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  • Hochstrasser, Emmanuel (svp/udc) BStGer/TPF

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Lediglich 158 gültige Stimmen erhielt Alberto Fabbri (cvp) bei seiner Wahl zum ordentlichen Richter am Bundesstrafgericht. Damit übersprang er zwar das absolute Mehr (85) bei weitem, die 43 leeren und die 3 ungültigen Stimmen sowie die 11 Stimmen, die auf Diverse entfielen, sind aber für Wahlen ans Bundesstrafgericht eher eine Seltenheit. Üblicherweise erhalten Kandidierende für Ämter am Gericht in Bellinzona im Schnitt der letzten rund 20 Jahre jeweils mehr als 200 gültige Stimmen.
Fabbri, Staatsanwalt von Basel-Stadt und Mitglied der CVP, war jedoch ins Fadenkreuz der SVP geraten, weil er 2007 «aktenkundig Teil einer Verschwörung gegen den damaligen Justizminister Christoph Blocher» gewesen sei, wie die Volkspartei mit Verweis auf die «Roschacher-Affäre» bekannt gab. Fabbri habe damals mitgeholfen, die sich später als haltlos erweisenden Vorwürfe gegen den ehemaligen SVP-Bundesrat zu verbreiten, wonach dieser ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher geschmiedet habe. Er sei nicht nur deshalb für die SVP nicht wählbar, führte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) vor dem Wahlakt in der Vereinigten Bundesversammlung aus, sondern auch aufgrund zahlreicher anderer Verfehlungen, «handwerklicher Fehler» und «charakterlicher Mängel», die Aeschi in der Folge aufführte. Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU), die als Sprecherin für die CVP auf Aeschi folgte, bezeichnet die Vorwürfe als haltlos. Die Mitte-Fraktion habe sämtliche Anschuldigungen überprüft und Alberto Fabbri habe sich «nie, nicht ein einziges Mal, irgendetwas zuschulden kommen lassen». Besonders stossend empfand die CVP-Ständerätin die Anschuldigungen, zumal die GK den Kandidaten bereits geprüft und als Nachfolger für den zurücktretenden Emmanuel Hochstrasser (svp) für den Rest der Amtsperiode 2016-2021 empfohlen habe, was von sämtlichen Fraktionen – inklusive der SVP-Fraktion – bestätigt worden sei. Erst nach Ablauf der Fristen sei seitens der SVP Kritik lauf geworden, betonte Gmür-Schönenberger.

Bundesstrafgericht. Wahl eines ordentlichen Richters

Alle 18 ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes stellten sich für die neue Amtsperiode 2016 bis 2021 wieder zur Verfügung. Da nichts dagegen sprach, empfahl die GK deren Wiederwahl. Dieser Empfehlung kam die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2015 bei der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes nach. Das Bundesstrafgericht setzt sich für die Amtsperiode 2016 bis 2021 entsprechend aus fünf SVP-RichterInnen (Emmanuel Hochstrasser, 207 Stimmen; Sylvia Frei-Hasler, 214 Stimmen; Cornelia Cova, 214 Stimmen; Patrick Robert-Nicoud, 213 Stimmen; Stephan Blättler, 213 Stimmen), vier VertreterInnen der FDP (Tito Ponti, 214 Stimmen; Jean-Luc Bacher, 214 Stimmen; Giuseppe Muschietti, 214 Stimmen; Joséphine Contu, 214 Stimmen), vier RichterInnen der SP (Walter Wüthrich, 212 Stimmen; Miriam Forni, 212 Stimmen; Giorgio Bomio-Giovanascini, 210 Stimmen; Roy Garré, 211 Stimmen), drei Juristen der CVP (Peter Popp, 214 Stimmen; Andreas J. Keller, 214 Stimmen; David Glassey, 213 Stimmen) sowie zwei Angehörigen der Grünen (Nathalie Zufferey Franciolli, 209 Stimmen; Daniel Kipfer Fasciati, 212 Stimmen) zusammen. Ebenfalls wiedergewählt wurde die nebenamtliche Richterin Claudia Solcà (mit 214 Stimmen), die der CVP angehört.

Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes