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  • Hefti, Thomas (fdp/plr, GL) SR/CE
  • Favre, Laurent (fdp/plr, NE) NR/CN

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Zum Abschluss seiner politischen Karriere wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) ins Ständeratspräsidium gewählt. 1985 war er ins Walliser Parlament gewählt worden. Ab 1997 gehörte er der Kantonsregierung an, wo er auch noch zwei Jahre verblieb, nachdem er 2007 in den Ständerat gewählt worden war. Zum vierten Mal in der Geschichte des Bundesstaates präsidierte damit ein Walliser die kleine Kammer. Fournier erhielt 41 von 42 gültigen Stimmen, zwei der 45 ausgeteilten Wahlzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name. Die scheidende Präsidentin, Karin Keller-Sutter (fdp, SG), dankte ihrem Nachfolger für die gute Zusammenarbeit. In seiner Rede gab Fournier den Dank zurück und lobte die St. Gallerin für ihre effiziente Arbeit und wünschte ihr – im Hinblick auf die anstehende Wahl in den Bundesrat – Glück für ihre weitere Arbeit.
Zum ersten Vizepräsidenten und damit zum voraussichtlichen Nachfolger Fourniers wurde Hans Stöckli (sp, BE) bestimmt. Der Bieler erhielt 34 von 40 gültigen Stimmen. Von den 43 ausgeteilten Wahlzetteln kamen 2 leer und einer ungültig zurück. Auf 6 Bulletins standen andere Namen. Als amtierende zweite Vizepräsidentin wäre eigentlich Géraldine Savary (sp, VD) für das erste Vizepräsidium an der Reihe gewesen. Da sie aber angekündigt hatte, bei den Wahlen 2019 nicht mehr anzutreten, kam Stöckli zum Handkuss, was die für ständerätliche Verhältnisse doch recht bescheidene Stimmenzahl zu erklären vermag. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Alex Kuprecht (svp, SZ) gewählt. Er erhielt 40 von 42 Stimmen, zwei der 44 ausgeteilten Wahlzettel blieben leer und auf zwei weiteren stand ein anderer Name als der des Schwyzers. In der Folge wurden Thomas Hefti (fdp, GL) zum Stimmenzähler (43 ausgeteilte Wahlzettel, 1 leer, 42 für Hefti) und Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) zur Ersatzstimmenzählerin gewählt (44 ausgeteilte Wahlzettel, 2 leer, 1 Diverse, 41 Stimmen für Häberli-Koller). Damit war das Büro-SR für das letzte Jahr der 50. Legislatur besetzt.

Wahl ins Ständeratspräsidium 2018/19
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Nachdem der Bundesrat in seiner Botschaft vom Mai 2018 vorgeschlagen hatte, das derzeit befristete Wasserzinsmaximum doch nicht auf CHF 80 pro Kilowatt Bruttoleistung zu senken, sondern dieses in der Höhe von CHF 110 bis ins Jahr 2024 beizubehalten, zeigte sich im August auch die UREK-SR mit zehn zu zwei Stimmen mit diesem Entscheid einverstanden. Eine Senkung des Wasserzinsmaximums hätte gemäss deren Befürwortern den Vorteil, dass Wasserkraftwerksbetreiber entlastet und Arbeitsplätze in den Bergregionen gesichert würden. Dem gegenüber standen jedoch die Randregionen, die in der Vernehmlassung ein finanzielles und regionalpolitisches Interesse an angemessen hohen Wassernutzungsentschädigungen geltend gemacht hatten. Im Zentrum der bundesrätlichen Vorlage steht erstens die Änderung des Wasserrechtsgesetzes mit der Weiterführung des oben erwähnten Zinses bis ins Jahr 2024. Zweitens soll gleichzeitig die von der nationalrätlichen Energiekommission eingereichte Motion (14.3668) zur Wasserzinsregelung nach 2019 abgeschrieben werden. Als dritter Punkt sah der Bundesrat in seinem Entwurf vor, dass bei Investitionen in Wasserkraftanlagen die Wasserzinsen für einen Zeitraum von zehn Jahren entfallen sollen. Damit soll ein gewisser Fördermechanismus für den Ausbau der Wasserkraft Einzug haben. Als vierter Punkt sollen die Behördenzuständigkeiten bei der Wasserkraftnutzung von Grenzgewässern präzisiert werden. Mit diesen vier Vorschlägen des Bundesrates zeigte sich eine Mehrheit der Kommission einverstanden. In Ergänzung zum bundesrätlichen Entwurf verlangte die Kommissionsmehrheit jedoch fünftens, dass nach 2024 bei der Regelung der Wasserzinsabgabe ein fixer und ein variabler Teil erarbeitet werden soll. Als letztes Element der Vorlage verlangte die Kommissionsmehrheit zusätzlich, dass die bestehenden Regelungen weitergeführt werden sollten, falls in der Revision des StromVG kein marktnahes Strommarktmodell termingerecht in Kraft treten würde. Die UREK-SR nahm die gesamte Vorlage schliesslich einstimmig bei einer Enthaltung an.

Obwohl es sich bei dieser Vorlage nur um eine Übergangsvorlage handelte, sorgte das Thema Wasserrechtsgesetzesänderung in der Herbstsession 2018 im Ständerat für viel Diskussionsstoff. Dabei wurden drei grosse Konflikte ersichtlich: Der erste Konflikt behandelte die Frage nach der Höhe des Wasserzinsmaximums selber. Eine Kommissionsminderheit Luginbühl (bdp, BE) plädierte im Rat dafür, das Maximum in Art. 49 Abs. 1 WRG nicht bei CHF 110 zu belassen, sondern dieses auf CHF 90 zu senken. Die Minderheit begründete dies damit, dass die Probleme der Wasserkraft nicht einfach nur auf ruinöse Unternehmensstrategien zurückzuführen seinen, wie dies gemäss Martin Schmid (fdp, GR) die Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung angedeutet hatte, sondern die Wasserzinsabgaben mit einem Anteil von beinahe einem Drittel der Gestehungskosten einfach zu hoch seien und die Wasserkraftwerke dadurch belasteten. Mit einer Senkung des Wasserzinses und der damit verbundenen Unterstützung der Unternehmen könnten zudem Arbeitsplätze in den Randregionen gesichert werden. Im internationalen Vergleich sei die Abgabe zudem viel zu hoch und die Idee des Wasserzinses, einer Abgabe der Konsumenten an die Berggebiete, sei schon in der NFA eingebunden. Gerade letzteres Argument konterte aber beispielsweise Thomas Hefti (fdp, GL) vehement und unterstrich, man dürfe die NFA und den Wasserzins nicht gegeneinander ausspielen, da dies zwei völlig verschiedene Instrumente seien.
Befürworter der 110-Franken-Obergrenze deuteten darauf hin, dass die jeweiligen Kantone nicht gezwungen seien, die CHF 110 einzufordern. Sie könnten auch einen viel tieferen Wasserzins berechnen, um die Wasserkraftwerke nicht aufs Spiel zu setzen und sich dadurch selber zu schaden. Genannt wurden in der Diskussion beispielsweise die Kantone Jura mit einem sehr tiefen Wasserzins von nur CHF 40 oder der Kanton Waadt mit CHF 80. Einige Ratsmitglieder waren zudem der Meinung, dass eine Senkung des Wasserzinses die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen nicht stärke und man vielmehr auch auf das interne Verrechnungswesen schauen müsse.
Die zwei weiteren Konflikte fanden sich in Art. 49 Abs. 1bis WRG. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates hatte die Kommissionsmehrheit – wie schon in der Einleitung angedeutet – zwei zentrale Änderungen vorgenommen. Eine davon war, dass sie im Gesetz verankern wollte, dass der Bundesrat für die Zeit nach dem 1. Januar 2025 den Wasserzins aus einem fixen und einem variablen Teil zusammenzusetzen habe. Bei guter Geschäftslage würden so dank des variablen Teils den Bergkantonen grössere Einnahmen zukommen, während in schlechten Zeiten die Wasserkraftunternehmen weniger stark mit den Wasserzinsen belastet würden. Auch Bundesrätin Doris Leuthard begrüsste die Festlegung dieser Ausgestaltungsvariante, da die Wissenschaft schon jetzt erklärte, dass dies wohl die beste Variante sei und der Bund so viel Aufwand einsparen könnte. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) beantragte dem Rat jedoch, dem Bundesrat keine Vorgabe bei der Ausgestaltung des zukünftigen Wasserzinses im Rahmen der Revision des StromVG zu machen.
Zuletzt gab auch die von der Kommissionsmehrheit ergänzte Klausel im selben Absatz zu reden, die besagt, dass das aktuelle Wasserzinsmaximum automatisch ab dem 1. Januar 2025 verlängert würde, sollte das neue Strommarktmodell nicht rechtzeitig in Kraft treten. Gegen eine solche, ihrer Meinung nach überflüssige, automatische Weiterführung des bisherigen Regimes wehrten sich Roland Eberle (svp, TG) sowie Robert Cramer (gp, GE). Diese Klausel sei ein falscher Anreiz, kein neues Marktmodell zu schaffen, da den Bergkantonen bei einer Verweigerung neuer Marktmodelle eine Weiterführung der bisherigen Praxis gesichert wäre. Für diese Automatisierung sprach sich hingegen unter anderen Werner Hösli aus. Er argumentierte, dies sei eine unbürokratische und effiziente Lösung, die eine erneute Debatte um den Wasserzins bei Ausstehen eines neuen Marktmodells verhindern könne.
In den Detailabstimmungen folgte die Mehrheit der kleinen Kammer in allen Anliegen der Kommissionsmehrheit. So sprach sich der Ständerat mit 30 zu 13 Stimmen dafür aus, das Wasserzinsmaximum bei CHF 110 zu belassen. Betreffend die Einführung des flexiblen Wasserzinses fand sich eine knappe Mehrheit mit 22 gegen 20 Stimmen. Die automatische Verlängerung des Wasserzinsmaximums erachteten 20 Ständerätinnen und Ständeräte als sinnvoll, während sich 15 gegen eine solche aussprachen und fünf sich in dieser Frage enthielten. Stillschweigend folgte der Rat in den übrigen Bestimmungen dem Antrag der UREK-SR und schrieb auf Vorschlag des Bundesrates die Motion der UREK-NR (Mo. 14.3668) ab. In der Gesamtabstimmung herrschte nebst fünf Enthaltungen aber Einigkeit.

Modification de la loi sur les forces hydrauliques (MCF 18.056)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserzins nach 2019

Die Differenzbereinigung in der Revision des Verjährungsrechts stand im Sommer 2018 auf der Agenda des Ständerates. Die zentrale Frage war nach wie vor, ob die absolute Verjährungsfrist für Personenschäden auf zwanzig Jahre verdoppelt oder wie bis anhin bei zehn Jahren belassen werden soll. Letzteres beantragte eine Minderheit der RK-SR um Thomas Hefti (fdp, GL), der für Kongruenz und Konsequenz im Obligationenrecht plädierte, welche im Hinblick auf die ebenfalls zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Dokumente nur mit der zehnjährigen Verjährungsfrist sichergestellt werden könnten. Die Kommissionsmehrheit beantragte jedoch, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen und die Frist bei zwanzig Jahren festzusetzen. Kommissionssprecher Stefan Engler (cvp, GR) betonte auch, dass der Gesetzgeber hier in seiner Entscheidung nicht völlig frei sei, da die zehnjährige Frist vom EGMR für unzureichend befunden worden war, um im Fall eines Asbestopfers das Recht auf Zugang zu den Gerichten zu gewährleisten. Demnach sehe die Kommissionsmehrheit in der zwanzigjährigen Frist «eine angemessene Abwägung zwischen Rechtssicherheit, Opferschutz, Anforderungen des EGMR und noch realistischen Beweismöglichkeiten.» Die Ratsmehrheit schloss sich dieser Argumentation an und hiess die zwanzigjährige Verjährungsfrist mit 38 zu 7 Stimmen gut. Die rückwirkende Übergangsbestimmung, die der Ständerat bei seiner letzten Beratung in die Vorlage eingefügt hatte, führte Kommissionssprecher Engler aus, sei mittlerweile – d.h. nachdem die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer am 1. Juli 2017 ihre Aktivität aufgenommen hat – nicht mehr nötig und sogar schädlich, würde sie doch die Rechtssicherheit für die potenziellen Geldgeber und damit die finanzielle Sicherheit der Stiftung gefährden. Nach Schaffung der Stiftung sei in der vorliegenden Vorlage kein Bedarf für ein Sonderregime für Asbestopfer mehr gegeben, weshalb die Kommission die Streichung der entsprechenden Bestimmung beantragte. Diese und die letzte verbleibende Differenz bezüglich der Neufestlegung der Gründe, die eine Verjährung nicht beginnen oder stillstehen lassen, räumte der Ständerat mit stillschweigender Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates aus, womit das Geschäft für die Schlussabstimmung bereit war. Diese fiel in beiden Räten deutlich zugunsten der Vorlage aus: Der Ständerat stimmte mit 38 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung für das revidierte Verjährungsrecht; der Nationalrat tat dies mit 130 zu 68 Stimmen, wobei sich die SVP-Fraktion geschlossen dagegenstellte, was sich mit ihrer Haltung in der Fristfrage deckte.

Revision des Verjährungsrechts (BRG 13.100)
Dossier: Revision des Verjährungsrechts 2013–2018

In der ersten Sitzung der Wintersession 2017 schritt die kleine Kammer zur Wahl des Büros des Ständerats für 2017/18. Der scheidende Präsident, Ivo Bischofberger (cvp, AI) bedankte sich für das im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und wies auf die respektvolle Debattenkultur im Ständerat hin. Allerdings müsse dem persönlichen Gespräch auch weiterhin Beachtung geschenkt werden, da im Bundeshaus immer häufiger per E-Mail kommuniziert werde. Während im Jahr 2003 noch 3 Mio. Mails pro Monat versandt worden seien, seien es heute deren 30 Mio. Die Suche nach Konsens gelinge aber erfolgreicher mittels direktem, persönlichem Gespräch als über anonyme Korrespondenz.
Turnusgemäss wurde die amtierende Vizepräsidentin, Karin Keller-Sutter (fdp, SG) zur Ständeratspräsidentin gekürt. Von 45 eingelangten Wahlzetteln waren zwei leer und 43 mit ihrem Namen versehen. In ihrer Antrittsrede wies die St. Gallerin darauf hin, dass sie es einerseits dem Zufall verdanke, dass sie heute hier sitze – eigentlich wäre der Platz für den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) vorgesehen gewesen –, andererseits habe ihr aber auch zu denken gegeben, dass bisher lediglich drei Frauen das Ständeratspräsidium besetzt hätten: Josi Meier (cvp, LU), Françoise Saudan (fdp, GE) und Erika Forster-Vannini (fdp, SG). Wenn Frauen gefragt würden, müssten sie bereit sein, eine Aufgabe zu übernehmen. Sie lasse sich auch leiten von der Überzeugung, dass die Kraft der Schweiz in den Institutionen liege. Dass die Schweizer Politik als langweilig gelte, sei gut, weil dies auch mit Berechenbarkeit und Stabilität einhergehe. In den Medien wurde spekuliert, dass die Ostschweizer Freisinnige wohl noch nicht am Ende ihrer Karriere sei, da sie als chancenreichste Nachfolgerin des wohl bald zurücktretenden Bundesrats Johann Schneider-Ammann gelte. Nach einem musikalischen Intermezzo wurden die weiteren Mitglieder des Büros gewählt. Jean-René Fournier (cvp, VS; 43 von 46 Stimmen) wurde zum ersten Vizepräsidenten und Géraldine Savary (sp, VD; 41 von 46 Stimmen) zur zweiten Vizepräsidentin gewählt. Ergänzt wurde das Präsidium durch den Stimmenzähler Alex Kuprecht (svp, SZ; 41 von 46 Stimmen) und den Ersatzstimmenzähler Thomas Hefti (fdp, GL; 43 von 46 Stimmen).

Wahl des Ständeratspräsidiums 2017/18
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat als Erstrat die Reform der Ergänzungsleistungen. Gemäss Konrad Graber (cvp, LU) waren die Hauptziele der Reform die Optimierung des Systems, die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge sowie die Reduktion der Schwelleneffekte. Dies alles solle so umgesetzt werden, dass das Niveau der Ergänzungsleistungen grundsätzlich erhalten bleibe. Da jedoch die EL-Ausgaben sowie der Anteil des Bundes gegenüber demjenigen der Kantone stark angestiegen seien, müsse hier Gegensteuer gegeben werden. Weil die Ergänzungsleistungen die Schnittstelle zwischen AHV und Sozialhilfe darstellen, müssten aber die Auswirkungen von allfälligen Änderungen gut durchdacht werden, damit zum Schluss nicht die Sozialhilfe für die Einsparungen aufkommen müsse. Auf Wunsch von Josef Dittli (fdp, UR) wurde seine thematisch mit der Reform verbundene Motion zur Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen losgelöst von dieser Reform behandelt.

Der Entwurf des Bundesrates würde bei Bund und Kantonen zu Einsparungen von ungefähr CHF 367 Mio. führen, was jedoch einigen Ständerätinnen und Ständeräten zu wenig weit ging. Josef Dittli zum Beispiel erklärte, dass die Vorlage ein erster Optimierungsschritt sei, danach aber noch eine weitere Reform der Ergänzungsleistungen folgen müsse. Paul Rechsteiner (sp, SG) betonte, dass insbesondere die IV-Rentnerinnen und -Rentner betroffen seien, bei denen mit 45 Prozent fast die Hälfte auf Ergänzungsleistungen angewiesen sei, während dieser Anteil bei den Altersrenten nur etwa 12 Prozent betrage. Dies sei unter anderem auf den Leistungsabbau bei der IV zurückzuführen.
In der Detailberatung waren vor allem die Erhöhung der Höchstbeiträge für anrechenbare Mietzinsen sowie die Möglichkeiten des Kapitalbezugs des Altersguthabens umstritten. Das Thema der Mietzinsmaxima war im Nationalrat bereits mit dem Geschäft 14.098 diskutiert und an die SGK-NR zur Detailberatung zurückgewiesen worden. Diese hatte sich einverstanden erklärt, dass der Ständerat diese Frage im Rahmen der EL-Reform behandle. Inhaltlich entschied sich der Ständerat diesbezüglich gegen je einen unter und über dem Vorschlag der SGK-SR liegenden Minderheitenantrag und erhöhte die Beträge für die Mietzinse gegenüber dem geltenden Recht je nach Wohnregion, die ebenfalls neu geschaffen wurden, um bis zu 300 Franken. Auch die Zusatzbeträge für rollstuhlgängige Wohnungen wurden deutlich erhöht. Eine Systemänderung bezüglich der Festlegung des Betrags für persönliche Ausgaben wünschte sich eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG), welche diese Kompetenz dem Bund übertragen und so die grossen kantonalen Unterschiede beseitigen wollte. Dieser Vorschlag scheiterte jedoch am Mehrheitsantrag der SGK-SR, welche diese Kompetenz bei den Kantonen belassen wollte. Bezüglich der Anrechnung von Erwerbseinkommen des Ehegatten folgte der Ständerat der SGK-SR, die im Gegensatz zum Bundesrat nur 80 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnen wollte, um so einen Erwerbsanreiz zu schaffen. Insgesamt wollten aber sowohl der Bundesrat als auch die SGK-SR die Vermögen stärker berücksichtigen und senkten daher den Freibetrag für Alleinstehende auf CHF 30'000 und für Verheiratete auf CHF 50'000. Beibehalten wurde die Regelung, wonach bei Personen, die selbst oder deren Ehepartner in einer Eigentumswohnung respektive einem Eigenheim wohnen, nur der CHF 112'500 übersteigende Wert einer Liegenschaft beim Vermögen zu berücksichtigen sei. Solange eine betroffene Person oder ihr Partner also eine Liegenschaft noch bewohnen kann, soll diese nicht verkauft werden müssen. Zudem befürwortete die Mehrheit des Ständerats eine von der SGK-SR vorgeschlagene Verschärfung des bundesrätlichen Vorschlages bezüglich der übernommenen Krankenkassenprämien: Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die EL in Zukunft die tatsächliche Krankenkassenprämie vergüten solle, wenn diese tiefer zu liegen komme als die durchschnittliche Prämie. Der Ständerat beschränkte die Vergütung der Prämien jedoch auf die Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton beziehungsweise in der Region. Im Anschluss an die Beratung dieses Geschäfts überwies der Ständerat jedoch ein Postulat, das den Bundesrat beauftragte, die Folgen eines vollständigen Einbezuges der Krankenkassenprämien in die Berechnung der EL zu prüfen.
Besonders umstritten war die Frage, ob ein vollständiger oder teilweiser Kapitalbezug des Altersguthabens für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge im Vorsorgefall möglich sein soll oder nicht. Diesbezüglich war man sich im bürgerlichen Lager nicht einig. Die Mehrheit der SGK-SR wollte die Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalbezug, Rente und Mischform streichen und für den obligatorischen Teil nur noch eine Rente ermöglichen. Dies darum, weil es heute möglich sei und auch vorkomme, dass Personen ihre Vorsorgegelder nach dem Kapitalbezug zum Beispiel verspielten oder durch Betrügereien verlören und in der Folge auf Ergänzungsleistungen angewiesen seien. Möglich solle daher lediglich ein Kapitalbezug für den Erwerb von Wohneigentum sein. Mehrere Ständeräte von FDP, CVP, BDP und SVP widersprachen dieser Ansicht und setzten sich für Wahlfreiheit und Selbstverantwortung der Bürger ein. Wegen einiger schwarzer Schafe sollten nicht alle Rentnerinnen und Rentner bestraft werden – so ihr Votum. Hannes Germann (svp, SH) kritisierte dabei die Mehrheit der bürgerlichen Ständeräte, die sonst für Eigenverantwortung plädierten, hier aber von diesem Grundsatz nichts wissen wollten. Thomas Hefti (fdp, GL) reichte einen Antrag ein, wonach zumindest die Hälfte des Altersguthabens bezogen werden können solle, zog diesen aber wegen eines Formulierungsfehlers zugunsten des Antrags Luginbühl (bdp, BE), der sich für eine Beibehaltung des geltenden Rechts und somit der Wahlmöglichkeit einsetzte, zurück. Kommissionssprecher Graber rechnete daraufhin vor, dass bereits die Erhöhung der Mietzinsmaxima die geplanten Einsparungen um CHF 200 Mio. reduziert hatte und dass mit einer Annahme des Antrags Luginbühl gegenüber dem aktuellen Recht kaum noch Einsparungen gemacht würden. In der Folge lehnte der Ständerat den Antrag Luginbühl deutlich ab. Schliesslich stellte sich die Frage, ob der vorzeitige Kapitalbezug zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit möglich sein solle. Hier einigte man sich auf einen Kompromissvorschlag: Das bis zum 50. Altersjahr erwirtschaftete Kapital soll bezogen werden können, da dies etwa der Hälfte des insgesamt gesparten Alterskapitals entspricht. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig mit 31 Stimmen bei 12 Enthaltungen an.

Reform der Ergänzungsleistungen (BRG 16.065)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Le 2 décembre 2016, le Conseil fédéral soumettait au Parlement le projet d'arrêté fédéral relatif à la ratification de la Convention d'Istanbul, promulguée par le Conseil de l'Europe et destinée à lutter contre la violence faite aux femmes ainsi que, de manière générale, contre la violence domestique. Entré en vigueur en 2014, le texte se fixe également pour objectif de tendre, à l'échelle européenne, vers la suppression de toute forme de discrimination féminine, tout en oeuvrant activement pour l'égalité homme femme.
Le Conseil des Etats s'est penché le premier sur cet objet, lors de la session parlementaire de printemps 2017. La chambre haute s'est exprimée à la majorité en faveur de la ratification (32 voix pour l'adhésion au projet, 12 contre et une abstention), faisant fi des réticences de la petite minorité de droite conduite par le libéral-radical Thomas Hefti (GL, plr). Plaidant pour la non entrée en matière, la minorité mettait en effet en garde contre l'imposition de contraintes extérieures, la perte de liberté d'action nationale ou toute forme d'harmonisation législative susceptibles de découler de la ratification du texte en question.
Au tour désormais du Conseil national, en tant que seconde instance, de se prononcer sur cet objet.

Ratification de la Convention d'Istanbul (BRG 16.081)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Im Februar 2017 präsentierte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung eines Postulats Hefti (fdp, GL), das eine Einschätzung der Risiken beim Tragen von digitalen Brillen, die Darlegung der geltenden Rechtslage in der Schweiz sowie die Einordnung im internationalen Vergleich verlangte. In ihrem Bericht stützte sich die Regierung auf eingeforderte Erkenntnisse der Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) betreffend die Risiken, des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung, das ein Gutachten zu den internationalen Rechtsvorschriften erstellte, sowie des ASTRA, das die schweizerische Rechtsgrundlage eruierte. Als Risiko nennt die ZHAW die gesteigerte kognitive Ressourcenbelastung, die zu verstärkter Ablenkung führen kann, insbesondere wenn Inhalt und Menge der über die digitale Brille bezogenen Informationen nicht beschränkt werden. Gleichzeitig nennt die Fachhochschule aber auch Vorteile dieser Technologie; so etwa müsse der Blick weniger von der Strasse abgewendet werden, um fahrtbezogene Informationen zu erhalten. Der internationale Vergleich ergab, dass es in den untersuchten Rechtsgebieten (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Kalifornien und West Virginia) bis anhin noch keine ausdrücklichen Regelungen zur Nutzung von digitalen Brillen im Strassenverkehr gibt. In allen Gebieten gibt es ähnlich abstrakte Vorschriften wie in der Schweiz. Letztere besagen, dass der Fahrzeuglenker sein Fahrzeug ständig beherrschen (Strassenverkehrsgesetz Art. 31, Abs. 1) sowie seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss (Verkehrsregelverordnung Art. 3, Abs. 1). Gemäss geltender Bestimmungen könnte das Tragen einer digitalen Brille somit nicht untersagt werden. Im Falle eines Unfalls wäre es jedoch nur schwer nachzuweisen, dass der Unfall nicht durch fehlende Aufmerksamkeit aufgrund Aktivität der digitalen Brille verschuldet worden war. Der Bundesrat sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gegeben.

Risiken beim Tragen von digitalen Brillen

Im Kanton Glarus sah es lange danach aus, als würde Martin Landolt bei den Nationalratswahlen 2015 keine Konkurrenz erhalten. Der BDP-Vertreter sitzt seit sechs Jahren in der grossen Kammer und ist in der noch jungen Partei damit fast schon ein «Urgestein». 2014 verlor Landolt die Ersatzwahl für den Ständerat gegen FDP-Mann Thomas Hefti, weswegen er und seine Partei sich nun darauf konzentrierten, den Nationalratssitz zu verteidigen. Zwischenzeitlich wurde darüber spekuliert, ob die SVP den Sitz von Landolt angreifen würde. Das mutmassliche Kalkül hinter diesem Plan bestand darin, der BDP einen empfindlichen Sitzverlust zuzufügen, um die Chancen auf einen Wiederantritt von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zu verringern. Laut einem Bericht der Südostschweiz wurde dieses Vorhaben jedoch begraben, da man sich nur Chancen auf einen Sitzgewinn erhoffen könnte, wenn mehrere Kandidaten gleichzeitig gegen Landolt antreten würden.

Fünf Wochen vor den Wahlen landeten die Glarner Sozialdemokraten dann einen Überraschungscoup und lancierten kurz vor Ende der Eingabefrist Jacques Marti – Sohn des letzten Glarner SP-Nationalrates Werner Marti – als Kandidaten. Der Angriff der Sozialdemokraten schien manche zu verwundern, hatte die SP doch mit Landolt und der BDP das Heu eher auf der selben Bühne als mit den Ständeratskandidaten der FDP und der SVP. Die SVP reagierte auf die SP-Kandidatur mit der Ansage, man wolle nun doch einen eigenen Kandidaten für den Nationalrat ins Auge fassen. Die politische Spirale drehte sich sogar noch weiter, als die BDP sagte, sie ziehe angesichts der Pläne der SVP ihrerseits einen Angriff auf den Ständerat in Erwägung. Letztlich blieb das jedoch leeres Geplänkel und die SVP beliess es bei der Verteidigung des eigenen Ständeratssitzes von Werner Hösli. Dies war wohl auch auf die Ankündigung Martis zurückzuführen, sein Antreten im Falle einer SVP-Kandidatur noch einmal zu überdenken. Damit ging der Poker der SP auf, und Marti trat als einziger Gegenspieler von Martin Landolt an. In der heissen Phase des Wahlkampfes kam es zur eher kuriosen Situation, dass sogar ein bürgerliches Komitee für die Wahl Martis warb. Höhepunkt war die Aussage von SVP-Präsident Toni Brunner, dass selbst er unter diesen Umständen seine Stimme einem Sozialdemokraten geben würde. Obwohl Rechtsanwalt Marti klar dem pragmatischen Flügel der SP zugerechnet werden konnte, erschien dies doch einigermassen verblüffend. In den Medien war zu lesen, dass man Landolt auf Seiten der SVP wohl seine Aussagen zur angeblich ‘nationalsozialistischen Rhetorik’ der Partei nicht verziehen habe. Die Diskussionen führten auch dazu, dass die Glarner Nationalratswahlen ins nationale Rampenlicht gerieten, weil ein Sitzverlust von BDP-Präsident Landolt schmerzliche Konsequenzen für die nationale Partei und ihre Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Folge gehabt hätte. Bei der FDP sorgten das bürgerliche Unterstützungskomitee für Marti und die Ränkespiele der SVP letztlich für heftige Kritik, worauf sich die Freisinnigen doch noch für eine offizielle Unterstützung Landolts entschieden.

Mit einem tatsächlich eher knappen Vorsprung setzte sich Martin Landolt schliesslich gegen seinen sozialdemokratischen Herausforderer durch. Der BDP-Amtsinhaber erhielt 5'423 Stimmen, während Marti auf 4'742 Stimmen kam. Die Wahlbeteiligung lag bei 41.5%. Angesichts der schmerzhaften Verluste auf nationaler Ebene, durfte die BDP damit zumindest im Kanton Glarus aufatmen.

Kanton Glarus -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Wie bei den Nationalratswahlen, sah es auch bei den Ständeratswahlen im Kanton Glarus lange nach einem konkurrenzlosen Durchwinken der Amtsinhaber aus. Zur Wiederwahl stellten sich Thomas Hefti von der FDP und Werner Hösli von der SVP. Beide hatten ihr Amt während der letzten Legislatur aus tragischen Gründen angetreten: Hefti hatte den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag ersetzt, während Hösli nur wenige Monate später für den damals krebskranken und mittlerweile ebenfalls verstorbenen This Jenny nachgerückt war.

Die Kandidatur von FDP-Ständerat Thomas Hefti galt gemeinhin als ungefährdet. Dass aber Werner Hösli keine Konkurrenz zu erhalten schien, war nicht selbstverständlich. Hösli war nämlich als ehemaliges Bankratsmitglied der Glarner Kantonalbank – zusammen mit dem Rest der damaligen Führungsetage – erstinstanzlich vom Kantonsgericht verurteilt worden. Die Führung der Bank wurde verantwortlich gemacht für eine angeblich verfehlte Kreditpolitik, welche 2008 zu Wertberichtigungen von fast 100 Millionen Franken geführt hatte. Werner Hösli stellte sich aber auf den Standpunkt, stets mit gutem Gewissen gehandelt zu haben, und er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Hinzu kam, dass Hösli stets offen mit der Thematik umging und seine rechtliche Verwicklung bereits bei seiner erstmaligen Wahl bekannt war. Aus diesem Grund wurde nicht davon ausgegangen, dass die Affäre den SVP-Amtsinhaber in grossem Masse gefährden würde. Mit der SP-Kandidatur von Jacques Marti, der bei den Nationalratswahlen Martin Landolt (bdp, GL) angriff, kam es in der BDP ihrerseits zu Überlegungen, ob die Partei als Reaktion darauf in den Ständeratswahlkampf eingreifen solle. Schlussendlich entschied sich die Partei aber gegen dieses Vorhaben und konzentrierte sich stattdessen vollends auf die Verteidigung ihres Nationalratssitzes. Nur gerade drei Wochen vor dem Wahltermin, erwuchs den beiden Amtsinhabern dann doch noch Konkurrenz. Der Unternehmer Hans-Peter Legler entschied sich für ein Antreten, um dem Glarner Stimmvolk eine ‘parteiunabhängige Alternative’ anzubieten. Seine Kandidatur war erklärtermassen gegen Hösli gerichtet, dem er unter anderem vorwarf, in Bern nicht für die Wasserkraft und die Energiewende einzutreten.

Die Glarner Ständeratswahlen trotz der Konkurrenz bereits im ersten Wahlgang entschieden. Thomas Hefti von der FDP gelang mit 8’619 Stimmen ein Glanzresultat, mit dem er das absolute Mehr von 4’827 Stimmen deutlich übertraf. Mit etwas weniger Vorsprung übersprang auch Werner Hösli diese Hürde. Der SVP-Kandidat erhielt insgesamt 5'469 Stimmen. Der last-minute Kandidat Hans-Peter Legler zeigte sich mit seinem Endergebnis von 3'335 Stimmen durchaus zufrieden. Des Weiteren erhielten Jacques Marti von der SP – eigentlich nur Nationalratskandidat – 683 Stimmen und Vereinzelte deren 1'201. Diese hohe Anzahl an Proteststimmen und die tiefe Wahlbeteiligung (41.5%) lassen darauf schliessen, dass das Glarner Stimmvolk wohl doch nicht ganz zufrieden war mit der präsentierten Auswahl.

Kanton Glarus -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Die Regierung habe die Bundesaufgaben strategisch zu überprüfen und den Bundeshaushalt jährlich um CHF 1,5 Mrd. zu entlasten. Dies forderten National- und Ständerat in der Herbst- bzw. Wintersession 2015 und überwiesen eine mit 14 zu 9 Stimmen angenommene Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) an den Bundesrat. Die Motion sah vor, dass die Ergebnisse der Überprüfung über die Voranschläge 2017 bis 2019 umgesetzt werden sollten. Im Nationalrat war eine Minderheit Hadorn (sp, SO), die sich irritiert darüber gezeigt hatte, dass die Räte, deren ständige Pflicht es sei, die Aufgaben strategisch zu überprüfen, nun dem ausführenden Bundesrat diesen Auftrag erteilen wolle, mit 53 zu 107 Stimmen deutlich unterlegen. Keine Unterstützung hatte die Motion von der Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-SR) erhalten. Diese hatte den Vorstoss mit mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, unterlag dann in der kleinen Kammer aber einer Minderheit Hefti (fdp, GL) mit 16 zu 24 Stimmen. Der Bundesrat hatte die Motion unterstützt, da, so Finanzministerin Widmer-Schlumpf, die Annahme eigentlich keinen Einfluss auf die Sparmassnahmen des Bundesrats habe.

Überprüfung der Bundesaufgaben

In der Herbstsession 2015 verhandelte der Ständerat als Zweitrat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Während die UREK-SR dem Rat das Eintreten empfahl, verlangte eine Minderheit Hösli (svp, GL) Nichteintreten und ein Antrag Hefti (fdp, GL) die Rückweisung der Vorlage an die UREK-SR mit dem Auftrag, den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht übermässig durch Förderabgaben zu belasten und die Regulierungsdichte in der Vorlage zu senken. In der Eintretensdebatte wurde von verschiedenen Seiten die grosse Arbeit verdankt, welche die UREK-SR in dieser Sache geleistet habe. Obschon in jedem Votum der Eintretensdebatte gewisse Vorbehalte vorgetragen wurden, so begrüssten doch ausser den Antragstellern Hösli und Hefti alle das Eintreten auf das von Ständerätin Bruderer Wyss (sp, AG) als "Generationenvorlage" bezeichnete Geschäft. In der Abstimmung wurde mit grosser Mehrheit Eintreten beschlossen, die Minderheit Hösli (Nichteintreten) erhielt nur 2 Stimmen, der Rückweisungsantrag Hefti 3 Stimmen.
In der Detailberatung schlug die Kommission vor, den Richtwert der durchschnittlichen inländischen Produktion im Jahre 2035 auf mindestens 11 400 Gigawattstunden zu legen, was realistischer sei als die vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Nationalrat übernommenen 14 500 GWh. Eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG) wollte an der Version des Nationalrates festhalten und eine Minderheit Theiler (fdp, LU) wollte den Richtwert ganz aus der Vorlage streichen. Der Antrag für den höheren Richtwert unterlag dem Kommissionsantrag mit 16 zu 27 Stimmen, der Antrag auf Streichen wurde mit 32 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Zwei Minderheitsanträge Hösli (svp, GL), welche die Richtziele in Energie- und Stromverbrauch gegenüber der Mehrheit tiefer ansetzen wollten, wurden ebenfalls abgelehnt. Einen Einzelantrag Gutzwiller (fdp, ZH), welcher die vom Nationalrat gekippte bundesrätliche Bestimmung zur Prüfung von Alternativen beim Bau eines neuen fossil-thermischen Kraftwerks wieder aufnehmen wollte, wurde mit 21 zu 19 Stimmen abgelehnt. Während die Kommissionsmehrheit an der bundesrätlichen Vorgabe eines Energie-Richtplanes festhalten wollte, verlangte eine Minderheit Imoberdorf (cvp, VS) die Zustimmung zum Nationalrat, welcher diese Vorgabe gekippt hatte. Imoberdorf beklagte, der Bund mische sich mit der bundesrätlichen Bestimmung in die raumplanerische Kompetenz der Kantone ein. Obschon Bundesrätin Leuthard diese Einmischung des Bundes bestritt, folgte die kleine Kammer mit 25 zu 15 Stimmen der Minderheit und dem Nationalrat. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) wollte dem Nationalrat auch darin folgen, in einem Zusatz zu Artikel 13 die Unterstützung der Kantone durch den Bund festzuhalten. Weil dies nach der zuvor abgelehnten Regelung sinnvoll sei, sprach sich auch Bundesrätin Leuthard dafür aus und der Antrag wurde mit 32 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat in den ersten beiden Absätzen des Artikels 14, welcher die Nutzung erneuerbarer Energie als nationales Interesse einstuft und die Grundlage zur Interessenabwägung beim Neubau von Kraftwerken in Schutzgebieten legt. Allerdings schuf die kleine Kammer auch eine Differenz zur grossen, indem sie bei den zwei weiteren Absätzen des Artikels dem Bundesrat folgte und sich dabei für die Anhörung von Umwelt- und Heimatschutzverbänden aussprach. In diesem Zusammenhang wurde auf die parlamentarische Initiative Eder (fdp, ZG) verwiesen, deren Anliegen damit teilweise begegnet wurde.
Bei Artikel 17 strich der Ständerat die Absätze, welche der Nationalrat eingefügt hatte, mit der Begründung, die Abnahmepflicht von Strom zu staatlich vorgegebenen Preisen sei zu bürokratisch. Eine Differenz zur grossen Kammer schuf der Ständerat weiter auch bei Artikel 18, in welchem die Kommission des Ständerates das Konzept des Eigenverbrauchs gemäss den Anforderungen der Praxis klarer regeln wollte. Die Kommission hatte zusammen mit Fachleuten und dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen sowie Nationalrat Grossen (glp, BE), dessen diesbezüglicher Antrag im Nationalrat angenommen worden war, eine Lösung gefunden, welche auch von Bundesrätin Leuthard gutgeheissen und vom Ständerat ohne Einwände angenommen wurde. Leuthard wies in diesem Zusammenhang auf die angenommene parlamentarische Initiative der UREK-NR hin. Während die Kommissionsmehrheit in der Frage der Förderung von Kleinwasserkraftwerken eine Untergrenze bei der Leistung von 300 Kilowatt setzen wollte, verlangte eine Minderheit Luginbühl (bdp, BE) eine Untergrenze von 1 Megawatt. Luginbühl begründete dies mit den hohen Förderkosten, die einer kleinen Leistung gegenüberstünden. Unterstützung erhielt der Antrag von Ständerat Zanetti (sp, SO), welcher als "Vertreter der Fische" um eine höhere Fördergrenze bat. Alle weiteren Voten von links bis rechts hielten fest, dass es eben auch die Kleinkraftwerke brauche, um den Atomstrom zu ersetzen. Die Minderheit Luginbühl unterlag in der Abstimmung schliesslich mit 18 zu 25 Stimmen. Ein Einzelantrag Graber (cvp, LU) wollte Kleinproduzenten von der Direktvermarktung befreien: Kleinproduzenten mit weniger als 1 Megawatt Leistung sollen vom Netzbetreiber den Referenzmarktpreis für den produzierten Strom erhalten, da der Aufwand der Selbstvermarktung gemessen an der Produktion zu hoch sei. Der Ständerat verwarf den Antrag Graber und folgte im übrigen der Fassung des Bundesrates, was die Schaffung einer Differenz zum Nationalrat bedeutete. In Artikel 22 wich die kleine Kammer erneut von der nationalrätlichen Fassung ab: Sie strich die Festlegung der maximal anrechenbaren Gestehungskosten auf höchstens 20 Rappen pro Kilowattstunde. Ein Antrag Schmid (fdp, GR), der günstige Bundesdarlehen für neue Wasserkraftwerke ermöglichen wollte, wurde kontrovers diskutiert und schliesslich mit 23 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die ständerätliche Kommission hatte neu ein als Notfalllösung ausgelegtes Konzept zur Unterstützung der Grosswasserkraft aufgenommen. Grosswasserkraftwerke, die aufgrund der schwierigen Marktlage in finanzielle Probleme geraten, sollen für eine beschränkte Zeit Unterstützung erhalten - dies, weil die Grosswasserkraft weiterhin eine zentrale Rolle im schweizerischen Energiehaushalt einnehmen soll und Konkurse die Versorgungssicherheit gefährden könnten. Die UREK-S schlug vor, die Unterstützung auf jährlich CHF 120 Mio. zu beschränken sowie eine maximale Unterstützungsdauer von 5 Jahren festzulegen. Die Finanzierung soll über den Netzzuschlagsfonds sowie über eine Wasserzinsreduktion erfolgen. Laut Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) soll eine Differenz zum Nationalrat geschaffen werden, damit eine Lösung für die sich akzentuierenden Probleme der Grosswasserkraft vertieft geprüft werden können. Gegen diese Kommissionsmehrheit wandte sich eine Minderheit I Imoberdorf, die nur die Finanzierung ändern wollte - keine Wasserzinsreduktion, stattdessen grössere Beiträge aus dem Netzzuschlagfonds - und eine Minderheit II Theiler, die im Vertrauen auf die Marktkräfte ganz auf die vorgeschlagene Notfallunterstützung verzichten wollte. Ein Einzelantrag Engler (cvp, GR) wollte die Grosswasserkraft substanziell an den KEV-Beiträgen teilhaben lassen, wurde aber vor der Abstimmung zurückgezogen. Die beiden Minderheitsanträge unterlagen mit 33 zu 11 und mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Kommission schlug weiter Regelungen vor, um Rückerstattungen des Netzzuschlages zu begrenzen und auf stromintensive Unternehmen zu beschränken. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) wollte die Rückerstattung des Netzzugschlages für Unternehmen in förderungswürdigen Regionen verstärken und ein Einzelantrag Germann (svp, SH) verlangte, dass alle Grossverbraucher dann eine Rückerstattung des Netzzuschlages erreichen können, wenn sie interne Massnahmen für Energieeffizienz nachweisen. Sowohl Kommissionssprecher Bischofberger wie auch Bundesrätin Leuthard wiesen darauf hin, dass es hier um die Finanzierung der KEV gehe und nicht um Wirtschaftsförderung und schon gar nicht um Regionalpolitik. Die Grossverbraucher profitierten schon heute gegenüber den KMU, weil sie auf dem liberalisierten Markt einkaufen können. Könnten sie ihre Netzzuschläge zurückforden, müssten die Abgaben von kleineren Unternehmen und von Haushalten höher sein, um die angestrebte Alimentation der KEV zu erreichen. Sowohl der Minderheits- wie auch der Einzelantrag wurden in der Abstimmung deutlich verworfen. In Abweichung vom Nationalrat wollte die Kommissionsmehrheit die Kompetenzen zur Ausgestaltung von Vorschriften im Gebäudebereich den Kantonen überlassen. Ein Antrag Hess (fdp, OW) wollte in dieser Frage die nationalrätliche Fassung beibehalten und eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG) verlangte, dass die von der Kommissionsmehrheit abgelehnten Regelungen zu effizienten Geräten, zur Haustechnik und zur Energieverbrauchserfassung beibehalten werden. Während der Minderheitsantrag Bruderer Wyss abgelehnt wurde, erklärte eine Ratsmehrheit mit Unterstützung von Bundesrätin Leuthard ihre Zustimmung zum Antrag Hess. Mit dem vom Nationalrat aufgenommenen Bonus-Malus-System für Stromlieferanten war die Kommissionsmehrheit nicht einverstanden, sie beantragte dem Rat, diesen Artikel zu streichen. Eine Minderheit Cramer (grüne, GE) wollte dem Nationalrat folgen und eine Minderheit Diener Lenz (glp, ZH) schlug andere Regelungen vor, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Der Rat zog die Minderheit Diener Lenz der Minderheit Cramer deutlich vor, gab aber in einer zweiten Abstimmung der Mehrheit mit 23 zu 21 Stimmen den Vorzug, so dass der Artikel gestrichen wurde. Die Kommissionsmehrheit wollte die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat übernommene Lösung für das Einspeisevergütungssystem nicht mittragen und beantragte die Streichung der Artikel 39 und 76. Der Rat stimmte zu, die geschaffene Differenz erlaube es dem Nationalrat, in dieser Sache weiter nach einer brauchbaren Lösung zu suchen. Mit 27 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen strich der Ständerat die sogenannte "Dreckstromabgabe", eine Abgabe auf nicht garantiert CO2-freien Strom. Was von der Kommission als Stützung der einheimischen Wasserkraft gedacht war, erschien der Ratsmehrheit als kaum tragbare "Industriesteuer". Die Ratskommission wollte weiter, dass die Hälfte der Rückbaukosten von den Steuern abgezogen werden kann, wenn statt einer Gebäudesanierung ein Ersatzneubau realisiert wird. Eine Minderheit Luginbühl (bdp, BE) beantragte die Streichung und berief sich dabei auch auf die Finanzdirektoren- und Energiedirektorenkonferenz. Mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Rat dieser Minderheit. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und dem Nationalrat in der Änderung des Kernenergiegesetzes bezüglich der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen und nahm das Verbot der Wiederaufbereitung an. Ständerat Eberle (svp, TG) hielt fest, dass es sich dabei um eine Ressourcenverschwendung "der gröberen Art" handle, verzichtete aber auf einen Antrag, weil er diesen für chancenlos hielt. Die vom Nationalrat eingebrachte Regelung eines Langzeitbetriebskonzepts, welches die Betreiber eines AKW nach 40 Betriebsjahren vorlegen müssten, war in der ständerätlichen Kommission sehr kontrovers diskutiert und schliesslich mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt worden. Eine Minderheit Diener Lenz beantragte dem Rat, dem Nationalrat zuzustimmen und die Langzeitbetriebskonzepte gutzuheissen. Während die Ständeräte Eberle (svp, TG) und Theiler (fdp, LU) die bisherigen Sicherheits- und Aufsichtsmechanismen lobten und Änderungen als gefährlich darstellten, betonten die Ständerätinnen Diener Lenz (glp, ZH) und Bruderer Wyss (sp, AG), dass das ENSI selber solche Konzepte wünsche und die Sicherheit ohne diese Konzepte durch ausbleibende Investitionen gefährdet sei. Mit 25 zu 20 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit und strich die Langzeitbetriebskonzepte aus dem Gesetz. Eine Laufzeitbeschränkung auf 50 Jahre, die eine Minderheit Berberat (sp, NE) einbringen wollte, fand keine Mehrheit im Rat. Bevor das Geschäft in der Schlussabstimmung mit 27 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen wurde, drückte Ständerat Recordon (grüne, VD) in deutlichen Worten sein Missfallen über die vom Ständerat getroffenen Entscheide aus - er werde Mühe haben, nach diesen Entscheiden auf das Ende der Legislatur anstossen zu können.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Nach der Ankündigung der Kandidatur von Magdalena Martullo-Blocher für die Nationalratswahlen 2015 ging der Sonntagsblick der Frage nach, ob es in der Schweiz Politikerdynastien gebe. Die Zeitung stiess dabei auf zahlreiche Namen. Im Kanton Aargau prägen und prägten drei Generationen der Familie Binder-Keller für die CVP die Politik: Julius Binder (90) war National- und Ständerat, Andreas Binder (58) und dessen Frau Marianne Binder-Keller (56) sassen bzw. sitzen im Grossrat, wobei der Vater von Binder-Keller, Anton Keller (80), ebenfalls bereits Nationalrat war und der Sohn von Marianne und Andreas, Simon Binder (28) die CVP in Baden co-präsidiert. Ebenfalls im Kanton Aargau machen sich die Giezendanners einen Namen: Ulrich (61) ist seit 24 Jahren im Nationalrat, sein jüngerer Sohn Benjamin (33) im Grossrat und sein älterer Sohn, Stefan (37), im Einwohnerrat in Zofingen – alle drei für die SVP. Der Sohn des ehemaligen FDP-Bundesrats Fritz Honegger (1917-1999), Eric Honegger (69), war in Zürich Regierungsrat. Ebenfalls in Zürich wirkt Corine Mauch als Zürcher Stadtpräsidentin, sie ist die Tochter der ehemaligen ersten Nationalrätin für den Kanton Aargau Ursula Mauch (80).
Von weiteren sieben aktuellen Parlamentariern und einer aktuellen Parlamentarierin hätten bereits die Väter in Bundesbern gesessen: von Marina Carobbio (sp, TI), Max Chopard (sp, AG), Jean Christophe Schwaab (sp, VD), Alexander Tschäppät (sp, BE), Jean-François Rime (svp, FR), Christian Wasserfallen (fdp, BE), Jean-René Germanier (fdp, VS) sowie von Thomas Hefti (fdp, GL). Hinzu komme Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR), deren Vater Leon Schlumpf (svp, GR) bereits Bundesrat war.
Verantwortlich sei wohl das politische Umfeld, in dem man aufwachse und das Kinder präge, zog das Sonntagsmedium den Schluss. Namen könnten durchaus eine Hilfe sein, um politische Karriere zu machen, sie können aber auch hinderlich sein. Der Sonntagsblick zitierte dazu den Ex-US-Präsidenten George W. Bush, Sohn des Ex-US-Präsidenten Georg Bush: „Ich habe die Hälfte der Freunde meines Vaters geerbt und alle seine Feinde.“

Politikerfamilien

Dem Bundesrat folgend stimmte die Kantonskammer in der Frühjahrssession 2015 ohne Gegenantrag einem Postulat Hefti (fdp, GL) zu, welches das Aufzeigen von Risiken beim Tragen von digitalen Brillen im Strassenverkehr verlangt. Ein zu diesem Zwecke erarbeiteter Bericht soll zur Feststellung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auch Aufschluss über bestehende Rechtsvorschriften im internationalen Umfeld bieten sowie versicherungsrechtliche Aspekte im Schadensfall beleuchten.

Risiken beim Tragen von digitalen Brillen

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

In allen drei Stammlanden der BDP (GL, GR, BE) fanden im Berichtjahr kantonale Wahlen statt – laut Parteipräsident Martin Landolt zum ersten Mal unter normalen Vorzeichen. Die Resultate dieser Wahlen waren überaus gemischt. Eine veritable Schlappe musste die junge Partei im Kanton Bern einstecken, wo ihr nicht weniger als elf Sitze und fast fünf Prozentpunkte an Wählerstärke verlustig gingen (neu: 14 Sitze und 11,2%). Die Befürchtungen, dass sich die Niederlage auch in den Kantonen Graubünden und Glarus wiederholen könnte, bewahrheiteten sich dann allerdings nicht. In Glarus verlor die BDP zwar einen Sitz (neu: 9 Sitze), konnte sich aber als drittstärkste Partei (hinter der SVP und der FDP) halten. In Graubünden konnten die Bürgerlich-Demokraten gar um einen Sitz zulegen. Insgesamt verfügte die BDP Ende 2014 in zehn Kantonen noch über 77 Legislativsitze. In Glarus, Graubünden und Bern verteidigte die BDP zudem ihre insgesamt vier Regierungssitze relativ souverän. Kein Erfolg war der Partei bei der Ständeratsersatzwahl im Kanton Glarus beschieden. Zwar war sie dort mit ihrem Parteipräsidenten Martin Landolt angetreten, dieser hatte aber gegen Thomas Hefti (fdp), der mehr als doppelt so viele Stimmen holte, letztlich keine Chance.

Wahlresultate der BDP seit ihrer Entstehung
Dossier: Gründung und Entwicklung der BDP

Der Ständerat beendete mit seiner Ablehnung im Dezember die Diskussionen um eine 2009 eingereichte parlamentarische Initiative Favre (fdp, NE). Mit dieser hätte erreicht werden sollen, dass jurassische „Wytweiden“ neu der Landwirtschafts- statt der Waldzone angerechnet werden. Die vorberatende Kommission erläuterte, dass mit der neuen Agrarpolitik und dem 2012 revidierten Waldgesetz bereits wesentliche Schritte zum verbesserten Schutz dieses identitätsstiftenden Landschaftsmerkmals unternommen worden seien. Eine Zonenumteilung hätte zudem nicht wie postuliert positive Auswirkungen für die Bewirtschaftenden, sondern würde sie im Gegenteil sogar finanziell abstrafen. Die Finanzhilfen, welche im Rahmen des Waldgesetzes zur Förderung der Waldbiodiversität gezahlt werden, würden wegfallen. Schliesslich wären die Wytweiden dann nicht mehr legal geschützt: Eine Rodung könnte ohne entsprechende Bewilligung erfolgen. Der Initiant Laurent Favre, der inzwischen das nationale Parlament zugunsten der Neuenburger Exekutive verlassen hatte, liess über einen Ratskollegen ausrichten, dass er die Initiative selbst zurückgezogen hätte, wenn dies von ausserhalb des Rates möglich gewesen wäre. Er sei zufrieden mit den Entwicklungen, die sich seit der Einreichung seiner Initiative ergeben haben.

bestockten Weiden

Die 2013 bei den Gesamterneuerungswahlen gehörig durcheinander geschüttelte Neuenburger Regierung – gleich zwei der fünf Bisherigen wurden damals abgewählt – kam auch 2014 nicht zur Ruhe. Yvan Perrin (svp), der 2013 als erster Vertreter der SVP in die Neuenburger Regierung gewählt worden war, musste sich Anfang März wegen Anzeichen eines Burnouts und aufgrund von erneuten Alkoholexzessen behandeln lassen. Im Juni musste der ehemalige Nationalrat wegen Depressionen und Erschöpfung erneut in ein Spital eingewiesen und krankgeschrieben werden. Die Regierungskollegen drückten Perrin ihr Mitgefühl aus und betonten, dass die seit Beginn der Legislatur spürbare positive Dynamik in der Regierung nicht gefährdet sei. Wenige Tage später erklärte Perrin allerdings seinen Rücktritt. Es sei ihm nicht mehr möglich, das Amt seriös auszuüben. Damit löste er sein vor den Wahlen 2013 gemachtes Versprechen ein, zurückzutreten, falls er wieder einen Rückfall erleide. Regierungsratspräsident Alain Ribaux (fdp) zeigte sich einerseits erschüttert ob des Ausmasses der Krise von Perrin, war aber andererseits auch erleichtert, weil die Situation für die Regierung schwierig war. Es musste also eine weitere Ersatzwahl – die dritte innert vier Jahren – anberaumt werden. Die SVP kündigte an, den bei den Wahlen 2013 von der FDP eroberten Sitz verteidigen zu wollen. Nominiert wurde Nationalrat Raymond Clottu, der sich bereits rund sechs Tage nach dem Rücktritt Perrins via Sonntagspresse ins Gespräch brachte. Clottu war 2013 nach der Wahl Perrins für diesen in den Nationalrat nachgerutscht und wollte nun auch den Regierungssitz von seinem Parteikollegen erben. Aber auch die FDP bekundete Interesse und auch sie trat mit einem amtierenden Nationalrat an: Ende Juni wurde Laurent Favre nominiert, der den Neuenburger Freisinn seit 2007 in Bern vertritt. Weil Favre als erfahrener und bekannter Politiker eingeschätzt wurde – seine Arbeit in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie prädestinierte ihn zudem nachgerade für die Übernahme des freien kantonalen Departements für Raumplanung und Umwelt – und weil er für die Linke wohl eher wählbar war als Clottu, galt der Freisinnige als Favorit. Zudem wurde Favre von der CVP und der BDP unterstützt. Weder die SP noch die Grünen gaben hingegen eine Empfehlung ab. Die SVP warnte davor, sie wieder zur reinen Oppositionspartei zu machen. Dies würde nach den turbulenten Jahren den aktuellen Konsolidierungskurs gefährden. Zudem verfüge Clottu als Geschäftsführer eines Treuhandbüros über Führungserfahrung. Die Karten verschlechterten sich für die SVP zusätzlich, weil mit Karim-Frédéric Marti ein Sprengkandidat aus den eigenen Reihen antrat. Tatsächlich stand die Neuenburger SVP nicht geschlossen hinter Clottu. Marti kritisierte, dass Clottu einen zu wenig enthusiastischen Wahlkampf betreibe. Die Parteiführung reagierte vehement gegen den wild antretenden Marti. Um einen Eklat und einen Parteiausschluss zu verhindern, wurde Marti auf dem Wahlzettel ohne Parteizugehörigkeit aufgeführt. Als vierter Kandidat trat der Parteilose Thomas Wroblevski an, der das Amt allerdings gar nicht übernehmen wollte. Der Schauspieler gab bekannt, für all jene zu kandidieren, die keinen der Anwärter überzeugend fänden, also sozusagen für jene antrete, die sonst eine leere Stimme abgeben würden. Leere Stimmen werden im Kanton Neuenburg nicht für die Bestimmung des absoluten Mehrs addiert, wogegen Wroblevski protestieren wollte. Würde er allerdings gewählt, würde er sofort zurücktreten und die Wahlen müssten noch einmal neu angesetzt werden.
Soweit kam es jedoch nicht. Im Gegenteil machte Laurent Favre das Rennen bereits im ersten Wahlgang mit überraschender Deutlichkeit: Nicht weniger als 67,8% aller Stimmen wurden für den Freisinnigen abgegeben (34'427 Stimmen), der damit das absolute Mehr von 25'402 Stimmen deutlich übertraf. Raymond Clottu lag mit 16,6% der Stimmen abgeschlagen auf Platz 2 (8'441 Stimmen). Auch die 2'477 Stimmen von Karim-Frédéric Marti (4,9%) hätten Clottu wahrscheinlich nichts gebracht, lag der wilde Kandidat doch sogar noch hinter dem Parteilosen Thomas Wroblevski, der 5'458 Stimmen holte (10,7%). Die Wahlbeteiligung lag bei 40,2%. Der Wahlausgang wurde eher als Niederlage für die SVP denn als Sieg für die FDP gewertet. Zumindest in Teilen der Presse wurde der Sitzverlust auch mit der fahrlässigen Strategie der SVP begründet. Einerseits habe es die Volkspartei versäumt, Perrin trotz dessen bekannter Gesundheitsprobleme bereits 2013 an der Kandidatur für den Regierungsrat zu hindern. Die SVP habe hier ihre personelle Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Andererseits habe die wilde Kandidatur von Marti gezeigt, dass innerhalb der Partei nicht alle am gleichen Strick ziehen würden. Darüber hinaus hatte sich der Gründer und ehemalige Parteipräsident der Neuenburger SVP – Walter Willener – in der Presse sehr wohlwollend über Laurent Favre geäussert. Nach nur einem Jahr Regierungsbeteiligung musste die SVP also ihren Neuenburger Regierungssitz bereits wieder räumen und der Staatsrat bestand neu aus drei SP und zwei FDP-Räten. In den letzten 20 Jahren waren im Kanton Neuenburg damit nicht weniger als 21 neue Regierungsvertreter gewählt worden. Für Favre rückte Pierre-André Monnard in den Nationalrat nach.
Noch während des Wahlkampfes wurde das Urteil gegen den ehemaligen freisinnigen Regierungsrat Frédéric Hainard verkündet, dessen erzwungener Rücktritt 2010 am Anfang der turbulenten Neuenburger Legislatur gestanden hatte. Hainard wurde wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung angezeigt. Die Affäre Hainard hatte insofern ein weiteres Nachspiel, als sich die Neuenburger Bevölkerung Ende November mit überwältigendem Mehr von 90,6% für die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens aussprach. In Zukunft können drei Viertel des Grossen Rates einen amtierenden Staatsrat abwählen. Die „Lex Hainard“ war die erste dieser Art in der französischsprachigen Schweiz.

Ersatzwahl Regierungsrat Neuenburg 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg

Markus Hutter (fdp, ZH) vertrat die Ansicht, dass das BFE den Automobilimporteuren nicht ausreichende Informationen bereitstelle, um ihren aus dem CO2-Gesetz und der entsprechenden Verordnung erwachsenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Überschreiten die Fahrzeugimporte den Zielwert von 130 g CO2 pro km, müssen die Autoimporteure mit Sanktionen rechnen. Damit diese die Daten des BFE zu den CO2-Emissionen der Fahrzeuge mit den Angaben der Autohersteller angemessen vergleichen könnten, verlangte die - wegen Rücktritt Hutters durch Parteikollege Favre (fdp, NE) übernommene - Motion von BFE und Astra die kostenlose monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen an die Adresse der Autoimporteure. Trotz ablehnendem Antrag des Bundesrates, der sich gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sträubte und der Ansicht war, dass eine regelmässigere Datenlieferung Sache des Branchenverbandes und nicht die Aufgabe der Administration sei, da sie ja bereits eine transparente Jahresendabrechnung an die Importeure adressiere, nahm der Nationalrat das Anliegen mit knappen 95 zu 89 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Vergeblich dagegen stellten sich die geschlossenen Fraktionen der GLP, GP und der SP, wobei sie durch eine starke Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion unterstützt wurden. Der Ständerat äusserte sich 2014 noch nicht zum Anliegen.

monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen

Gleich zwei Mal musste die Glarner Stimmbevölkerung 2014 ihren Ständerat neu wählen. Nach dem überraschenden Tod von Pankraz Freitag (fdp) am 5. Oktober 2013 wurden Ersatzwahlen auf den 12. Januar 2014 angesetzt. Laut kantonalem Gesetz muss eine Ersatzwahl innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Die Zeit war dabei für die Parteien recht knapp und lange fand insbesondere auch die FDP keine Kandidaten. Eine potenzielle Nachfolgerin von Freitag, die bei den kantonalen Wahlen 2014 nicht wieder antretende Regierungsrätin Marianne Dürst Benedetti, stellte sich für eine Kandidatur nicht zur Verfügung. Schliesslich wurde der ausserhalb des Kantons Glarus eher unbekannte Thomas Hefti auf den Schild gehoben. Hefti – Sohn des von 1968 bis 1990 in Bern tätigen Ständerates Peter Hefti – war Gemeindepräsident von Glarus Süd. Hefti bekam Konkurrenz von BDP-Parteipräsident Martin Landolt. Der amtierende Glarner Nationalrat wollte den FDP-Ständeratssitz erobern. Die CVP und die Grünen verzichteten auf eine Kandidatur und die SP konnte keine geeignete Kandidatur aufbauen. Die SVP, die den zweiten Glarner Ständeratssitz inne hat, wollte ebenfalls nicht antreten. Allerdings hatte der Inhaber des Mandates, This Jenny (svp), seinen Rücktritt auf die ordentlichen Wahlen 2015 angekündigt. Eine der wenigen inhaltlichen Differenzen der Kandidierenden – der Ausstieg aus der Atomenergie – brachte Landolt die Unterstützung der Umweltverbände. Der BDP-Präsident konnte zudem seine Erfahrung in Bern in die Waagschale werfen. Weil bereits am 9. Februar die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindeexekutiven anstanden und Hefti sein Amt als Gemeindepräsident nicht mit einem allfälligen Ständeratsamt kombinieren wollte, trat er für die Gemeindewahlen nicht mehr an. Allgemein ging man von einem Kopf-an-Kopf-Rennen aus. Die Deutlichkeit, mit der die FDP den Ständeratssitz verteidigen konnte, überraschte deshalb. Hefti (fdp) machte mit 5'571 mehr als doppelt so viele Stimmen wie Landolt (bdp), der 2'149 Stimmen erhielt. In seiner eigenen Gemeinde Glarus Süd erhielt Hefti mehr als 80 Prozent der Stimmen und auch in den anderen beiden Gemeinden obsiegte er klar. Landolt interpretierte das deutliche Resultat als Auftrag, den Kanton Glarus weiterhin im Nationalrat zu vertreten. Anscheinend sei es ihm nicht gelungen, Wählerinnen und Wähler ausserhalb seiner Stammwählerschaft zu mobilisieren. Sowohl Hefti wie auch Landolt waren weiterhin auch im Glarner Landrat vertreten. Die Stimmbeteiligung war mit 30,6% sehr tief. In den Medien wurde dafür die anstehende Kaskade von Wahlen verantwortlich gemacht: Gesamterneuerungswahlen für die kommunale und kantonale Regierung am 9. Februar und Erneuerungswahlen für den Landrat am 18. Mai.

Es sollte freilich noch eine weitere Wahl hinzukommen. Mitte Februar gab nämlich This Jenny bekannt, dass er per sofort von allen politischen Ämtern – aus dem Landrat und dem Ständerat – zurücktrete. Grund war ein bösartiger Magentumor, der das politische Urgestein zum Rücktritt zwang – Jenny war seit 1994 Landrat und seit 1998 Glarner Ständerat. Als Termin für die Ersatzwahl Jennys wurde der 18. Mai gewählt. Erneut taten sich die Parteien schwer, valable Kandidierende zu finden. Vor allem die SP, die früh ankündigte, den Sitz angreifen zu wollen, musste nach der Niederlage bei den Regierungswahlen, wo man den eigenen Regierungssitz verloren hatte, möglichst punkten, um nicht zur vernachlässigbaren Kraft im Kanton zu werden. Allerdings taten sich die Genossen sehr schwer und fanden letztlich niemanden, der sich zur Wahl stellen wollte. Als erster Kandidat outete sich Stefan Müller (cvp), der Präsident des Kantonalen Kirchenrates und ehemaliger Staatsanwalt. Die SVP schickte kurz darauf Werner Hösli (svp) ins Rennen, der von 2001 bis 2009 im Landrat Einsitz genommen hatte. Auch die GLP bemühte sich um eine Kantonsvertretung in Bern. Mit Franz Landolt (glp) wurde ein altgedienter Kantonsparlamentarier nominiert, der seit 22 Jahren im Landrat sass, zuerst für die CSP und dann für die GLP. Die FDP wollte eigentlich – nachdem sie mit Thomas Hefti ja bereits einen Ständerat hatte – nicht antreten, allerdings brachten sich Hansjürg Rhyner (fdp) und Martin Leutenegger (fdp) ohne Unterstützung der Partei ins Spiel und kandidierten wild. Rhyner hatte dabei noch kein politisches Amt bekleidet. Leutenegger – bis 2008 im Landrat – wollte für die kantonale Wirtschaft antreten. Beide betonten, dass die fehlende Unterstützung der Partei – die FDP hatte Stimmfreigabe beschlossen – kein Handicap sei, weil im Kanton Glarus Personen und nicht Parteien gewählt würden. Auf das Problem angesprochen, dass bei ihrer Wahl zwei FDP-Vertreter im Ständerat sitzen würden, verwiesen sie auf das Gespann Kaspar Rhyner (fdp, GL) und Fritz Schiesser (fdp, GL), die den Kanton Glarus als Zweiergespann zwischen 1990 und 1998 in Bern vertreten hatten. Anfang April gaben auch die Grünen ihre Ambitionen bekannt. Sie portierten den Landrat Karl Stadler (gp), der auch von der SP unterstützt wurde. Als siebter Kandidat stellte sich Mitte April schliesslich der parteilose Markus Landolt zur Wahl. Markus Landolt war zwölf Jahre für die CVP im Landrat gesessen, trat aber als Unabhängiger an. Er wolle nicht seiner alten Partei in den Rücken fallen, sondern als Unternehmer für Bern antreten. Nicht noch einmal antreten wollte die BDP.
Aufgrund der starken Konkurrenz musste die SVP um die Verteidigung ihres Ständeratssitzes bangen. Hinzu kam, dass Werner Hösli historisch vorbelastet sei, wie er selber auf seiner Homepage schrieb. Hösli war als Bankrat der Glarner Kantonalbank in unsaubere Kreditvergaben verwickelt, bei denen letztlich CHF 96 Mio. abgeschrieben werden mussten. Hösli informierte offensiv über die zivilrechtlich noch hängige Affäre und wies darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Affäre gehabt habe. Aufgrund des breiten Kandidatenfeldes musste von einem zweiten Wahlgang ausgegangen werden. Tatsächlich gab es im ersten Umgang am 18. Mai keine Entscheidung. Mit 3'597 Stimmen hatte Werner Hösli (svp) zwar einen grossen Vorsprung auf den zweitplatzierten Karl Stadler (gp), der 1'813 Stimmen holte, er scheiterte damit allerdings recht deutlich am absoluten Mehr (5'715 Stimmen). Trotzdem schien Hösli der einzige zu sein, der auch über sein Wählerlager hinaus Stimmen machen konnte. Stadler erhielt lediglich rund 16% der Stimmen, obwohl die Wählerstärke von links-grün nach den Landratswahlen 2010 bei rund einem Viertel lag. Neben Stadler kam auch Markus Landolt (parteilos) auf über 1'500 Stimmen. Bereits etwas abgeschlagen rangierten Stefan Müller (cvp, 1'293 Stimmen) und Franz Landolt (glp, 1'182 Stimmen). Die wilden Kandidaturen von Martin Leutenegger (fdp; 1'005 Stimmen) und Hansjürg Rhyner (fdp; 633 Stimmen) wurden offensichtlich von der Wählerschaft nicht goutiert. Der nötige zweite Wahlgang wurde auf den 1. Juni angesetzt, fand also gleichzeitig mit den Landratswahlen statt. Neben Werner Hösli (svp) und Karl Stadler (gp) wollte auch Stefan Müller (cvp) für die zweite Runde antreten. Die restlichen vier Kandidaten strichen die Segel. Die Reduktion von sieben auf drei verhiess Spannung, konnte doch Stadler auf die Stimmen der GLP und Müller auf die Stimmen der Mitte zählen. Freilich gelang Hösli (svp) Anfang Juni ein wuchtiger Erfolg, konnte er doch mit 4'221 Stimmen fast ebenso viele Stimmen auf sich vereinen wie seine beiden Widersacher zusammen: Stadler (gp) erhielt 2'294 Stimmen und Müller (cvp) schaffte es auf 2'058 Stimmen. Zwar holte Hösli in allen drei Gemeinden am meisten Stimmen, seinen Sieg verdankte er aber vor allem den Wählerinnen und Wählern in seiner Heimatgemeinde Glarus Süd – eine eigentliche Hochburg der SVP. Lag die Stimmbeteiligung dort bei 45%, nahmen in Glarus und in Glarus Nord lediglich 34% bzw. 30% der Wahlberechtigten teil. Glarus Süd war damit gleich doppelt in Bern vertreten, weil auch Thomas Hefti von dort stammt. Die Wahlberechtigten schienen Hösli betreffend der Bankaffäre zu vertrauen – freilich stand die Schadenersatzklage nach wie vor im Raum.

Ständeratsersatzwahl Glarus 2014

Im März des Berichtsjahres publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Mit der Gesetzesrevision wird eine Motion Maury-Pasquier (sp, GE) (Mo. 08.3519) erfüllt, welche 2008 eingereicht und in der Folge angenommen worden war. Danach sollen Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Zuteilung von Organen den Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Neben der Aufnahme dieser Forderung in die Gesetzgebung beschloss der Bundesrat, noch weitere Bestimmungen zu überarbeiten. Diese betreffen den Zeitpunkt der Anfrage an die nächsten Angehörigen zur Organentnahme bei einem Patienten, regeln die Zustimmung zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit der Spenderin oder des Spenders und sollen die finanzielle Absicherung bei Lebendspenden verbessern. Die Anpassungen wurden als nötig erachtet, weil sich in der diesbezüglichen Anwendung bis anhin Probleme und Unsicherheiten ergeben hatten. Zeitgleich publizierte der Bundesrat den Bericht «Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz». Er kam damit den Aufträgen aus den Postulaten Gutzwiller (fdp, ZH), Amherd (cvp, VS) (Mo. 10.3701) und Favre (fdp, NE) (10.3711) nach. Der Bericht zeigt unter anderem, dass die sogenannte Widerspruchslösung keine Steigerung der Organspenderate garantiert. Diese Thematik sorgte im Ständerat aufgrund eines Minderheitsantrages während der Beratung der Änderung des Transplantationsgesetzes für Diskussionsstoff. Anlässlich einer Organtransplantation kann zwischen zwei Modellen – der Widerspruchs- und der Zustimmungslösung – unterschieden werden. Bei der Widerspruchslösung muss ein Spender seinen Willen für oder gegen eine Spende explizit äussern und dies beispielsweise in einem Widerspruchsregister festhalten. Liegt keine solche Willensäusserung vor, geht man davon aus, dass ein potentieller Spender eine Organspende nicht ablehnt. Seine Organe dürfen in diesem Fall für eine Spende entnommen werden. Die Zustimmungslösung hingegen setzt die explizite Befürwortung einer Organspende voraus, etwa durch die Willensäusserung auf einem Spenderausweis. Mit der letzten Revision des Transplantationsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung war die Zustimmungslösung schweizweit eingeführt worden, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt in 17 Kantonen geltende Widerspruchslösung aufgelöst wurde. Unter der Prämisse der Zustimmungslösung kommt die Entscheidung bei verunfallten oder sterbenden Personen als potentielle Organspender den „nächsten Angehörigen“ zu, was einige Politiker in den entsprechenden Abschiedssituationen als nicht zumutbar erachteten. Eine Minderheit Gutzwiller (fdp, ZH) regte denn auch an, dass man im Zuge der Gesetzesänderung zur Widerspruchslösung übergehen solle. Die Kommissionsmehrheit stellte sich jedoch gegen diesen Antrag. Die Minderheit argumentierte, dass ein grundsätzlicher Wandel herbeigeführt werden müsse, und plädierte in diesem Sinne für eine solidarische Grundhaltung: Organspenden müssten, genau wie der Empfang von Spenderorganen, selbstverständlich werden. Die jetzige Lösung führe dazu, dass die Schere zwischen benötigten und gespendeten Organen zu gross sei. Um das Problem von zu wenig verfügbaren Organen zu lösen, könne dies ein Zwischenschritt sein, so die Fürsprecher des Vorstosses. Das Ratsplenum stimmte jedoch gegen den Minderheitsantrag und sprach sich mit 24 zu 18 Stimmen für den Status quo, sprich für die Zustimmungslösung aus. Im Übrigen folgte der Ständerat der Regierungsvorlage und überwies das Geschäft einstimmig an den Nationalrat, der im Berichtsjahr nicht mehr darüber beriet. Die kleine Kammer lehnte auch eine vom Nationalrat klar angenommene Motion Favre (fdp, NE) (Mo. 12.3767) ab, welche die Einführung der Widerspruchslösung verlangt hatte. Das Thema dürfte damit also noch nicht vom Tisch sein. Der Nationalrat wird das Thema in seinen Beratungen zum Transplantationsgesetz wieder aufnehmen. Der Bundesrat nahm – unabhängig vom Bericht – noch im selben Jahr einen Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» in Angriff. Zusammen mit den Kantonen und weiteren Akteuren will er Schwerpunkte definieren, die es bis 2017 zu realisieren gilt. Ziel ist es, die Anzahl der Organspenderinnen und -spender von gegenwärtig rund 100 auf 160 pro Jahr zu erhöhen. Eine erste Massnahme wurde im April mit der Lancierung einer Informationskampagne zum Thema angestossen.

Änderung des Transplantationsgesetzes (BRG 13.029)

Der Berichte zum im Jahre 2011 überwiesenen Postulat Favre (fdp, NE; Folgen und Begleiterscheinungen des starken Frankens im Grenzgebiet) wurde im November 2013 vom Bundesrat verabschiedet.

Arbeitsplatz- und Lohnsituation im Grenzgebiet im Zusammenhang mit dem starken Franken
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Die Frage, ob die Versichertenkarte gleichzeitig als Organspendenausweis verwendet werden könnte, war Inhalt eines Postulats Graber (cvp, LU), welches Ende Jahr im Ständerat behandelt wurde. Der Bundesrat soll abklären, ob dies aus rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht machbar sei. Dabei wurde die Hoffnung geäussert, dass dadurch die Bereitschaft zur Organspende steigen könnte. Wenn ein Vermerk auf der Versichertenkarte möglich wäre, könnten die potentiellen Spender auf das Tragen eines Spezialausweises verzichten. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die gestellten Fragen im Rahmen der Erfüllung früherer Postulate Gutzwiller (fdp, ZH), Amherd (cvp, VS) und Laurent Favre (fdp, NE) abzuklären und beantragte die Annahme des Geschäfts. Dieser Einladung folgte die kleine Kammer.

Versichertenkarte gleichzeitig als Organspendenausweis

Der Nationalrat reichte eine parlamentarische Initiative Favre (fdp, NE) an die kleine Kammer weiter, welche eine Umteilung von bestockten Weiden (sog. „Wytweiden“) von der Wald- in die Landwirtschaftszone verlangt. Dadurch soll erreicht werden, dass diese bereits heute oft für die Viehhaltung benutzten Gebiete hauptsächlich von den Bäuerinnen und Bauern, die oft zugleich die Besitzer des Landes sind, gepflegt und unterhalten werden, und nicht wie bis anhin von den Forstdiensten. So könnten auch der Waldausdehnung in Berggebieten teilweise Einhalt geboten und landwirtschaftliche Nutzflächen besser geschützt werden.

bestockten Weiden

La motion Favre (plr, NE) qui demande d’exclure le chapitre du tabac des négociations européennes relatives à la santé publique, a été adoptée en seconde lecture suite à une modification du Conseil des Etats.

Exclusion du tabac des négociations européennes relatives à la santé publique

Von den drei im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen Motionen Darbellay (cvp, VS) (Mo. Darbellay, 10.3818), Joder (svp, BE) (Mo. Joder, 10.3473) und Favre (fdp, NE) (Mo. Favre, 11.3464) über einen Abbruch der Agrarfreihandels-Verhandlungen mit der EU nahm der Ständerat nach ausgedehnten Diskussionen einzig die erste mit 26 zu 16 Stimmen an. Diese verlangt im Detail, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU solange unterbricht, als dass die Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) nicht zu einem Abschluss kommt. Der Motionär hatte postuliert, dass die Verhandlungen mit der EU im Hinblick auf einen baldigen Abschluss derselben aufgenommen worden seien. Da ein Ende der Doha-Runde in weite Ferne gerückt sei, wäre ein Abkommen, das bereits jetzt den Grenzschutz abbaut und die Produzentenpreise unter Druck setzt, unnötig und für die Schweizer Landwirtschaft schädlich. Eine Motion der WAK-SR (Mo.12.3014), welche sozusagen als Gegenvorschlag zu den drei Motionen ausgearbeitet worden war, wurde vom Nationalrat in der Herbstsession mit 85 zu 77 Stimmen eliminiert: Die Kommission hätte eine Standortbestimmung des Bundesrates über die EU-Verhandlungen und ein Aufzeigen von Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz verlangt, mit dem Ziel einer schrittweisen und kontrollierten Einführung des Agrar- und Lebensmittelfreihandels mit der EU. Die SVP hatte sich geschlossen gegen die Motion gestellt, zusammen mit Mehrheiten aus der grünen, der christlich-demokratischen und der bürgerlich-demokratischen Fraktion.

Abbruch der Agrarfreihandels-Verhandlungen mit der EU