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  • Herzog, Eva (BS, sp/ps)
  • Hafner-Wipf, Ursula (SH, sp/ps)

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Der Ständerat behandelte die erste Revision des Covid-19-Gesetzes bereits einen Tag nach dem Erstrat. Dabei hatte die kleine Kammer über sechs Differenzen, die der Vorschlag der WAK-SR gegenüber den nationalrätlichen Beschlüssen aufwies, über sieben Minderheitsanträge sowie über drei Einzelanträge zu debattieren. Aufgrund des gedrängten Zeitplans hatte die Kommission die Revision bereits eine Woche zuvor beraten, ohne also die Entscheide des Nationalrats gekannt zu haben. Dabei hatte sie auch Mitberichte der FK-SR, der SGK-SR sowie der WBK-SR zur Kenntnis genommen.

In den zentralen Bereichen unterstützte der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Meinungsverschiedenheiten mit dem Nationalrat gab es grösstenteils bezüglich der von der grossen Kammer neu eingefügten Änderungen, welche die WAK-SR in der Mehrzahl zur Ablehnung empfahl. Dies war etwa bei den Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung der Fall; konkret bei der Frage, ob der Bund die Abgeltung der den Leistungserbringenden durch verbotene und eingeschränkte Behandlungen – etwa zur Sicherung der Kapazität des Gesundheitswesens – entstehenden Kosten regeln soll. Die Bestimmung sei sehr vage formuliert, es gehe hier aber eben noch nicht darum, wer die Kosten übernehmen soll, sondern lediglich um einen Auftrag an den Bundesrat, eine Regelung zu suchen, verteidigte Maya Graf (gp, BL) die nationalrätliche Position sowie ihren entsprechenden Einzelantrag. Kommissionssprecher Bischof (cvp, SO) verwies jedoch auf die Zuständigkeit der Kantone bei Gesundheitsfragen und Finanzminister Maurer betonte, dass der Bundesrat mit den Kantonen für die bisherigen entsprechenden Kosten eine Lösung gefunden habe: Diese werden von den Kantonen übernommen, während der Bund im Gegenzug alleine für die Kosten der Impfstoffe und Covid-Tests aufkommt. Ähnliche Lösungen könnten auch in zukünftigen Fällen gefunden werden, betonte der Finanzminister. Der Ständerat folgte seiner Kommission, strich die vom Nationalrat eingeführte und von Maya Graf vergeblich unterstützte Regelung und schuf damit eine erste Differenz zum Erstrat.

Auch bei den Härtefallhilfen war die WAK-SR mit den Vorschlägen der grossen Kammer nicht einverstanden. So wollte die ständerätliche Kommission die Fixkosten der Unternehmen bei der Vergabe der Härtefallhilfen nicht standardmässig berücksichtigen – hingegen könnten die Kantone dieses Kriterium freiwillig anwenden, wie Pirmin Bischof für die Kommission ein Argument anführte, das auch schon im Nationalrat aufgeworfen worden war. Hier folgte der Ständerat stillschweigend seiner Kommission und schuf eine weitere Differenz zum Erstrat.
Hingegen unterstützte die Kommissionsmehrheit den nationalrätlichen Änderungsvorschlag, wonach Unternehmen sowohl aus dem Topf für Kultur oder Sport als auch aus demjenigen für Härtefälle Unterstützung erhalten können, wenn sich ihre Tätigkeitsfelder entsprechend unterscheiden lassen. Allerdings verlangte eine Minderheit Noser (fdp, ZH), diesbezüglich dem Bundesrat zu folgen, da es unklar sei, was «klar abgegrenzt» bedeute. Von einer solchen Regelung, die ein «Papiertiger für Rekurse» sei, würden nur grosse Unternehmen profitieren, da nur diese klar abgegrenzte Bereiche aufwiesen. Davon schien sich der Ständerat überzeugen zu lassen, er präferierte den Minderheitsantrag Noser, strich diese vom Nationalrat eingefügte Bestimmung und schuf damit eine weitere Differenz.
Einen Kompromissvorschlag machte die WAK-SR bezüglich der Frage, ab welchem Umsatz Unternehmen zu den Härtefallhilfen zugelassen werden sollen. Der Nationalrat hatte diese Grenze von CHF 100'000 auf CHF 50'000 gesenkt, die WAK-SR wollte hingegen eine generelle Zulassung ab CHF 100'000, aber Ausnahmen «in begründeten Fällen» ermöglichen. Eine Minderheit Ettlin (cvp, OW) unterstützte die nationalrätliche Position, da auch Kleinbetriebe «richtige Unternehmen» seien und man hier mit wenig Geld viel erreichen könne. Schliesslich setzte sich diese Minderheit und entsprechend der nationalrätliche Vorschlag durch, womit dieser Aspekt zugunsten der kleineren Unternehmen bereinigt werden konnte.
Jakob Stark (svp, TG) reichte zudem einen Einzelantrag für ein Dividendenauszahlungsverbot im Covid-19-Gesetz ein, wie es zuvor schon im Nationalrat verlangt, jedoch abgelehnt worden war. Deutlich stimmte der Ständerat dem Antrag zu und nahm das Verbot ins Gesetz auf, nachdem Stark betont hatte, dass eine ausschliessliche Regelung in der Verordnung, wie es bisher der Fall gewesen war, in Beschwerdeverfahren zu Rechtsproblemen führen könne. Damit wurde eine zusätzliche Differenz zur grossen Kammer geschaffen.

Im Sportbereich zeigte sich die Kommissionsmehrheit zwar mit der Umwandlung eines Teils der Darlehen in A-Fonds-perdu-Beiträge, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte, nicht aber mit den Änderungen des Nationalrats einverstanden. Die Kommission wollte nicht nur die direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten, sondern alle Angestellten der Sportklubs Einkommensbeschränkungen unterstellen. Ein Minderheitsantrag Germann (svp, SH) sah jedoch vor, dass die Vereine nicht die einzelnen Löhne, sondern die durchschnittlichen Löhne, die über einem Grenzbetrag liegen, reduzieren müssen. Dadurch seien die Klubs bezüglich ihrer Lohnplanung und ihren Verträgen flexibler, argumentierte Hannes Germann. Diese Meinung teilte auch der Finanzminister, woraufhin der Ständerat den Minderheitsantrag deutlich annahm. Umstritten war überdies die Frage, ob bei den zukünftigen Mindestausgaben für Nachwuchs- und Frauenförderung die Saison 2018/2019 oder die letzten drei Saisons als Vergleichsgrösse herangezogen werden sollen. Da die Frauenförderung bei einer Konzentration auf die vorletzte Saison deutlich besser fahren würde als bei einem Vergleich mit mehreren Saisons, entschied sich der Ständerat für erstere Variante und folgte damit dem Bundesrat.

In der Folge forderten mehrere Anträge von Mitgliedern der SP oder der Grünen eine Besserstellung von Personen mit niedrigen Einkommen oder von älteren Arbeitnehmenden.
Mit einem Einzelantrag beabsichtigte Eva Herzog (sp, BS), Personen mit Nettoeinkommen unter CHF 4'000 pro Monat bereits ab einer Umsatzeinbusse von 25 Prozent – statt erst bei 55 Prozent – Erwerbsersatz auszubezahlen. Dies stelle quasi einen Kompromiss zum Antrag im Nationalrat dar, wo die Bedingung einer Umsatzeinbusse gemäss einem Minderheitsantrag gänzlich hätte abgeschafft werden sollen. Auch dieser Antrag war jedoch erfolglos. Bei der Arbeitslosenversicherung stimmte der Ständerat der Ausweitung der Kurzarbeit auf Personen in temporären und befristeten Stellen zu, lehnte aber entgegen einer Minderheit Thorens Goumaz (gp, VD) die vom Nationalrat geschaffene Rückwirkung auf Anfang September 2020 ab. Diese rückwirkende Berechnung hätte gemäss dem Finanzminister 5'000 zusätzliche Arbeitstage für die Verwaltung mit sich gebracht und dadurch zu Verzögerungen von 3 Monaten geführt. Auch eine befristete Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug von älteren Arbeitslosen fand trotz der mahnenden Worte von Minderheitensprecher Rechsteiner (sp, SG), wonach ausgesteuerten Personen «der Absturz in die Sozialhilfe» drohe, keine Mehrheit. Stattdessen wollte der Ständerat die Situation der älteren Arbeitslosen dadurch verbessern, dass älteren Personen, die zwischen Januar und Juli 2021 ausgesteuert werden, ebenfalls bereits Zugang zu Überbrückungsleistungen gewährt wird –, wie die Minderheit Wermuth im Nationalrat zuvor noch erfolglos gefordert hatte.

Stillschweigend verabschiedete die kleine Kammer schliesslich die Änderung am Ordnungsbussengesetz, wonach zwar Ordnungsbussen für das Verweigern des Tragens von Masken in klar abgrenzbaren Bereichen wie dem öffentlichen Verkehr, nicht aber in schlechter abgrenzbaren Bereichen wie belebten Fussgängerzonen erteilt werden können. «Für die Strafbarkeit muss klar sein, was strafbar ist und was nicht», hatte Kommissionssprecher Pirmin Bischof diese bereits vom Nationalrat eingenommene Position verteidigt.
Einstimmig verabschiedete der Ständerat in der Folge den Revisionsentwurf zum Covid-19-Gesetz zuhanden des Nationalrats.

Erste Revision des Covid-19-Gesetzes (BRG 20.084)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Als Reaktion auf die Vernehmlassung wurde in den Medien anfänglich insbesondere der sogenannte «Plan C», der Vorschlag der CVP zur Aufteilung der Reform, diskutiert. Eva Herzog (BS, sp) erklärte als Vizepräsidentin der FDK, dass die Kantone eine Aufteilung der Reform nicht goutieren würden. Da nicht alle von ihnen die Gewinnsteuern beliebig senken könnten, seien spezifische Steuerinstrumente wie die Patentbox und die zinsbereinigte Gewinnsteuer vonnöten. Ausführlich debattiert wurde auch die Problematik des Zeitdrucks. Im Dezember 2017 war bekannt geworden, dass die EU die Schweiz auf die sogenannte «graue Liste» der steuerlich nicht konformen Drittstaaten gesetzt hatte. Würden die verpönten Privilegien nicht bis Ende 2018 abgeschafft, wozu sich die Schweiz 2014 verpflichtet hatte – jedoch ohne einen zeitlichen Rahmen zu nennen –, seien Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten möglich. Ebenfalls verstärkt wurde der Zeitdruck durch den internationalen Trend zur Senkung der Unternehmenssteuern – besonders prominent in den Medien behandelt wurde der Entscheid der USA, die Konzerngewinnsteuern per 1. Januar 2018 von 35 auf 20 Prozent zu senken. Die Schweiz müsse somit bezüglich Unternehmenssteuern möglichst rasch Rechts- und Planungssicherheit schaffen, erklärte zum Beispiel Eva Herzog. Dem pflichtete auch Finanzminister Maurer bei: Falls möglich sei die SV17 in nur zwei Sessionen vom Parlament zu verabschieden. Man müsse zudem darum besorgt sein, dass kein Referendum gegen das Gesetz ergriffen werde. Dadurch könnten erste Massnahmen anfangs 2019, der Hauptteil des Gesetzes anfangs 2020 in Kraft treten.
Inhaltlich wurde in den Medien insbesondere über die Massnahmen zur sozialen Kompensation diskutiert. Die Vernehmlassungsteilnehmenden hatten sich mit der Erhöhung der minimalen Kinderzulagen nicht zufrieden gezeigt. Der Vorschlag sei sachfremd und habe auch mit Sozialpolitik nichts zu tun, war zum Beispiel in der NZZ zu lesen. Als Alternative hatten TravailSuisse und Centre Patronal in der Vernehmlassung die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs – wie ihn ihre Initiative vorsieht – vorgeschlagen. Ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen, bezahlt über die Erwerbsersatzordnung, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0.0275 Lohnprozente zusätzlich zu bezahlen hätten, würde gemäss Adrian Wüthrich (BE, sp), Präsident der TravailSuisse, einen regelrechten «Referendumsblocker» darstellen. Der Vorschlag fand in den Medien jedoch kaum Anklang: Jean-François Rime (svp, FR) zum Beispiel betonte als Präsident des Gewerbeverbandes, dass durch eine solche Regelung die SV17 den KMU nur noch mehr Nachteile bringen würde. Auch die SP zeigte sich mit dem Vorschlag nicht zufrieden: Man unterstütze zwar einen Vaterschaftsurlaub, dieser müsse jedoch nicht in Kombination mit der Steuervorlage 17 eingeführt werden, erklärte SP-Vizepräsident Beat Jans (sp, BS). Auch Pirmin Bischof (cvp, SO) schlug eine alternative Massnahme zur sozialen Kompensation vor: Der Bund solle den Kantonen Geld für soziale Massnahmen bezahlen, die Kantone sollen aber selbst entschieden können, für welche sozialen Zwecke sie dieses Geld einsetzten.
Die grössten Chancen schrieben die Medien gemeinhin einer Korrektur des Kapitaleinlageprinzips (KEP) zu: In der Unternehmenssteuerreform II war eine Möglichkeit für Unternehmen geschaffen worden, Kapitaleinlagen an die Aktionäre zurückzuzahlen, ohne dass diese verrechnungs- oder einkommenssteuerpflichtig sind – was faktisch eine steuerfreie Auszahlung von Dividenden bedeutet. Dadurch entstehen dem Bund, wie eine Schätzung der ESTV zeigte, Steuerausfälle zwischen CHF 400 Mio. und CHF 600 Mio. pro Jahr, wobei Neuzuzüge nicht berücksichtigt sind. Werden diese eingerechnet, geht die ESTV trotz mangelnder Daten davon aus, dass die Steuerausfälle durch eine Steigerung des BIP und der Steuereinnahmen kompensiert werden können. Eine Korrektur des KEP sei im Parlament nicht chancenlos, erklärte zum Beispiel der Tages-Anzeiger, zumal Pirmin Bischof 2011 mit seiner Motion (Mo. 11.3462), die ebenfalls eine Einschränkung des KEP gefordert hatte, nur knapp gescheitert war. Sollte es dadurch gelingen, die SP ins Boot zu holen und von der Ergreifung eines Referendums abzubringen, wäre das womöglich für die Bürgerlichen ein gangbarer Weg, war mehrfach zu lesen. Beat Jans zumindest nannte die Korrektur des KEP «eine der wichtigsten Massnahmen» zur Findung eines Kompromisses bei der Steuervorlage 17. Andererseits befürchtete zum Beispiel Hannes Germann (svp, SH), dass eine solche Regelung grosse Verunsicherung bei den Unternehmen, insbesondere bei denjenigen, die unter anderem aufgrund der bestehenden Regelung zum KEP in die Schweiz gekommen waren, auslösen würde.
Thematisiert wurden in den Medien schliesslich auch Auswirkungen auf die NFA: Um Verzerrungen in der NFA durch Änderungen der Unternehmenssteuern zu verhindern, muss das Gewicht der Unternehmenssteuern im Finanzausgleich reduziert werden. Dies soll in der NFA zu Verschiebungen in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe führen, wovon gemäss Berechnungen des Tages-Anzeigers mit Zahlen der Finanzverwaltung vor allem Geberkantone profitierten. Die Nehmerkantone würden demnach deutlich weniger erhalten als bisher, teilweise seien ihre Verluste in der NFA sogar grösser als die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhung des Kantonsanteils. Um diese Problematik abzuschwächen, enthält die SV17 einen Ergänzungsbeitrag für ressourcenschwache Kantone in der Höhe von CHF 180 Mio., der aus dem auslaufenden Härteausgleich finanziert wird und die Situation der betroffenen Kantone während sieben Jahren verbessert.

