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  • Hochreutener, Norbert (cvp/pdc, BE) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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Eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) eingereichte parlamentarische Initiative forderte, dass Hostingprovider für unzureichenden Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen zur Verantwortung gezogen werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates empfahl die Initiative nach der Ablehnung ihrer Schwesterkommission nun ebenfalls zur Ablehnung, weil seit dem Einreichen der Initiative verschiedene gesetzliche wie auch nichtgesetzgeberische Massnahmen ergriffen worden waren. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Sommersession 2012.

Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen

Die auf eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) zurückgehende Forderung nach einem Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich kritisiert. Der Entwurf der Bestimmung verlangte eine bessere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Bund und Kantone und insbesondere die Schaffung zusätzlicher ausserfamiliärer Betreuungsangebote für Kinder. Die an der Vernehmlassung teilnehmenden Parteien und Verbände bestätigten grundsätzlich ihre Positionen zur Familienpolitik. So wünschten sich die linken Parteien eine Harmonisierung der kantonalen Politiken, während die FDP an der föderalen Gestaltung derselben festhalten möchte. Die SVP wehrte sich grundsätzlich gegen einen familienpolitischen Verfassungsartikel, da dieser die Fremdbetreuung der Kinder fördere und traditionelle Familienmodelle benachteilige.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Das Büro des Nationalrats arbeitete die Motion Hochreutener (cvp, BE) (08.4037), die eine raschere Behandlung von bekämpften Motionen und Postulaten verlangte, in eine parlamentarische Initiative um, die der Nationalrat guthiess. Neu werden bekämpfte Vorstösse nicht mehr auf unbestimmte Zeit verschoben, sondern am letzten Tag der folgenden Session ohne Recht auf Wortmeldung in schriftlichem Verfahren behandelt. Mit dem vereinfachten Prozedere wird zukünftig vermieden, dass im Extremfall ein Ratsmitglied die rasche Annahme eines mehrheitsfähigen Vorstosses blockieren kann.

Parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung der Motion Hochreutener
Dossier: Schnellere Behandlung von bekämpften Vorstössen im Nationalrat

Zudem verlängerte die grosse Kammer mit 97 zu 88 Stimmen die Frist für eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) um zwei Jahre. Damit konnte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an einem Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik weiterarbeiten. Im November schickte sie einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufzunehmen. Bund und Kantone sollen insbesondere verpflichtet werden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Au plénum, le rapporteur de la sous-commission, le valaisan Oskar Freysinger (udc), a présenté cette loi comme « pragmatique et libérale » et a invité les députés à suivre la position de la commission et voter l’entrée en matière. Une minorité de la commission emmenée par Ruedi Noser (plr, ZH) a proposé, quant à elle, de ne pas entrer en matière sur les deux projets, les jugeant « démesuré, redondant » et faisant naître de « fausses attentes ». Au vote, les députés ont accepté l’entrée en matière sur le projet 1 par 102 voix contre 72, et par 98 voix contre 68 sur le projet 2. Lors de la discussion par article, les députés se sont prononcés sur 13 propositions d’amendement, dont dix émanaient du seul Roland Borer (udc, SO). De tous les amendements proposés, auxquels la commission s’opposait d’ailleurs, douze ont été rejetés à de larges majorités par le plénum. Le seul amendement adopté – par 95 voix contre 65 – a été celui du député bernois Norbert Hochreutener (pdc), qui demandait que l’assurance responsabilité civile que devra conclure tout détenteur de chien prévoira une couverture d’un million de francs (éventuellement de deux millions) au minimum. Au vote sur l’ensemble, les députés ont adopté le projet par 97 voix contre 72, une large majorité de l’UDC et du PLR s’y opposant en vain.

Conseil national initiative parlementaire Kohler visant à interdire les pitbulls

Die SPK des Nationalrats legte eine parlamentarische Initiative vor, welche Anliegen aus verschiedenen in den letzten Jahren eingereichten Vorstössen von Ratsmitgliedern aufnahm. Das Hauptziel der Vorlage war eine Aufwertung der Motion und des Postulats in den Verhandlungen des Nationalrats. Durch eine Ausdehnung der Sitzungsdauer und verkürzte Redezeiten in gewissen Eintretensdebatten soll genügend Zeit für die Behandlung von persönlichen Vorstössen gewonnen werden. Vorstösse, die als mehrheitsfähig erscheinen, weil sie bereits von der anderen Ratskammer oder einer Kommissionsmehrheit angenommen worden sind, sollen konsequent prioritär behandelt werden. (Siehe dazu auch die parlamentarische Initiative Hämmerle (sp, GR) (06.416) Das bisherige Vorgehen, Vorstösse von der Traktandenliste zu streichen, wenn sie zwei Jahre nach ihrer Einreichung vom Rat noch nicht behandelt worden sind, soll aufgegeben werden. (Siehe dazu auch hier (Motion Kunz (svp, LU) (05.3077) und hier (Büro NR, 06.479).) Über diese würde in Zukunft wieder abgestimmt, allerdings ohne vorangehende Diskussion. Während diese Neuerungen nur den Nationalrat betreffen, schlug die SPK-NR auch einige Änderungen für beide Räte vor. Um Zeit zu gewinnen, soll das Differenzbereinigungsverfahren bei der Vorberatung von parlamentarischen Initiativen durch die Ratskommissionen gestrafft, die Plenumsberatung über in beiden Räten eingereichte identische Kommissionsmotionen gekürzt und auf eine obligatorische Mitwirkung der Finanzkommissionen bei der Vorberatung ausgabenrelevanter Vorlagen verzichtet werden. (Siehe zu den Kompetenzen der Finanzkommission die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) (06.467)). In diese Sammelvorlage nahm die SPK auch noch die Umsetzung von zwei weiteren parlamentarischen Anliegen auf. Zum einen ging es um eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) 2005 eingereichte parlamentarische Initiative (05.437), welche eine präzise Regelung des Verfahrens im Falle der Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates verlangt. Zum anderen ging es um die Umsetzung der im Vorjahr vom Parlament überwiesenen Motion Markwalder (fdp, BE) (06.3872) für eine generationsverträgliche Politik. Der Bundesrat soll in Zukunft in seinen Botschaften auch ausführen, inwiefern seine Vorschläge mit den Interessen künftiger Generationen vereinbar sind.

Das Parlament verabschiedete diese neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession. Das Eintreten war im Nationalrat unbestritten und auch in der Detailberatung gab es nur wenige Änderungsanträge. Sehr umkämpft war allerdings die so genannte Guillotineklausel für Motionen und Postulate. Das Ratsbüro opponierte gegen den ursprünglichen Antrag der SPK. Sein Argument, ein Abstimmungsmarathon über alle nach zwei Jahren noch nicht erledigten Vorstösse am Sessionsende sei unzumutbar, überzeugte auch eine Mehrheit der SPK. Diese schlug deshalb in der Ratsdebatte die Beibehaltung des Status quo (automatische Abschreibung) vor und setzte sich damit gegen den Widerstand der SP und der GP durch. Der Ständerat war mit diesen Beschlüssen weitgehend einverstanden. Er lehnte aber die Neuerung ab, dass ein Vorstoss nicht nur von einer einzelnen Person eingereicht werden kann, sondern auch gemeinsam von zwei oder drei Ratsmitgliedern aus verschiedenen Fraktionen. Da diese Lösung, welche den parteiüberschreitenden Charakter einer Intervention hervorheben soll, für den Nationalrat von einer gewissen Bedeutung sein könne, solle er sie jedoch für sich in seinem Ratsreglement einführen dürfen. Nachdem die Parlamentsdienste auf die Kosten der dafür erforderlichen Anpassung der elektronischen Erfassungsformulare hingewiesen hatten, verzichtete auch der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf diese Neuerung.

Pa.Iv. der SPK-NR zu Änderungen im Parlamentsrecht (Aufwertung der Motion und des Postulats, Handlungsunfähige Bundesräte) (07.400)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

Mehr Unterstützung fand die Landesregierung vorerst in der grossen Kammer, die eine analoge Motion Hochreutener (Mo. 97.3637) sowie zwei ähnlich gelagerte Motionen Wiederkehr (ldu, ZH) (Mo. 98.3189) und Cavalli (sp, TI) (Mo. 98.3191) nur als Postulate annahm. Ausformulierte Vorschläge machte eine Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 97.3309). Bei Verfügbarkeit eines Generikums sollten die Krankenkassen lediglich verpflichtet werden, das kostengünstigere Präparat zu bezahlen; zudem dürften die Ärzte nur mehr den Wirkstoffnamen und nicht mehr ein konkretes Produkt verschreiben. Auch dieser Vorstoss wurde nur in der abgeschwächten Form des Postulats verabschiedet. Bis Ende Jahr liess sich dann aber offensichtlich auch der Nationalrat davon überzeugen, dass es an der Zeit ist, hier Druck aufzusetzen. Oppositionslos nahm er in der Wintersession eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) an, welche Parallelimporte unter der Bedingung gestatten will, dass der darin enthaltene Wirkstoff bereits einmal in der Schweiz zugelassen wurde.

Motionen kostengünstigere Präparat parlamentarische Initiative Parallelimporte

Der Nationalrat unterstützte gegen den Willen der SP eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE), welche verlangt, dass bei medizinisch begründeten ausserkantonalen Hospitalisierungen der Kanton sowohl in den öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitälern als auch in den privaten Kliniken die allfällige Differenz zwischen Kostenbeteiligung der Krankenkassen und den Tarifen der betreffenden Institution zu übernehmen hat. Der Initiant begründete dies unter anderem damit, dass die öffentlichen Spitäler oftmals restlos überfordert seien, während in den Privatkliniken Betten frei wären. Gemäss geltendem KVG sei es den Kantonen praktisch nicht möglich, mit ausserkantonalen Privatspitälern Abkommen über die Tarife zu vereinbaren. Die Gegner der Initiative warnten vor einem neuerlichen Kostenschub und verwiesen darauf, dass auch unter dem geltenden Gesetz die Möglichkeit besteht, dass ein Kanton mit einer ausserkantonalen Privatklinik ein Abkommen trifft, welches die Kostenbeteiligung regelt. Der Initiative wurde mit 71 zu 53 Stimmen Folge gegeben.

parlamentarische Initiative ausserkantonalen Hospitalisierungen