Ende Juni 2021 gab das EFD in Erfüllung der Motion Jauslin (fdp, AG) eine Vereinheitlichung der Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern per 1. Januar 2022 bekannt. Demnach soll der einheitliche Rückerstattungs- und Verzugszins bei 4.0 Prozent liegen, während der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen weiterhin 0.0 Prozent beträgt. Aufgehoben werden die Verordnungen über die Verzugs- und Vergütungszinssätze, über den Verzugszins bei der Automobilsteuer, über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf der Tabak- und Biersteuer und über die Verzinsung ausstehender Stempelabgaben sowie ausstehender Verrechnungssteuern.
Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (Mo. 16.3055)- Schlagworte
- Datum
- 25. Juni 2021
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Geschäftsnr.
- 16.3055
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Anja Heidelberger
Aktualisiert am 23.10.2023
Aktualisiert am 23.10.2023