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  • Häberli-Koller, Brigitte (cvp/pdc, TG) NR/CN
  • Wicki, Franz (cvp/pdc, LU) SR/CE

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Am 18. Februar 2015 legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen vor.
Für den Bau und den Unterhalt der Nationalstrassen braucht es eine neue Finanzierungsgrundlage: Die Unterhaltskosten steigen, gleichzeitig sinken die Erträge aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag wegen der steigenden Effizienz der Motoren. Zudem werden die Rückstellungen in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, welche durch 50% der Mineralölsteuererträge alimentiert ist, gemäss aktueller Finanzplanung per 2018 aufgebraucht sein. Danach ist die Finanzierung der Aufgaben des Bundes im Strassenverkehrsbereich nicht mehr gewährleistet. Analog zum Bahninfrastrukturfonds BIF soll deshalb auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Fonds für die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (NAF) geschaffen werden. In seiner Botschaft zur Schaffung des NAF schlägt der Bundesrat vor, die Automobilsteuer vollumfänglich in den NAF fliessen zu lassen, den Mineralölsteuerzuschlag um 6 Rappen pro Liter zu erhöhen und diesen ebenfalls zu 100% in den NAF zu investieren. Weiter sollen die Erträge der Nationalstrassenabgabe (Vignette) sowie eine neu zu schaffende Abgabe für Elektrofahrzeuge ebenfalls vollständig in den NAF geleitet werden. Die Umleitung der Automobilsteuer in den NAF kostet die Bundeskasse Einnahmen in der Höhe von fast CHF 400 Mio. und kann als Zugeständnis an die Initianten der "Milchkuh-Initiative" gesehen werden, welche sämtliche Mittel aus Strassenverkehrsabgaben statt der Bundeskasse der Strassenfinanzierung zuführen wollten.
Mit seiner Botschaft zum NAF beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat Häberli-Koller (09.3448) und die Motion der KVF-NR (12.3329) abzuschreiben.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Im Kanton Thurgau wurden beide Ständeratssitze frei. Hermann Bürgi (svp) und Philipp Stähelin (cvp) traten auf Ende Legislatur zurück. Sowohl der SVP mit Roland Eberle als auch der CVP mit Nationalrätin Brigitte Häberli wurden gute Chancen auf eine Verteidigung der Sitze eingeräumt. Herausforderinnen waren die FDP und die SP. Die Freisinnigen schickten den Weinfelder Gemeindeamman Max Vögeli ins Rennen und wollten ihren 1987 verlorenen Sitz zurückerobern. Die Sozialdemokraten traten mit Nationalrätin Edith Graf-Litscher an. Der grünen Kantonsrätin Silvia Schwyter-Mäder und dem Vertreter der EDU, Daniel Wittwer, wurden lediglich Aussenseiterchancen attestiert.

Die SVP konnte ihren Thurgauer Ständeratssitz verteidigen. Eberle, der als moderater SVP-Politiker auch als Bundesratskandidat ins Gespräch gebracht wurde, übertraf mit 40'688 Stimmen das absolute Mehr (33'358 Stimmen) im ersten Wahlgang. Die Zweitplatzierte Häberli (26'761 Stimmen) und der Drittplatzierte Vögeli (21'941 Stimmen) traten zum zweiten Wahlgang an. Links-Grün mit Graf-Litscher (18'437 Stimmen) und Schwyter-Mäder (13'917 Stimmen) entschieden sich hingegen, nicht mehr anzutreten. Mit 8'617 Stimmen auf verlorenem Posten trat hingegen Wittwer (edu) noch einmal an. Nach dem Verzicht von SP und Grünen versuchten sowohl die FDP als auch die CVP sich die Unterstützung der SVP zu sichern. Diese überlegte sich kurz, selber noch einmal anzutreten, gab dieses Ansinnen dann aber auf und unterstützte in der Folge die FDP. Die BDP und die GLP sprachen sich für Häberli (cvp) aus und die SP beschloss Stimmfreigabe. Die Christdemokratin wurde zudem von der Thurgauer Frauenzentrale unterstützt. Bei einer Wahlbeteiligung von lediglich noch 30,6% wies Häberli mit 26'777 Stimmen Vögeli (17'348 Stimmen) im zweiten Wahlgang in die Schranken. Damit wird der Kanton Thurgau zum ersten Mal von einer Frau vertreten. Die FDP ging hingegen leer aus und schickt nach dem Verlust des Nationalratssitzes erstmals keine Thurgauer Vertreter mehr ins Bundeshaus.

