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  • Hochreutener, Norbert (cvp/pdc, BE) NR/CN

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  • Bundesratsgeschäft
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In Erfüllung der Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) sowie zweier Motionen der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte (12.3330 / 12.3401), welche 2012 überwiesen worden waren, legte der Bundesrat im Mai seine Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard vor. Das Geschäft enthielt das Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors sowie den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit. Um die Gotthardachse bis 2020 in einen durchgehenden 4-Meter-Korridor umzubauen, sind zwischen Basel und der Alpensüdseite 170 Ausbaumassnahmen umzusetzen. Dazu zählen Tunnelanpassungen und Änderungen an Perrondächern, Fahrleitungen, Signalanlagen und Überführungen, sowie der Neubau des Bözbergtunnels. Die Massnahmen in der Schweiz wurden auf rund CHF 710 Mio. veranschlagt, die Massnahmen für Anschlüsse in Italien auf CHF 230 Mio. Die Finanzierung könne zunächst über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds BIF vorgenommen werden. Der Bundesrat hielt fest, dass die Mittel ausreichten, um neben allen beschlossenen Projekten im Rahmen von FABI auch den 4-Meter-Korridor zu realisieren. Am 25. September trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Die KVF-SR stellte den Mehrheitsantrag, den Artikel 1 des Bundesgesetzes so zu ändern, dass nicht nur die Gotthardstrecke erwähnt wird, sondern allgemein die Nord-Süd-Verbindung. Damit könnten auch Massnahmen auf der Lötschberg-Linie ergriffen werden, ohne dass eine Gesetzesänderung notwendig würde. Eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages. Der Ständerat stimmte mit 23 zu 20 Stimmen für den Mehrheitsantrag. Die von der KVF-SR in Artikel 2 beantragte Streichung der Massnahmen in Giubiasco–Lugano Vedeggio (mit Kosten von CHF 10 Mio.) fand im Rat dagegen keine Mehrheit, er folgte dem Antrag des Bundesrates mit 26 zu 9 Stimmen. Hinsichtlich der Massnahmen für die Anschlüsse in Italien wollte die KVF-SR mit ihrem Mehrheitsantrag aufnehmen, dass für A-fonds-perdu-Beiträge an Italien ein überwiegendes Interesse der Schweiz gegeben sein muss. Ein Minderheitsantrag wollte verhindern, dass der Bundesrat eine Carte blanche für finanzielle Vereinbarungen mit Italien erhält. Der Rat folgte allerdings dem Mehrheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen und löste mit qualifiziertem Mehr von 36 zu 6 Stimmen die Ausgabenbremse. Bei der Finanzierung forderte die Mehrheit der KVF, dass diese zu einem Drittel aus Mineralölsteuererträgen und zu zwei Dritteln aus FinöV bzw. FABI erfolgen solle. Der Minderheitenantrag Imoberdorf (cvp, VS) beantragte dagegen die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages, welcher eine Finanzierung rein aus FinöV und später aus dem BIF vorsah. Gegen die Teilfinanzierung mit Mitteln aus dem Strassenverkehr wurde vorgebracht, dass von diesen Mitteln bereits sehr viel für den Schienenverkehr eingesetzt werde und dass eine weitere Beanspruchung dieser Mittel die Zustimmung zur Vignettenpreiserhöhung und zu FABI in den jeweiligen Volksabstimmungen gefährden könnte. Der Rat entschied deshalb gegen weitere Mittel aus dem Strassenverkehr und nahm den Minderheitsantrag mit 28 zu 15 Stimmen an. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) wollte schliesslich die zulässigen Höchstmasse für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aufnehmen und zwar so, dass sogenannte Gigaliner (mit einer Länge von 25 Metern und einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen) nicht zugelassen würden. Gegen diesen Vorschlag wurde vorgebracht, dass die Gesetzesebene der falsche Ort sei, um die Dimensionen von Fahrzeugen zu regeln und er wurde entsprechend mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz einstimmig (bei 7 Enthaltungen) an. In der Debatte des Bundesbeschlusses zum Gesamtkredit forderte der Mehrheitsantrag der KVF-SR eine Erhöhung der Beiträge an Massnahmen in Italien (Lötschberg-Simplon-Linie) um zusätzliche CHF 50 Mio. Dagegen wurde von Bundesrätin Leuthard eingewendet, dass die Schweiz mit Italien in Verhandlungen stehe und es taktisch falsch sei, den gesprochenen Betrag noch vor Abschluss der Verhandlungen aufzustocken. Zudem sei es unschön gegenüber jenen Kantonen, deren Anliegen zu FABI aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden seien. Bei je 21 Stimmen für und gegen den Mehrheitsantrag entschied der Stichentscheid des Präsidenten für den Mehrheitsantrag. Die Ausgabenbremse wurde mit 24 zu 18 Stimmen gelöst und in der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zum Gesamtkredit mit 26 zu 15 Stimmen an. Am 5. Dezember trat der Nationalrat ebenfalls ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Im Nationalrat wurden die gleichen Punkte diskutiert wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte ihrer Schwester in der allgemeinen Formulierung des Geltungsbereichs entgegen einem Minderheitenantrag Binder (svp, ZH), welcher die Zustimmung zur bundesrätlichen Fassung forderte, mit 111 zu 73 Stimmen. Wie im Ständerat waren auch im Nationalrat die Beiträge an Italien umstritten: Während der Mehrheitsantrag der KVF-NR die Zustimmung zur ständerätlichen Fassung beantragte, forderte eine Minderheit 1 Binder (svp, ZH), dass der Bundesrat zwar selbständig Darlehen an Italien vergeben dürfe, für A-fonds-perdu-Beiträge aber die Zustimmung der Bundesversammlung vorzusehen sei. Eine Minderheit 2 Binder (svp, ZH) forderte die integrale Streichung des Artikels zu Beiträgen an Italien. Begründet wurde dies mit dem Territorialprinzip: Die Schweiz solle nur auf Schweizer Boden investieren. Dem wurde von grünliberaler, sozialdemokratischer und grüner Seite entgegengehalten, dass die NEAT ohne Anschluss im Süden nicht den vollen Nutzen zur Verkehrsverlagerung entfalten könne. Der Mehrheitsantrag wurde den beiden Minderheitsanträgen deutlich vorgezogen, Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Die Ausgabe wurde mit 138 zu 48 Stimmen angenommen, nur die SVP-Fraktion trat auf die Ausgabenbremse. Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) verlangte die Aufnahme von Höchstmassen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen in Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes sowie einen entsprechenden Verweis im Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor. Wie schon im Ständerat wurde dagegengehalten, dass dafür die Verordnungs- und nicht die Gesetzesebene vorgesehen sei. Der Nationalrat nahm den Minderheitenantrag Hardegger trotzdem mit 119 zu 60 Stimmen an. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig mit 178 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. In der Debatte zum Bundesbeschluss über den Gesamtkredit verlangte eine Minderheit Huber (fdp, UR), der bundesrätlichen Vorlage nachzukommen und die vom Ständerat eingebrachten CHF 50 Mio. für Massnahmen in Italien auf der Lötschberg-Simplon-Linie zu streichen. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss im Sinne des Ständerates mit 104 gegen 72 Stimmen an, wobei die Gegenstimmen aus den Fraktionen von FDP und SVP stammten. Die Ausgabenbremse wurde gelöst und mit 115 zu 67 Stimmen wurde das Geschäft angenommen. Am 10. Dezember verhandelte der Ständerat die Differenz und folgte dem Nationalrat darin, die Höchstmasse von Fahrzeugen nicht ins Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor sondern ins Strassenverkehrsgesetz zu schreiben. In der Schlussabstimmung vom 13. Dezember nahm der Ständerat die Vorlage mit 37 zu 1 Stimme an, der Nationalrat mit 143 zu 36 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Die Auseinandersetzung um die Verwendung der nicht mehr benötigten Goldbestände der Nationalbank setzte sich im Berichtsjahr fort. Im Anschluss an eine Klausurtagung gab anfangs Jahr der Bundesrat seine Vorstellungen über die Verteilung bekannt. Die Erträge der Mittel, welche nicht an die Solidaritätsstiftung gehen (rund 800 t im Wert von 10 Mia Fr.), wären einerseits für eine soziale Abfederung der 11. AHV-Revision (Flexibilisierung des Rentenalters) und andererseits für Projekte im Bildungsbereich (Informatikoffensive) einzusetzen.Die Idee der Verwendung für Bildungszwecke war ursprünglich von der CVP lanciert worden. Der NR überwies in der Herbstsession eine 1998 eingereichte Motion Hochreutener (cvp, BE) für Verwendung eines Teils des Geldes für eine Bildungsoffensive gegen den Widerstand der SVP als Postulat (AB NR, 2000, S. 1149 f.) Nachdem sich aber kurz darauf die Finanzdirektoren der Kantone für eine ausschliessliche Verwendung zum Schuldenabbau von Bund und Kantonen ausgesprochen hatten, beschloss der Bundesrat, nochmals über die Bücher zu gehen. Die Kantone doppelten kurz darauf nach und forderten, dass auf jeden Fall der in der Bundesverfassung für die Verteilung der jährlichen Nationalbankgewinne fixierte Verteilungsschlüssel (zwei Drittel für die Kantone) eingehalten werden müsse. Im Mai legte sich der Bundesrat auf zwei Varianten fest und bekräftigte gleichzeitig die Idee, auf jeden Fall mit einem Drittel des Goldes eine Solidaritätsstiftung zu schaffen. Die eine der beiden Varianten für die Verwendung der verbleibenden 800 t Gold kam dem Vorschlag der Kantone entgegen: zwei Drittel davon sollen an die Kantone gehen, allerdings mit der Auflage, das Geld für die Schuldentilgung einzusetzen. Die andere Variante hielt sich an das Bundesratsprojekt vom Januar, wobei vorgeschlagen wurde, zuerst während einiger Jahre eine Informatikoffensive in den Schulen zu finanzieren und später die gesamten Erträge der AHV zukommen zu lassen. Die Reaktionen bestätigten im Wesentlichen die früher bezogenen Positionen: Die Kantone und die meisten Parteien (allerdings nicht die SVP) waren mit der Ausscheidung von 500 t Gold für die Solidaritätsstiftung einverstanden. Bezüglich der Verwendungszwecke für die restlichen 800 t erhielt die Bildungsoffensive wenig Unterstützung. Die SP und die Gewerkschaften wollten vor allem die AHV davon profitieren lassen. Die FDP favorisierte weiterhin einen Einsatz zum Schuldenabbau und die Kantone beharrten darauf, dass ihnen zwei Drittel davon zustehen, über deren Verwendung ihnen der Bund keine Vorschriften zu machen habe.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Als Sprecherin der Kommissionsmehrheit begründete Dormann (cvp, LU) im Nationalrat das vorsichtige Vorgehen des Bundesrates mit dem Risiko, dass bei einer Xenotransplantation bisher unbekannte, dem Aids- und dem Ebola-Virus sowie der Creutzfeld-Jakob-Krankheit verwandte Erreger auf den Menschen überspringen und sich dann unkontrolliert verbreiten könnten. Zudem verwies sie auf den ethischen Einwand, wonach der Mensch die anderen Lebewesen nicht einfach zu Ersatzteillagern degradieren dürfe. Minderheitsvertreter Deiss (cvp, FR) meinte demgegenüber, ein Verbot mit Ausnahmen setze falsche Signale, es werde damit ein eigentliches Moratorium eingeführt, und dieses gefährde den Forschungsplatz Schweiz. Er beantragte, das relativierte Verbot durch eine Bewilligungspflicht zu ersetzen und fand dabei die Unterstützung von Egerszegi (fdp, AG), Hochreutener (cvp, BE) und Bortoluzzi (svp, ZH) als Sprecher ihrer Fraktionen.

Die Grüne Gonseth (BL) warf der Minderheit vor, mit ihrem Antrag gebe sie lediglich dem Druck der Pharmalobby nach. Noch härter ging Bundespräsidentin Dreifuss mit ihrem künftigen Amtskollegen Deiss ins Gericht. Sie befand, er habe am Rande der Fairness argumentiert, da der Bundesrat kein eigentliches Moratorium vorgeschlagen habe. Sein Antrag sei wohl entstanden, weil der Pharmaindustrie das Wort ”Verbot” im bundesrätlichen Konzept nicht gefalle; es sei eines Parlaments aber ”unwürdig”, sich durch die ”Arroganz eine Branche” die Wortwahl diktieren zu lassen. Die Transplantation von Tierorganen werde in der vorgesehen Übergangsfrist medizintechnisch gar nicht möglich sein; sie zu propagieren wecke falsche Hoffnungen bei schwer kranken Personen.

Ihr Appell zeigte Wirkung. Neben den geschlossenen Fraktionen von SP, GP, LdU/EVP und SD stimmten auch 10 CVP-, 5 FDP- und 2 SVP-Abgeordnete gegen die Parole ihrer Fraktionen. Dem Bundesrat wurde mit 88 zu 75 Stimmen Folge geleistet. Kaum Unterstützung fanden hingegen weitergehende Anträge aus der SP: Für einen Antrag Goll (ZH), klinische Versuche mit Tierorganen vorläufig ausnahmslos zu verbieten, sprachen sich nur gerade 49 von 157 anwesenden Abgeordneten aus. Ein Antrag von Felten (BS), die Xenotransplantation generell zu verbieten, scheiterte mit 118 zu 38 Stimmen.

Angesichts der Abstimmungsergebnisse zog Goll eine 1997 eingereichte Motion für ein Moratorium für Xenotransplantation zurück (Mo. 97.3544).

Änderung des Bundesbeschlusses über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten (BRG 98.035)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Ende April verabschiedete der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Nasak). Er beantragte dem Parlament, bis ins Jahr 2005 80 Mio Fr. in die wichtigsten Sportarenen zu investieren. Im Vordergrund steht der Neubau der Stadien Wankdorf in Bern, St. Jakob in Basel und de la Praille in Genf. Zudem sollen die Sportplätze Pontaise in Lausanne und Letzigrund in Zürich ausgebaut werden. Weiter sollen ein neues polysportives Hallenvelodrom, ein neues Trainingszentrum Ostschweiz, ein neues nationales Schwimmzentrum, die Erweiterung des Eissportzentrums Davos, der Neubau einer Skisprung-Schanzenanlage und diverse Schneesportprojekte unterstützt werden. Wie die Botschaft ausführte, wird das zentrale Auswahlkriterium der Bedarfsnachweis der betreffenden nationalen Sportverbände sein sowie dessen Verifizierung durch die Eidgenössische Sportschule Magglingen.

Die kleine Kammer behandelte die Vorlage als Erstrat. Eintreten war unbestritten. Der Sprecher der Kommission betonte, die Erneuerung der grossen Sportstätten sei dringend nötig, da die Schweiz sonst im internationalen Vergleich in die zweite Liga absteigen würde. In der Detailberatung scheiterte ein Antrag Jenny (svp, GL), der mehr Mittel für regionale Anlagen bereitstellen wollte. Angenommen wurde hingegen ein Antrag Merz (fdp, AR) für ein polysportives Zentrum Ostschweiz sowie ein Antrag Bieri (cvp, ZG), wonach auch die Eigentümer und Benutzer der Stadien zur Finanzierung und zum langfristigen Unterhalt der Anlagen beizutragen haben.

Der Nationalrat zeigte sich in dieser Frage ebenso spendierfreudig wie der Ständerat. Ein Nichteintretensantrag von von Felten (sp, BS), die befand, es sei absurd, dem Bund in Zeiten der eingeschränkten Finanzmittel neue Aufgaben aufzubürden, hatte keine Chancen, gleich wie auch ein Rückweisungsantrag Bircher (cvp, AG), der das Geschäft so lange verschieben wollte, bis das Haushaltziel erreicht ist. Die meisten Redner stellten nur rhetorisch die Frage, ob eine neue Subvention opportun sei. Sparen sei zwar angesagt, aber neue Finanzhilfen dürften nicht abgeschmettert werden, erklärte etwa Föhn (svp, SZ). Und Hochreutener (cvp, BE) meinte, ohne Spitzensport gebe es keinen Breitensport, und der Spitzensport brauche neue Impulse. Mit 120 zu 21 Stimmen wurde die Vorlage deutlich angenommen.

Eine Differenz zum Ständerat blieb aber bestehen. Die grosse Kammer befand mit knapper Mehrheit, die Einbindung der Eigentümer und Benutzer der Stadien sei eigentlich selbstverständlich und gehöre deshalb nicht explizit ins Gesetz. Der Ständerat beharrte aber auf seinem ersten Entscheid. Angeführt von Loretan (fdp, AG) meinte er, die Vorlage sei in der Bevölkerung durchaus nicht unbestritten; der Bund schiesse hier 80 Mio Fr. ein, und zwar auch zugunsten von Sportclubs, die grösstenteils aus eigenem Verschulden konkursreif seien. Um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden, schloss sich der Nationalrat in der zweiten Lesung oppositionslos an.

Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak)

Im Nationalrat sprach sich ebenfalls (mit 139 zu 38 Stimmen) eine Mehrheit für die Eintreten aus. Einzig die SVP – mit Ausnahme ihrer weiblichen Abgeordneten , ein paar Freisinnige um Egerszegi (AG) sowie die äussere Rechte hatten Nichteintreten beantragt. In der Detailberatung war der Grundsatz, dass auch nichterwerbstätige Mütter eine Grundleistung beziehen sollen, kaum bestritten, ebensowenig wie das Prinzip, die Adoption der natürlichen Geburt gleichzusetzen. Zu etwas mehr Diskussionen führte die Ausgestaltung der Lohnfortzahlung für die erwerbstätigen Mütter. Gegen Bundesrat und Ständerat schlug die Kommission vor, hier 16 anstatt 14 Wochen vorzusehen, da dies auch dem internationalen Vergleich standhalten würde. Der Berner CVP-Vertreter Hochreutener warnte aber davor, das Fuder zu überladen, worauf sich der Rat mit 101 zu 75 Stimmen für die kürzere Frist entschied. Zweiter Diskussionspunkt war die Frage, welcher Prozentsatz des Lohnes entschädigt werden soll. Der Ständerat war hier dem Bundesrat gefolgt und hatte 80% des letzten Lohnes beschlossen. Die Grüne Baselbieterin Gonseth beantragte, den Lohnausfall zu 100% auszugleichen. Sie argumentierte, mit 14 Wochen Schwangerschaftsurlaub und 80% stehe die Schweiz im europäischen Vergleich immer noch am Schluss. Zapfl (cvp, ZH) gab demgegenüber zu bedenken, mit einer Pauschalleistung für alle Mütter und einem 80-prozentigem Lohnersatz biete dies Frauen mit einem Jahreseinkommen bis CHF 48'000 vollen Ausgleich. Mit 105 zu 67 Stimmen entschied der Rat gegen den Antrag Gonseth.

Bei der Finanzierung folgte der Nationalrat im Grundsatz diskussionslos der kleinen Kammer. Damit waren allfällige Lohnprozente definitiv vom Tisch. Um so heftiger war die Frage umstritten, ob der Start der MSV so lange ausgesetzt werden soll, bis die für eine langfristige Finanzierung nötigen Mehrwertsteuerzuschläge in einer Gesamtabstimmung vom Volk bewilligt sind. SP, CVP und GP erklärten, gegen das neue Gesetz könne ohnehin noch das Referendum ergriffen werden; jene (rechts)bürgerlichen Kreise, welche eine separate MWSt-Vorlage verlangten, wollten nur den neuen Versicherungszweig am Ständemehr scheitern lassen. Die SVP, die äussere Rechte und ein Teil der FDP bezeichneten die Vorlage ohne vorgängige langfristig sichergestellte Finanzierung hingegen einmal mehr als ”Mogelpackung”. Überraschend deutlich mit 111 zu 68 Stimmen setzte sich schliesslich die Auffassung durch, die vorläufige Finanzierung der MSV mit den Mitteln der EO sei legitim, weil dieser Fonds stark überschüssig sei und seit Beginn seines Bestehens mit Beiträgen erwerbstätiger Frauen gespiesen worden sei; der allfällig notwendig werdende Rückgriff auf die MWSt solle erst später im Rahmen eines ohnehin vorgesehenen Gesamtpaketes erfolgen.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)