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  • Lüscher, Christian (fdp/plr, GE) NR/CN

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  • Motion
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Ende 2018 reichte Alfred Heer (svp, ZH) eine Motion ein, um die Negativzinsen der SNB der AHV zugute kommen zu lassen. Durch eine Änderung der Grundlagen der Gewinnverteilung sollten die von der Nationalbank erhobenen Negativzinsen vollumfänglich in die AHV anstatt in die Bundeskasse fliessen, zumal der Bund von fehlenden Schuldzinsen oder gar Zinsüberschüssen auf neuen Bundesobligationen profitiere, während das Kapital der Versicherten in AHV und Pensionskassen durch die Negativzinsen tiefer versteuert werde, wie der Motionär argumentierte. Der Bundesrat wies darauf hin, dass dieser Betrag für eine Sanierung der AHV bei Weitem nicht ausreiche und die AHV permanenter und nachhaltiger Einnahmen bedürfe, die Negativzinsen aber nur vorübergehend erhoben würden. Zudem steige der Bundesbeitrag an die AHV durch seine Bindung an das AHV-Ausgabenwachstum mit jährlich 3 Prozent bereits sehr stark. Folglich empfahl er die Motion zu Ablehnung.
In der Frühjahrssession 2020 reichte der Motionär einen Ordnungsantrag auf Behandlung seiner Motion während der laufenden Session ein. Eine Alimentierung der AHV sei dringend, deshalb müsse man jetzt diesbezüglich eine Lösung finden, erklärte Heer. Im Namen der WAK-NR bestätigte Christian Lüscher (fdp, GE) mit Verweis auf mehrere entsprechende Vorstösse die Aktualität dieses Themas. Da die übrigen Vorstösse im März 2020 in der SGK-NR behandelt würden, die Motion Heer bei Annahme im Nationalrat jedoch im März nicht mehr durch die nationalrätliche Kommission diskutiert werden könne, erachtete er die Ablehnung des Ordnungsantrags als den schnelleren Weg für die Behandlung der Motion. Dennoch nahm der Nationalrat den Ordnungsantrag mit 141 zu 52 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen den Willen der Grünliberalen, der FDP.Liberalen sowie eines Teils der Mitte-Fraktion an. Zu der auf Mittwoch der dritten Sessionswoche angesetzten Behandlung der Motion kam es jedoch aufgrund des Corona-bedingten Abbruchs der Frühjahrssession nicht mehr.

Negativzinsen der SNB sollen an die AHV gehen (Mo. 18.4327)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Eine 2012 überwiesene Motion Lüscher (fdp, GE), die Anpassung von Schweizer Recht im Angesicht der sich damals abzeichnenden Einführung der US-Regulierung FATCA gefordert hatte, war am Jahresende im EFD hängig.

Souveränitätsschutzgesetz (Mo. 11.3120)

Eine Motion Lüscher (fdp, GE), die den Bundesrat zur Erarbeitung eines Souveränitätsschutzgesetz aufforderte, war zum Jahresende beim Bundesrat hängig. Das Souveränitätsschutzgesetz sollte rechtsverletzende Handlungen, die auf Druck eines Drittstaats erfolgten, präventiv verhindern und war ursprünglich im Zusammenhang mit der US-Regulierung FATCA eingereicht worden.

Souveränitätsschutzgesetz (Mo. 11.3120)

Eine 2008 eingereichte und 2011 angenommene parlamentarische Initiative Lüscher (fdp, GE) betreffend die Kompetenz-Kompetenz ausländischer Schiedsgerichte gab den Anstoss zu Diskussionen über weitere Anpassungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) in diesem Bereich, welche schliesslich 2012 in die Lancierung einer Motion der Rechtskommission des Nationalrates mündeten. Diese fordert eine Anpassung des zwanzigjährigen Gesetzes, um die Attraktivität der Schweiz als Sitz von Schiedsgerichten zu erhalten. Dabei ist insbesondere das Verhältnis zwischen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten zu klären. Der Nationalrat entschied sich in der Sommersession für eine Fristverlängerung für die Umsetzung der Initiative und nahm gleichzeitig die Kommissionsmotion an. Diese wurde im Ständerat in der Folgesession ebenfalls angenommen.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Les chambres ont doublement manifesté leur soutien au rôle de la Suisse en tant que place arbitrale attrayante au niveau international. Premièrement, l’initiative parlementaire Lüscher (plr, GE), à laquelle les chambres avaient donné suite en 2009 et 2010, demandant que le tribunal suisse laisse en premier lieu les arbitres se prononcer sur leur propre compétence, a bénéficié d’une prolongation de délai de mise en œuvre suite aux travaux des consultations universitaires et des travaux d’une sous-commission. Deuxièmement et à cette même fin, les chambres ont transmis une motion de la Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) appelant le Conseil fédéral à procéder à un examen critique des dispositions de la loi fédérale sur le droit international privé en tenant compte des autres législations européennes et de la jurisprudence du Tribunal fédéral. Cet examen doit permettre de renforcer l’attrait de la Suisse en tant que place arbitrale internationale.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Der Ständerat behandelte im der Februarsession eine vom Nationalrat bereits 2011 angenommene Motion Lüscher, die vom Bundesrat die Erarbeitung eines Souveränitätsschutzgesetzes verlangte. Damit sollten rechtsverletzende Handlungen, die auf Druck eines Drittstaats erfolgen, präventiv verhindert werden. Die Motion ist im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit und dem Erlass der FATCA-Regelungen zu sehen. Der Ständerat nahm 2012 die vom Bundesrat unterstützte Motion ohne Gegenantrag an.

Souveränitätsschutzgesetz (Mo. 11.3120)

Mit den Souveränitätskonflikten befasste sich auch die Motion Lüscher (fdp, GE), die vom Bundesrat forderte, ein Souveränitätsschutzgesetz zu erarbeiten. Damit sollte ein Mittel geschaffen werden, um extraterritorial wirkenden Bestimmungen anderer Länder, welche die Souveränität der Schweizer Rechtsordnung verletzen, auf rechtlicher Basis etwas entgegenzuhalten. Anstelle einer nachträglich strafrechtlichen Verfolgung sollte eine Rechtsverletzung präventiv verhindert werden. Die Motion wurde vom Nationalrat stillschweigend angenommen und an den Ständerat weitergeleitet, wo sie im Berichtsjahr noch nicht bearbeitet worden war.

Souveränitätsschutzgesetz (Mo. 11.3120)