsession beriet der Nationalrat die Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“, welche die Einführung einer direkten Finanzhilfe an die Medienunternehmen aufgrund des von der SPK konzipierten Verfassungsartikels verlangt. Kommissionssprecher Andreas Gross (sp, ZH) betonte, die SPK lege nach vierjähriger Arbeit an der Parlamentarischen Initiative nicht etwa einen Presseförderungsartikel, sondern einen Medienvielfaltsartikel vor. Denn Ziel des Verfassungsartikels sei es, die regionale und lokale Pressevielfalt direkt zu fördern und damit die geltende indirekte Presseförderung via reduzierte Posttaxen für den Zeitungstransport mittelfristig abzuschaffen. Gegen den Willen des Bundesrats, der den Kommissionsvorschlag für einen Medienartikel ablehnte, sich jedoch bereit zeigte, das System der indirekten Presseförderung zu überprüfen, wies die Grosse Kammer einen Nichteintretensantrag des St. Gallers Peter Weigelt (fdp) mit 83 zu 68 Stimmen ab. Weigelt hatte den Wettbewerb als Triebkraft von Innovation und Leistung im Medienbereich einer gesetzlichen Förderung vorziehen wollen. Kommissionssprecher Gross wies hingegen darauf hin, dass in 80% der Kantone das Zeitungssterben zu quasi monopolistischen Öffentlichkeitsstrukturen geführt habe, und Gross präzisierte als Antwort auf die Einwände seitens der Verleger und des Bundesrats, die SPK strebe keine Strukturerhaltung an, sondern wolle auch neuen Produkten den Zugang zum Markt ermöglichen. Dem hielt Bundesrat Moritz Leuenberger als Vorsteher des UVEK entgegen, Pressekonzentration bedeute nicht automatisch auch einen Machtmissbrauch. Denn eine Vielzahl von wirtschaftlich schwachen Medien, welche alle dieselben Agenturberichte produzierten, hätten wenig mit echter Vielfalt zu tun. Der Nationalrat genehmigte den Förderungsartikel schliesslich mit 78 zu 53 Stimmen und leitete das Geschäft an den Ständerat weiter.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die im Vorjahr vom Nationalrat gewährte Verlängerung der Frist für die Ausarbeitung einer Lösung zur Umsetzung einer im Jahr 2000 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für die Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen brachte kein Ergebnis. Die Mehrheit der SPK beantragte dem Plenum, die Initiative abzuschreiben. Als wichtigsten Grund für ihren Antrag gab sie an, dass Deklarationsmodelle sehr detailliert abgefasst sein müssten, um Missbräuche zu verhindern. Zudem zeigten die Erfahrungen in den USA, dass eine Vielzahl von Umgehungsmöglichkeiten beständen, wie etwa die Ausrichtung von formal nicht zweckgebundenen Beiträgen an Parteien und Interessenorganisationen. Die vor allem von der Linken gebildete Kommissionsminderheit stimmte dieser kritischen Analyse weitgehend zu und schlug deshalb vor, mit einem Anreizmodell für vermehrte Transparenz zu sorgen. Gemäss ihrem Antrag sollen diejenigen, welche ihre Geldquellen deklarieren, vom Bund Beiträge für ihre Werbekampagnen erhalten.

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik