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  • Kessler, Margrit (glp/pvl, SG) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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In der Wintersession 2022 stimmte der Nationalrat erstmals über eine parlamentarische Initiative Kessler (glp, SG) ab, welche eine Übertragung des Mutterschaftsurlaubs auf hinterbliebene Väter vorsieht, sollte die Mutter während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs versterben. Im Vorfeld hatte die SGK-NR einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, der forderte, dass nach dem Ableben der Mutter oder des Vaters unmittelbar nach der Geburt eines Kindes der Elternurlaub des verstorbenen Elternteils dem verbleibenden Elternteil zusätzlich zum bereits bestehenden Urlaub gewährt werden solle. In der Vernehmlassung wurde die Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die Mutter von den Kantonen Nidwalden und St. Gallen lediglich unter Vorbehalt akzeptiert, unter anderem da die Regelung solcher Einzelfälle mehrheitlich den Sozialpartnern überlassen sein sollte. Bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 22 Kantone, alle stellungnehmenden Parteien oder etwa die FER und der SGB, stiess der ursprüngliche Entwurf im Grunde jedoch auf Anklang. Mit dem SAV und dem SGV lehnten zwei Sozialpartner den Entwurf gänzlich ab, ebenso wie der Kanton Thurgau. Bei der Ausgestaltung der Urlaube zeigten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden gespalten. So sprachen sich sowohl die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen und Uri als auch die SVP und GastroSuisse gegen die Kumulation des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs im Todesfall der Mutter oder des anderen Elternteils aus. Die Kantone Graubünden und Zug sowie die FDP sahen lediglich bei der Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die hinterbliebene Mutter vom Mehrheitsantrag der SGK-NR ab. Der Kanton Aargau dagegen stellte sich gegen eine Kumulation von Mutter- und Vaterschaftsurlaub im Falle des Ablebens der Mutter. Die Mehrheit der SGK-NR entschied sich in Anbetracht der Ergebnisse der Vernehmlassung mit 17 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) dazu, auf den Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bei Ableben des Vaters zu verzichten und lediglich beim Tod der Mutter dem verbliebenen Elternteil den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub zu gewähren.

Über die nachträgliche Änderung am Entwurf nicht erfreut zeigten sich im Nationalrat zwei Minderheiten: Der erste Minderheitsantrag Mettler (glp, BE) forderte eine Berufung auf die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage und zielte somit darauf ab, den Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub zu bewahren. Des Weiteren solle bei Ableben der Mutter der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nicht gänzlich erlöschen, sondern mit dem übertragenen Mutterschaftsurlaub kumuliert werden. Noch weiter ging der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen (sp, BE), welcher forderte, dass der hinterbliebene Elternteil – egal ob Vater oder Mutter – insgesamt 20 Wochen Elternurlaub erhalten solle. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat, dem Minderheitsantrag Mettler Folge zu leisten, da dieser die Forderungen der parlamentarischen Initiative am besten zur Geltung bringe. Dieser erste Minderheitsantrag konnte sich gegenüber dem Mehrheitsantrag mit 112 zu 76 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) behaupten, wobei sich lediglich die geschlossenen SVP- und FDP-Fraktionen für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit aussprachen. Auch bei der Gegenüberstellung der Minderheitsanträge Mettler und Flavia Wasserfallen nahm der Nationalrat mit 122 zu 69 (bei 2 Enthaltungen) ersteren an, während der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen lediglich auf die Unterstützung der geschlossenen SP- und Grünen-Fraktionen zählen konnte. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den so abgeänderten Entwurf auf Antrag des Bundesrats mit 171 zu 1 Stimme (bei 20 Enthaltungen) an.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

Aufgrund der damals noch hängigen Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» und der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Frage eines allfälligen Gegenvorschlags beantragte die SGK-NR ihrem Rat im August 2018, die Beratungen zur parlamentarischen Initiative Kessler (glp, SG), die den Mutterschaftsurlaub auf hinterbliebene Väter übertragen wollte, bis zum Ende der Beratungen der genannten Geschäfte zu sistieren. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Herbstsession 2018 mit 137 zu 44 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) zu und bewilligte mit ähnlichem Stimmenverhältnis eine erneute Fristverlängerung in der Frühjahrssession 2021. In letzterer Session lag dem Rat zusätzlich ein von SVP-Vertreterinnen und -Vertretern gestützter Minderheitsantrag vor, der die parlamentarische Initiative aufgrund der unterdessen erfolgten Annahme des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs an der Urne abschreiben wollte.

Die SGK-NR, die mehrheitlich zum Schluss gekommen war, dass das Geschäft trotz Einführung des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs noch nicht erfüllt sei, beschloss im November 2021 die Eckwerte ihres Vorentwurfs. Dieser sah einen 14-wöchigen Vaterschaftsurlaub für Väter für den Fall vor, dass die Mutter des Kindes innerhalb des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs verstirbt. Umgekehrt sollen auch der Mutter zwei zusätzliche Urlaubswochen gutgeschrieben werden, sollte der Tod des Vaters in der Rahmenfrist des Vaterschaftsurlaubs eintreten. Der Vorentwurf soll im Februar 2022 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

Nachdem der Nationalrat die Frist zur Behandlung der Motion Kessler (glp, SG) bezüglich der Unterbindung der Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patientinnen und Patienten mit teuren Medikamenten zweimal verlängert hatte, schrieb er den Vorstoss in der Herbstsession 2020 stillschweigend ab. Zwar sei es gemäss Medienmitteilung der SGK-NR noch zu früh, um Aussagen über die Auswirkungen des neuen Indikators zu machen. Da jedoch auch die letzte grosse Versicherung, welche Arzneimittel noch im Tiers garant vergütet hatte, nun bei Rechnungen ab CHF 200 das Tiers payant anwende, sei eine Gesetzesänderung nicht mehr nötig, betonte die Kommission.

Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten

Im Mai 2018 diskutierte die SGK-NR erneut über die parlamentarische Initiative Kessler (glp, SG), mit deren Hilfe die Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten unterbunden werden soll. Seit der Verlängerung der Behandlungsfrist 2016 war der Risikoausgleich in zwei Schritten verfeinert worden: Seit Anfang 2017 wird auch der Indikator «Arzneimittelkosten im Vorjahr» – sofern diese CHF 5'000 übersteigen – zur Errechnung des Krankheitsrisikos miteinbezogen. Dadurch sank die durchschnittliche Abweichung der Prämien von der regionalen oder kantonalen Durchschnittsprämie von CHF 25 auf CHF 20 im Monat. Per Anfang 2020 wird dieser Indikator durch den Indikator «Pharmazeutische Kostengruppen (PCG)» ersetzt, welcher für die Behandlung besonders kostenintensiver Krankheitsbilder eingesetzte Arzneimittel umfasst. Um die Auswirkungen dieser Massnahmen beobachten zu können, beantragte die SGK-NR eine weitere Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre. Stillschweigend stimmte die grosse Kammer der Verlängerung zu.

Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten

Mittels parlamentarischer Initiative wollten Margrit Kessler (glp, SG) und 75 Mitunterzeichnende aus verschiedenen politischen Lagern bezwecken, dass der Mutterschaftsurlaub auf hinterbliebene Väter übertragen werden kann. Die Nationalrätin erachtete es als «ausserordentlich stossend», dass der Vater eines Kindes, dessen Mutter innert 14 Wochen nach der Geburt verstirbt, kein Anrecht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub habe, «weil hier die Sozialversicherung Geld auf Kosten zweier Menschen, die vom Schicksal besonders hart getroffen wurden, spart». Ebenso sah dies eine Mehrheit der SGK-NR und der SGK-SR; beide Kommissionen gaben der Initiative im Jahr 2016 Folge.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

In der Sommersession 2016 beschloss der Nationalrat für die parlamentarische Initiative Kessler (glp, SG) über die Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten eine Fristverlängerung bis zur Sommersession 2018.

Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten

Im Januar bzw. April 2014 gaben die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats und Ständerats einer parlamentarischen Initiative Kessler (glp, SG) Folge, welche die Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten durch die Krankenkassen unterbinden will. Der Vorstoss will bei der Abrechnung von Leistungen das System des Tiers payant, das bereits für stationäre Behandlungen gilt, auf den Bezug von Medikamenten ausweiten. Gemäss diesem System schulden die Versicherungsunternehmen den Leistungserbringenden die Vergütung direkt. Im Gegensatz dazu schulden beim System des Tiers garant, das grundsätzlich bei allen übrigen Leistungen gilt, die Patientinnen und Patienten den Leistungserbringern die Vergütung, die sie anschliessend von den Versicherern zurückfordern können. Derzeit sind für Medikamente beide Systeme erlaubt; eine Minderheit der Kassen macht vom Recht auf das System des Tiers garant Gebrauch. Gerade bei teuren Präparaten wie Krebsmedikamenten, welche monatlich vierstellige Summen kosten können, sei es den Versicherten oft jedoch nicht möglich, die hohen Beträge vorzuschiessen. Um nicht auf das Entgegenkommen der Apotheken angewiesen zu sein, die die Medikamente teils auf Kredit abgeben, würden viele chronisch Kranke zu einer Kasse mit dem Abrechnungssystem des Tiers payant wechseln, so die Begründung des Anliegens. Die Kassen erreichten dadurch mit dem System des Tiers garant eine für sie positive Risikoselektion, weil teure Patientinnen und Patienten freiwillig abwanderten. Ohne gesetzliche Massnahmen sei eine weitere Ausbreitung des System des Tiers garant für Medikamente in der Kassenlandschaft zu befürchten. Apothekenvertreter äusserten sich kritisch zum Anliegen: Zwar halte man den Tiers payant für das patientenfreundlichere System, man habe aber ein Interesse daran, diesen auf Verhandlungsbasis mit den Versicherern zu vereinbaren. Vertreter der Ärzteschaft betonten, bei ambulanten Leistungen solle am derzeit üblichen System des Tiers garant festgehalten werden.

Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten