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Am 17. Januar 2019 reichte das Komitee für das Referendum gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie bei der Bundeskanzlei nach eigenen Angaben fristgerecht gut 125'000 beglaubigte Unterschriften ein. Der Bundesrat setzte die Volksabstimmung auf den 19. Mai 2019 an.
In der Presse wurde unterdessen über die Erfolgschancen des Referendums spekuliert. Einerseits seien in den letzten Jahren immer mehr Waffenerwerbsscheine beantragt worden, was auf eine Aufrüstung in der Bevölkerung hinweise, andererseits nähmen jedoch nur noch rund 10 Prozent der Armeeangehörigen nach Dienstende ihre Waffe mit nach Hause, was auf ein abnehmendes Interesse an Waffen hindeute. 2004 seien es noch über 40 Prozent der entlassenen Armeeangehörigen gewesen, welche die Dienstwaffe übernahmen, wie der «Blick» berichtete. Laut einer Studie des Kriminologen Martin Killias, die von der NZZ aufgegriffen wurde, habe auch der Anteil an Haushalten, die über eine Waffe verfügten, von 35 Prozent im Jahr 2000 auf 23 Prozent im Jahr 2015 abgenommen. Die Sicherheitsstudie 2018 der ETH zeigte indes beim Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung keinen abnehmenden Trend, im Gegenteil: 2018 fühlten sich 95 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sicher, so viele wie nie seit den 1990er-Jahren. All dies deute darauf hin, dass tendenziell immer weniger Leute immer mehr Waffen kauften, resümierte die NZZ. Wie es um die Bedeutung der vom Referendumskomitee betonten Schweizer Waffentradition tatsächlich steht, wird sich am Abstimmungstermin zeigen.
Auf der Befürworterseite des angepassten Waffengesetzes äusserten sich die CVP und die FDP dahingehend, dass keine Partei den Lead im Abstimmungskampf übernehmen werde. Statt des für die bürgerlichen Parteien sonst typischen, orchestrierten Vorgehens wolle man je auf die eigenen Zielgruppen fokussieren. Das fixe Lead-System sei nicht mehr zeitgemäss, begründete FDP-Sprecher Martin Stucki dieses Vorgehen gegenüber dem Tages-Anzeiger.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), in welcher erstmals das formale Strafrecht gesamtschweizerisch geregelt wird, war bereits Gegenstand heftiger Kritik. So wollte Staatsrechtsprofessor Martin Killias gegen die Strafprozessordnung vorgehen. Seiner Ansicht nach mache sie Gerechtigkeit zur Geldfrage und gewähre den Opferschutz nur ungenügend.

Schweizerische Strafprozessordnung

Die Diskussion über Gewalt insbesondere von Jugendlichen und Ausländern steht oft im Zusammenhang mit tödlich oder mit schwersten Verletzungen endenden Einzelfällen, von denen es auch im Berichtsjahr 2008 einige gab. Aber auch die Wissenschaft befasst sich vermehrt mit diesem Phänomen. Eine Studie der kriminalistischen Institute der Universitäten Zürich und Lausanne stellte fest, dass die Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark angestiegen ist. Bei einigen Gewaltdelikten belegt die Schweiz gemäss dieser internationalen Studie heute sogar einen Spitzenrang. Solche Delikte sind gemäss Projektleiter Martin Killias auch ein Migrantenproblem, indem sie oft von Jugendlichen mit Wurzeln im Balkan begangen werden. Andere Untersuchungen in den Notfallstationen von Spitälern belegten eine starke Zunahme nicht nur der Einlieferungen infolge von Schlägereien, sondern auch der dabei erlittenen schweren Kopfverletzungen.

Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte stark angestiegen
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)