Im März 2018 präsentierte der Bundesrat schliesslich seine Botschaft zur Steuervorlage 17. Dabei nahm er nur eine gewichtige Änderung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vor: Er steigerte den Kantonsanteil an den direkten Steuern von 20.5 Prozent auf 21.2 Prozent, wie es unter anderem die Kantone in der Vernehmlassung deutlich gefordert hatten. Überrascht zeigten sich die Medien vor allem darüber, dass der Bundesrat trotz breiter Forderungen auf eine Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer verzichtete. Die Version der Steuervorlage 17, die der Bundesrat dem Parlament zur Beratung vorlegte, beinhaltete somit als Ausgleich zur Abschaffung der Steuerprivilegien für Statusgesellschaften eine Steigerung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern von 17 auf 21.2 Prozent, was den Kantonen CHF 990 Mio. pro Jahr einbringt und es ihnen erlauben soll, ihre Gewinnsteuern zu senken. Ressourcenschwache Kantone erhalten im Rahmen der NFA zudem während sieben Jahren zusätzlich CHF 180 Mio. Die Kantone führen obligatorisch Patentboxen für in der Schweiz patentierte Erfindungen sowie fakultativ einen Steuerabzug von maximal 50 Prozent auf in der Schweiz getätigte Forschung und Entwicklung ein. Im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III wird auf die stark umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer verzichtet. Die Steuerabzüge dürfen zusammen nicht mehr als 70 Prozent des steuerbaren Gewinns ausmachen (USR III: 80%). Ebenfalls im Unterschied zur USR III wird eine Gegenfinanzierung durch die Unternehmen eingeführt: Die Dividendenbesteuerung wird beim Bund auf 70 Prozent (Status Quo: 60%) und bei den Kantonen auf mindestens 70 Prozent erhöht (Status Quo: zwischen 35% und 70%). Zudem werden als sozialpolitische Kompensation die Mindestvorgaben für die Kinder- und Ausbildungszulage um CHF 30 auf CHF 230 respektive CHF 280 erhöht. Im Unterschied zum abgelehnten Vorschlag der USR III enthält die Steuervorlage 17 somit deutlich weniger neue Steuerprivilegien sowie eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der minimalen Kinderzulagen. Infolgedessen weist diese Version der SV17 eine gewisse Ähnlichkeit mit dem kurz nach Ablehnung der USR III als «Plan B» bezeichneten Szenario auf.
Die Voto-Analyse zur USR III hatte gezeigt, dass die Stimmbürger sich insbesondere auch vor den unsicheren Konsequenzen der Vorlage gefürchtet hatten. Aus diesem Grund hatte Bundesrat Maurer die Kantone im Rahmen der SV17 beauftragt, ihm ihre Reformpläne mitzuteilen, so dass diese bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen ebenfalls berücksichtigt werden können. Ausser den Kantonen Obwalden, Luzern und Appenzell-Ausserrhoden, die schon über tiefe bis rekordtiefe Gewinnsteuern verfügen, gaben alle Kantone an, eine Reduktion ihrer Gewinnsteuern zu planen. In 17 Kantonen sollen die Gewinnsteuern sogar unter 14 Prozent gesenkt werden, wodurch diese gemäss Tages-Anzeiger weltweit zu den steuergünstigsten Standorten gehören würden. Durchschnittlich planen die Kantone, ihre Gewinnsteuern von 19.6 auf 14.5 Prozent zu senken. Dies bringe gemäss Berechnungen, welche die ESTV als Grundlage für die bundesrätliche Botschaft vorgenommen hatte, jährliche statische Kosten von CHF 1.8 Mrd. mit sich: CHF 700 Mio. auf Bundes- und CHF 1.1 Mrd. auf Kantonsebene. Diese Schätzung ergänzte die ESTV durch dynamische Elemente wie steigende Investitionsvolumen der Unternehmen durch die tieferen Steuern, Standortverlagerungen verschiedener Unternehmen in die Schweiz oder die Umleitung von Gewinnen in die Schweiz und erstellte 40 Szenarien zur Entwicklung der Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im schlechtesten Szenario wird der Bund auch langfristig Verluste von CHF 1 Mrd. pro Jahr einfahren. Im mittleren Szenario, das Finanzminister Maurer präsentierte, werden durch die SV17 langfristig Mehreinnahmen von CHF 1.4 Mrd. pro Jahr generiert, im besten Szenario sogar Mehreinnahmen von CHF 6 Mrd. Ab wann genau diese positiven Effekte eintreten, ist unsicher; kurz- und mittelfristig rechnet die ESTV im mittleren Szenario jedoch mit Mindereinnahmen in der Höhe von CHF 2.5 Mrd. jährlich.
Diese Schätzungen wurden von mehreren Seiten kritisiert, da sie neben Annahmen zu den Reaktionen der Unternehmen auch auf Annahmen zu Gewinnsteuersätzen und Steuerprivilegien im Ausland beruhen. Zudem gehe die Studie gemäss Gewerkschaftsbund davon aus, dass die staatliche Bildung irrelevant sei oder nicht von der Steuerreform beeinflusst werde. Sie berücksichtige den kantonalen Steuerwettbewerb nicht und überschätze die Kosten einer Ablehnung der SV17 – diese werden von der Studie im mittleren Szenario auf CHF 9 Mrd. geschätzt. Finanzminister Maurer nannte die Studie «wissenschaftlich erhärtet», aus Zeitgründen sei sie jedoch nicht von Externen überprüft worden. Was die Studie gemäss SGB jedoch gut aufzeige, sei, dass die Steuerbelastung für bisher «normal» besteuerte Unternehmen – für inlandorientierte KMU, wie es die NZZ erklärte – deutlich sinke, während sie für die bisher steuerprivilegierten Firmen – für internationale Grosskonzerne – steige.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

Unmittelbar nach dem Nein der Stimmbevölkerung zur Unternehmenssteuerreform III an der Urne betonten sowohl Gewinner als auch Verlierer die Wichtigkeit des Projektes und die Dringlichkeit einer neuen Vorlage. Einig war man sich mehr oder weniger darüber, dass kein kompletter Neubeginn nötig sei, sondern dass man entsprechend dem sogenannten Plan B auf der bisherigen Vorlage aufbauen könne. Bezüglich der effektiven Ausgestaltung der neuen Vorlage gingen die Meinungen aber weit auseinander. So meldeten sich zahlreiche Parteien, Verbände und Interessenorganisationen mit eigenen Positionspapieren, Eckpunkten und Vorschlägen zu Wort, darunter der Gewerbeverband, die SP oder auch die kantonalen Finanzdirektoren zusammen mit den Städte- und Gemeindevertretern.

Die neue Steuerungsgruppe von Finanzminister Maurer, welche mit Eva Herzog (BS, sp), Serge Dal Busco (GE, cvp), Heinz Tännler (ZG, svp) und Benedikt Würth (SG, cvp) vier Vertreterinnen und Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) umfasste, präsentierte Ende Mai – und somit in Rekordzeit – die Eckwerte der neuen, als „Steuervorlage 17” betitelten Vorlage. Diese hatte sich am Vorbild des Kantons Waadt orientiert, dem es durch ein soziales Abfedern der Steuerausfälle durch höhere Kinderzulagen gelungen war, sowohl bei der kantonalen Vorlage zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III als auch bei der entsprechenden nationalen Vorlage an der Urne eine Mehrheit zu erzielen. Entsprechend beschränkte sich der Vorschlag der Steuerungsgruppe nicht nur auf eine Reduktion der den Kantonen zur Verfügung stehenden Entlastungsmassnahmen: eine engere Fassung des Patentabzugs sowie des Abzugs für Forschung und Entwicklung, ein Verzicht auf die Möglichkeit zur Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer sowie vor allem eine Beschränkung der maximalen Steuerentlastung durch die neuen Steuerabzüge auf 70 Prozent anstelle von zuvor 80 Prozent. Vielmehr verstärkte die Steuerungsgruppe mit der Steigerung der Dividendenbesteuerung von 60 auf 70 Prozent auch die Gegenfinanzierung und sorgte mit der von der SP geforderten Erhöhung der Kinderzulagen um CHF 30 für eine Entlastung der Familien. Zusätzlich wurden durch die Aufnahme einer Klausel zur ausdrücklichen Berücksichtigung von Städten und Gemeinden auch deren Bedenken berücksichtigt. Ansonsten übernahm die Steuervorlage 17 die Bestimmungen aus dem Unternehmenssteuerreformgesetz III, insbesondere bezüglich der Abschaffung der kritisierten Steuerprivilegien sowie bezüglich der Kompensation der Kantone durch eine Steigerung des Kantonsanteils an den Bundessteuern von 17 Prozent auf 21.2 Prozent.

