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  • Häberli-Koller, Brigitte (cvp/pdc, TG) NR/CN
  • Wäfler, Markus (edu/udf, ZH) NR/CN

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Am 18. Februar 2015 legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen vor.
Für den Bau und den Unterhalt der Nationalstrassen braucht es eine neue Finanzierungsgrundlage: Die Unterhaltskosten steigen, gleichzeitig sinken die Erträge aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag wegen der steigenden Effizienz der Motoren. Zudem werden die Rückstellungen in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, welche durch 50% der Mineralölsteuererträge alimentiert ist, gemäss aktueller Finanzplanung per 2018 aufgebraucht sein. Danach ist die Finanzierung der Aufgaben des Bundes im Strassenverkehrsbereich nicht mehr gewährleistet. Analog zum Bahninfrastrukturfonds BIF soll deshalb auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Fonds für die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (NAF) geschaffen werden. In seiner Botschaft zur Schaffung des NAF schlägt der Bundesrat vor, die Automobilsteuer vollumfänglich in den NAF fliessen zu lassen, den Mineralölsteuerzuschlag um 6 Rappen pro Liter zu erhöhen und diesen ebenfalls zu 100% in den NAF zu investieren. Weiter sollen die Erträge der Nationalstrassenabgabe (Vignette) sowie eine neu zu schaffende Abgabe für Elektrofahrzeuge ebenfalls vollständig in den NAF geleitet werden. Die Umleitung der Automobilsteuer in den NAF kostet die Bundeskasse Einnahmen in der Höhe von fast CHF 400 Mio. und kann als Zugeständnis an die Initianten der "Milchkuh-Initiative" gesehen werden, welche sämtliche Mittel aus Strassenverkehrsabgaben statt der Bundeskasse der Strassenfinanzierung zuführen wollten.
Mit seiner Botschaft zum NAF beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat Häberli-Koller (09.3448) und die Motion der KVF-NR (12.3329) abzuschreiben.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Im Kanton Thurgau wurden beide Ständeratssitze frei. Hermann Bürgi (svp) und Philipp Stähelin (cvp) traten auf Ende Legislatur zurück. Sowohl der SVP mit Roland Eberle als auch der CVP mit Nationalrätin Brigitte Häberli wurden gute Chancen auf eine Verteidigung der Sitze eingeräumt. Herausforderinnen waren die FDP und die SP. Die Freisinnigen schickten den Weinfelder Gemeindeamman Max Vögeli ins Rennen und wollten ihren 1987 verlorenen Sitz zurückerobern. Die Sozialdemokraten traten mit Nationalrätin Edith Graf-Litscher an. Der grünen Kantonsrätin Silvia Schwyter-Mäder und dem Vertreter der EDU, Daniel Wittwer, wurden lediglich Aussenseiterchancen attestiert.

Die SVP konnte ihren Thurgauer Ständeratssitz verteidigen. Eberle, der als moderater SVP-Politiker auch als Bundesratskandidat ins Gespräch gebracht wurde, übertraf mit 40'688 Stimmen das absolute Mehr (33'358 Stimmen) im ersten Wahlgang. Die Zweitplatzierte Häberli (26'761 Stimmen) und der Drittplatzierte Vögeli (21'941 Stimmen) traten zum zweiten Wahlgang an. Links-Grün mit Graf-Litscher (18'437 Stimmen) und Schwyter-Mäder (13'917 Stimmen) entschieden sich hingegen, nicht mehr anzutreten. Mit 8'617 Stimmen auf verlorenem Posten trat hingegen Wittwer (edu) noch einmal an. Nach dem Verzicht von SP und Grünen versuchten sowohl die FDP als auch die CVP sich die Unterstützung der SVP zu sichern. Diese überlegte sich kurz, selber noch einmal anzutreten, gab dieses Ansinnen dann aber auf und unterstützte in der Folge die FDP. Die BDP und die GLP sprachen sich für Häberli (cvp) aus und die SP beschloss Stimmfreigabe. Die Christdemokratin wurde zudem von der Thurgauer Frauenzentrale unterstützt. Bei einer Wahlbeteiligung von lediglich noch 30,6% wies Häberli mit 26'777 Stimmen Vögeli (17'348 Stimmen) im zweiten Wahlgang in die Schranken. Damit wird der Kanton Thurgau zum ersten Mal von einer Frau vertreten. Die FDP ging hingegen leer aus und schickt nach dem Verlust des Nationalratssitzes erstmals keine Thurgauer Vertreter mehr ins Bundeshaus.

