Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Hälg-Büchi, Veronica (AB-BA)
  • Oberholzer, Niklaus (sp/ps) BG/TF

Prozesse

10 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im November 2018 hatten einige Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten der Gruppierung «Lausanne Action Climat», in einer Lausanner Credit Suisse-Filiale Tennis gespielt. Gemäss Medienberichten sei es dieser Gruppierung darum gegangen, darauf aufmerksam zu machen, dass auch Roger Federer, dessen Stiftung von der Credit Suisse gesponsert wird, keine Ahnung davon habe, dass diese Bank Investitionen in Milliardenhöhe in umweltschädliche Unternehmen tätige. Weil sich die Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Strafen in der Höhe vom rund CHF 22'000 für Hausfriedensbruch und die Durchführung einer unbewilligten Kundgebung wehrten, kam es im Januar 2020 am Bezirksgericht in Renens (VD) zu einem von den Medien stark beachteten Gerichtsprozess. Die Credit Suisse verzichtete auf eine Teilnahme am Prozess. Als Expertinnen und Experten äusserten sich die Klimawissenschaftlerin Sonia Seneviratne und der Physiker und Nobelpreisträger Jacques Dubochet. Die 13 Anwältinnen und Anwälte der Angeklagten hoben in ihren Plädoyers verschiedene Aspekte hervor, wie etwa den Finanzplatz Schweiz und seine Rolle als Finanzier von umweltschädlichen Investitionen oder die Legitimität von zivilem Ungehorsam. Die Medien berichteten, dass das Ziel der Plädoyers darin bestanden habe, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Aktion angesichts des fortschreitenden Klimawandels unbedingt notwendig war.
Am 13. Januar 2020 verkündete der Einzelrichter Philippe Colelough sein Urteil. Dieser sprach die Aktivistinnen und Aktivisten frei, mit der Begründung, dass die Aktion friedlich verlaufen und hauptsächlich aus sogenannt rechtfertigendem Notstand heraus geschehen sei. Richter Colelough wies aber auch darauf hin, dass das geltende Recht solche Aktionen nur im Falle eines Notstands erlaube, wenn sie räumlich und zeitlich begrenzt stattfänden und für niemanden eine Gefahr darstellten. Zudem könne das Urteil noch angefochten werden.
Die Reaktionen in der Öffentlichkeit reichten von euphorisch bis entsetzt. Die Wochenzeitung begrüsste das Urteil vollumfänglich. Der Prozess sei wegweisend für die Frage der Legitimität von Protestformen gewesen. Auch Pierre Bühler, Honorarprofessor für Theologie an der Universität Zürich, sprach sich für das Verdikt aus. Er erläuterte, dass die ethische Legitimation über dem geltenden Recht stehe. Der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer konnte das Urteil ebenfalls nachvollziehen und stufte es als juristisch gut begründet ein. Es sei aber keinesfalls als Freipass für weitere Aktionen zu sehen. Die Aargauer Zeitung berichtete derweil, dass das Urteil weitergezogen werde, dies habe die Staatsanwaltshaft bereits angekündigt. Nichtsdestotrotz habe es die Gruppierung geschafft, auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass Banken Kredite an Unternehmen verliehen, welche ihr Geld mit fossilen Energieträgern verdienten. Der Druck auf die Banken wachse durch solche Aktionen. Andere Zeitungen widersprachen diesen Argumenten. Sie waren der Ansicht, dass die Aktivistinnen und Aktivisten dem Kampf gegen den Klimawandel mit solchen Aktionen einen Bärendienst erwiesen hätten. Der Inlandredaktor der NZZ stufte das Urteil als gefährlich ein. Man dürfe den Klimawandel nicht missbrauchen, um die Rechtslage für gewisse politische Gruppierungen zurechtzubiegen. Ein Gesetzesverstoss bleibe ein Gesetzesverstoss und der Zweck heilige die Mittel keineswegs. Die Weltwoche konnte das Urteil ebenfalls nicht nachvollziehen und sprach von einem Rechtsbruch und einem politischem Entscheid. Sie prophezeite, dass es zu chaotischen Zuständen kommen werde, wenn jede Person ihre Vorstellungen von Moral über das Gesetz stellen könne. Weitere Zeitungen zitierten Juristen, wie etwa den Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Fribourg, Marcel Niggli, die den Freispruch als Fehlurteil einstuften. Man habe in diesen Fall nicht von einem rechtfertigenden Notstand sprechen können, da es auch andere, legale Möglichkeiten gegeben hätte, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Zudem habe keine unmittelbare Gefahr bestanden. Schliesslich sei das Urteil politisch motiviert gewesen; es solle in der Rechtssprechung allerdings nicht um gut und böse, sondern um Recht und Unrecht gehen, befand Niggli.

Gerichtsverfahren gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Gleich vier Richterstellen mussten bei Ersatzwahlen für das Bundesgericht in der Herbstsession 2019 besetzt werden. Kathrin Klett (sp), Thomas Merkli (gp), Niklaus Oberholzer (sp) und Brigitte Pfiffner (gp) wollten per Ende 2019 von ihrem Amt zurücktreten. Die GK hatte deshalb vier Stellen für deutschsprachige ordentliche Richterinnen oder Richter ausgeschrieben, wobei je eine Position an der Ersten bzw. Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung und zwei Stellen an der Strafrechtlichen Abteilung zu besetzen waren. Da die SP und die SVP die am Bundesgericht am stärksten untervertretenen Parteien waren (SP um 1.5 Stellen, SVP um 2.43 Stellen), entschied sich die Kommission aus 31 Bewerbungen, darunter sieben von Frauen, für drei Mitglieder der SVP (Sonja Koch, Beatrice van de Graaf und Thomas Müller) sowie ein SP-Mitglied (Michael Beusch). Die vier wurden in globo gewählt.

Ersatzwahlen am Bundesgericht

Eigentlich wäre die Wahl des Bundesanwalts für die Amtsperiode 2020-2023 in Form der Bestätigung des amtierenden Michael Lauber in der Sommersession 2019 vorgesehen gewesen. Lauber, der 2011 vom Parlament gewählt und 2015 schon einmal in seinem Amt bestätigt worden war, galt lange Zeit als Glücksgriff für die oberste Strafbehörde des Bundes und seine Wiederwahl als unbestritten. Die zunehmende Kritik an der Bundesanwaltschaft im Generellen und – vor allem aufgrund der Untersuchungen zur Fifa – an der Person Laubers selber, änderten die Ausgangslage allerdings ziemlich drastisch. Ende April 2019 wurde bekannt, dass Lauber im Rahmen ebendieser Fifa-Untersuchung ein informelles Treffen mit dem Fifa-Generalsekretär Gianni Infantino verschwiegen hatte, was die Gerichtskommission (GK), die sich mit der Vorbereitung der Wahl und einer allfälligen Empfehlung Laubers zur Wiederwahl befasste, dazu bewog, auch in den Medien laut über eine Verschiebung der Wahl nachzudenken. Die Wahl könne auch erst im Herbst oder noch später durchgeführt werden, gab GK-Mitglied Lorenz Hess (bdp, BE) zu bedenken. Man müsse den Fall zuerst sauber aufarbeiten, wolle dem Bundesanwalt auf den Zahl fühlen und abwarten, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) die Situation beurteile. Sibel Arslan (basta, BS), ebenfalls Mitglied der GK, legte Lauber gar nahe, über einen Rücktritt nachzudenken.

Anfang Mai eröffnete die AB-BA dann tatsächlich ein Disziplinarverfahren gegen Lauber.

Bevor sich die GK über das weitere Vorgehen absprach, wollte sich die Geschäftsprüfungskommission beider Räte (GPK) ein Bild von der Situation machen und lud deshalb sowohl Lauber als auch den AB-BA-Präsidenten Hanspeter Uster und dessen Vorgänger Niklaus Oberholzer zu einer Anhörung ein, die zugunsten Laubers ausfiel. Die GPK fand nämlich keine Anhaltspunkte, weder für einen begründeten Verdacht für eine vorsätzliche Verletzung der Amtspflichten noch für eine Infragestellung der persönlichen oder fachlichen Eignung – was juristische Bedingungen für eine Empfehlung zur Nichtwiederwahl gewesen wären. Die GPK verzichtete deshalb auf eine entsprechende Warnung an die GK.
Lauber habe bei der Anhörung dem Vernehmen nach sehr gut abgeschnitten und er habe nach wie vor grossen Rückhalt im Parlament, kommentierte etwa die NZZ die Entscheidung der GPK. Freilich forderten zahlreiche Mitglieder ebendieses Parlaments auch immer wieder lautstark den Rücktritt Laubers – so etwa Alfred Heer (svp, ZH) oder Carlo Sommaruga (sp, GE) via Sonntags-Zeitung.

Die GK selber entschied sich dann am 15. Mai einstimmig für eine Verschiebung der Wiederwahl von der Sommer- auf die Herbstsession. Der Entscheid sei nicht als Misstrauensvotum zu verstehen, sondern man wolle in der «aufgeheizten Situation» nichts überstürzen, erklärte GK-Mitglied Matthias Aebischer (sp, BE) der Presse. Zudem sei es gut, den Zwischenbericht der AB-BA zur Disziplinaruntersuchung abzuwarten, der für Ende August 2019 vorgesehen sei.

Wahl des Bundesanwaltes für die Amtsperiode 2020-2023
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit 206 von 208 eingelangten Stimmen – 2 Wahlzettel waren leer geblieben – wurde Cornel Borbély in der Frühjahrssession 2018 von der Vereinigten Bundesversammlung zum neuen Mitglied der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Die Neuwahl eines Mitglieds der AB-BA war nötig geworden, weil Veronica Hälg-Büchi per 31. März 2018 ihren Rücktritt eingereicht hatte. Gesucht war entsprechend ein in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt oder eine eingetragene Anwältin. Zwei der sieben Mitglieder der AB-BA müssen diese Qualifikation haben; daneben besteht die Aufsichtsbehörde aus einer Richterin oder einem Richter des Bundesgerichtes, einer Richterin oder einem Richter des Bundesstrafgerichtes sowie drei Fachpersonen. Borbély setzte sich gegen sieben andere Bewerber durch, Bewerberinnen hatten sich keine gemeldet.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2018)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Nach Anhörung des Präsidenten der AB-BA, Niklaus Oberholzer, entschied sich die RK-SR, auf die Ausarbeitung einer Revision über die Regelung zur Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vorläufig zu verzichten. An der bestehenden Regelung könne festgehalten werden: Mitglieder der AB-BA, die in einem Kanton als Anwalt tätig sind, dürfen selber nicht als Vertreter einer Partei vor den Strafbehörden auftreten. Dies sei nach wie vor sachgerecht und es bestehe kein dringender Anpassungsbedarf. Die RK-SR wollte allerdings nicht ausschliessen, dass ein solcher zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein könnte.

Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 15.473)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Es gehöre zum Wesen einer Aufsichtsbehörde, dass sie erst dann wahrgenommen werde, wenn die unter Aufsicht stehende Behörde in die Kritik gerate, eröffnete Niklaus Oberholzer, Präsident der AB-BA das Vorwort des Jahresberichts 2016 ebendieser Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Die AB-BA mische sich aber nicht in einzelne Verfahren ein und beurteile auch nicht einzelne Staatsanwälte. Vielmehr habe sie Einblick in das gesamte System der Bundesanwaltschaft zu nehmen, betonte er.
In der Tat war die Bundesanwaltschaft aufgrund einzelner Verfahren (FIFA, Petrobras, 1MDB) in den Fokus der Medien geraten. Die AB-BA bescheinigte der Bundesanwaltschaft in ihrem Jahresbericht freilich, in diesen Verfahren verantwortungsbewusst und zielgerichtet vorzugehen. Die Inspektionen hätten keine systemischen Schwächen gezeigt. Kritischer äusserte sich das Aufsichtsgremium zur internen Reorganisation: Diese sei noch in der Aufbauphase und vieles sei noch nicht eingespielt, nicht umgesetzt und es gebe noch Verbesserungspotenzial. Der Administrativaufwand sei hoch und die internen Abläufe noch kompliziert und unklar.

Jahresbericht 2016 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit der 2010 beschlossenen Änderung der Organisation der Strafbehörden hatte das Parlament bestimmt, dass nicht nur der Bundesanwalt, sondern auch ein Aufsichtsgremium vom Parlament zu wählen sei. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) besteht aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sind. In der Sommersession stand erstmals die Gesamterneuerung der AB-BA für die Amtsdauer von 2015 bis 2018 an. Drei Mitglieder stellten sich nicht mehr zur Verfügung. Während Niklaus Oberholzer, der den zurücktretenden Bundesrichter Hansjörg Seiler ersetzte, zusammen mit den Bisherigen in der Sommersession gewählt wurde, konnten die beiden neuen Anwältinnen und Anwälte, Veronica Hälg-Büchi und François A. Bernath, mangels valabler Kandidierender erst in der Herbstsession bestimmt werden. Anders als bei Wahlen zu den Gerichten spielen bei der Ernennung der Mitglieder der AB-BA parteipolitische Überlegungen keine Rolle.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2015-2018
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Gilbert Kolly (cvp) zum Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014. Zum Vizepräsidenten wurde Ulrich Meyer (sp) bestimmt. Nachfolger des zurückgetretenen Peter Locher (fdp) als nebenamtlicher Bundesrichter wurde als erster Grünliberaler Rolf Benz. Darüber hinaus kam es im Berichtjahr zu einem Sesselrücken im Bundesgericht. Von Bedeutung war dabei die Rochade von Peter Karlen in die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung, womit erstmals seit 20 Jahren wieder ein Richter der SVP in der Kammer, die etwa auch für Einbürgerungen zuständig ist, Einsitz nahm. Im Juni wählte die Bundesversammlung Lorenz Kneubühler und Niklaus Oberholzer (beide sp) ins Bundesgericht und im September wählte das Parlament Alexia Heine (svp) für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsidenten Lorenz Meyer als neue Bundesrichterin.

Bundesgerichtspräsidentenwahl 2012
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Bereits in der Herbstsession wählte die vereinigte Bundesversammlung zum ersten Mal die besagte Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Sechs der sieben Kandidaten waren unbestritten. Die Wahl von Hansjörg Seiler, Giorgio Bomio, Thomas Fingerhuth, Carla Wassmer, Thierry Béguin und Niklaus Oberholzer wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die Ratslinke, unterstützt von Dick Marty (fdp, TI), wehrte sich erfolglos gegen den SVP-Kandidaten David Zollinger, der als Geschäftsleitungsmitglied einer Bank nicht in einem Gremium Einsitz nehmen solle, das auch über Banken urteilen müsse. Dieses Argument wurde jedoch von der Mehrheit der Bundesversammlung nicht geteilt und der von der grünen Fraktion vorgeschlagene Pascal Mahon hatte keine Chance gegen Zollinger.

Wahl der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 2010
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)