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Akteure

  • Häberli-Koller, Brigitte (cvp/pdc, TG) NR/CN
  • Rickli, Natalie Simone (svp/udc, ZH) NR/CN

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In der Wintersession stand die Sammelvorlage für die sechs parlamentarischen Initiativen zu verschiedenen Änderungen des Parlamentsrechts im Nationalrat auf dem Sessionsprogramm. Die verschiedenen Vorstösse und eine Reihe von weiteren Anliegen der beiden SPK verlangten Änderungen im Parlamentsgesetz, in der Parlamentsverwaltungsverordnung und im Geschäftsreglement des Nationalrats. Hauptsächlich ging es um drei bedeutende Aspekte, nämlich die Erweiterung der Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder (Block 1), die Ermöglichung einer Veröffentlichung von Kommissionsunterlagen (Block 2) und die Regelung der Zugänglichkeit von Kommissionsprotokollen für alle Ratsmitglieder und deren persönliche Mitarbeiter (Block 3).

Eintreten war umstritten. Barbara Steinemann (svp, ZH) gab zu Protokoll, dass die SVP keinen generellen Handlungsbedarf sehe. Zudem sei das Problem einer Sammelvorlage, dass man auch zu schlechten Punkten ja oder aber zu guten Punkten nein sagen müsse. Es würden zahlreiche, nicht miteinander vereinbare Punkte vermischt, mit denen aber weder die Effizienz gesteigert noch Kosten eingespart würden, weshalb gar nicht auf die Vorlage eingetreten werden solle. Auch die BDP-Fraktion hatte Nichteintreten beschlossen. Bernhard Guhl (bdp, AG) führte aus, dass es sich hier um eine Wohlstandvorlage handle. Kein einziger der verschiedenen Aspekte sei wirklich nötig für den Ratsbetrieb. Auch die BDP hätte es, wie die SVP, begrüsst, wenn die einzeln Folge gegebenen Vorstösse auch einzeln beraten worden wären. Keine der restlichen Fraktionen war zwar vollumfänglich zufrieden mit der Sammelvorlage – Balthasar Glättli (gp, ZH) sprach von einem Birchermüesli –, man wolle aber die einzelnen Punkte in der Detaildiskussion klären. Mit Nichteintreten sei hingegen nichts gewonnen – so der Tenor. Die grosse Kammer beschloss dann relativ knapp mit 94 zu 80 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlagen einzutreten.

Im Block 1 wurde um die Offenlegungspflichten gestritten. Der Kommissionsvorschlag sah vor, dass jedes Ratsmitglied bei Amtsantritt und auf Jahresbeginn Angaben zur beruflichen Tätigkeit und – falls relevant – Angaben zum Arbeitgeber machen muss. Nicht weniger als sechs Minderheitsanträge lagen vor, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung (lediglich Angabe beruflicher Tätigkeit; Minderheit Pfister), eine Nennung der ehrenamtlichen Tätigkeiten (Minderheit Jauslin) und der Einkünfte daraus (Minderheit Wermuth), die Eintragung in ein öffentliches Register (Minderheit Wermuth) oder die Offenlegung während Rats- (Minderheit Barrile) und Kommissionsdebatten (Minderheit Glättli) forderten. Zu einem teilweise recht gehässigen Austausch gab zudem ein Antrag von Angelo Barrile (sp, ZH) Anlass, der verlangt hätte, dass von Krankenkassen angestellte oder bezahlte Ratsmitglieder nicht in Kommissionen sitzen dürfen, die für die Gesetzgebung im Bereich der Krankenversicherung zuständig sind. Letztlich hatte mit Ausnahme des Antrags Pfister keiner der verschiedenen Anträge eine Chance. Somit blieb bezüglich der Offenlegungspflichten alles beim Alten.

Ein eigentliches Sammelsurium unterschiedlicher Änderungen umfasste Block 2. Umstritten war hier insbesondere der Vorschlag der SPK, Kommissionsunterlagen veröffentlichen zu dürfen, die keine schützenswerten Interessen beinhalten. Auch hier obsiegte letztlich aber der Status Quo, wie er erneut von einer Minderheit Pfister gefordert wurde. Gerhard Pfister (cvp, ZG) warnte davor, damit einer Untergrabung des Kommissionsgeheimnisses Vorschub zu leisten.
Die Kommissionsprotokolle, die mit einem Antrag Rickli hätten veröffentlicht werden können, bleiben auch in Zukunft geheim. Natalie Rickli (svp, ZH) hatte in ihrem Antrag geltend gemacht, dass durch Indiskretion immer wieder Informationen aus den Kommissionssitzungen an die Öffentlichkeit gelangten. Es sei stossend, dass es sich dabei jeweils nur um „einen Teil der Wahrheit” handle, wohingegen Protokolle den ganzen Verlauf einer Sitzung aufzeigen könnten.
Unbestritten waren im Block 2 die Zuständigkeitserklärung der Redaktionskommission für die Berichtigung von Erlassen, die nicht der Schlussabstimmung unterstehen, das Verbot eines Rückkommensantrags, der nicht in unmittelbarem Anschluss an die Abstimmung gestellt wird und einige Präzisierungen zu Dringlichkeitsklausel, Abstimmungsverfahren, Fristen bei Volksinitiativen und Anforderungen an die Botschaften zu Erlassentwürfen. Darüber hinaus soll gesetzlich festgehalten werden, dass Schlussabstimmungen in beiden Räten gleichzeitig stattfinden müssen.
Kein Gehör fand die SPK mit ihrem Vorschlag, auf eine Schlussabstimmung bei Volksinitiativen zu verzichten. Rechtlich bindend und als Stimmempfehlung sei – entgegen der Usanz des Bundesrates beim Verfassen der Abstimmungsempfehlungen – die Abstimmung über die Abstimmungsempfehlung zu betrachten; eine Schlussabstimmung sei bei obligatorischem Eintreten und ohne Gesamtabstimmung eigentlich nicht angebracht. Ein von der Ratsmehrheit unterstützter Antrag Schilliger, der einen Antrag des Bundesrates aufnahm, erachtete diese Änderung als unnötig.
Zu reden gab auch der Vorschlag einer Kommissionsminderheit Rutz, die durchsetzen wollte, dass Sitzungsgelder neu halbtägig ausbezahlt werden sollen. Die vor allem aus Angehörigen der SVP-Fraktion bestehende Minderheit monierte, dass jemand ein Taggeld von CHF 440 erhalte, wenn sie oder er lediglich für eine Stunde eine parlamentarische Initiative in einer Kommission erläutern müsse, was unverhältnismässig sei. Die Mehrheit des Nationalrates folgte allerdings der Argumentation der Kommissionsmehrheit, dass diese Idee mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden sei. Das Anliegen zur Neuregelung der Übernachtungsentschädigung wurde zwar in der Debatte um die Taggelder ebenfalls angesprochen, diese parlamentarische Initiative wurde aber nicht in die Sammelvorlage aufgenommen.
Erfolgreich war die SPK mit ihrem Anliegen zu den Auslandreisen: Neu müssen Ratsmitglieder Reisen ins Ausland in einem öffentlichen Register aufführen. Nicht offen gelegt werden müssen dabei Reisen, die auf Einladung von Interessengruppen durchgeführt werden – ein Antrag einer links-grünen Kommissionsminderheit hatte hier keine Chance.
Zur Diskussion standen schliesslich zwei Änderungen der Sitzungszeiten. Sowohl die Streichung des Freitags der letzten Sessionswoche, wie sie von einer Kommissionsminderheit gefordert worden wäre, als auch der Beginn der Sitzungszeiten um 8.15 Uhr statt um 8.00 Uhr fanden bei der Mehrheit des Nationalrats kein Gehör. Die grosse Kammer folgte dem Argument der Kommissionsmehrheit, dass der Freitag in Anbetracht der dichten Sessionsprogramme nötig sei. Um die Effizienz zu steigern, soll der letzte Sitzungstag allerdings nicht wie bisher bereits um 11.00 fertig sein, was von der Minderheit insbesondere als ineffizient moniert worden war, sondern bis 13.00 dauern. Das Argument der besseren Zugverbindungen sowie der Umstand, dass auch der Ständerat um 8.15 die Sitzungen beginne, verfingen hingegen nicht. Die Mehrheit des Rates sträubte sich gegen die entsprechende viertelstündige Verschiebung der Sitzung nach hinten.

Block 3, mit dem der Zugang von Kommissionsprotokollen für Parlamentsmitglieder hätte geregelt werden sollen, wurde in Anbetracht der ablehnenden Haltung des Parlaments gegenüber einer grösseren Transparenz der Kommissionsarbeit zur Überarbeitung an die SPK-NR zurückgewiesen, die Blöcke 1 und 2 wurden zur Beratung an den Ständerat übergeben.

Änderungen des Parlamentsrechts (Sammelvorlage; Pa. Iv. 16.457)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Der Nationalrat setzte sich in der Wintersession 2017 als Zweitrat mit den Änderungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auseinander. Im Gegensatz zum Erstrat war hier Eintreten unbestritten. Von verschiedensten Fraktionssprechern wurde betont, dass Artikel 123c BV nicht direkt anwendbar und daher eine Konkretisierung der Verfassungsbestimmung auf Gesetzesebene unerlässlich sei. Ähnlich wie im Ständerat wurde hingegen auch in der grossen Kammer immer wieder darauf hingewiesen, wie schwierig es sei, die Initiative so wortgetreu wie möglich, aber gleichzeitig in den Schranken der rechtsstaatlichen Grundsätze, insbesondere der Verhältnismässigkeit, umzusetzen. Die Meinungen darüber, wie das beste Verhältnis von Wortlaut und Verhältnismässigkeit aussehe, gingen jedoch erwartungsgemäss weit auseinander. So forderte Natalie Rickli (svp, ZH) als Sprecherin der SVP-Fraktion den Rat auf, mehr an die Opfer zu denken als an die Täter, und BDP-Fraktionssprecher Bernhard Guhl (bdp, AG) stellte klar, seiner Fraktion sei „der Schutz der Kinder wesentlich wichtiger als die Erfüllung des Berufswunsches eines verurteilten Straftäters.“ Auf der anderen Seite betonten die Fraktionsvertreterinnen und -vertreter der SP, der FDP, der Grünen, der CVP und der GLP die Wichtigkeit einer Härtefallklausel, die wenigstens einen minimalen richterlichen Ermessensspielraum sicherstellt.

Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen worden war, beschäftigte sich die grosse Kammer im ersten Block der Detailberatung mit den Voraussetzungen für die Anordnung der Tätigkeitsverbote. Sie hatte hier in drei Fragen über Minderheitsanträge ihrer vorberatenden Rechtskommission zu befinden. Erstens wollte eine Minderheit Arslan (basta, BS) bei der Definition des Begriffs „Kinder“ dem Ständerat folgen. Dieser hatte beschlossen, dass nur Anlasstaten, die an Kindern unter 16 Jahren begangen worden sind, automatisch zu einem lebenslangen Verbot von Berufen und Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen führen sollen. Im Gegensatz dazu beantragte die Kommissionsmehrheit, sich an den bundesrätlichen Entwurf zu halten und die Altersgrenze bei 18 Jahren festzusetzen – wie sie im geltenden Recht, namentlich im Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot, schon bestehe. Breiten Zuspruch erhielt der Antrag Arslan jedoch nur aus den Fraktionen der Grünen und der FDP, womit der Minderheitsantrag wuchtig verworfen wurde und der Nationalrat sich in dieser Sache dem Bundesrat anschloss. Zweitens beantragte eine Minderheit Guhl (bdp, AG), die Antragsdelikte Exhibitionismus und sexuelle Belästigung wieder in den Katalog der Anlasstaten für ein zwingendes, lebenslängliches Tätigkeitsverbot aufzunehmen – und zwar bei Minderjährigen wie auch bei Erwachsenen. Obwohl dieses Ansinnen eigentlich dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates entsprochen hätte, empfahl Bundesrätin Sommaruga, den Antrag Guhl abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Das Konzept des Ständerates sei in diesem Punkt überzeugend und es mache durchaus Sinn, die beiden leichten Straftatbestände aus dem Deliktkatalog auszuschliessen. Die Unterstützung der geschlossenen SVP-, BDP- und CVP-Fraktionen reichte zusammen mit vereinzelten weiteren Stimmen dennoch aus, um dem Minderheitsantrag Folge zu geben und den Beschluss des Ständerates zu kippen. Als Drittes stimmte der Nationalrat über einen Minderheitsantrag Rickli (svp, ZH) ab, der auch den Straftatbestand der Pornografie zum Eigenkonsum wieder in den Katalog von Anlasstaten einfügen wollte. Diesmal sprach sich auch Bundesrätin Sommaruga für die Rückkehr zum bundesrätlichen Entwurf aus, die dann mit ähnlichen Mehrheitsverhältnissen wie zuvor auch beschlossen wurde.

Der zweite Block beinhaltete die Ausnahmebestimmungen, die Überprüfung der Tätigkeitsverbote und alle restlichen Bestimmungen. Hier beantragte eine Minderheit um Natalie Rickli (svp, ZH), die Härtefallklausel ganz aus dem Gesetz zu streichen; die vom Ständerat eingefügte explizite Ausnahmebestimmung für Fälle einvernehmlicher Jugendliebe genüge vollends. Mit 101 zu 73 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Nationalrat jedoch für die Beibehaltung der Härtefallklausel aus. Dagegen stimmten neben der geschlossenen SVP-Fraktion die Mehrheit der BDP-Fraktion sowie Vereinzelte aus den Fraktionen der FDP, CVP und SP. Eine weitere Kampfabstimmung gab es zur Frage der Überprüfungsmöglichkeit bei lebenslänglichen Tätigkeitsverboten. Während die Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgen und keine Überprüfungsmöglichkeit vorsehen wollte, beantragte eine Minderheit Tschäppät (sp, BE), die bundesrätliche Lösung mit Überprüfungsmöglichkeit nach 10 Jahren für nicht pädophile Täter zu übernehmen. Eine zweite Minderheit Bauer (fdp, NE) legte indes einen Kompromissvorschlag dar, wonach ein lebenslanges Tätigkeitsverbot grundsätzlich nicht aufgehoben werden kann, es sei denn ein unabhängiges Gutachten stellt fest, dass kein Risiko mehr besteht. Mit dieser Formulierung sollte ein Konflikt mit der EMRK vermieden werden. Im Rat scheiterten beide Minderheitsanträge deutlich am Widerstand der SVP- BDP-, GLP- und CVP-Fraktionen. Ein Einzelantrag Nidegger (svp, GE), der die explizite Ausnahmebestimmung für die Jugendliebe streichen wollte, blieb chancenlos. Bei allen übrigen Bestimmungen folgte der Nationalrat den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit und schloss sich damit im Grossen und Ganzen dem Beschluss des Ständerates an. Einstimmig nahm der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung an und gab sie damit zurück an den Ständerat zur Differenzbereinigung.

Umsetzung der Pädophilen-Initiative (16.048)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Ende November 2017 löste ein Artikel in der Zeitung Le Temps über Yannick Buttet (cvp, VS) eine Debatte aus, mit der die aktuellen Diskussionen um #metoo – ein Kürzel, das im Rahmen der Anklage gegen den US-amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein aufgekommen war und auf sexuelle Belästigung und sexuelle Übergriffe aufmerksam machen will – auch in Bundesbern virulent wurden und die letztlich zur Demission des Walliser Nationalrats führten.

Le Temps berichtete, dass gegen Buttet eine Klage wegen Stalking eingereicht worden sei. Er habe eine Frau, mit der er eine aussereheliche Beziehung gehabt habe, seit dem Ende dieser Beziehung über ein Jahr lang mit Sprachnachrichten und Telefonanrufen eingedeckt. Als er sie an ihrem Wohnort aufgesucht habe, habe die Frau die Polizei gerufen, die Buttet im Garten der ehemaligen Geliebten verhaftet habe.
Buttet bestritt die Vorwürfe nicht. Eine Ehekrise habe sein Verhalten beeinflusst und er entschuldige sich bei all jenen, «que j’ai pu blesser involontairement» (Le Temps). Anlass zu den Diskussionen gaben allerdings weniger das Privatleben von Buttet und der Stalking-Vorwurf – auch wenn zahlreiche Medien dem als wertkonservativ bezeichneten CVP-Vizepräsidenten, der sich für ein traditionelles Familienbild einsetze, Heuchelei vorwarfen («Ausgerechnet der Saubermann» titelte etwa der Tages-Anzeiger). Eine Debatte lösten vielmehr die von Le Temps in Bundesbern eingeholten Reaktionen verschiedener Politikerinnen und Journalistinnen auf die Affäre Buttet aus: Buttet habe «des pulsions sexuelles incontrôlées»; wenn er trinke, ändere sich seine Persönlichkeit: «Il se comporte mal et il a des gestes déplacés»; «il va trop loin et il ne connaît plus de limites», gaben die befragten Frauen zu Protokoll. Gar von «dérapages choquants» war die Rede. «Si tu couches, je vote pour ta motion» sei einer Parlamentarierin angeboten worden. Die Interviewten wollten allerdings anonym bleiben. Sie müssten um ihre Karriere fürchten, wenn sie sich öffentlich äussern würden. In der Folge nahm die Deutschschweizer Presse den Fall auf und weitete ihn aus. Anscheinend wisse nicht nur Buttet nicht, wo die Grenzen seien. Mehrere Parlamentarierinnen kamen zu Wort und berichteten über «unangebrachte Gesten, die sie wirklich darüber nachdenken lassen, wohin sie gehen oder ob sie es noch wagen, mit gewissen Personen den Lift zu nehmen» (Céline Amaudruz; svp, GE), über «sexistische Sprüche» (Yvonne Feri; sp, AG) oder gar Vergewaltigungsdrohungen in Kommissionssitzungen (Maria Roth-Bernasconi; sp, GE). Viele Parlamentarierinnen erhielten Bemerkungen zu ihrer Kleidung, ihrem Make-Up, ihren Beinen, ihren Brüsten; viele wüssten nicht, wie sie reagieren sollten, würden resignieren und versuchten, damit zu leben.
Maya Graf (gp, BL) forderte als Präsidentin des Frauendachverbandes Alliance F eine Meldestelle für Parlamentsmitglieder, bei der sexuelle Belästigung gemeldet werden könne. Sexismus gehöre leider immer noch zur Tagesordnung; das sei im Parlament nicht anders. Freilich gab es auch Stimmen, die ein Sexismus-Problem im Bundeshaus als «Blödsinn» bezeichneten (Verena Herzog; svp, TG) und keinen Handlungsbedarf sahen. Um gewählte Nationalrätin zu sein, müsse man stark und durchsetzungsfähig sein und könne sich wohl zur Wehr setzen, befand Andrea Gmür (cvp, LU). Natalie Rickli (svp, ZH) warnte davor, nun gleich alle Männer im Bundeshaus unter Generalverdacht zu stellen. Auch Kathrin Bertschy (glp, BE) betonte im Tages-Anzeiger, dass sich die grosse Mehrheit der männlichen Kollegen auch bei informelleren Anlässen, in denen Alkohol fliesse, «normal und anständig» verhalten würde. Wie überall gebe es aber auch hier «ein paar Typen, die enthemmter sind und die Grenzen nicht kennen.»

Wie ambivalent die Debatte um #metoo ist und wie schwierig es eben ist, sich zu wehren, zeigten die Auseinandersetzungen um die Anschuldigungen von Céline Amaudruz zu den unangebrachten Gesten und ihren Bedenken, mit gewissen Personen den Lift zu benutzen. Nachdem der Sonntags-Blick kolportiert hatte, dass ihre Andeutung wohl Buttet gegolten haben müsse – der Walliser soll sie beim Apéro nach der Wahl von Ignazio Cassis in stark angetrunkenem Zustand belästigt haben –, wurde die Genferin laut Medien in ihrer Fraktion von Adrian Amstutz (svp, BE) heftig kritisiert. Sie schade der Partei und allen Parlamentariern, wenn sie Äusserungen mache ohne konkret zu werden und Namen zu nennen. Laut Sonntags-Blick habe die Genferin darauf unter Tränen das Fraktionszimmer verlassen. In seinem Editorial in der Weltwoche doppelte Roger Köppel (svp, ZH) nach: Das Klima im Bundeshaus sei «sexismusfeindlich», Männer stünden unter Generalverdacht. Und weiter: «Eine Politikerin, die ich noch nie ohne kurzen Rock oder hautenge Bluse gesehen habe, beschwert sich, sie würde mit gewissen Herren niemals in den Lift steigen.» Das Problem sei, so die Tribune de Genève, dass Frauen von Opfern zu Täterinnen gemacht würden – auch im Bundeshaus. Die «manipulierende Wirkung der medialen Öffentlichkeit» – so die Wochen-Zeitung – sei vor allem für Frauen verheerend, denen, wenn sie eine Anschuldigung vorbrächten, eine mediale Hetzjagd und die Ausleuchtung ihres Privatlebens drohe: «Kann eine Situation juristisch nicht eindeutig geklärt werden, bleibt die Geschichte vor allem an der Frau kleben. Sie kriegt den Schlampenstempel aufgedrückt.»

Buttet wurde kurz nach Bekanntwerden der Anschuldigungen von seinem Amt als CVP-Vizepräsident suspendiert. Einen Rücktritt als Nationalrat schloss Buttet vorerst allerdings aus, auch wenn sich gar CVP-Bundesrätin Doris Leuthard in die Debatte einbrachte. Falls die Vorwürfe korrekt seien, habe Herr Buttet ein Problem, sagte die Magistratin bei einem TV-Interview: «Alle diese Herren, die sich nicht zu benehmen wissen, nerven mich [...]. In der Politik ist das inakzeptabel», wurde das Interview bei RTS im Blick zitiert. Rund fünf Tage nach Bekanntwerden des Stalking-Vorwurfs liess sich Buttet krank schreiben. Er wolle eine Kur beginnen, um sein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen, liess er über seinen Anwalt verkünden. Damit vermied er eine geplante Anhörung durch die Parteileitung. CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) nahm in der Folge vor der Presse Stellung. Buttets Verhalten sei in der Tat inakzeptabel, aber auch für ihn gelte die Unschuldsvermutung.
Freilich wurden nicht nur die Rücktrittsforderungen, sondern auch die Forderungen nach einem Parteiausschluss lauter. Insbesondere nachdem in Le Temps sechs weitere Frauen zu Wort gekommen waren, die detailliert sexuelle Belästigungen von Buttet beschrieben, und nachdem bekannt wurde, dass die Walliser Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Nötigung eingeleitet hatte. Ohne mit seiner Partei das Gespräch gesucht zu haben, zog Buttet wohl auch deshalb die Reissleine und gab am Sonntag, 18. Dezember 2017 seine Demission als Nationalrat bekannt. Er erklärte via Communiqué, im Interesse der CVP und seiner Familie zurückzutreten. Er wolle sein Umfeld schützen und die notwendige Ruhe für den Heilungsprozess von seiner Alkoholabhängigkeit schaffen. Für Buttet, der Gemeindepräsident von Collombey-Muraz (VS) blieb, rutschte Benjamin Roduit (cvp, VS) in den Nationalrat nach.

Eine rasche Reaktion auf die Debatten zeigten die beiden Ratspräsidien. Karin Keller-Sutter (fdp, SG) und Dominique de Buman (cvp, FR) fassten eine «Lex Buttet» (Blick) ins Auge. Sexuelle Belästigung müsse verurteilt werden und gegen sie sei «mit aller Entschiedenheit» vorzugehen, so die Ständeratspräsidentin und der Nationalratspräsident in einem gemeinsamen Communiqué. Mitte Dezember legte die Verwaltungsdelegation in Absprache mit den Rats- und den Fraktionspräsidien dann ein Dokument vor, in dem den Parlamentsmitgliedern geraten wurde, sich bei sexueller Belästigung künftig an die Fraktionsspitzen oder eine externe Beratungsstelle zu wenden. Das Dokument hielt zudem den Unterschied zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung fest, wie er auch im Ratgeber für Arbeitnehmende des Bundes vermerkt ist: Ein Flirt sei «aufbauend», «von beiden Seiten erwünscht» und löse «Freude aus», während sexuelle Belästigung «erniedrigend», «von einer Person nicht erwünscht» sei und «Ärger» auslöse. Mit diesem Dokument drifte die Debatte ins Lächerliche ab, bedauerte Natalie Rickli, als «fausse bonne idée» bezeichnete Doris Fiala (fdp, ZH) das Unterfangen laut Tages-Anzeiger. Leider mache man nur noch Witze, wenn man «wie Schulbuben» behandelt werde, obwohl es bei Stalking und sexuellen Belästigungen um wichtige Themen ginge. Géraldine Savary (sp, VD) befand es hingegen für nützlich, in Erinnerung zu rufen, «was normal sein sollte, es aber offenbar nicht für alle ist». Es sei gut darüber zu reden, weil das vor allem den Frauen helfe, sich bewusst zu werden, dass man Grenzen setzen dürfe und müsse, gab sie dem Tages-Anzeiger zu Protokoll.

Einige Medien reflektierten ihre eigene Rolle in der Affäre: Buttets Karriere ende, bevor erwiesen sei, ob und was er sich zuschulden habe kommen lassen – so etwa die Basler Zeitung. Die Unschuldsvermutung habe keinen Wert mehr und in den letzten drei Wochen habe eine «veritable Hetzjagd» mit zahlreichen anonymen Beschuldigungen stattgefunden. Nur eine Frau habe aber genug Rückgrat gehabt, Buttet anzuzeigen, seine ehemalige Geliebte. Die «tolérance zéro» sei zur Norm im Parlament geworden, urteilte die Tribune de Genève und stellte einen Vergleich mit dem Rücktritt von Jonas Fricker (gp, AG), dem Wirbel um ein aussereheliches Kind von Christophe Darbellay (VS, cvp) und der Affäre um Geri Müller (gp, AG) her. Jemand mache einen Fehler, es komme zu einem Mediengewitter und zu grossem politischen Druck, dem nur noch durch einen Rücktritt begegnet werden könne. Man müsse sich fragen, ob die immer schneller agierenden Medien Meinungen abbildeten oder selber formten. Sie hätten auf jeden Fall die Macht, zu definieren, was moralisch vertretbar sei. Die Vermischung von privatem und öffentlichem Leben nehme zu. Man müsse freilich unterscheiden zwischen moralischen und strafrechtlichen Verfehlungen – so die Tribune de Genève.

Mitte August 2018 wurde bekannt, dass Buttet wegen Nötigung und unrechtmässiger Aneignung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Er selber bezeichnete die damals publik gewordene Verhaftung laut der NZZ als Resultat einer politischen Verschwörung. Er überlege sich, im Herbst 2019 für den Ständerat zu kandidieren.

Affäre Buttet

Knapp fünf Monate bevor das Volk über die gänzliche Abschaffung der Billag-Gebühren befinden wird, erläuterte das UVEK in einer Medienmitteilung, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 1. Januar 2019 CHF 365 pro Jahr, also einen symbolträchtigen Franken pro Tag betragen werde. Die Abgabe wird folglich pro Haushalt um CHF 86 pro Jahr oder um fast 20 Prozent reduziert. Abgabepflichtig sind wie im RTVG-Gesetz festgehalten und durch ein fakultatives Referendum bestätigt, alle Haushalte – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder nicht – und alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000. Ausgenommen von der Gebühr sind Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Taubblinde; Personen ohne Empfangsgeräte können während einer Übergangszeit von fünf Jahren auf Gesuch von der Abgabe befreit werden. Kollektivhaushalte, zum Beispiel Studentenheime, bezahlen in Zukunft insgesamt CHF 730, müssen die Gebühr aber nicht mehr pro Haushalt einzeln entrichten. Etwa drei Viertel aller Unternehmen befinden sich unterhalb der Umsatzgrenze und bezahlen entsprechend keine Gebühr, anschliessend richtet sich die Gebührenhöhe progressiv nach den Umsätzen der Unternehmen (CHF 500'000 bis 1 Mio.: CHF 365, CHF 1 Mio. bis 5 Mio.: CHF 910, usw., ab CHF 1 Mrd.: CHF 35'590).
Die SRG wird zwischen 2019 und 2022 einen teuerungsbereinigt gleich bleibenden, auf CHF 1.2 Mrd. pro Jahr plafonierten Abgabenanteil erhalten. Erhöht wird der Anteil für konzessionierte Privatstationen; sie erhalten zukünftig wie vom Parlament gefordert 6 Prozent des gesamten Ertrags der Abgabe – den maximalen gemäss RTVG möglichen Anteil. Auch die SDA wird mit CHF 2 Mio. pro Jahr unterstützt werden. Im Unterschied zu früher werden Überschüsse neu auf ein Bundeskonto einbezahlt, damit sie für spätere Gebührensenkungen verwendet werden können. Alle zwei Jahre überprüfen Bundesrat und Preisüberwacher die Abgabentarife.
Bereits im Abstimmungskampf zum RTVG hatte Medienministerin Leuthard angekündigt, die Gebühr deutlich senken zu wollen. Die Medien beurteilten die Mitteilung unterschiedlich. Allesamt sahen sie darin – trotz gegenteiliger Versicherungen von Leuthard – einen politischen Entscheid im Hinblick auf die No-Billag-Initiative. Die Tatsache, dass der Bundesrat gleichentags den Abstimmungstermin für die Initiative bekanntgab, trug sicherlich zu dieser Wahrnehmung bei. Während aber zum Beispiel Le Temps und der Bote der Urschweiz den Entscheid als starkes Zeichen und als Konzession an die SRG-Kritiker erachteten, sah die BZ die Ankündigung weniger positiv. Dies sei typisch für Doris Leuthard, die bei Problemen jeweils warte, bis sich Mehrheiten gebildet hätten, um sich danach der Mehrheitsmeinung anzuschliessen und ein Projekt zu präsentieren, das für alle ein Zückerchen beinhalte. Mehr als ein politisches Zeichen des guten Willens sei dies aber nicht, da sich die SRG damit nicht wirklich einschränken müsse. Die Befürworter der No-Billag-Initiative kritisierten insbesondere, dass damit wiederum eine Definition des Umfangs und der Ausrichtung des Service public umgangen werde. Adrian Amstutz (svp, BE) erachtete die kommunizierten Änderungen zwar als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“, dennoch müsse der Grundauftrag der SRG viel enger gefasst werden. Kritisch sah auch Natalie Rickli (svp, ZH) die Neuerungen, da unter dem Strich die Gesamteinnahmen durch die Gebühr stiegen und somit auch keine Notwendigkeit entstehen würde, die aus ihrer Sicht erforderlichen Einsparungen vorzunehmen.
Die SRG hingegen wird nach ersten Berechnungen CHF 40 bis 50 Mio. pro Jahr sparen müssen, einerseits aufgrund des Gebührenplafonds, andererseits aber vor allem auch wegen sinkender Werbeeinnahmen. Man müsse daher ein Massnahmenpaket zur Ausgabenreduktion unter bestmöglicher Wahrung des Programmangebots erstellen, erklärte SRG-Sprecher Daniel Steiner.

Radio- und Fernsehabgabe soll ab 2019 1 Franken pro Tag kosten
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Seit 2003 können Parlamentarierinnen und Parlamentarier beim Ausscheiden aus den Räten eine so genannte Überbrückungshilfe beantragen. Maximal zwei Jahre lang wird eine Entschädigung ausbezahlt, wenn das ehemalige Ratsmitglied keinen Beruf (mehr) findet, der mit einem gleichwertigen Einkommen entlohnt wird. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt Natalie Rickli (svp, ZH) die Abschaffung der Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier. In ihrer Argumentation rechnet sie vor, dass seit 2004 insgesamt CHF 820'000 an 22 ehemalige Ratsmitglieder ausbezahlt worden seien. Stossend sei, dass auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier wie „normale“ Arbeitnehmende Arbeitslosenentschädigung fordern könnten und mit der Überbrückungshilfe besser gestellt seien. Leider entwickle sich das Milizparlament schleichend zu einem Berufsparlament. Ein Ratsmitglied müsse aber nach wie vor in der Lage sein, bei einer Abwahl den ehemaligen Beruf wieder aufzunehmen – und zwar ohne Überbrückungshilfe.
Die SPK-NR nahm diese Argumentation auf und gab der Initiative der SVP-Politikerin mit 17 zu 7 Stimmen Folge. Nicht einverstanden war allerdings die SPK-SR, die dem Anliegen knapp mit 7 zu 6 Stimmen eine Absage erteilte. In begründeten Einzelfällen sei eine solche bescheidene Hilfe zu gewähren. Darüber hinaus würden keine Mehrkosten anfallen, da diese Hilfe ja nicht zusätzlich, sondern anstelle von Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt werde.

Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa. Iv. 16.460)

Die nationalrätliche Rechtskommission möchte vor der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) zur Verwahrung bei rückfälligen Tätern ausführliche Anhörungen durchführen. Sie beantragte ihrem Rat deshalb, die Frist für die Umsetzung der Initiative um zwei Jahre, also bis zur Sommersession 2019, zu verlängern. In der Sommersession 2017 genehmigte der Nationalrat die Fristverlängerung diskussionslos.

Verwahrung bei rückfälligen Tätern (Pa.Iv. 13.463)

Nachdem der Nationalrat im Frühjahr 2017 die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH) verlängert hatte, erarbeitete die RK-NR einen Vorentwurf, der in Übereinstimmung mit dem Ziel der Initiative dem Staat die Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen auferlegt. Im Sinne einer Kausalhaftung – also unabhängig von Verschulden oder unerlaubtem Handeln vonseiten der Staatsangestellten – soll der Staat für einen Schaden haften, der von einem rückfällig gewordenen Täter im geöffneten Straf- oder Massnahmenvollzug verursacht wurde. Bei der KKJPD stiess dieser Vorentwurf auf grossen Widerstand: Die Kantone befürchteten, dass als Folge der neuen Regelung weniger Vollzugslockerungen gewährt würden, dass es bei den kantonalen Vollzugsämtern zu Rekrutierungsschwierigkeiten kommen könnte und dass die Arbeit der kantonalen Justizbeamten insgesamt erschwert würde. Darüber hinaus störte sich die Kommission an dem Gedanken, eine Staatshaftung für rechtmässiges Staatshandeln einzuführen, und gelangte zur Überzeugung, dass eine solche Regelung das System der stufenweisen Wiedereingliederung infrage stellte. Aus diesen Gründen stellte die Kommissionsmehrheit den Antrag auf Abschreibung der Initiative. Die Kommissionsminderheit sah jedoch keine Einschränkung der Wiedereingliederung, da die neue Regelung nur für Wiederholungstäter gelte, nicht aber für Ersttäter. Sie betonte, der Staat trage eine Mitverantwortung für durch Wiederholungstäter verursachte Schäden, und beantragte die Nichtabschreibung. Mit einem flammenden Plädoyer für ihr Anliegen konnte Rickli eine rechtsbürgerliche Mehrheit im Nationalrat hinter sich bringen. Mit 109 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer im Sommer 2017 gegen das Abschreiben.

Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen (Pa.Iv. 13.430)

Am 2. Mai 2017 reichte Natalie Rickli (svp, ZH) das Postulat Aufarbeitung des Falls Jürg Jegge und weiterer Missbrauchsfälle im Lichte der Reformpädagogik ein. Die Aussagen Jegges würden zeigen, wie wichtig es sei, nicht nur den Fall Jegge, sondern die Geschehnisse der damaligen Zeit und die Auswirkungen der Reformpädagogik zu untersuchen, begründete Rickli ihr Postulat. Sie forderte den Bundesrat auf, in einem Bericht den Fall Jürg Jegge und weitere mutmassliche sexuelle Missbräuche an Kindern in Institutionen wie Schulen, Kirchen, Heimen oder Vereinen zwischen 1960 und 1989 aufzuarbeiten.

Fall Jürg Jegge
Dossier: Fall Jürg Jegge

Am 4. April 2017 veröffentlichte ein ehemaliger Schüler Jürg Jegges das Buch „Jürg Jegges dunkle Seite: Die Übergriffe des Musterpädagogen“, in welchem er dem bekannten Sonderschullehrer und Pädagogen vorwarf, ihn während seiner Zeit als Schüler sexuell missbraucht zu haben. Der mittlerweile 74-jährige Jegge erlangte in der Schweiz Bekanntheit nach der Veröffentlichung seines Buches „Dummheit ist lernbar“ im Jahr 1976, in dem Jegge die klassische Volksschule für ihre Behandlung von leistungsschwachen Schülern kritisiert hatte. Kurz nach Veröffentlichung des Buches seines mittlerweile 58-jährigen ehemaligen Schülers, am 8. April 2017, gab Jegge zu, dass es zwischen ihm und einigen seiner Schülern – Jegge sprach im Tagesanzeiger von „etwas unter zehn“ – zu sexuellen Kontakten gekommen sei. Er sei der Meinung gewesen, dass diese Kontakte in gegenseitigem Einvernehmen stattgefunden hätten und er sei damals überzeugt gewesen, dass „derartige Sexualität einen Beitrag leiste zur Selbstbefreiung und zur persönlichen Weiterentwicklung“, sagte Jegge gegenüber der NZZ. Diese Überzeugung habe er nicht alleine gehabt, vielmehr sei sie im „links-grünen Kuchen“ und gewissen pädagogischen Kreisen auch diskutiert worden. Die Medien kritisierten Jegge dafür, dass er, obwohl derart überzeugt von der pädagogischen Wirkung sexueller Kontakte zwischen Lehrer und Schülern, in seinem 1976 erschienenen und weitherum gefeierten Buch nichts von diesen „Praktiken“ erwähnt hatte. Ebenfalls starke Kritik erntete Jegge von Seiten der Medien dafür, dass er von einer Ebenbürtigkeit der Beziehung zwischen Lehrern und Schülern ausging und nicht erkannt habe, dass zwischen einem Lehrer und dessen minderjährigen Schülern ein Machtgefälle bestehe. Jegges Darstellungen liessen auch den Verdacht aufkommen, dass es sich beim Fall Jegge um keinen Einzelfall gehandelt hatte. Wenn er wüsste, dass es noch andere Pädagogen gegeben habe, die Sex mit ihren minderjährigen Schülern hatten, würde er es nicht sagen, so Jegge. „Ich war sicher nicht der Einzige“, meinte er im Interview mit der NZZ. Diese Aussage veranlasste Natalie Rickli (svp, ZH), im Nationalrat ein Postulat einzureichen. Mitte April gab die Staatsanwaltschaft Zürich bekannt, dass sie ein Vorabklärungsverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern eingeleitet habe, dabei kam es auch zu einer Hausdurchsuchung bei Jegge. Bereits damals mutmassten jedoch einige Medien, dass allfällige Straftaten Jegges bereits verjährt sein dürften. Mitte Mai gab die Bildungsdirektion des Kanton Zürich bekannt, dass sie die Hintergründe des Falls Jürg Jegge abklären wolle. Mithilfe eines Rechtsexperten sollte die damals geltende Rechtslage bezüglich sonderpädagogischen Masssnahmen aufgearbeitet werden, womit auch geklärt werden sollte, ob die Gesetze von den Behörden und den involvierten Personen eingehalten wurden. Zudem sollten die relevanten Akten so aufbereitet werden, dass sie für eine allfällige bildungshistorische Auswertung genutzt werden können.

Aufarbeitung Fall Jürg Jegge
Dossier: Fall Jürg Jegge

In der Frühjahrssession 2017 verlängerte der Nationalrat die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH), die dem zuständigen Gemeinwesen die Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen aufbürden will. Dies geschah, nachdem die nationalrätliche Rechtskommission beschlossen hatte, der KKJPD einen Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative zur Stellungnahme zu unterbreiten, da der Strafvollzug in die Zuständigkeit der Kantone falle.

Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen (Pa.Iv. 13.430)

Nach einer längeren Debatte nahm in der Frühjahrssession 2017 auch der Nationalrat Kenntnis vom Service-public-Bericht und dessen Zusatzbericht. Im Namen der Grünen Fraktion lobte Adèle Thorens Goumaz (VD) die Leistungen der SRG für die lateinische Schweiz und wies auf jüngste Entwicklungen auf dem französischsprachigen Zeitungsmarkt in der Schweiz hin, welche die Notwendigkeit eines marktunabhängigen Mediums zur Erhaltung der Medienvielfalt und Berücksichtigung von Sprachminderheiten aufzeigten. Wie diverse Sprecherinnen und Sprecher aus anderen Fraktionen zeigte sich auch die BDP-Fraktion besorgt ob der zunehmenden Medienkonzentration auf dem Pressemarkt. Aus diesen Gründen bedürfe es auch eines funktionierenden Service public im Online-Bereich, dessen Berichterstattung sich nicht nur an der Anzahl Klicks und Höhe der Werbeeinnahmen orientiere, so die Ausführungen von Bernhard Guhl (bdp, AG). Als Vertreter der FDP-Fraktion äusserten Frédéric Borloz (VD) und Thierry Burkart (AG) hingegen Bedenken zu einem ausgebauten Internetauftritt der SRG, da dies die privaten Medien stark konkurrenzieren könnte. Eine verstärkte Digitalisierung der SRG verlangte hingegen die SP und erhofft sich damit, die jüngere Generation in Zukunft besser anzusprechen, so Edith Graf-Litscher (TG). Martin Candinas (GR) lobte als Sprecher der CVP-Fraktion die Qualität des Service public in allen vier Landesteilen, betonte jedoch, dass diese auch weiterhin ohne Aufstockung der finanziellen Mittel und in erster Linie durch Wahrung des Informationsauftrags gewährleistet werden solle; der Einkauf von Fernsehserien und Filmen soll kritisch überprüft werden. Kritischer äusserten sich Vertreter der SVP-Fraktion, stellten dabei jedoch nicht die Existenzgrundlage der SRG in Frage, wie den Voten von Natalie Rickli (ZH) und Gregor Rutz (ZH) zu entnehmen ist. Ihre Kritik richtete sich in erster Linie gegen diejenigen Tätigkeiten der SRG, die stärker in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen, so etwa Angebote im Unterhaltungs- und Sportsektor. Verstärkte Subsidiarität forderte etwa auch Jürg Grossen (BE) im Namen der GLP-Fraktion.
Im Rahmen dieser parlamentarischen Beratung äusserte sich die grosse Kammer auch zu drei Geschäften, die in nahem Bezug zu Inhalten des Berichts, resp. zur Service-public-Debatte im Allgemeinen, stehen. Einer mitte-linken Kommissionsminderheit folgend lehnte der Nationalrat ein Anliegen seiner KVF ab, das eine duale Konzessionskompetenz für Parlament und Bundesrat forderte und somit den Einfluss des Parlaments in diesem Bereich stärken wollte. Ebenso verweigerte er seine Zustimmung zu einer weitergehenden parlamentarischen Initiative, die eine ausschliessliche Konzessionsvergabe durch das Parlament forderte. Letzteres tat der Nationalrat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit, die ordnungspolitische Bedenken geäussert und das Vorhaben als nicht realisierbar eingestuft hatte. Allenfalls geändert werden soll hingegen der im Bericht festgestellte Umstand, dass die Schweiz zu einigen wenigen demokratischen Ländern gehört, die über keine verwaltungsunabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verfügen. Ein Postulat, welches Möglichkeiten zur Schaffung einer solchen Instanz aufzeigen soll, stiess im Rat auf stillschweigende Zustimmung. Die parlamentarische Beratung der in Reaktion auf den Zusatzbericht eingereichten Vorstösse steht noch aus.

Bericht (und Zusatzberichte) zum Service public (BRG 16.043)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Der Weg der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) mit der Forderung, dass bedingte Entlassungen aus der Verwahrung nur bei praktisch vorhandener Sicherheit erfolgen dürfen, endete in der Frühjahrssession 2017 in der kleinen Kammer. Die Standesvertreter folgten den Argumenten der vorberatenden RK-SR, welche dem Rat deutlich mit 11 zu einer Stimme beantragt hatte, der Initiative keine Folge zu geben, da sie sich in der vorliegenden Formulierung nicht umsetzen lasse.

Pa.Iv. Rickli: Bedingte Entlassungen aus der Verwahrung nur bei praktisch vorhandener Sicherheit

Ein weiterer, im unmittelbaren Nachgang zur RTVG-Abstimmung lancierter Vorstoss verlangte die Plafonierung der Empfangsgebühren. Konkret forderte Thomas Maier (glp, ZH) in seiner Motion, dass die Höhe der Empfangsgebühren auf dem in der bundesrätlichen Botschaft zur Abstimmungsvorlage festgelegten Wert beibehalten wird, bis die Service-public-Debatte abgeschlossen sei. Der Bundesrat beantragte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Ablehnung der Motion: Die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Empfangsgebühren liege beim Bundesrat. Eine Übertragung dieser Kompetenz auf das Parlament sei bereits im Rahmen einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) aus dem Jahr 2009 (Pa.Iv. 09.411) auf Anraten der zuständigen Kommissionen abgelehnt worden. Dabei hatten die Kommissionen die Unabhängigkeit der Medien bei einer Übergabe der Kompetenz an das Parlament, das "als demokratisches Organ [...] zu sehr auf Einzelinteressen und politische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen" würde, in Gefahr gesehen. Nichtsdestotrotz betonte der Bundesrat, dass es nicht seine Absicht sei, die Empfangsgebühren bis zur Einführung der neuen Abgabe zu erhöhen. Noch konkreter drückte sich Bundesrätin Leuthard während der nationalrätlichen Beratung im Frühjahr 2017 aus: Anstelle einer Erhöhung werde es zu einer Senkung der Gebühren kommen, wobei die Höhe der neuen Abgabe "klar unter 400 Franken liegen" werde, womit die Motion – unterdessen übernommen durch Martin Bäumle (glp, ZH) – obsolet sei. Durch geschlossene Unterstützung der Fraktionen der FDP, GLP und SVP erlangte das Anliegen dennoch mit 104 zu 85 Stimmen eine komfortable Mehrheit im Erstrat.

Motion verlangt Plafonierung der Empfangsgebühren (Mo. 15.3747)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Von den 28 im Jahr 2016 behandelten Beschwerden hiess die UBI deren vier gut. In drei Sendungen sah die Beschwerdeinstanz das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt: In einer Sendung von RSI („Il Quotidiano“) zum Automobilsalon in Genf und in einer Radiosendung von Radio Top zum Strassenfest „Veganmania“ erhielten Personen, gegen die gravierende Vorwürfe erhoben wurden, keine Gelegenheit, sich zu ihrer Verteidigung zu äussern. Als nicht sachgerecht eingestuft wurde ferner eine RTS-Reportage von „Temps Présent“ zur Affäre um Dominique Giroud. Dieser Entscheid der UBI ist indes noch nicht rechtskräftig, da er beim Bundesgericht angefochten wurde. Letzten Endes entschied die UBI, dass eine Sendung von „Kassensturz“ zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2015 das Vielfaltsgebot verletzt habe. In der Sendung mit dem Namen „Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch“ wurde die SVP als „konsumentenfeindlichste Partei“ betitelt, was im Hinblick auf die anstehenden Wahlen einer negativen Wahlempfehlung für die Volkspartei entsprochen habe. Diesen Entscheid fällte die UBI mit 7 zu 2 Stimmen. Als Beschwerdeführende fungierten die SVP-Nationalratsmitglieder Natalie Rickli (svp, ZH) und Gregor Rutz (svp, ZH).
2016 gingen bei der UBI 19 neue Beschwerden ein – sieben Beschwerden weniger als noch im Vorjahr (26).

Beschwerden zu Handen der UBI (2015)

Zwei gleichlautende Postulate zum Thema Prävention pädosexueller Straftaten wurden im September 2016 von Natalie Rickli (svp, ZH) im Nationalrat (Po. 16.3637) und von Daniel Jositsch (sp, ZH) im Ständerat (Po. 16.3644) eingereicht. Demnach soll der Bundesrat in einem Bericht die Wirkung von Präventionsprojekten nach dem Vorbild von „Kein Täter werden“ in Deutschland oder „Dis No“ in der Romandie auf potenzielle pädosexuelle Straftäter sowie den Erfolg solcher Projekte in der Praxis darlegen. Die genannten Projekte ermöglichen es Personen mit pädophiler Neigung, die aber nicht straffällig werden wollen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Zudem soll im Bericht die Frage erörtert werden, ob durch ein ausgebautes Präventionsangebot in der Schweiz solche Straftaten verhindert werden könnten und falls ja, wie ein entsprechendes Angebot gewährleistet werden könnte und welche Rolle dabei dem Bund zukäme. Im Dezember 2016 wurden beide Postulate vom jeweiligen Rat oppositionslos überwiesen.

Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz (Po. 16.3637 und 16.3644)

Ohne Gegenstimme nahm der Nationalrat im März 2016 eine Motion Rickli (svp, ZH) zum Thema Kinderpornografie an. Der Vorstoss fordert ein Verbot von gewerbsmässigem Handel mit Posing-Bildern, also von Nacktbildern von Kindern, welche aufgrund mangelnder expliziter sexueller Inhalte nicht als Kinderpornografie gelten. Diese Grauzone werde von Pädokriminellen ausgenutzt und vor solchem Missbrauch müssten Kinder und Jugendliche geschützt werden, so die Motionärin. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, gleichzeitig aber auch auf die Abgrenzungsschwierigkeiten bei privaten Bildern hingewiesen. Im Ständerat wurde das Anliegen im Dezember 2016 weitaus kontroverser diskutiert und schliesslich mit Stichentscheid des Präsidenten äusserst knapp gutgeheissen.

Mo. Rickli: Kinderpornografie. Verbot von Posing-Bildern

Mit ihrer 2013 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Natalie Rickli (svp, ZH), dass Straftäter nur dann bedingt aus der Verwahrung entlassen werden dürfen, wenn praktisch sichergestellt ist, dass die Person sich in Freiheit bewährt und keine Gefahr für die Bevölkerung mehr besteht. Während die RK-NR der Initiative im Herbst 2014 mit Stichentscheid des Präsidenten knapp Folge gegeben hatte, hatte sie die Mehrheit der RK-SR ein Jahr später abgelehnt. In der Wintersession 2016 befasste sich deshalb der Nationalrat mit dem Anliegen. Die Gegner der Initiative gaben zu Bedenken, die Änderung sei in der Praxis wohl kaum umsetzbar, da es kein Nullrisiko gebe. Verbessert werden müsse nicht das Gesetz, sondern die Gerichtspraxis und darüber hinaus gebe es heute statistisch gesehen praktisch keine bedingten Entlassungen aus der Verwahrung mehr. Ricklis Unterstützer argumentierten hingegen, die neue Bestimmung führe keinen Automatismus, sondern ein zusätzliches Kriterium für die bedingte Entlassung ins Gesetz ein. Durch die höhere Hürde könne das Rückfallrisiko minimiert werden; die Sicherheit der Bevölkerung müsse im Zweifelsfall Vorrang haben. Nach kurzer Diskussion gab der Nationalrat der Initiative mit 118 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen Folge. Die grünliberale Fraktion stellte sich als einzige geschlossen dagegen.

Pa.Iv. Rickli: Bedingte Entlassungen aus der Verwahrung nur bei praktisch vorhandener Sicherheit

Im Jahr 2016 widmete sich das vom Fög herausgegebene Jahrbuch «Qualität der Medien» zwei verschiedenen Schwerpunkten: Einerseits dem Medienvertrauen, andererseits der Qualität und Vielfalt des Newsrepertoires, also dem Medienangebot. Dabei kam die Studie zu mehreren Erkenntnissen: So sei das Medienvertrauen in Ländern, die über einen starken Service public verfügen, grundsätzlich höher als in Ländern mit schwächerem Service public. Wer also häufig Nachrichten des öffentlichen Rundfunks konsumiere, entwickle ein grösseres Vertrauen in das Mediensystem. In der Schweiz sei das Vertrauen aufgrund des starken Service public entsprechend hoch, so ein Befund der Analyse. Ferner verfüge die Schweiz über ein diversifiziertes Medienangebot. Zu diesem Schluss kam das Fög, weil Schweizerinnen und Schweizer auf ein vielfältiges Berichterstattungsspektrum zurückgreifen können: Zum einen bedingt durch die verschiedenen Abonnementszeitungen, zum anderen durch die differenzierte Berichterstattung der SRG, welche systemrelevante ökonomische, politische und gesellschaftliche Themen aus verschiedenen Blickwinkeln darzustellen pflege.
Die Befragung von Mediennutzerinnen und -nutzern ergab ausserdem, dass die Qualität der Abonnementszeitungen und des öffentlichen Rundfunks insgesamt als hoch eingestuft werde. Auch teilten die Konsumierenden grösstenteils die These der Studie, dass Qualitätsjournalismus wichtig für eine demokratische Gesellschaft sei. Gleichzeitig sei die Anzahl der sogenannten «News-Deprivierten» von 21 Prozent im Jahr 2009 auf 31 Prozent im Jahr 2016 angestiegen. Als News-Deprivierte bezeichnete die Studie jene, welche unterdurchschnittlich viel auf Informationsmedien zurückgreifen oder wenn, dann auf Gratiszeitungen, kostenlose Online-Angebote oder Social Media. 47 Prozent der Befragten gaben denn auch an, mindestens einmal wöchentlich News über Social Media zu beziehen, für 22 Prozent der 18- bis 24-Jährigen stellte «Facebook» gar die Hauptinformationsquelle dar; lediglich 11 Prozent der jungen Erwachsenen gaben derweil das Fernsehen als Hauptquelle an. Dies, so resümierte die Studie, biete einerseits für Medienhäuser die Chance, viele Junge via Social Media erreichen zu können, andererseits lauere hier auch die Gefahr, dass traditionelle, zur Zeit als qualitativ hochwertig eingestufte Medienmarken immer weniger wahrgenommen würden.

Die Erkenntnis der Studie, ein starker Service public fördere auch das Vertrauen in die privaten Medien, wurde sogleich in der politischen Debatte rund um die «No-Billag»-Initiative aufgegriffen: Deren Initianten und Befürworter waren nämlich der gegenteiligen Ansicht: Vielmehr grabe die staatlich finanzierte SRG den privaten Medienhäusern das Wasser ab, als dass diese von ihr profitieren würden. Die Studie sei lediglich eine Verschwendung von Steuergeldern, meinte die Initiativbefürworterin und Nationalrätin Nathalie Rickli (svp, ZH) laut St. Galler-Tagblatt.

Für die jährlich erscheinende Studie werden seit 2009 pro Jahr 3'400 Onlineinterviews durchgeführt, zudem wurden 2016 insgesamt 1'613 repräsentativ ausgewählte Personen aus der Deutschschweiz und der Romandie mittels Onlinefragebogen zum Themenschwerpunkt befragt. Miteinbezogen wurde erstmals auch der «Reuters Digital News Report», welcher Umfragedaten aus 26 Ländern und rund 50'000 Interviews enthält.

Jahrbuch «Qualität der Medien» 2016

Die knappe Annahme der RTVG-Vorlage an der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 zog die Einreichung zahlreicher Vorstösse nach sich, die jedoch im Jahr 2016 nicht alle auf Gehör im Parlament stiessen. Zu den gescheiterten Vorstössen zählte eine im Nationalrat abgelehnte Motion Grossen (glp, BE), welche eine breitere, neben Radio und Fernsehen zusätzliche Verbreitungskanäle umfassende Definition des Service public gefordert hätte (Mo. 15.3600).
Weitreichende Strukturänderungen bei der SRG verlangte neben einem Postulat Rickli (svp, ZH), das eine Überprüfung des Budgets der SRG bezwecken wollten, auch ein Postulat Rutz (svp, ZH), aufgrund dessen ein Bericht die mögliche Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft darlegen sollte (Po. 15.3419). Der Postulant erachtete die SRG nicht als "gemeinnützige Vereinigung" sondern als "gewinnstrebendes Unternehmen", was mit dieser Umwandlung sichtbarer gemacht werden könnte und die Transparenz über die Verwendung der öffentlichen Gelder erhöhen würde. Der Bundesrat stellte sich dezidiert gegen diese Ansicht: Die SRG sei kein gewinnorientiertes Unternehmen; ein positiver Jahresabschluss stehe nicht im Gegensatz zum eigentlichen Zweck der SRG. Bescheidene Gewinne seien gar notwendig, um Verluste aus früheren Jahren zu kompensieren. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat stützte die Ansicht des Bundesrates und lehnte das Anliegen ab. Ein ähnliches Anliegen verfolgte die Motion Aeschi (svp, ZG), die ebenfalls im Nationalrat scheiterte (Mo. 15.3558). Erfolgreicher war hingegen eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) mit der Forderung nach mehr Kostentransparenz ohne Umwandlung der SRG in eine Aktiengesellschaft.

Durch den Nationalrat 2016 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Eines der drei Postulate, dessen Anliegen gemäss Motionärin Rickli und Motionär Germann in den Bericht zum Service public hätten einfliessen sollen, wurde in der Herbstsession 2016 vom Nationalrat abgelehnt. Dabei handelte es sich um ein Postulat Rickli (svp, ZH), welches Leistungen des Service public in vier Budget-Varianten ausgewiesen haben wollte, wobei die Varianten 3 und 4 von einer Halbierung des Budgets (Stand 2011) oder mehr ausgegangen wären. Durch dieses Vorgehen sollte ersichtlich werden, welche Leistungen als essentiell und welche als supplementär eingestuft würden und somit allenfalls auch durch Private erbracht werden könnten. Sowohl die Initiantin als auch die zuständige Bundesrätin verzichteten auf ein Votum im Rat, worauf die grosse Kammer das Anliegen mit 89 zu 98 Stimmen bei 7 Enthaltungen aus der FDP-Fraktion beerdigte.

Postulat zum Aufzeigen eines Service public in vier Budgetvarianten wird abgelehnt (15.3636)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

In seinem Bericht zum Service public beantwortete der Bundesrat auch ein überwiesenes Postulat Rickli (svp, ZH) mit dem Anliegen der kostenlosen Mitwirkung der Gebührenzahlenden bei der Bestimmung der SRG-Programme. Im Service-public-Bericht wie auch in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte bringt der Bundesrat seine Unterstützung für diese Forderung zum Ausdruck und verspricht, zu prüfen, welche gesetzliche Grundlage erforderlich wäre, damit allen Mediennutzerinnen und -nutzern der Zugang zu Internet-Plattformen der SRG gewährleistet werden könnte, um sich in entsprechenden Foren an "Diskussionen über Aspekte des Service public" zu beteiligen.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Nachdem der Ständerat die Motion dahingehend abgeändert hatte, dass es keine unbegleiteten Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte mehr geben soll, musste sich der Nationalrat noch einmal mit Natalie Ricklis (svp, ZH) Anliegen befassen. Die RK-NR beantragte ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen die Ablehnung der Motion und schloss sich damit der Ansicht des Bundesrates an. Während die Minderheit, welche sich für die Annahme des Vorstosses aussprach, verwahrte Personen als „potenziell sehr gefährlich“ einstufte und die Gesellschaft keinem „vermeidbaren Risiko“ in der Begegnung mit solchen Personen aussetzen wollte, zweifelte die Mehrheit am sicherheitsfördernden Charakter der Massnahme. Bundesrätin Simonetta Sommaruga begründete die Bedenken damit, dass Verwahrte – nicht: lebenslänglich Verwahrte – dereinst entlassen werden können, wenn sie keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen. Hierzu sei ein schrittweiser Vollzug nötig, in dem Sinne, dass sich die verwahrte Person zuerst in begleiteten, dann in unbegleiteten Ausgängen bewähren müsse, bevor eine bedingte Freilassung in Frage komme. Es sei nicht einleuchtend, dass es der öffentlichen Sicherheit dienlich sei, hier den Schritt des unbegleiteten Urlaubs herauszubrechen und vom begleiteten Ausgang direkt zur bedingten Entlassung überzugehen. Die Mehrheit der grossen Kammer liess sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen und überwies die Motion mit 100 zu 71 Stimmen bei 10 Enthaltungen an den Bundesrat.

Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Mo. 11.3767)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Die Motion Rickli (svp, ZH) mit der Forderung nach einem vollständigen Bericht zum Service public durch Berücksichtigung dreier im Parlament damals noch nicht behandelter Postulate erlitt im Sommer 2016 dasselbe Schicksal wie bereits im Vorjahr die gleichlautende Motion Germann (svp, SH): Sie wurde von der Kantonskammer abgelehnt. Der Rat folgte dabei seiner beinahe einstimmigen Kommission, welche zuerst den sich in Arbeit befindenden Bericht zum Service public abwarten wollte, bevor ohne diese Grundlage weitere Schritte unternommen werden sollten. Die Annahme der Motion würde lediglich zur Verzögerung bei der Erstellung des Berichts führen. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

In Erfüllung eines Postulats von Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) veröffentlichte der Bundesrat im Juli 2015 seinen Bericht zur Verwahrungspraxis in der Schweiz. Der Bericht basierte auf Daten des BFS, auf Erhebungen einer Arbeitsgruppe der KKJPD sowie auf einer schriftlichen Umfrage bei den Kantonen. Er zeigte auf, dass seit dem Inkrafttreten des neuen Sanktionenrechts im Januar 2007, gemäss welcher eine gefährliche Person mit einer psychischen Störung nur verwahrt werden darf, wenn eine Therapie keinen Erfolg verspricht (Art. 64 StGB), die Anzahl verwahrter Personen abgenommen hat. Waren Ende Dezember 2006 noch 229 Straftäter und Straftäterinnen verwahrt, schrumpfte diese Zahl in den nächsten sieben Jahren auf 144. 80 altrechtliche Verwahrungen wurden in diesem Zeitraum in eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB umgewandelt. Der Nationalrat schrieb das Postulat im Sommer 2016 ab.

Bericht über die Verwahrungspraxis in der Schweiz (Po. 13.3978)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Anfang Juni 2016 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative vor. Er orientierte sich dabei klar an der in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüssten, aber vom Initiativkomitee harsch kritisierten Umsetzungsvariante mit Härtefallklausel. Der vorgelegte Entwurf ist das Resultat des Versuchs, eine Brücke zwischen dem von der Initiative geforderten Automatismus und den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Verhältnismässigkeit, zu schlagen. So soll das lebenslange Tätigkeitsverbot vom Strafgericht grundsätzlich immer zwingend ausgesprochen werden, wenn Letzteres eine erwachsene Person wegen einer Sexualstraftat an einer „minderjährigen, schutzbedürftigen, zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Person, die sich aufgrund einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit nicht zur Wehr setzen konnte“, verurteilt – und zwar unabhängig von den Umständen des Einzelfalls und dem im konkreten Fall ausgesprochenen Strafmass. Um der Verhältnismässigkeit dennoch Rechnung zu tragen, soll in „besonders leichten Fällen“ ausnahmsweise von einem lebenslangen Tätigkeitsverbot abgesehen werden können. Keine Möglichkeit für Ausnahmen vorgesehen sind jedoch bei bestimmten, schweren Anlasstaten sowie bei pädophilen Tätern im Sinne der Psychiatrie. Zudem soll bei nicht pädophilen Tätern nach frühestens 10 Jahren eine Lockerung oder Aufhebung des Tätigkeitsverbotes geprüft werden können.

Beim Initiativkomitee der Pädophilen-Initiative sorgte der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates für Unmut. Es warf dem Bundesrat vor, die Täter anstatt die Kinder zu schützen. Die Ausnahmeregelung sei zu weit gefasst, wurden im Abstimmungskampf doch nur Ausnahmen in Fällen der einvernehmlichen Jugendliebe diskutiert. Ein ganzer Ausnahmenkatalog, wie ihn der Bundesrat präsentierte, gehe definitiv zu weit. Co-Präsidentin und SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (ZH) äusserte die Befürchtung, dass auf diese Weise viele Täter kein lebenslängliches Berufsverbot erhalten würden. Auch die Überprüfungsmöglichkeit stiess den Verfechtern einer wortgetreuen Umsetzung sauer auf: „Endgültig ist endgültig“, zitierte das St. Galler Tagblatt den Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni in dieser Hinsicht. Die mögliche Überprüfung nach 10 Jahren widerspreche der vom Volk gewollten Endgültigkeit des Tätigkeitsverbotes.

Kurz nach der Veröffentlichung der bundesrätlichen Botschaft brachte SP-Nationalrätin Chantal Galladé (ZH) einen ganz anderen Vorschlag aufs Tapet: Statt im Strafrecht, wo der Schwerpunkt auf der Bestrafung der Täter liege, könne das Anliegen im Zivilrecht mit Schwerpunkt auf den Kindes- und Jugendschutz umgesetzt werden. Es könnten dort Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erlaubt ist. Dadurch erhoffte sie sich, den Konflikt mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu umschiffen. Die Idee stiess jedoch sowohl beim Initiativkomitee als auch bei Initiativgegner Caroni auf Skepsis.

Umsetzung der Pädophilen-Initiative (16.048)
Dossier: Pädophilen-Initiative