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Am 12. August 2016 reichte die SVP die nötige Anzahl Unterschriften für ihre Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» bei der Bundeskanzlei ein – diese beglaubigte ein paar Wochen später 116'428 Unterschriften – und nutzte die Übergabe der Unterschriftenbogen zugleich für einen erneuten Medienauftritt. Weil das Parlament, die Regierung, die Verwaltung und die Justiz «in unheimlichem Zusammenspiel» (zitiert aus der NZZ) das Volk als obersten Gesetzgeber entmachte, müsse die direkte Demokratie gestärkt werden. Die Umsetzung von Initiativen – die SVP verwies auf ihre eigene Ausschaffungsinitiative, auf die Masseneinwanderungsinitiative und die Verwahrungsinitiative – werde mit Verweis auf internationales Recht immer häufiger verhindert, obwohl Volk und Stände den Begehren zugestimmt hätten, so die Initianten. Der direkten Demokratie werde also nur wieder Gehör verschafft, wenn im Falle eines Widerspruchs zwischen Bundesverfassung und völkerrechtlichen Bestimmungen Erstere den Vorrang erhalte, indem Letztere entweder angepasst oder gekündigt würden. Massgeblich sollten zudem nur noch jene völkerrechtlichen Verträge sein, die direktdemokratisch legitimiert, also dem fakultativen Referendum unterstanden hätten.

Gegen das Volksbegehren hatte sich schon früh Widerstand geregt. Bereits im Juni 2016 hatte die Organisation «Schutzfaktor M» zu einer Medienveranstaltung eingeladen, an der vor der Selbstbestimmungsinitiative gewarnt worden war. Die Möglichkeit, Staatsverträge durch Volksinitiativen ausser Kraft zu setzen, komme einer Verabsolutierung der Demokratie gleich, was gefährlich sei, gab etwa Heinrich Koller, der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Justiz, zu Protokoll. Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli (sp) warnte vor einer «Anti-Menschenrechts-Initiative», da die Gefahr einer Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehe. Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) – der mittlerweile in den Nationalrat gewählte Kopf hinter der Initiative – wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die SVP gegen die Menschenrechte sei; sie stosse sich lediglich an den immer häufiger auftretenden Eingriffen des Menschenrechtsgerichtshofes in Strassburg in das Schweizer Recht.

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BRG 17.046)

Die „Affäre Mörgeli“ nahm 2014 ihren Fortgang. Die SVP-nahe "Weltwoche" hatte noch Ende 2013 begonnen, eine Fortsetzungsreportage zu verfassen, die über zehn Ausgaben jeweils mehrere Seiten in Anspruch nahm und zum Ziel hatte, den Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli reinzuwaschen und seine Gegnerinnen und Gegner ins Visier zu nehmen: Kathy Riklin (cvp, ZH), die als Mitglied des Universitätsrates mitverantwortlich war für die Freistellung Christoph Mörgelis von seinem Amt als Konservator am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich; Flurin Condrau, ehemaliger Vorgesetzter Mörgelis, oder Regine Aeppli (ZH, sp), Bildungsdirektorin im Kanton Zürich. Auch die "Rundschau" kriegte ihr Fett weg: Die von der Fernsehsendung erhobenen Anschuldigungen würden jeder Grundlage entbehren – so das Wochenblatt. Bis Ende Juni erschienen praktisch jede Woche neue Enthüllungen zum Fall Mörgeli in der Weltwoche, die in einem ziemlich penetranten Feldzug seine Widersacher zu widerlegen suchten.
Mörgeli selber reichte Anfang Mai 2014 Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die "Rundschau" ein, der allerdings nicht stattgegeben wurde, weil die Frist für eine Anzeige bereits verstrichen war. Anfang Juni lag der Bericht der Bildungskommission des kantonalzürcherischen Parlaments vor, die mit der Untersuchung der Vorkommnisse an der Universität Zürich beauftragt worden war. Der Bericht warf Bildungsdirektorin und Universitätsratspräsidentin Regine Aeppli eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor. Sie habe die Entlassung Mörgelis persönlich beantragt. Den Führungsorganen der Universität wurde vorgeworfen, versagt und der Universität Zürich einen Imageverlust beschert zu haben. Dem damaligen Rektor Andreas Fischer wurde Führungsversagen attestiert. Gerügt wurde auch Kathy Riklin, die sich als Mitglied des Universitätsrates mit öffentlicher Kritik an Mörgeli unangemessen verhalten habe. Auch der ehemalige Chef Mörgelis, Beat Rüttimann wurde kritisiert. Er habe kaum Interesse am Medizinhistorischen Institut gezeigt und die Führung seines Mitarbeiters vernachlässigt. Sein Nachfolger, Florin Condrau, habe ein Institut vorgefunden, das nicht seinen Vorstellungen entsprochen habe und auch die Leistungen Mörgelis habe er von Beginn weg kritisiert, wobei seine Beanstandungen allerdings bei der Universitätsleitung nicht auf Gehör gestossen seien. Noch nicht abschliessend beurteilt wurde das Verhalten von Mörgeli selber sowie von der ebenfalls entlassenen Iris Ritzmann, die mit der Herausgabe von Interna an die Medien die Affäre ins Rollen gebracht haben soll. Beide hätten wohl ebenfalls Fehler gemacht, man wolle aber nicht in laufende gerichtliche Verfahren eingreifen. Aeppli wies die Anschuldigungen in der Folge vehement zurück.
Mitte August erhob die Berner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kathy Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung. Es solle untersucht werden, ob sie Ende September 2013 einem Journalisten Auskunft über den noch geheimen Expertenbericht über Mörgeli gegeben habe. Die Klage wegen Ehrverletzung und übler Nachrede, die Mörgeli gegen Riklin ebenfalls angestrebt hatte, wurde hingegen fallen gelassen. Riklin bezeichnete die Anschuldigungen als politisch motiviert. Anfang November wurde Riklin freigesprochen. Sie habe gar nicht über den nötigen Wissensstand verfügt, um eine Amtsgeheimnisverletzung begehen zu können, weil der Bericht zu besagtem Datum nur rudimentär bekannt gewesen sei – so das Gerichtsurteil. Mörgeli meldete Berufung an.
Auch die von der Universität gegen den ehemaligen Angestellten angestrebte Klage wegen Amtsgeheimnisverletzung wurde Mitte November eingestellt. Mörgeli erhielt eine Genugtuung von CHF 8‘289. Schliesslich wurde auch die Anklage gegen Iris Ritzmann Mitte Dezember erstinstanzlich mangels Beweisen abgewiesen. Der Staatsanwalt kündigte hier allerdings Berufung an.

„Affäre Mörgeli“
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Die im Vorjahr durch einen Zeitungsbericht des Tages-Anzeigers ausgelöste „Affäre Mörgeli“ erhielt auch im Berichtjahr viel neuen Zündstoff. Nationalrat Christoph Mörgeli (ZH) war 2012 von seinem Posten als Konservator des Medizinhistorischen Instituts an der Universität Zürich aufgrund ungenügender fachlicher Leistungen freigestellt worden. Ende März strahlte die Fernsehsendung „Rundschau“ einen Bericht aus, in dem Mörgeli vorgeworfen wird, ungenügende Doktorarbeiten abgenommen zu haben. Mörgeli sah sich nicht nur in seinem Urteil bestätigt, dass er von der Universität gemobbt werde, da diese interne und vertrauliche Gutachten herausgebe, sondern er plante auch rechtliche Schritte gegen die Rundschau und die Sendung „10 vor 10“, die das Thema ebenfalls aufgenommen hatte. Wegen „versuchten Rufmords“ reichte Mörgeli bei der Ombudsstelle Beschwerde ein, die Anfang Dezember allerdings abgewiesen wurde. Anfang Oktober kam ein Bericht einer externen Expertenkommission zum Schluss, dass Mörgeli einen Teil seiner Doktoranden schlecht betreut habe. Mörgeli wehrte sich in einer Stellungnahme gegen den Bericht; er stritt insbesondere ab, dass es in den von ihm betreuten rund 60 Dissertationen unkommentierte Text-Transkripte gegeben habe. Mörgeli griff zudem seine Nationalratskollegin und Mitglied des Universitätsrates Kathy Riklin (cvp, ZH) an. Er reichte Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein, weil Riklin Ende Herbstsession in der Wandelhalle angeblich Internas aus dem damals noch nicht veröffentlichten Expertenbericht ausgeplaudert habe. Im Herbst wurde die Kritik an der Universitätsführung lauter, die in der Zwischenzeit auch die stellvertretende Institutsdirektorin Iris Ritzmann entlassen hatte, was in Universitätskreisen geharnischte Proteste hervorgerufen hatte. Der Universitätsleitung wurde Führungsschwäche vorgeworfen. Sie habe zudem der ermittelnden Staatsanwaltschaft willfährig E-Mails zahlreicher Mitarbeiter ausgehändigt. Die Kritiken kulminierten im vorzeitigen und sofortigen Rücktritt des Rektors Andreas Fischer Anfang November, worauf sich eine kantonalparlamentarische Oberaufsicht einschaltete, die die Vorfälle überprüfen will. Um eine Episode reicher wurde die Affäre Ende Berichtjahr, als der Anwalt von Christoph Mörgeli Strafanzeige gegen den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, einreichte, der von der Universität Zürich eingesetzt worden war, um die Entlassung von Iris Ritzmann zu untersuchen. Mörgelis Anwalt machte herabsetzende Äusserungen und Verletzung des Amtsgeheimnisses geltend.

„Affäre Mörgeli“
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Für die Ausarbeitung eines Ausführungsgesetzes zur Ausschaffungsinitiative setzte die neue Justizministerin Simonetta Sommaruga eine Arbeitsgruppe ein, in welche sie auch zwei Mitglieder aus dem Initiativkomitee einbinden wollte. Das Gremium, welches vom ehemaligen Direktor des Bundesamts für Justiz, Rechtsprofessor Heinrich Koller, geleitet wird, muss Lösungen aufzeigen, wie mögliche Konflikte mit der Verfassung und internationalen Abkommen gemildert oder verhindert werden können. Die SVP forderte die Justizministerin auf, das Mandat der Arbeitsgruppe anzupassen. Sie störte sich daran, dass das Gremium alle Entscheidungen im Konsens treffen müsse und kritisierte auch, dass die Beratungen vertraulich sein sollten und nur das Justizdepartement die Öffentlichkeit hätte informieren dürfen. Nachdem die Justizministerin diesen Forderungen der SVP entsprochen hatte, schickte die Partei die zwei Juristen Gregor Rutz (ZH) und Manuel Brandenberg (ZG) in die Arbeitsgruppe.

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (BRG 13.056)
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Nach 18 Jahren Amtstätigkeit trat Ende Juli der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, in den Ruhestand. Seine Nachfolge übernahm Michael Leupold.

Direktorwechsel im Bundesamt für Justiz (2006)

Unmittelbar nach der Volksabstimmung begannen die Diskussionen über eine mit dem internationalen Recht verträgliche Umsetzung des neuen Verfassungsartikels. Bundesrat Blocher setzte zu diesem Zweck anfangs April eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, ein, in welcher neben internen und externen Sachverständigen auch die Initiantinnen vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe legte im Juli einen ersten Entwurf vor, den Blocher im September präsentierte. Dieser sieht keine automatische Überprüfung der Verwahrung vor, sondern ein mehrstufiges Verfahren: Ein lebenslänglich Verwahrter soll ein Gesuch um eine neue Begutachtung stellen dürfen. Danach würde eine Fachkommission abklären, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Therapierbarkeit vorliegen oder ob bekannte Therapien aufgrund persönlicher Veränderungen des Täters erfolgreich sein könnten. Falls dem so ist und die Therapie zu einer erheblichen Reduktion der Gefährlichkeit des Täters führt, könnte ein Gericht die lebenslange Verwahrung in eine befristete umwandeln. Blocher gab gleichzeitig bekannt, dass er dem Parlament beantragen werde, die in der Strafrechtsreform geschaffenen Bestimmungen über die ordentliche Verwahrung in zwei Punkten zu verschärfen. Erstens soll eine Verwahrung auch für rückfallgefährdete Täter angeordnet werden können, die zu einer Strafe von weniger als zehn Jahren verurteilt worden sind. Zweitens soll eine ordentliche oder lebenslange Verwahrung nachträglich auch gegen bereits verurteilte Täter ausgesprochen werden können; diese Bestimmung soll zudem rückwirkend angewendet werden, d.h. auch auf Täter, die vor Inkraftsetzung des Gesetzes verurteilt worden sind. In einer ersten Stellungnahme erklärten sich die Initiantinnen mit dieser Lösung einverstanden unter der Bedingung, dass sämtliche drei Punkte realisiert werden. Negativ auf die Vorschläge reagierten hingegen, mit Ausnahme der SVP, die Parteien sowie die Dachverbände der Juristen und der Ärzte. Diese seien nicht menschenrechtskonform (insbesondere die nachträgliche Aussprechung der Verwahrung) und stünden im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Grundlagen und der ärztlichen Ethik, wurde dagegen eingewendet.

Parlamentarische Umsetzung der Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Motion Nabholz (fdp, ZH) für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Umgang mit digitalen Unterschriften und Urkunden zu. Bereits zuvor hatte der Bundesrat mit einer neuen Verordnung die Leitplanken gesetzt für die Verwaltung der öffentlichen Schlüssel, welche die Echtheit der Unterschriften zertifizieren. Diese Aufgabe soll in der Schweiz von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft (Swisskey AG) übernommen werden. Bei der Anerkennung der digitalen Unterschrift steht die Schweiz unter Wettbewerbsdruck, hat doch die EU anfangs Jahr mit einer Richtlinie die allgemeinen Bedingungen in Kraft gesetzt, welche ihre Mitgliedstaaten bis Mitte 2001 ins nationale Recht umsetzen müssen. Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Heinrich Koller, skizzierte zwar im Oktober den Inhalt des entsprechenden neuen Gesetzes, das neben der Gleichstellung der digitalen mit der handschriftlichen Signatur auch Konsumentenschutzbestimmungen für im Internet abgeschlossene Kauf- und Mietverträge bringen soll. Die angekündigte Vernehmlassung wurde aber erst Anfang 2001 gestartet.

Motion Nabholz über Regelungen zur digitalen Signatur
Dossier: Bundesgesetz über die elektronische Signatur (2003)