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  • Hafner, Ursula (sp/ps, SH) NR/CN

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Von FDP-Nationalrat Bührer (SH) bekämpft wurde eine Motion Hafner (sp, SH), die zum Ziel hatte, die bei der direkten Bundessteuer erlaubten Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen. Die Befürworter aus der SP-Fraktion begrüssten die Besserstellung der durch das „Armutsrisiko Kind“ stark betroffenen unteren Einkommensschichten. Bührer dagegen befürchtete eine Mehrbelastung des Mittelstandes und eine Abkehr von der Maxime der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Obwohl sich der Bundesrat zur Entgegennahme als Postulat bereit erklärte, wies der Rat den Vorstoss zurück.

Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen

Bereits Ende August hatte Ursula Hafner (SH) ihr Amt als Fraktionspräsidentin auf die neue Legislatur hin zur Verfügung gestellt. Als Nachfolger wurde Ende November der Tessiner Nationalrat Franco Cavalli gewählt, der als entschiedener EU-Befürworter aus der lateinischen Schweiz grosse Unterstützung erhielt. Bei der parteiinternen Ausmarchung konnte er sich gegen den von Parteipräsidentin Koch unterstützten Nationalrat Strahm (BE) durchsetzen.

Wechsel beim SP-Fraktionspräsidium

46 amtierende Nationalräte und 17 Ständeräte sind auf Legislaturende aus ihrem Rat ausgetreten. Unter den 46 zurücktretenden Nationalräten versuchten sechs den Übertritt in den Ständerat: Comby (fdp, VS), Dettling (fdp, VS), Epiney (cvp, VS), Gros (lp, GE), Hafner (sp, SH) und Schmid (svp, BE). Bei den Bundesratsparteien hatten die SP und die FDP je neun, die CVP zwölf und die SVP fünf Rücktritte zu verzeichnen. Bei den kleineren Parteien verzichteten insgesamt fünf Personen auf eine Wiederwahl: ein Grüner, zwei FP-Politiker, ein LdU-Mitglied und ein Schweizer Demokrat. Aus dem Ständerat traten sechs FDP-Politiker, sieben der CVP, drei der SVP und einer der SP zurück. Die Rücktrittsquote im Nationalrat blieb im Vergleich zu den Wahlen 1995 unverändert auf 24%. Im Ständerat betrug sie 37%. Bei den Frauen fiel die Rücktrittsquote etwas geringer aus. Von den 45 amtierenden Nationalrätinnen demissionierten deren acht (18%), den Ständerat verliess Rosemarie Simmen (sp, SO) als einzige von sieben Amtsinhaberinnen. Zahlreiche prominente Politiker hatten ihren Rücktritt eingereicht; darunter Bonny (fdp, BE), Carobbio (sp, TI), Iten (fvp, ZG), Mühlemann (fdp, TG), Onken (sp, TG), Rhinow (fdp, BL), Stamm (cvp, LU), FDP-Vizepräsident Tschopp (GE), Uhlmann (svp, TG) und Zimmerli (svp, BE).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 1999

Bei den Ständeratswahlen ging es um die Besetzung von 40 der 46 Ratssitze. Die Kantone Graubünden, Zug, Appenzell-Innerrhoden und Obwalden hatten ihre Vertretungen bereits früher bestimmt. 17 amtierende Parlamentarier verzichteten auf eine Wiederwahl. Die Zahl der Rücktritte war damit gegenüber 1995 (11) stark angewachsen. Nur 28 der 40 zu bestellenden Ständeratsmandate konnten am ersten Wahltag vom 24. Oktober vergeben werden. Parteipolitisch hatte sich am 24. Oktober nicht viel verändert. Die SP verlor im Kanton Freiburg mit dem Abgewählten Aeby einen Sitz, den sie allerdings in Solothurn durch Leuenberger (sp) kompensieren konnte. Leuenbergers Sitz ging der CVP verlustig, die dagegen – auf Kosten des Widersachers SP – im Kanton Thurgau einen Sitz erobern konnte. Die Fraktionspräsidentin der SP, Ursula Hafner (SH), schaffte den Übertritt vom National- in den Ständerat nicht und schied aus dem Parlament aus.

Resultate Ständeratswahlen 1999

Nachdem das Stimmvolk am 13. Juni sowohl eine Änderung des IV-Gesetzes, welche durch einen Finanztransfer von der EO zur IV eine gewisse Stabilisierung der materiellen Situation dieses Sozialversicherungszweiges gebracht hätte, als auch die Mutterschaftsversicherung, die vorderhand aus einem gemeinsamen Fonds mit der EO gespiesen worden wäre, abgelehnt hatte, reichte Ständerätin Brunner (sp, GE) eine Motion ein, welche verlangte, dass die überschüssigen Mittel des EO-Ausgleichsfonds der IV zugute kommen. Zudem sollte der Beitragssatz für die EO gesenkt und jener für die IV angehoben werden. Der Bundesrat anerkannte, dass hier Handlungsbedarf besteht, wollte die Frage aber auf den zweiten Teil der 4. IV-Revision verschieben, weshalb er Umwandlung in ein Postulat beantragte. Dieses wurde aber vom Rat, welcher eine Präjudizierung künftiger Entscheide befürchtete, mit 28 zu 5 Stimmen abgelehnt. Im Nationalrat reichte Hafner (sp, SH) eine gleichlautende Motion (99.3317) ein. Erneut war der Bundesrat bereit, das Anliegen in Postulatsform anzunehmen. Der Vorstoss wurde aber von Hess (cvp, ZG) bekämpft und somit vorderhand der Diskussion entzogen. Einer Motion (99.3527) Bangerter (fdp, BE), welche verlangte, der EO-Beitragssatz sei ohne Kompensationen um 0,1% zu senken, wurde von Thanei (sp, ZH) opponiert und die Behandlung deshalb ebenfalls aufgeschoben.

Motion überschüssigen Mittel des EO-Ausgleichsfonds der IV zugute kommen. EO-Beitragssatz senken

Nachdem der Nationalrat ein Postulat seiner SGK überwiesen hatte, welches den Bundesrat ersucht, eine Finanzierung der EO über allgemeine Bundesmittel zu prüfen, zog Hafner (sp, SH) ihre Motion zurück (Mo. 97.3096), welche verlangte, die EO sei aus dem EMD-Budget zu bezahlen.

Postulat Finanzierung der EO über allgemeine Bundesmittel

Vor der Schlussabstimmung kündigte Nationalrat Suter (fdp, BE) im Namen der Behindertenverbände das Referendum gegen diese Gesetzesrevision an. Die Nationalrätinnen Hafner (sp, SH) und Gonseth (gp, BL) sicherten ihm die Unterstützung ihrer Parteien zu. Die Fraktionen der SP, GP und LdU/EVP votierten denn auch geschlossen gegen die Vorlage. Die CVP unterstützte offiziell den Beschluss, doch stimmten mehrere ihrer Abgeordneten dagegen oder enthielten sich der Stimme. Das Referendum wurde von der Schweizer Paraplegikervereinigung und vom Schweizerischen Invalidenverband mit Unterstützung der Dachorganisation der Behindertenhilfe Askio ergriffen und mit 77'580 gültigen Unterschriften Mitte Oktober eingereicht.

Vierte IV-Revision (BRG 01.015)
Dossier: Vierte IV-Revision (1990-2003)

Im Nationalrat wurden mehrere Motionen zum BVG behandelt. Hafner (sp, SH) forderte den Bundesrat auf, eine lückenlose Versicherung des Invaliditätsrisikos aller Personen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass faktische Vorbehalte aus gesundheitlichen Gründen vermieden werden. Hochreutener (cvp) wollte den Bund verpflichten, den Alterssparprozess, der im BVG nach Vollendung des 24. Altersjahres beginnt, zugunsten eines flexiblen Altersrücktritts auf 21 anzusetzen (Mo. 98.3336), sowie für die Vorsorgeerinrichtungen eine spezielle Rechtsform einzuführen, die ihnen mehr Handlungsspielraum bietet (Mo. 98.3013). Alle drei Vorstösse wurden auf Antrag des Bundesrates in Postulate umgewandelt.

mehrere Motionen zum BVG

Mit einer Motion schlug Hafner (sp, SH) (Mo. 96.3213) die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer als Finanzierungsbeitrag für die AHV vor. Demzufolge sollte der Bund einen Steuersatz von 6% erheben und den Kantonen einen Drittel des Ertrages abgeben. Für die Finanzierung der AHV würde so in Ergänzung zum verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrwertsteuerprozent rund CHF 1 Mrd. zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, die Motionärin hielt allerdings an der verpflichtenden Form fest. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion jedoch mit 62 zu 102 Stimmen ab.
Zur Kapitalgewinnsteuer siehe oben.

Motion Hafner für die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Auch das Parlament vertröstete sich grösstenteils auf das Stabilisierungsprogramm 98 und das Haushaltsziel 2001. Als Erstrat lehnte der Ständerat zwei Rückweisungsanträge Uhlmann (svp, TG) und Weber (ldu, ZH) ab, die ein Defizit von maximal CHF 6 Mrd. bzw. CHF 7 Mrd. zulassen wollten. Dem befristeten Lohnopfer des Bundespersonals von höchstens 3% stimmte er zu, wobei er dieses gemäss dem Kommissionsantrag abstufte. Einen Antrag Seiler (svp, SH), der untere Lohnkategorien von der Lohnkürzung ausnehmen wollte, lehnte er ab, ebenso wie einen Antrag Frick (cvp, SZ), der die Parlamentarierentschädigungen kürzen wollte. Der Ständerat folgte durchwegs seiner Finanzkommission und sanktionierte schliesslich ein Defizit von CHF 7.78 Mrd. Auch im Nationalrat waren drei Rückweisungsanträge chancenlos. Die SVP verlangte Kürzungen von CHF 2.4 Mrd., der LdU ein Defizit von höchstens CHF 7 Mrd. und die Demokratische Fraktion ein solches von höchstens CHF 4 Mrd. Wie im Ständerat war auch in der grossen Kammer das Lohnopfer der Bundesbeamten Zankapfel. Während ein Antrag Hafner (sp, SH) tiefere Lohnklassen vor Abstrichen bewahren wollte, forderte Blocher (svp, ZH) eine generelle Besoldungsrevision und einen Abbau von 100 Stellen. In einer «unheiligen Allianz» brachten Linke und SVP lineare Lohnkürzungen zu Fall. Ansonsten folgte auch der Nationalrat seiner Finanzkommission und lehnte unter anderem einen Antrag Blocher, den Etat für die Flüchtlingshilfe um CHF 47 Mio. zu kürzen, ab. Die SP hatte keinen Erfolg mit Angriffen auf die Mittel des EMD, und die Lastwagenlobby scheiterte erneut mit dem Versuch, die Entwicklung eines Fahrleistungsmessgerätes zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu stoppen. Den Bauern versagte der Nationalrat den Wunsch, die von der Kommission um CHF 10 Mio. gekürzten Finanzen für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wieder aufzustocken. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat bei den meisten Positionen dem sparfreudigeren Nationalrat an. Abstriche von CHF 40 Mio. bei der Rüstung lehnte er aber ab und ging auch auf einen Vermittlungsantrag für eine Reduktion von CHF 16 Mio. nicht ein. Auch bezüglich des Lohnopfers hielt der Ständerat an seiner Position fest. Der Nationalrat lehnte zwar lineare Lohnkürzungen erneut ab, verweigerte mit Hilfe der SVP aber auch eine Aufstockung des Budgets. Der Bundesrat stellte deshalb Einsparungen andernorts beim Personal in Aussicht.
Zum Lohnopfer der Bundesbeamten siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).

Voranschlag 1998

Mit der Wahl Kochs begab sich die SP fest in Frauenhand; an ihrer Spitze standen neben Koch die Fraktionspräsidentin Ursula Hafner (SH) und die Parteisekretärin Barbara Haering Binder (ZH). Nachdem Haering Binder aber schon bei der Wahl Kochs hatte durchblicken lassen, dass sie Hämmerle bevorzugt hätte, kam es Anfang Dezember zum öffentlichen Zerwürfnis. Haering Binder gab ihren Rücktritt auf März 1998 bekannt. Der Eklat machte deutlich, dass die SP-Fraktion auch ein halbes Jahr nach der Wahl Kochs noch in ein «Koch»- und ein «Bodenmann/Hämmerle»-Lager gespalten war. Die SP-Frauen Schweiz stellten sich in einer Pressemitteilung hinter ihre Präsidentin.

SP fest in Frauenhand nach der Wahl Kochs

In der Sommersession reichte Ursula Hafner (sp, SH) eine von 66 Parlamentariern mitunterzeichnete Motion ein, die die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangt. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 6% ergäbe sich ein Ertrag von rund 1.5 Mrd., den die Motionärin hauptsächlich für die AHV einsetzen möchte.

Motion Hafner: Eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer

Zum Streit kam es um den SP-Fraktionsvorsitz. Die Nachfolge von Ursula Mauch (AG) sollte einerseits ein Vertreter der Romandie, andererseits eine Frau übernehmen. Der Vorschlag von François Borel (NE) und Barbara Haering Binder (ZH), sich den Fraktionsvorsitz im Doppelpräsidium zu teilen, stiess parteiintern aber auf Opposition. Schliesslich wurde Ende November Ursula Hafner (SH) zur neuen Fraktionspräsidentin gewählt.

Streit um den SP-Fraktionsvorsitz

Der Bundesrat ernannte den Urner Seminarlehrer Leo Brücker-Moro zum neuen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen. Der CVP-Mann übernimmt diese Funktion von SP-Nationalrätin Ursula Hafner (SH), welche die Kommission vier Jahre präsidiert hatte. Um ihre Rolle als Vermittlerin jugendlicher Anliegen und Probleme zu verstärken, erhält die EKJ ein eigenes Sekretariat mit einer 70%-Stelle im Bundesamt für Kultur.

Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen

L'examen pédagogique des recrues, effectué lors du recrutement et ayant pour but de tester les connaissances des jeunes gens astreints au service militaire, a été fortement remis en cause. La contestation a été provoquée par une des conclusions de l'enquête menée sur les résultats de 1991 prétendant que les recrues ayant le mieux réussi les examens sont celles dont la mère n'exerce pas de profession. D'aucuns, en particulier les milieux féministes, ont contesté l'existence d'un tel phénomène et ont mis en doute la validité scientifique de ces enquêtes. Le principal problème résiderait, selon eux, dans le manque de représentativité de la population interrogée, où l'absence de femmes a été mise en évidence. Lors des débats sur l'organisation de l'armée, Ursula Hafner (ps, SH) a tenté, au sein de la commission du Conseil national, de faire supprimer la disposition prévoyant la mise en place des examens pédagogiques des recrues et a suggéré que les moyens ainsi libérés soient affectés à une recherche portant sur l'ensemble de la jeunesse en Suisse. Bien que rejetée, cette proposition a été reprise en plénum par Pia Hollenstein (pe, SG). Là aussi, le refus fut large. Au niveau de l'administration fédérale, il a cependant été précisé que des efforts seront consentis pour augmenter la représentativité de ces examens, notamment en étudiant la possibilité d'interroger des hommes non-astreints au service et des jeunes femmes.

Loi sur l'armée et l'administration militaire (LAAM) (MCF 93.072)
Dossier: Armee 95

Mit einer Motion forderte die abtretende Präsidentin der Eidg. Jugendkommission, die Schaffhauser SP-Nationalrätin Ursula Hafner, der Bundesrat solle die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlaments schaffen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde der Vorstoss von Nationalrat Bischof (sd, ZH) bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben. Im Ständerat wurde eine analoge Motion Frick (cvp, SZ) mit Einverständnis des Motionärs als Postulat überwiesen. Bundesrätin Dreifuss unterstützte den Vorstoss als wichtigen Beitrag gegen eine gewisse Politikverdrossenheit der Jugend. Einer Institutionalisierung des eidgenössischen Jugendparlaments gegenüber zeigte sie sich - vor allem auch aus finanzpolitischen Überlegungen - eher skeptisch, wollte sich aber anderen Formen der jugendlichen Politikmitarbeit keineswegs verschliessen.

Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlaments

Das Parlament überwies mehrere Vorstösse, die Massnahmen anregten, welche entweder mit den dringlichen Massnahmen zur Arbeitslosenversicherung eingeführt wurden, oder die der Bundesrat zumindest teilweise in seinen Vorschlag zur 2. Teilrevision des AVIG aufnehmen wollte. In Anbetracht der laufenden Gesetzgebung wurden alle diese Vorstösse nur in der Postulatsform überwiesen. Der Nationalrat verabschiedete so praktisch diskussionslos ein Postulat Carobbio (sp, TI) zur Ausdehnung der Schlechtwetterentschädigung (Po. 92.3243), eine Motion Leuenberger (sp, SO) zur Aufhebung des Beitragsplafonds (Mo. 92.3342), eine Motion Hafner (sp, SH) für eine Verbesserung der ALV (Mo. 92.3388), eine Motion Goll (sp, ZH) für gleiche Rechte für arbeitslose Mütter (Mo. 92.3444), ein Postulat Dünki (evp, ZH) zur Aufhebung der Höchstgrenze für die Ausschüttung von Taggeldern sowie der Stempelpflicht (Po. 92.3538), eine Motion Cavadini (fdp, TI) zur Unterstützung für jugendliche Arbeitslose (Mo. 92.3578), eine Motion Bircher (sp, AG) für eine verstärkt bildungspolitische Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung (Mo. 92.3583), ein Postulat Hafner (sp, SH) für eine Verbesserung der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsämter (Po. 92.3589), eine Motion Dünki (evp, ZH) für mehr Solidarität in der ALV (Mo. 93.3134), ein Postulat Hafner (sp, SH) zur Vertretung der Arbeitslosenkomitees in der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung (Po. 93.3165), eine Motion Zisyadis (pda, VD) zur Heraufsetzung der Höchstgrenze für den massgebenden Lohn (Mo. 93.3181) sowie ein Postulat Iten (cvp, NW) zur mittelfristigen Sicherung der Finanzierung der ALV (Po. 93.3472).

Parlament überwies mehrere Vorstösse zur Revision des AVIG
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Auch das Parlament befasste sich bereits vor Bekanntwerden der bundesrätlichen Vorschläge mit der weiteren Ausgestaltung der ALV. In mehreren Motionen forderte die Ratslinke eine Erhöhung der Bezugsdauer, administrative Erleichterungen und die Unterstützung von Beschäftigungsprogrammen (Mo. 91.3297, 91.3404, 91.3409, 92.3063 und 92.3082). Im Gegensatz zum Bundesrat verlangten die Sozialdemokraten dabei aber eine nach Einkommen gestaffelte Erhöhung der Taggelder auf bis zu 95% des vorherigen Lohnes. Mit Ausnahme einer abgelehnten Motion Zisyadis (pda, VD) (Mo. 91.3379) wurden diese Vorstösse als Postulate angenommen. Zwei Postulate Maître (cvp, GE) für eine Aufhebung der Wartefristen sowie eine Erleichterung bei den Kontrollen der Arbeitslosen durch die Arbeitsämter wurden ebenfalls überwiesen (Po. 92.3338 und 91.3413). Zwei weitere SP-Motionen (Leuenberger, SO (Mo. 92.3342) und Hafner, SH) (Mo. 92.3388) wurden von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und somit vorderhand der parlamentarischen Diskussion entzogen.

Linke fordern Überarbeitung des ALV (Erhöhung der Bezugsdauer, administrative Erleichterungen, Unterstützung von Beschäftigungsprogrammen)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Die zuständige Nationalratskommission unter Präsident Deiss (cvp, FR) trat zwar oppositionslos auf den Entwurf des Bundesrates ein, verlangte aber nach einer ersten Lesung weitere Abklärungen durch eine Subkommission und durch die Verwaltung. Schliesslich verabschiedete sie einen leicht modifizierten Vorschlag, welcher die Mobilität der bis 45-jährigen deutlich verbessert, ohne deswegen die Betriebstreuen zu benachteiligen. Die Kommission sah neu vor, dass der Versicherte neben der allfälligen Eintrittsleistung und den eigenen Beiträgen zwischen dem 25. und dem 45. Altersjahr pro Jahr einen Zuschlag von 5% erhält. Ab 45 Jahren verdoppelt sich so das Mitnahmekapital, womit die volle Freizügigkeit erreicht ist, allerdings nur unter der Bedingung, dass in der alten Kasse die Beiträge paritätisch gestaltet waren. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates – und im Entgegenkommen an die Kassen – setzt der Sparprozess fünf Jahre später ein, steigt aber um ein Prozent mehr pro Jahr. Ebenfalls als Konzession an die Kassen wurde der Verzicht auf einen einheitlichen technischen Zinssatz verstanden: Anstatt den heute gebräuchlichen Zinssatz von vier Prozent für alle vorzuschreiben, gab die Kommission dem Bundesrat die Kompetenz, innerhalb einer Bandbreite von mindestens einem Prozent zu differenzieren, was in der Praxis zu Eckwerten zwischen 3,75 und 4,75% führen dürfte.

Der Rat folgte mit unwesentlichen Detailkorrekturen den Anträgen seiner Kommission. Die Vorlage wurde schliesslich einstimmig zuhanden dés Ständerates verabschiedet. Auf der Strecke blieben die Anträge Hafner (sp, SH) und Nabholz (fdp, ZH), wonach bei einer Ehescheidung die Pensionskassenansprüche hälftig zu teilen seien. Die Mehrheit des Rates erinnerte an die anstehende Revision des Scheidungsrechts und wollte das Mass der Aufteilung bis dahin den Gerichten überlassen. Mit dem Hinweis auf die kommende Revision der Arbeitslosenversicherung wurde ein Antrag Brunner (sp, GE), bei Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen sei die volle Freizügigkeit unbekümmert des Alters zu gewähren, ebenfalls abgelehnt. Keine Chance hatten auch die Anträge Loeb (fdp, BE) für eine Übergangsfrist von drei Jahren sowie jener einer Kommissionsminderheit unter Bortoluzzi (svp, ZH) für eine Anpassungszeit von fünf Jahren. Der Rat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit, welche betonte, das Inkrafttreten der Freizügigkeit sei dringlich und werde ohnehin nicht vor 1995/96 möglich sein.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Petition, welche eine Revision des EOG und des OR in dem Sinn verlangte, dass in Fällen, in denen ein Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut, seine Frau während seines Militärdienstes ihrer Arbeit fernbleiben kann und dennoch ihren Lohn im gleichen Umfang weiterbezieht, wie sie ihn erhielte, wenn sie als Mann Militärdienst leistete (Pet. 90.2005) (für eine als Postulat überwiese Motion Hafner (sp, SH) mit ähnlichem Inhalt) siehe hier). Der Rat gab der Petition keine Folge, überwies aber ein Postulat seiner Petitions- und Gewährleistungskommission, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Rahmen des EOG die Einführung einer Zulage für Erziehungsaufgaben zu prüfen. Der Ständerat gab der Petition ebenfalls keine Folge, verwies aber, in zustimmendem Sinn, ausdrücklich auf das Postulat des Nationalrate.

Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut,

Die Kinder- und Jugendliteratur soll ab 1991 besser gefördert werden. In Erfüllung eines 1988 überwiesenen Postulats Hafner (sp, SH) überprüfte das BAK seine Unterstützungspraxis und arbeitete neue Richtlinien des EDI aus. Dies gab der Bundesrat bei der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Danuser (sp, TG) bekannt, welche eine Erhöhung der entsprechenden Subventionen verlangt hatte.

Kinder- und Jugendliteratur

Les Chambres ont accepté, en 1990, l'arrêté fédéral pour une utilisation économe et rationnelle de l'énergie, visant à contribuer à un approvisionnement suffisant, sûr, diversifié et compatible avec l'environnement. Parmi les prescriptions qu'il contient, figurent les décomptes individuels des frais de chauffage et d'eau chaude, l'indication de la consommation énergétique des appareils, des installations et des véhicules, certaines mesures d'économie d'énergie (régime d'autorisation pour l'installation d'un chauffage électrique fixe par exemple), les conditions de raccordement des autoproducteurs et l'encouragement de l'utilisation et de la recherche dans le domaine des énergies alternatives. Cependant, cette acceptation ne s'est pas faite sans mal. Lors de son traitement par le Conseil national, en tant que première chambre, deux camps s'affrontèrent. D'un côté, les "minimalistes" qui ne voulaient pas de cet arrêté et s'opposèrent, sans succès, à l'entrée en matière et, de l'autre côté, les "maximalistes" qui souhaitaient un texte plus sévère et qui, de ce fait, déposèrent un grand nombre de propositions de minorité ayant avorté. Lors du débat d'entrée en matière, le groupe libéral, une majorité de la fraction UDC et une minorité des radicaux contestèrent l'arrêté, arguant qu'il était inutile, contre-productif, unilatéral (électricité seule visée), anti-fédéraliste, difficile à mettre en oeuvre et problématique au niveau de l'intégration européenne (Entrée en matière votée par 126 voix contre 36). Lors de la discussion de détail, les groupes socialiste, écologiste et indépendant-évangélique cherchèrent en vain à réintroduire des prescriptions tarifaires, des prix calculés selon les coûts marginaux, une taxe énergétique ainsi qu'une interdiction du chauffage électrique. La seule proposition de minorité ayant trouvé grâce aux yeux de la majorité de la chambre basse fut celle de la députée Hafner (ps, SH) encourageant spécifiquement la chaleur solaire. La prolongation, souhaitée par la droite, du délai de 7 à 15 ans pour introduire les décomptes individuels fut aussi refusée, tout comme l'exclusion de l'eau chaude de ce calcul pour les nouveaux bâtiments (Cette disposition a par contre été adoptée pour les anciens bâtiments). Entre ces positions extrêmes se retrouvèrent le groupe démocrate-chrétien et Adolf Ogi, favorables à ce droit fédéral anticipé, le second mentionné en raison de l'entrée en vigueur tardive (1994/95) de la future loi sur l'énergie. Lors de la votation à l'appel nominal, l'arrêté fut accepté par 123 voix contre 32 – ces dernières étant principalement radicales, démocrates du centre et libérales – avec 25 abstentions, dues pour l'essentiel aux radicaux.

L'arrêté fédéral pour une utilisation économe et rationnelle de l'énergie (MCF 88.077)
Dossier: Energie 2000

Der Umbruch in den Ländern Osteuropas bringt auch den Schweizer Jugendlichen konkrete Vorteile: Die Durchführung von Jugendprojekten und damit die Zusammenarbeit zwischen Ost und West werden verstärkt. Das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellte erstmals einen Fonds von 1 Mio Franken, verteilt auf die nächsten drei Jahre, für Jugendprojekte mit osteuropäischen Partnern zur Verfügung. An der dritten Europäischen Jugendminister-Konferenz in Lissabon unterstützte die von Bundesrat Cottiangeführte Delegation das Projekt eines zweiten europäischen Jugendzentrums, das in Osteuropa errichtet werden soll. Wie im bestehenden Zentrum in Strassburg, das direkt vom Europarat finanziert wird, sollen dort Jugendleiter aus ganz Europa geschult werden. Neben dieser zentraler Jugendleiter-Ausbildung existiert auch ein Europäischer Jugendfonds, mit dem konkrete Projekte, Studien und Seminarien unterstützt werden. In einem überwiesenen Postulat Hafner (sp, SH) wird der Bundesrat ersucht, den freiwilligen Beitrag des Bundes an diesen Fonds von 1991 an allmählich auf 100 Prozent des obligatorischen Beitrags zu erhöhen.

Fonds von 1 Mio Franken, Jugendprojekte mit osteuropäischen Partnern Projekt eines zweiten europäischen Jugendzentrums, Europäischer Jugendfonds,