Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Gnägi, Rudolf (svp/udc) BR EMD / CF DMF

Prozesse

9 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nach wie vor bleibt die Frage der Dienstverweigerer aktuell. Mit rund 113'000 gültigen Unterschriften wurde im Dezember eine Initiative für einen echten Zivildienst eingereicht. Absicht dieses Volksbegehrens ist es, die Gewissensprüfung durch den «Tatbeweis» zu ersetzen, indem der Verweigerer die Ernsthaftigkeit seiner Motive dadurch glaubwürdig macht, dass er einen Ersatzdienst auf sich nimmt, der um die Hälfte länger dauert als die Militärpflicht. Die Urheber des Vorstosses erachten diese Lösung als gangbaren Kompromiss zwischen den Bedürnissen der Armee und den Wünschen der Betroffenen. Auf eine Entschärfung des Problems der Dienstverweigerer, deren Zahl sich 1979 von 391 im Vorjahr auf 340 verringerte, zielten neben der Volksinitiative auch zwei Motionen, mit denen die FDP (Mo. 77.487) und die SP (Mo. 77.493) die Regierung ersuchten, die Möglichkeit des waffenlosen Militärdienstes auszubauen. Nachdem der Vorsteher des EMD ausdrücklich zugesichert hatte, dem Parlament im kommenden Jahr eine Vorlage zu diesem Geschäft zu unterbreiten, stimmten die Unterzeichner einer Umwandlung in ein Postulat zu. Das Militärdepartement versuchte jedoch, dem Widerstand gegen die Armee auch dadurch beizukommen, dass es einen Bericht ausarbeiten liess, der sich mit der Frage befasste, wie die Lehrer vermehrt von der Notwendigkeit der Streitkräfte überzeugt und zu einer entsprechenden Beeinflussung der Schüler veranlasst werden könnten. Dieser Versuch erntete auf der Linken scharfe Kritik.

Volksinitiative «für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» (82.058)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Wurde mit der Bewilligung des Rüstungsprogramms 1979 nach Ansicht der Armeespitze ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Armeeleitbildes 80 zurückgelegt, so gaben anderseits im Laufe des Jahres bekanntgewordene Mängel beim Panzer 68 erneut Anlass zur Frage, ob die Verteidigungskonzeption von 1966 noch weiterhin Gültigkeit beanspruchen könne. Auf schwere Unzulänglichkeiten des in der Schweiz hergestellten Panzers, dessen vierte Serie 1978 vom Parlament bewilligt worden war, wurde die Öffentlichkeit aufmerksam, als die «Weltwoche» einen Brief Divisionär Haeners, des Waffenchefs der mechanisierten und leichten Truppen, an Generalstabschef Senn publik machte. Haener ersuchte Senn darin um Entbindung von der Verantwortung für die Kriegsbereitschaft der Panzertruppe, da die gravierenden Probleme mit dem Panzer 68 trotz Beanstandungen nicht behoben seien. Gleichzeitig verlangte er, dass die Produktion der vierten Serie bis zur näheren Abklärung des Falles eingestellt werde. Nachdem eine gemeinsame Sitzung der Militärkommissionen der beiden Kammern mit den Spitzen des EMD die zumindest teilweise Berechtigung der Kritik Haeners ergeben hatte, beschloss die Kommission des Nationalrats, zur näheren Abklärung der Angelegenheit einen Ausschuss einzusetzen. Bundesrat Gnägi seinerseits entsprach dem Verlangen der Parlamentarier und stoppte vorläufig den Bau des Panzers.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Die parlamentarische Arbeitsgruppe, die sich mit der Abklärung politischer und administrativer Aspekte der Affäre zu beschäftigen hatte, legte im Herbst ihren Bericht vor. Dieser bestätigt das Ungenügen des Auswahlverfahrens, das J.-L. Jeanmaire bis in den Generalsrang steigen liess, betont jedoch, dass Bundesrat Gnägi nach seinem Amtsantritt Verbesserungen einführte. Er verlangt aber weitere Reformen, namentlich eine sorgfältige Charakteranalyse. Insbesondere soll auch die Qualität des Instruktionskorps gehoben werden, damit die Instruktorenlaufbahn an Attraktivität gewinnt und sich die Auswahl für die höchsten Posten verbreitert. Zur Verstärkung der Spionageabwehr schlägt der Bericht einen Ausbau der zuständigen Organe und eine bessere Kontrolle der Kontakte zwischen Geheimnisträgern und ausländischen Funktionären vor, ebenso eine offenere Information über Spionagefälle trotz möglichen Vergeltungsmassnahmen der betroffenen Staaten gegenüber schweizerischen Missionen. Konkrete Anträge werden jedoch den Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen überlassen.

Affäre Jeanmaire

In beiden Räten meldete sich jedoch Kritik an der bescheidenen Berücksichtigung schweizerischer Betriebsstätten durch das neue Rüstungsprogramm. Dabei spielte das Bestreben eine Rolle, für den in der Schweiz hergestellten Panzer 68 auch ausländischen Absatz zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres wurde offiziell bekannt, dass man sich in Wien ernsthaft für einen Kauf interessiere. Als nun die österreichischen Steyr-Werke gegen solche Absichten eine Konkurrenzoffensive mit einem eigenen Panzer auslösten, rief man in beiden Räten nach Gegenmassnahmen, wobei sich eine im Rüstungsprogramm vorgesehene Bestellung von Geländelastwagen bei der österreichischen Firma als Druckmittel anbot. Bundesrat Gnägi sah sich zum Aufschub dieser Bestellung veranlasst. Ein Wechsel im Wiener Verteidigungsministerium und die bereits erwähnte Konzeption General Spannocchis liessen aber das österreichische Interesse am Panzer 68 wieder zurücktreten. Um so mehr forderte man von parlamentarischer Seite den Bundesrat auf, zur Erhaltung der inländischen, vorab der staatlichen Rüstungsbetriebe die militärische Bewaffnung konsequenter auf die Landesproduktion abzustützen; ein Postulant wünschte sogar eine Wiedererwägung des Verzichts auf ein schweizerisches Raketenrohr.

Rüstungsprogramm 1977
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Die eidgenössischen Räte nahmen von der Vorlage Kenntnis; in ihren Debatten kamen dieselben Vorbehalte zur Sprache. Beide Militärkommissionen empfahlen, die Frage einer Differenzierung der Diensttauglichkeit zu prüfen, um dem Rückgang der Bestände entgegenzuwirken. Bundespräsident Gnägi bezweifelte jedoch, dass auf diesem Wege viel zu gewinnen sei. Zurückhaltend beantwortete er auch das Begehren nach Schaffung einer Einsatztruppe für die Wahrung der Ordnung im Innern des Landes. Den Vorschlag, die Verwirklichung des Leitbildes mit Hilfe einer neuen Wehranleihe zu beschleunigen (Po. 75.487), lehnte er ab.

Dem Rückgang des Personal in der Armee entgegenwirken.

Unter diesen Gegebenheiten waren Bundesrat und Verwaltung bestrebt, die Landesverteidigung im Sinne des vom Parlament 1973/74 gutgeheissenen Berichtes über die Sicherheitspolitik auszubauen. Für den militärischen Bereich war 1975 das Armeeleitbild 80 vorgelegt worden. In den Richtlinien der Regierungspolitik für die neue Legislaturperiode stützte sich der Bundesrat im wesentlichen auf diese Grundlage, deren bedeutendste Konsequenz vorerst der Ankauf des Raumschutzflugzeugs «Tiger» darstellte. Die Landesregierung ergänzte jedoch die technischen und organisatorischen Aspekte des Armeeleitbildes durch eine gesellschaftspolitische Zielsetzung: neben das bereits 1971 aufgenommene Postulat, einen Zivildienst für Dienstverweigerer einzuführen, traten Revisionen des Dienstreglements, des Militärstrafgesetzes und der Militärstrafgerichtsordnung. Für die Planungstätigkeit des EMD setzte Bundespräsident Gnägi eine neue Konzeption in Kraft. Diese sieht einen Planungsausschuss vor, dessen ständigen Kern der Generalstabschef, der Rüstungschef und der Direktor der Eidg. Militärverwaltung bilden; sie legt vermehrtes Gewicht auf die finanziellen Erfordernisse.

Armeeleitbild 80

Quant au projet de création d'un service civil, les positions sont les plus variées. Les traditionalistes s'y opposent résolument en invoquant l'obligation, inscrite dans la Constitution fédérale, du service militaire. L'Association suisse pour le service civil international propose au contraire le libre choix total entre service civil et service militaire. De son côté, la commission d'experts instituée par le DMF et chargée de présenter des propositions concrètes pour donner suite à l'initiative de Münchenstein, a déposé son rapport. Conformément à l'initiative, celui-ci maintient le principe de l'obligation de servir et fait ainsi du service civil une simple prestation de remplacement, mais à inscrire dans la Constitution. Sa durée serait de douze mois. L'objection fondée sur des arguments politiques n'est pas reconnue; en d'autres termes, le drame de conscience face à la nécessité du recours à la force demeure le critère décisif d'objection. Les experts s'élèvent en outre contre l'idée d'intégrer ce service dans le système de la défense générale. Le Conseil fédéral a soumis le rapport à la consultation des milieux intéressés et décidé d'en attendre le résultat avant de se prononcer officiellement. Quoi qu'il en soit, l'initiative de Münchenstein ne sera pas mise en votation populaire avant 1976. C'est du moins ce qu'a déclaré M. Gnägi.

Bundesbeschluss über die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes auf der Basis der Volksinitiative «für die Schaffung eines Zivildienst (Münchensteiner Initiative)» (76.060)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Parmi les multiples manifestations d'objection de conscience dont 1972 a été le spectacle, la «lettre des 32» compte sans conteste parmi celles qui ont suscité le plus d'émoi et de réactions. En février, trente-deux ecclésiastiques catholiques et protestants de Suisse romande, appuyés par quarante-trois autres confrères, annoncèrent au chef du DMF leur «refus à l'armée» (cours de répétition, tirs obligatoires, taxe militaire, etc.), institution devenue selon eux la dévoreuse insatiable des fonds publics, cela au détriment de l'aide au tiers monde, et surtout un instrument de répression au service du capitalisme. A ce refus, M. Gnägi opposa aussitôt le sien de façon catégorique: il menaça les signataires de la lettre de poursuites judiciaires et condamna avec sévérité, en invoquant l'existence de l'initiative de Münchenstein, le caractère antidémocratique de leur procédé. Cette prise de position, égale en netteté à celle des «32», en suscita à son tour de très nombreuses. Favorables ou défavorables aux hardis ecclésiastiques, elles émanèrent de milieux fort différents religieux, politiques, militaires, culturels, etc. Des pétitions de solidarité ou de désapprobation furent lancées qui contribuèrent à accentuer le clivage entre partisans et adversaires d'une réforme en profondeur de la défense nationale.

La «lettre des 32»
Dossier: Einführung des Zivildienstes

L'augmentation d'année en année du nombre des objecteurs, les critiques de plus en plus vives dont la défense nationale est l'objet, le lancement en 1970 de l'initiative de Münchenstein (BL) enfin ont incité le chef du DMF a préconiser l'institution d'un service civil. D'ores et déjà, le Conseil fédéral a chargé le «Forum Helveticum» de former une commission d'étude sur la question. Les quatre partis gouvernementaux se sont de leur côté trouvés d'accord, à l'issue des élections fédérales, pour tenter de résoudre le problème. La difficulté consistera à s'entendre sur les modalités d'une solution. Quoi qu'il en soit, elle devrait permettre, entre autres, de soulager les tribunaux militaires d'une charge de plus en plus lourde. D'ores et déjà, des voix se sont élevées en faveur d'une réforme de la justice militaire. Le Conseil national a adopté un postulat Allgöwer (Po. 10752) conçu dans ce sens. Le canton de Bâle-Ville se propose pour sa part de déposer une initiative d'Etat pour la révision du code pénal militaire.

Bundesbeschluss über die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes auf der Basis der Volksinitiative «für die Schaffung eines Zivildienst (Münchensteiner Initiative)» (76.060)
Dossier: Einführung des Zivildienstes