Kanton Thurgau – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Auf den 17 eingereichten Listen im Kanton Thurgau kandidierten 102 Personen. Nicht nur die Kandidierendenzahl hatte damit im Vergleich zu 2007 stark zugenommen (75), sondern auch die Listenzahl (14), was sich durch den erstmaligen Antritt der BDP und der GLP erklären lässt. Auch im Kanton Thurgau war der Frauenanteil unter den Kandidierenden rückläufig. Waren 2007 noch zwei Fünftel Frauen, fiel der Anteil 2011 auf 35,3%. Von den sechs Sitzen waren durch den Rücktritt von J. Alexander Baumann (svp) und Werner Messmer (fdp) zwei vakant. Während sowohl die FDP als auch die SVP im Gegensatz zu vor vier Jahren den Alleingang wählten, verbanden sich die Grünen mit der SP. Darüber hinaus kam es zu einer grossen Listenverbindung zwischen den neuen (BDP, GLP) und den alten kleinen Parteien (EVP und EDU).

Die Hypothek der FDP, ihren vakanten Sitz ohne Hilfe der SVP verteidigen zu müssen, wog für die Freisinnigen zu schwer. Ihr Wähleranteil sank zwar nur von 12,1% (2007) auf 11,2% (2011), sie mussten ihren Sitz aber trotzdem an die GLP abgeben. Diese machte zwar lediglich 5,2%, da allerdings auch die BDP (5,%), die EVP (2,9%, +0,1 Prozentpunkte) und die EDU (3,5%, +0,9 Prozentpunkte) Stimmen erzielten, gewann sie den Sitz dank der letztlich für sie geschickten Listenverbindung. Den ehemaligen Sitz von Werner Messmer (fdp) nahm neu Thomas Böhni (glp) ein. Die Grünen verloren 3,2 Prozentpunkte und kamen auf 7% Wähleranteil, was nicht für einen Sitz reichte. Die SP konnte im Thurgau hingegen leicht zulegen (12,1%, +0,4 Prozentpunkte) und ihren Sitz damit verteidigen. Dies schaffte auch die CVP, die einen Verlust von 0,8 Prozentpunkten zu verkraften hatte (neu: 14,4%). Für die wiedergewählte, im zweiten Wahlgang aber in den Ständerat bestellte Brigitte Koller-Häberli (cvp) zog neu der körperlich schwerstbehinderte Christian Lohr nach Bern. Mit Abstand stärkste Partei im Thurgau blieb trotz einem Verlust von 3,6 Prozentpunkten die SVP, welche 38,7% der Thurgauer Wählerschaft hinter sich wusste und ihre drei Sitze damit locker verteidigen konnte. Markus Hausammann ersetzte den zurück getretenen Baumann. Somit fand sich unter den Thurgauer Abgeordneten mit Edith Graf-Litscher (sp) nur noch eine Frau (2007: 2 Frauen). Die Wahlbeteiligung war 2011 mit 46,7% praktisch gleich hoch wie 2007 (46,9%).

Kanton Thurgau – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Frühling begann der Ständerat die Diskussion des Entwurfes zu einer Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), welchen der Bundesrat im September 2010 präsentiert hatte. Durch diese Totalrevision soll den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden. Über das Gesamtanliegen war sich die kleine Kammer einig und dieses wurde einstimmig befürwortet – allerdings mit Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Bei der ausführlichen Grundsatzdebatte im Ständerat zeigte sich, dass die parlamentarischen Interessenvertreter der grossen Jugendverbände – die Ständeräte Janiak (sp, BL), Marty (fdp, TI) und Schwaller (cvp, FR) – um die finanzielle Unterstützung von Pfadi, Jungwacht, Blauring und Cevi fürchteten. Ihre Einzelanträge für eine Besserstellung dieser Vereine waren dennoch chancenlos. Bei den Beratungen im Nationalrat forderte eine Minderheit Müri (svp, LU) Nichteintreten, mit der Begründung dass die Kinder- und Jugendförderung eine kommunale und kantonale Aufgabe sei. Die Mehrheit folgte dieser Argumentation nicht und beschloss mit 95 zu 37 Stimmen Eintreten. Ein Minderheitenantrag Prelicz-Huber (gp, ZH), welcher die Festsetzung der Altersgrenze für die Adressaten des Gesetzes von 25 auf 30 Jahre erhöhen wollte, wurde abgelehnt. Einzig der Minderheitsantrag Häberli-Koller (cvp, TG), der die Bedingung im Gesetz streichen wollte, dass Jugendaustauschorganisationen nur noch finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie mindestens 50 solche Austausche pro Jahr realisieren, erhielt ausreichend Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat hielt bei der Differenzbereinigung in der Herbstsession jedoch an seiner anfänglichen Einschätzung fest und lehnte es aus Effizienzgründen ab, auch sehr kleine Austauschorganisationen, für die 50 Austausche nicht möglich sind, finanziell zu unterstützen. Der Nationalrat hielt anschliessend nicht an seinem Einwand fest und stimmte dem Gesetzesentwurf des Ständerats ebenfalls diskussionslos zu. Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 141 zu 53 Stimmen angenommen. Mit dem Gesetz nicht einverstanden war bis zum Schluss die SVP.

Ständerat Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

In der Gesundheitspolitik setzte sich die CVP für die Abschaffung des Numerus clausus beim Medizinstudium ein. Es gehe nicht an, dass immer mehr ausländische Ärzte in der Schweiz tätig seien, der Ausbildung inländischen Ärztenachwuchses aber gleichzeitig ein Riegel geschoben werde. CVP-Nationalrätin Brigitte Häberli (TG) reichte im Juni eine entsprechende Motion ein.

Gesundheitspolitik

Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CVP-Fraktion machten ihrem Ärger über die ihres Erachtens nur sehr schleppend vorankommende Regierungsreform mit Vorstössen Luft. Mit seiner Motion 09.3447 wollte etwa Norbert Hochreutener (cvp, BE) gleich eine eigene Reform vorschlagen, die aus der Regierung ein effizientes und handlungsfähiges Gremium machen sollte. Die Motion wurde im Nationalrat deutlich abgelehnt. Einen Teilerfolg erzielte die Motion Häberli-Koller (cvp, TG) (09.3105), die eine Reaktivierung der Regierungsreform verlangte. Das Anliegen wurde in der grossen Kammer angenommen, im Ständerat hingegen abgelehnt. Schmid-Federer (cvp, ZH) (Fra. 11.5233) doppelte schliesslich in einer Fragestunde nach und erkundigte sich nach den Gründen für die Verspätung der Reform. Die Antwort des Bundesrates deckte sich mit dem Hauptargument gegen die beiden abgelehnten Motionen: Die Regierung hatte im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, auf welche die staatspolitische Kommission des Nationalrates in der Zwischenzeit – knapp mit 11 zu 9 Stimmen – eingetreten war. Der Ball lag bei der Subkommission, der das Geschäft übertragen worden war und die Vorschläge prüfen sollte, die weitergehen als jene des Bundesrates.

Regierungsreform
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

In welche Richtung diese Revision zielen soll, machte der Nationalrat mit der Überweisung einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, namentlich aus den Reihen der SVP und der CVP, klar. So stimmte er zwei Motionen von Rickli (svp, ZH) zu, welche eine Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Freiheitsstrafen von über zwei Jahren (09.3428) resp. eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei bedingten Strafen (09.3427) von drei auf fünf Jahre fordern. Er überwies auch eine Motion Häberli-Koller (cvp, TG) für die Abschaffung der bedingten Geldstrafen (09.3444) und eine Motion (09.3450) Amherd (cvp, VS) für die Wiedereinführung von unbedingten Haftstrafen von unter 24 Monaten . Die Abschaffung der bedingten Geldstrafen wurde auch von diversen Kantonsregierungen gefordert. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, dass diese Motionen nicht als verbindlichen Auftrag an den Bundesrat überwiesen werden sollen, sondern als Prüfungsaufträge. Damit soll verhindert werden, dass voreilig einige Detailkorrekturen am Strafensystem vorgenommen werden, die zu neuen Problemen führen könnten.

Revision des Sanktionenrechts (BRG 12.046)
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

La chambre basse a transmis tacitement un postulat Häberli-Koller (pdc, TG) chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport sur l’état d’avancement des différents projets d’infrastructures de transport décidés par le parlement (fonds d’infrastructure, fonds pour les transports publics (FTP), programme de stabilisation, etc.) afin que ce dernier dispose d’un aperçu de la planification, du financement et de la réalisation desdits projets.

Postulat zu einem Überblick über die Umsetzung verschiedener Verkehrsprojekte (09.3448)
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)

Markus Wäfler (ZH) wurde im Oktober aus dem Nationalrat abgewählt und Christian Waber (BE) blieb damit der einzige EDU-Vertreter im Parlament. Der Stimmenanteil der EDU lag wie 2003 bei 1,3%. Waber schloss sich zunächst der SVP-Fraktion an, trat aber wieder aus dieser aus, als die SVP ihren Oppositionskurs beschloss. Er erklärte, er könne aufgrund des Oppositionskurses in der SVP-Fraktion seine eigene Meinung nicht mehr vertreten.

Nach Abwahl von Wäfler (ZH) verbleibt Waber (BE) als letzter EDU-Nationalrat

Für die Vierjahresperiode 2008–2011 hatte die Stiftung Pro Helvetia ein Budget von 143,8 Mio Fr. zur Erfüllung ihres Auftrags im In- und Ausland beantragt, was einer Erhöhung um 6,8 Mio gegenüber dem Rahmenkredit für die Jahre 2004–2007 entsprochen hätte. Abgestimmt auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 beantragte der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr. Im Nationalrat unterstützte die Kommissionsmehrheit das höhere Begehren der Pro Helvetia. Gegen den Willen des links-grünen Lagers und eines Teils der FDP-Fraktion wurde mit 90 zu 80 Stimmen aber ein Minderheitsantrag von Häberli-Koller (cvp, TG) angenommen, dem Bundesrat zu folgen. Weitere Minderheitsanträge, die vor allem aus den Reihen der SVP stammten und wie bereits in früheren Jahren eine massivere Kürzung des Rahmenkredits verlangten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 132 zu 41 Stimmen an. Der Ständerat genehmigte diesen diskussionslos und einstimmig.

2008–2011 Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr.

Bei den kleineren Parteien zogen die auf nationaler Ebene neu gegründeten Grünliberalen mit 1,4% nationalem Wähleranteil auf Anhieb mit drei Mandaten, die sie alle im Kanton Zürich gewannen, in die grosse Kammer ein. Federn lassen mussten dagegen die anderen kleinen Parteien. Die EVP verlor ihren aargauischen Nationalratssitz und erreichte noch zwei Sitze, dies bei einem Wähleranteil von 2,4%. Die CSP erreichte wie 2003 einen Sitz im Nationalrat mit Hugo Fasel im Kanton Freiburg. Ihre gesamtschweizerische Parteistärke lag bei 0,4%. Die LP schaffte es nicht, die in den vergangenen Wahlen verlorenen Sitze zurückzuerobern, sie erreichte mit einem Wähleranteil von 1,9% nur 4 Mandate. Das Ergebnis von 2007 war das schlechteste, das sie in den letzten sechzig Jahren hatte hinnehmen müssen. Auf der linken Seite des Parteienspektrums verlor die PdA einen ihrer zwei Sitze, ihre nationale Parteistärke lag bei 0,7%. Gewählt wurde nur noch Huguenin (VD), die allerdings zugunsten von Zisyadis (VD) auf ihren Sitz verzichtete. Der einzige Vertreter von Solidarités (0,4% Wähleranteil), Pierre Vanek (GE), wurde abgewählt. Die kleinen rechten Oppositionsparteien schnitten schlecht ab. So verlor die EDU einen Sitz, den von Markus Wäfler im Kanton Zürich, und hat damit mit Christian Waber (BE) nur noch einen Vertreter im Nationalrat. Der Stimmenanteil der EDU lag bei 1,3%. Die Schweizer Demokraten mussten gar den Verlust ihres letzten Nationalratssitzes (Hess, BE) hinnehmen. Nach einem kontinuierlichen Niedergang erzielten sie mit 0,5% Wähleranteil das schlechteste Ergebnis ihrer Geschichte. Die FPS, die 2003 keine Vertretung im Nationalrat mehr erreicht hatte, blieb auch 2007 erfolglos. Die Lega erreichte trotz eines höheren Wähleranteils als 2003 (0,6% statt 0,4%) keine zusätzlichen Sitze und schickt weiterhin einen Vertreter, Attilio Bignasca, nach Bern.

Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Parteien)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2007- Übersicht

Im Kanton Zürich kam es, wie bereits bei den kantonalen Wahlen vom Frühjahr, zu einer grossen Niederlage der SP. Deren Wähleranteil ging von 25,7% auf 19,8% zurück. Die SP verlor dadurch 3 Sitze, drei bisherige SP-Nationalrätinnen (Müller-Hemmi, Hubmann und Marty Kälin) wurden abgewählt. Die FDP verlor ebenfalls einen Sitz, ihr Wähleranteil ging von 16,2% (2003) auf 13,2% zurück. Die SVP stagnierte trotz eines leichten Anstiegs ihres Wähleranteils (+0,5 Prozentpunkte auf 33,9%) bei 12 Sitzen. Die Grünliberalen erreichten mit einem Wähleranteil von 7% auf Anhieb 3 Sitze. Auch die Grünen legten zu, sie steigerten sich mit einem Wähleranteil von 10,4% von 3 auf 4 Mandate. Die EDU verlor ihren 2003 gewonnen Sitz wieder, Markus Wäfler wurde abgewählt. Dasselbe Schicksal ereilte den bekannten SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer. Neu gewählt wurden Alfred Heer (svp), Natalie Rickli (svp), Doris Fiala (fdp), Barbara Schmid (cvp), Daniel Jositsch (sp), Bastien Girod (gp), Marlies Bänziger (gp), Tiana Angelina Moser (glp) und Verena Diener (glp), für letztere konnte nach deren Wahl in den Ständerat Thomas Weibel (glp) nachrücken. Im Gegensatz zu 2003 waren SP und Grüne im Kanton Zürich zusammen angetreten. FDP und SVP waren ebenfalls eine Listenverbindung eingegangen, nachdem die FDP längere Zeit gezögert hatte.

Kanton Zürich -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

Zu einer aviatischen Aussprache kam es im Ständerat anlässlich einer Interpellation Hofmann (svp, ZH), der sich über den Stand der Dinge beim so genannten gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich erkundigt hatte. Bundesrat Leuenberger bezeichnete das Verfahren als grundsätzlich fliegbar, aber als Notlösung, die weitere Abklärungen zur Sicherheit erfordere. Mit Deutschland gebe es derzeit intensive Kontakte auf allen Ebenen. Das Verfahren bleibe ein Thema im Rahmen des Sachplans „Infrastruktur der Luftfahrt“. Hier müsse die Schweiz intern endlich eine Konsenslösung finden, sonst stünden die Chancen auf eine Einigung mit dem nördlichen Nachbarn schlecht. (Siehe auch die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen Müller (gp, AG) (05.3550), Kaufmann (svp, ZH) (05.3890), Häberli (cvp, TG) (06.3196) und Wäfler (edu, ZH) (06.3348). Zur allfälligen Umsetzung der kantonalzürcherischen „Plafonierungsinitiative“, welche die Flugbewegungen über Kloten beschränken will, siehe die Antwort des Bundesrates auf eine Anfrage von Jacqueline Fehr (sp, ZH) (06.1130).)

Gekrümmter Nordanflug beim Flughafen Zürich

Im Sommer behandelte der Ständerat die Vorlage zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung sprach sich der Rat mit 25:10 Stimmen für den neuen Verheiratetenabzug auch für Paare aus, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist, und verwarf damit einen Minderheitsantrag Sommaruga (sp, BE), welcher diesen streichen wollte. Die Vorlage passiert die Gesamtabstimmung mit 35:0 Stimmen.

Im Nationalrat hatten ein Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge keine Chance: Eine Minderheit Genner (gp, ZH) fand es unverständlich, vor dem anstehenden Systementscheid Splitting/Individualbesteuerung kostspielige Sofortmassnahmen zu beschliessen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte statt des neuen Verheiratetenabzugs eine Tarifanpassung, um keine Ungerechtigkeit bei den Rentnerpaaren zu schaffen, während Wäfler (edu, ZH) das Steuersystem auf den Haushalt als wirtschaftliche Einheit abstützen wollte. Gemäss Bundesrat Merz schaffe eine Tarifanpassung statt des Verheiratetenabzugs neue Probleme. In der Detailberatung unterlag ein Minderheitsantrag von Jacqueline Fehr (sp, ZH), der statt des Verheiratetenabzugs auch für pensionierte Ehepaare, die über zwei Renteneinkommen verfügen, den höheren Zweiverdienerabzug vorsah. Bundesrat Merz lehnte den Zweiverdienerabzug für Rentner vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Kommissionssprecher Zuppiger (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) räumten eine Benachteiligung der verheirateten Rentner ein, doch schien ihnen diese im Hinblick auf das neue Steuersystem, das in absehbarer Zeit realisiert werden soll, vertretbar. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Mio Fr. (davon 540 Mio für den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-grünen Lager angenommen. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit Einstimmigkeit und im Nationalrat mit 166:0 Stimmen bei 19 Enthaltungen.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Der Nationalrat lehnte einen Rückweisungsantrag Wäfler (edu, ZH) ab, welcher die dringlichen Projekte im Rahmen der bestehenden, ordentlichen Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren durchführen wollte. In der Detailberatung folgte der Rat weitgehend der kleinen Kammer. Er lehnte sowohl eine von der SVP verlangte Aufstockung von rund CHF 7 Mrd. als auch eine von der Kommissionsmehrheit gewünschte Erhöhung von CHF 3 Mrd. für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassenbau ab, aber auch eine von den Grünen beantragte Kreditaufstockung von CHF 1 Mrd. zugunsten des Agglomerationsverkehrs. Damit beliess der Nationalrat den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds bei CHF 20,8 Mrd. Eine ausführlichere Diskussion löste die von bürgerlicher Seite aufgeworfene Frage aus, ob ein allfälliges Nettovermögen des Infrastrukturfonds wie beim FinöV-Fonds zu verzinsen sei. Bundesrat Leuenberger erklärte, eine Verzinsung des Nettovermögens belaste die Finanzrechnung mit jährlich zusätzlich CHF 60-150 Mio.; der Vergleich mit dem FinöV-Fonds hinke, da dieser auf einem anderen Konzept beruhe und nie ein Nettovermögen aufweisen werde. Nach der Detailberatung zeigte sich ein Teil der Ratsrechten vom Resultat enttäuscht. Der Nationalrat billigte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 125:39 Stimmen. Die SP-Fraktion zog ihre parlamentarische Initiative (03.461) zur Finanzierung des öffentlichen Agglomerations- und des Langsamverkehrs zurück.

Bundesratsgeschäft zum Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz (05.086)

Nachdem zahlreiche potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge von Doris Leuthard als Parteipräsidentin davon Abstand genommen hatten, sich zu präsentieren, darunter die Nationalrätinnen Brigitte Häberli (TG) und Lucrezia Meier-Schatz (SG), wurde der 35jährige Nationalrat Christophe Darbellay (VS) zum einzigen von der Findungskommission empfohlenen Bewerber. Darbellays Kandidatur barg das Problem, dass ein zusätzlicher Mann im Präsidium gegen die in den Partei-Statuten festgelegte Mindestrepräsentation der Frauen verstossen würde. Dieses Problem wurde zunächst zurückgestellt, später dann durch die Wahl der Urner Regierungsrätin Heidi Z’graggen in das auf 8 Mitglieder erweiterte Parteipräsidium gelöst. Die Delegiertenversammlung anfangs September in Aadorf (TG) wählte Christophe Darbellay mit 214 von 218 Stimmen zum neuen Präsidenten.

CVP wählt Christophe Darbellay zu ihrem neuen Präsidenten (2006)
Dossier: CVP-Präsidenten seit 2000

2005 waren im Nationalrat drei völlig identische Motionen (05.3589, 05.3590 und 05.3592) Galladé (sp, ZH), Häberli-Koller (cvp, TG) und Teuscher (gp, BE) bezüglich der Leistungen bei Mutterschaft von Bortoluzzi (svp, ZH) trotz Zustimmung von Bundesrat und Kommission bekämpft und damit der Diskussion vorderhand entzogen worden. Die Motionärinnen kritisierten, dass das 1996 in Kraft getretene neue KVG die Leistungen bei einer unkomplizierten Schwangerschaft und Geburt vom Selbstbehalt befreit, nicht aber bei einer Risikoschwangerschaft, resp. dass die Formulierung im KVG unklar ist, weshalb das Eidg. Versicherungsgericht in mehreren Präzedenzurteilen zu Gunsten des Selbstbehalts entschieden hat. Im Berichtsjahr nun wurde eine ebenfalls gleich lautende Motion Gutzwiller (fdp, ZH) diskussionslos angenommen, worauf sich der Ständerat ebenfalls ohne Gegenstimme anschloss.

Leistungen bei Mutterschaft

Der Ständerat trat nicht auf einen im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissenen Gesetzesentwurf ein, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen wollte. Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion Mörgeli (svp, ZH) (Mo.03.3017) ab, welche Sponsoring von privaten oder öffentlichen Kulturinstituten durch Privatpersonen und Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreien wollte als auch ein Postulat Wäfler (edu, ZH) (Po. 05.3397), das eine WTO-konforme Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen vorsah, dies als Ersatz für die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz.

Berufsunfallverhütungsmassnahmen

Le Conseil national a approuvé un postulat Wäfler (udf, ZH) demandant au Conseil fédéral d’augmenter la production nationale d’énergie électrique pour améliorer la sécurité de l’approvisionnement à long terme. Le texte charge le gouvernement de créer des conditions-cadre pour permettre la réalisation d’investissements à long terme dans l’énergie hydraulique du pays et dans les installations de production d’énergie utilisant la biomasse, les déchets et d’autres sources comme le vent ou le soleil.

augmenter la production nationale

Der Nationalrat nahm eine Motion Häberli (cvp, TG) (04.3803) für eine umfassende Reform und Straffung der Bundesverwaltung diskussionslos an. Der Ständerat hiess sie und auch eine ähnliche Motion Stähelin (cvp, TG) (04.3702) gut. Er überwies auch eine vom Nationalrat im Vorjahr akzeptierte Motion der CVP für eine eingehende Überprüfung der Aufgaben und Leistungen des Staates sowie eine grundlegende Verwaltungsreform (03.3311). Umstritten war hingegen ein in Motionsform gekleideter Prüfungsauftrag der nationalrätlichen Kommission (05.3228), welcher sich mit dem Entlastungsprogramm 2004 befasste. Dieser forderte den Bundesrat auf, im Rahmen der von ihm eingeleiteten Verwaltungsreform die Integration der beiden Bundesämter für Veterinärwesen und für Landesversorgung sowie der Forstdirektion in das Bundesamt für Landwirtschaft ins Auge zu fassen. Gegen den Widerstand der Linken, welche darin eine Sparmassnahme auf dem Buckel des Personals sah, die sachlich nicht gerechtfertigt sei, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Der Ständerat hiess den Überprüfungsauftrag ebenfalls gut, obwohl insbesondere die vorgeschlagene Integration des Bundesamtes für Veterinärwesen in das Landwirtschaftsamt auf Kritik stiess, da ersteres bezüglich seiner Aufgaben eher im Gesundheits- oder Verbraucherschutzbereich einzuordnen wäre. Der Bundesrat beschloss, das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) auf Anfang 2006 zu einem guten Teil in das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu überführen und dieses neu Bundesamt für Umwelt (Bafu) zu nennen. Andere Teile des BWG gingen an die Bundesämter für Verkehr resp. Energie. (Zu den Forderungen nach der Bildung eines Forschungs- und Bildungsdepartementes resp. der Ausgliederung der KTI aus dem BBT und die Überführung in einen dem Nationalfonds ähnlichen Status siehe hier und hier.)

Effizienzpaket für die Bundesverwaltung (CVP-Motion 03.3311)
Dossier: Reform der Bundesverwaltungsstrukturen (2008)

Im Mai bestimmte die CVP mit dem Freiburger Ständerat Urs Schwaller erstmals einen Vertreter der kleinen Kammer zum neuen Fraktionschef. Der langjährige ehemalige kantonale Finanzdirektor, der dem Parlament erst seit 15 Monaten angehört, löste den im März in die Walliser Regierung gewählten Jean-Michel Cina ab. Zur neuen Vizepräsidentin wurde neben den Bisherigen Ständerat Franz Wicki (LU) und Nationalrätin Chiara Simoneschi (TI) die Thurgauer Nationalrätin Brigitte Häberli gewählt.

Urs Schwaller wird neuer CVP- Fraktionschef

Der Nationalrat beriet als erster das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). Mit dem neuen Gesetz werden die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen im Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich festgelegt sowie die Erstellung von DNA-Profilen geregelt, sofern diese nicht schon im DNA-Profil-Gesetz erfasst sind. Ausgenommen bleibt der ganze Forschungsbereich; er soll in einem separaten Gesetz geregelt werden. Bundesrat Blocher steckte das Spannungsfeld der Diskussionen ab, indem er meinte, die genetische Diagnostik sei für die Kranken mit Hoffnung, für die Wirtschaft mit Visionen und für die Gesellschaft mit Ängsten verbunden. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung gaben vor allem zwei Punkte zu reden, nämlich pränatale Tests und das Einsichtsrecht der Versicherer in frühere genetische Untersuchungen. Bei den Untersuchungen am Ungeborenen setzte sich die gegenüber der Version des Bundesrates restriktivere Formulierung der Kommission durch, welche die genetischen Untersuchungen strikt auf den medizinischen Bereich einschränkte und Begriffe wie „Lebensplanung“ ausmerzte, welche eine eugenische Note enthalten könnten; pränatale Tests sind lediglich zugelassen, um beim ungeborenen Kind mögliche Anomalien zu diagnostizieren. Neben der allgemeinen Information, wie sie der Bundesrat postuliert hatte, soll den Eltern auch eine psychosoziale Beratung angeboten werden. Ein Antrag Wäfler (edu, ZH) für ein völliges Verbot derartiger Tests wurde mit 134 zu 12 Stimmen deutlich verworfen.

In der Frage des Einsichtsrechts von Privatversicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Nachforschungen zuzulassen, falls die Versicherungssumme einen gewissen Betrag übersteigt (400'000 Fr. für eine Lebensversicherung, 40'000 Fr. pro Jahr bei Invalidität). Er begründete dies damit, dass es zu verhindern gelte, dass sich Personen im Wissen um ihr hohes Risiko zu günstigen Prämien einen teuren Versicherungsschutz auf Kosten des Kollektivs verschaffen. Die Kommission schlug demgegenüber ein striktes Nachforschungsverbot vor, weil Genanalysen zu einem mächtigen Instrument der Versicherer werden und zum „gläsernen Menschen“ führen könnten. Eine Minderheit Noser (fdp, ZH) unterstützte grundsätzlich die Fassung des Bundesrates, wollte die Hürden für Nachforschungen aber tiefer halten (250'000 resp. 25'000 Fr.). Schliesslich setzte sich der Bundesrat mit 94 zu 82 Stimmen gegen den Antrag Noser und mit 97 zu 59 gegen die Kommission durch.

Der Ständerat schloss sich in allen wesentlichen Punkten der grossen Kammer an. Ein Antrag Fetz (sp, BS) für ein völliges Nachforschungsverbot für Privatversicherungen wurde mit 32 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine Differenz schuf die kleine Kammer bei den Informationsstellen für pränatale Untersuchungen. Er befand, die psychosoziale Beratungspflicht würde die kantonalen Stellen für Schwangerschaftsberatung überfordern und zu zusätzlichen Kosten für die Kantone führen; die medizinische Information durch die Ärzteschaft sei ausreichend. Diese Differenz konnte erst in der dritten Runde durch eine Kompromissformulierung des Ständerates ausgeräumt werden, wonach die zuständigen Stellen informieren und „in allgemeiner Weise“ eine Beratung über pränatale Untersuchungen anbieten. Das neue Gesetz wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 169 zu 9 Stimmen und im Ständerat einstimmig angenommen.

Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (BRG 02.065)
Dossier: DNA-Profile
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen