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  • Leuenberger, Moritz (sp/ps, ZH) alt-BR/ex-CF

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  • Gesellschaftliche Debatte
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Nach dem Rücktritt von Doris Leuthard aus dem Bundesrat wurden erneut Diskussionen laut, ob und wann ein ehemaliges Regierungsmitglied Verwaltungsratsmandate annehmen darf. Bereits nach dem Rücktritt von Moritz Leuenberger waren im Parlament Karenzfristen diskutiert, aber jeweils als nicht opportun betrachtet worden (vgl. Pa.Iv. 10.511 und Pa.Iv. 18.463). Als heikel gilt die Übernahme von Mandaten in Bereichen, in denen ein Regierungsmitglied im Rahmen seiner bundesrätlichen Tätigkeit Kontakte pflegte. Stein des Anstosses der so genannten «Lex Leuenberger», die mit einer der beiden parlamentarischen Initiativen hätte eingeführt werden sollen, war, dass der Ex-Magistrat sich als ehemaliger Vorsteher des UVEK in den Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia wählen liess, eines Unternehmens also, das Bundesaufträge ausführt.
Die zweite Karriere nach dem Bundesrat begann für Doris Leuthard, die vor ihrem Rücktritt ebenfalls dem UVEK vorgestanden hatte, mit zwei insofern eher unbedenklichen, wenn auch sehr rasch nach dem Rücktritt angenommenen Mandaten bei Coop und Bell Food. Zu reden gab dann aber vor allem ihre Ende November 2019 gemachte Ankündigung, per April 2020 für ein Verwaltungsratsmandat für Stadler Rail kandidieren zu wollen. In den meisten Kommentaren wurde diese fast eineinhalbjährige Karenzfrist als genügend lange betrachtet. Die Wirtschaft brauche Altbundesräte, genauso wie die Politik von der Sichtweise von Topmanagern profitieren würde, kommentierte etwa die NZZ. Eine 56-jährige Frau mit viel Wissen und Erfahrung solle dieses in ein Unternehmen einbringen dürfen, urteilte die Aargauer Zeitung; eine «zweite Berufskarriere» müsse möglich sein. Der Tages-Anzeiger bezeichnete den Entscheid Leuthards hingegen als «irritierend», es fehle der ehemaligen Magistratin «an der nötigen Sensibilität». Auch aus der Politik wurde Kritik laut: Balthasar Glättli (gp, ZH) dachte im Tages-Anzeiger laut über einen neuerlichen Vorstoss nach und Barbara Steinemann (svp, ZH) sprach in der gleichen Zeitung von einem «unschönen Wechsel» und mangelndem «Fingerspitzengefühl». Der Chef der Stadler Rail, der ehemalige Nationalrat Peter Spuhler, gab im Sonntagsblick zu Protokoll, dass das Mandat von Doris Leuthard «zum Wohle des Steuerzahlers» sei. Die CHF 90'000 Honorar für das Verwaltungsratsmandat werde von ihrer Bundesratspension abgezogen. Es sei sinnvoller, wenn Bundesrätinnen und Bundesräte sich für den Werkplatz Schweiz einsetzen würden, statt einfach ihre Pension zu erhalten.

Leuthard und zweite Karriere nach Bundesrat
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Die SGG ergriff im Berichtsjahr neue Massnahmen, um der 2015 mittels eines Wettbewerbs auserkorenen inoffiziellen Nationalhymne weiteren Schub zu verleihen. So sei der Text nochmals in allen Landessprachen leicht überarbeitet worden und es seien erneut sämtliche Veranstalter von 1.-August-Feiern gebeten worden, den Hymnen-Vorschlag der SGG ins Festprogramm aufzunehmen. Die grösste Aufmerksamkeit erregte jedoch die Gründung eines Komitees mit vielen prominenten Befürworterinnen und Befürwortern der neuen Hymne. Im 70-köpfigen Gremium befanden sich neben Persönlichkeiten aus Kultur, Wirtschaft und Sport auch die drei Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss, Ruth Metzler und Eveline Widmer-Schlumpf sowie Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger. Der ehemalige SP-Bundesrat Leuenberger gestand auf der SGG-Webseite, dass er beim Singen der offiziellen Hymne am Schluss oft nur noch die Lippen bewegt habe, weil er die «schwülstigen Teile» nicht habe auswendig lernen wollen. Und die ehemalige CVP-Magistratin Ruth Metzler bekannte sich zur neuen Hymne, weil diese vielsagender sei als die offizielle Landeshymne und der Vielfalt der Schweiz «ausgezeichnet Rechnung trägt». So habe sie die Hymne der SGG an der letztjährigen 1. August-Feier auf dem Rütli mit «grosser Freude und Überzeugung gesungen». SGG-Geschäftsführer Lukas Niederberger sagte im St. Galler Tagblatt, dass es der SGG nicht darum ginge, den neuen Text möglichst rasch zur neuen offiziellen Hymne zu machen. Vielmehr solle damit eine Diskussion angeregt werden, was eine Hymne beinhalten sollte und «welche Werte uns heute und morgen leiten sollten».

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Ein Bestandteil der zeitweise ideologisch aufgeladenen Geschichtsdebatte im Jahr der Staatsjubiläen war die Diskussion um die Geburtsstunde der Schweizer Neutralität. Hob die nationalkonservative Rechte auf der einen Seite diesbezüglich die Bedeutung der Schlacht von Marignano 1315 hervor, zeichneten auf der anderen Seite vor allem Historikerinnen und Historiker ein differenzierteres Bild: Eine an singulären Ereignissen festgemachte Geburtsstunde der Schweizer Neutralität sei historisch schwer zu begründen.
An einem Historikerkongress an der Universität Lausanne Anfang Juni wurde der Wiener Kongress 1815 als wichtige und gut dokumentierte Etappe in der Entwicklung der Neutralität der Schweiz diskutiert. Betont wurde hier, dass die von den Siegern über Napoleon ausgesprochene, völkerrechtliche Anerkennung der Schweizer Neutralität eher oktroyiert als errungen worden war. Hervorgehoben wurden freilich die Leistungen des Genfer Unterhändlers Charles Pictet de Rochemont, der den damals ziemlich ramponierten Ruf der Eidgenossenschaft auch dank guten Beziehungen und diplomatischem Geschick vergessen machen konnte. Einig waren sich die meisten Historiker und Historikerinnen freilich auch darüber, dass die Idee der Neutralität schon vorher bestanden hatte, dass sie sich aber vor allem nach dem Wiener Kongress überaus rasch ins kollektive Schweizer Bewusstsein brannte – damals allerdings eher von den Liberalen als von den Konservativen hochgehalten wurde.
Im Gegensatz zu den Schlachtenjubiläen (Morgarten und Marignano) wurde dem Wiener Kongress weniger Aufmerksamkeit zu teil. Bereits 2014 hatte sich der Bundesrat explizit für Zurückhaltung des Bundes bei historischen Erinnerungsfeiern ausgesprochen. Interessierte konnten sich immerhin im Musée national suisse in Prangins über die Neugestaltung der Schweiz von Napoleon bis zum Wiener Kongress – so der Titel der Ausstellung – über den historischen Kontext informieren.
Neben dem im Rahmen dieser Ausstellung stattfindenden, erwähnten Historikerkongress fand ein vom Regierungsrat des Kantons Zürich organisierter Festakt zum Jubiläum von 1815 mediale Aufmerksamkeit. Mit ein Grund dafür war, dass der ehemalige Bundesrat Moritz Leuenberger (sp) eine Festrede hielt. In seinem im Tages-Anzeiger abgedruckten Vortrag betonte der ehemalige Magistrat, dass die Schweiz wie jedes andere Land weder autonom noch autark handeln könne, sondern grosse politische Probleme nur global gelöst werden könnten. Vor 200 Jahren sei eine Schweiz als Resultat verschiedenster Interessen innerhalb und ausserhalb der Eidgenossenschaft entstanden und es gelte heute, die inneren Interessen so ins Gleichgewicht zu bringen, dass die Schweiz auch eine globale Verantwortung übernehmen könne. Die Rede provozierte einige, teilweise hämische Kommentare in der Weltwoche.

Wiener Kongress

Eine Debatte innerhalb der Bundeshausfraktion löste das Verwaltungsratsmandat von Ex-Bundesrat Moritz Leuenberger der Baufirma Implenia aus. Als Verkehrsminister hatte Leuenberger die NEAT zu betreuen, an deren Erstellung die Implenia massgeblichen Anteil hatte. Während dem Ex-Magistraten auf der einen Seite mangelndes Fingerspitzengefühl, mangelnde Sensibilität und sogar Unanständigkeit vorgeworfen wurde, wollte sich die andere Seite nicht in die persönlichen Angelegenheiten des Ex-Ministers einmischen. Die Fraktion beschloss schliesslich Leuenberger zu rügen und ihn zu einem Verzicht aufzufordern.

SP-Fraktion rügt alt Bundesrat Leuenberger für Annahme eines VR-Mandat bei Implenia