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Vom 19. bis 23. Februar 1990 fand unter grosser Anteilnahme der Medien vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens von alt Bundesrätin Elisabeth Kopp statt. Mitangeklagt waren ihre persönliche Mitarbeiterin Katharina Schoop und die ehemalige Mitarbeiterin im Bundesamt für Justiz, Renate Schwob. Die Richter hatten abzuklären, ob es sich bei den unbestrittenermassen an den Gatten von Elisabeth Kopp weitergegebenen Informationen um Amtsgeheimnisse gehandelt hatte, und, wenn ja, ob den Angeklagten eine vorsätzliche oder zumindest eventualvorsätzliche Verletzung des Amtsgeheimnisses – nur diese ist strafbar – nachgewiesen werden kann.

Das Gericht kam zum Schluss, dass es sich bei den Informationen um Amtsgeheimnisse gehandelt habe, da der zugrundeliegende Bericht für die Bundesanwaltschaft bestimmt gewesen sei. Da jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass Elisabeth Kopp um die amtliche Herkunft dieser Informationen wusste, wurde sie vom Vorwurf der vorsätzlichen Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie es freilich zumindest an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lassen, weshalb ihr vier Zehntel der Gerichtskosten auferlegt wurden. Das Verhalten der persönlichen Mitarbeiterin der alt Bundesrätin wurde ebenfalls als nicht strafbar taxiert. Zwar sei bei ihr der Tatbestand der vorsätzlichen Amtsgeheimnisverletzung gegeben, da sie um die Herkunft der Informationen gewusst habe. Ihr wurde aber ein Rechtsirrtum zugestanden, da sie geglaubt habe, zur Weitergabe an ihre Vorgesetzte und deren Mann berechtigt zu sein. Die dritte Angeklagte schliesslich wurde vollumfänglich freigesprochen, da sie nicht habe damit rechnen können, dass die Departementsvorsteherin und ihre persönliche Mitarbeiterin die weitergegebenen Informationen nach aussen tragen würden.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Der Bericht enthält aber auch eine detaillierte Chronik der Ereignisse vor dem Eingeständnis des Telefongesprächs von alt-Bundesrätin Kopp mit ihrem Mann. Kein gutes Licht auf die Alt-Bundesrätin warfen die im PUK-Bericht gemachten Feststellungen über ihr Verhalten. So sei sie auf den Rat ihrer eingeweihten Chefbeamten, das ominöse Telefongespräch bekanntzugeben, bevor es von den Medien aufgedeckt werde, nicht eingetreten. Kurz bevor sie durch die Berichte in der Presse dann doch zu einem Geständnis gezwungen worden sei, habe sie versucht, die Schuld auf ihre persönliche Mitarbeiterin abzuwälzen. Für die in einigen Medien geäusserten schwerwiegenderen Verdächtigungen gegen Elisabeth Kopp im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung als Justizministerin fand allerdings auch die PUK keine Anhaltspunkte. Alt-Bundesrätin Kopp war freilich mit der Darstellung nicht einverstanden. Über ihren Anwalt verlangte sie erfolglos, dass der PUK-Bericht zurückzuziehen und das Kapitel über die Umstände ihres Rücktritts zu streichen seien. Kurz darauf wandte sie sich dann allerdings in einem Schreiben an die eidgenössischen Räte. Darin gestand sie erstmals eigene Fehler zu und entschuldigte sich für ihr Verhalten zwischen dem Telefonanruf an ihren Mann und ihrem Rücktritt.

PUK zur Untersuchung der Affäre Kopp (PUK-I; BRG 89.006)
Dossier: Affäre Kopp
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Die Umstände, die zum Rücktritt von Elisabeth Kopp geführt hatten, entfachten eine Diskussion über die Rolle der Medien in der Politik. Einige Politiker und vor allem eine Flut von Leserbriefen gaben den Medien die Schuld am Geschehen: Nicht die Handlungen der Bundesrätin und ihres Ehemannes, sondern eine beispiellose Medienkampagne hätten dazu geführt. Alt-Bundesrat Friedrich kreierte in diesem Zusammenhang den Ausdruck «Kloakenjournalismus». Unter Berücksichtigung des Berichts Hungerbühler ist dazu zu sagen, dass einige Medien zwar massgeblich an der Aufklärung der Zusammenhänge beteiligt waren und die meisten nachdrücklich auf die Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen hatten, dass sie sich aber in den daraus zu ziehenden Folgerungen Zurückhaltung auferlegten. Erst als Frau Kopp ihr Telefongespräch zugab, kam es zur Rücktrittsforderung. Die Medien konnten ihr eigenes aktives Verhalten auch mit der Passivität der Politiker rechtfertigen. In Anbetracht der in der Presse und von den Linksparteien ausgesprochenen Verdächtigungen wäre es an der Bundesversammlung und der freisinnigen Fraktion gewesen, spätestens vor der Wahl von Kopp zur Vizepräsidentin die nötigen Abklärungen voranzutreiben.

Debatte nach dem Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Bloss zwei Tage später, am Freitag, dem 9. Dezember, behauptete die Lausanner Zeitung «Le Matin», über Informationen zu verfügen, wonach Hans W. Kopp vor seinem Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat einen Tip aus dem EJPD erhalten habe. In einer Karikatur wies die Zeitung auf die Bundesrätin als mögliche Informantin hin. Noch am Abend desselben Tages gab Elisabeth Kopp – nach einer Sondersitzung des Bundesrates – in einer Medienerklärung zu, dass dieser Tip von ihr stammte. Sie habe ihren Mann unmittelbar vor dessen Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat in einem kurzen Telefongespräch über die gegen die Shakarchi AG laufenden Ermittlungen informiert und ihm seinen Rücktritt nahegelegt. Mit dieser Aussage entlarvte sie die Unschuldsbeteuerungen, mit denen sie und ihr Mann sich vorher verteidigt hatten, als Lügengebäude. In der Presse vom Samstag wurde daraufhin mehr oder weniger offen der Rücktritt der Bundesrätin gefordert. Als Begründung stand im Vordergrund, dass sie als Justizministerin nicht mehr tragbar sei und dass sie als Bundesrätin nicht glaubhaft wirken könne. Nach Aussprachen mit Spitzenpolitikern ihrer Partei erklärte sie am folgenden Montag ihre Demission auf Ende Februar 1989. Dabei zeigte sie sich freilich weiterhin keiner moralischen oder juristischen Schuld bewusst: Die Warnung an ihren Mann sei nicht aufgrund von Aktenkenntnissen erfolgt, sondern hätte sich bloss auf Gerüchte gestützt, die sie von ihrer persönlichen Beraterin erfahren habe.
Während im Ausland vorzeitige Demissionen von Ministern nichts Aussergewöhnliches sind, kommt ihnen in der Schweiz Seltenheitswert zu. Zur Bedeutung des Ereignisses und zur Steigerung der Emotionen trug auch bei, dass es sich bei der Zurücktretenden um die erste und bisher einzige in den Bundesrat gewählte Frau handelte.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Hans W. Kopp war, eine Woche bevor der «Tages-Anzeiger» die Öffentlichkeit am 5. November über die Ermittlungen orientierte, von seinem Posten zurückgetreten. Dies veranlasste einige Medien zu Mutmassungen über allfällige Tips, welche er aus dem unter der Leitung seiner Gattin stehenden Justiz- und Polizeidepartement hätte erhalten haben können. Die Bundesrätin wies die Verdächtigungen zurück und betonte, dass sie zwischen Amt und Privatleben zu trennen wisse. Ihr Mann beantwortete die Frage, ob er von seiner Frau über die Ermittlungen gegen die Shakarchi AG informiert worden sei, mit einem klaren Nein.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Die Affäre, welche zum Rücktritt von Elisabeth Kopp führte, begann Ende August 1988 mit den Vorwürfen gegen ihren Mann Hans Kopp. Dieser war früher selbst aktiv in der Politik in Erscheinung getreten, so unter anderem als Präsident der Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption. In den achtziger Jahren war der Name des Zürcher Wirtschaftsanwalts mehrmals im Zusammenhang mit Finanzaffären aufgetaucht. Seit sechs Jahren untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft die spektakuläre Finanzpleite der Risikoinvestmentfirma Trans K-B, bei welcher Hans W. Kopp Verwaltungsratspräsident war. Bei diesem Strafverfahren dreht es sich vor allem um den Verdacht auf Bilanzfälschung. Nach massiven Beschuldigungen in der Zeitschrift «Beobachter» eröffneten 1988 die zürcherischen Behörden ein Verfahren gegen Kopp wegen Steuerhinterziehung. Die Aufdeckung der Libanon-Connection, der grössten in der Schweiz je aufgedeckten Geldwäschereiaffäre, warf erneut ein schiefes Licht auf seine Geschäftstätigkeit: Die nach Ermittlungen der Tessiner Polizei verhafteten Drogengrosshändler und Geldtransporteure standen offenbar in geschäftlichen Beziehungen mit der Shakarchi Trading AG in Zürich, deren Verwaltungsrats-Vizepräsident Hans W. Kopp war.

Rücktritt von Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Ähnliches, wie für die Situation der Kunstschaffenden festgestellt wurde, gilt für die Medienschaffenden. Bundespräsident Ritschard erklärte im Rahmen einer Rede in Zürich, der Staat habe zu seiner Opposition in den Medien Sorge zu tragen. Es komme vor, dass Politiker mit der Medienpolitik den Staat schützen wollten und nicht einsähen, dass im Gegenteil der Staat die Freiheit der Medien zu schützen habe. Die Forderungen nach einem Gesamtmedienkonzept, das Presse, Radio, Fernsehen und weitere Massenmedien in ein gegenseitiges Beziehungsgefüge stellen soll, verstummten nicht. Bundesrat Furgler unterstützte dieses Anliegen, als er anlässlich der Eröffnung des Ringier-Pressezentrums in Zürich die Meinung vertrat, auch die Schweiz komme in Zukunft ohne ein kommunikationspolitisches Konzept nicht mehr aus. Im Spätsommer ernannte der Bundesrat eine Expertenkommission unter der Leitung von H. W. Kopp, die ein schweizerisches Medienkonzept erarbeiten soll. Ihr Auftrag lautet, in erster Dringlichkeit Zielsetzungen für eine koordinierte, möglichst widerspruchsfreie Medienpolitik zu formulieren und bis 1981 allfällig notwendige Medienartikel mit Ausführungsbestimmungen vorzulegen.

Staatskritische Presse und Zensur