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  • Imoberdorf, René (csp/pcs, VS) SR/CE
  • Hochreutener, Norbert (cvp/pdc, BE) NR/CN

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En acceptant à l'unanimité une motion du socialiste Daniel Jositsch (ps, ZH, Mo. 21.3172), le Conseil des États a donné son approbation à la création d'un lieu de commémoration officiel des victimes du national-socialisme en Suisse. Avec ce mémorial, la Suisse contribuera à perpétuer le souvenir de l'Holocauste et des innombrables victimes du nazisme, parmi lesquelles figurent de nombreux citoyens et citoyennes helvétiques. Le sénateur zurichois soulignait ainsi l'importance pour les générations futures de se rendre compte de la fragilité de la démocratie et d'éviter de répéter les erreurs du passé. L'organisation des suisses de l'étranger (OSE), qui s'engage depuis 2018 pour qu'un tel lieu voit le jour, a élaboré un projet en collaboration avec l'amitié judéo-chrétienne en Suisse, la fédération suisse des communautés israélites ainsi que des scientifiques de l'université de Bâle et de l'EPFZ. Selon le projet, le mémorial devrait se situer à Berne. En plus d'un monument dans l'espace public, des expositions réelles et virtuelles seraient prévues. Le Conseil fédéral a pris connaissance de ce projet et s'impliquera activement dans sa réalisation, selon le ministre des affaires étrangères Ignazio Cassis. Une motion identique a été déposée par le député UDC Alfred Heer (udc, ZH; Mo. 21.3181) au Conseil National et a été cosignée par plus de cent parlementaires. Elle a été adoptée tacitement le 18 juin 2021.
La volonté d'ériger un monument en mémoire des victimes du nazisme n'est pas nouvelle en politique suisse. En 1995, le conseiller national socialiste Andreas Gross (ps, ZH) déposait une interpellation demandant d'édifier un mémorial pour les réfugié.e.s, principalement des personnes juives, refoulé.e.s à la frontière suisse durant la seconde guerre mondiale. Sa demande était refusée. Deux ans plus tard, en 1997, le Conseil national acceptait un postulat du démocrate-chrétien Norbert Hochreutener (pdc, BE) qui chargeait le Conseil fédéral de présenter un projet de musée ou de monument à la mémoire des victimes de l'Holocauste et d'autres violations graves des droits de l'homme. Plus récemment, en 2018, une interpellation du conseiller national socialiste Angelo Barrile (ps, ZH) remettait à l'ordre du jour la création d'un monument. Cette interpellation était finalement classée en décembre 2020, le Conseil national n'ayant pas achevé son examen des réponses du Conseil fédéral dans le délai imparti.
Les démarches pour la création de ce mémorial ont été saluées par la NZZ. Elle relevait que la Suisse offrirait ainsi enfin une reconnaissance officielle non seulement aux victimes du nazisme, mais aussi à celles et ceux qui ont pris le risque de le combattre. Le journal zurichois rappelait également que la Suisse a cultivé pendant de longues années son image propre et neutre, omettant parfois les fructueuses relations économiques avec l'Allemagne nazie ou le climat antisémite à l'encontre des réfugié.e.s juifs et juives accueilli.e.s dans le pays. Ces deux motions, largement soutenues de gauche à droite de l'échiquier politique, sont peut-être l'exemple d'un changement de mentalités quant au rapport de la Suisse avec son passé, notamment durant la seconde guerre mondiale.

Lieu de commémoration en Suisse des victimes du national-socialisme (Mo. 21.3181, Mo 21.3172)

Im November 2014 beriet der Grosse Rat des Kantons Wallis über die Einreichung einer Standesinitiative mit dem Titel „Wolf. Fertig lustig!”, welche von drei Grossräten der CVP, FDP und SVP lanciert worden war. Der Entschluss, die Standesinitiative einzureichen, wurde nach sehr kurzer Beratung im Grossen Rat mit 89 zu 19 Stimmen gefällt und erzeugte kaum mediales Echo.

Auf nationaler Ebene wurde die Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes im Ständerat zusammen mit der Motion Imoberdorf (14.3570) behandelt, da die Forderungen der Vorstösse in eine sehr ähnliche Richtung zielten. Die Motion des Walliser Ständerates Imoberdorf forderte den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) so anzupassen, dass es erlaubt wird, den Wolf ganzjährig zu jagen. Der ursprüngliche Motionär war zum Zeitpunkt der Debatte nicht mehr im Parlament vertreten, da er bei den Wahlen 2015 nicht wieder angetreten war. Das Anliegen wurde aber von seinem Nachfolger, Beat Rieder (cvp, VS), übernommen.
Der Inhalt der Walliser Standesinitiative umfasste ebenso einen Absatz, mittels dem der Wolf als jagdbare Art eingestuft werden sollte. Der Begriff „ganzjährig” war aber nicht Teil der Formulierung des Initiativtextes. Dafür beinhaltete die Initiative einen Abschnitt, welcher den Bundesrat beauftragen sollte, die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen über den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren, zu kündigen. Ein möglicher Wiederbeitritt mit gelockertem Wolfsschutz solle aber möglich bleiben und wäre das Ziel von Verhandlungen mit den Abkommenspartnern. Die Forderung, Verhandlungen um die Berner Konvention aufzunehmen und zu ersuchen, dass für die Schweiz der Wolfsschutz nicht mehr bindend wäre, war schon einmal Teil einer Motion (10.3264). Auch nach diesem Anliegen, müsste die Berner Konvention gekündigt werden, so fern der Änderung nicht stattgegeben würde. Die Motion wurde 2010 von beiden Kammern angenommen, woraufhin der Bundesrat eine Anpassung der Berner Konvention beantragte. Dieser Wunsch von Seiten der Schweiz wurde damals aber abgelehnt. Die Berner Konvention wurde aber, trotz gegenteiliger Forderung der angenommenen Motion, nicht gekündigt.
In der Debatte um die aktuellen Vorstösse beantragte die UREK-SR ihrem Rat, die Motion Imoberdorf anzunehmen, dafür aber der Standesinitiative keine Folge zu geben, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. UVEK-Vorsteherin Leuthard machte darauf aufmerksam, dass der Bundesrat mit der Annahme der Motion Engler (cvp, GR) bereits beauftragt worden sei, eine Anpassung des Jagdgesetzes vorzunehmen, welche zum Zeitpunkt der Debatte gerade für die Vernehmlassung ausgearbeitet wurde. Bei einer Annahme der Motion Imoberdorf oder der Standesinitiative würde dieser Prozess gestoppt und das Ergebnis aus dem Nationalrat abgewartet werden, um Leerläufe zu vermeiden.
Nach ausführlicher und emotionaler Diskussion entschied der Ständerat die Motion mit 26 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen abzulehnen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Standesinitiative „Wolf. Fertig lustig!“ zur Aufhebung des Wolfsschutzes (Kt.Iv. 14.320)
Dossier: Lockerung der Gesetzgebung über den Wolfschutz
Dossier: Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

In der Herbstsession 2015 verhandelte der Ständerat als Zweitrat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Während die UREK-SR dem Rat das Eintreten empfahl, verlangte eine Minderheit Hösli (svp, GL) Nichteintreten und ein Antrag Hefti (fdp, GL) die Rückweisung der Vorlage an die UREK-SR mit dem Auftrag, den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht übermässig durch Förderabgaben zu belasten und die Regulierungsdichte in der Vorlage zu senken. In der Eintretensdebatte wurde von verschiedenen Seiten die grosse Arbeit verdankt, welche die UREK-SR in dieser Sache geleistet habe. Obschon in jedem Votum der Eintretensdebatte gewisse Vorbehalte vorgetragen wurden, so begrüssten doch ausser den Antragstellern Hösli und Hefti alle das Eintreten auf das von Ständerätin Bruderer Wyss (sp, AG) als "Generationenvorlage" bezeichnete Geschäft. In der Abstimmung wurde mit grosser Mehrheit Eintreten beschlossen, die Minderheit Hösli (Nichteintreten) erhielt nur 2 Stimmen, der Rückweisungsantrag Hefti 3 Stimmen.
In der Detailberatung schlug die Kommission vor, den Richtwert der durchschnittlichen inländischen Produktion im Jahre 2035 auf mindestens 11 400 Gigawattstunden zu legen, was realistischer sei als die vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Nationalrat übernommenen 14 500 GWh. Eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG) wollte an der Version des Nationalrates festhalten und eine Minderheit Theiler (fdp, LU) wollte den Richtwert ganz aus der Vorlage streichen. Der Antrag für den höheren Richtwert unterlag dem Kommissionsantrag mit 16 zu 27 Stimmen, der Antrag auf Streichen wurde mit 32 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Zwei Minderheitsanträge Hösli (svp, GL), welche die Richtziele in Energie- und Stromverbrauch gegenüber der Mehrheit tiefer ansetzen wollten, wurden ebenfalls abgelehnt. Einen Einzelantrag Gutzwiller (fdp, ZH), welcher die vom Nationalrat gekippte bundesrätliche Bestimmung zur Prüfung von Alternativen beim Bau eines neuen fossil-thermischen Kraftwerks wieder aufnehmen wollte, wurde mit 21 zu 19 Stimmen abgelehnt. Während die Kommissionsmehrheit an der bundesrätlichen Vorgabe eines Energie-Richtplanes festhalten wollte, verlangte eine Minderheit Imoberdorf (cvp, VS) die Zustimmung zum Nationalrat, welcher diese Vorgabe gekippt hatte. Imoberdorf beklagte, der Bund mische sich mit der bundesrätlichen Bestimmung in die raumplanerische Kompetenz der Kantone ein. Obschon Bundesrätin Leuthard diese Einmischung des Bundes bestritt, folgte die kleine Kammer mit 25 zu 15 Stimmen der Minderheit und dem Nationalrat. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) wollte dem Nationalrat auch darin folgen, in einem Zusatz zu Artikel 13 die Unterstützung der Kantone durch den Bund festzuhalten. Weil dies nach der zuvor abgelehnten Regelung sinnvoll sei, sprach sich auch Bundesrätin Leuthard dafür aus und der Antrag wurde mit 32 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat in den ersten beiden Absätzen des Artikels 14, welcher die Nutzung erneuerbarer Energie als nationales Interesse einstuft und die Grundlage zur Interessenabwägung beim Neubau von Kraftwerken in Schutzgebieten legt. Allerdings schuf die kleine Kammer auch eine Differenz zur grossen, indem sie bei den zwei weiteren Absätzen des Artikels dem Bundesrat folgte und sich dabei für die Anhörung von Umwelt- und Heimatschutzverbänden aussprach. In diesem Zusammenhang wurde auf die parlamentarische Initiative Eder (fdp, ZG) verwiesen, deren Anliegen damit teilweise begegnet wurde.
Bei Artikel 17 strich der Ständerat die Absätze, welche der Nationalrat eingefügt hatte, mit der Begründung, die Abnahmepflicht von Strom zu staatlich vorgegebenen Preisen sei zu bürokratisch. Eine Differenz zur grossen Kammer schuf der Ständerat weiter auch bei Artikel 18, in welchem die Kommission des Ständerates das Konzept des Eigenverbrauchs gemäss den Anforderungen der Praxis klarer regeln wollte. Die Kommission hatte zusammen mit Fachleuten und dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen sowie Nationalrat Grossen (glp, BE), dessen diesbezüglicher Antrag im Nationalrat angenommen worden war, eine Lösung gefunden, welche auch von Bundesrätin Leuthard gutgeheissen und vom Ständerat ohne Einwände angenommen wurde. Leuthard wies in diesem Zusammenhang auf die angenommene parlamentarische Initiative der UREK-NR hin. Während die Kommissionsmehrheit in der Frage der Förderung von Kleinwasserkraftwerken eine Untergrenze bei der Leistung von 300 Kilowatt setzen wollte, verlangte eine Minderheit Luginbühl (bdp, BE) eine Untergrenze von 1 Megawatt. Luginbühl begründete dies mit den hohen Förderkosten, die einer kleinen Leistung gegenüberstünden. Unterstützung erhielt der Antrag von Ständerat Zanetti (sp, SO), welcher als "Vertreter der Fische" um eine höhere Fördergrenze bat. Alle weiteren Voten von links bis rechts hielten fest, dass es eben auch die Kleinkraftwerke brauche, um den Atomstrom zu ersetzen. Die Minderheit Luginbühl unterlag in der Abstimmung schliesslich mit 18 zu 25 Stimmen. Ein Einzelantrag Graber (cvp, LU) wollte Kleinproduzenten von der Direktvermarktung befreien: Kleinproduzenten mit weniger als 1 Megawatt Leistung sollen vom Netzbetreiber den Referenzmarktpreis für den produzierten Strom erhalten, da der Aufwand der Selbstvermarktung gemessen an der Produktion zu hoch sei. Der Ständerat verwarf den Antrag Graber und folgte im übrigen der Fassung des Bundesrates, was die Schaffung einer Differenz zum Nationalrat bedeutete. In Artikel 22 wich die kleine Kammer erneut von der nationalrätlichen Fassung ab: Sie strich die Festlegung der maximal anrechenbaren Gestehungskosten auf höchstens 20 Rappen pro Kilowattstunde. Ein Antrag Schmid (fdp, GR), der günstige Bundesdarlehen für neue Wasserkraftwerke ermöglichen wollte, wurde kontrovers diskutiert und schliesslich mit 23 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die ständerätliche Kommission hatte neu ein als Notfalllösung ausgelegtes Konzept zur Unterstützung der Grosswasserkraft aufgenommen. Grosswasserkraftwerke, die aufgrund der schwierigen Marktlage in finanzielle Probleme geraten, sollen für eine beschränkte Zeit Unterstützung erhalten - dies, weil die Grosswasserkraft weiterhin eine zentrale Rolle im schweizerischen Energiehaushalt einnehmen soll und Konkurse die Versorgungssicherheit gefährden könnten. Die UREK-S schlug vor, die Unterstützung auf jährlich CHF 120 Mio. zu beschränken sowie eine maximale Unterstützungsdauer von 5 Jahren festzulegen. Die Finanzierung soll über den Netzzuschlagsfonds sowie über eine Wasserzinsreduktion erfolgen. Laut Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) soll eine Differenz zum Nationalrat geschaffen werden, damit eine Lösung für die sich akzentuierenden Probleme der Grosswasserkraft vertieft geprüft werden können. Gegen diese Kommissionsmehrheit wandte sich eine Minderheit I Imoberdorf, die nur die Finanzierung ändern wollte - keine Wasserzinsreduktion, stattdessen grössere Beiträge aus dem Netzzuschlagfonds - und eine Minderheit II Theiler, die im Vertrauen auf die Marktkräfte ganz auf die vorgeschlagene Notfallunterstützung verzichten wollte. Ein Einzelantrag Engler (cvp, GR) wollte die Grosswasserkraft substanziell an den KEV-Beiträgen teilhaben lassen, wurde aber vor der Abstimmung zurückgezogen. Die beiden Minderheitsanträge unterlagen mit 33 zu 11 und mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Kommission schlug weiter Regelungen vor, um Rückerstattungen des Netzzuschlages zu begrenzen und auf stromintensive Unternehmen zu beschränken. Eine Minderheit Hösli (svp, GL) wollte die Rückerstattung des Netzzugschlages für Unternehmen in förderungswürdigen Regionen verstärken und ein Einzelantrag Germann (svp, SH) verlangte, dass alle Grossverbraucher dann eine Rückerstattung des Netzzuschlages erreichen können, wenn sie interne Massnahmen für Energieeffizienz nachweisen. Sowohl Kommissionssprecher Bischofberger wie auch Bundesrätin Leuthard wiesen darauf hin, dass es hier um die Finanzierung der KEV gehe und nicht um Wirtschaftsförderung und schon gar nicht um Regionalpolitik. Die Grossverbraucher profitierten schon heute gegenüber den KMU, weil sie auf dem liberalisierten Markt einkaufen können. Könnten sie ihre Netzzuschläge zurückforden, müssten die Abgaben von kleineren Unternehmen und von Haushalten höher sein, um die angestrebte Alimentation der KEV zu erreichen. Sowohl der Minderheits- wie auch der Einzelantrag wurden in der Abstimmung deutlich verworfen. In Abweichung vom Nationalrat wollte die Kommissionsmehrheit die Kompetenzen zur Ausgestaltung von Vorschriften im Gebäudebereich den Kantonen überlassen. Ein Antrag Hess (fdp, OW) wollte in dieser Frage die nationalrätliche Fassung beibehalten und eine Minderheit Bruderer Wyss (sp, AG) verlangte, dass die von der Kommissionsmehrheit abgelehnten Regelungen zu effizienten Geräten, zur Haustechnik und zur Energieverbrauchserfassung beibehalten werden. Während der Minderheitsantrag Bruderer Wyss abgelehnt wurde, erklärte eine Ratsmehrheit mit Unterstützung von Bundesrätin Leuthard ihre Zustimmung zum Antrag Hess. Mit dem vom Nationalrat aufgenommenen Bonus-Malus-System für Stromlieferanten war die Kommissionsmehrheit nicht einverstanden, sie beantragte dem Rat, diesen Artikel zu streichen. Eine Minderheit Cramer (grüne, GE) wollte dem Nationalrat folgen und eine Minderheit Diener Lenz (glp, ZH) schlug andere Regelungen vor, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Der Rat zog die Minderheit Diener Lenz der Minderheit Cramer deutlich vor, gab aber in einer zweiten Abstimmung der Mehrheit mit 23 zu 21 Stimmen den Vorzug, so dass der Artikel gestrichen wurde. Die Kommissionsmehrheit wollte die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat übernommene Lösung für das Einspeisevergütungssystem nicht mittragen und beantragte die Streichung der Artikel 39 und 76. Der Rat stimmte zu, die geschaffene Differenz erlaube es dem Nationalrat, in dieser Sache weiter nach einer brauchbaren Lösung zu suchen. Mit 27 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen strich der Ständerat die sogenannte "Dreckstromabgabe", eine Abgabe auf nicht garantiert CO2-freien Strom. Was von der Kommission als Stützung der einheimischen Wasserkraft gedacht war, erschien der Ratsmehrheit als kaum tragbare "Industriesteuer". Die Ratskommission wollte weiter, dass die Hälfte der Rückbaukosten von den Steuern abgezogen werden kann, wenn statt einer Gebäudesanierung ein Ersatzneubau realisiert wird. Eine Minderheit Luginbühl (bdp, BE) beantragte die Streichung und berief sich dabei auch auf die Finanzdirektoren- und Energiedirektorenkonferenz. Mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Rat dieser Minderheit. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und dem Nationalrat in der Änderung des Kernenergiegesetzes bezüglich der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen und nahm das Verbot der Wiederaufbereitung an. Ständerat Eberle (svp, TG) hielt fest, dass es sich dabei um eine Ressourcenverschwendung "der gröberen Art" handle, verzichtete aber auf einen Antrag, weil er diesen für chancenlos hielt. Die vom Nationalrat eingebrachte Regelung eines Langzeitbetriebskonzepts, welches die Betreiber eines AKW nach 40 Betriebsjahren vorlegen müssten, war in der ständerätlichen Kommission sehr kontrovers diskutiert und schliesslich mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt worden. Eine Minderheit Diener Lenz beantragte dem Rat, dem Nationalrat zuzustimmen und die Langzeitbetriebskonzepte gutzuheissen. Während die Ständeräte Eberle (svp, TG) und Theiler (fdp, LU) die bisherigen Sicherheits- und Aufsichtsmechanismen lobten und Änderungen als gefährlich darstellten, betonten die Ständerätinnen Diener Lenz (glp, ZH) und Bruderer Wyss (sp, AG), dass das ENSI selber solche Konzepte wünsche und die Sicherheit ohne diese Konzepte durch ausbleibende Investitionen gefährdet sei. Mit 25 zu 20 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit und strich die Langzeitbetriebskonzepte aus dem Gesetz. Eine Laufzeitbeschränkung auf 50 Jahre, die eine Minderheit Berberat (sp, NE) einbringen wollte, fand keine Mehrheit im Rat. Bevor das Geschäft in der Schlussabstimmung mit 27 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen wurde, drückte Ständerat Recordon (grüne, VD) in deutlichen Worten sein Missfallen über die vom Ständerat getroffenen Entscheide aus - er werde Mühe haben, nach diesen Entscheiden auf das Ende der Legislatur anstossen zu können.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Im Berichtsjahr gaben einige Schwergewichte der CVP bekannt, nicht mehr für die nationalen Wahlen 2015 zu kandidieren. Neben Urs Schwaller (FR) und Christophe Darbellay (VS) kündigten auch Lucrezia Meier-Schatz (SG), Ruedi Lustenberger (LU), Peter Bieri (ZG) und Paul Niederberger (NW) ihren Rücktritt an. Auch René Imoberdorf (VS), der der CSP Oberwallis und damit der CVP-Familie angehört, wollte 2015 nicht mehr antreten.

CVP Rücktritt

Eine Verdoppelung der Bundesmittel für Pärke von nationaler Bedeutung von CHF 10 Mio. auf 20 Mio. pro Jahr wünschte sich René Imoberdorf (csp, VS) mittels einer Motion. Der Walliser Ständerat begründete sein Anliegen mit der rasant ansteigenden Zahl an Naturpärken. Darüber hinaus stiess sich der Motionär an der Tatsache, dass die beiden gegenwärtigen Nationalparkprojekte jährlich mit je CHF 600'000 vom Bund unterstützt würden, während der bestehende Nationalpark jeweils CHF 3 Mio. erhalte. Letzterer Posten addiert sich jedoch zu den genannten Finanzhilfen im Umfang von CHF 10 Mio. hinzu. Im Ständerat fand das Anliegen mit 25 zu 10 Stimmen bei fünf Enthaltungen eine deutliche Mehrheit. Dies entgegen der bundesrätlichen Ansicht, dass diese Frage ganzheitlich im Rahmen des sich in Ausarbeitung befindenden Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz geklärt werden müsse. Dem Nationalrat lag ein Ablehnungsantrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit vor, die sich nicht etwa gegen die Naturpärke als solche richtete - die ganze Schweiz sei ein wunderbarer Naturpark, so Felix Müri (svp, LU) als Sprecher der Minderheit - vielmehr fehle es an Innovation und Wettbewerb; ein Umstand, der sich durch die rasant wachsende staatliche Unterstützung zementiere. Mit 104 zu 70 Stimmen liess sich die Mehrheit der grossen Kammer jedoch nicht beirren und überwies die Motion.

Bundesmittel für Pärke von nationaler Bedeutung

Auch die ständerätliche Debatte zur RTVG-Revision kann mit einer Dauer von vier Stunden und verschiedenen Änderungsanträgen als umkämpft bezeichnet werden. Obgleich Eintreten unbestritten war, hatte auch die kleine Kammer über einen Rückweisungsantrag zu befinden: Der Einzelantrag Altherr (fdp, AR) wollte vor der parlamentarischen Debatte zur RTVG-Revision den Bericht über die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter abwarten, um die Gesetzesanpassung auf Basis eines klar umrissenen Leistungsauftrags des Service public zu beraten. Obwohl die kleine Kammer mit ebenfalls im Rahmen der RTVG-Debatte erfolgter Zustimmung zu einem Postulat der eigenen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) der Erarbeitung eines solchen Berichts zustimmte, wollte die Ratsmehrheit diesen innerhalb zweijähriger Frist zu erarbeitenden Bericht nicht abwarten und lehnte den Rückweisungsantrag mit 31 zu 13 Stimmen deutlich ab. Bundesrätin Leuthard stellte in einem ausführlichen Plädoyer klar, dass es bei der aktuellen Debatte rein um den Systemwechsel gehe; die Debatte um den Service public werde man zu einem späteren Zeitpunkt führen. Ferner verwies sie auf den verfassungsmässig bestehenden Leistungsauftrag, wonach Schweizer Radio und Fernsehen "zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung" beitragen.
In der folgenden Detailberatung stimmte der Ständerat in den meisten Fällen der Version des Nationalrats zu. So stützte die Kantonskammer entgegen einer Kommissionsminderheit Theiler (fdp, LU) auch den im Erstrat nur mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommenen Beschluss, die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 500'000 oder höher nicht von der Abgabe zu befreien, und er tat dies mit einer relativ deutlichen Mehrheit von 25 zu 14 Stimmen. Differenzen zur grossen Kammer schuf der Ständerat namentlich in der Frage zum Opting-out, in der Festlegung der Abgabenhöhe für private Veranstalter mit Abgabenanteil sowie betreffend Fixierung der Gebührenanteile für Radio und Fernsehen; letztere - in der Frühjahrssession vom Nationalrat eingeführte Bestimmung zur Fixierung der Abgabenanteile - strich er aus dem Entwurf. Oppositionslos beschloss der Rat, gänzlich auf die temporäre Möglichkeit zur Abgabebefreiung zu verzichten. Auf Antrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit stimmte der Ständerat mit 28 zu 14 Stimmen einer erneuten Erhöhung der Spannbreite für die Abgabenanteile an die privaten Anbieter zu (4-6%). Bundesrätin Leuthard (cvp), die diesen Entscheid quantifizierte, sprach bei dieser Lösung von einem Betrag von insgesamt CHF 81 Mio.; die vom Nationalrat vorgeschlagene Spannbreite von 4-5% würde zu ungefähren Gebührenanteilen von CHF 67 Mio. führen. Der bundesrätliche Entwurf beinhaltete eine Spannbreite von 3-5%. Eine weitere Differenz schuf der Ständerat bei der Frage zum Umgang mit Überschüssen aus den Gebührenanteilen. Während eine Mehrheit im Nationalrat gemäss bundesrätlichem Entwurf die Überschüsse den Gebührenzahlenden zurückerstatten wollte, stand eine ständerätliche Mehrheit für eine Umverteilung nach festgelegtem Schlüssel an die privaten Veranstalter mit Abgabenanteil ein. Kommissionssprecher Imoberdorf (csp, VS) vertrat die Ansicht, dass die Rückerstattung eines kleinen Betrags an die einzelnen Gebührenzahler einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand verursachen würde. Bis zu einem Viertel der Überschüsse sollen für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden, maximal drei Viertel könnten für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien oder digitaler Fernsehproduktionsverfahren sowie bis zu 10% für die allgemeine Information der Öffentlichkeit verwendet werden. Mit 25 zu 11 Stimmen aus dem bürgerlichen Lager schickte der Ständerat die so modifizierte Vorlage zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

In Erfüllung der Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) sowie zweier Motionen der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte (12.3330 / 12.3401), welche 2012 überwiesen worden waren, legte der Bundesrat im Mai seine Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard vor. Das Geschäft enthielt das Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors sowie den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit. Um die Gotthardachse bis 2020 in einen durchgehenden 4-Meter-Korridor umzubauen, sind zwischen Basel und der Alpensüdseite 170 Ausbaumassnahmen umzusetzen. Dazu zählen Tunnelanpassungen und Änderungen an Perrondächern, Fahrleitungen, Signalanlagen und Überführungen, sowie der Neubau des Bözbergtunnels. Die Massnahmen in der Schweiz wurden auf rund CHF 710 Mio. veranschlagt, die Massnahmen für Anschlüsse in Italien auf CHF 230 Mio. Die Finanzierung könne zunächst über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds BIF vorgenommen werden. Der Bundesrat hielt fest, dass die Mittel ausreichten, um neben allen beschlossenen Projekten im Rahmen von FABI auch den 4-Meter-Korridor zu realisieren. Am 25. September trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Die KVF-SR stellte den Mehrheitsantrag, den Artikel 1 des Bundesgesetzes so zu ändern, dass nicht nur die Gotthardstrecke erwähnt wird, sondern allgemein die Nord-Süd-Verbindung. Damit könnten auch Massnahmen auf der Lötschberg-Linie ergriffen werden, ohne dass eine Gesetzesänderung notwendig würde. Eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages. Der Ständerat stimmte mit 23 zu 20 Stimmen für den Mehrheitsantrag. Die von der KVF-SR in Artikel 2 beantragte Streichung der Massnahmen in Giubiasco–Lugano Vedeggio (mit Kosten von CHF 10 Mio.) fand im Rat dagegen keine Mehrheit, er folgte dem Antrag des Bundesrates mit 26 zu 9 Stimmen. Hinsichtlich der Massnahmen für die Anschlüsse in Italien wollte die KVF-SR mit ihrem Mehrheitsantrag aufnehmen, dass für A-fonds-perdu-Beiträge an Italien ein überwiegendes Interesse der Schweiz gegeben sein muss. Ein Minderheitsantrag wollte verhindern, dass der Bundesrat eine Carte blanche für finanzielle Vereinbarungen mit Italien erhält. Der Rat folgte allerdings dem Mehrheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen und löste mit qualifiziertem Mehr von 36 zu 6 Stimmen die Ausgabenbremse. Bei der Finanzierung forderte die Mehrheit der KVF, dass diese zu einem Drittel aus Mineralölsteuererträgen und zu zwei Dritteln aus FinöV bzw. FABI erfolgen solle. Der Minderheitenantrag Imoberdorf (cvp, VS) beantragte dagegen die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages, welcher eine Finanzierung rein aus FinöV und später aus dem BIF vorsah. Gegen die Teilfinanzierung mit Mitteln aus dem Strassenverkehr wurde vorgebracht, dass von diesen Mitteln bereits sehr viel für den Schienenverkehr eingesetzt werde und dass eine weitere Beanspruchung dieser Mittel die Zustimmung zur Vignettenpreiserhöhung und zu FABI in den jeweiligen Volksabstimmungen gefährden könnte. Der Rat entschied deshalb gegen weitere Mittel aus dem Strassenverkehr und nahm den Minderheitsantrag mit 28 zu 15 Stimmen an. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) wollte schliesslich die zulässigen Höchstmasse für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aufnehmen und zwar so, dass sogenannte Gigaliner (mit einer Länge von 25 Metern und einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen) nicht zugelassen würden. Gegen diesen Vorschlag wurde vorgebracht, dass die Gesetzesebene der falsche Ort sei, um die Dimensionen von Fahrzeugen zu regeln und er wurde entsprechend mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz einstimmig (bei 7 Enthaltungen) an. In der Debatte des Bundesbeschlusses zum Gesamtkredit forderte der Mehrheitsantrag der KVF-SR eine Erhöhung der Beiträge an Massnahmen in Italien (Lötschberg-Simplon-Linie) um zusätzliche CHF 50 Mio. Dagegen wurde von Bundesrätin Leuthard eingewendet, dass die Schweiz mit Italien in Verhandlungen stehe und es taktisch falsch sei, den gesprochenen Betrag noch vor Abschluss der Verhandlungen aufzustocken. Zudem sei es unschön gegenüber jenen Kantonen, deren Anliegen zu FABI aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden seien. Bei je 21 Stimmen für und gegen den Mehrheitsantrag entschied der Stichentscheid des Präsidenten für den Mehrheitsantrag. Die Ausgabenbremse wurde mit 24 zu 18 Stimmen gelöst und in der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zum Gesamtkredit mit 26 zu 15 Stimmen an. Am 5. Dezember trat der Nationalrat ebenfalls ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Im Nationalrat wurden die gleichen Punkte diskutiert wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte ihrer Schwester in der allgemeinen Formulierung des Geltungsbereichs entgegen einem Minderheitenantrag Binder (svp, ZH), welcher die Zustimmung zur bundesrätlichen Fassung forderte, mit 111 zu 73 Stimmen. Wie im Ständerat waren auch im Nationalrat die Beiträge an Italien umstritten: Während der Mehrheitsantrag der KVF-NR die Zustimmung zur ständerätlichen Fassung beantragte, forderte eine Minderheit 1 Binder (svp, ZH), dass der Bundesrat zwar selbständig Darlehen an Italien vergeben dürfe, für A-fonds-perdu-Beiträge aber die Zustimmung der Bundesversammlung vorzusehen sei. Eine Minderheit 2 Binder (svp, ZH) forderte die integrale Streichung des Artikels zu Beiträgen an Italien. Begründet wurde dies mit dem Territorialprinzip: Die Schweiz solle nur auf Schweizer Boden investieren. Dem wurde von grünliberaler, sozialdemokratischer und grüner Seite entgegengehalten, dass die NEAT ohne Anschluss im Süden nicht den vollen Nutzen zur Verkehrsverlagerung entfalten könne. Der Mehrheitsantrag wurde den beiden Minderheitsanträgen deutlich vorgezogen, Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Die Ausgabe wurde mit 138 zu 48 Stimmen angenommen, nur die SVP-Fraktion trat auf die Ausgabenbremse. Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) verlangte die Aufnahme von Höchstmassen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen in Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes sowie einen entsprechenden Verweis im Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor. Wie schon im Ständerat wurde dagegengehalten, dass dafür die Verordnungs- und nicht die Gesetzesebene vorgesehen sei. Der Nationalrat nahm den Minderheitenantrag Hardegger trotzdem mit 119 zu 60 Stimmen an. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig mit 178 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. In der Debatte zum Bundesbeschluss über den Gesamtkredit verlangte eine Minderheit Huber (fdp, UR), der bundesrätlichen Vorlage nachzukommen und die vom Ständerat eingebrachten CHF 50 Mio. für Massnahmen in Italien auf der Lötschberg-Simplon-Linie zu streichen. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss im Sinne des Ständerates mit 104 gegen 72 Stimmen an, wobei die Gegenstimmen aus den Fraktionen von FDP und SVP stammten. Die Ausgabenbremse wurde gelöst und mit 115 zu 67 Stimmen wurde das Geschäft angenommen. Am 10. Dezember verhandelte der Ständerat die Differenz und folgte dem Nationalrat darin, die Höchstmasse von Fahrzeugen nicht ins Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor sondern ins Strassenverkehrsgesetz zu schreiben. In der Schlussabstimmung vom 13. Dezember nahm der Ständerat die Vorlage mit 37 zu 1 Stimme an, der Nationalrat mit 143 zu 36 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Um gegen die durch Medikamente, Hormone und Biozide verursachte und für Fische und andere Wasserlebewesen äusserst schädliche Mikrovereinigung der Gewässer vorzugehen, präsentierte der Bundesrat im Juni eine Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes. Der auf eine im Jahr 2011 überwiesene Motion der UREK-SR zurückgehende Gesetzesentwurf war im Vorjahr in die Vernehmlassung geschickt worden. Um den Anteil von Mikroverunreinigungen im gesäuberten Abwasser zu vermindern, sollen 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) insbesondere in dichtbesiedelten Regionen der Schweiz entsprechend aufgerüstet werden. Zur Deckung von 75% der bei der Aufrüstung der Abwasserreinigungsanlagen anfallenden Kosten soll mit der Gesetzesänderung eine zweckgebundene Spezialfinanzierung geschaffen werden, mit welcher die Grundlage für eine von der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz zu entrichtende Abwasserabgabe geschaffen wird. Diese soll der Bund bei den ARA voraussichtlich bis zur Deckung der Aufrüstungskosten von ca. CHF 1,2 Mia. im Jahr 2040 erheben. Die Höhe der Abgabe, die sich an der Anzahl der an die ARA angeschlossenen Personen orientiert, soll den Betrag von CHF 9 pro Jahr und Einwohner nicht übersteigen. Die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung zeigten, dass 130 der insgesamt 147 eingegangenen Stellungnahmen die Einführung einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe grundsätzlich begrüssten. Unter den ablehnenden Stellungnehmenden befanden sich der Kanton Jura, die SVP und die Industrieverbände. Verschiedene Vernehmlasser hatten zudem verlangt, die um eine zusätzliche Klärstufe ausgebauten Abwasserreinigungsanlagen von der Einziehung einer solchen Abgabe zu befreien, da diese durch den erfolgten Ausbau bereits höhere Gesamtkosten tragen müssten. Diese Bestimmung wurde vom Bundesrat nach der Vernehmlassung in die Botschaft aufgenommen. Dem Ständerat, der die Vorlage in der Wintersession als Erstrat behandelte, lag ein Minderheitsantrag Imoberdorf (csp, VS) vor, der zusätzlich zu Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation subventionieren wollte. Damit sollte eine Benachteiligung von 30 ARA in der Romandie verhindert werden, die während der in den 90er Jahren durch den Bund erfolgte Subventionierung der Stickstoffbehandlung nicht berücksichtigt wurden, weil sie gemäss dem damaligem Gewässerschutzgesetz gar nicht zur Nitrifikation verpflichtet gewesen waren. Bundesrätin Leuthard stellte sich gegen diesen Antrag. Experten wie der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und das Wasserforschungsinstitut EAWAG seien der Ansicht, dass Nitrifikation zur Eliminierung von Spurenstoffen nicht notwendig sei. Weiter seien die während den 90er Jahren eingesetzten Subventionsgelder in einigen Westschweizer Kantonen sogar überdurchschnittlich hoch ausgefallen und darüber hinaus würden mit diesem Zusatz diejenigen ARA benachteiligt, welche sich damals freiwillig und ohne Bundessubventionen zur Aufrüstung entschieden hätten. Der Minderheitsantrag fand mit 15 zu 22 Stimmen keine Mehrheit und der Ständerat überwies die unveränderte Botschaft an den Nationalrat, welcher im Berichtsjahr noch keine Stellung dazu nahm.

Parlament beschliesst Aufrüstung von zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) (BRG 13.059)
Dossier: Aufrüstung von 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Après son passage devant le parlement, l’initiative parlementaire Hochreutener (pdc, BE), demandant l’introduction d’un article sur la famille, a été soumise au peuple. Cet article donnerait plus de pouvoir à la Confédération dans le domaine de la politique familiale. L’article donne également le devoir aux politiques de promouvoir des mesures qui favoriseraient la conciliation entre travail et famille.
En janvier, le comité « Oui à la famille » a lancé sa campagne. Le large front de soutien associatif et partisan donnait l’image d’une votation facile à gagner. Quelques semaines plus tard cependant, les opposants à l’article constitutionnel ont riposté avec une affiche-choc représentant un bébé en pleurs étiqueté à l’oreille, comme un bovin. Ce comité, dénonçant notamment des « Staatskinder » (enfants étatisés) et les coûts importants liés à cet article, a réuni des politiciens UDC et quelques membres du PLR. L’UDC s’en est ensuite pris au Conseil fédéral. En effet, ce dernier a refusé de préciser les coûts de la mise en œuvre de l’initiative argumentant que les coûts dépendraient de la concrétisation du texte. En réponse à l’imprécision de ces informations, le conseiller national Adrian Amstutz (udc, BE) a fait recours auprès de la chancellerie du canton de Berne. Un recours rejeté par le Conseil exécutif pour non-conformité à la Constitution fédérale. Cette défaite n’a pas découragé le parti agrarien qui a investi un million de francs dans la réalisation d’un journal distribué dans toutes les boîtes aux lettres de Suisse représentant toujours des enfants pleurant derrière les grilles d’une prison. Ce coup médiatique a enfin lancé un débat public qui était jusque-là resté dans l’ombre de l’initiative sur les rémunérations abusives. Dernier parti à donner son mot d’ordre, le PLR s’est positionné contre le nouvel article constitutionnel. Ce positionnement a fait réagir les femmes libérales et l’aile libérale du parti qualifiant cette décision de « dramatique ». Ce mot d’ordre a également mis en lumière la contradiction du PLR, qui, en 2012, votait en faveur d’un papier de position visant à mieux concilier vie familiale et vie professionnelle.
Cette tendance vers le refus de l’article s’est également lue dans les sondages SRG SSR. En effet, alors qu’en janvier on prédisait 66% de votes favorables, les sondages de février se sont abaissés à un taux de 55% de soutien. Le 3 juin 2013, l’article constitutionnel sur la famille a été refusé. Malgré une majorité de votants favorables à l’article (54,3%), la majorité des cantons n’a pas été atteinte. Les disparités cantonales ont atteint des sommets. En effet, alors que Genève a dit oui à 79,1%, Vaud et le Jura à 70%, les habitants d’Appenzell Rhodes-Extérieures n’ont été que 27,1% à soutenir l’article (viennent ensuite Uri avec 31,8% et Schwyz avec 36,9%). L’affiliation partisane a été révélatrice du comportement de vote. Ainsi, 80% du PS, 87% des Verts et 82% de l’UDC ont suivi le mot d’ordre de leur parti. Pour les partis plus centraux, même si le mot d’ordre a été respecté, la division des partis sur le thème de la famille s’est reflétée dans la population. Ainsi, 61% du PDC a accepté l’objet, alors que 57% du PLR l’a refusé. Les valeurs prônées par les répondants se sont également traduites dans le comportement de vote.
Selon l’analyse VOX, la décision de vote sur ce sujet s’est également construite sur un positionnement par rapport à trois sets de valeurs : centralisme (63% de oui) contre fédéralisme (42%), Suisse moderne (70%) contre traditionnelle (33%), promotion active de l’égalité entre homme et femmes (71%) contre pas de promotion (43%). L’analyse n’a cependant pas pu clairement définir si le journal distribué par l’UDC avait eu un impact sur le comportement de vote de ses lecteurs. L’analyse APS des annonces-presse a montré que la campagne concernant cet article a été très limitée. En effet, seuls 4% des annonces concernaient la famille, contre 60% pour la révision de la loi sur l’aménagement du territoire (LAT) et 36% pour l’initiative Minder. Relevons également que la campagne des opposants n’a eu lieu qu’en suisse-romande. Au cours des semaines suivant le vote, des tensions sont clairement apparues au sein du PLR suite aux divergences d’opinions entre le PLR et les femmes libérales.

Référendum obligatoire „Arrêté fédéral sur la politique familiale"
Votation du 3 mars 2013

Participation: 46%
Oui: 1 283 951 (54,4%) / cantons : 9 2/2
Non: 1 078 531 (45,6%) / canton : 11 4/2

Mots d’ordre:
– Oui: PS, Verts, Vert’libéraux, PDC, PBD, PLR Femmes, Pro Familia, Travail.Suisse, Pro Juventute
– Non: UDC, PLR, UDF, USAM

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Déposée en 2007, l’initiative parlementaire Hochreutener (pdc, BE) demandant la création d’un article constitutionnel sur la famille a été traitée par les chambres au cours de l’année sous revue. Cette initiative cherche à ancrer dans la constitution un article visant à soutenir la famille et à permettre une meilleure conciliation entre vie professionnelle et vie familiale. Premier à s’exprimer sur le sujet, le Conseil national a modifié le projet suivant la proposition de sa commission. Il a ainsi biffé l’article 4 concernant une harmonisation des pensions alimentaires par 96 voix contre 80 et 4 abstentions, une courte majorité face à la proposition de minorité demandant de conserver l’article déposé par des membres du PS, du PEV et du PDC. Lors de la discussion par article, une proposition Bortoluzzi (udc, ZH) qui voulait faire bénéficier les parents qui gardent eux-mêmes leurs enfants d'une déduction fiscale au moins égale à celle accordée aux parents qui confient la garde de leurs enfants à des tiers a été refusée par 112 voix contre 55. Au vote sur l’ensemble, l’article a été accepté par le Conseil national par 111 voix contre 68 et 1 abstention. Les 68 voix opposées à l’article sur la famille se comptent dans les rangs de l’UDC et du PLR. L’article 4 concernant les pensions alimentaires a également fait débat au sein du Conseil des Etats. A l’inverse de sa commission qui proposait de s’aligner sur la proposition du projet, les sénateurs ont préféré suivre la minorité par 22 voix contre 19 et ont ainsi corroboré la proposition du Conseil national. Le peuple se prononcera sur cette modification de la constitution en 2013.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) eingereichte parlamentarische Initiative forderte, dass Hostingprovider für unzureichenden Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen zur Verantwortung gezogen werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates empfahl die Initiative nach der Ablehnung ihrer Schwesterkommission nun ebenfalls zur Ablehnung, weil seit dem Einreichen der Initiative verschiedene gesetzliche wie auch nichtgesetzgeberische Massnahmen ergriffen worden waren. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Sommersession 2012.

Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen

Die auf eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) zurückgehende Forderung nach einem Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich kritisiert. Der Entwurf der Bestimmung verlangte eine bessere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Bund und Kantone und insbesondere die Schaffung zusätzlicher ausserfamiliärer Betreuungsangebote für Kinder. Die an der Vernehmlassung teilnehmenden Parteien und Verbände bestätigten grundsätzlich ihre Positionen zur Familienpolitik. So wünschten sich die linken Parteien eine Harmonisierung der kantonalen Politiken, während die FDP an der föderalen Gestaltung derselben festhalten möchte. Die SVP wehrte sich grundsätzlich gegen einen familienpolitischen Verfassungsartikel, da dieser die Fremdbetreuung der Kinder fördere und traditionelle Familienmodelle benachteilige.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik

Die Motion Hochreutener (cvp, BE), die eine Erhöhung der Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen forderte, wurde im Dezember des Berichtsjahres abgeschrieben, da der Urheber des Vorstosses nach den Parlamentswahlen aus dem Nationalrat ausschied.

Kreditlimiten im gewerblichen Bürgschaftswesen

Im Kanton Bern lancierte die Linke mit Hans Stöckli (sp) und Alec von Graffenried (gp) die Rückeroberung des linken Ständeratssitzes, den sie im Frühling bei der Ersatzwahl von Bundesrätin Sommaruga an die SVP verloren hatte. Die damals unterlegene Ursula Wyss hatte sich Ende April entschieden, nicht mehr anzutreten. Die SVP trat hingegen wieder mit dem damals erfolgreichen und amtierenden Adrian Amstutz (svp) an, der sich während des Wahlkampfes ungewohnt staatsmännisch gab. Ihren aufgrund der Abspaltung von der SVP 2008 geerbten Sitz wollte die BDP mit Werner Luginbühl verteidigen. Neben diesen vier politischen Schwergewichten kandidierten sechs weitere Personen: Christian Wasserfallen (fdp), Marianne Streiff-Feller (evp), Andreas Brönnimann (edu), Norbert Hochreutener (cvp), Joseph Rothenfluh (parteifrei.ch) und Rolf Zbinden (pda).

Diese sechs erreichten allerdings zusammen weniger als die Hälfte der Stimmen der vier Erstplatzierten und zogen sich – mit Ausnahme von Rothenfluh – konsequenterweise für den auch wegen der hohen Kandidatenzahl starken Aufsplitterung der Stimmen nötigen zweiten Wahlgang zurück. Von den vier Favoriten hatte keiner die für das absolute Mehr nötige Stimmenzahl erreicht. Am meisten Stimmen erhielt Amstutz (143'350), gefolgt von Luginbühl (142'423) und Stöckli (128'633). Von Graffenried folgte auf Rang vier (106'081). Die Linke war sich uneins, ob es besser sei mit beiden Kandidierenden wieder anzutreten. Ein Doppelticket hätte eine stärkere Mobilisierung aber auch gegenseitige Konkurrenz bedeutet. Dass sich von Graffenried schliesslich zurückzog, erwies sich im zweiten Wahlgang als gewinnbringende Strategie für das links-grüne Lager. Die Grünen empfahlen ihrer Wählerschaft neben Stöckli auch Luginbühl. Letzterer wurde auch von der SVP – neben Amstutz – zur Wahl empfohlen. Luginbühl setzte sich aufgrund der breiten Unterstützung denn auch deutlich mit 216'685 Stimmen durch. Entgegen den Erwartungen lag jedoch Stöckli (166'990) überraschend deutlich vor Amstutz (147'787) an zweiter Stelle. Damit hatte die SVP ihren erst im Frühjahr des Berichtjahres eroberten Ständeratssitz bereits wieder verloren. Das Resultat wurde als Absage an die historische ungeteilte bürgerliche Standesstimme interpretiert. Die Wählerschaft in der Mitte habe mehr Gemeinsamkeiten mit Stöckli als mit Amstutz gesehen, so das einhellige Medienurteil. Die Nichtwahl von Amstutz, der sich mit der höchsten kantonalen Stimmenzahl für die Nationalratswahlen trösten konnte, hatte zur Folge, dass der aus dem Nationalrat abgewählte Jean-Pierre Graber (svp) nicht in die grosse Kammer nachrutschte und damit der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten war. Die spannende Ausgangslage vermochte die Wählerschaft auch für den zweiten Wahlgang zu mobilisieren: die Beteiligung für den zweiten Wahlgang lag bei 46,8%.

Kanton Bern – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im April nahm der Nationalrat diskussionslos ein Postulat seiner KVF an, das neben einer konsistenten Terminalplanung und der Beschleunigung der bereits beschlossenen ZEB-Projekte auch den 4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse ab Eröffnung des Gotthardbasistunnels forderte. Letzteres streben auch die Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) an, die beide im Verlauf des Berichtsjahrs überwiesen wurden. Um den kostenintensiven Ausbau der Tunnels auf den Zufahrtsstrecken zur NEAT auf eine Scheitelhöhe von vier Metern zu umgehen, brachte ein Postulat Savary (sp, VD) (11.3490) das sogenannte Modalohr-Konzept ins Spiel. Dieses sieht den Transport der Sattelanhänger auf speziell konstruierten Niederflur-Doppelwagen vor. Die Kleine Kammer überwies auch das Postulat – diskussionslos und einstimmig.

Genügende Kapazitäten bei der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (10.3893)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Auch im Kanton Bern hatte die Zahl der Listen und Kandidierenden gegenüber den Wahlen 2007 erneut zugenommen. 545 Kandidierende auf insgesamt 28 Listen kämpften um die 26 Nationalratssitze, von denen drei frei wurden: Therese Frösch (gp), Simon Schenk (svp) und Pierre Triponez (fdp) hatten ihren Rücktritt eingereicht. Damit traten 31 Kandidierende mehr an als bei den Wahlen vier Jahre zuvor. Die vier zusätzlichen Listen im Vergleich zu 2007 waren unter anderem der BDP und der GLP aber auch der Piratenpartei geschuldet, die alle neu antraten. Die SVP trat neu nur noch mit einer Liste an, die SP dafür gleich mit drei (inkl. Juso und Secondas). Der Frauenanteil (33,9%) unter den Kandidierenden war im Vergleich zu 2007 rückläufig (35,8%). Die linken Kräfte (SP, GP, AL, PdA) und die Mitte (EVP, CVP, GLP, Tierpartei) gingen Listenverbindungen ein, während die SVP und die FDP anders als noch 2007 den Alleingang wählten. Eine bereits im März angeregte Verbindung zwischen SVP, BDP und FDP kam insbesondere aufgrund der Weigerung der BDP nicht zustande, die sich als frische Kraft im Alleingang profilieren wollte. Die Frage war insbesondere, ob die BDP, die nach der Abspaltung von der SVP zwei ursprüngliche SVP-Sitze innehatte, zusetzen konnte und ob dies auf Kosten der SVP geschehen würde. Die SP wollte zudem ihren Sitz, den sie aufgrund des Parteiaustrittes von Ricardo Lumengo verloren hatte, zurückerobern. Dieser selber hatte kurz vor den Wahlen noch die Sozio-liberale Partei gegründet, mit der er ebenfalls wieder antrat.

Tatsächlich war die BDP die grosse Gewinnerin im Kanton Bern: Sie verbuchte auf Anhieb 14,9% Wähleranteil. Damit konnte sie nicht nur die beiden bisherigen Sitze halten, sondern zwei weitere dazugewinnen: neu schickte die BDP Urs Gasche und Lorenz Hess ins Bundeshaus. Darüber hinaus wurde sie auf Anhieb drittstärkste Partei. Die Gewinne gingen allerdings wider Erwarten nicht gänzlich auf Kosten der SVP, sondern auch der CVP und der FDP. Die SVP verlor lediglich 4,6 Prozentpunkte und wusste neu 29% der Berner Wählerschaft hinter sich. Damit konnten die acht Sitze, die seit der Trennung mit der BDP noch im Besitz der Berner SVP waren, gehalten werden. In den Nationalrat gewählt wurden neben dem Ständerat Adrian Amstutz, der die meisten Stimmen im Kanton erhielt (126'279), neu auch Albert Rösti und Nadja Pieren. Abgewählt wurden hingegen Jean-Pierre Graber und Thomas Fuchs, der erst Anfang Berichtjahr für Amstutz nachgerutscht war. Mit der Abwahl von Graber war der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten. Zu den Siegern gehörte die in Bern zum ersten Mal antretende GLP, die 5,3% der Wählerschaft und zwei Sitze gewinnen konnte. Vertreten wird die Berner GLP durch die neu gewählten Kathrin Bertschy und Jürg Grossen. Die Sitzgewinne von BDP und GLP gingen vor allem auf Kosten der bürgerlichen Parteien. Die CVP, die ihren Wähleranteil von 4,7% auf 2,1% halbiert sah, verlor ihren Sitz: Abgewählt wurde Norbert Hochreutener. Die FDP, die ebenfalls einen starken Rückgang ihrer Wählerinnen und Wähler verzeichnen musste (-6,4 Prozentpunkte, neu: 8,7%) büsste zwei ihrer vier Sitze ein. Neben dem zurückgetretenen Triponez wurde Peter Flück abgewählt. Die EDU schliesslich verlor ihren einzigen von Andreas Brönnimann gehaltenen Sitz ebenfalls, obwohl die Wählerverluste vergleichsweise moderat ausfielen (-0,5 Prozentpunkte, neu: 3,1%). Ihren Sitz halten konnte hingegen die EVP mit 4,2% Wähleranteil (-1,2 Prozentpunkte). Auch im links-grünen Lager mussten Verluste an Wählerstimmen in Kauf genommen werden, die sich allerdings nicht in Sitzverlusten manifestierten. Die SP, die mit 19,3% Wähleranteil (-1,9 Prozentunkte) zweite Kraft blieb, konnte den Sitz des abgewählten Ricardo Lumengo zurückerobern und hielt ihre insgesamt sechs Sitze. Für den im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählten Hans Stöckli rutschte der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät nach. Auch Matthias Aebischer gehörte zu den neuen Gesichtern in der SP-Fraktion. Die Grünen konnten ihre drei Sitze ebenfalls halten, obwohl auch sie im Vergleich zu 2007 Federn lassen mussten (-3,5 Prozentpunkte, neu: 9,4%). Für die zurückgetretene Therese Frösch wurde Regula Rytz gewählt. Die GP und die SP profitierten dabei von ihrer Listenverbindung: gleich zwei Restmandate fielen den beiden Parteien zu. Bern gehörte zu einem der wenigen Kantone, in dem der Frauenanteil unter den Abgeordneten zunahm, nämlich von 30,8% auf 42,3%. Die Stimmbeteiligung war ebenfalls höher als noch 2007 und lag bei 50,4% (2007: 46,4).

Kanton Bern – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CVP-Fraktion machten ihrem Ärger über die ihres Erachtens nur sehr schleppend vorankommende Regierungsreform mit Vorstössen Luft. Mit seiner Motion 09.3447 wollte etwa Norbert Hochreutener (cvp, BE) gleich eine eigene Reform vorschlagen, die aus der Regierung ein effizientes und handlungsfähiges Gremium machen sollte. Die Motion wurde im Nationalrat deutlich abgelehnt. Einen Teilerfolg erzielte die Motion Häberli-Koller (cvp, TG) (09.3105), die eine Reaktivierung der Regierungsreform verlangte. Das Anliegen wurde in der grossen Kammer angenommen, im Ständerat hingegen abgelehnt. Schmid-Federer (cvp, ZH) (Fra. 11.5233) doppelte schliesslich in einer Fragestunde nach und erkundigte sich nach den Gründen für die Verspätung der Reform. Die Antwort des Bundesrates deckte sich mit dem Hauptargument gegen die beiden abgelehnten Motionen: Die Regierung hatte im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, auf welche die staatspolitische Kommission des Nationalrates in der Zwischenzeit – knapp mit 11 zu 9 Stimmen – eingetreten war. Der Ball lag bei der Subkommission, der das Geschäft übertragen worden war und die Vorschläge prüfen sollte, die weitergehen als jene des Bundesrates.

Regierungsreform
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

Der Ständerat überwies ein Postulat Imoberdorf (csp, VS), das vom Bundesrat eine Übersicht über bestehende raumplanerische Bestimmungen zum Agrotourismus im angrenzenden Ausland verlangte. Es forderte von der Regierung, dass diese aufzeige, wie das Schweizer Recht im Rahmen einer umfassenden Teilrevision des RPG an die weniger restriktiven, ausländischen Bestimmungen angepasst werden könnte. Dieser Vorstoss nahm das Anliegen einer abgeschriebenen Motion Zemp (cvp, AG) wieder auf, welche aufgrund eingeschränkter raumplanerischer Möglichkeiten bereits im 2008 um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Agrotourismus im Vergleich zum benachbarten Ausland besorgt war.

Verbesserung der raumplanerischen Bestimmungen zum Agrotourismus (Po. 11.3081)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse

Das Büro des Nationalrats arbeitete die Motion Hochreutener (cvp, BE) (08.4037), die eine raschere Behandlung von bekämpften Motionen und Postulaten verlangte, in eine parlamentarische Initiative um, die der Nationalrat guthiess. Neu werden bekämpfte Vorstösse nicht mehr auf unbestimmte Zeit verschoben, sondern am letzten Tag der folgenden Session ohne Recht auf Wortmeldung in schriftlichem Verfahren behandelt. Mit dem vereinfachten Prozedere wird zukünftig vermieden, dass im Extremfall ein Ratsmitglied die rasche Annahme eines mehrheitsfähigen Vorstosses blockieren kann.

Parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung der Motion Hochreutener
Dossier: Schnellere Behandlung von bekämpften Vorstössen im Nationalrat

In der Sommersession folgte der Stände- dem Nationalrat und überwies die Motion Hochreutener (cvp, BE), die unter der Federführung des Seco eine Vereinfachung der Regulierung in sämtlichen Departementen fordert. Während von der geplanten Entlastung von Bewilligungsverfahren grundsätzlich alle Unternehmungen profitieren sollten, häuften sich gegen Ende des Jahres im Nationalrat Eingaben, welche die spezifische Entlastung der KMU durch zusätzliche Deregulierungsmassnahmen sowie eine Erweiterung des E-Government-Angebots verlangten. Sie gelangten im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Ratsplenum. Hingegen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats sowie der SP und der Hälfte der anwesenden Grünen eine bereits 2008 von seinem damaligen Mitglied und späteren Ständerat Adrian Amstutz (svp, BE) eingereichte Motion (Mo. 08.3512). Die Vorlage beabsichtigt über eine Revision des Raumplanungsgesetzes einen auf Basis ebendieser Norm begründeten Bundesgerichtsentscheid zu kippen, der neu eine Baubewilligung für jene Strassencafés vorschreibt, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung (Lärmbelastung, Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz) haben.

Deregulierungsmassnahmen

In der Sommersession lehnte der Ständerat auf Anraten seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben als Zweitrat die Motion von Nationalrat Norbert Hochreutener (cvp, BE) zur Ausweitung des Bürgschaftswesens zwecks Milderung der Finanzkrise für KMU mit 18 zu 15 Stimmen knapp ab. Die im Rat obsiegende Mehrheit verwies darauf, dass die gestellten Bürgschaftsanträge auch während der Rezession 2008/2009 kaum je die geltende Verbürgungslimite von 500'000 Fr. erreicht hatten und sich die Finanzierungssituation der KMU gemäss einer im Sommer 2009 publizierten Seco-Umfrage stabil darstellte. Zudem war Ende 2009 der über das Bürgschaftssystem garantierte Plafond von 200 Mio. Franken nur zu einem Drittel ausgeschöpft. Das bewusst auf Kleinstunternehmungen (schweizweit rund 1900 KMU) ausgerichtete gewerbliche Bürgschaftswesen sei deshalb für seinen Verwendungszweck bei weitem ausreichend konzipiert. Mit Hinweis auf künftige Rezessionen schob Norbert Hochreutener im Herbst 2010 eine inhaltlich identische, in den Räten noch nicht behandelte Motion nach, die der Bundesrat mit den oben beschriebenen Argumenten erneut zur Ablehnung empfahl.

Ausweitung des Bürgschaftswesens

Nachdem im Wahljahr 2007 die SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz zu massiven Ausschreitungen geführt hatte, wollte die Stadt Bern Kundgebungsumzüge vor nationalen Wahlen generell verbieten. Das Berner Verwaltungsgericht erklärte diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig und unverhältnismässig. Die Stadtberner Stimmbevölkerung lehnte zudem im Juni 2010 eine Initiative knapp ab, welche die Einschränkung des Demonstrationsrechts vorsah, indem der Polizei das Recht auf schnelles Auflösen von Kundgebungen eingeräumt worden wäre. Die gleiche Idee wurde kurz darauf im Nationalrat als Motion eingereicht (Motion Hochreutener, cvp, BE).

Kundgebung auf dem Bundesplatz

Im Bereich des Jugendmedienschutzes überwies der Ständerat im März drei Nationalratsmotionen: Er stimmte der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) zu, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Registrierungspflicht von Wireless-Prepaid-Karten als Massnahme gegen Kinderpornografie im Internet verlangt. Damit verbunden überwies er ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen (Po. 10.3097), die den Bundesrat auffordert, eine umfassende Strategie zur Ermittlung von Internetstraftätern vorzulegen. Im weiteren nahm er die Motionen von Norbert Hochreutener, (cvp, BE) (Mo. 07.3870) und Evi Allemann (sp, BE) (Mo. 09.3422) an, die ein Verkaufsverbot für Killerspiele fordern.

Drei Motionen zum Jugendmedienschutz

Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession zwei Motionen, die ein Verbot von gewaltbeinhaltenden Computerspielen fordern. Während die Motion Hochreutener (cvp, BE) den Verkauf verbieten will, fordert die Motion Allemann (sp, BE) ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung. Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits 2009 angenommen. Alle Jungparteien hatten sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Auch der Bundesrat hatte beide Motionen abgelehnt. Problematisch dürfte die Umsetzung eines Verbots insbesondere bei Online-Spielen werden.

Motionen für ein Verbot von sogenannten "Killerspielen" (Mo. 07.3870 und Mo. 09.3422)

Zudem verlängerte die grosse Kammer mit 97 zu 88 Stimmen die Frist für eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) um zwei Jahre. Damit konnte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an einem Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik weiterarbeiten. Im November schickte sie einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufzunehmen. Bund und Kantone sollen insbesondere verpflichtet werden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen.

Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik