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  • Hürlimann, Hans (cvp/pdc, ZG) BR EDI / CF DFI

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Bei den Institutionen lieferte die Regierung am meisten Diskussionsstoff und zwar wegen personellen Änderungen. Gerüchte hatten schon seit einiger Zeit Mutationen vorausgesagt, doch wurden diese gewöhnlich erst auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen hin erwartet, das heisst für 1983. Deshalb kam es für die Öffentlichkeit eher überraschend, als am 25. August die Bundesräte Fritz Honegger (fdp) und Hans Hürlimann (cvp) ihre Demission auf Ende 1982 bekanntgaben, weil es gelte, im Spätjahr 1983 eine unerwünschte Dreier- oder Vierervakanz zu vermeiden. Eine umfassende Aussprache über die Rücktritte hatte im Gesamtbundesrat nicht stattgefunden. Vor allem Bundesrat Willi Ritschard (sp) empfand nun die Begründung seiner Kollegen Honegger und Hürlimann so, als wolle man auch für ihn selber zum voraus den Zeitpunkt des Ausscheidens festlegen und vielleicht sogar einen sanften Druck ausüben. Er behielt sich seine Entschlüsse ausdrücklich vor, und nach Konsultationen mit der Führung seiner Partei erklärte er sich bereit, nochmals Vizepräsident des Bundesrates und dann Bundespräsident zu werden, welche Ämter ihm dem Turnus gemäss in den Jahren 1983 und 1984 zufallen. Praktisch bedeutet dies, dass er – intakte Gesundheit vorbehalten – frühestens auf Anfang 1985 den Bundesrat zu verlassen gedenkt.

Bei den Mutmassungen über die Nachfolger für die beiden Demissionäre zeigte es sich bald, dass der Kanton Zürich nicht auf seinen traditionellen Sitz in der Landesregierung verzichten wollte. Dennoch tauchten auch Namen aus den verschiedensten übrigen Gegenden der Schweiz auf. Die Zauberformel allerdings wurde kaum in Frage gestellt, und ebensowenig glaubte jemand ernsthaft, die Zeit sei bereits reif für den Einzug einer Frau in den Bundesrat. Einzelne Politiker, die genannt wurden, verzichteten ausdrücklich auf eine Wahl, etwa die Ständeräte Letsch (fdp, AG) und Baumberger (fdp, AR). Für den Genfer Staatsrat Guy Fontanet (cvp) bildete sich ein besonderes Unterstützungskomitee, welches mit ganzseitigen Inseraten in grossen Deutschschweizer Zeitungen dafür warb, dass die Rhonestadt nach über 60 Jahren wieder einmal einen Bundesrat stellen dürfe. Für diese Kreise fiel die Kandidatenbezeichung durch die CVP-Fraktion ernüchternd und enttäuschend aus: bei den insgesamt fünf Wahlgängen fiel Fontanet als erster der Anwärter aus dem Rennen, vor den Ständeräten Franz Muheim (UR) und Julius Binder (AG). In der letzten Runde setzte sich dann der Luzerner Ständerat Alphons Egli gegen den Walliser Staatsrat Hans Wyer durch.
Sogar sieben Wahlgänge benötigte die FDP-Fraktion für ihre Nomination. Hier schied zuerst der Glarner Ständerat Peter Hefti aus, dann die Nationalräte Paul Wyss (BS) und Ulrich Bremi (ZH), darauf der Tessiner Ständerat Luigi Generali und Nationalrat Bruno Hunziker (AG), bis schliesslich Nationalrat Rudolf Friedrich aus Winterthur über den Berner Jean-Pierre Bonny, Direktor des BIGA, siegte.

Egli und Friedrich werden beide dem rechten Flügel ihrer Partei zugerechnet, so dass da und dort Besorgnisse über einen Rechtsrutsch in der Landesexekutive auftauchten und die SP-Fraktion für die Wahlen die Stimme freigab. Andere Kritiker sahen in R. Friedrich einen Konfrontationspolitiker, dem Fähigkeit und Bereitschaft zum Kompromiss abgingen. Weitere Kommentare bedauerten, dass das Übergewicht der Juristen im Bundesrat nochmals zunehme, und dass diesem fortan kein Wirtschaftsfachmann mehr angehöre. Die Vereinigte Bundesversammlung liess sich jedoch durch derartige Vorbehalte wenig beeindrucken und wählte am 8. Dezember Egli und Friedrich je im ersten Wahlgang als Bundesräte. Sie übernahmen das EDI (Egli) und das EJPD (Friedrich), dessen bisheriger Vorsteher Kurt Furgler ins EVD hinüberwechselt.

Bundesratsersatzwahl 1982

Mehr als ein Jahrzehnt nach der Aufnahme eines Artikels über den Umweltschutz in die Bundesverfassung machte sich das Parlament an die Konkretisierung dieses Anliegens. Die Volkskammer setzte sich als Prioritätsrat während sieben Verhandlungstagen mit dem neuen Umweltschutzgesetz auseinander. Dass sich allein an der Eintretensdebatte 42 Redner beteiligten, mag allerdings nicht ausschliesslich auf die Umstrittenheit der Materie, sondern auch auf die Direktübertragung durch das Fernsehen zurückzuführen sein. Nur gerade die äusserste Linke (Herczog, poch, ZH) und Rechte (Oehen, na, BE) beantragten erfolglos die Rückweisung mit dem Auftrag, eine verschärfte Version vorzulegen. Die Ratsmehrheit beurteilte den Vorschlag der vorberatenden Kommission als politisch tragbaren Kompromiss und lehnte in der Folge sowohl die Aufnahme von wesentlich strengeren Bestimmungen als auch eine Verwässerung des Gesetzes ab. So sprach sich der Rat gegen die Erhebung von Lenkungsabgaben aus, welche den Verursachern von Umweltbelastungen aufzuerlegen wären. Dieses anerkanntermassen effiziente und systemkonforme Instrument soll gemäss Bundesrat Hürlimann in einer zweiten Phase eingeführt werden. Ebensowenig durchzusetzen vermochten sich aber auch die Abänderungsvorschläge einer der Industrie nahestehenden Parlamentariergruppe, als deren Wortführer sich Blocher (svp, ZH), Coutau (pl, GE), Eisenring (cvp, ZH), Früh (fdp, AR) und Tochon (cvp, GE) profilierten. So unterlag etwa der Antrag, Umweltschutzbestimmungen nach ihrer wirtschaftlichen Tragbarkeit auszurichten, der Erwähnung des allgemeineren Verhältnismässigkeitsprinzips. Die vom Freisinnigen Stucky (ZG) im Namen seiner Fraktion beantragte Streichung der Umweltverträglichkeitsprüfung vermochte ebenfalls nicht durchzudringen.
Keinen Erfolg hatte im weitern die Opposition gegen die Einführung der Verbandsbeschwerde, welche anerkannten Umweltschutzorganisationen das Beschwerderecht gegen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung getroffene Entscheide einräumt. Das vom Nationalrat in der Schlussabstimmung mit 119 : 24 Stimmen verabschiedete Gesetz – die Liberalen und einzelne Vertreter der andern bürgerlichen Parteien lehnten es als zu weitgehend ab – stellt eine etwas verschärfte Fassung des bundesrätlichen Entwurfs dar. Seine wesentlichen Elemente sind die Verankerung des Verursacher- und des Vorsorgeprinzips, die Begrenzung von Umweltbelastungen durch den Erlass von höchstzulässigen Emissions- und Immissionsgrenzwerten für die Bereiche Luft und Lärm, sowie die Regelung der Abfallentsorgung. Auf Antrag der vorberatenden Kommission fand ein zusätzlicher Abschnitt über den Schutz des Bodens vor ausserordentlichen Belastungen durch Schadstoffe Aufnahme. Im weitern beschloss das Parlament die Bildung einer beratenden Kommission für Umweltschutz und räumte dem EDI die Beschwerdeberechtigung gegen kantonale Verfügungen ein.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Über einige Vorstösse zur Eindämmung der schädlichen Auswirkungen des Strassenverkehrs haben wir bereits oben berichtet. Die seit langem geforderte Reduktion des Bleigehalts des Superbenzins sieht der Bundesrat aus versorgungstechnischen Gründen erst für das Jahr 1982 vor. Der ungeduldig gewordene Nationalrat stimmte daraufhin einer Motion Früh (fdp, AR) zu, welche die Exekutive ersucht, diese Massnahme bereits auf den 1. Januar 1980 in Kraft zu setzen. Bundesrat Hürlimann erklärte dazu, dass er zwar die Reduktion so schnell wie möglich vorschreiben wolle, sich aber an diese Frist nicht gebunden fühlen könne.

Forderung nach Reduktion des Bleigehalts in Superbenzin (Mo. 78.400)

Dass der Umweltschutz eine grenzüberschreitende Aufgabe darstellt, ist eine unbestrittene Tatsache. Relativ ungewohnt ist aber die Rolle, die nach Ansicht des Direktors des Eidg. Amtes für Umweltschutz, R. Pedroli, der Schweiz im Rahmen dieses internationalen Tätigkeitsbereichs zukommen soll. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Spitzenposition müsse sie auch bei der Vertretung der Belange des Umweltschutzes eine führende Stelle einnehmen. Als eines der reichsten Länder dürfe sie sich nicht mit einer Anpassung an den Standard von ökonomisch bedeutend weniger leistungsfähigen Nationen begnügen. Allerdings zeigen die politischen Realitäten der Schweiz immer wieder – und dies nicht nur beim Umweltschutz –, dass sich derartige lobenswerte Vorsätze nur äusserst mühsam in die Wirklichkeit umsetzen lassen. Die Arbeiten an der zweiten Auflage eines Umweltschutzgesetzes nahmen ihren Fortgang, jedoch keineswegs in dem von Umweltschutzkreisen geforderten Tempo. Entgegen ersten Verlautbarungen gelang es nicht mehr, den Entwurf noch vor Jahresende in die Vernehmlassung zu geben, woran nach Ansicht der Behörden die juristische Kompliziertheit der Materie schuld war. Demgegenüber übte die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) heftige Kritik am zuständigen Departementsvorsteher Bundesrat Hürlimann: seit seinem Amtsantritt seien kaum Fortschritte erzielt worden und der Umweltschutz sei zu einer Nebenaufgabe der Politik herabgesunken. Der Eindruck, dass sich die traditionellen politischen Parteien zuwenig für die Erhaltung der Umwelt einsetzten, führte in der Westschweiz zur Teilnahme von spezifischen Umweltschutzparteien an den Wahlen.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Eine sinnvolle und einfache Massnahme zur Bekämpfung der Luftverunreinigung an der Quelle stellt das Obligatorium für die Ölfeuerungskontrolle dar. Der Nationalrat überwies eine entsprechende Motion Ganz (sp, ZH) jedoch nur als Postulat, weil Bundesrat Hürlimann versprach, diese Frage im Rahmen des neuen Umweltschutzgesetzes zu regeln. Nötig scheint eine bundesrechtliche Vorschrift auf jeden Fall zu sein; einer vor Jahren erlassenen Empfehlung des Amtes für Umweltschutz haben bisher nur acht Kantone Folge geleistet.

Gesetzliche Grundlagen für die obligatorische Kontrolle der Ölheizungen (Mo. 76.376)

Auparavant, l'exécutif et le législatif s'étaient occupés d'un autre aspect de l'AVS, à savoir l'âge donnant droit à ses prestations, suite à une initiative déposée en 1975 par les POCH et le PSA. Dans son message du 21 mars, le gouvernement propose au parlement d'inviter le peuple et les cantons à rejeter l'initiative sans lui opposer de contre-projet. Cela notamment parce que son application entraînerait une augmentation des cotisations des assurés et employeurs d'un tiers environ ou une réduction d'un quart des prestations. En outre, l'initiative ne permet pas de combattre efficacement le chômage. Pour les initiateurs, et en particulier pour leur représentant, W. Carobbio (psa, TI), cette argumentation, reprise en juin lors du débat du Conseil national par le conseiller fédéral Hürlimann, tombe à faux. En effet, d'une part, la réduction de l'âge de la retraite, sans être une panacée, aurait certainement des effets positifs sur le marché du travail; d'autre part, le financement de cet abaissement pourrait parfaitement se faire sans toucher aux cotisations ni aux prestations, en recourant à une augmentation des subventions de la Confédération. Préférant l'examen futur d'un système de retraite flexible, promis par le chef du DFI qui s'est référé au postulat de Gabriellé Nanchen (ps, VS) déposé en 1973, la majorité du Conseil suivit les recommandations de l'exécutif. La chambre des cantons fit de même à fin septembre, à l'unanimité et sans débat.

Initiative populaire visant à abaisser l'âge de la retraite des hommes (à 60 ans) et pour les femmes (à 58 ans; BRG 77.028)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Umweltschutzes verstärkte sich. Der Ministerrat der OECD legte eine Grundsatzerklärung über die Umweltpolitik und ein eingehendes Aktionsprogramm vor. Die Erklärung bestätigte insbesondere den von der Organisation bereits vorher anerkannten Verursachergrundsatz, der den Urheber von Verunreinigungen verpflichtet, die mit deren Beseitigung verbundenen Kosten zu tragen. Die Schweiz war bei den Beratungen durch Bundesrat Hürlimann vertreten. Zahlreiche europäische Umweltschutzverbände vereinigten sich in Strassburg zu einer «Aktion Umweltschutz Europa» und veröffentlichten eine europäische Umweltschutzcharta.

Verstärkte internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes