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  • Keller, Rudolf (sd/ds, BL) NR/CN

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1995 war der Ständerat mit seinen Bestrebungen für eine engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung am Veto des Nationalrats gescheitert. Nun unternahm seine Kommission für Rechtsfragen einen neuen Anlauf. Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte sie eine restriktivere Bestimmung, indem festgehalten werden soll, dass diese relative Immunität (d.h. das Erfordernis einer Zustimmung des Parlaments zu einer Strafverfolgung) nur dann gewährt wird, wenn die inkriminierte Handlung in „unmittelbarem“ Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht. Da allerdings dieser Zusammenhang nicht objektiv definiert werden kann, wird weiterhin das Parlament darüber zu entscheiden haben, ob ein solcher gegeben sei. Gemäss den Ausführungen des Kommissionspräsidenten Zimmerli (svp, BE) anlässlich der Eintretensdebatte wäre ein solcher unmittelbarer Zusammenhang gegeben, wenn die inkriminierte Person sich bei ihren Äusserungen auf Informationen stützt, die sie im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit erworben hat. Der Ständerat stimmte dieser neuen Regelung zu. Gegen den Kommissionsantrag hatten sich zwei Opponenten mit gegensätzlicher Stossrichtung gestellt: Carlo Schmid (cvp, AI) beantragte Nichteintreten, da eine möglichst weitgefasste relative Immunität für die Meinungsfreiheit der Parlamentarier, die eine andere Rolle als die übrigen Bürger zu erfüllen hätten und deren Äusserungen auch viel kritischer wahrgenommen würden, von grosser Wichtigkeit sei. Im Gegensatz zu ihm plädierte der Freisinnige Marty (TI) für die Abschaffung der relativen Immunität, da dieses Privileg für die Ausübung des Amtes für die meisten Parlamentarier ohnehin nicht relevant sei, da gegen sie nie Strafanzeigen eingereicht würden. Der Nichteintretensantrag Schmid wurde vom Rat mit 28:15 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der von Marty vertretenen Minderheit, die Immunität nur noch für Handlungen, die sich direkt auf die amtliche Tätigkeit von Parlamentariern beziehen (also z.B. Reden im Parlament und dessen Ausschüssen) zu gewähren, wurde relativ knapp abgelehnt.

Einem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission folgend, beschloss der Nationalrat diskussionslos, auf diesen Entscheid des Ständerats nicht einzutreten. Kommissionssprecher de Dardel (sp, GE) begründete diese Ablehnung einerseits damit, dass diese neuen Bestimmungen noch mehr Interpretationsprobleme schaffen würden als die bisherigen. Andererseits war aus seiner Begründung auch deutlich die Verärgerung über die Haltung der kleinen Kammer im Fall der Immunitätsgewährung für Nationalrat Keller (sd, BL) herauszuhören (siehe dazu hier).

Keine Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435)

Nachdem sie vor vier Jahren in Basel-Stadt einen Erdrutschsieg hatte erringen können, büsste die SP nun den Sitz der Bisherigen Margrit von Felten ein. Diese war während der Legislatur zum linksgrünen „Bündnis“ übergelaufen, konnte ihr Mandat dort aber nicht verteidigen. Der SP blieben somit drei Nationalratsmandate. Zweitstärkste Partei wurde die SVP, die, nachdem sie 1995 nicht angetreten war, gleich einen Stimmenanteil von 13,6% und einen der sechs Sitze eroberte. Die FDP konnte ihren Sitz halten und auch die Liberalen verteidigten trotz massiven Stimmenverlusten ihr Mandat. Im Kanton Basel-Landschaft rückte die SVP mit einem beinahe verdoppelten Wählerstimmenanteil von 18,0% auf den dritten Platz vor. Zu einem Sitzgewinn reichte es aber nicht. Dafür konnte die FDP ihren vor vier Jahren verlorenen Sitz wieder gewinnen. 1995 war der damalige FDP-Nationalrat Miesch mit einer eigenen Liste gegen die Mutterpartei angetreten und hatte ihr entscheidende Stimmen abgeworben. An erster Stelle blieb die SP mit 23,3% Stimmenanteil und zwei Sitzen. CVP und GP gingen unverändert mit einem Sitz aus dem Rennen, letztere allerdings nur dank der Listenverbindung mit der SP. Die SD erzielten mit 10,1% in Basel-Land ihr schweizerisches Spitzenergebnis, verloren aber trotzdem den bisherigen Sitz ihres Zentralpräsidenten Keller.

Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt -Nationalratswahlen 1999
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Kantonen)

Bei den Nationalratswahlen verloren die SD zwei ihrer drei Sitze. Der Wähleranteil reduzierte sich von 3,1% auf 1,8%. Obwohl die SD im Kanton Baselland mit einem Wähleranteil von 10,1% ihr bestes Resultat erreichten, schaffte Präsident Keller die Wiederwahl nicht.

Wahlresultate der SD 1999
Dossier: Wahlresultate der SD, 1990-1999

Das im Vorjahr gegen den Präsidenten der Schweizer Demokraten, Nationalrat Rudolf Keller (BL), eingeleitete Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz konnte nicht durchgeführt werden. Der Nationalrat hiess das Gesuch der Strafbehörden um Aufhebung der parlamentarischen Immunität zwar gut, der Ständerat lehnte es aber ab, da seiner Meinung nach ein direkter Zusammenhang zwischen Kellers politischem Amt und dem inkriminierten Boykott-Aufruf amerikanischer und jüdischer Geschäfte vorliege.

Nachdem 1998 die SD des Kantons Bern beschlossen hatten, Nationalrat Markus Ruf wegen fehlender Übereinstimmung mit den Parteizielen für die Wahlen vom Herbst 1999 nicht mehr zu nominieren, trat dieser im Berichtsjahr aus der Partei aus. Er kandidierte erfolglos auf der Liste des LdU.

Aufruf von SD-Zentralpräsident Rudolf Keller zum «America Boykott»

Ce n’est finalement qu’à la fin du mois d’août lors d'une session extraordinaire que le parlement s’est saisi du dossier des accords sectoriels. Peu avant, un sondage réalisé par l’Institut GFS avait révélé qu’une large majorité des personnes interrogées (61%) voterait à ce stade oui aux bilatérales. Cette tendance était toutefois plus forte en Suisse romande (70%) qu’en Suisse alémanique (58%). Un autre sondage publié peu après a révélé les mêmes tendances mais avec un pourcentage d’opinions favorables moins élevé en moyenne suisse (55%). En outre, les sondés conditionnaient cette fois leur oui à des mesures d’accompagnement efficaces. Première chambre à traiter du sujet, le Conseil national se prononça, contre une proposition des Démocrates suisses, par 171 voix contre 3 pour l’entrée en matière. Lors du débat fleuve qui précéda cette décision, la quasi totalité des 75 orateurs salua la signature des accords bilatéraux. Le seul bémol à ce concert de louanges fut l’annonce, par le président des Démocrates suisses Rudolf Keller (BL), que son parti lancerait quoi qu’il advienne un référendum, principalement à cause des mesures sur la libre circulation des personnes. Lors de l’examen de détail, les députés rejetèrent (115 voix contre 57) une proposition de la gauche qui désirait lier la ratification des accords à l’adoption des mesures d’accompagnement et une proposition conjointe Maspoli (Lega, TI) et de la minorité UDC de la commission qui voulait instaurer le référendum obligatoire sur les accords. Par contre, la chambre du peuple se prononça favorablement à l’encontre de deux propositions minoritaires de la droite de la commission (UDC et PDL) allant dans le sens des intentions exprimées par le Conseil fédéral. La première, visant à ce que le parlement décide de la reconduction de l’accord sur la libre circulation des personnes au moyen d’un arrêté fédéral soumis au référendum, fut acceptée par 93 voix contre 71. La seconde, fixant que ce même accord n’était valable que pour les Quinze et pas pour d’éventuels nouveaux membres de l’UE, fut avalisée par 87 voix contre 81. A l’issue de cette première lecture, le conseil national se prononça sur l’ensemble du projet par 144 voix contre 3 (DS et Lega) et 28 abstentions (notamment UDC).

nouveau retard accords bilatéraux paraphés par les négociateurs des deux parties au mois de juin les accords bilatéraux ont pu être signés par les deux parties au Luxembourg

Auf Antrag seiner Kommission lehnte der Ständerat den Entscheid des Nationalrats aus dem Vorjahr ab, die Immunität von Nationalrat Keller (sd, BL) im Fall einer Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz aufzuheben. Die Kommission verurteilte zwar die Äusserungen Kellers, begründete ihren ablehnenden Antrag jedoch damit, dass bei dem hier vorliegenden Fall der relativen Immunität (Keller hatte sein Communiqué als Nationalrat und Parteipräsident gezeichnet) ein gewisser Ermessensspielraum bestehe. Insbesondere könne die Immunität gewährt bleiben, wenn ungenügende Anhaltspunkte für eine Verurteilung vorliegen. Dies war nach Ansicht der Kommission der Fall: Keller habe unmittelbar nach seiner Tat klargestellt, dass sich der Boykottaufruf nicht gegen Juden im allgemeinen richte, sondern gezielt als Gegenmassnahme gegen diejenigen amerikanischen jüdischen Firmen, welche zu einem Boykott der Schweiz aufrufen, gedacht sei. Für den Berner Zimmerli (svp) war diese Argumentation nicht stichhaltig. Da es sich nicht um einen unbedeutenden Fall von Ehrverletzung handle, sondern um die Auslegung eines neuen und unter Menschenrechtsaspekten sehr wichtigen Gesetzes, könne nicht das Parlament in einem summarischen Vorverfahren über die Strafwürdigkeit urteilen. Sein Antrag, die Immunität von Nationalrat Keller aufzuheben, unterlag mit 27:15 Stimmen. Der Nationalrat bestätigte hingegen mit dem praktisch gleichen Stimmenverhältnis wie im Dezember 1998 (96:55) seinen Aufhebungsentscheid. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer mit 25:11 Stimmen an ihrem ursprünglichen Entscheid fest, womit das Geschäft aus den Traktanden gestrichen und die Immunität von Keller nicht aufgehoben wurde.

Immunität von Nationalrat Keller 1999

Der Nationalrat hatte über die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Keller (sd, BL) zu entscheiden. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hatte ein entsprechendes Gesuch gestellt, nachdem Keller wegen Verletzung des Rassendiskriminierungsverbots angezeigt worden war. Zur Last gelegt wurde ihm ein Boykottaufruf gegen „amerikanische und jüdische Waren, Restaurants und Ferienangebote“. Er hatte diesen Aufruf als Reaktion auf Boykottbeschlüsse amerikanischer Staaten und Gemeinden gegen schweizerische Unternehmen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um Bankguthaben von Holocaustopfern an die Redaktionen verschiedener Schweizer Medien zwecks Veröffentlichung geschickt. Da Keller seine Pressemitteilung als Nationalrat und Präsident der Schweizer Demokraten unterzeichnet hatte, war die Einstufung als Fall der relativen Immunität unbestritten. Eine Kommissionsmehrheit sprach sich für deren Aufhebung aus, da der Tatbestand der Rassendiskriminierung mit grosser Wahrscheinlichkeit erfüllt sei und – gerade angesichts der besonderen Verwerflichkeit von Antisemitismus – ein grosses öffentliches Interesse an einem Gerichtsurteil bestehe. Eine Minderheit der Kommission lehnte eine Immunitätsaufhebung ab. Sie verurteilte zwar den Aufruf Kellers ebenfalls, zweifelte aber daran, dass das für eine Immunitätsaufhebung geforderte Kriterium einer wahrscheinlichen Verurteilung erfüllt sei, da der Aufruf nicht gegen Personen, sondern gegen Firmen gerichtet sei und zudem vom Gericht die besondere Situation (Reaktion auf Boykottmassnahmen) berücksichtigt werden müsste. Mit 94 gegen 45 vor allem von der SVP und der FP kommenden Stimmen sprach sich der Rat für die Immunitätsaufhebung aus.

Immunität von Nationalrat Keller 1999

Nicht ganz so leicht hatte es die Vorlage im Nationalrat. Vor allem Abgeordnete aus dem rechtsbürgerlichen Lager lieferten vehemente Rückzugsgefechte. Angeführt von der SVP zogen sie alle Register, um die Vorlage abzublocken. Sandoz (lp, VD) wollte das Geschäft verschieben, weil ein Expertenbericht der WHO aussteht. Fehr (svp, ZH) und Waber (edu, BE) forderten Nichteintreten, Bortoluzzi (svp, ZH) und Keller (sd, BL) Rückweisung. Fehr behauptete, Bundesrätin Dreifuss nehme ihren Fürsorgeauftrag nicht mehr ernst; Bortoluzzi erklärte, es gehe nur um die Ruhigstellung einer Randgruppe, welche “unappetitlich, kriminell und rufschädigend” für die Schweiz sei. FDP, CVP, SP, Grüne, LdU/EVP sowie Liberale stellten sich mit dem Verweis auf das klare Nein des Stimmvolkes zur Initiative “Jugend ohne Drogen” hinter die Politik des Bundesrates. Mit 106 zu 25 wurde die Vorlage ohne Differenzen zum Ständerat klar gutgeheissen.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Auf den 1. August trat die neue deutsche Rechtschreibung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie für den Schulunterricht und die Verwaltung obligatorisch, doch gelten bis August 2005 auch die alten Formen nicht als falsch. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 44 zu 23 Stimmen beschlossen, einer parlamentarische Initiative Keller (sd, BL), mit der die Rechtschreibereform für die Schweiz abgelehnt werden sollte, keine Folge zu geben.

neue deutsche Rechtschreibung

Nationalrat und SD-Zentralpräsident Rudolf Keller (BL) lancierte einen Aufruf zu einem «Amerika-Boykott», da er sich die Boykott-Drohungen amerikanischer Behörden im Zusammenhang mit der Schweizer Rolle im Zweiten Weltkrieg nicht mehr gefallen lassen wollte. In einem Communiqué rief er dazu auf, «sämtliche amerikanischen und jüdischen Waren, Restaurants und Ferienangebote solange zu boykottieren, bis diese gemeinen und völlig unberechtigten Angriffe und Klagen gegen die Schweiz» aufhörten. Dazu präzisierte er, dass sich der Boykottaufruf nicht gegen jüdisch-schweizerische Firmen, sondern ausschliesslich gegen jüdisch-amerikanische richtete. Gegen ihn wurde ein Verfahren gegen das Antirassismusgesetz eröffnet.

Aufruf von SD-Zentralpräsident Rudolf Keller zum «America Boykott»

In der Sommersession des Nationalrates versuchten Vertreter der SVP (Fischer, AG), sowie der SD (Keller, BL), den Integrationsartikel entweder aus finanzpolitischen oder materiellen Gründen erneut zu torpedieren. Sowohl Nationalrat Caccia (cvp, TI), Präsident der Eidgenössischen Ausländerkommission, als auch Bundesrat Koller setzen sich einmal mehr für eine wirksame Integration der Ausländerinnen und Ausländer auch mit Mitteln des Bundes ein, da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit handle. Im dritten Anlauf wurde ihr Appell endlich auch vom Nationalrat gehört: mit 110 zu 48 Stimmen passierte der Integrationsartikel die Quorumshürde und wurde damit definitiv ins Anag aufgenommen.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Totalrevision Asygesetz 94-98

Eine Minderheit aus den Reihen der SP erreichte, dass der Nationalrat einen eigenständigen Artikel über die Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Grundrechtskatalog der revidierten Verfassung aufnahm (Art. 11). Vergeblich warnte Bundesrat Koller, die vorerst gewählte Formulierung, wonach Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine harmonische Entwicklung und auf den Schutz haben, den ihre Situation als Minderjährige erfordert, sei juristisch nicht umsetzbar, da kein Gericht einen so vagen Begriff wie die harmonische Entwicklung in einen Leistungsanspruch ummünzen könne; die physische und psychische Integrität der Kinder und Jugendlichen sei durch die Bestimmungen von Art. 10 (Recht auf Leben und persönliche Freiheit) zudem ohnehin garantiert. Den Vertretern des rechtsbürgerlichen Lagers stiess vor allem der zur Diskussion stehende zweite Absatz dieses neuen Verfassungsartikels auf, wonach die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte im Rahmen ihrer Fähigkeiten selber ausüben. Keller (sd, BL) malte gar das Schreckgespenst eines Keils zwischen den Generationen und von Kindern an die Wand, die beim Richter gegen Vater und Mutter klagen. Die Zustimmung erfolgte nur knapp mit 73 zu 67 Stimmen.

Rechte von Kindern und Jugendlichen in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Epaulé par 82 parlementaires de différents horizons partisans, le député Gysin (ps, BS) a déposé début juin une motion chargeant le gouvernement de préparer l'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies. Acceptée par le Conseil fédéral au début du mois de septembre, la motion Gysin n'a toutefois pu être discutée au sein de la Chambre du peuple du fait de l'opposition du Démocrate suisse Keller (BL). Dans la foulée de cette première revendication destinée à désenclaver la Suisse au sein de la communauté internationale, le socialiste Andreas Gross (ZH) - fort du soutien de nombreuses personnalités des mondes politique, scientifique et économique - a par ailleurs fait part de sa volonté de lancer une initiative populaire sur l'adhésion de la Confédération à l'ONU dans le courant du premier semestre de l'année 1998, de manière à ce qu'un scrutin populaire sur cette question puisse avoir lieu d'ici 2003-2004. Cette relance du débat sur la participation pleine et entière de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies paraît intervenir à un moment particulièrement opportun pour les partisans de l'adhésion puisque, selon un sondage effectué par l'EPF Zurich, les Suisses n'ont jamais autant soutenu cette idée, avec 57% d'opinions favorables contre 51% en 1996. Signalons en outre que le conseil fédéral s'est engagé à présenter en 1998 un rapport circonstancié portant sur les relations entre la Suisse et l'ONU, satisfaisant en cela la revendication contenue dans un postulat (97.3320) du conseiller national Andreas Gross (ps, ZH). La discussion que le CN aurait dû conduire sur cet objet a toutefois été renvoyée des suites d'une nouvelle opposition formulée par le député Keller (ds, BL).

l’adhésion de la Suisse à l’ONU
Dossier: UNO-Beitritt

Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Keller (sd, BL) ab, welche erreichen wollte, dass AHV- und IV-Renten, welche an Personen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen werden, der Kaufkraft des jeweiligen Landes anzupassen seien. Da im Plenum nicht einmal mehr der Initiant das Wort ergriff, wurde der Vorstoss diskussionslos verworfen.

parlamentarische Initiative AHV- und IV-Renten, welche an Personen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen werden, der Kaufkraft des jeweiligen Landes anzupassen

In der Differenzbereinigung zu der 1995 vom Nationalrat beschlossenen Verkürzung der Frist für die ordentliche Einbürgerung setzte sich der vom Ständerat vertretene Status quo durch. Zuerst stimmte der Nationalrat mit 94:64 Stimmen der von Aeby (sp, FR) 1996 in der kleinen Kammer erfolglos eingebrachten Kompromissformel einer Kantonskompetenz zur Verkürzung der minimalen Wohnsitzpflicht von zwölf auf acht Jahre zu. Obwohl der Ständerat diese Lösung ein zweites Mal ablehnte, und Keller (sd, BL) mitteilte, dass seine Partei beschlossen habe, das Referendum gegen diesbezügliche Kantonskompetenzen zu ergreifen, hielt der Nationalrat mit 76:74 Stimmen daran fest. Die nach dem dritten ablehnenden Entscheid der kleinen Kammer einberufene Einigungskonferenz stellte sich mit 13:9 Stimmen hinter den Ständerat. Damit beschränkte sich die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes auf eine Liberalisierung der Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung von Kindern mit einem schweizerischen Elternteil.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Le Conseil national a décidé de ne pas donner suite à une initiative parlementaire du démocrate suisse Keller (BL) demandant que l'adhésion au PPP soit subordonnée à une décision des chambres sujette au référendum facultatif. A l'instar de ce qu'elle avait argué en 1996 au sujet d'une motion du même auteur, la grande chambre a souligné que le PPP n'était ni un traité international ni une organisation internationale. Pouvant par conséquent à tout moment être dénoncé, il relevait à juste titre de la compétence exclusive de l'exécutif.

Initiative parlementaire Keller: Soumettre le partenariat pour la paix au référendum facultatif (Iv.pa. 96.438)
Dossier: Partnerschaft für den Frieden (PfP)

Analog zur Entwicklung in Deutschland und Österreich wurde auch in der Schweiz die 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache vor allem von Politikern der äussersten Rechten bekämpft. In seiner Stellungnahme zu einer Interpellation Keller (sd, BL) bezeichnete der Bundesrat die Reform als sehr massvoll, da sie sich weitgehend darauf beschränke, Unsicherheiten und Stolpersteine auszuräumen. Die Behauptung, die Reform führe zu übertriebenen Kosten habe sich in keiner Weise bewahrheitet, da die lange Übergangszeit von rund sieben Jahren eine gleitende Anpassung der Lehrmittel ermögliche.

Rechtschreibereform der deutschen Sprache

Angesichts der steigenden Zahl der Konkurse von Vorsorge-Einrichtungen wird die Frage der Haftung immer wichtiger. Der Nationalrat verabschiedete deshalb diskussionslos eine entsprechende (in ein Postulat umgewandelte) Motion (Mo. 96.3106) und ein Postulat (Po. 96.3107) Rechsteiner Rudolf (sp, BS) sowie ein Postulat Rechsteiner Paul (sp, SG) (Po. 96.3098). Der Ständerat übernahm seinerseits eine im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedete parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), welche die Ausdehnung des Insolvenzschutzes auf den ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge verlangt. Abweichend vom Nationalrat bezog er zudem die Ansprüche der Selbständigerwerbenden in die Deckung mit ein. Eine ebenfalls zusätzlich eingefügte Bestimmung erlaubt es nicht nur den Sammelstiftungen, sondern in besonderen Fällen auch Gemeinschaftseinrichtungen, die Insolvenzdeckung zu beanspruchen. Der Nationalrat stimmte diesen Änderungsvorschlägen diskussionslos und einstimmig zu. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Keller (sd, BL), welches erreichen möchte, dass die Arbeitgeber keine Darlehen mehr aus den firmeneigenen Pensionskassen entnehmen können (Po. 96.3236). Der Bundesrat nahm seinerseits eine Verschärfung der Verordnung vor, mit welcher mehr Transparenz und Sicherheit bei der Vermögensanlage der Pensionskassen erreicht werden soll. Insbesondere müssen inskünftig die Risiken von Finanzderivaten in der Bilanzierung besser zum Ausdruck kommen.

parlamentarische Initiative Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge

Das 1995 im Rahmen des Swisslex-Pakets in Kraft gesetzte Konsumkreditgesetz beschränkt sich auf eine generelle Regelung und schreibt insbesondere die Informationspflichten vor. Das Parlament hatte bereits früher klar gemacht, dass es eine strengere Missbrauchsverhütung wünscht. So hatte es 1994 eine Standesinitiative des Kantons Solothurn für ein restriktiveres Konsumkreditgesetz überwiesen und damit den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt. Die im Solothurner Vorstoss enthaltene Forderung nach einer Maximallaufzeit von 24 Monaten und einem zulässigen Höchstzins von 15% war 1995 in Form einer parlamentarischen Initiative Goll (frap, ZH) erneut eingereicht worden. Die vorberatende Kommission machte bei der Behandlung durch den Nationalrat vergeblich darauf aufmerksam, dass der Bundesrat noch im Jahresverlauf einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geben wolle und diese Initiative deshalb überflüssig sei. Eine vor allem aus Vertretern der SP und der CVP gebildete Mehrheit beschloss, dieser Initiative Folge zu geben, um damit dem Bundesrat zu zeigen, dass das Anliegen wirklich dringlich sei. Eine parlamentarische Initiative Keller (sd, BL) für ein Verbot der Werbung für Kleinkredite lehnte der Nationalrat hingegen mit 93:89 knapp ab.

restriktiveres Konsumkreditgesetz parlamentarischen Initiative Verbot der Werbung für Kleinkredite

Une fois achevé le débat relatif à l'initiative des Démocrates suisses et de la Lega, le Conseil national a en outre traité à la suite divers motions et postulats ayant pour objet la politique d'intégration européenne de la Suisse. Ainsi, la motion déposée en 1994 par le groupe de l'Union démocratique du centre selon laquelle le gouvernement est chargé de donner une nouvelle orientation à la politique extérieure de la Suisse en renonçant avant tout à l'adhésion à l'UE comme objectif stratégique a été transmise comme postulat. Bien que poursuivant une finalité fort différente de celle de la motion du groupe UDC, la motion Comby (prd, VS) - qui enjoint le Conseil fédéral de réactiver la demande d'adhésion de la Suisse à l'UE sitôt connu le résultat des négociations bilatérales - a également été transmise sous la forme moins contraignante du postulat, et ce en dépit de l'opposition formulée par les députés Reimann (udc, AG) et Frey (udc, ZH). En revanche, la motion Keller (ds, BL) chargeant le Conseil fédéral de baser sa politique étrangère sur le strict maintien de la neutralité du pays et, à ce titre, de renoncer notamment à l'adhésion de la Confédération à l'Union européenne n'a pas été transmise par les députés du National. Un postulat du même auteur demandant au gouvernement de revoir son rapport sur la politique étrangère de la Suisse en tenant compte de l'opinion exprimée par la majorité des citoyens lors du vote sur l'EEE devait d'ailleurs connaître le même sort.

Divers motions et postulats ayant pour objet la politique d'intégration européenne de la Suisse (Mo. 94.3088, Mo. 94.3093)
Dossier: Reaktionen auf das EWR-Nein (1992–2001)

Nachdem er bereits im Vorjahr ein Postulat Morniroli (lega, TI) (Po. 94.3076) für eine Teilprivatisierung des Strafvollzugs überwiesen hatte, hiess der Nationalrat im Berichtsjahr auch noch eine entsprechende Motion Keller (sd, BL) in Postulatsform gut.

Übertragung des Strafvollzugs an Private

Nationalrat Keller (sd, BL) verlangte mit einer Motion, dass in Zukunft nicht mehr die Bundesversammlung über die Gültigkeit von Volksinitiativen entscheidet, sondern eine - nicht näher spezifizierte - Stelle eine verbindliche materiellrechtliche Vorprüfung durchführt. Der Vorstoss wurde in ein Postulat umgewandelt, obwohl ihn Vollmer (sp, BE), der sich für das Recht des Parlaments einsetzte, für diese Überprüfung allein zuständig zu bleiben, auch in dieser Form bekämpfte. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats zeigte an einer solchen Lösung grosses Interesse. Bei der Vorberatung der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (s. oben) beschloss sie, eine rechtliche Vorprüfung von Initiativen durch die Bundeskanzlei einzuführen. Deren Entscheid könnte innerhalb von 60 Tagen bei einer vom Parlament gewählten unabhängigen Rekurskommission angefochten werden, welche dann definitiv entscheiden würde. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für die Totalrevision der Verfassung schlägt vor, dass weiterhin die Bundesversammlung über die Gültigkeit entscheidet. Eine Ungültigkeitserklärung aufgrund von Nichtvereinbarkeit mit Völkerrecht müsste allerdings vom Bundesgericht sanktioniert werden.

Motion zur materiellrechtliche Vorprüfung von Volksinitiativen
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Die grosse Kammer folgte der kleinen und stimmte der Ratifizierung von zwei UNO-Konventionen zum Umgang mit illegalen Drogen (Übereinkommen von 1971 über die psychotropen Substanzen und Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961) zu, allerdings erst nach einer längeren Grundsatzdebatte. Eine Kommissionsminderheit um den Zürcher CVP-Abgeordneten Seiler plädierte für Nichteintreten, da nur etwa 20 Staaten – und nicht die wichtigsten – die Abkommen auch in die nationale Gesetzgebung überführt hätten, weshalb die Schweiz auch bei einer Nichtratifizierung kein Aussenseiter wäre. Streng genommen würde die Anwendung der Konventionen dazu führen, neu auch den nicht ärztlich verordneten Konsum von Schlaf- und Beruhigungsmitteln zu kriminalisieren. Eine Minderheit Rechsteiner (sp, SG) beantragte Rückweisung an den Bundesrat, damit noch genauer abgeklärt werden könne, ob die Konventionen nicht doch den drogenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz entscheidend einengen würden. Als Vertreter einer auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik wollte SD-Vertreter Keller (BL) die Vorlage ebenfalls an die Regierung zurückweisen, allerdings verbunden mit dem Auftrag, auch das ungleich repressivere Wiener Übereinkommen von 1988 den Räten umgehend zur Ratifikation zu unterbreiten.

Bundesrätin Dreifuss betonte, mit den Übereinkommen werde eine eigenständige Drogenpolitik der Schweiz nicht beeinträchtigt. Es gehe allein darum, internationale Solidarität zu üben. Von einer Kriminalisierung des Medikamentenkonsums könne keine Rede sein, da sich die Konventionen lediglich gegen den Schwarzmarkt richten. Der Nichteintretensantrag und die beiden Rückweisungsanträge wurden daraufhin deutlich verworfen. In der Gesamtabstimmung passierte das Übereinkommen über psychotrope Substanzen mit 108 zu 42 Stimmen und das Zusatzprotokoll mit 107 zu 42 Stimmen.

Bei den durch die Überführung der Abkommen in nationales Recht notwendig werdenden Anpassungen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) beantragten mehrere Abgeordnete, Art. 8 BetmG, welcher Heroin und Cannabis als total verbotene Stoffe aufführt, die nicht einmal vom Arzt verordnet werden dürfen, ersatzlos zu streichen oder zumindest derart abzuschwächen, dass die Versuche mit der medizinisch indizierten Abgabe von Heroin erlaubt werden. Bundesrätin Dreifuss wies darauf hin, dass bereits eine Expertengruppe am Werk ist, um notfalls dringende Änderungen des BetmG vorzulegen, weshalb eine Gesetzgebung im Schnellzugsverfahren nicht angezeigt sei. Die Antragsteller beugten sich dieser Argumentation und zogen ihre Anträge zurück. Keinen Erfolg hatte auch ein weiterer Antrag Rechsteiner, zumindest jetzt schon auf die Bestrafung des Konsums zu verzichten. In der Gesamtabstimmung wurde das geänderte BetmG mit 108 zu 22 Stimmen deutlich angenommen.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Tötungsdelikte von sich im Hafturlaub befindenden Strafgefangenen bildeten den Hintergrund einer Motion Keller (sd, BL), welche verlangte, dass lebenslängliche Strafen effektiv abgesessen werden müssen. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil es unmöglich sei, schon bei der Urteilsverkündung die Chancen einer späteren Resozialisierung abzuschätzen; zudem könnten bereits heute gemeingefährliche Täter auf Lebenszeit verwahrt werden. Der Regierungsantrag, den Vorstoss immerhin als Postulat zu überweisen, wurde von Rechsteiner (sp, SG) als inkonsequent bekämpft, vom Rat aber übernommen.

lebenslängliche Strafen effektiv abgesessen

Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen. Ausgangspunkt des Vorstosses war ein neues BIGA-Reglement zur Anerkennung des Arztgehilfinnenberufs, welches vorsieht, dass auch bestandene Berufsleute für die Erlangung des neuen Diploms eine Zusatzprüfung ablegen müssen.

Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen