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Akteure

  • Häberli-Koller, Brigitte (cvp/pdc, TG) NR/CN
  • Schwaller, Urs (cvp/pdc, FR) SR/CE

Prozesse

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Im Februar 2017 schickte der Bundesrat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in die Vernehmlassung. Das ATSG enthält diejenigen Regelungen, die ausser der beruflichen Vorsorge für alle Sozialversicherungszweige gelten. Die Revision des seit 2000 geltenden Gesetzes war durch die Motionen Lustenberger (cvp, LU; Mo. 12.3753), Schwaller (cvp, FR; Mo. 13.3990) und der SVP-Fraktion ausgelöst und aufgrund von «optimierten Prozessen, aktueller Rechtsprechung und internationalen Verträgen» nötig geworden.
Insbesondere sollen in der Revision die Grundlagen für Observationen bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) 2016 ergänzt und die bestehenden Bestimmungen sowie die Abläufe zur Missbrauchsbekämpfung verbessert werden. Geplant sind zudem neue Regelungen bezüglich der Kostenpflicht der kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren, eine bessere Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und der EU wie auch eine rechtliche Verankerung der bisherigen Praxis, Sozialversicherungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere die Kantone und die Durchführungsstellen, bewertete die Revision positiv und kritisierte nur vereinzelte Punkte. Auf Widerstand stiessen insbesondere die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sowie die Einführung einer Kostenpflicht bei Sozialversicherungsverfahren.

Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (BRG 18.029)
Dossier: Überwachung von Versicherten (2016-2019)

Im Februar 2015 publizierte der Bundesrat seinen Bericht „Slot-Management und KMU” und erfüllte damit das Anliegen des Postulats Schwaller (cvp, FR). Im Bericht hielt der Bundesrat fest, dass ein Slot-Management als Lösung der bestehenden und anstehenden Verkehrsprobleme nicht oder nur sehr beschränkt tauglich sei. Insbesondere seien die Beschränkung auf den Güterverkehr und die vorgeschlagene Form der Belohnung nicht zweckmässig und zielführend. Im Gegensatz zum Mobility Pricing, welches der Bundesrat in einem Bericht erörtern wolle, solle das Slot-Management nicht weiterverfolgt werden.
Der Ständerat schrieb das Postulat im Juni 2016 ab.

Slot-Management
Dossier: Mobility-Pricing

Bei den Ständeratswahlen im Kanton Freiburg wollte die CVP den Sitz des zurücktretenden Schwergewichts Urs Schwaller verteidigen. In Angriff nahm dies für die Christdemokraten der amtierende Staatsrat Beat Vonlanthen. Die SP hingegen durfte auf die erneute Kandidatur ihres nationalen Präsidenten Christian Levrat zählen. Die FDP präsentierte mit Nationalrat Jacques Bourgeois jenen Kandidaten, welcher Vonlanthen wohl am ehesten gefährlich werden konnte. Die SVP schickte ihrerseits den ehemaligen CVP-Kantonalpräsidenten Emanuel Waeber ins Rennen. Komplettiert wurde das Kandidatenfeld durch Patrick Castioni von der BDP und Ralph Schmid von der GLP.

Die SP-CVP Dominanz war im Kanton Freiburg in jüngster Vergangenheit nur einmal zwischen 1999 und 2003 kurz unterbrochen worden. Sie schien auch für die aktuellen Wahlen wahrscheinlich: Christian Levrat schien als Ständerat praktisch unbestritten, weswegen seine Kandidatur in der Presse als kaum gefährdet beurteilt wurde. Auch weil im Kanton Freiburg traditionell darauf geachtet wird, dass jeweils ein deutsch- und ein französischsprachiger Vertreter nach Bern geschickt werden, wurden dem Deutschfreiburger Vonlanthen gute Chancen zugerechnet, den Sitz für die CVP halten zu können.
Der Wahlkampf verlief eher ruhig, wobei SVP-Kandidat Emanuel Waeber mit einer pointierten Aussage von sich reden machte. In einem Fernsehinterview kritisierte er den interkantonalen Finanzausgleich und liess prompt verlauten, dass der Kanton Freiburg die 400 Millionen aus dem Ausgleichstopf nicht benötigen würde. Angesichts der Bedeutung dieses Beitrags für den Kantonshaushalt stiess er mit dieser kontroversen Meinung bei den meisten Freiburgerinnen und Freiburger auf wenig Verständnis.

Eher überraschend erreichte im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten das absolute Mehr. Christian Levrat mit 39‘014 Stimmen und Beat Vonlanthen mit 34‘365 Stimmen setzten sich aber relativ deutlich von den restlichen Anwärtern ab. Auf dem dritten Platz folgte erwartungsgemäss Jacques Bourgeois mit 22‘272 Stimmen, gefolgt von Emanuel Waeber, welcher 20‘343 Stimmen auf sich vereinte. GLP-Kandidat Ralph Schmid war mit 13‘998 Stimmen chancenlos, genauso wie der junge Patrick Castioni von der BDP, der lediglich 1‘717 Stimmen erhielt. Wie man es zuvor für einen allfälligen zweiten Wahlgang erwartet hatte, zog die FDP in Absprache mit der CVP ihren Kandidaten Bourgeois, der wieder in den Nationalrat gewählt worden war, zurück. Die SVP hingegen sorgte für eine Überraschung, indem sie kurzfristig Waeber mit Nationalrat und Gewerbeverbandspräsident Jean-François Rime ersetzte und so eine stille Wahl im zweiten Wahlgang verhinderte. Damit machte sich die Partei freilich ziemlich unbeliebt – insbesondere bei der CVP. Zwar betonte die SVP, dass die Kandidatur von Rime nur auf den Sitz von Levrat ziele, sie gefährdete aber mit ihrem Angriff auch den bürgerlichen Sitz und die gute Ausgangsposition von Vonlanthen. Die Wahl des französischsprachigen Rime anstelle von Vonlanthen hätte zudem die linguistische ‚Zauberformel‘ zwischen den deutsch- und französischsprachigen Kantonsteilen obsolet gemacht. Selbst die offizielle Unterstützung Vonlanthens durch die SVP – welche im ersten Wahlgang noch ausgeblieben war – stiess bei der CVP auf reichlich wenig Gegenliebe. Freilich war Rimes Kandidatur auch für Levrat unangenehm. In der Presse wurde darin auch Potenzial einer existentiellen Bedrohung gesehen, da die Ausübung des SP-Präsidiums ohne Sitz in Bern nur schwer vorstellbar sei.

Schlussendlich erwiesen sich die Sorgen von CVP und SP als unbegründet. Im zweiten Wahlgang behaupteten sich sowohl Christian Levrat mit 48‘680 Stimmen als auch Beat Vonlanthen mit 45‘122 Stimmen klar vor Jean-François Rime, welcher auf 27‘132 Stimmen kam. In Sachen Parteizugehörigkeit bleibt somit in der Ständeratsvertetung des Kantons Freiburg alles beim Alten. Die 47 Prozent Wahlbeteiligung im ersten Wahlgang wurden im zweiten Umgang, der am 8. November organisiert wurde, nicht mehr ganz erreicht. Die spannende Ausgangslage vermochte aber dennoch 45.8 Prozent der Freiburger Wahlberechtigten zu mobilisieren.

Kanton Fribourg -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Anlässlich der eidgenössischen Wahlen traten 26 Nationalrätinnen und Nationalräte und 11 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Die Zahl verringerte sich damit im Vergleich zu 2011, als im Nationalrat 38 und im Ständerat 12 Rücktritte zu verzeichnen waren. In der grossen Kammer musste die SVP die meisten Nachfolger finden, da sich neun ihrer Vertreterinnen und Vertreter nicht mehr zur Wahl stellten. Bei der SP waren es fünf, bei der FDP und den Grünen vier und bei der CVP drei Nationalratsmitglieder, die ersetzt werden mussten. Von der BDP legte nur der Bündner Nationalrat Hansjörg Hassler sein Amt nieder, während bei der GLP alle Bisherigen erneut kandidierten. In der kleinen Kammer musste die CVP vier und die FDP fünf Abgänge verkraften. Bei den Christdemokraten betraf dies die Ständeräte Peter Bieri (Zug), René Imoberdorf (Wallis), Paul Niederberger (Nidwalden) und Urs Schwaller (Freiburg); bei den Freisinnigen Hans Altherr (Appenzell Ausserrhoden), Christine Egerszegi (Aargau), Felix Gutzwiller (Zürich), Hans Hess (Obwalden) und Georges Theiler (Luzern). Die Grünliberalen waren mit der schwierigen Situation konfrontiert, dass ihre einzigen beiden Ständeratsmitglieder – Verena Diener (Zürich) und Markus Stadler (Uri) – gleich beide den Rücktritt bekanntgaben.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2015
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2015

In der Herbstsession 2015 stand die Debatte zur Reform der Altersvorsorge 2020 als wichtigstes Traktandum im Sessionsprogramm des Ständerates. Die kleine Kammer hatte über 15 Bundesgesetze zur Reform der Altersvorsorge (Entwurf 1) sowie über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (Entwurf 2; Verfassungsebene) zu bestimmen. Die SGK-SR hatte zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen und brachte 13 Minderheitsanträge ins Plenum. Die Debatte zog sich über drei Tage.

Die Eintretensdebatte behandelte beide Entwürfe gemeinsam. Da Eintreten vollkommen unbestritten war, diente dieser Teil der Debatte den Angehörigen der kleinen Kammer und dem Sozialminister dazu, ausführlich ihre Haltung für die anschliessend stattfindende Detailberatung darzulegen. Die Sprechenden betonten unisono die hohe Wichtigkeit und auch Dringlichkeit der anstehenden Reform. Vor dem Hintergrund, dass die AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz ist und die Vorlage Millionen Menschen im Land betreffen wird, wurde die Reform als die wichtigste seit Jahren bezeichnet, ja als Garantie zur Erhaltung des Generationenfriedens. Obwohl periodische Anpassungen bei der Altersvorsorge notwendig seien, war seit 20 Jahren keine AHV-Reformvorlage mehr erfolgreich. Entsprechend riefen die Kantonsvertreterinnen und -vertreter dazu auf, verantwortungsvoll zu handeln, die ideologischen Schützengräben zu verlassen und ein Scheitern der komplexen Vorlage an der Urne zu verhindern.

Auch die Kommissionssprecherin Maury-Pasquier (sp, GE) und der Kommissionssprecher Schwaller (cvp, FR) betonten die Wichtigkeit der Vorlage aufgrund des demografischen Wandels. Obwohl die Kommission zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen hatte, bleibe das Ziel identisch: Eine Stabilisierung der Altersvorsorge bis ins Jahr 2030. In der Kommissionsdebatte seien die Gemeinsamkeiten grösser gewesen als die Differenzen und der Entscheid für ein finanziell ausgeglichenes Gesamtpaket war einstimmig gefallen.

Die sozialdemokratische Fraktion im Rat erklärte, die Revision müsse in ihrer Gesamtheit auf die Bedürfnisse der Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen abgestimmt sein, um an der Urne zu bestehen. Für diese Bevölkerungsgruppen seien die erste und zweite Säule von hoher Wichtigkeit. Während beide Entwürfe, jener des Bundesrats und jener der Kommission, das Ziel eines ausgeglichenen Stands des AHV-Fonds im Jahr 2030 erreichten, schwäche der Vorschlag des Bundesrates die AHV, während jener der SGK-SR sie stärke. Dies komme insbesondere Personen mit tiefem Einkommen zugute. Als einzige Verschlechterung bei der AHV sei im Kommissionsentwurf die Erhöhung des Rentenalters der Frauen übrig geblieben. Die Erhöhung der AHV für Ehepaare und für alle neu Pensionierten bezeichneten die SP-Abgeordneten als Herzstück der Vorlage. Die fixe Erhöhung stärke dabei die soziale Komponente der AHV, und eine Ansiedlung der Kompensationsmassnahmen in der AHV statt in der beruflichen Vorsorge sei kostengünstiger. Eine Erhöhung der AHV-Renten sei schon alleine deshalb notwendig, weil die Renten in den letzten 35 Jahren gegenüber der Lohnentwicklung in Rückstand geraten seien, so die Genossen. Insgesamt sei die Vorlage solide, da Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen, und sie sei transparent und verständlich und somit mehrheitsfähig.

Einen ganz anderen Standpunkt vertraten wenig überraschenderweise die Sprecherinnen und Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion. Nachdem sie diverse Vorteile der Vorlage herausgestrichen hatten, erläuterten sie die Gründe für ihre Ablehnung eines AHV-Ausbaus. Dieser funktioniere nach dem Giesskannenprinzip, was angesichts der starken Bevölkerungsalterung nicht finanzierbar sei. Anstatt wie ursprünglich vorgesehen die AHV zu stabilisieren, werde sie durch diesen Ausbau destabilisiert. Das Ausbauvorhaben sei dem Umstand geschuldet, dass man mit der Vorlage implizit zwei hängigen Volksinitiativen – „AHV plus" der SP und „Gegen die Heiratsstrafe" der CVP – habe entgegenkommen wollen. Der fixe Ausbau um CHF 70 stehe bei einer Sanierungsvorlage quer in der Landschaft, eine „Heiratsstrafe", die es zu kompensieren gälte, existiere summa summarum gar nicht. Nicht zuletzt wäre eine Erhöhung ausschliesslich der Neurenten ohnehin ungerecht. In klassisch-liberaler Manier wurde auch angemerkt, eine Erhöhung der Lohnbeiträge würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft schwächen. Ganz grundsätzlich, so die Ausführungen, sollten die erste und die zweite Säule nicht vermischt werden und Kompensationen für Kürzungen grundsätzlich in der selben Säule vorgenommen werden.

Auf Seiten der kleinen Mitteparteien zeigte sich Uneinigkeit: Während Verena Diener Lenz (glp, ZH) sich insgesamt mit der Vorlage zufrieden zeigte, kritisierte Werner Luginbühl (bdp, BE) insbesondere den Verzicht der Kommission auf einen Interventionsmechanismus. Beide Räte hätten einem solchen mehrmals zugestimmt. Insgesamt sei die Vorlage zu wenig nachhaltig und um eine Erhöhung des Rentenalters führe letztlich kein Weg herum.

Die Sprecher der SVP-Fraktion betonten, die Reform müsse zwar referendumsfest sein, man könne dem Volk jedoch keinen Sand in die Augen streuen. Für Spezialwünsche sei in der Vorlage kein Platz. Zwar sei der Entwurf der Kommission gegenüber jenem des Bundesrats bereits schlanker, jedoch gefährde der vorgesehene Ausbau der AHV deren Stabilität und sei darüber hinaus nicht notwendig, da die anderen vorgesehenen Massnahmen die durch die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes verursachten Rentenkürzungen kompensieren würden. Entsprechend sei auch eine Erhöhung der Lohnbeiträge, welche aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ohnehin nicht vertretbar sei, nicht vonnöten, so die Volkspartei. Die Sprecher befürworteten zudem die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau. Diese sei gemäss neuen Umfragen in der Bevölkerung akzeptiert.

Die CVP-EVP-Fraktion schliesslich, grösste Fraktion im Ständerat, hatte am Kommissionsentwurf in entscheidender Position mitgearbeitet und erklärte sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Da das Konzept ausgewogen sei, könne es auch an der Urne akzeptiert werden. Die Sozialeinrichtungen würden mit dem vorliegenden Entwurf stabilisiert und die Renten gesichert. Damit entstehe für die Arbeitgeber auch wichtige Planungssicherheit. Insgesamt, so die Sprecher, sei der Vorschlag der Kommission zudem um CHF 250 Mio. günstiger als jener des Bundesrats.

Am Ende der Eintretensdebatte führte Bundesrat Berset in einem langen Plädoyer noch einmal die aktuelle Problemlage, die Eckwerte und Ziele der Reform, die Unterschiede zwischen dem Entwurf des Bundesrates und jenem der Kommission, sowie die Haltung des Bundesrates gegenüber dem Vorschlag der Kommission aus. Es handle sich hier tatsächlich um eine Reform des Bundesrates, und nicht um eine „Reform Berset", wie in den Medien oft dargestellt, beantwortete der Innenminister eine Frage, die zuvor gestellt worden war. Der Gesamtbundesrat habe sich seit dem Jahr 2012 intensiv mit der Materie beschäftigt. In den wichtigsten Punkten, so der Sozialminister, sei die vorberatende Kommission nun auch dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Diese seien insbesondere die Behandlung der ersten und zweiten Säule in einer einzigen Vorlage und der Erhalt des Rentenniveaus. Die wichtigsten Unterschiede sah er bei der Kompensation durch eine Erhöhung der AHV und bei der Anhebung der Mehrwertsteuer bloss um einen statt 1,5 Prozentpunkte. Während er sich mit dem ersten Punkt anfreunden könne, führte Berset aus, wäre eine stärkere Erhöhung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Senkung des Bundesbeitrags an die AHV aus Sicht des Bundesrates erstrebenswerter. Insgesamt drückte Berset jedoch seine Zufriedenheit mit der Arbeit der Kommission und der Haltung des Rates aus, wonach es nicht nur zu „versuchen" gelte, die Altersvorsorge zu reformieren, sondern dies auch tatsächlich gelingen müsse. In diesem Sinne empfahl der Bundesrat Eintreten, und der Ständerat folgte ohne Gegenantrag.

Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen worden war, begann noch am selben Tag die Detailberatung. Zuerst wurde Entwurf 1 behandelt, der die 15 Bundesgesetze zur Reform der Altersvorsorge enthält. Erster Diskussionspunkt war die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen. Der Rat beschloss gegen eine Minderheit Rechsteiner Paul (sp, SG), die das Rentenalter der Frauen bei 64 Jahren belassen wollte, die Rentenalter auf 65 anzugleichen, den Angleichungsprozess direkt bei Inkrafttreten der Reform zu beginnen und diesen auf drei Jahre zu beschränken. Der Entscheid fiel mit 37 zu 8 Stimmen. Damit hatte auch ein Teil der SP-Fraktion die Erhöhung des Frauenrentenalters als Kompromiss mitgetragen. Gegen eine weitere Minderheit Rechsteiner, die den Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der zweiten Säule hatte bei 6,8 Prozent belassen wollen, beschloss die kleine Kammer, den Satz auf 6 Prozent zu senken. 37 Ratsmitglieder sprachen sich für die Senkung aus, 7 dagegen. In der Frage des Koordinationsabzuges folge der Rat seiner Kommission einstimmig und ohne Enthaltungen.

Am 15. September 2015, so die späteren Pressereaktionen, setzte sich im Ständerat eine Mitte-Links-Allianz durch. SVP und FDP hofften nun auf den Nationalrat für eine Korrektur, hiess es. Als erstes Traktandum fällte die kleine Kammer nämlich einen Grundsatzentscheid und beschloss die von ihrer Kommission vorgesehene Erhöhung der AHV-Neurenten – einerseits eine lineare Erhöhung um CHF 70, andererseits die Erhöhung der Ehepaarrenten von 150 auf 155 Prozent einer Maximalrente. Der Entscheid fiel mit 21 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung gegen den Willen einer rechts-bürgerlichen Minderheit Gutzwiller (fdp, ZH), die die Erhöhung hatte streichen wollen. Eine sozialdemokratische Minderheit Rechsteiner Paul (sp, SG), die eine Erhöhung für alle Renten statt nur der Neurenten gefordert hatte, wurde dagegen zurückgezogen. In der weiteren Debatte folgte der Rat diskussionslos seiner Kommissionsmehrheit darin, die Lohnbeiträge für die AHV um 0,3 Punkte anzuheben, welche je hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen sind. Eine Minderheit Rechsteiner hatte eine Anhebung um 0,5 Punkte gefordert, eine Minderheit Gutzwiller wehrte sich gegen eine Anhebung der Lohnbeiträge.

Entsprechend dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Rat, die AHV-Beitragssätze für Angestellte und Selbstständigerwerbende zwar anzunähern, jedoch nicht ganz zu vereinheitlichen. Er blieb auch bei der sinkenden AHV-Beitragsskala für Selbstständige mit kleinem Einkommen. Eine Minderheit Rechsteiner hatte die sinkende Skala abschaffen wollen, eine Minderheit Gutzwiller wollte dem Vorschlag des Bundesrates folgen. Eine weitere Differenz zum Bundesratsentwurf entstand, indem der Ständerat mit 25 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen seiner Kommissionsmehrheit folgte und jegliche Änderungen bei den Witwen- und Witwerrenten sowie den Waisenrenten strich. Die Kommissionssprecherin erklärte, nach ausführlicher Diskussion habe die Kommission die Änderungen als verfrüht klassiert. Weiter strich die kleine Kammer auf Antrag ihrer Kommission und gegen eine sozialdemokratische Minderheit Bruderer (sp, AG) mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung die vom Bundesrat vorgesehene Flexibilisierung des Altersrücktritts für Personen, welche bereits früh in die AHV einbezahlt und insgesamt ein tiefes Einkommen erzielt haben. Gemäss aktueller Rechtslage fliessen vor dem 21. Altersjahr bezahlte AHV-Beiträge nicht in die Rentenberechnung ein; die Flexibilisierung wäre gemäss der Minderheitssprecherin mehrheitlich Frauen zugute gekommen. Auch in der Frage der Höhe der Bundesbeiträge zur AHV folgte der Ständerat seiner Kommission und beliess diese einstimmig auf der ursprünglichen Höhe, während der Bundesrat eine Senkung vorgesehen hatte. Ebenfalls einstimmig verzichtete der Rat auf die Einführung eines zweistufigen Interventionsmechanismus in der AHV mit automatischen Stabilisierungsmassnahmen. Er erhöhte aber den Schwellenwert für die Verpflichtung zu nicht-automatischen politischen Massnahmen von einem Stand des AHV-Fonds bei 70% einer Jahresausgabe auf 80% einer Jahresausgabe. Die Übergangsbestimmungen für die Anhebung des Referenzalters der Frauen beschloss die kleine Kammer gemäss Antrag ihrer Kommission mit 26 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen, womit der Übergang innerhalb von drei Jahren vollzogen wird.

Nachdem die Gesetzesänderungen zur Reform der AHV beraten waren, wandte sich der Ständerat der Reform der beruflichen Vorsorge zu. Er führte auf Antrag seiner Kommission einen neuen Artikel ein, welcher es Personen, die nach ihrem 58. Altersjahr arbeitslos werden, ermöglicht, ihre Einzahlungen in die zweite Säule fortzuführen. Die weitere Beratung verlief unkontrovers, mit Ausnahme einer Bestimmung über die Evaluation der beruflichen Vorsorge, bei der die kleine Kammer vom Bundesrat vorgesehene Kompetenzen für das Bundesamt für Statistik wieder strich. Argumentiert wurde mit Doppelspurigkeiten und zusätzlichen Kosten. Die Sitzung schloss am Mittag und wurde am Morgen des Folgetages wieder aufgenommen. Zu reden gab dabei insbesondere noch die „Legal Quote", jenen Anteil der Erträge in der beruflichen Vorsorge, den ein Lebensversicherer seinen Versicherten mindestens auszahlen muss. Nach geltendem Recht beträgt die Quote 90% und die Kommissionsmehrheit beantragte, daran festzuhalten. Der Bundesrat hatte eine Anhebung auf 92% vorgesehen, und eine Minderheit Egerszegi (fdp, AG) beantragte, dem Bundesrat zu folgen. Der Rat entschied mit 28 zu 15 Stimmen gemäss dem Antrag seiner Kommission.

Damit war die Beratung der Bundesgesetze im Ständerat abgeschlossen und es blieb die Verfassungsbestimmung zur Anpassung des Mehrwertsteuersatzes. Eintreten war obligatorisch. Gemäss Vorschlag des Bundesrates sollte die Mehrwertsteuer gestaffelt um 1,5 Punkte angehoben werden. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine ebenfalls gestaffelte Erhöhung um bloss einen Prozentpunkt. Der erste Erhöhungsschritt soll dabei mit dem Ende der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung über die Mehrwertsteuer zusammenfallen, womit der Satz faktisch gleich bleibt. Ein zweiter Erhöhungsschritt soll dann im Jahr 2021 zusammen mit der Angleichung des Referenzalters von Mann und Frau vollzogen werden. Eine Minderheit Gutzwiller (fdp, ZH) verlangte eine Erhöhung um nur insgesamt 0,9 Prozentpunkte, eine Minderheit Stöckli (sp, BE) eine Anhebung um 1,5 Prozentpunkte. Letztere wurde im Laufe der Debatte zurückgezogen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegte schliesslich gegenüber jenem der Minderheit Gutzwiller mit 27 zu 17 Stimmen ohne Enthaltung. Anschliessend bevorzugten die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter den Antrag ihrer Kommissionsmehrheit gegenüber jenem des Bundesrates mit 42 zu einer Stimme bei einer Enthaltung.

In der Gesamtabstimmung sprachen sich 29 Ständeratsmitglieder für die Annahme des Entwurfes aus, fünf dagegen, bei 10 Enthaltungen. Das Resultat bestätigte den Eindruck, dass sich Mitte-links im Rat durchgesetzt hatte: Während sämtliche Vertreterinnen und Vertreter von CVP, SP, GP und GLP für die Vorlage stimmten, kamen aus der FDP bloss zwei Ja-Stimmen, aus der SVP gar keine. Die Enthaltungen verteilten sich gleichmässig auf die FDP-Liberale- und die SVP-Fraktion sowie den BDP-Vertreter.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Am 16. April 2015 befasste sich die WBK des Ständerates nochmals mit der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive, nachdem sie vom Ratsplenum zurückgewiesen worden war. Inzwischen hatte sich die Kommission durchgerungen, eine abgeänderte Fassung vorzuschlagen. Mit dieser sollte das grundsätzliche Anliegen respektiert werden, ohne jedoch zu treffende Massnahmen vorwegzunehmen. Dabei sollte auf bereits angestossene Massnahmen zur Förderung des Wintersports Rücksicht genommen und dem Bundesrat ein offen formulierter Auftrag erteilt werden. Ziel sollte jedoch nach wie vor sein, den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, zu erhöhen. Diese neue Version der Motion wurde von der Kommission einstimmig dem Ständerat unterbreitet.

Dieser befasste sich Anfang Juni 2015 mit dem Anliegen. Anders als in der Kommission war die Vorlage im Plenum jedoch etwas umstrittener, was eine lebhafte Debatte nach sich zog. Diese drehte sich vorderhand jedoch nicht um das Kernanliegen der Motion, das weitgehend anerkannt wurde, sondern um Nebenschauplätze, die bei einer Annahme der Motion allenfalls tangiert würden. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verwendung von „Jugend und Sport”-Beiträgen. Dieser Punkt wurde von Ständerat Schwaller (cvp, FR) aufgenommen, weil er befürchtete, dass bei einer Annahme der Motion dort Gelder abgezweigt würden. Diese Sorge konnte ausgeräumt werden. Sportminister Maurer legte die Sicht der Regierung noch einmal dar. Deren Haltung änderte sich nicht mit der neu formulierten Motion, so dass weiterhin deren Ablehnung beantragt wurde. Maurer hielt fest, dass eher die Anstrengungen des Vereins „Schneesport-Initiative” laufen gelassen werden sollten und im Bereich Breitensport nicht vorgegriffen werden sollte. Keinesfalls sollte man in Aussicht stellen, dass der Bund „dann schon” aushelfen werde, falls die privat angestossenen Projekte nicht erfolgreich wären oder diese gar zurückgefahren würden. Insgesamt verwies der Bundesrat auch auf ein sich in Entstehung befindliches Gesamtpaket, das sich verschiedenen Bereichen der Sportförderung widme. Der Ständerat liess sich aber nicht umstimmen und hiess die Motion in der abgeänderten Version mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Nachgang an die Ankündigung des BASPO, die Beiträge für „Jugend und Sport” anzupassen respektive zu kürzen, reichte Konrad Graber (cvp, LU) im Ständerat ein Postulat ein, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Der Luzerner wollte mit seinem Vorstoss nicht nur prüfen lassen, ob auf diese Massnahme verzichtet werden könnte, sondern auch, falls die Budgetkürzung unverzichtbar wäre, ob diese schrittweise getätigt werden könnte. Erstes Ziel des Postulats war, die Beitragssätze bis Ende 2015 gleichzuhalten. Damit sollte das in den Augen des Postulanten erfolgreiche Programm nicht gefährdet werden. Die Kürzungen wurden als Folge eines parlamentarischen Auftrags im Rahmen des Voranschlages vorgenommen. Hier ortete Graber ein Missverständnis, da der Ständerat die Kürzungen ab dem neuen Kalenderjahr beabsichtigt hätte, das Baspo die Beitragssätze aber ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 ändern wollte. Gemäss Baspo sollten tiefere Beitragssätze abgerechnet werden, wenn die Kurse nach dem 31. Juli 2015 abgeschlossen würden. Die Regelung sei unfair, weil sie nicht alle Sportarten (und ihre Vereine) gleich stark treffe.
Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass eine Reduktion unumgänglich sei. Unterstrichen wurde dies mit der Verschlechterung der Haushaltsperspektive des Bundes. In der Budgetdebatte war die Finanzierung von J+S zunächst durch das Parlament noch gekürzt worden, im Nachtragskredit I zum Voranschlag 2015 war dann jedoch die Erhöhung der Subventionsbeiträge beantragt worden, womit das Niveau bis Ende Schuljahr 2014/2015 erhalten werden könne. Nach Ablauf des Schuljahres 2014/2015 müsse jedoch mit Einbussen gerechnet werden, so der Bundesrat. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung.