Kanton Thurgau – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Auf den 17 eingereichten Listen im Kanton Thurgau kandidierten 102 Personen. Nicht nur die Kandidierendenzahl hatte damit im Vergleich zu 2007 stark zugenommen (75), sondern auch die Listenzahl (14), was sich durch den erstmaligen Antritt der BDP und der GLP erklären lässt. Auch im Kanton Thurgau war der Frauenanteil unter den Kandidierenden rückläufig. Waren 2007 noch zwei Fünftel Frauen, fiel der Anteil 2011 auf 35,3%. Von den sechs Sitzen waren durch den Rücktritt von J. Alexander Baumann (svp) und Werner Messmer (fdp) zwei vakant. Während sowohl die FDP als auch die SVP im Gegensatz zu vor vier Jahren den Alleingang wählten, verbanden sich die Grünen mit der SP. Darüber hinaus kam es zu einer grossen Listenverbindung zwischen den neuen (BDP, GLP) und den alten kleinen Parteien (EVP und EDU).

Die Hypothek der FDP, ihren vakanten Sitz ohne Hilfe der SVP verteidigen zu müssen, wog für die Freisinnigen zu schwer. Ihr Wähleranteil sank zwar nur von 12,1% (2007) auf 11,2% (2011), sie mussten ihren Sitz aber trotzdem an die GLP abgeben. Diese machte zwar lediglich 5,2%, da allerdings auch die BDP (5,%), die EVP (2,9%, +0,1 Prozentpunkte) und die EDU (3,5%, +0,9 Prozentpunkte) Stimmen erzielten, gewann sie den Sitz dank der letztlich für sie geschickten Listenverbindung. Den ehemaligen Sitz von Werner Messmer (fdp) nahm neu Thomas Böhni (glp) ein. Die Grünen verloren 3,2 Prozentpunkte und kamen auf 7% Wähleranteil, was nicht für einen Sitz reichte. Die SP konnte im Thurgau hingegen leicht zulegen (12,1%, +0,4 Prozentpunkte) und ihren Sitz damit verteidigen. Dies schaffte auch die CVP, die einen Verlust von 0,8 Prozentpunkten zu verkraften hatte (neu: 14,4%). Für die wiedergewählte, im zweiten Wahlgang aber in den Ständerat bestellte Brigitte Koller-Häberli (cvp) zog neu der körperlich schwerstbehinderte Christian Lohr nach Bern. Mit Abstand stärkste Partei im Thurgau blieb trotz einem Verlust von 3,6 Prozentpunkten die SVP, welche 38,7% der Thurgauer Wählerschaft hinter sich wusste und ihre drei Sitze damit locker verteidigen konnte. Markus Hausammann ersetzte den zurück getretenen Baumann. Somit fand sich unter den Thurgauer Abgeordneten mit Edith Graf-Litscher (sp) nur noch eine Frau (2007: 2 Frauen). Die Wahlbeteiligung war 2011 mit 46,7% praktisch gleich hoch wie 2007 (46,9%).

Kanton Thurgau – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Frühling begann der Ständerat die Diskussion des Entwurfes zu einer Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), welchen der Bundesrat im September 2010 präsentiert hatte. Durch diese Totalrevision soll den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden. Über das Gesamtanliegen war sich die kleine Kammer einig und dieses wurde einstimmig befürwortet – allerdings mit Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Bei der ausführlichen Grundsatzdebatte im Ständerat zeigte sich, dass die parlamentarischen Interessenvertreter der grossen Jugendverbände – die Ständeräte Janiak (sp, BL), Marty (fdp, TI) und Schwaller (cvp, FR) – um die finanzielle Unterstützung von Pfadi, Jungwacht, Blauring und Cevi fürchteten. Ihre Einzelanträge für eine Besserstellung dieser Vereine waren dennoch chancenlos. Bei den Beratungen im Nationalrat forderte eine Minderheit Müri (svp, LU) Nichteintreten, mit der Begründung dass die Kinder- und Jugendförderung eine kommunale und kantonale Aufgabe sei. Die Mehrheit folgte dieser Argumentation nicht und beschloss mit 95 zu 37 Stimmen Eintreten. Ein Minderheitenantrag Prelicz-Huber (gp, ZH), welcher die Festsetzung der Altersgrenze für die Adressaten des Gesetzes von 25 auf 30 Jahre erhöhen wollte, wurde abgelehnt. Einzig der Minderheitsantrag Häberli-Koller (cvp, TG), der die Bedingung im Gesetz streichen wollte, dass Jugendaustauschorganisationen nur noch finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie mindestens 50 solche Austausche pro Jahr realisieren, erhielt ausreichend Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat hielt bei der Differenzbereinigung in der Herbstsession jedoch an seiner anfänglichen Einschätzung fest und lehnte es aus Effizienzgründen ab, auch sehr kleine Austauschorganisationen, für die 50 Austausche nicht möglich sind, finanziell zu unterstützen. Der Nationalrat hielt anschliessend nicht an seinem Einwand fest und stimmte dem Gesetzesentwurf des Ständerats ebenfalls diskussionslos zu. Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 141 zu 53 Stimmen angenommen. Mit dem Gesetz nicht einverstanden war bis zum Schluss die SVP.

Ständerat Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

In der Gesundheitspolitik setzte sich die CVP für die Abschaffung des Numerus clausus beim Medizinstudium ein. Es gehe nicht an, dass immer mehr ausländische Ärzte in der Schweiz tätig seien, der Ausbildung inländischen Ärztenachwuchses aber gleichzeitig ein Riegel geschoben werde. CVP-Nationalrätin Brigitte Häberli (TG) reichte im Juni eine entsprechende Motion ein.

Gesundheitspolitik

Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CVP-Fraktion machten ihrem Ärger über die ihres Erachtens nur sehr schleppend vorankommende Regierungsreform mit Vorstössen Luft. Mit seiner Motion 09.3447 wollte etwa Norbert Hochreutener (cvp, BE) gleich eine eigene Reform vorschlagen, die aus der Regierung ein effizientes und handlungsfähiges Gremium machen sollte. Die Motion wurde im Nationalrat deutlich abgelehnt. Einen Teilerfolg erzielte die Motion Häberli-Koller (cvp, TG) (09.3105), die eine Reaktivierung der Regierungsreform verlangte. Das Anliegen wurde in der grossen Kammer angenommen, im Ständerat hingegen abgelehnt. Schmid-Federer (cvp, ZH) (Fra. 11.5233) doppelte schliesslich in einer Fragestunde nach und erkundigte sich nach den Gründen für die Verspätung der Reform. Die Antwort des Bundesrates deckte sich mit dem Hauptargument gegen die beiden abgelehnten Motionen: Die Regierung hatte im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, auf welche die staatspolitische Kommission des Nationalrates in der Zwischenzeit – knapp mit 11 zu 9 Stimmen – eingetreten war. Der Ball lag bei der Subkommission, der das Geschäft übertragen worden war und die Vorschläge prüfen sollte, die weitergehen als jene des Bundesrates.

Regierungsreform
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

In welche Richtung diese Revision zielen soll, machte der Nationalrat mit der Überweisung einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, namentlich aus den Reihen der SVP und der CVP, klar. So stimmte er zwei Motionen von Rickli (svp, ZH) zu, welche eine Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Freiheitsstrafen von über zwei Jahren (09.3428) resp. eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei bedingten Strafen (09.3427) von drei auf fünf Jahre fordern. Er überwies auch eine Motion Häberli-Koller (cvp, TG) für die Abschaffung der bedingten Geldstrafen (09.3444) und eine Motion (09.3450) Amherd (cvp, VS) für die Wiedereinführung von unbedingten Haftstrafen von unter 24 Monaten . Die Abschaffung der bedingten Geldstrafen wurde auch von diversen Kantonsregierungen gefordert. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, dass diese Motionen nicht als verbindlichen Auftrag an den Bundesrat überwiesen werden sollen, sondern als Prüfungsaufträge. Damit soll verhindert werden, dass voreilig einige Detailkorrekturen am Strafensystem vorgenommen werden, die zu neuen Problemen führen könnten.

Revision des Sanktionenrechts (BRG 12.046)
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

La chambre basse a transmis tacitement un postulat Häberli-Koller (pdc, TG) chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport sur l’état d’avancement des différents projets d’infrastructures de transport décidés par le parlement (fonds d’infrastructure, fonds pour les transports publics (FTP), programme de stabilisation, etc.) afin que ce dernier dispose d’un aperçu de la planification, du financement et de la réalisation desdits projets.

Postulat zu einem Überblick über die Umsetzung verschiedener Verkehrsprojekte (09.3448)
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)

Als Zweitrat hiess auch der Nationalrat die Teilrevision des Börsengesetzes mit dem Ziel, Insidergeschäfte weiter zu fassen, ohne Widerspruch gut. Er überwies ebenfalls die vom Ständerat im Vorjahr akzeptierte Motion Wicki (cvp, LU) für eine Totalrevision der Insiderartikel im Strafgesetzbuch.

Revision des Gesetzes gegen Insidergeschäfte

Für die Vierjahresperiode 2008–2011 hatte die Stiftung Pro Helvetia ein Budget von 143,8 Mio Fr. zur Erfüllung ihres Auftrags im In- und Ausland beantragt, was einer Erhöhung um 6,8 Mio gegenüber dem Rahmenkredit für die Jahre 2004–2007 entsprochen hätte. Abgestimmt auf die Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003 beantragte der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr. Im Nationalrat unterstützte die Kommissionsmehrheit das höhere Begehren der Pro Helvetia. Gegen den Willen des links-grünen Lagers und eines Teils der FDP-Fraktion wurde mit 90 zu 80 Stimmen aber ein Minderheitsantrag von Häberli-Koller (cvp, TG) angenommen, dem Bundesrat zu folgen. Weitere Minderheitsanträge, die vor allem aus den Reihen der SVP stammten und wie bereits in früheren Jahren eine massivere Kürzung des Rahmenkredits verlangten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 132 zu 41 Stimmen an. Der Ständerat genehmigte diesen diskussionslos und einstimmig.

2008–2011 Zahlungsrahmen von 135 Mio Fr.

Rücktritte
24 Nationalräte und 14 Ständeräte traten auf das Legislaturende hin aus ihrem Rat zurück. Unter den zurücktretenden Nationalräten versuchte nur Liliane Maury-Pasquier (sp/ps, GE) NR/CN) den Übertritt in den Ständerat. Die FDP hatte im Nationalrat 6 Rücktritte und im Ständerat 5 Rücktritte zu verzeichnen. Bei der SP traten 6 Nationalräte und 3 Ständeräte zurück, bei der CVP 3 Nationalräte und 4 Ständeräte, bei der SVP 6 Nationalräte und 2 Ständeräte. Bei den Grünen trat eine Nationalrätin zurück. Die Rücktrittsquote betrug insgesamt im Nationalrat 12% und im Ständerat 30,4%. Diese Quote ist im Vergleich zu 2003 in beiden Räten gesunken, insbesondere im Nationalrat gab es viel weniger Rücktritte. Jedoch reichten einige bekannte Parlamentarier ihren Rücktritt ein. Unter den zurücktretenden Ständeräten waren Trix Heberlein (fdp, ZH), Hans Fünfschilling (fdp, BL), Thomas Pfisterer (fdp, AG), Françoise Saudan (fdp, GE), Christiane Langenberger (fdp, VD), Christiane Brunner (sp, GE), Hans Lauri (svp, BE), Hans Hofmann (svp, ZH) und Franz Wicki (cvp, LU). Auf eine Wiederwahl in den Nationalrat verzichteten unter anderen Gerold Bührer (fdp, SH), Peter Vollmer (sp, BE), Remo Gysin (sp, BS), Hermann Weyeneth (svp, BE), Rolf Hegetschweiler (fdp, ZH), Jean-Paul Glasson (fdp, FR), Michel Béguelin (sp, VD) und Barbara Haering (sp, ZH).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2007
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2007- Übersicht

Der Ständerat verabschiedete als Erstrat ohne Gegenstimmen die vom Bundesrat im Vorjahr beantragte Revision des Börsengesetzes mit dem Ziel Insidergeschäfte weiter zu fassen. Börsengeschäfte sind demnach auch strafbar, wenn sie aufgrund von speziellen Kenntnissen über bevorstehende sinkende Kurse getätigt werden. Noch vor diesem Beschluss hatte der Ständerat, gegen den Willen des Bundesrates, eine Motion Wicki (cvp, LU) für eine Totalrevision der Insiderartikel im Strafgesetzbuch (Art. 161 und 161bis) überwiesen. Das Ziel dieser Überarbeitung soll es sein, die Bestimmungen griffiger zu machen, um Insidergeschäfte wirksamer zu bekämpfen. Der Bundesrat hatte dagegen argumentiert, dass er vor der Einleitung einer Totalrevision die Ergebnisse einer noch laufenden Überprüfung durch Spezialisten aus dem EFD und dem EJPD abwarten möchte.

