Ende Jahr stellte sich heraus, dass rund 450 Mio. Fr. der für die individuellen Prämienverbilligungen vorgesehenen knapp 1,9 Mia Fr. Bundesgelder von den Kantonen für 1996 nicht beansprucht werden. Einzig die Westschweizer Kantone sowie Uri, Tessin, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Basel-Stadt zeigten sich bereit, durch eine Erhöhung der eigenen Prämienverbilligungsbeiträge die entsprechende volle Bundessubvention auszulösen. Der Kanton Bern beanspruchte 90%, Baselland 57%, alle anderen Kantone hingegen lediglich 50%. Insgesamt werden 1996 so rund 660 Mio. Fr. bzw. 25% der Bundesbeiträge, die ursprünglich an die Krankenkassenprämien von Versicherten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen hätten ausbezahlt werden sollen, von den Kantonen nicht umgesetzt. Dies veranlasste linke Abgeordnete beider Kammern (Jöri, sp, LU (Po. 95.3572) und Zisyadis, pda, VD (Mo. 95.3620) im Nationalrat sowie Brunner, sp, GE im Ständerat (Mo. 95.3592), parlamentarische Vorstösse einzureichen, damit durch einen dringlichen Bundesbeschluss die nicht ausbezahlten Bundesbeiträge rückwirkend als zusätzliche Prämienverbilligung für weniger begüterte Familien mit Kindern oder in Ausbildung stehenden Jugendlichen ausgerichtet werden können.
Parlamentarische Vorstösse zu den von den Kantonen für 1996 nicht beanspruchten individuellen PrämienverbilligungenDossier: Prämienverbilligung