Die Ständeratsdebatte bot dann eine Gesamtschau in Sachen J+S. Neben dem hier beschriebenen Postulat Graber (cvp, LU) wurden gleichzeitig weitere Vorstösse zu J+S im Rat behandelt: eine Motion Föhn (svp, SZ) (Aufstockung des Subventionskredites 2016 um mindestens CHF 15. Mio.) sowie eine Motion der WBK-SR (Finanzielle Kontinuität sichern). Graber äusserte abermals sein Unverständnis über diese Budgetkürzung und vor allem auch über die Kommunikationsweise des BASPO. Graber zog überdies das Sportförderungsgesetz heran, um zu vergegenwärtigen, dass der eingeschlagene Weg ein eigenartiger sei. „Mehr Sport, mehr Geld”, so das im SpoFöG propagierte Motto, treffe nun überhaupt nicht mehr zu. Es gelte also, auf die Beitragskürzungen zu verzichten und gleichzeitig mittels Bericht eine Überprüfung des Beitragssystems vorzunehmen. Im Zuge der Debatte verdeutlichte sich eine klare Haltung der Ständerätinnen und -räte. Sowohl Häberli-Koller (cvp, TG) als auch Schwaller (cvp, FR) stellten sich hinter das Postulat mit der Begründung, es bedürfe der Planungssicherheit für Vereine, Verbände und die Kantone. Zudem müsse die Jugendsportförderung hochgehalten werden. Dem gegenüber verteidigte der Sportminister die Regierungsmeinung. Es sei schlicht nicht möglich innerhalb des Bundesamtes für Sport CHF 18 Mio. – der veranschlagte Betrag, um die J+S-Beitragskürzungen zu umgehen – umzulagern, dafür fehlten die Mittel. Seine Bemühungen waren allerdings erfolglos: Der Ständerat nahm das Postulat mit 37 Stimmen einstimmig an (6 Enthaltungen).

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Im Zuge der Debatte um die Finanzierung des Programmes Jugend und Sport wurde im Frühjahr 2015 eine Reihe von Vorstössen lanciert; mit etwas zeitlichem Abstand auch eine Kommissionsmotion der WBK des Ständerates, mit der sie die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern wollte. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, eine Erhöhung der jährlichen Beiträge für J+S vorzusehen, mit dem Ziel, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sicherzustellen. Zurückzuführen war der Antrag auf eine angekündigte Kürzung der Subventionen seitens des Bundes und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit diverser Akteure im Jugendsportbereich. Zudem hätten aus dem SpoFöG abgeleitete Massnahmen, wie etwa neue Finanzierungsmechanismen zur optimalen Ausnützung der Jahreskredite, ebenfalls zu Planungsunsicherheit geführt, so die Kommission in ihrer Begründung.

Die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion wurde gemeinsam mit zwei anderen Vorstössen zum Jugendsport, einem Postulat Graber (cvp, LU) und einer Motion Föhn (svp, SZ), behandelt. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) verwies zu Beginn seiner Erörterungen auf eine gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 15.3383), die in Absprache mit der Schwesterkommission auch in der kleinen Kammer eingereicht werden sollte. Das koordinierte Vorgehen trage der Dringlichkeit der Sache Rechnung, so Germann, denn die finanzielle Unterstützung von J+S sei wichtig. Mit den Kommissionsmotionen solle der Bundesrat also beauftragt werden, die Mittel zu erhöhen. Es gehe ferner auch darum, „die gesellschaftliche Bedeutung der Vereine [...] zu würdigen", so Germann. Die grosse, in den meisten Fällen ehrenamtlich erbrachte Jugendarbeit in den Sportclubs trage auch zum sozialen Zusammenhalt des Landes bei. Mit 7 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission dem Ständerat, ihre Motion anzunehmen (2 Enthaltungen). Mit der Erinnerung an die bereits geäusserte Absicht der Finanzkommission, den J+S-Betrag für 2015 um CHF 5 Mio. auf CHF 17 Mio. erhöhen zu wollen – FK-Präsident Altherr (fdp, AR) bestätigte diese Stossrichtung während der Debatte –, legte Ständerat Schwaller (cvp, FR) den Grundstein für das weitere Vorgehen: Er verdeutlichte, dass auch für die Folgejahre 2016 und 2017 Planungssicherheit geschaffen werden müsse, indem im Rahmen kommender Budgetdebatten besonderes Augenmerk auf die Subventionierung von J+S gelegt werde. Dahingehend sei die Motion Föhn abzulehnen, weil sie nur das Jahr 2015 betreffe.
Die vorliegende Kommissionsmotion wurde in der Folge mit 43 Stimmen einstimmig gutgeheissen (eine Enthaltung). Peter Föhn zog daraufhin seinen Vorstoss zurück, weil er mit der Annahme der Kommissionsmotion obsolet geworden war. Der identische Vorstoss der WBK-NR wurde im Nationalrat zwei Wochen später ebenfalls angenommen (171:3 Stimmen), weswegen beide als überwiesen galten.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Ende März 2015 begann der parlamentarische Prozess zur Reform der Altersvorsorge 2020 mit der Beratung in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Entgegen früheren Forderungen, die Reform an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser sie in zwei Pakete aufspalte, beschloss die Kommission einstimmig, dem Plenum Eintreten zu empfehlen. Die Detailberatungen zogen sich von April bis August, wobei die SGK-SR im Mai eine Sondersitzung ansetzte und Mitte August teils in Anwesenheit des Sozialministers Berset tagte. Die Zeit drängte, denn aus mehreren Gründen schien es wichtig, die Vorlage noch im September 2015 ins Plenum bringen zu können. Einerseits kann nur so verhindert werden, dass aufgrund der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung die Mehrwertsteuer per Ende 2017 gesenkt würde, bloss um kurze Zeit später bei Inkrafttreten der Reform wieder erhöht zu werden – ein aufwändiger und teurer Vorgang, und damit ein möglicher Grund für die Wirtschaftsverbände, die Reform entschlossen zu bekämpfen. Andererseits, so zumindest die Darstellung in der Presse, setzten sich vier gestandene Sozialpolitikerinnen und -politiker aus den Mittefraktionen im Ständerat dafür ein, die Reform noch vor den Wahlen zu beraten, da sie bei diesen nicht mehr antraten und entsprechend nach der Herbstsession aus dem Rat ausscheiden würden. Es handelte sich dabei um Urs Schwaller (cvp, FR), Verena Diener (glp, ZH), Felix Gutzwiller (fdp, ZH) und Doris Fiala (fdp, ZH). Nicht zuletzt bestand das Gefühl eines generellen Zeitdrucks angesichts der negativen Entwicklungen in der ersten und zweiten Säule.

Am 17. August präsentierte die Kommission die Ergebnisse der Beratung in einer Medienkonferenz. Nach rund 45 Stunden Beratungszeit hatte sie die Reform letztlich einstimmig mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Erhöhung des Rentenalters für Frauen stimmte die Kommission zu, und sie verkürzte dabei den Anpassungszeitraum von sechs auf vier Jahre. Die punktuelle Erhöhung des Referenzalters für Frauen sah die SGK eingebettet in allgemeine Bestrebungen zur Flexibilisierung des Zeitpunktes des Altersrücktritts. Die Änderungen bei den Witwen- und Waisenrenten lehnte die Kommissionsmehrheit dagegen ab, womit gegenüber dem Bundesratsentwurf Einsparungen in der Höhe von CHF 340 Mio. wegfallen. Sie folgte dem Bundesrat bei der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Jedoch entwarf die Kommission ganz andere Ausgleichsmassnahmen als jene, die die Regierung vorgesehen hatte: Nur ein Teil des Ausgleichs sollte über die berufliche Vorsorge geschehen, so die Idee, der andere Teil soll über die AHV abgewickelt werden. Der Grundsatzentscheid dazu war in der Kommission einstimmig mit drei Enthaltungen gefallen. Konkret soll der Koordinationsabzug in der zweiten Säule nur leicht gesenkt und nicht gestrichen werden, dafür sollen alle neuen AHV-Renten um CHF 70 aufgestockt und der Plafond für Ehepaar-Renten in der AHV von 150 auf 155% einer Einzelrente erhöht werden. Zudem sollen die Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge gegenüber dem Entwurf des Bundesrats erhöht und anders gestaffelt werden. Der Beitragsbeginn soll von aktuell 25 auf 21 Jahre gesenkt werden. Auf einen Interventionsmechanismus in der AHV, eine Schuldenbremse, welche bei der Unterschreitung eines Schwellenwerts zu automatischen Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen führen würde, wollte die Kommission verzichten. Bezüglich der Finanzierung der Reform sah die Ständeratskommission im Gegensatz zum Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur ein anstelle von 1,5 Prozent vor. Die Anpassung sollte zudem in drei Schritten erfolgen. Die Ausgabenerhöhungen bei der AHV sollten innerhalb dieser finanziert werden, und zwar mit 0,3 Lohnprozenten, die je hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu verteilen sind. Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Bundesanteils in der AHV-Finanzierung lehnte die Kommission ab. Aus der Vorlage streichen wollte die SGK-SR ebenso die beiden bundesrätlichen Vorschläge, den Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen abzufedern und die AHV-Beiträge für Selbstständige und Arbeitnehmende zu vereinheitlichen sowie die für erstere sinkende Beitragsskala abzuschaffen. Eine zusätzliche Belastung der Selbstständigerwerbenden um CHF 330 Mio., wie sie der ursprüngliche Entwurf verursacht hätte, wollte die Kommissionsmehrheit nicht hinnehmen. Grundsätzlich verfolgte die SGK-SR mit dem Verzicht auf verschiedene vom Bundesrat vorgesehene Anpassungen das Ziel, die Reform als ganze zu entlasten. Insgesamt waren zu den Mehrheitsanträgen der Kommission 13 Minderheitsanträge eingegangen, über welche das Ständeratsplenum zu entscheiden hat.

In Medien und Öffentlichkeit wurde der von der Kommission des Nationalrats vorgesehene Ausbau bei der AHV als grosse Überraschung aufgenommen. Auch die geplante Finanzierung über eine Erhöhung der Lohnbeiträge kam unerwartet. Die Rede war von einer Mitte-Links-Allianz aus CVP und SP, welche die Vorlage geprägt und sich gegenseitig das Einbringen zentraler Inhalte des Parteiprogramms in die Reform ermöglicht habe – die Erhöhung der AHV-Renten bei der SP, die Besserstellung der Ehepaare bei der CVP. Gleichzeitig schien klar, dass die Reform Bersets mit dem Entscheid der ständerätlichen Kommission eine erste Hürde genommen hatte. Insbesondere die geplante Erhöhung der AHV-Renten führte jedoch zu Kritik: Damit würden die Einsparungen, welche durch die Erhöhung des Frauenrentenalters entstehen, gleich wieder aufgebraucht, so bürgerliche Exponenten. Weiterhin wurde von verschiedener Seite angemerkt, die Reform sichere die Finanzierung der Altersvorsorge bloss bis ins Jahr 2030, nicht jedoch darüber hinausgehend.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Es war nun Aufgabe der Einigungskonferenz, das Medizinalberufegesetz so zu verabschieden, dass beide Räte damit Leben konnten. Dabei bedurfte es nur noch einer Regelung im Bereich der Strafbestimmungen und die Einigungskonferenz schlug eine auf das Register begrenzte Formulierung vor. Gebüsst konnte demnach werden, wer «eine Medizinalperson beschäftigt, die den Medizinalberuf ausübt, ohne im Register eingetragen zu sein.» Auf eine Bezugnahme zu den Sprachkenntnissen wurde also verzichtet. Zu diesem Vorschlag gelangte die Konferenz mit 15 zu 10 Stimmen. SGK-SR-Sprecher Schwaller (cvp, FR) meinte, man sei sich eigentlich einig gewesen, dass nicht «für alles und jedes immer noch [...] eine strafrechtliche Sanktion vorgesehen werden soll». Der Ständerat war damit einverstanden – nicht überraschend, da er die Strafbestimmung zu den Sprachkenntnissen hatte verhindern können. Im Nationalrat fügte man sich dann ebenfalls: Nationalrat Weibel (glp, ZH) legte die Gründe dar und äusserte Zuversicht, dass die Bestimmungen aus den Artikeln, die den Sprachnachweis umschreiben, auch ohne Bussenandrohung ihre Wirkung entfalten würden. In den Schlussabstimmungen war das Projekt MedBG dann unumstritten. Beide Räte verabschiedeten es einstimmig mit 197 respektive 44 Stimmen nach einer kleinen Präzisierung durch die Redaktionskommission.

Medizinalberufegesetz

Am 18. Februar 2015 legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen vor.
Für den Bau und den Unterhalt der Nationalstrassen braucht es eine neue Finanzierungsgrundlage: Die Unterhaltskosten steigen, gleichzeitig sinken die Erträge aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag wegen der steigenden Effizienz der Motoren. Zudem werden die Rückstellungen in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, welche durch 50% der Mineralölsteuererträge alimentiert ist, gemäss aktueller Finanzplanung per 2018 aufgebraucht sein. Danach ist die Finanzierung der Aufgaben des Bundes im Strassenverkehrsbereich nicht mehr gewährleistet. Analog zum Bahninfrastrukturfonds BIF soll deshalb auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Fonds für die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (NAF) geschaffen werden. In seiner Botschaft zur Schaffung des NAF schlägt der Bundesrat vor, die Automobilsteuer vollumfänglich in den NAF fliessen zu lassen, den Mineralölsteuerzuschlag um 6 Rappen pro Liter zu erhöhen und diesen ebenfalls zu 100% in den NAF zu investieren. Weiter sollen die Erträge der Nationalstrassenabgabe (Vignette) sowie eine neu zu schaffende Abgabe für Elektrofahrzeuge ebenfalls vollständig in den NAF geleitet werden. Die Umleitung der Automobilsteuer in den NAF kostet die Bundeskasse Einnahmen in der Höhe von fast CHF 400 Mio. und kann als Zugeständnis an die Initianten der "Milchkuh-Initiative" gesehen werden, welche sämtliche Mittel aus Strassenverkehrsabgaben statt der Bundeskasse der Strassenfinanzierung zuführen wollten.
Mit seiner Botschaft zum NAF beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat Häberli-Koller (09.3448) und die Motion der KVF-NR (12.3329) abzuschreiben.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Im Berichtsjahr gaben einige Schwergewichte der CVP bekannt, nicht mehr für die nationalen Wahlen 2015 zu kandidieren. Neben Urs Schwaller (FR) und Christophe Darbellay (VS) kündigten auch Lucrezia Meier-Schatz (SG), Ruedi Lustenberger (LU), Peter Bieri (ZG) und Paul Niederberger (NW) ihren Rücktritt an. Auch René Imoberdorf (VS), der der CSP Oberwallis und damit der CVP-Familie angehört, wollte 2015 nicht mehr antreten.

CVP Rücktritt

Die CVP setzte sich als Ziel für die nationalen Wahlen ein Wählerwachstum um zwei Prozentpunkte. Zudem sollen die Ständeratsvertretungen gehalten, wenn möglich gar leicht ausgebaut werden. Dies könne gelingen, wenn die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Sektionen und der nationalen Mutterpartei weiterhin gut gelinge und wenn man sich möglichst früh auf die eigenen Positionen festlege, prognostizierte der abtretende Fraktionspräsident Urs Schwaller (cvp, FR) im Januar 2014 an der Delegiertenversammlung in Bern. Vor allem in den Städten habe man noch viel Potenzial. Ende November verabschiedeten die Delegierten die Wahl-Kernthemen Energiepolitik, Altersvorsorge und Migration, für die man sich als verlässliche Kraft der Mitte einsetzen wolle. Im Zentrum soll im Wahljahr zudem die Familienpolitik stehen, wobei die im März 2015 anstehende Familieninitiative ein erster Höhepunkt sein solle. Mit dem Slogan „Wir machen uns stark für die Schweiz!“ will die CVP in der Wahlkampagne auf sich aufmerksam machen.

CVP Ziel für die nationalen Wahlen

Nachdem die Parlamentsdienste Anfang August das Register der Interessenbindungen der Ratsmitglieder aktualisiert hatten, wurde Kritik an den Verbindungen zwischen Parlamentsmitgliedern und Krankenkassen laut. Solche bestehen bei 16 Parlamentarierinnen und Parlamentariern, welche meist in Bei- oder Verwaltungsräten von Krankenkassen sitzen. Zwölf davon sind Mitglieder der für die Krankenversicherung zuständigen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit SGK ihres jeweiligen Rates. Es handelt sich dabei um Vertreterinnen und Vertreter der SVP, FDP, CVP und BDP. Laut eigenen Angaben der Parlamentsmitglieder und Recherchen aus Journalistenkreisen bewegen sich die Jahresgehälter für die Beirats- und Verwaltungsratsämter im tiefen bis hohen fünfstelligen Bereich. Linke Stimmen kritisierten, die Volksvertreterinnen und Volksvertreter stünden für die Interessen privater Firmen ein statt für jene ihrer Wählerschaft. Der Einfluss der Kassenlobby im Parlament sei ungesund und grenze gar an Korruption. Es sei grundsätzlich sehr unschön, dass das Parlamentsgesetz die Einsitznahme von Parlamentsmitgliedern in leitenden Organen der Durchführer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erlaube, wurde bemängelt. Schliesslich sei die Einsitznahme in ähnlichen Organen der ehemaligen Bundesbetriebe wie Post, Ruag und SRG untersagt. Die betreffenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier verteidigten sich, es liege in der Natur des Milizparlaments, dass jene Personen, welche sich für Gesundheit interessierten, auch beruflich mit diesem Bereich verbunden seien. Nicht nur die Krankenkassen, auch die Ärzteschaft, die Spitäler und die Pflegeberufe seien im Parlament vertreten und brächten wichtige Informationen ein. Im September lehnte das Bundesgericht die Beschwerden gegen sieben Krankenkassen bezüglich deren Beteiligung am Abstimmungskampf zur öffentlichen Krankenkasse ab, hielt in seiner Begründung jedoch unter anderem fest, dass Krankenkassen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung staatliche Aufgaben wahrnehmen. Damit handeln sie als Organe der Behörden. Auf dieses Urteil bezieht sich eine Ende September 2014 eingereichte parlamentarische Initiative Steiert (sp, FR), die im Parlamentsgesetz die Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und behördlichem Mandat auch für Krankenkassen festschreiben will. Sollte der Vorstoss am bürgerlichen Parlament scheitern, werde man notfalls die Lancierung einer Volksinitiative in Betracht ziehen, so Steiert. Für zusätzliche Verärgerung in linken Kreisen sorgte einen Tag nach der Abstimmung über die öffentliche Krankenkasse die Wahl der Ständeräte Schwaller (cvp, FR) und Eberle (svp, TG), beide Mitglied der SGK-SR, in den sechsköpfigen Verwaltungsrat der Groupe Mutuel.

Verbindungen zwischen Parlamentsmitgliedern und Krankenkassen

Lors de la session d’été, le Conseil des Etats a adopté deux motions identiques, lancées par les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national et des Etats. Ces deux motions font suite à la votation du 9 février, “contre l’immigration de masse” et à ses effets attendus sur la pénurie de main d’œuvre qualifiée. Le conseiller aux Etats Schwaller (pdc, FR) avait déposé en ce sens une motion en septembre 2013. Le peuple suisse ayant entre temps accepté l’initiative „contre l’immigration de masse“, le sénateur avait décidé de transmettre sa motion à la Commission du Conseil des Etats, dans le cas où celle-ci, à la lumière des récents résultats de votations, y verrait de nouveaux besoins ou propositions. Ainsi, dans la mouture finale, déposée le 24 février de l’année sous revue, le Conseil fédéral doit revoir sa stratégie et soumettre des propositions au parlement, notamment dans les domaines de la formation, de la santé et par rapport aux branches où les effets de la pénurie de main d’œuvre seront les plus marqués. En mai, la Commission du Conseil national a déposé une motion identique. Le Conseil fédéral a alors conseillé d’accepter les deux motions. Les deux chambres ont suivi cet avis en juin 2014.

pénurie de main d’œuvre qualifiée
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Ende Mai 2013 hatte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) unterbreitet. Das neue Gesetz soll die Voraussetzungen für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers regeln. Dies gilt als Meilenstein bezüglich der Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“ und bedeute eine wichtige Massnahme für die Weiterentwicklung des Schweizer Gesundheitssystems, so die Landesregierung. Im Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Patientendaten gesetzt. Elektronische Patientendossiers sollen die Qualität der Behandlungsprozesse verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems steigern. Die Dossiers dienen Gesundheitsfachpersonen für einen einfachen Datenaustausch, sie können aber auch den Patienten selbst zur Einsicht ihrer Einträge bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass das Führen eines elektronischen Patientendossiers für die Patientinnen und Patienten freiwillig ist. Dieser Grundsatz gilt auch für die Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen. Einzig Leistungserbringer nach KVG, die ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen, sind verpflichtet, elektronische Dossiers zu führen. Als Starthilfe wird der Bund die für die Kommunikation notwendigen zentralen technischen Komponenten betreiben und die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers informierend und koordinierend unterstützen. Zudem will der Bund den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften während drei Jahren durch Finanzhilfen unterstützen. Als Gemeinschaft ist in diesem Zusammenhang der organisierte Zusammenschluss von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen umschrieben. Dazu beantragt der Bundesrat mit der Botschaft einen Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. Nicht gedeckt werden jedoch jene Kosten, die den Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen durch die Anpassung ihrer Praxis- und Klinikinformationssysteme entstehen. Mit einer Anpassung der Tarife der ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen erhofft sich der Bundesrat, dass sich möglichst viele Arztpraxen, Apotheken, Spitexorganisationen usw. einer Gemeinschaft oder einer Stammgemeinschaft anschliessen.
Mitte 2014 wurde die Vorlage im Parlament beraten, als Erstrat äusserte sich der Ständerat dazu. Die vorberatende SGK beantragte nicht nur einstimmig auf die Vorlage einzutreten, sondern empfahl sie dem Rat ebenso deutlich zur Annahme. Sowohl Christine Egerszegi (fdp, AG) als auch Urs Schwaller (cvp, FR), beide Mitglieder der SGK, betonten in ihren Wortmeldungen, dass das Rahmengesetz längst überfällig sei – man vollziehe lediglich, was seit geraumer Zeit Realität im Gesundheitswesen sei. Zwar sei eine auf doppelte Freiwilligkeit fussende Einführung nicht als Königsweg zu sehen, deswegen müsse man aber nicht das gesamte Gesetz in Frage stellen. Kritik wurde an der Kostenbeteiligung des Bundes angebracht, welche an die gleiche Leistung der Kantone gebunden ist. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit wurden ebenfalls geäussert, nicht genug jedoch, um nicht auf das Geschäft einzutreten: Einstimmig wurde die Detailberatung im Ständerat aufgenommen. Die Kommission hatte einige Änderungsanträge formuliert, die im Wesentlichen den Wortlaut des Gesetzes anpassten und inhaltlich keine substanziellen Änderungen bedeuteten. Diese wurden alle vom Ratsplenum gutgeheissen. Wichtig war vor allem eine genaue Eingrenzung der Anwendbarkeit und des Umgangs mit den Patientendaten – wo immer möglich wurde präzisiert, dass diese nur im Gesundheitsbereich verwendet werden dürfen. Mit 37 Stimmen verabschiedete die kleine Kammer das Gesetz einstimmig und überliess es damit der Behandlung durch den Nationalrat, der erst 2015 dazu tagen wird. Der dazugehörige Bundesbeschluss über Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Beide Vorlagen nahmen auch die Hürde für die Ausgabenbremse.

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (BRG 13.050)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

2013 hatte der Ständerat eine Motion Schwaller (cvp, FR) für eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung angenommen. In der Sommersession 2014 kam der Vorstoss in den Nationalrat, wo ihm eine zusätzliche Komponente hinzugefügt wurde. Die ursprünglichen drei Punkte – weitere Abtragung der Schulden beim AHV-Fonds auch nach Ablauf der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung, Schaffung einer einheitlichen Gesetzesgrundlage für alle Sozialversicherungen zum Zweck der Betrugsbekämpfung, Verstärkung der Massnahmen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt – waren unbestritten. Die äusserst knappe Kommissionsmehrheit, welche nur durch einen Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zustande kam, schlug gegen eine Minderheit Schenker (sp, BS) nun vor, die zurückgestellten Teile der im Vorjahr gescheiterten IV-Revision 6b als vierten Punkt wieder aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zu Kinderrenten und zur Übernahme von Reisekosten. Die Mehrheit argumentierte mit aktuellen Zahlen zur Entwicklung der IV, welche aufzeigen, dass die Revision 6a für eine nachhaltige Sanierung nicht ausreichen dürfte. Die Minderheit hatte sowohl inhaltliche als auch formelle Einwände. Inhaltlich argumentierte sie, die derzeitige finanzielle Lage der IV würde eine starke Leistungskürzung zulasten der Kinder nicht rechtfertigen, diese sei in der ursprünglichen Beratung der Revision gerade aufgrund des erwarteten Widerstands zurückgestellt worden. Eine Kürzung der Kinderrenten und der Reisekostenvergütung bringe zwar Einsparungen, sei aber keine nachhaltige Massnahme. Vielmehr gelte es bei der Eingliederung junger Menschen mit psychischen Krankheiten anzusetzen. Formell, so die Minderheit, sei es unlogisch, die Vorlage erneut dem Bundesrat zu unterbreiten, denn diese sei sistiert worden und liege damit bei der Kommission. Der Bundesrat ging mit der Minderheit einig und beantragte die Annahme der Motion ohne den hinzugefügten vierten Punkt. Der Nationalrat folgte dem nicht und nahm die ersten drei Punkte stillschweigend, den vierten mit 109 zu 80 Stimmen ohne Enthaltungen an. In der Herbstsession hatte der Ständerat daher noch über die Wiederaufnahme der Revision 6b zu befinden, die restlichen Punkte waren mit dem Ja des Nationalrats bereits überwiesen worden. Die Kommission beantragte mit deutlicher Mehrheit, die Wiederaufnahme abzulehnen. Die SGK-NR habe inzwischen beschlossen, die Revision 6b nach der Herbstsession als eigenständiges Geschäft wieder aufzunehmen; der Auftrag an den Bundesrat, selbst einen Entwurf auszuarbeiten und diesen dem Parlament zu unterbreiten, würde daher zu Doppelspurigkeiten führen. Der Rat folgte der Kommission und lehnte die vierte Ziffer stillschweigend ab.

Nachhaltige Sanierung der IV (Mo. 13.3990)

Ein Postulat Schwaller (cvp, FR), welches 2013 im Ständerat eingereicht worden war, verlangte vom Bundesrat, ein Slot-Management zu prüfen und im Rahmen der anstehenden Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) darüber zu berichten. Mit dem Anreiz einer Reduktion des Mineralölsteuerzuschlags sollen Unternehmen dazu gebracht werden, ein Fahrzeug-Management einzuführen. Durch die Nutzung von sogenannten Slots soll der Verkehr besser verteilt und dadurch die Belastung der Nationalstrassen verringert werden. Der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme das Postulat ab, da der Anreiz einer Reduktion des Mineralölsteuerzuschlags sehr klein sei und bereits heute, insbesondere durch die Verkehrsüberlastung zu Spitzenzeiten, Anreize zur Verlagerung in Randzeiten bestehen würden. Der Bundesrat kündigte zudem bis 2015 die Erarbeitung eines Konzeptberichts zu Mobility Pricing an, welcher verschiedene Ansätze zur Verringerung der Verkehrsbelastung zu Spitzenzeiten diskutieren soll. In der Frühjahrssession 2014 nahm der Ständerat das Postulat jedoch mit 18 gegen 14 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an.

Slot-Management
Dossier: Mobility-Pricing

Das Mitte 2013 vom Bundesrat entworfene, teilrevidierte Medizinalberufegesetz (MedBG) war im März 2014 im Ständerat traktandiert. Im Wesentlichen ging es bei den Anpassungen um diverse Unverträglichkeiten mit neuerem, nationalem und internationalem Recht sowie um die Umsetzung des neuen Artikels 118a BV, der aufgrund Annahme an der Volksabstimmung vom 18. Mai 2009 eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin verlangt. Darüber hinaus soll auch ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die Rolle und Bedeutung der Hausarztmedizin gelegt werden. Des Weiteren galt es auch, erweiterten Anforderungen an die universitäre Aus- und Weiterbildung im Bereich der Medizinalberufe Rechnung zu tragen. Kommissionssprecher Schwaller (cvp, FR) eröffnete die Eintretensdebatte, unterstrich die Notwendigkeit der Gesetzesrevision und schloss mit dem einstimmigen Kommissionsantrag auf Eintreten sowie Annahme der Änderungen. Ersteres wurde ohne Gegenstimme beschlossen. In der Detailberatung wurden die in der bundesrätlichen Botschaft vorgeschlagenen Neuerungen kaum hinterfragt, ohnehin hatte die Regierung nur wenige Änderungen gegenüber der bis anhin geltenden Normen vorgesehen. Die einzelnen bundesrätlichen Anpassungen betrafen vorwiegend eine umfassendere Berücksichtigung der Komplementärmedizin, sprich deren explizite Nennung im Gesetzestext. Eine erste substanzielle Differenz gegenüber der Regierungsvorlage wurde geschaffen, indem der Ständerat auf Antrag seiner SGK die Kenntnisse einer Landessprache als Zulassungsbedingung für praktizierende Medizinalpersonen aus der Vorlage strich. Dies, weil gemäss den Vorschriften der Europäischen Union Sprachkenntnisse keine Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Diplome oder Weiterbildungstitel sein dürfen. Hingegen liegt es in der Kompetenz der Kantone, Sprachkenntnisse im Rahmen der Berufszulassung zu prüfen. Eine andere Änderung, respektive Ergänzung, betraf die Überprüfung der erworbenen Diplome und deren Registrierung. Allerdings war dieser Artikel gemeinsam mit der Verwaltung erarbeitet worden und wurde vom anwesenden Gesundheitsminister unterstützt, weswegen keine Opposition entstand. Weitere, kleinere Kommissionsanträge wurden ebenfalls angenommen und der Ständerat überwies die Vorlage in dieser Form einstimmig an die grosse Kammer.

In der Herbstsession 2014 konnte die Vorlage im Nationalrat beraten werden, dessen SGK nur wenige Änderungs-, beziehungsweise Ergänzungsanträge ausgearbeitet hatte. Eintreten war sowohl in der Kommission als auch im Plenum unbestritten. In der Eintretensdebatte und den Wortmeldungen der Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern zeichnete sich ab, dass die allermeisten Kommissionsanträge unterstützt werden würden. Einzige Ausnahme war die Regelung der Sprachkenntnisse, wobei sich auch die Kommission selbst nicht einig war. Die Mehrheit wollte den Eintrag in das Register an das Beherrschen einer Landessprache binden, eine Kommissionsminderheit Cassis (fdp, TI) stellte sich dagegen. Damit wollte die Kommissionsmehrheit die Sprachkenntnisse wieder ins Gesetz aufnehmen, jedoch nicht wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen in Artikel 15 (Anerkennung ausländischer Diplome), sondern eben im Rahmen der Registrierungspflicht. Cassis (fdp, TI) argumentierte namens der Kommissionsminderheit, dass es wichtig sei, auch ausländisches Personal einstellen zu können, das eben nicht einer Landessprache mächtig sein muss. Dies gilt vor allem bei unselbständiger Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Forschung. Zwar befürwortete die Kommissionsminderheit das Erfordernis nach Kenntnis einer Landessprache, wollte dieses aber nicht an die Registrierungsmodalitäten binden. Gleicher Meinung waren die SP- und die FDP-Liberale Fraktion. Alle anderen Fraktionen wollten im Sinne der Patientensicherheit die Kenntnis einer Landessprache im Gesetz verankert wissen. Schliesslich wurde dies mit 116 zu 71 Stimmen durchgesetzt. Nach weiteren Anpassungen wurde die Vorlage schliesslich trotz umstrittener Sprachenregelung von allen Fraktionen mitgetragen und mit 190 Stimmen einstimmig dem Ständerat zurückgegeben.

Der Ständerat nahm die Differenzbereinigung in der Wintersession des gleichen Jahres in Angriff. SGK-Sprecher Schwaller brachte den Standpunkt der Kommission auf den Punkt: Die vom Nationalrat eingefügte Norm über die Sprachkenntnisse gehe zu weit. Zur Ausarbeitung einer Lösung hatte die SGK-SR die Verwaltung betraut. Als Kompromiss wurde vorgeschlagen, den betreffenden Artikel 33a ganz neu zu formulieren und dabei zwischen verschiedenen Anstellungsverhältnissen zu unterscheiden. Wer nicht entweder im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich unter fachlicher Aufsicht einen Medizinalberuf ausübt, soll von der Sprachkenntnispflicht ausgenommen werden. Das beträfe somit Praktikerinnen und Praktiker ohne Patientenkontakt. Überdies soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, Ausnahmen von der Pflicht vorzusehen, über die zur Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse zu verfügen. Damit soll eine gewisse Flexibilität ermöglicht werden, ohne jedoch die Patientensicherheit und die Behandlungsqualität zu opfern, so der Zuger Abgeordnete Eder (fdp, ZG). Explizit aus dem Gesetz gestrichen werden soll eine Strafbestimmung für Arbeitgeber, die jemanden einstellen, der keine Sprachkenntnisse auf Maturastufe in einer Landessprache hat. Diese Streichung wurde akzeptiert und damit die Differenz zum Nationalrat aufrechterhalten. In weiteren Aspekten lenkte der Ständerat auf die Fassung des Nationalrats ein. Eine erneute Differenzbereinigung und die Lösung in der Frage um Sprachkenntnisse stand bis Jahresende noch aus.

Medizinalberufegesetz

Der Ständerat hatte 2013 eine Motion Schwaller (cvp, FR) angenommen, welche eine Datenerhebung zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert, um zusätzliches Wissen über den Vorbezug von Altersleistungen zwecks Erwerbs von Wohneigentum zu generieren. In der Frühjahrssession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Seine SGK legte eine modifizierte Version vor, wonach auch die anderen Arten des Kapitalvorbezugs – zwecks Unternehmensgründung, Frühpensionierung oder dauerhafter Wohnsitznahme im Ausland – zu evaluieren seien. Der Rat folgte diesem Vorschlag ohne Diskussion. In der Sommersession stimmte der Ständerat der Änderung mit grosser Mehrheit zu und überwies damit die Motion.

Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

Die Diskussion um die Gültigkeit der Durchsetzungs- sowie der Ecopopinitiative wurde 2014 fortgeführt. Einzelne Ständeräte – unter anderen Urs Schwaller (cvp, FR), Verena Diener (glp, ZH) oder Hans Stöckli (sp, BE) – wollten eine grundsätzliche Debatte über eine strengere Handhabe der Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen (Verletzung von Einheit der Form, Einheit der Materie oder zwingender Bestimmungen des Völkerrechts, oder offensichtliche Undurchführbarkeit). Der Bundesrat hatte für die Ecopop-Initiative Gültigkeit und bei der Durchsetzungsinitiative Teilungültigkeit beantragt. Die Kammern folgten letztlich beiden Vorschlägen, allerdings nicht ohne längere Diskussionen. Der Wunsch nach einer verbindlicheren Liste mit Kriterien zur Beurteilung von Volksinitiativen wurde Anfang Juni bei der Beratung der Erbschaftssteuerinitiative im Ständerat noch einmal laut geäussert. Die kleine Kammer wies die Botschaft für das Volksbegehren zurück an ihre Kommission, um die Frage der Gültigkeit erneut zu klären: Es wurde moniert, dass die Initiative die Einheit der Materie verletze, weil sie Erbschaften besteuern und die AHV finanzieren wolle. Zudem verlange sie eine rückwirkende Besteuerung, was gegen den Vertrauensgrundsatz verstosse. Ende September beurteilte die kleine Kammer die Initiative dann zwar als gültig, die Diskussionen im Ständerat fachten die gesellschaftliche Debatte zum Thema aber weiter an. Auf der einen Seite wurde ein 'in dubio pro popolo' vertreten, das auch bisher vom Parlament angewandt worden sei. Die Volksinitiative müsse ihre Funktion als Korrektiv von unten ohne Einschränkungen wahren. Auf der anderen Seite wurde kritisiert, dass die politisch handelnde Bundesversammlung nicht der geeignete Akteur sei, um die Gültigkeit von Initiativen zu prüfen. Dies müsse von einem juristisch geschulten Gremium oder von einem Verfassungsgericht geleistet werden. Die Debatte berührte auch die Frage nach Einschränkung der so bezeichneten 'Initiativenflut'. Mit der Verschärfung oder dem Ausbau von Ungültigkeitsgründen solle radikalen Initiativen, die nur schwer umsetzbar seien, zum Vornherein die Zähne gezogen werden. Vorschläge für einen solchen Ausbau von Ungültigkeitsgründen umfassten etwa die Idee eines Verbots des Verstosses gegen die Grundwerte des demokratischen Rechtsstaates, ein Gebot der Verhältnismässigkeit oder ein Rückwirkungsverbot.

Diskussionen um die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Was sich bezüglich des neu zu besetzenden CVP-Fraktionspräsidiums bereits 2013 abgezeichnet hatte, wurde Anfang Januar 2014 vollzogen: Der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi (cvp, TI) wurde zum neuen Fraktionspräsidenten gewählt. Lombardi war der einzige, der für das Amt kandidiert hatte und damit die Nachfolge des scheidenden Urs Schwaller (cvp, FR) antrat. Letzterer wurde an der Delegiertenversammlung in Bern im Januar mit grossem Lob verabschiedet. Schwaller verhehlte zwar nicht, dass er gerne eine breitere Auswahl gehabt hätte, die Aufgabe sei aber mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden. Tatsächlich war Lombardi nicht der Wunschkandidat, haftete ihm doch nach wie vor das Stigma eines Verkehrssünders an – 2005 hatte er unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Weil er aber in der Zwischenzeit zwei Mal von der Tessiner Wahlbevölkerung wiedergewählt worden war, als Ständeratspräsident eine gute Figur gemacht hatte, die lateinischsprechenden CVP-Abgeordneten und die KMU-Vertreter hinter sich wusste, und vor allem weil sich kein anderer Kandidat gefunden hatte, wurde er Mitte Januar in Flüeli-Ranft mit 33 zu 8 Stimmen (vier leer und vier Diverse) gewählt. In der Presse wurde gemutmasst, dass sich der neue Fraktionspräsident, dem auch schon eine gewisse Dossierfaulheit vorgeworfen wurde, dank seiner Leutseligkeit und seinem professionellen Umgang mit den Medien für die anstehenden nationalen Wahlen durchaus auch als Trumpf erweisen könnte – umso mehr, als dass Parteipräsident Christophe Darbellay aufgrund einer Amtszeitbeschränkung nicht mehr für die nationalen Wahlen antreten darf. Vizepräsidentin blieb weiterhin Nationalrätin Viola Amherd (cvp, VS). Ende März wurde zudem Daniel Fässler (cvp, AI) neu in den Fraktionsvorstand gewählt.

Fraktionspräsident

Im Spätjahr trat eine Findungskommission unter der Leitung von Peter Bieri (ZG) in Aktion, um einen Nachfolger für den Ende Berichtjahr zurücktretenden Fraktionspräsident Urs Schwaller zu suchen. Schwaller hatte bereits 2012 angekündigt, das Amt nicht mehr weiterführen zu wollen. Der ehemalige Freiburger Finanzdirektor Schwaller, 2003 in den Ständerat gewählt, war seit Dezember 2007 Präsident der Bundeshausfraktion. Lange wurden keine Namen von potentiellen Nachfolgern genannt. Bekannt wurde lediglich, dass sich einige von der Presse als Kronfavoriten gehandelte Parlamentarier selber aus dem Spiel nahmen, so etwa Gerhard Pfister (ZG), Elisabeth Schneider-Schneiter (BL) oder Viola Amherd (VS). Es wurde zudem gemutmasst, dass sich einige CVP-Schwergewichte – kolportiert wurden etwa auch die Namen Pirmin Bischof (SO) oder Konrad Graber (LU) – nicht zur Verfügung stellten, weil sie sich die Chance für mögliche Bundesratsweihen nicht verbauen lassen wollten, wurde doch gemunkelt, dass sich die amtierende Bundesrätin Doris Leuthard nach Ende der Legislatur eine neue Herausforderung suchen könnte. In die Offensive wagte sich Mitte Dezember schliesslich Filippo Lombardi (TI), der sich als einziger Kandidat für ein Hearing des KMU-Klubs, also des Wirtschaftsflügels der CVP-Fraktion, anmeldete. Lombardi war zwar in der Vergangenheit vor allem wegen Strassenverkehrsdelikten aufgefallen, konnte sich im Berichtsjahr als Ständeratspräsident aber rehabilitieren. Zudem durfte er auch aufgrund seiner perfekten Dreisprachigkeit auf einigen Zuspruch in der Fraktion hoffen. Die Fraktion wollte sich im Januar 2014 an ihrer Fraktionsklausur entscheiden.

Fraktionspräsident

Nachdem die Revision 6b der IV gescheitert war, griff in der Wintersession eine Motion Schwaller (cvp, FR) im Ständerat einige der Anliegen wieder auf, mit dem Ziel, eine nachhaltige Sanierung der IV zu erreichen. Der Vorstoss fordert vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, damit die Schulden der IV beim AHV-Fonds auch nach dem Ende der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung weiter abgetragen und bis ins Jahr 2028 getilgt werden können. Zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung soll eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen geschaffen werden. Zudem sollen die Massnahmen zur verstärkten Wiedereingliederung bzw. zum Verbleiben im Arbeitsmarkt intensiviert und insbesondere auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgedehnt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die auch von Behindertenverbänden unterstützt wurde. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) beantragte, die Motion abzulehnen. Während verstärkte arbeitsmarktliche Integrationsmassnahmen nicht notwendig oder nicht im Gesetz über die Invalidenversicherung zu regeln seien, seien Massnahmen zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung im zurückgestellten Entwurf 3 der Revision 6b enthalten, der nun angesichts neuer Zahlen wieder hervorgeholt werden könne. Inzwischen seien die Ressourcen des Bundesamtes für Sozialversicherungen für die Altersvorsorge 2020 zu verwenden. Diese Minderheit wurde von einer grossen Mehrheit mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen überstimmt. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus.

Nachhaltige Sanierung der IV (Mo. 13.3990)

Die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ war Ursache von fünf gleichlautenden Motionen, die alle Ende 2012 – vier im Nationalrat und eine im Ständerat – von Gegnern des Volksanliegens eingereicht worden waren. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, die Initiative zur Einheitskrankenkasse der Stimmbevölkerung rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Mit ein Grund für die Einreichung der Vorstösse war die bestehende Regelung zur Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative, wonach der Bundesrat ein Jahr Zeit hat, um für eine Initiative eine Botschaft zu entwerfen. Die Krankenkasseninitiative war Ende Mai 2012 eingereicht worden. Weil die Regierung den Entwurf eines Gegenvorschlages plante, hätte sich die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Die Motionäre wiesen darauf hin, dass sowohl die Initiative als auch ein Gegenvorschlag in den Räten keine Chance hätten und deshalb der Umweg nicht gegangen werden müsse. Das Parlament sei entscheidungsreif und die Stimmbevölkerung habe schon mehrfach ihr Desinteresse an einer Einheitskrankenkasse gezeigt. In der Presse wurde hinter den bürgerlichen Begehren allerdings auch Wahltaktik vermutet, würde die SP-Initiative doch mit verlängerter Frist im Wahljahr zur Abstimmung gelangen. In der Diskussion im Ständerat, der die Motion Schwaller (cvp, FR) zuerst behandelte, wurden nicht vorwiegend gesundheits-, sondern staatspolitische Argumente vorgebracht. Die Motionen würden in den bewährten Prozess eingreifen und gesetzlich geregelte Fristen aushebeln, was nicht nur ein Unding, sondern auch ein Präzedenzfall wäre. Trotz dieser Bedenken hiess der Ständerat den Vorstoss mit 27 zu 17 Stimmen gut. Zwei Tage später behandelte der Nationalrat die vier Motionen de Courten (svp, BL) (12.4123), Humbel (cvp, AG) (12.4157), Cassis (fdp, TI) (12.4164) und Lorenz Hess (bdp, BE) (12.4207) in globo. Die SP, welche die Begehren ablehnte, warf den Motionären vor, ein Machtspiel zu spielen und dem neuen Gesundheitsminister Berset (sp) die Flügel stutzen zu wollen. Allerdings würden die Motionäre mit ihrem Vorgehen selber für eine Verzögerung sorgen, da der jeweilige Zweitrat erst im Juni über die Motionen werde befinden können. Bundesrat Berset wies auch in der grossen Kammer auf die bewährten Verfahrensregeln hin. Die Regierung würde ihre Arbeit so rasch wie möglich erledigen, aber die für den Gegenvorschlag Ende Februar gestartete Vernehmlassung nicht abbrechen. Mit 102 zu 71 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurden jedoch alle vier Motionen angenommen. Gegen die Begehren stimmten die SP, die GP und die GLP. In der Sommersession überwies der Nationalrat die Motion Schwaller mit 109 zu 65 Stimmen und der Ständerat nahm die vier nationalrätlichen Vorstösse ebenfalls in globo an. Der Bundesrat verzichtete schliesslich doch auf einen Gegenvorschlag und legte die Botschaft zur Einheitskrankenkasseninitiative Ende September vor. Noch in der Wintersession wurden die fünf Motionen deshalb abgeschrieben.

Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative
Dossier: Vorstösse für eine schnellere Behandlung von Volksinitiativen