Revision des Gesetzes gegen Insidergeschäfte

Zu einer aviatischen Aussprache kam es im Ständerat anlässlich einer Interpellation Hofmann (svp, ZH), der sich über den Stand der Dinge beim so genannten gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich erkundigt hatte. Bundesrat Leuenberger bezeichnete das Verfahren als grundsätzlich fliegbar, aber als Notlösung, die weitere Abklärungen zur Sicherheit erfordere. Mit Deutschland gebe es derzeit intensive Kontakte auf allen Ebenen. Das Verfahren bleibe ein Thema im Rahmen des Sachplans „Infrastruktur der Luftfahrt“. Hier müsse die Schweiz intern endlich eine Konsenslösung finden, sonst stünden die Chancen auf eine Einigung mit dem nördlichen Nachbarn schlecht. (Siehe auch die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen Müller (gp, AG) (05.3550), Kaufmann (svp, ZH) (05.3890), Häberli (cvp, TG) (06.3196) und Wäfler (edu, ZH) (06.3348). Zur allfälligen Umsetzung der kantonalzürcherischen „Plafonierungsinitiative“, welche die Flugbewegungen über Kloten beschränken will, siehe die Antwort des Bundesrates auf eine Anfrage von Jacqueline Fehr (sp, ZH) (06.1130).)

Gekrümmter Nordanflug beim Flughafen Zürich

Nachdem zahlreiche potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge von Doris Leuthard als Parteipräsidentin davon Abstand genommen hatten, sich zu präsentieren, darunter die Nationalrätinnen Brigitte Häberli (TG) und Lucrezia Meier-Schatz (SG), wurde der 35jährige Nationalrat Christophe Darbellay (VS) zum einzigen von der Findungskommission empfohlenen Bewerber. Darbellays Kandidatur barg das Problem, dass ein zusätzlicher Mann im Präsidium gegen die in den Partei-Statuten festgelegte Mindestrepräsentation der Frauen verstossen würde. Dieses Problem wurde zunächst zurückgestellt, später dann durch die Wahl der Urner Regierungsrätin Heidi Z’graggen in das auf 8 Mitglieder erweiterte Parteipräsidium gelöst. Die Delegiertenversammlung anfangs September in Aadorf (TG) wählte Christophe Darbellay mit 214 von 218 Stimmen zum neuen Präsidenten.

CVP wählt Christophe Darbellay zu ihrem neuen Präsidenten (2006)
Dossier: CVP-Präsidenten seit 2000

2005 waren im Nationalrat drei völlig identische Motionen (05.3589, 05.3590 und 05.3592) Galladé (sp, ZH), Häberli-Koller (cvp, TG) und Teuscher (gp, BE) bezüglich der Leistungen bei Mutterschaft von Bortoluzzi (svp, ZH) trotz Zustimmung von Bundesrat und Kommission bekämpft und damit der Diskussion vorderhand entzogen worden. Die Motionärinnen kritisierten, dass das 1996 in Kraft getretene neue KVG die Leistungen bei einer unkomplizierten Schwangerschaft und Geburt vom Selbstbehalt befreit, nicht aber bei einer Risikoschwangerschaft, resp. dass die Formulierung im KVG unklar ist, weshalb das Eidg. Versicherungsgericht in mehreren Präzedenzurteilen zu Gunsten des Selbstbehalts entschieden hat. Im Berichtsjahr nun wurde eine ebenfalls gleich lautende Motion Gutzwiller (fdp, ZH) diskussionslos angenommen, worauf sich der Ständerat ebenfalls ohne Gegenstimme anschloss.

Leistungen bei Mutterschaft

Das Ende 2004 verabschiedete Gesetz über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung wurde nach einigen Verzögerungen auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Gemäss dem Bundesrat hatten namentlich Bedenken und Einwände von Datenschutzfachleuten eine raschere Vorgehensweise verhindert. Die von den Datenschützern, welche bei Streitfällen als Schlichtungsinstanz fungieren, erhobene Forderung nach zusätzlichen Stellen lehnte die Regierung ab. (Siehe dazu auch die Antwort auf die Interpellation Wicki (cvp, LU)).

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Le Conseil des Etats a adopté un postulat Wicki (pdc, LU), qui demandait au Conseil fédéral de présenter au parlement un rapport sur la mise en œuvre des obligations militaires dans le cadre de la réforme de l’armée. Le député a notamment demandé au gouvernement s’il était disposé à examiner, notamment au vu du nombre élevé de recrues déclarées inaptes au service militaire, la transformation des obligations militaires en une obligation générale de servir pour les hommes en faveur de la population, à condition que les effectifs de l’armée soient maintenus.

Postulat Wicki: Etablissement s'un rapport sur l'égalité face aux obligations militaires (Po. 05.3526)

Der Nationalrat nahm eine Motion Häberli (cvp, TG) (04.3803) für eine umfassende Reform und Straffung der Bundesverwaltung diskussionslos an. Der Ständerat hiess sie und auch eine ähnliche Motion Stähelin (cvp, TG) (04.3702) gut. Er überwies auch eine vom Nationalrat im Vorjahr akzeptierte Motion der CVP für eine eingehende Überprüfung der Aufgaben und Leistungen des Staates sowie eine grundlegende Verwaltungsreform (03.3311). Umstritten war hingegen ein in Motionsform gekleideter Prüfungsauftrag der nationalrätlichen Kommission (05.3228), welcher sich mit dem Entlastungsprogramm 2004 befasste. Dieser forderte den Bundesrat auf, im Rahmen der von ihm eingeleiteten Verwaltungsreform die Integration der beiden Bundesämter für Veterinärwesen und für Landesversorgung sowie der Forstdirektion in das Bundesamt für Landwirtschaft ins Auge zu fassen. Gegen den Widerstand der Linken, welche darin eine Sparmassnahme auf dem Buckel des Personals sah, die sachlich nicht gerechtfertigt sei, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Der Ständerat hiess den Überprüfungsauftrag ebenfalls gut, obwohl insbesondere die vorgeschlagene Integration des Bundesamtes für Veterinärwesen in das Landwirtschaftsamt auf Kritik stiess, da ersteres bezüglich seiner Aufgaben eher im Gesundheits- oder Verbraucherschutzbereich einzuordnen wäre. Der Bundesrat beschloss, das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG) auf Anfang 2006 zu einem guten Teil in das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu überführen und dieses neu Bundesamt für Umwelt (Bafu) zu nennen. Andere Teile des BWG gingen an die Bundesämter für Verkehr resp. Energie. (Zu den Forderungen nach der Bildung eines Forschungs- und Bildungsdepartementes resp. der Ausgliederung der KTI aus dem BBT und die Überführung in einen dem Nationalfonds ähnlichen Status siehe hier und hier.)

Effizienzpaket für die Bundesverwaltung (CVP-Motion 03.3311)
Dossier: Reform der Bundesverwaltungsstrukturen (2008)

Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System (Mo. 04.3380). Donzé (evp, BE) (Mo. 04.3263) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP (Mo. 03.3616), welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 04.3632), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK (Mo. 05.3464), welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren.

Verschiedene der Individualbesteuerung widersprechende Motionen (Mo. 04.3380, Mo. 04.3263, Mo. 04.3632)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Plenum des Ständerates war Eintreten unbestritten. Auch in der Diskussion war sich der Rat einig, dass die Finanzierung der Spitäler besser geregelt werden muss. Dabei wurden die Vorschläge der Kommission von den Ratsmitgliedern mehrheitlich gut aufgenommen. Es lagen jedoch drei Anträge auf Rückweisung an die Kommission vor. Leuenberger (sp, SO) und Hess (fdp, OW) forderten, dass die Kommission mit den Kantonen eine tragfähige Lösung für die Spitalfinanzierung finden solle; Wicki (cvp, LU) verlangte lediglich eine geeignete Vernehmlassung bei den Kantonen zum Kommissionsvorschlag. Der Antrag Wicki obsiegte gegenüber den beiden anderen Anträgen. Die Rückweisung erfolgte schliesslich mit 36 zu 1 Stimmen.

Die Räte verabschieden eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes bezüglich der Spitalfinanzierung (BRG 04.061)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)

Im Mai bestimmte die CVP mit dem Freiburger Ständerat Urs Schwaller erstmals einen Vertreter der kleinen Kammer zum neuen Fraktionschef. Der langjährige ehemalige kantonale Finanzdirektor, der dem Parlament erst seit 15 Monaten angehört, löste den im März in die Walliser Regierung gewählten Jean-Michel Cina ab. Zur neuen Vizepräsidentin wurde neben den Bisherigen Ständerat Franz Wicki (LU) und Nationalrätin Chiara Simoneschi (TI) die Thurgauer Nationalrätin Brigitte Häberli gewählt.

Urs Schwaller wird neuer CVP- Fraktionschef

In der Sommersession gab der Nationalrat diskussionslos einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge, welche im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform II insbesondere eine Halbierung der steuerlichen Doppelbelastung des Risikokapitals, eine Erleichterung der Unternehmernachfolge bei Einzelfirmen und Personengesellschaften und eine Verbesserung des Beteiligungsabzugs verlangt. Im Winter erklärte Bundesrat Merz anlässlich der Diskussion zu einer Interpellation Wicki (cvp, LU), dass die Vernehmlassung zum letzten Jahr in Konsultation gegebenen Vorentwurf einer Unternehmenssteuerreform II für keine der drei vorgeschlagenen Varianten eine klare Mehrheit ergeben habe. Basierend auf der aber inzwischen vorliegenden Einigung zwischen den Kantonen und dem Finanzdepartement beabsichtige die Regierung, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ihre Botschaft zu präsentieren, damit das Parlament noch im gleichen Jahr die Beratungen aufnehmen könne. Voraussetzung sei, dass der Gesamtbundesrat der Vorgehensweise des Finanzdepartements folge und weiterhin beim Unternehmer und nicht bei der Unternehmung eine steuerliche Entlastung anstrebe.

Pa. Iv. zur Unternehmenssteuerreform II (Pa. Iv. 02.469)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Einstimmig verabschiedete der Ständerat eine Motion Wicki (cvp, LU), welche verlangt, dass der Bundesrat die qualifizierten psychologischen Berufe auf eidgenössischer Ebene adäquat und transparent regelt. Wicki machte geltend, die psychische Gesundheit sei ein zu schützendes Gut, weshalb es anerkannte Qualitätsnormen brauche, um Missbräuchen und Schädigungen entgegenzuwirken. Bundesrätin Dreifuss verwies auf bereits laufende gesetzgeberische Arbeiten und war bereit, die Motion entgegen zu nehmen. Der Nationalrat überwies sowohl diese wie auch eine analoge Motion Triponez (fdp, BE) (Mo. 00.3615).

psychologischen Berufe

Die kleine Kammer überwies im Frühjahr eine Motion Wicki (cvp, LU) für einen Titelschutz für Psychologieberufe zur adäquaten und transparenten Regelung der qualifizierten Psychologieberufe auf eidgenössischer Ebene. Im Winter wurden dieser Vorstoss sowie eine gleichlautende Motion Triponez (fdp, BE) im Nationalrat gutgeheissen. Dem seit Jahren von den Berufsverbänden geforderten staatlichen Schutz des Berufstitels „Psychologe“ konnte damit ein Schritt näher gekommen werden. Hingegen befand sich das 1998 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Psychologiegesetz beim Bundesamt für Gesundheit nach wie vor im Anfangsstadium.

psychologischen Berufe

Le Conseil des Etats s'est attaqué en mars à la révision partielle de la Loi sur la circulation routière (LCR). Cette dernière a été approuvée à la majorité et envoyée au National. Il a notamment accepté à l'unanimité l'introduction d'une période d'essai pour l'obtention finale du permis. Durant ce laps de temps, le National a aussi accepté par 29 voix contre 9 la proposition de la Commission d'appeler les apprentis conducteurs à suivre des cours de perfectionnement obligatoires. Ces cours ne seront pas seulement sur la conduite, mais aussi psychologiques.

Le Conseil des Etats a également accepté de donner la compétence au Conseil fédéral de fixer les limites maximales pour l'incapacité à conduire. Le taux maximum de proportion de volant ne sera pas écrit dans la LCR, mais sera fixé par le Conseil Fédéral. Pour gérer les différents cas d'accident, il a été décidé que le DETEC introduira des mesures administratives plus unitaires à un niveau national pour définir les cas qui porteront sur une simple amende ou la révocation du permis. La Chambre haute s'est par contre élevée contre le projet fédéral en acceptant la proposition de Wicki (pdc, LU) par 16 voix contre 15. Celle-ci concède une diminution de la durée de révocation du permis pour les conducteurs professionnels qui ont commis une infraction moyennement grave.

Modification de la Loi sur la circulation routière (LCR) (MCF 99.036)
Dossier: Promillegrenzen im Strassenverkehr