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  • Lehmann, Markus (cvp/pdc, BS) NR/CN

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In der Frühjahrssession 2019 diskutierte der Ständerat als Zweitrat die Motion Grin (svp, VD) «Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien» sowie eine weitere Motion Lehmann (cvp, BS; Mo. 15.4027) zum Abzug der Krankenkassenprämien von den Steuern. Die Mehrheit der WAK-SR hatte zuvor Annahme der Motion Grin beantragt, da die Krankenkassenprämien als «Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten» stark angewachsen, die entsprechenden Abzüge aber bisher nicht angepasst worden seien. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte die Ablehnung der Motion, da sie zu grossen Steuerausfällen führen würde; Letztere bezifferten Zanetti und Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) auf CHF 465 Mio. Zudem würden Personen mit höheren Einkommen überproportional von den Abzügen profitieren, was – wie Zanetti in der Plenardebatte erläuterte – dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zuwider laufe. Dies löste eine hitzige Debatte im Rat aus. Erich Ettlin (cvp, OW) zum Beispiel konterte, dass eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aus Fairnesgründen eben nicht nur eine progressive Besteuerung der Einkommen, sondern auch progressive Abzüge beinhalten müsse. Anita Fetz (sp, BS) betonte jedoch, dass das Grundproblem bei den Krankenkassenprämien die Finanzierung durch Kopfsteuern sei – dass man dort eben eine Flat Rate Tax und keine Progression habe. Dadurch sei vor allem der Mittelstand benachteiligt, der keine Prämienverbilligungen erhalte. Finanzminister Maurer verwies indes auf die Ineffizienz der in der Motion vorgeschlagenen Massnahme: Personen mit hohen Einkommen würden dadurch nur minimal entlastet, hingegen kosteten die Abzüge den Staat fast eine halbe Million Franken. Dennoch sprach sich der Rat mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus und lehnte die Motion Lehmann, wie auch von der Kommission beantragt, ab (vgl. hier).

Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien (Mo. 17.3171)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Zusammen mit der Motion Grin (svp, VD; Mo. 17.3171) behandelte der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 die Motion Lehmann (cvp, BS), mit der er Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen wollte. Mit 8 zu 4 Stimmen hatte die SGK-SR die Motion Lehmann im Januar 2019 zur Ablehnung empfohlen. Zwar befürwortete die Kommission eine Erhöhung der Pauschalabzüge, da die Krankenkassenprämien zu den unvermeidlichen Lebenshaltungskosten gehörten. Die Abstufung der Abzüge, wie sie die Motion Lehmann vorsah, würde jedoch das Steuersystem verkomplizieren. Stattdessen sprach sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen für die Motion Grin aus. Nach ausführlicher Plenumsdebatte zur Frage, ob eine Abstufung der Abzüge nach Einkommen gerecht sei, lehnte der Ständerat die Motion Lehmann in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend ab und sprach sich mit 30 zu 13 Stimmen für die Motion Grin aus.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Nachdem die kleine Kammer die Motion «Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen» ihrer UREK in der Frühlingssession 2018 angenommen hatte, beugte sich im Sommer 2018 die UREK-NR über das Geschäft. Eine Mehrheit der Kommission beantragte die Annahme der Motion und begründete dies mit der Notwendigkeit der Schaffung neuer Strategien und Regelungen vor Ablauf der aktuell befristeten Marktprämie im Jahr 2023. Die neuen Massnahmen sollten rechtzeitig in die Revision des StromVG Eingang finden. Eine Kommissionsminderheit Knecht (svp, AG) war jedoch der Ansicht, dass die bestehenden, ausdrücklich befristeten Unterstützungen für die Schweizer Wasserkraft ausreichend seien und lehnte deshalb neue Subventionen ab.
In der nationalrätlichen Diskussion meldete sich als erstes Géraldine Marchand-Balet (cvp, VS) für die UREK-NR zu Wort. Sie sah drei grössere Probleme in den Versorgungssicherheitsannahmen des Bundesrates: Erstens könne zwar im Winter bei einer Versorgungslücke auf französische und deutsche Stromimporte zurückgegriffen werden, diese seien aber aufgrund der Produktionsmethoden – Kohle und Atom – nicht nachhaltig. Zweitens würden rund 40 Prozent der inländischen Stromproduktion durch den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie wegfallen. Diese Lücke müsse zwingend durch eine andere gesicherte Energiequelle gedeckt werden. Drittens sei die Wasserkraft derzeit nicht rentabel, da die internationalen Strompreise zu tief seien, um die Gestehungskosten der Schweizer Wasserkraft decken zu können. Zwar gebe es deswegen jährlich eine Marktprämie in der Höhe von CHF 120 Mio., diese sei jedoch beschränkt bis ins Jahr 2023 und verlange deshalb nach einer Nachfolgelösung. Zudem sei unklar, ob die Nachbarländer stets bereit seien, kurzfristige Stromlücken in der Schweiz zu schliessen, falls die erst kürzlich vom Nationalrat beschlossene strategische Reserve nicht ausreichen sollte, um den inländischen Energiehunger zu decken. Eine mögliche Unterstützungsmassnahme für die Wasserkraft – wie beispielsweise die Senkung des Wasserrechtszinses, die auch in der Kommission angesprochen worden sei – sei derzeit aber nicht mehrheitsfähig. Die Walliserin mahnte, es sei besser vorauszuplanen als in der Not handeln zu müssen und es sei kurz- bis mittelfristig nötig, sich aus der Abhängigkeit von Kohle- und Atomstrom loszulösen. Auch der Berner Nationalrat Hans Grunder (bdp, BE) zweifelte an den bundesrätlichen Annahmen zur Versorgungssicherheit, die auf der Strommarktliberalisierung und dem unsicheren Stromabkommen mit der EU basierten. Mit Verweis auf die Antwort des Bundesrates zu einer Interpellation Lehmann (14.3501) seien in naher Zukunft Investitionen in die Schweizer Wasserkraft in der Höhe von rund CHF 30 Mrd. zu tätigen. Sollten sich die Annahmen des Bundesrates zur Versorgungssicherheit nicht bewahrheiten, seien Alternativen erwünscht, um ebendiese nötigen Investitionen zu sichern, argumentierte Grunder. Solche Alternativen könnten mithilfe der Motion der UREK-SR vorbereitet werden.
Der Bundesrat hatte sich schon im Vorfeld gegen die Motion ausgesprochen. Gemäss Bundesrätin Doris Leuthard bestehe keine Notwendigkeit für neue Subventionen, da schon im Rahmen der Energiestrategie 2050 genügend Fördermittel vorhanden seien, nachdem das Parlament unbefristete Investitionsbeiträge für Zubauten und Erneuerungen gesprochen habe. Überdies bestehe bis ins Jahr 2023 die Marktprämie, die Strompreise entwickelten sich positiv und die geplante Marktöffnung werde eine noch bessere Versorgungssicherheit mit sich bringen.
In der grossen Kammer fand sich mit 102 zu 92 Stimmen schliesslich eine Mehrheit für die Annahme der Motion. Gegen das Anliegen stimmten vorwiegend Angehörige der Fraktionen der SVP, der GLP und der FDP. Die Motion wird somit in die bevorstehende Revision des StromVG einbezogen werden.

Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen (Mo.18.3000)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Eine von Markus Lehmann (cvp, BS) eingereichte und von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Motion beabsichtigte, Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig zu machen. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 150‘000 sollten 100 Prozent der selbst bezahlten Prämien der KVG-Grundversicherung abzugsfähig sein, bei höheren steuerbaren Einkommen würde der Anteil reduziert, bis ab CHF 351‘000 noch 10 Prozent übernommen würden. Durch einen Basisselbstbehalt sollen die Ausfälle für den Bund „in einem verkraftbaren Bereich zu liegen kommen“. Als Begründung gab der Motionär an, dass es aufgrund der starken Prämienaufschläge zu einem Reallohnverlust komme, der vor allem den Mittelstand treffe.

Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme sowie durch Finanzminister Maurer in der nationalrätlichen Debatte, dass Versicherungsprämien sowohl bei den kantonalen als auch bei den eidgenössischen Einkommenssteuern bis zu einem Maximalbetrag bereits abgezogen werden können. Grundsätzlich erachte der Bundesrat einen vollständigen Abzug der tatsächlichen Kosten insofern als möglich, als sie unvermeidliche Lebenshaltungskosten darstellen, denen niemand ausweichen könne. Vor diesem Hintergrund sei dann aber die Abstufung des Abzugs für Besserverdienende nicht zu rechtfertigen. Zudem müssten neben dem steuerbaren Einkommen verschiedene Kosten hinzugerechnet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit korrekt einschätzen zu können. Schliesslich würde die Annahme der Motion zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Folglich empfahl die Regierung, die „verkappte Reichtumssteuer”, wie es Bundesrat Maurer formulierte, abzulehnen. Der Nationalrat entschied sich anders und stimmte der Motion mit 129 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu. Befürwortet wurde die Motion geschlossen von der SVP-, BDP- und CVP- sowie grösstenteils von der FDP-Fraktion, abgelehnt wurde sie von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Mittels einer Motion Lehmann (cvp, BS) sollte eine Änderung der Anlagerichtlinien der Finma angestossen werden, die es Versicherern in Zukunft erlauben sollte, in Infrastruktur von Alters- und Pflegeheimen zu investieren. Bis anhin waren solche Investitionen aus Gründen mangelnder Rendite und fehlender objektiver Bewertungsgrundlagen für Versicherungsgesellschaften nicht zulässig. Der Motionär verwies in der Begründung zum einen auf den erhöhten Bedarf an Pflegeplätzen, zum anderen auf die teils stark gestiegenen Immobilienpreise. Indem Versicherungen die Möglichkeit erhielten, auch in Alters- und Pflegeheime zu investieren, sollte diesen Entwicklungen Gegensteuer gegeben werden. Da Nationalrat Lehmann im Oktober 2015 die Wiederwahl in die grosse Kammer verpasste, wurde sein Antrag jedoch in der darauffolgenden Wintersession abgeschrieben.

Änderung der Anlagerichtlinien der Finma

Eine bereits im März 2013 eingereichte Motion Lehmann (cvp, BS) verlangte vom Bundesrat rechtliche und technische Massnahmen, damit Halter von Wechselschildern die Autobahnvignette nicht mehrfach bezahlen müssen. Für Anhänger sei die Vignettenpflicht ganz aufzuheben und für Motorräder sei sie einzuschränken, da diese oft nur während des Sommers auf den Nationalstrassen verkehrten. Seine Ablehnung der Motion begründete der Bundesrat damit, dass die Vignette keine kontrollschildbezogene Steuer sondern eine fahrzeugbezogene Pauschalabgabe sei. Mit einer differenzierten Abgabe wäre das einfache System der Klebevignette nicht aufrechtzuerhalten. Der Nationalrat lehnte die Motion in der Frühjahrssession 2015 mit 119 zu 55 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.

Autobahnvignette