Kurz darauf präsentierte der Bundesrat die neue Vorlage, die weitgehend auf dem Vorschlag der Steuerungsgruppe beruhte. Einen entscheidenden Unterschied wies die bundesrätliche Vorlage jedoch auf: Sie sah vor, den Kantonsanteil an den Bundessteuern nur auf 20.5 Prozent zu steigern, wodurch die Kantone anstelle von der ursprünglich vorgesehenen CHF 1 Mrd. noch CHF 820 Mio. erhalten würden. Entsprechend empört zeigten sich die Kantone von dieser Klausel, zumal sie in der kurzen Diskussion dazu in der Steuerungsgruppe keinerlei Anklang gefunden hatte, wie Heinz Tännler und Benedikt Würth erklärten. Die Kantone waren jedoch nicht als Einzige unzufrieden mit dem bundesrätlichen Vorschlag: Die SP und die Gewerkschaften hiessen zwar die Richtung der Verbesserungen gut, befürchteten jedoch, dass die Kantone ihre Unternehmenssteuern dadurch trotzdem stark senken würden. Zudem sollten die Kinderzulagen und die Dividendenbesteuerung stärker erhöht werden. Der Gewerbeverband sorgte sich aufgrund der steigenden Dividendenbesteuerung um die Zukunft der KMU, während die internationalen Grosskonzerne davon nicht stark betroffen seien. Kritisch beurteilte der Finanzdirektor des Kantons Zürich, Ernst Stocker (ZH, svp), vor allem den Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Da sich der Kanton Zürich in einer speziellen Situation befindet, indem er besonders stark von der Abschaffung der alten Steuerprivilegien betroffen ist, sich gleichzeitig aber keine grosse Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze leisten kann, ist er stark auf den Eigenkapitalzinsabzug angewiesen. Anfangs September 2017 schickte der Bundesrat die Vorlage schliesslich in die Vernehmlassung, während der die interessierten Kreise bis Dezember 2017 die Möglichkeit haben, ihre Kritik anzubringen.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

Sur les sept membres sortants du gouvernement du canton de Bâle Ville, deux ne se représentaient pas pour un mandat supplémentaire: le libéral-démocrate Christoph Eymann, élu au Conseil national en octobre 2015, et Guy Morin (verts). Les socialistes Christoph Brutschin, Eva Herzog et Hans-Peter Wessels souhaitaient briguer un mandat supplémentaire, tout comme Baschi Dürr (plr) et Lukas Engelberger (pdc). A leurs côtés, sept candidats étaient en lice: Conradin Cramer (pld), Elisabeth Ackermann (bastA), Heidi Mück (bastA), Lorenz Nägelin (udc), Martina Bernasconi (pvl), Eric Weber (va) et Christian Mueller (fuk).
Pour la première fois, une collaboration entre le PDC, le PLR, l'UDC et le PLD a vu le jour, dans le but de retrouver une majorité bourgeoise au gouvernement, majorité perdue depuis douze ans. Quatre candidats profitaient donc de cette collaboration, à savoir Lukas Engelberger, Baschi Dürr, Conradin Cramer et Lorenz Nägelin. Lors des discussions, Michel Rusterholtz (BS, pbd) avait été proposé pour occuper la place de Lorenz Nägelin sur le ticket bourgeois, le candidat UDC ne représentant pas tous les électeurs bourgeois selon certains avis. Finalement, le PBD décida ne pas présenter son candidat, en tout cas pour le premier tour, afin de ne pas mettre en péril l'atteinte d'une majorité bourgeoise au gouvernement. La stratégie du PS était quant à elle défensive, à savoir assurer la réélection de ses trois membres sortants et, notamment avec la candidature d'Elisabeth Ackermann, défendre la majorité rouge-verte. La gauche visait également le siège vacant de Christoph Eymann, afin de renforcer sa présence au gouvernement. Lors de la campagne, l'UDC a mis en avant les thèmes de la sécurité, de la diminution d'impôts et de la lutte contre la criminalité étrangère. Le PS militait pour un contrôle accru des entreprises, pour une politique économique plus redistributive et une meilleure protection des travailleurs. Outre ces thématiques, le PS a choisi de jouer la carte de la transparence quant à son budget de campagne. Les autres partis en course n'ont pas suivi la même voie, estimant que l'électeur n'était pas intéressé par ce genre d'information. Autre fait ayant suscité la curiosité durant cette campagne, la candidate Martina Bernasconi a, dans une vidéo de campagne des jeunes Vert'libéraux, embrassé une fille afin de faire passer un message libéral et en faveur de la liberté. Finalement, une organisation de migrants appela au boycott de l'élection, déplorant l'absence d'une politique d'intégration véritablement constructive.
Lors du premier tour, avec une majorité absolue fixée à 23'422 voix, trois membres sortants du gouvernement sont arrivés en tête: les socialistes Eva Herzog, avec un score de 33'576 voix, et Christophe Brutschin, avec 29'448 voix, ainsi que Lukas Engelberger, qui totalisa 26'635 voix. Deux nouveaux membres accédèrent également au pouvoir exécutif: Conradin Cramer avec 24'078 voix et Elisabeth Ackermann avec 23'546 voix. Hans-Peter Wessels comptabilisa 22'550 voix, nombre insuffisant pour obtenir un siège au regard de la majorité absolue. Suivaient Baschi Dürr avec 21'090 voix, Heidi Mück avec 18'105 voix, Lorenz Nägelin avec 17'269 voix, Martina Bernasconi (14'115 voix), Christian Mueller (6'414 voix) et Eric Weber avec 3'247 voix. Le PLD a donc conservé son siège. Le siège de Guy Morin sera occupé par Elisabeth Ackermann. Les Verts et le Parti socialiste pouvaient d'ores et déjà se féliciter. A la suite de son élection dès le premier tour, il devenait fort probable qu'Elisabeth Ackermann accède à la présidence du gouvernement, son principal concurrent, Baschi Dürr, n'ayant pas obtenu la majorité absolue.
Lors du deuxième tour, organisé le 27 novembre 2016, cinq candidats s'affrontaient pour les deux sièges encore disponibles: les sortants Hans-Peter Wessels et Baschi Dürr, ainsi que Heidi Mück, Lorenz Nägelin et Eric Weber. Hans-Peter Wessels totalisa 26'155 voix, suivi par Baschi Dürr avec 22'906 voix. Tous deux entameront donc un mandat supplémentaire au pouvoir exécutif. Heidi Mück arriva en troisième position avec un total de 21'072 voix, suivie par Lorenz Nägelin (19'084 voix) et Eric Weber (2'716 voix). Elisabeth Ackermann accède à la présidence du gouvernement. C'est donc une majorité rouge-verte qui, une fois de plus, domine le gouvernement bâlois.

Election du gouvernement du canton de Bâle-Ville 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Stadt
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016

Les cinq membres du gouvernement cantonal de Schaffhouse devaient être, tout comme le parlement cantonal, réélus cette année. Deux des anciens conseillers d'Etat ne se sont pas représentés, à savoir Reto Dubach (plr) et la socialiste Ursula Hafner-Wipf. Christian Amsler (plr), Ernst Landolt (udc) et Rosmarie Widmer Gysel (udc), quant à eux, étaient en course pour un mandat supplémentaire. A côté de ces candidatures, six autres personnes se sont portées candidates. Martin Kessler (plr), les socialistes Walter Vogelsanger et Kurt Zubler, les candidates de la liste alternative Linda De Ventura et Susi Stühlinger, ainsi que Jürg Biedermann (mouvement éco-libéral).
La liste alternative souhaitait affaiblir la majorité bourgeoise présente au gouvernement cantonal, bien qu'elle n'avait peu de chance d'obtenir un siège, sachant que le PS souhaitait maintenir son siège laissé vacant. Le mouvement éco-libéral voulait faire un retour au gouvernement après avoir été évincé en 2004 au profit de l'UDC. Cependant, Jürg Biedermann est très peu connu. Concernant les partis déjà membres du gouvernement, le PLR et le PS voulaient chacun maintenir leur siège laissé vacant. Le PS visait même un second siège, qui a été perdu en 2000 au profit du PLR. Ses candidats, Walter Vogelsanger et Kurt Zubler s'étaient présentés aux élections fédérales, le premier pour le Conseil des états, le second pour le Conseil national. L'obtention d’un deuxième siège au gouvernement pour le PS n’était pas certaine. En effet, si nous regardons la composition du parlement, les 3/5 sont issus du camps bourgeois; le reste représente le camps rouge-vert. Quant au PLR, aux côtés de son conseiller d'Etat Christian Amsler, il proposait Martin Kessler pour remplacer Reto Dubach. Pour l'UDC, il ne présenta finalement que deux candidats au lieu de trois. Il souhaitait avoir trois candidats pour assurer la majorité bourgeoise au sein du gouvernement cantonal. Lors d'une soirée organisée avec tous les candidats, plusieurs thèmes liés à l'actualité du canton ont été discutés, comme par exemples la fusion des communes ou le développement des énergies renouvelables. Au niveau des recommandations, le PDC Schaffhouse soutenait les candidats du PLR. Le Parti évangélique était lui en faveur du Parti socialiste, afin de faire bloc contre les bourgeois. L’Union démocratique fédérale recommandait d’élire les candidats UDC et PLR au gouvernement.
Avec une participation de 59.1% et une majorité absolue de 9'412 voix, les trois anciens membres du gouvernement ont été élus avec le plus de voix, Ernst Landolt avec 15'451 voix, Christian Amsler avec 14'858 voix et Rosmarie Widmer Gysel avec 13'915 voix. Suivent deux nouveaux, Martin Kessler avec 12'106 voix et le socialiste Walter Vogelsanger avec 11'373 voix. Le candidat Kurt Zubler a également obtenu la majorité absolue, plus aucun siège n’était cependant disponible. Linda De Ventura a eu 4'731 voix, suivi par Susi Stühlinger avec 3'960 voix. Jürg Bierdemann est arrivé en dernière position avec 3'884 voix. Le gouvernement garde la même composition qu’auparavant et se trouve donc toujours en main bourgeoise. Fait exceptionnel et non souhaité, les villes de Schaffhouse et Neuhausen ne sont plus représentées à l’exécutif, alors qu'elles comptabilisent à elles seules la moitié de la population. Les trois candidats sortants viennent de communes rurales, les deux nouveaux sont issus de la campagne. Le candidat Kurt Zubler, aurait, s'il avait été élu, représenté la ville de Schaffhouse.

Election du gouvernement du canton de Schaffhouse 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016

Bereits Anfang Jahr war klar, dass alle fünf aktiven Schaffhauser Regierungsratsmitglieder wieder zur Wahl antreten würden. Einzig Ursula Hafner-Wipf (sp) bedingte sich längere Bedenkzeit aus, da sie während der nächsten, also ihrer dritten Legislatur das Pensionsalter erreichen werde. Letztlich entschied sich die Sozialdemokraten aber genau wie ihre langjährige Amtskollegin Rosmarie Widmer Gysel (svp, gewählt 2004) und ihre Amtskollegen Christian Amsler (fdp, gewählt 2009), Reto Dubach (fdp, gewählt 2007) und Ernst Landolt (svp, gewählt 2010) für eine erneute Kandidatur. Trotzdem war die Konstellation eine andere als vor vier Jahren, als ebenfalls alle amtierenden Regierungsrätinnen und -räte erneut kandidierten und ohne Gegenkandidaturen bestätigt wurden. Für den Unterschied sorgte erstens die SP, die neben Hafner-Wipf eine Kampfkandidatur ins Rennen schickte. Die SP habe mit einem Wähleranteil von fast 40 Prozent einen berechtigten Anspruch auf einen zweiten Sitz in der bürgerlich dominierten Regierung, wurde argumentiert. Die Sozialdemokraten hatten bei den Wahlen 2000 ihren zweiten Sitz in der Exekutive verloren und schickten mit Kantonsrat Werner Bächtold just jenen Kandidaten ins Rennen, der bei Ersatzwahlen 2009 Christian Amsler (fdp) unterlegen war. Der zweite Grund für Spannungen im Vorfeld der Gesamterneuerungswahl von 2013 war die letzte Ersatzwahl 2010. Damals hatte zwar die Alternative Liste keine Chance gegen Ernst Landolt (svp), die zahlreichen Leerstimmen, die für das absolute Mehr im Kanton Schaffhausen nicht berücksichtigt werden, wurden aber als grosses Misstrauensvotum gegen die politische Elite interpretiert. Drittens sorgte das Entlastungspaket, das aufgrund von roten Zahlen hatte geschnürt werden müssen sowie die trotzdem geplanten Investitionen in den Nahverkehr, ein Polizei- und Sicherheitszentrum und ein neues Spital für Unmut und Diskussionen. Zudem stand Bildungsdirektor Amsler in der Kritik, die sich in einem Streik durch die Lehrerschaft und durch eine Niederlage bei der Abstimmung um Schulleiterinnen manifestierte. Die Frage war also, ob die Wahlbürgerschaft die bürgerliche Dominanz (2 FDP, 2 SVP, 1 SP) aufweichen würden. Die SP machte keinen Hehl daraus, dass sie einen der beiden FDP-Sitze angreifen wollte und begründete dies auch mit den Resultaten der Nationalratswahlen 2011: während sie – wie die SVP auch – an Wähleranteilen zulegen konnte (34,6%), habe die FDP, die mehr als die Hälfte ihrer Wählerinnen verloren hatte (12,3%), auch rechnerisch keinen Anspruch mehr auf zwei Regierungsratssitze. Die SVP und die FDP verzichteten auf gemeinsame Aktionen.

Bei den Wahlen übersprangen alle sechs Kandidierenden die Hürde des absoluten Mehrs (8'026 Stimmen). Als überzählig ausscheiden musste aber der Herausforderer: Bächtold hatte mit 8'989 Stimmen deutlich weniger Unterstützung erhalten, als die amtierenden Rätinnen und Räte Christian Amsler (14'870 Stimmen), Ernst Landolt (14'525 Stimmen), Reto Dubach (13'745 Stimmen), Ursula Hafner-Wipf (12'149 Stimmen) und Rosmarie Widmer-Gysel (12'001 Stimmen). Das Wahlresultat wurde als Auftrag an die bestehende Regierung in einer schwierigen Phase gedeutet. Allerdings wurde aufgrund des Altersschnitts in der Regierung – vier der fünf Räte werden per Ende der Legislatur älter als 60 sein – Veränderungen bereits vor der nächsten Gesamterneuerungswahl vermutet. Die SP wertete die Niederlage nicht als negatives Vorzeichen für die vier Wochen später anstehenden Kantonsratswahlen. Die Abwahl von Bisherigen sei immer ein sehr schwieriges Unterfangen. Die Stimmbeteiligung lag bei 55,8%.

Regierungsratswahlen Schaffhausen 2012
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2012
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen

Von den sieben Regierungsratssitzen im Kanton Basel-Stadt war nach dem Rücktritt von Hanspeter Gass (fdp) einer vakant. Die vierköpfige links grüne Mehrheit mit Christoph Brutschin (sp), Eva Herzog (sp), Hans-Peter Wessels (sp) und der amtierende Regierungspräsident Guy Morin (gp) traten genauso wieder an wie Christoph Eymann (lp) und Carlo Conti (cvp). Die FDP hatte bereits früh angekündigt, neben der Verteidigung des Sitzes von Gass mit einem zweiten Kandidierenden die links-grüne Mehrheit angreifen zu wollen. Nachdem der Kronfavorit, Nationalrat Peter Malama Anfang Jahr allerdings erklärte, dass er nicht zur Verfügung stehe und sich auf sein Nationalratsmandat konzentrieren wolle, bekundeten die Freisinnigen einige Mühe, valable Kandidaten zu finden. Fündig wurden sie im 35jährigen Grossrat Baschi Dürr, der bereits seit 10 Jahren für die FDP in der Baselstädtischen Legislative sitzt. Neben Dürr kündigten schliesslich auch Andreas Faller, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), sowie Grossrat Helmut Hersberger und Christoph Haller, Grossrat und TCS-Präsident, ihr Interesse am Regierungsrat an. In der FDP-internen Ausmarchung Ende März wurde neben dem unbestrittenen Dürr etwas überraschend Haller nominiert. Die Presse mutmasste, dass dem eigentlich favorisierten Faller sein Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft zum Verhängnis geworden sei. Zusammen mit den beiden FDP Kandidaten stellten sich die Bisherigen Christoph Eymann (lp) und Carlo Conti (cvp) auf einer gemeinsamen Viererliste der Wahl. Die Bürgerlichen traten damit jedoch nicht geeint auf: sowohl die SVP als auch die Grünliberalen versuchten mit eigenen Kandidaten, die Parteizusammensetzung im Regierungsrat zu erneuern. Während die noch junge GLP auf Emmanuel Ullmann setzte, portierte die SVP gleich zwei Kandidaten: mit den Grossräten Lorenz Nägelin und Patrick Hafner wolle die zweitstärkste Partei des Kantons eine adäquate Regierungsvertretung gewinnen, so das Credo. Keine Chancen wurde den drei weiteren Kandidierenden gewährt: der parteilose Elia Rediger, Christian Mueller (Freistaat Unteres Kleinbasel) und Eric Weber von der rechtsextremen Volksaktion fanden in der Presse kaum Beachtung. Die bereits bei den letzten Gesamterneuerungswahlen bestehende Zersplitterung der bürgerlichen Parteien wurde als gute Voraussetzung für die Linke betrachtet, die ihrerseits mit einem Viererticket aus den Bisherigen antrat. Darüber hinaus sorgten interne Streitigkeiten bei den Bürgerlichen für Unmut: der langjährige LP-Grossrat Andreas Burckhardt sprach sich gegen eine Unterstützung von Baschi Dürr aus, da dieser die Unteroffiziersschule verweigert habe. Dürr verschaffte sich später Anerkennung mit seiner Ankündigung, zugunsten seines Ziels eines Regierungsratsmandates auf ein Nachrücken in den Nationalrat für den zwischenzeitlich verstorbenen Peter Malama zu verzichten. Die Handelskammer beider Basel gab zudem eine Wahlempfehlung für alle Bisherigen (mit Ausnahme von Morin) und die beiden FDP-Kandidaten nicht aber für die SVP-Kandidierenden ab. Tatsächlich war die Akzeptanz der bisherigen Regierung aber breit, was sich auch in einem relativ lauen Wahlkampf ausdrückte. Die Ankündigung der Bürgerlichen, die Mehrheit in der Exekutive zurückerobern zu wollen, war laut Presse eher ein frommer Wunsch als eine eigentliche Kampfansage. Kritik an der Regierung gab es kaum, ein eigentliches Wahlkampfthema fehlte gänzlich. Zusammen mit der Änderung der Wahlregeln für das Parlament (siehe oben) gab es auch eine Änderung bei den Regierungswahlen. Um zu verhindern, dass es wie vier Jahre zuvor zu einer stillen Wahl kommt, sollte der Regierungspräsident – seit 2008 in einer Direktwahl bestimmt – neu zusammen mit den anderen Regierungsmitgliedern gewählt werden. Für das Präsidialamt kandidierten neben Morin auch Dürr und Nägelin sowie Rediger und Weber.

Wie allgemein erwartet schafften die sechs Bisherigen im ersten Wahlgang Ende Oktober auf Anhieb die Wiederwahl. Das Trio der SP erzielte die meisten Stimmen, allen voran Eva Herzog (30'182 Stimmen) gefolgt von Christoph Brutschin (26'618 Stimmen) und Hans-Peter Wessels (24'887 Stimmen). Auch Carlo'Conti (23 222), Guy Morin (22'902 Stimmen) und Christoph Eymann (22'312) übersprangen das absolute Mehr (21'983 Stimmen). Dies gelang hingegen weder Baschi Dürr (17'038 Stimmen) noch dem überraschend weit abgeschlagenen Christoph Haller (13'491), der für den zweiten Wahlgang nicht mehr nominiert wurde. Der FDP gelang es wohl auch deshalb nicht, ihren Sitz im ersten Wahlgang zu verteidigen, weil die Konkurrenz durch die SVP – Patrick Hafner erhielt 8'084 Stimmen und Lorenz Nägelin 7'852 Stimmen – und durch die GLP, bei der Emmanuel Ullmann allerdings lediglich 5'668 Stimmen erhielt, wohl zu gross war. Wermutstropfen im links-grünen Erfolg war der Umstand, dass Guy Morin die Wahl zum Regierungspräsidenten um 859 Stimmen verpasste. Mit 20'266 Stimmen lag er in der Ausmarchung um das Präsidialamt aber weit vor Dürr (11'851 Stimmen) und Nägelin (4'600 Stimmen). Die Wahlbeteiligung beim ersten Wahlgang lag bei 41,5%. Fast wäre es im zweiten Wahlgang zu einer stillen Wahl gekommen. Sowohl die SVP als auch die GLP beschlossen nämlich, nicht mehr anzutreten. Allerdings wollten Christian Mueller, der lediglich 1% aller Stimmen (2'129) erzielt hatte, und Damian Heizmann, ein neuer parteiloser Kandidat, der einige Sympathien im Grünen Lager hatte, im zweiten Umgang noch einmal gegen Baschi Dürr antreten. Mehr Spannung verhiess die Wahl für den Regierungspräsidenten, die nun zwischen Dürr und Morin ausgetragen wurde. Die SP unterstützte Morin, während sich die LP für Dürr aussprach. Weder die GLP noch die SVP gaben eine Empfehlung ab. Für Wirbel sorgte Mueller, der rund zwei Wochen vor dem zweiten Umgang seinen Rückzug zugunsten von Heizmann ankündigte, was aber rechtlich nicht möglich war. Auch die Ankündigung Dürrs, auch im Falle einer Wahl einen Morgen Hausarbeit verrichten zu wollen, sorgte für landesweite Schlagzeilen. Die geringe Spannung wirkte sich auf die Höhe der Beteiligung im zweiten Wahlgang aus, die bei lediglich 32,1% lag. Wie erwartet setzte sich Dürr deutlich mit 17'300 Stimmen vor Heizmann (3'049 Stimmen) und Mueller (1'418 Stimmen) durch. Die Wahl für das Präsidialamt gewann Morin (19'390 Stimmen) mit rund 6'000 Stimmen Vorsprung auf Dürr (13'638). Die Verteilung der Departemente änderte sich nicht; Dürr übernahm das Justiz- und Sicherheitsdepartement von seinem Vorgänger Gass. Die Baselstädtische Bevölkerung hatte sich damit also letztlich weiterhin für die Kohabitation entschieden: ein links-grün dominierter Regierungsrat steht einer etwas bürgerlicher gewordenen Legislative gegenüber. Deutlich wurde zudem, dass sich die links-grüne Mehrheit in der Regierung wohl nur mit einem grossen bürgerlichen Bündnis zwischen FDP, CVP, LP und SVP, das allerdings laut Pressekommentaren in weiter Ferne liege, knacken liesse.

Regierungsratswahlen Basel-Stadt 2012
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2012
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Stadt

Der Rücktritt von Bundesrat Moritz Leuenberger kam für die meisten Beobachter überraschend, war doch erwartet worden, dass der SP-Magistrat 2011 noch ein weiteres Jahr als Bundespräsident amtieren würde. Die SVP kündigte sofort an, den SP-Sitz attackieren zu wollen. In der SP positionierten sich vier Frauen als potentielle Nachfolgerinnen. Der Baselstädter Regierungsrätin Eva Herzog und der St. Galler Nationalrätin Hildegard Fässler wurden lediglich Aussenseiterchancen eingeräumt. Schliesslich nominierte die SP-Fraktion Anfang September ein Zweierticket bestehend aus Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) und Ständerätin Simonetta Sommaruga (BE). Bei den Bundesratsersatzwahlen setzte sich Simonetta Sommaruga im dritten Wahlgang gegen Jacqueline Fehr und im vierten Wahlgang gegen den SVP-Herausforderer Jean-François Rime durch. Einziger Wermutstropfen der Wahl der Berner Ständerätin war der drohende Verlust des Ständeratssitzes ihrer Partei.

Sommaruga wird Nachfolgerin des abtretenden Bundesrat Leuenberger

Am 3. September bestimmten die Fraktionen ihre Kandidaturen. Die FDP nominierte die St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter und den Nationalrat Johann Schneider-Ammann (BE). Die drei weiteren Nationalräte Peter Malama (BS), Ruedi Noser (ZH) und Ignazio Cassis (TI), die von den jeweiligen Kantonalsektionen portiert wurden, wurden nicht berücksichtigt. Auch die SP nominierte zwei aus vier Kandidatinnen: Ständerätin Simonetta Sommaruga (BE) und Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) erzielten mehr Fraktionsstimmen als Nationalrätin Hildegard Fässler (SG) und die baselstädtische Finanzdirektorin Eva Herzog. Die SVP nominierte – nachdem sowohl die Nationalräte Caspar Baader (BL), Peter Spuhler (TG) und Ulrich Giezendanner (AG) abgesagt hatten – Nationalrat Jean-François Rime (FR) und die Grünen traten mit Nationalrätin Brigit Wyss (SO) als Sprengkandidatin an. Auch die CVP meldete ihren Anspruch auf einen zweiten Bundesratssitz an, wollte aber die Wahlen 2011 abwarten.

Bundesratsersatzwahlen 2010 – Nachfolge Moritz Leuenberger und Hans-Rudolf Merz
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

2010 traten mit Moritz Leuenberger und Hans-Rudolf Merz gleich zwei Bundesräte zurück. War der Rücktritt von Merz erwartet worden, so überraschte die Ankündigung der Demission von Leuenberger am 9. Juli auf Ende des Jahres. Der Rücktritt war deshalb überraschend, weil spekuliert wurde, dass Leuenberger sein drittes Präsidialjahr 2011 noch abwarten würde. Der Magistrat begründete seinen Rücktritt mit der langen Amtsdauer – Leuenberger sass seit 1995 in der Regierung – und nicht etwa mit dem Arbeitsklima im Bundesrat. In der Presse wurden die rhetorischen Fähigkeiten, die Mediengewandtheit und Leuenbergers Einsatz für mehr Transparenz in der Politik hervorgehoben. Darüber hinaus habe er mit der Fusion der Verkehrs- und Umweltpolitik eine ökologische Klammer geschaffen, die nachhaltig bleiben werde.

Die SVP reagierte prompt und kündigte bereits wenige Minuten nach der Medienkonferenz ihren Angriff auf den SP-Sitz an. Caspar Baader (BL) wurde als Sprengkandidat vorgestellt. In der Presse wurde nicht nur über allfällige Nachfolgerinnen von Leuenberger gemutmasst (am häufigsten wurden Simonetta Sommaruga, Jacqueline Fehr, Anita Fetz, Eva Herzog, Hans-Jürg Fehr und Claude Janiak genannt), sondern auch darüber spekuliert, dass Hans-Rudolf Merz ebenfalls seinen baldigen Rücktritt einreichen werde, was dieser schliesslich am 6.August per Anfang Oktober auch tat. Die Bilanz der fünfjährigen Amtszeit von Merz fiel in der Presse zwiespältig aus. Auf der einen Seite wurde anerkannt, dass der Finanzminister einen gesunden und nachhaltig sanierten Haushalt hinterlasse. Auf der anderen Seite hätte sich der Bundesrat aber insbesondere auf internationalem Terrain nicht sehr überzeugend bewegt. Beim Steuerstreit mit der EU, bei der Informationspolitik rund um die UBS-Krise oder bei seinem naiven Vorgehen in der Libyen-Affäre hätte der Magistrat viel Goodwill verspielt.

Auch für die Nachfolge Merz begann sich das Kandidatenkarussell rasch zu drehen. Als Kronfavoriten wurden in der Presse schon früh Karin Keller-Sutter und Johann Schneider-Ammann genannt. Diesmal kündigten nicht nur die SVP sondern auch die Grünen an, den Sitz der FDP anzugreifen. Einiges an Diskussionen löste der Umstand aus, dass die Rücktrittsankündigungen nicht koordiniert worden waren. Es wurde davor gewarnt, dass zwei aufeinanderfolgende Bundesratswahlen (im September und im Dezember) die Sachpolitik für Monate überlagern würden. Nachdem sich die SP und die FDP gegenseitig die Schuld für die schlechte Koordination in die Schuhe schoben, verlegte Bundesrat Leuenberger schliesslich seinen Rücktritt vor. Dies brachte der SP einen taktischen Vorteil, weil die Ersatzwahl von Leuenberger vor jener von Merz stattfand.

Bundesratsersatzwahlen 2010 – Nachfolge Moritz Leuenberger und Hans-Rudolf Merz
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Bei den Regierungsratswahlen in Basel-Stadt kandidierten die Bisherigen Guy Morin (gp), Christoph Eymann (lp), Hanspeter Gass (fdp), Carlo Conti (cvp) und Eva Herzog (sp) erneut. Ralph Lewin und Barbara Schneider (beide sp und seit 1997 in der Regierung) traten dagegen nicht mehr an. Die SP hatte damit zwei vakante Sitze zu verteidigen. Sie nominierte Christoph Brutschin und Hans-Peter Wessels, die beide als eher wirtschaftsfreundliche Sozialdemokraten gelten. Die Doppelvakanz der SP hätte eine Gelegenheit für die bürgerlichen Parteien geboten, die links-grüne Mehrheit im Regierungsrat anzugreifen. Die bürgerliche Allianz war jedoch zu brüchig, um eine gemeinsame Viererliste von FDP, CVP, LP und SVP zu ermöglichen. Die SVP, die aufgrund ihres Wähleranteils von 14% einen Anspruch auf Regierungsvertretung geltend machte, nominierte ohne Absprache mit CVP, LP und FDP den Grossrat Patrick Hafner für die Wahl. Die anderen bürgerlichen Parteien betrachteten diese Kandidatur als zu wenig chancenreich. Es wurde diskutiert, ob eine der drei traditionellen bürgerlichen Parteien mit Unterstützung der anderen beiden eine Doppelvertretung in der Regierung anstreben sollte. CVP, FDP und LP verwarfen aber letztlich diese Option. Überraschenderweise präsentierten auch EVP und DSP mit den Grossräten Stephan Maurer (dsp) und Heinrich Ueberwasser (evp) Kandidaten für die Regierung. Die SD nominierten Patrik Cattin. Die Zersplitterung der bürgerlichen Parteien und die hohe Akzeptanz der SP-Kandidaten selbst im bürgerlichen Lager sorgten dafür, dass die links-grüne Mehrheit in der Regierung ungefährdet blieb. Alle bisherigen Regierungsräte ausser Hanspeter Gass (fdp) wurden im ersten Wahlgang bestätigt und die neuen SP-Kandidaten Wessels und Brutschin erreichten das absolute Mehr auf Anhieb. Das beste Ergebnis erzielte Eva Herzog (sp). Polizeidirektor Gass (fdp), der das absolute Mehr verfehlte, war im Wahlkampf aufgrund von umstrittenen Polizeieinsätzen in der Kritik gestanden. Er wurde, da die verbleibenden Kandidierenden nicht zu einem zweiten Wahlgang antraten, schliesslich in stiller Wahl bestätigt. Für das neu geschaffene Amt des Regierungspräsidenten stellte sich nur Guy Morin (gp) zur Verfügung. Er wurde in stiller Wahl gewählt.

Regierungsratswahlen Basel-Stadt 2008
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2008
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Stadt

Bei den Regierungsratswahlen im Kanton Schaffhausen traten alle bisherigen Mitglieder der Exekutive erneut an: Rosmarie Widmer Gysel (svp), Erhard Meister (svp), Heinz Albicker (fdp), Reto Dubach (fdp) und Ursula Hafner-Wipf (sp). Die SP entschied sich gegen eine Zweierkandidatur, weil sie die Chancen für die Eroberung eines zweiten Sitzes als zu gering einschätzte. Da nur die fünf Bisherigen zur Wahl antraten, war deren *Wiederwahl unumstritten. Die Regierung wurde bei einer Stimmbeteiligung von 56,6% im Amt bestätigt. Die Stimmenzahlen der Regierungsmitglieder lagen sehr nahe beieinander: Zwischen dem Erstplatzierten Erhard Meister (svp) und der Letztplatzierten Rosmarie Widmer Gysel (svp) lagen weniger als 100 Stimmen.

Regierungsratswahlen Schaffhausen 2008
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2008
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen

Bei den Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonen (AG, BS, SG, SH, SZ, TG, UR) kam es zu keinen wesentlichen Verschiebungen der Machtverhältnisse zwischen den Parteien. Veränderungen in der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung gab es in den Kantonen Aargau, St. Gallen und Schwyz. Im Kanton Aargau konnten die Grünen einen Sitz auf Kosten der CVP erringen und sind damit erstmals in der Regierung vertreten. Im Kanton St. Gallen schaffte die SVP, nach mehreren vergeblichen Versuchen in den vorhergegangenen Jahren, den Einzug in die Exekutive. Die FDP musste einen Sitz abgeben. Im Kanton Schwyz konnte die SVP ihre Sitzzahl in der Regierung von 1 auf 2 erhöhen, dies ebenfalls auf Kosten der FDP. Im Kanton Basel-Stadt konnte die Linke ihre Mehrheit in der Regierung verteidigen, zwei neue SP-Vertreter wurden nach einem Doppelrücktritt problemlos gewählt. In den Kantonen Schaffhausen und Uri traten nur die bisherigen Regierungsmitglieder zu den Wahlen an und wurden bestätigt. Im Kanton Thurgau wurde eine neue SVP-Vertreterin, Monika Knill, mit Unterstützung aller Regierungsparteien gewählt.

Die SVP konnte in St. Gallen endlich in die Regierung einziehen. Im Kanton Schwyz gelang es ihr, einen zweiten Vertreter in der Regierung zu platzieren. Im Kanton Nidwalden konnte sie in einer Ersatzwahl erstmals in der Regierung Einsitz nehmen. Die FDP verlor bei den kantonalen Regierungsratswahlen zwei Sitze, einen im Kanton St. Gallen und einen im Kanton Schwyz, beide Male zugunsten der SVP. Die CVP musste einen Sitz im Kanton Aargau und einen im Kanton Nidwalden abgeben. Die SP konnte im Kanton Aargau in die Regierung zurückkehren. Ansonsten blieb die Vertretung der SP in den kantonalen Regierungen unverändert. Ein Erfolg für die SP war die problemlose Verteidigung ihrer zwei Regierungssitze in Basel-Stadt trotz einer Doppelvakanz. Den Grünen gelang mit der Wahl von Susanne Hochuli im Kanton Aargau ein Überraschungserfolg.

In den Kantonen Aargau und Thurgau zogen Frauen in Regierungen ein, die zuvor reine Männergremien gewesen waren: Im Aargau Susanne Hochuli (gp), im Thurgau Monika Knill (svp). In beiden Kantonen war es erst das zweite Mal, dass eine Frau in der Exekutive Einsitz nahm. Im Kanton Basel-Stadt befindet sich mit Eva Herzog (sp) nur noch eine Frau in der Regierung, da die zurücktretende Barbara Schneider (sp) durch einen Mann ersetzt wurde. In den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen konnten die Frauen ihre gute Vertretung (drei von sieben respektive zwei von fünf Regierungsmitgliedern) halten. Die Regierung des Kantons Schwyz blieb ein reines Männergremium. Insgesamt hielten die Frauen Ende 2008 31 von gesamtschweizerisch 155 Sitzen in kantonalen Regierungen (20%).

Übersicht 2008
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2008

In den kantonalen Parlamentswahlen erzielten die Sozialdemokraten insgesamt 22 zusätzliche Sitze: acht in St. Gallen, sieben in Basel-Stadt, vier in Schwyz, drei in Schaffhausen und einen im Thurgau; in Uri mussten sie einen Sitz abtreten. In den Regierungsratswahlen in Basel-Stadt ersetzte Eva Herzog (sp) den zurücktretenden Liberalen Ueli Vischer, in St. Gallen verdrängte Heidi Hanselmann (sp) den Christlichdemokraten Anton Grüninger, und in Uri schaffte die SP mit Markus Züst nach 1999 wieder den Sprung in die Regierung.

Flächendeckende Gewinne für die SP bei den kantonalen Wahlen 2004

Finanzdirektor Ueli Vischer (lp) trat nicht mehr zur Wiederwahl an. Die Bürgerlichen präsentierten ein Viererticket mit ihren Regierungsräten Christoph Eymann (lp), Carlo Conti (cvp), Jörg Schild (fdp) und dem Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion Basel-Land, Mike Bammatter (fdp). Auf der rot-grünen Viererliste kandidierten die Regierungsräte der SP, Ralph Lewin und Barbara Schneider, sowie die SP-Fraktionschefin im Basler Grossen Rat, Eva Herzog, und der ehemalige Grossrat Guy Morin (gp). Justizdirektor Hans Martin Tschudi von der Demokratisch-Sozialen Partei (dsp) trat im Alleingang an. Des weiteren kandidierten neben der SVP-Kantonalpräsidentin Angelika Zanolari ein Vertreter der SD und vier Personen auf einer Liste „gegen Armut und Ausgrenzung“.

Im ersten Wahlgang von Ende Oktober wurden fünf Regierungsmitglieder bestätigt: Erziehungsdirektor Christoph Eymann (lp) erzielte das beste Resultat, gefolgt von Polizei- und Militärdirektor Jörg Schild (fdp), Wirtschaftsdirektor Ralph Lewin (sp), Sanitätsdirektor Carlo Conti (cvp) und Baudirektorin Barbara Schneider (sp). Die übrigen Kandidaten verfehlten das absolute Mehr: Eva Herzog (sp) und Guy Morin (gp) schnitten am besten ab; Regierungsrat Hans Martin Tschudi (dsp) landete auf dem achten, Mike Bammatter (fdp) auf dem neunten und Angelika Zanolari (svp) auf dem zehnten Platz; sie erzielte weniger als die Hälfte der Stimmen von Bammatter. Für seine Partei überraschend liess Tschudi (dsp) den Termin für die Anmeldung zum zweiten Wahlgang ungenutzt verstreichen. Damit endete die Beteiligung der Demokratisch-Sozialen Partei an der Basler Regierung nach 22 Jahren; die Partei war entstanden, als sich der damalige SP-Polizeidirektor Karl Schnyder mit seiner Partei überwarf. Für den zweiten Wahlgang traten nur noch Eva Herzog (sp), Guy Morin (gp) und Mike Bammatter (fdp) an – bereits vor dem Entscheid von Angelika Zanolari (svp), nicht für den zweiten Wahlgang zu kandidieren, hatten die anderen bürgerlichen Parteien ein Zusammengehen mit der SVP ausgeschlossen. Ende November wählten Baslerinnen und Basler die beiden Kandidaten der Linken in den Regierungsrat. Damit erhielt Basel nach 1935 und 1950 wieder eine rot-grüne Mehrheit.

Regierungsratswahlen Basel-Stadt 2004
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2004
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Stadt

Bei den Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonen (AG, BS, SG, SH, SZ, TG, UR) kam es parteipolitisch in allen Kantonen ausser im Aargau und im Thurgau zu Sitzverschiebungen: Basel-Stadt erhielt eine mehrheitlich links-grüne Regierung, in der Eva Herzog (sp) den zurücktretenden Liberalen Ueli Vischer ersetzte und der Grüne Guy Morin den siebten Sitz eroberte, nachdem Hans-Martin Tschudi von der Demokratisch-Sozialen Partei nicht mehr zum zweiten Wahlgang angetreten war. In St. Gallen verdrängte Heidi Hanselmann (sp) Anton Grüninger (cvp), und in Uri schafften es die Sozialdemokraten mit Markus Züst erneut in die Regierung. In Schwyz gelang der SVP mit Walter Stählin der Einzug in die Exekutive, nachdem die CVP freiwillig auf den Sitz des zurücktretenden Werner Inderbitzin verzichtet hatte. In Schaffhausen eroberte Rosmarie Widmer Gysel einen zweiten Regierungssitz für die SVP.

Bei den Ersatzwahlen in Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Glarus und Obwalden konnte die CVP alle ihre Mandate verteidigen, in Graubünden gelang es ihr jedoch nicht, sich gegen Hansjörg Trachsel (svp) durchzusetzen, der den zurücktretenden SVP-Regierungsrat Klaus Huber ersetzte. In der Waadt verteidigte die SP den Sitz des zurückgetretenen Pierre Chiffelle mit Gewerkschafter Pierre-Yves Maillard.

In den sieben Gesamterneuerungswahlen konnten die Frauen vier zusätzliche Regierungsmandate hinzugewinnen: In Basel-Stadt trat Eva Herzog (sp) die Nachfolge von Ueli Vischer (lp) an, in Schaffhausen schafften es Ursula Hafner (sp) und Rosmarie Widmer Gysel (svp) in die Exekutive, in St. Gallen verdrängte Heidi Hanselmann (sp) Anton Grüninger (cvp). Für die zurücktretende Gabi Huber (fdp) kam in Uri Heidi Z’graggen (cvp) in die Regierung. Gesamtschweizerisch belegten die Frauen Ende 2004 37 von 158 Regierungssitzen (23,4%; 2003: 21,5%). Gemessen am Gesamttotal ihrer Regierungssitze (6) stellen die Liberalen mit drei Exekutivmitgliedern den höchsten Frauenanteil (50%), gefolgt von der SP mit 42,4% (14 von 33 Regierungsmitgliedern) und der FDP mit 25,6% (11 von 43 Mandaten). Bei den Bundesratsparteien ist der Frauenanteil bei der CVP mit 9,1% (4 von 44 Sitzen) am kleinsten; bei der SVP beträgt er 21,1% (4 von 19 Sitzen). Von einem reinen Männergremium regiert werden fünf Kantone (AG, AI, SZ, TG, VS).

Übersicht 2004
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2004

Die Regierung kam einem Wunsch der SAJV nach und wählte Nationalrätin Ursula Hafner (sp, SH) zur neuen Präsidentin der Eidgenössischen Jugendkommission. Sie trat die Nachfolge des freisinnigen Genfer Nationalrates Guy-Olivier Segond an, welcher die Kommission seit 1980 präsidiert hatte.
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Nationalrätin Ursula Hafner (sp, SH) zur neuen Präsidentin der Eidgenössischen Jugendkommission.

Das vom Bundesrat in Aussicht gestellte Gesetz für Lohngleichheit liess weiter auf sich warten. Schuld für die Verzögerung war offenbar der Widerstand einiger Kantone und vor allem der Arbeitgeberorganisationen gegen einzelne der geplanten Massnahmen. Angefochten wurden namentlich der Kündigungsschutz während einer Lohnklage sowie das Diskriminierungsverbot. Diese Opposition veranlasste den Bundesrat, eine zusätzliche Untersuchung über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser umstrittenen Punkte anzuordnen. Das langsame Vorankommen bewog einzelne Nationalrätinnen, durch die Einreichung von parlamentarischen Initiativen Druck aufzusetzen und zu signalisieren, dass bei einem unbefriedigenden Ausgang durchaus auch das Parlament gesetzgeberisch tätig werden könnte. Der Vorstoss Hafner (sp, SH) enthält die wichtigsten Punkte, die sich die Frauen vom künftigen Gesetz erhoffen. Die bereits im Vorjahr eingereichte Initiative Nabholz (fdp, ZH) möchte in einem ersten Schritt die Umkehr der Beweislast bei vermuteter Lohndiskriminierung erreichen; Ende Jahr stimmte die vorberatende Kommission dieser Initiative einstimmig zu.

Gesetz für Lohngleichheit liess weiter auf sich warten. parlamentarischen Initia