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  • Müller, Thomas (svp/udc, SG) NR/CN

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Die Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder gaben stets Anlass zu Diskussionen. Seit der Änderung des Parlamentsgesetzes 2002 müssen Parlamentsmitglieder bei Amtsantritt alle ihre beruflichen Tätigkeiten, die Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien und Beiräten oder ihre Beratungs- und Expertentätigkeiten offenlegen. Das Register dieser Interessenbindungen wird von den Parlamentsdiensten geführt, nachgetragen und veröffentlicht. Zwar werden also die Mandate ausgewiesen, darüber welche Mandate in welchem Umfang bezahlt werden, herrscht aber wenig bis keine Transparenz und verschiedene Anläufe, dies zu ändern, waren in der Vergangenheit jeweils gescheitert.

Allerdings schien der gesellschaftliche Druck diesbezüglich 2019 zu wachsen. Im «Ämtlisammeln» seien die Bundespolitiker emsig wie Bienen, kritisierte etwa der «Blick» die über 2'000 Interessenbindungen der 246 Parlamentsmitglieder. Darunter befänden sich auch zahlreiche «gut bezahlte Pöstchen». SP-Nationalrätin Mattea Meyer (sp, ZH) wolle dies mit einer parlamentarischen Initiative ändern. Um finanzielle und politische Interessen durch lukrative Mandate nicht zu vermischen – der «Blick» zitierte die Nationalrätin mit den Worten «das geht in manchen Fällen Richtung Käuflichkeit und Korruption» – fordere Meyer einen «Lohndeckel für Ämtlisammler», lobte die Zeitung. Einnahmen aus solchen Mandaten dürften laut der Forderung nicht höher sein als die Entschädigung für die Parlamentsarbeit.

Das Thema Transparenz war freilich nicht nur ein linkes, sondern auch ein rechtes Anliegen. Auch Peter Keller (svp, NW) kommentierte in der «Weltwoche», dass Zusatzbezüge offengelegt werden müssten. Das Parlament sei verseucht, weil sich ein «Söldnerwesen» ausbreite: «Gewählte Volksvertreter sind in Wahrheit als bezahlte Lobbyisten, Pöstli-Jäger und Verbandsfunktionäre unterwegs», so der Nationalrat. Auslöser für den Beitrag von Keller war eine Untersuchung der «Weltwoche», die der Frage nach der Käuflichkeit von Politikerinnen und Politikern nachging. Parlamentsmitglieder würden bis zu 30 Mandate anhäufen und sich dafür stattlich bezahlen lassen. «Topverdiener» würden wohl gegen eine Million Franken verdienen, rechnete das Wochenblatt vor. Ähnliche Zahlen präsentierte Cédric Wermuth (sp, AG) in seinem von ihm veranlassten «Lobby-Report», in dem zwei Journalisten auflisteten, wie viel Geld die Finanz- und Versicherungsbranche an Politikerinnen und Politiker bezahlten. Die Vergütung dieser rund 200 untersuchten Mandate – knapp zehn Prozent aller Mandate im Parlament – schätzten sie auf rund CHF 6.5 Mio. – eine Zahl, die in den Medien einiges Echo fand. Beide Untersuchungen zeigten freilich vor allem, wie schwierig es ist, verlässliche Zahlen zu erhalten, die ohne Transparenz lediglich Schätzungen sein können.

Diskutiert wurde zudem die Idee einer Volksinitiative, mit der die Transparenz von Nebeneinkünften gefordert wurde. Ein ähnliches Begehren war bereits 2011 lanciert worden, letztlich aber an der Unterschriftenhürde gescheitert. Einer der damals federführenden Initianten, Lukas Reimann (svp, SG), gab dem «Sonntags-Blick» zu Protokoll, dass es in den letzten Jahren noch «viel schlimmer» geworden sei. Es sei offensichtlich, dass «etliche» Parlamentsmitglieder «im Interesse ihrer Geldgeber stimmten». Damals wie heute mit im Komitee sass auch Aline Trede (gp, BE). Es gebe zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die «ein Nebenamt bei einer Krankenkasse haben und munter das Gesundheitswesen prägen», so die Nationalrätin ebenfalls im Sonntags-Blick. Wer sich nicht an die Offenlegungspflicht halte oder betrüge, solle aus den Kommissionen verbannt werden, so die Forderung der Initiative, für die allerdings bis Ende 2019 die Unterschriftensammlung nicht gestartet worden war.

Kurz vor den eidgenössischen Wahlen lancierte auch Regula Rytz (gp, BE) einen in den Medien aufgenommenen Vorstoss in Form einer parlamentarischen Initiative, der sich den Europarat zum Vorbild nahm. Dort müssen alle Einnahmen über € 200 mit Herkunft angegeben werden. Dieser Regelung unterwarfen sich aktuell zehn der zwölf Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier, die im Parlament des Europarates sitzen. Alfred Heer (svp, ZH), einer dieser zehn, glaubte allerdings nicht an den Nutzen dieser Transparenz. Die Angaben würden nicht überprüft und es könnten beliebige Erträge angegeben werden. Thomas Müller (svp, SG), neben Hannes Germann (svp, SH) einer der beiden Parlamentarier, die sich als Mitglied der Delegation den Regeln nicht unterwerfen wollten, befand in der Aargauer Zeitung, dass auch Politiker «Anspruch auf Privatsphäre» hätten. Was er verdiene, gehe niemanden etwas an. Hannes Germann warnte, dass die angestrebte Regelung in der Schweiz viele Leute abschrecken könnte, ein Parlamentsmandat zu übernehmen, weil sie in einem Milizsystem ja auf Einkünfte neben den Parlamentarierentschädigungen angewiesen seien.

Transparenz bei der Bezahlung von Mandaten von Parlamentsmitgliedern
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Das in der NZZ prominent platzierte, aber auch von anderen Medien aufgenommene Parlamentarierrating 2018, das von der Forschungsstelle Sotomo aufgrund des Abstimmungsverhaltens im National- und Ständerat berechnet wird, zeigte seit der letzten Ausgabe 2017 nur wenig Veränderungen hinsichtlich Positionierung der Parteien. Noch immer war eine deutliche Trennung der einzelnen Fraktionen im Nationalrat zu beobachten, mit Ausnahme der SP und der Grünen sowie der CVP und der BDP, bei denen sich die Positionierungen einzelner Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf einer Skala von -10 (ganz links) und +10 (ganz rechts) teilweise überlappten. Die Extrempole des Nationalrats wurden von Fraktionsmitgliedern der SP- bzw. der SVP eingenommen: Silvia Schenker (sp, BS; -10.0) sowie Luzi Stamm (svp, AG; 10.0) und Toni Brunner (svp, SG; 10.0) besetzten die Skalengrenzen. Das Spektrum der SP-Fraktion reichte von dieser Extremposition bis -8.5. Dieser «rechte Flügel» der Sozialdemokraten wurde vom neu in den Nationalrat nachgerückten Adrian Wüthrich (sp, BE) besetzt. Die Spannweite der Grünen reichte von -9.5 (Regula Rytz; gp, BE) bis -8.6 (Bastien Girod; gp, ZH). Im Schnitt waren die Mitglieder der SP-Fraktion erneut etwas linker positioniert als jene der GP-Fraktion. Das war zwischen 1995 und 2011 umgekehrt. Zwischen dem links-grünen Pol und der Mitte tat sich eine ziemliche Lücke auf. Die beiden der CVP-Fraktion angehörenden EVP-Mitglieder Marianne Streiff-Feller (evp, BE) und Niklaus Gugger (evp, ZH), der Ende 2017 in den Nationalrat nachgerutscht war, waren mit ihren Werten von -4.1 bzw. -3.7 zwar deutlich am linken Fraktionsrand angesiedelt, damit aber noch immer mehr als vier Skalenpunkte von SP und GP entfernt positioniert. Immer noch links der Mitte reihte sich anschliessend die GLP-Fraktion ein, die sich erneut als sehr homogen präsentierte (-3.3 bis -3.0). Die CVP- und die BDP-Fraktion überlappten sich ebenfalls. Bei beiden kam dabei der rechte Rand genau bei der Position 0 zu liegen; bei der BDP wurde dieser von Hans Grunder (bdp, BE) und bei der CVP von Daniel Fässler (cvp, AI), Gerhard Pfister (cvp, ZG) und Fabio Regazzi (cvp, TI) besetzt. Den linken Rand besetzten bei der CVP Kathy Riklin (cvp, ZH: -1.5) und bei der BDP Rosmarie Quadranti (bdp, ZH: -1.9). Auch auf der rechten Ratsseite klaffte eine Lücke. Der Abstand zwischen der FDP, deren Spektrum sich zwischen 1.0 (Christa Markwalder; fdp, BE) und 3.4 (Walter Müller; fdp, SG) aufspannte und der SVP, deren linker Pol bei 7.4 zu liegen kam (Jean-Pierre Grin, svp, VD) betrug ebenfalls 4 Skalenpunkte.

In der NZZ wurden auch die Positionen einzelner Parlamentsmitglieder diskutiert, die sich über die Jahre stark verändert hatten. So hatte etwa Thomas Müller (svp, SG) laut der Auswertung einen Sprung auf der Skala von 1.5 nach 9.5. gemacht. Müller war 2006 als CVP-Politiker gewählt worden und hatte 2011 in die SVP gewechselt, wo er dann mit den Jahren einen eigentlichen Rechtsrutsch vollzog. Die Gegenrichtung hatte Gerhard Pfister eingenommen, der von einer rechten Position (4.0) genau in die Mitte (0) gerückt war. Dies sei erst nach seiner Übernahme des CVP-Präsidiums passiert, was belege, so die NZZ, dass Pfister die CVP nicht nach rechts gezogen, sondern den rechten Flügel in die Partei integriert habe.

Im Ständerat waren die Lücken zwischen den Fraktionen geringer. Zwischen dem am weitesten «rechts» stehenden SP-Ständerat Daniel Jositsch (sp, ZH: -5.6) und der am weitesten «links» positionierten CVP-Ständerätin Anne Seydoux-Christe (JU) lagen knapp 2 Skalenpunkte. Mit Raphaël Comte (fdp, NE) fand sich gar ein FDP-Ständerat an dieser Position (-3.8). Allerdings war Comte damit relativ weit von seiner restlichen Ständeratsfraktion entfernt, bei der Philipp Müller (fdp, AG) bei 3.6 den rechten Rand einnahm. Auch hier war der Skalenabstand zur SVP, deren Spektrum sich zwischen den beiden Schwyzer Ständeräten, Alex Kuprecht (6.9) und Peter Föhn (10.0) erstreckte, mit 3.3 Punkten kleiner als im Nationalrat.

Nationalratsrating

Der Nationalrat behandelte den Voranschlag 2019 in der Wintersession 2018 als Erstrat. Die Mehrheit der FK-NR hatte entschieden, die Ausgaben im Voranschlag gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag um 60 Mio. zu reduzieren. Den grössten Teil dieser Differenz wollte die Kommission durch Kürzungen in der Höhe von CHF 45 Mio. bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge erzielen; diese Einsparungen könnten erreicht werden, wenn die aktuelle, sinkende Zahl an Asylgesuchen berücksichtigt werde, erklärte die Kommission. Zusätzliche Finanzierung sah die Kommission für das Grenzwachtkorps vor, das mit CHF 2.8 Mio. 44 neue Stellen finanzieren sollte; dieser Betrag sollte jedoch departementsübergreifend beim Personal kompensiert werden.
Daneben lagen 54 Minderheitsanträge vor, von denen die meisten von der SVP- und der SP-Fraktion stammten und nur vereinzelte erfolgreich waren. Die Stossrichtung dieser Anträge widerspiegelt sich deutlich in den Voten der Fraktionssprechenden in der allgemeinen Debatte: Während Franz Grüter (svp, LU) für die SVP «zur Vorsicht im Umgang mit den Staatsfinanzen» mahnte und wie zahlreiche weitere Votantinnen und Votanten der bürgerlichen Parteien den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum des Bundes hervorhob, erachtete Samuel Bendahan (sp, VD) als Vertreter der SP-Fraktion die aktuelle Situation als Chance für Investitionen in die Zukunft.
Der Nationalrat behandelte den Voranschlag 2019 in sechs Blöcken. Die SVP bemühte sich mit ihren Minderheitsanträgen zum Beispiel um Kürzungen oder zumindest um einen Verzicht auf Erhöhungen bei den Personalkosten, bei Beratung und Auftragsforschung über alle Departemente hinweg, beim Bundesamt für Energie, beim Generalsekretariat des VBS, beim Bundesamt für Kultur oder beim BFS. Nach dem starken Anstieg in den letzten Jahren brauche es zudem eine «massvolle Dämpfung» durch eine Plafonierung der Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit, beim EDA und bei der Entwicklungshilfe, erklärte Peter Keller (svp, NW). Zudem wurde eine vollständige Streichung des Aufwands des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann gefordert. Alle aufgezählten Anträge wurden abgelehnt.
Die Mitglieder der SP-Fraktion beantragten in ihren Minderheitsanträgen, auf die Querschnittskürzungen beim Sach- und Betriebsaufwand, welche die Mehrheit der FK-NR vorgeschlagen hatte, zu verzichten. Weitere Anträge auf zusätzliche Finanzierung oder auf einen Verzicht auf Reduktion wurden unter anderem im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, beim Funktionsaufwand des Gleichstellungsbüros, beim BSV-Globalbudget oder beim Verteidigungsbudget gestellt. Philipp Hadorn (sp, SO) beantragte, die Zahlen für die Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene auf die neue Formel des SEM zu stützten, anstatt die aktuellen Zahlen des laufenden Jahres zu verwenden. Bereits in der Debatte zum Voranschlag 2017 hatte die FK-NR darauf verzichtet, die neu entwickelten Kennzahlen zu verwenden. Schliesslich beantragte eine Minderheit Meyer (sp, ZH), die zusätzlichen Stellen für das Grenzwachtkorps ohne Kürzungen bei anderen Departementen zu verwirklichen. Auch diese Anträge scheiterten allesamt. Erfolgreich waren die Anträge der SP hingegen bezüglich Bildung und Forschung. Hier reichte die SP-Fraktion acht Anträge ein, mit denen das Budget in Übereinstimmung mit dem Mitbericht der WBK-NR wieder dem Niveau der BFI-Botschaft 2017-2020 angepasst werden sollte. Umstritten war dabei vor allem die Frage, ob diese neuen Beträge in Übereinstimmung mit der Motion Dittli (fdp, UR; Mo. 16.3705) teuerungsbereinigt seien, wie Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) argumentierte, oder ob dadurch die Teuerungsbereinigung, die departementsübergreifend vorgenommen worden war, im Bildungsbereich wieder rückgängig gemacht werde, wie Finanzminister Maurer beteuerte. Bis auf einen wurden alle Anträge betreffend das WBF angenommen.
Anträge erfolgten auch durch Mitglieder der übrigen Fraktionen, auch sie waren jedoch grösstenteils erfolglos. Angenommen wurde jedoch ein Minderheitsantrag Bigler (fdp, ZH), der den Funktionsaufwand der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) verglichen mit dem bundesrätlichen Vorschlag um CHF 1.97 Mio. kürzen wollte. Der Bundesrat hatte den Funktionsaufwand um 10 Prozent aufgestockt, damit die EFK ihren Personalbestand um 10 Vollzeitstellen ausbauen kann. Die EFK ist laut Finanzkontrollgesetz das oberste Aufsichtsorgan des Bundes und überwacht unter anderem die finanzielle Führung der Bundesverwaltung. Sie sei mit den Untersuchungen und Prüfungen unter anderem bezüglich der Bürgschaften für Hochseeschiffe, der Ruag und dem Mandat der Finanzdelegation zur Governance der Arbeitslosenversicherung überlastet, hatte die EFK erklärt. Der Antragssteller warf diesbezüglich jedoch die Frage auf, ob man wirklich eine «eigentliche Überwachungsbehörde» wolle. Mit dem bisherigen Personalbestand sei ein «priorisiertes Controlling» durchaus möglich, zumal es der EFK – mit Verweis auf die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III und zur Debatte zu den Waffenexporten – bereits jetzt möglich sei, «kaum gesetzeskonforme Stellungnahmen zu politischen Geschäften abzugeben». Albert Vitali (fdp, LU) betonte als Vizepräsident der Finanzdelegation (FinDel) die einstimmige Unterstützung Letzterer für den Antrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle auf mehr Ressourcen für ihre Kontrolltätigkeit. Diskussionen zum Rollenverständnis und zur Kommunikation der EFK seien nicht im Rahmen der Budgetdebatte vorzunehmen; die FinDel werde dies mit der EFK in Kürze diskutieren. Mit 111 zu 77 Stimmen setzten sich die SVP-Fraktion, Mehrheiten der FDP- und der CVP-Fraktion sowie ein Mitglied der BDP-Fraktion durch und verwarfen die Erhöhung.
Erfolgreich war auch ein Antrag Gschwind (cvp, JU) für eine Erhöhung des Bundesbeitrags für das Alpine Museum Schweiz 2019 sowie in den Finanzplanjahren. In der Antwort auf die Interpellation Engler (cvp, GR; Ip. 18.3543) habe der Bundesrat die Bedeutung des Museums anerkannt, argumentierte Gschwind. Nun solle die Vernetzungsarbeit nicht nur mit CHF 250'000, sondern zusätzlich mit CHF 530'000 unterstützt werden.

«Mit dem Budget werden die Finanzen gesteuert», betonte Heinz Siegenthaler (bdp, BE) im Rahmen der Budgetdebatte. Dass dies nicht ausschliesslich der Fall ist, liegt am neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB), das die Steuerung der Verwaltungseinheiten durch eine Kombination aus Globalbudgets und Leistungsinformationen im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplans erlaubt. So erfreuten sich die Sollwerte, die im Rahmen der Planungsgrössen im Voranschlag festgelegt werden können, in betreffendem Jahr grosser Beliebtheit. Die Mehrheit der Finanzkommission schlug vor, als neues Ziel für die Bundeskanzlei eine Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen festzulegen. Die Bundeskanzlei solle diese Kommissionen anhand der Kriterien «ausgewiesene Notwendigkeit» und «effektiv nachgewiesene Subsidiarität» beurteilen und ihre Anzahl im nächsten Jahr um mindestens 10 Prozent reduzieren. Allgemein kritisierte Heinz Siegenthaler dieses Vorgehen deutlich: Verwaltungsakte seien nicht Aufgabe der Finanzpolitik, erklärte er. In diesem Falle komme hinzu, dass die Bundeskanzlei – wie auch Finanzminister Maurer betonte – diesbezüglich gar keine Entscheidungskompetenz habe und dieses Ziel daher gar nicht erreichen könne. Dennoch folgte der Nationalrat dem Mehrheitsantrag und stimmte der Sollgrösse mit 106 zu 88 Stimmen gegen den Widerstand von SP, Grünen, BDP und der Mehrheit der CVP zu.
Ebenso umstritten war die Frage, ob die durchgeführten Personalbeurteilungen in der Bundesverwaltung zukünftig als Sollwert einer Normalverteilung folgen müssen, wie es die FK-NR forderte. Thomas Weibel (glp, ZH) erklärte das Anliegen zwar für unterstützungswürdig, kritisierte aber die «Hauruck-Übung» der Kommission. Barbara Gysi (sp, SG) kritisierte die «komische Forderung», gemäss der man gleich viele schlechte wie gute Mitarbeitende haben müsse. Auch hier waren die Proteste jedoch nicht von Erfolg gekrönt, mit 118 zu 76 Stimmen stimmte der Nationalrat dem Mehrheitsantrag der Kommission zu.
Schliesslich schlug die Finanzkommission mit 16 zu 8 Stimmen (bei 1 Enthaltung) vor, es dem SEM als Ziel aufzuerlegen, bis zum 31. Dezember 2020 ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea abzuschliessen. Während Kommissionssprecher Thomas Müller (svp, SG) die Meinung vertrat, man müsse – wie im Fussball – mit einer «klaren Zielsetzung in den Match gehen», um zu gewinnen, hielt Alois Gmür (cvp, SZ) im Namen der Minderheit fest, dass dieses Ziel «völlig aus der Luft gegriffen» sei. Eritrea habe noch mit keinem Land ein solches Abkommen abgeschlossen. Zudem sei nicht klar, welche Konsequenzen ein Nichterreichen des Ziels habe. Mit 99 zu 92 Stimmen setzten sich die geschlossen stimmenden SVP- und FDP-Fraktionen mit Unterstützung je eines Mitglieds der CVP und der BDP auch hier durch.
Doch nicht nur die bürgerliche Mehrheit der FK-NR, auch Mitglieder der SP-Fraktion beabsichtigten die Nutzung des Instruments der Sollwerte: Eine Minderheit Kiener Nellen (sp, BE) wollte die eidgenössische Steuerverwaltung über die Planungsgrössen in zwei Anträgen dazu verpflichten, sowohl für die Verrechnungssteuer als auch für die Mehrwertsteuer mehr Steuerinspektionen vor Ort vorzunehmen. Beide Anträge fanden jedoch nur bei den Mitgliedern der SP, der Grünen und der EVP Unterstützung.

Nach dreitägiger Debatte verabschiedete die grosse Kammer den Voranschlag 2019 mit 126 zu 60 Stimmen (bei 7 Enthaltungen). Wie bereits im Jahr zuvor lehnte die Mehrheit der SVP-Fraktion das Budget ab. Der Voranschlag beinhaltete in dieser Version einen Überschuss von CHF 1.209 Mrd. und einen strukturellen Überschuss von 915 Mio., wies also um CHF 54 Mio. höhere Ausgaben auf als die Version des Bundesrates und um CHF 121 Mio. höhere als die Version der FK-NR.

Voranschlag 2019 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 (BRG 18.041)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht
Dossier: Bundeshaushalt 2019: Voranschlag und Staatsrechnung

Mit acht Differenzen kam der Voranschlag 2018 schliesslich in die Einigungskonferenz. Hier setzte sich die Version des Nationalrats beim umstrittensten Punkt knapp mit 14 zu 12 Stimmen durch: Die durch die Ablehnung der Altersreform 2020 frei gewordenen CHF 442 Mio. sollen der AHV zugute kommen, allerdings muss der Betrag auf CHF 370 Mio. reduziert werden, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. In den übrigen, finanziell weniger gewichtigen Punkten folgte die Einigungskonferenz dem Ständerat.
In der Ständeratsdebatte betonte die Präsidentin der FK-SR, Anita Fetz (sp, BS), dass sich der Ständerat über die gesamte Budgetdebatte mehrheitlich durchgesetzt habe – ausser bei den AHV-Millionen. Da sie in der Debatte für alle drei diskutierten Varianten – Einzahlung in die AHV, in den BIF und Verwendung zum Schuldenabbau – Vor- und Nachteile gehört habe, bat sie die Ständekammer, „auf der institutionellen Ebene nicht die gleichen Machtspiele [zu] machen [...] wie unser Schwesterrat“ und entsprechend den Entscheid der Einigungskonferenz anzunehmen. Dagegen sprach sich eine Minderheit Müller (fdp, AG) aus. Die CHF 370 Mio. seien „angesichts des effektiven Finanzbedarfs der AHV [...] eine Placebomassnahme“, und da die gesetzliche Grundlage dazu innert kürzester Zeit und ohne Vernehmlassung geschaffen werden müsste, stünde der Voranschlag auf unsicherem Boden. Dieser Minderheit folgte der Ständerat mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen und lehnte damit den Vorschlag der Einigungskonferenz ab.
„Der Ständerat hat das gemacht, was wir letztes Jahr mit dem Voranschlag gemacht haben. Die Welt dreht sich weiter“, kommentierte Thomas Müller (svp, SG) die ständerätliche Entscheidung in der abschliessenden Nationalratsdebatte.
Somit wurde für die noch offenen Positionen der jeweils tiefere Betrag der beiden Räte aus der dritten Beratungsrunde für den definitiven Voranschlag übernommen. Folglich flossen die CHF 442 Mio. in den Schuldenabbau, AHV und BIF erhielten keine zusätzlichen Gelder. Die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge wurde um CHF 41 Mio. reduziert und folgte somit bereits nicht mehr der 2016 neu geschaffenen Schätzmethode des SEM. Bei der Zollverwaltung wurden keine 30 neuen Stellen für das Grenzwachtkorps geschaffen, die aufgrund des Stellenplafonds andernorts hätten kompensiert werden müssen. Der Betrag für die höhere Schulbildung wurde auf dem bundesrätlichen Vorschlag, der Sollwert bei der Bedarfsplanung auf 2 Prozent belassen und die Gelder der Stiftung Schweizerische Theatersammlung sowie die Entschädigungen an 17 Einsatzbetriebe des Zivildienstes wurden nicht gestrichen. Insgesamt änderte das Parlament damit den bundesrätlichen Vorschlag auf 15 Positionen. Dadurch umfasste der Voranschlag 2018 budgetierte Ausgaben von CHF 71.027 Mrd. und budgetierte Einnahmen von CHF 71.322 Mrd., was einem Überschuss von CHF 295 Mio. und einem strukturellen Überschuss von CHF 437 Mio. entspricht.

Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (BRG 17.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2018: Voranschlag und Staatsrechnung

Das Parlament hatte sich in der Frühjahrssession erneut mit einer Vielzahl von Ideen zum Service public zu beschäftigen, die allesamt im Nachgang zum historisch knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung lanciert worden waren. Im Rahmen dieser Beratungen lehnte das Parlament einige Vorstösse zum Service public ab. Dabei handelte es sich zum einen um eine parlamentarische Initiative Müller (svp, SG), welche die SRG-Konzessionsvergabe durch das Parlament bezwecken wollte. Ebenso stellte sich die grosse Kammer gegen ein ähnliches, moderateres Anliegen ihrer eigenen KVF-NR, das den Einfluss des Parlaments durch eine duale Konzessionskompetenz mit dem Bundesrat stärken wollte. Mit knappen 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hatte die KVF-NR im Sommer 2016 durch die Lancierung der Motion vorgeschlagen, eine Rahmenkonzession zu schaffen, die der Bundesrat zwar erarbeiten würde, die aber zusätzlich durch das Parlament in Form eines einfachen Bundesbeschlusses genehmigt werden müsste. Die Erteilung einer Betriebskonzession, die sich nach den Bedingungen der Rahmenkonzession ausrichten müsste, verbliebe aber in der bundesrätlichen Kompetenz. Der Nationalrat folgte hingegen einer Kommissionsminderheit aus Mitte-Links und somit den Argumenten von Minderheitssprecher Candinas (cvp, GR), wie er sie im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht ausführte: Der Gestaltungsspielraum des Parlaments durch die Möglichkeit einer RTVG-Revision sei bereits ausreichend, was durch eine Vielzahl von Vorstössen mit der Forderung nach mehr Einflussnahme in die operativen Entscheide der SRG aktuell auch demonstriert werde. Eine solche Entwicklung würde die SRG zum Staatsradio und -fernsehen machen und nur die Erteilung der Konzession durch den Bundesrat sichere die grösstmögliche Unabhängigkeit der öffentlichen Medien. Ferner fürchtete die Kommissionsminderheit aufwändige Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten, was für eine „dynamische Medienbranche“ hinderlich wäre, sowie die Ungleichbehandlung privater Radio- und Fernsehanbieter, die ihre Konzession vom UVEK erhalten würden.
Auch ein Postulat Romano (cvp, TI) hatte keinen Erfolg im Nationalrat (Po. 15.3769). Das Anliegen, das den Bundesrat dazu aufgefordert hätte, zu überprüfen wie das Online-Angebot auf eine Audio- und Videothek begrenzt werden könnte, scheiterte mit knappen 90 zu 95 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ebenfalls keine Zustimmung – diesmal im Ständerat – fand eine weitere Motion der KVF-NR zur Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG.
Andere Vorstösse, namentlich mit den Forderungen nach Plafonierung der Empfangsgebühren, Erhöhung der Gebührenanteile auf 6%, Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde sowie nach intensivierter Zusammenarbeit mit der Schweizer Filmindustrie, überstanden die Frühjahrssession (vorerst).

Durch das Parlament in der FS17 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen

In der Frühjahrssession 2017 folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission und stellte sich gegen die Vergabe der SRG-Konzessionen durch das Parlament. Die aus SVP-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Lorenzo Quadri (lega, TI) bestehende Kommissionsminderheit, die für Annahme der parlamentarischen Initiative Müller (svp, SG) plädierte, fand neben der eigenen Fraktion einzig Unterstützung bei einer Zweidrittelmehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion, womit das Anliegen mit 71 zu 116 Stimmen bei 4 Enthaltungen scheiterte. Ebenfalls keine Mehrheit im Nationalrat fand die Motion seiner eigenen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-NR) mit der Forderung nach einer dualen Konzessionskompetenz.

SRG-Konzession. Neu soll das Parlament zuständig sein (Pa.Iv. 15.457)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mit seiner parlamentarischen Initiative beabsichtigte Thomas Müller (svp, SG), das Parlament anstelle des Bundesrates zur Vergabe der SRG-Konzessionen zu ermächtigen. Die virulent geführte Service-public-Diskussion verlange nach verstärkter demokratischer Legitimation des Auftrags der SRG. Die vorberatende KVF-NR beantragte mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Als Hauptargument gegen das Anliegen brachte die Kommissionsmehrheit die fehlende Realisierbarkeit des Vorhabens an und äusserte ordnungspolitische Bedenken, operative Entscheide betreffend die SRG-Konzessionen alleinig der Legislative zu überlassen. Gleichzeitig zeigte sie sich kompromissbereit und verabschiedete eine Kommissionsmotion, mit der sie eine duale Konzessionskompetenz verankern will.

SRG-Konzession. Neu soll das Parlament zuständig sein (Pa.Iv. 15.457)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die Frage, ob Nationalratssitzungen wegen Fussballspielen unterbrochen werden sollen oder nicht, wird aufgrund der modernen Technik wohl obsolet. Als 2008 und 2010 Spiele der Schweizer Fussballnationalmannschaft mit einer Sitzung der grossen Kammer zusammenfielen, war jeweils im Vorfeld debattiert worden, ob über Mittag gearbeitet werden solle, um dann die Sitzung zugunsten des Fussballs früher zu beenden – Anliegen, die jeweils abgelehnt worden waren. Auch 2016 wurde ein Spiel der Schweiz an der Fussballeuropameisterschaft in Frankreich an einem Mittwoch um 18.00 Uhr angepfiffen, an dem die Sitzung aber normalerweise bis 19.00 Uhr dauert. Anträge, die Sitzung abzukürzen, gab es dieses Mal aber keine. Freilich schaute aber wohl mindestens der halbe Ratssaal während der Debatte das Spiel auf dem eigenen Handy. Darauf schliessen lässt zumindest der protokollierte Hinweis des Kommissionssprechers Thomas Müller (svp, SG) zum Bericht über die Oberaufsicht über den Bau der Neat 2015. Müller wörtlich: „Ich habe alles Verständnis dafür, dass Sie jetzt Fussball schauen: Ich war einmal Präsident des FC St. Gallen und Schweizer Meister. Tun Sie sich also keinen Zwang an“.

Fussball und Politik

Die Neat-Aufsichtsdelegation erstattete dem Parlament im April 2016 Bericht über die Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2015. Im Bericht kam die Aufsichtsdelegation zum Schluss, dass sich die Bau- und Finanzierungsrisiken erneut verkleinert hätten, zudem seien die erwarteten Endkosten wie schon im Vorjahr erneut gesunken. Thomas Müller (svp, SG) stellte als Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) den Bericht im Juni 2016 im Nationalrat vor. Während Müller hauptsächlich über die erwarteten Endkosten und die eben erfolgte Übergabe des Gotthardbasistunnels an die SBB sprach, griff Philipp Hadorn (sp, SO) – notabene Vizepräsident der NAD – im Namen der SP-Fraktion weitere Themen auf: Neben den Herausforderungen bezüglich der Einhaltungen von Arbeitsbedingungen auf den Baustellen und einem Todesfall auf dem Bau, nahm Hadorn Bezug auf eine Diskussion des Ratsbüros, welches eine vorzeitige Einstellung der Neat-Aufsichtsdelegation erwog. Eine vorzeitige Einstellung der Aufsicht sei kurzsichtig und zeuge nicht von grossem Sachverstand, kritisierte Hadorn die Idee. Gerade in der Abschlussphase von Grossprojekten sei die Aufsicht besonders wichtig.
Der Bericht wurde in beiden Kammern zur Kenntnis genommen.

Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahr 2015
Dossier: Oberaufsicht über den Bau der Neat

Im Kanton St. Gallen traten mit Karin Keller-Sutter und Paul Rechsteiner beide amtierenden Vertreter erneut zu den Ständeratswahlen an. Von FDP-Ständerätin Keller-Sutter wurde die Wiederwahl von allen Seiten erwartet, da die ehemalige Regierungsrätin nicht erst seit ihrer glanzvollen Wahl vor vier Jahren als politisches Schwergewicht in ihrer Partei galt. Für den SP-Mann Rechsteiner bahnte sich wie bereits 2011 Konkurrenz aus der CVP und der SVP an, namentlich waren dies Kantonsrat Thomas Ammann und Nationalrat Thomas Müller. Die CVP hatte sich in den letzten Wahlen von ihrer ungeschickten Seite gezeigt, als sie im zweiten Wahlgang mit Michael Hüppi einen weithin unbekannten und entsprechend erfolglosen Kandidaten ins Rennen geschickt hatte. Dem kantonalen Fraktionspräsidenten Thomas Ammann wurden zwar wesentlich bessere Chancen eingeräumt, er konnte jedoch sein mediales Image als blasser Kandidat nie wirklich ablegen. Auf der anderen Seite galt Thomas Müller als aussichtsreichster Herausforderer des Gewerkschaftspräsidenten Rechsteiners. SVP-Präsident Toni Brunner hatte bereits 2011 den Einzug ins „Stöckli“ nur äusserst knapp im zweiten Wahlgang verpasst, weswegen man sich von einem gemässigteren Kandidaten wie Müller viel versprach. Das Kandidatenfeld im Rennen um die beiden Ständeratssitze wurde ergänzt durch Yvonne Gilli (GPS), Margrit Kessler (GLP), Richard Ammann (BDP), Hans Oppliger (EVP) sowie Andreas Graf (Parteifrei SG).
Für Diskussionen in der Wahlkampfberichterstattung sorgte hauptsächlich die Frage der Eignung des CVP-Vertreters Ammann als Kandidat für den Ständerat. Ausgerechnet CVP-Präsident Christophe Darbellay sorgte mit Äusserungen anlässlich eines Interviews mit der Ostschweiz am Sonntag für Irritationen. Darbellay schien von einer möglichen Nichtwahl Ammanns auszugehen, indem er behauptete, dass die Wahl eines CVP-Kandidaten spätestens 2019 gelingen würde. Daraufhin schob er den Namen des amtierenden Regierungsrats Beni Würth nach, was in den Augen vieler einer Diskreditierung Ammanns gleichkam.

Mit einem überragenden Resultat schaffte Karin Keller-Sutter erwartungsgemäss die Wiederwahl bereits im ersten Wahlgang problemlos. Sie konnte 103‘258 Stimmen auf sich vereinen, womit sie das absolute Mehr um mehr als 25‘000 Stimmen übertraf. Hinter ihr folgten Paul Rechsteiner mit 62‘944 Stimmen, Thomas Müller mit 50‘692 Stimmen und – zur grossen Überraschung – Yvonne Gilli mit 19‘191 Stimmen. Thomas Ammann musste sich mit 16‘821 Stimmen und einem enttäuschenden fünften Platz zufrieden geben. Aufgrund dieses äusserst mageren Resultats zog man bei der CVP die Konsequenzen und verzichtete auf ein Antreten im zweiten Wahlgang. Nachdem sich auch Yvonne Gilli und die restlichen Kandidaten auf den hinteren Rängen zurückgezogen hatten, kam es wie schon 2011 zum Duell zwischen SP und SVP, also zwischen Gewerkschaftspräsident Paul Rechsteiner und Nationalrat Thomas Müller. Dem SVP-Mann wurden zwar gute Chancen auf die Sitzeroberung eingeräumt, allerdings wurde ihm vor allem in CVP-Kreisen auch misstrauisch begegnet. Neben der generell harten Rhetorik, mit welcher die St. Galler SVP die restlichen bürgerlichen Parteien über die vergangenen Jahre angegangen war, war hierbei die Vergangenheit Thomas Müllers als CVP-Mitglied wohl mitschuldig. Den Parteiwechsel Müllers von der CVP zur SVP anlässlich der letzten Wahlen wurde ihm in weiten Kreisen übel genommen. Rechsteiner andererseits wurde von der SP geschickt als starker Standesvertreter porträtiert, welcher sich für die St. Galler Interessen stark gemacht habe. Untermauert wurde diese Sichtweise durch prominente bürgerliche Unterstützung, beispielsweise durch die zurückgetretene CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, sowie durch die ihm attestierte gute Zusammenarbeit mit FDP-Ständerätin Keller-Sutter.

Im zweiten Wahlgang bestätigten sich die positiven Vorzeichen für Paul Rechsteiner, welcher mit 70‘250 Stimmen seinen Konkurrenten Thomas Müller (49‘662 Stimmen) klar distanzierte. Wie schon vor vier Jahren konnte der pointiert links politisierende SGB-Präsident damit bis weit ins bürgerliche Lager Stimmen holen. Nach einem erneuten Scheitern dürfte die SVP sich damit trösten, dass sie mit einer stärkeren CVP-Kandidatur in vier Jahren vielleicht doch noch als „lachende Dritte“ einen Sitz im Stöckli erobern könnte.

Kanton St. Gallen -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Der von der CVP beklagte Parteiwechsel ihres Nationalrats Thomas Müller zur SVP löste dort unverhohlene Freude aus, kam diese damit doch zu einem zusätzlich Nationalratsmandat. Der ehemalige Präsident des Fussballclubs St. Gallen gab an, dass er sich in der SVP vor allem aufgrund ihrer Steuerpolitik besser aufgehoben fühle. Auch als Vertreter der neuen Partei schaffte Müller die Wiederwahl in den Nationalrat. Neben Müller liefen 2011 auch der Bündner CVP-Grossrat und ehemalige Pressesprecher von fünf Bundesräten Livio Zanolari sowie der Freiburger CVP-Kantonalpräsident Emanuel Waeber zur SVP über.

Mehrere Personen verlassen die CVP für die FDP

Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers.

Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren

Zum ersten Mal seit 1991 konnte die SVP nicht mehr an Wählerprozenten zulegen. Ihr Wähleranteil brach im Gegenteil gesamtschweizerisch von 28,9% (2007) auf 26,6% ein, was ihr insgesamt 54 Mandate einbrachte. Im Vergleich zu den Wahlen 2007 kam dies einem Minus von acht Sitzen gleich. Allerdings waren der Volkspartei aufgrund der Abspaltung der BDP bereits im Laufe der Legislatur vier Sitze verlustig gegangen (je zwei in Bern und in Graubünden). Aufgrund des Übertritts von Nationalrat Thomas Müller (SG) von der CVP zur SVP hielt die Partei vor den Wahlen also 59 Mandate. Der unmittelbare Sitzverlust betrug somit fünf Sitze. Leicht zulegen konnte die SVP in einigen Westschweizer Kantonen, im Tessin und / oder in jenen Kantonen, in denen die BDP nicht antrat (AR, SH, NW, OW, TI, VS, VD, JU). Ausnahme von diesem Muster bildete Genf wo das Mouvement Citoyens Romand (MCR) einen Teil der Stammwählerschaft der SVP für sich gewinnen konnte. Trotz der Verluste blieb die SVP aber die mit Abstand stärkste Partei im Nationalrat.

Zweitstärkste Partei blieb die SP, die im Vergleich zu 2007 0,8 Prozentpunkte an Wählerinnen und Wählern einbüsste. Mit 18,7% Wähleranteil erzielte sie das drittschlechteste Resultat ihrer Geschichte. Dank Proporzglück konnte die SP aber im Vergleich zu 2007 dennoch drei Sitzgewinne verzeichnen. Dieser Gewinn ist umso eindrücklicher, wenn bedacht wird, dass die Sozialdemokraten im Verlauf der Legislatur zwei Sitze verloren hatten: Der Glarner Sitz ging nach dem Rücktritt von Werner Marti (2009) an die BDP und mit dem Parteiaustritt von Ricardo Lumengo (BE) ging der SP 2010 ein weiterer Sitz verlustig. Im Vergleich zur letzten Session vor den Wahlen konnten sich die Sozialdemokraten also sogar über den Gewinn von fünf Sitzen freuen. Wichtige Wählergewinne konnte die SP insbesondere in den Kantonen Freiburg (+4 Prozentpunkte), Waadt (+ 3,2 Prozentpunkte) und St. Gallen (+2 Prozentpunkte) verbuchen. Allerdings war der Wähleranteil in nicht weniger als 14 Kantonen rückläufig.

Zu den grossen Gewinnerinnen der Nationalratswahlen 2011 gehörten die BDP und die GLP. Beide konnten gesamtschweizerisch jeweils 5,4% der Wählerschaft von sich überzeugen. Die GLP erhielt dabei zwölf und die BDP neun Mandate. Im Vergleich zu 2007 bedeutete dies für beide Parteien den Gewinn von neun Sitzen. Freilich war die BDP aufgrund der Abspaltung von der SVP bereits vor den Wahlen mit fünf Sitzen in der grossen Kammer (je 2 Sitze aus Bern und Graubünden und 1 Sitz aus Glarus) vertreten. Die Gewinne der beiden neuen Mitteparteien gingen auch auf Kosten der beiden traditionellen bürgerlichen Parteien.

Der Wähleranteil der CVP ging gesamtschweizerisch von 14,5% auf 12,3% zurück. Das ist das schlechteste Resultat für die CVP seit der Einführung der Proporzwahlen 1919. Damit einher ging – verglichen mit 2007 – ein Verlust von drei Sitzen. Neu kam die CVP auf 28 Sitze, wobei sie aufgrund des oben erwähnten Parteiwechsels von Thomas Müller unmittelbar vor den Wahlen nur noch über 30 Sitze verfügt hatte.

Die Verluste der FDP hielten sich in Grenzen. Der Wähleranteil von 15,1% war lediglich 0,7 Prozentpunkte tiefer als nach den Wahlen 2007, Verglichen mit den letzten Wahlen verlor die FDP damit einen Sitz und kam neu auf 30 Mandate. Allerdings profitierte der Freisinn von der Fusion mit der LPS (in VS, NE und GE). Dank dieser Fusion konnte sich die FDP vor allem in der Westschweiz verbessern. Im Kanton Neuenburg etablierte sie sich als stärkste Partei. Noch keine Fusion gab es zum Zeitpunkt der Wahlen in den Kantonen Waadt und Basel-Stadt. Trotzdem konnte die FDP auch in diesen Kantonen zulegen. Die LPS büsste in diesen beiden Kantonen hingegen jeweils 2,3 Prozentpunkte ein, konnte damit jedoch ihren Sitz im Kanton Waadt verteidigen. Der Sitz von Fathi Derder wird seit der Fusion 2012 offiziell allerdings der FDP zugerechnet.

Zu den Verlierern der Wahlen 2011 gehörten auch die Grünen. Bei den letzten Wahlen 2007 konnten sie ihren Wähleranteil nicht nur fast verdoppeln, sondern hatten auch viel Proporzglück. Dieses wendete sich 2011 allerdings in Proporzpech. Die GP verlor 1,2 Prozentpunkte und kam neu auf 8,4% Wählerstimmenanteil, was freilich immer noch zweitbestes Resultat in der jungen Geschichte der Grünen Partei darstellt. Allerdings hatten die Grünen den Verlust von fünf Sitzen zu beklagen (neu: 15 Sitze).

Die EVP konnte trotz leichten Wählerverlusten (-0,4 Prozentpunkte, neu: 2%) ihre beiden Mandate in den Kantonen Zürich und Bern halten. Die CSP, die als eigenständige Partei nur in den Kantonen Zürich Freiburg und Wallis angetreten war, musste ihren seit 1991 gehaltenen Freiburger Sitz abgeben. Gesamtschweizerisch kamen die Christlichsozialen noch auf 0,3% Wähleranteil (-0,1 Prozentpunkte). Die CSP-Obwalden zählt sich nicht zur CSP Schweiz.

Die kleinen linken Polparteien, die in vielen Kantonen als Alternative Linke auftraten, konnten den ursprünglichen PdA-Sitz des zurückgetretenen Josef Zysiadis (VD) nicht halten und sind im Nationalrat nicht mehr vertreten. Die gesamtschweizerischen 0,8% Wähleranteil (-0,3 Prozentpunkte; inkl. Sol.) der linken Gruppierungen reichten nicht mehr für einen Sitz. Auch die seit 1991 in der grossen Kammer vertretene EDU musste – obwohl sie ihren Wähleranteil bei 1,3% halten konnte – ihren Sitz abgeben. Am rechten Rand zugelegt hatten dafür zwei regionale Parteien: die LEGA holte im Kanton Tessin 17,5% Wähleranteile (+3,5 Prozentpunkte), was zum Gewinn eines weiteren Sitzes reichte (neu: 2 Sitze) und einer gesamtschweizerischen Stärke von 0,8% entsprach (+0,2 Prozentpunkte). Der in den Kantonen Genf und Waadt antretende Mouvement Citoyens Romand (MCR) kam auf eine nationale Parteienstärke von 0,4% und eroberte in Genf, wo die Bewegung 9,8% der Wählerschaft auf sich vereinen konnte (+7,3 Prozentpunkte), einen Sitz und war somit erstmals im Nationalrat vertreten. Die SD, die ihren Sitz 2007 verloren hatte, konnte diesen mit 0,2% Wählerstimmenanteil nicht zurückerobern (2007: 0,5%). Die kurz vor den Wahlen, aufgrund des Parteiaustritts von Ricardo Lumengo gegründete und nur im Kanton Bern antretende SLB (Sozio-liberale Bewegung) hatte keine Chance, ihren Sitz zu verteidigen.

Der Ausgang der Wahlen wurde in der Presse als Zeichen für ein Ende der Polarisierung und als Stärkung einer neuen Mitte interpretiert. Abhängig von der Zuteilung der Parteien zu den drei Blöcken Rechts (SVP, SD, EDU, Lega, MCR), Mitte (CVP, FDP, GLP, BDP, LPS, EVP, CSP) und Links (SP, GP, AL) können tatsächlich Verschiebungen hin zur Mitte festgestellt werden. Das rechte Lager erzielte 2011 einen Stimmenanteil von 29,3%, was im Vergleich zu 2007 einer Abnahme von 2,1 Prozentpunkten entspricht. Das links-grüne Lager musste im Vergleich zu den letzten nationalen Wahlen einen Rückgang von 2,3 Prozentpunkten in Kauf nehmen (neu: 27,9%). In den letzten 30 Jahren hatte Links-Grün nur 1971 (25,9%) und 1991 (27,5%) noch schlechter abgeschnitten. Die Mitte konnte dank den Gewinnen von BDP und GLP um 4,1 Prozentpunkte zulegen und kam neu auf 40,5% Wähleranteile. Ein Vergleich der drei Sprachregionen zeigt allerdings unterschiedliche Erfolge und Anteile der drei Blöcke. In der Deutschschweiz waren die Verschiebungen markanter als in der gesamten Schweiz (Links: 25,7%, -3 Prozentpunkte; Rechts: 31,1%, -3,7 Prozentpunkte; Mitte: 40,6%, +5,6 Prozentpunkte). In der Westschweiz waren die Verluste von Links (37,1%, -0,8 Prozentpunkte) und die Gewinne der Mitte (38,6%, +0,8 Prozentpunkte) etwas geringer, während das rechte Lager in der französischen Schweiz sogar noch etwas zulegte (22,9%, +0,7 Prozentpunkte). In der italienischsprachigen Schweiz gewannen Rechts (27,2% +4,1 Prozentpunkte) und Links (24,8%, +0,5 Prozentpunkte) und die Mitte verlor sogar sieben Prozentpunkte (44,7%). Zum ersten Mal überhaupt vertrat das rechte Lager im Tessin mehr als einen Viertel der Wählerschaft und wusste die Mitte weniger als die Hälfte der Wählerinnen und Wähler hinter sich.

Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Parteien)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2011 - Übersicht

Einigen Wirbel verursachte im Kanton St. Gallen die BDP, die mit der FDP im März eine Listenverbindung vereinbart, diese aber dann zu Gunsten der GLP wieder aufgekündigt hatte. Dieser Coup, der letztlich nur der GLP weiterhelfen sollte, wurde als Vorbote der Bundesratswahlen kommentiert. Die empörte FDP, welche von einem Vertrauensbruch sprach, trat in der Folge alleine zu den Wahlen an. Von den nur noch 15 eingereichten Listen (2007: 24) verbanden sich die CVP mit der EVP, die SVP mit der EDU und die SP mit den Grünen. Der starke Rückgang an Listen war dem Umstand geschuldet, dass ausser den etablierten Parteien und der neu antretenden BDP keine weiteren Gruppierungen oder Einzelpersonen Listen eingereicht hatten, was 2007 noch in grösserem Umfang der Fall gewesen war. Darüber hinaus gab es nicht mehr derart viele Unterlisten wie vor vier Jahren. Damit lässt sich auch der schweizweit deutlichste Rückgang der Kandidierenden im Vergleich zu den Wahlen 2007 von 231 auf 176 erklären, der mit einem leichten Anstieg der Frauenquote einherging (2007: 32,9%; 2011: 33,5%). Im Vorfeld der Wahlen hatte die Frauenzentrale des Kantons St. Gallen für mehr Frauen in Bern geworben. Die SVP hatte während der Legislatur vom Parteiwechsel von Thomas Müller (ex-cvp) profitiert und war auf Kosten der CVP zu einem sechsten Sitz gekommen. Nicht nur diesen, sondern auch den Sitz des zurücktretenden Theophil Pfister wollte die Volkspartei verteidigen.

Dies gelang der SVP allerdings nicht: sie büsste gleich beide Sitze ein. Der eine ging zurück an die CVP und der andere wurde an die GLP verloren, die bei ihrem zweiten Anlauf im Kanton St. Gallen einen Sitz gewinnen konnte (6%, +2,9 Prozentpunkte). Als GLP-Vertreterin wurde die noch 1995 und 1999 erfolglos für die CVP kandidierende Margrit Kessler gewählt. Um alle sechs Sitze halten zu können, hätte die SVP rund 40% Wählerstimmen erreichen müssen. Im Vergleich zu 2007 (35,8%) verlor sie aber mehr als vier Prozentpunkte (31,5%). Während Thomas Müller wiedergewählt wurde, musste Elmar Bigger seinen Sitz räumen. Die BDP konnte zwar ebenfalls Wähleranteile gewinnen (neu: 3,8%), der kurz von den Wahlen angekündigte Rückzug des Ständerats-Spitzenkandidaten der BDP – gegen ihn war ein Verfahren wegen Verdachts strafbarer Handlungen eröffnet worden – kostete aber zu viele Stimmen. St. Gallen war damit neben Schwyz der einzige Kanton, in dem die SVP mehr Wählerprozente verloren hat als die BDP gewann. Die CVP konnte sich trotz Verlusten (-1,1 Prozentpunkte, 20,3%) über drei Sitze freuen. Für den übergetretenen Müller zog neu Markus Ritter nach Bern. Wählerverluste von 1,3 Prozentpunkten musste auch die FDP verkraften (neu: 12,3%). Sie konnte ihren Sitz allerdings verteidigen. Überraschend um zwei Prozentpunkte zulegen konnte die SP, die 16,7% der St. Gallerinnen und St. Galler für sich gewinnen und damit ihre beiden Sitze verteidigen konnte. Vom Erfolg der SP profitierten auch die Grünen, die ihren Wähleranteil (6,4%) und ihren Sitz halten konnten. Stimmen erhielten zudem die EVP (1,8%, -0,2 Prozentpunkte) und die EDU (1,2%, +0,2 Prozentpunkte). Die SD war nicht mehr angetreten. Da für den als Nationalrat bestätigten und im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählten Paul Rechsteiner (sp) Barbara Gysi nachrutschte, lag der Frauenanteil aus St. Gallen erstmals über 40% (2007: 33,3%). Die Wahlbeteiligung war mit 46,8% gleich hoch wie 2007.

Kanton St.Gallen – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

In Anbetracht der vorangegangenen Erfolge in den Kantonen eher überraschend, konnte die SVP zum ersten Mal seit 1991 bei den Nationalratswahlen nicht mehr zulegen. Statt der erhofften 30% erzielte die Volkspartei 26.6% und büsste damit 2,3 Prozentpunkte an Wählerstimmen ein. Damit blieb sie allerdings die mit Abstand stärkste Fraktion in der grossen Kammer (7,8 Prozentpunkte vor der SP). Trotz des Erfolgs der BDP, die als Abspaltung der SVP auf Anhieb 5,4% Wählerstärke errungen hatte, waren die Verluste der SVP als eher gering einzuschätzen. So legte sie im Vergleich zu 2007 in jenen Kantonen weiter zu, in denen die BDP nicht angetreten war (OW, SH, AR, TI, JU). Ausnahmen waren die Kantone Genf, wo der MCG (MCR) die SVP konkurrenzierte, und Zug. In fast allen der übrigen 15 Kantone (in UR, GL und AI trat die SVP nicht an) verlor die SVP weniger Wählerprozente als die BDP zulegte. Auch für diese Regel finden sich Ausnahmen: in den Kantonen Waadt und Wallis vermochte die SVP ihren Wähleranteil trotz der neuen Konkurrenz zu steigern und in den Kantonen St. Gallen und Neuenburg entsprachen die Verluste der SVP in etwa den Gewinnen der BDP. Nur im Kanton Schwyz verlor die SVP deutlich mehr als die BDP zulegte. In elf Proporz- und zwei Majorzkantonen war die SVP 2011 wählerstärkste Partei (ZH, BE, SZ, ZG, SO, BL, SH, SG, GR, AG. TG, NW), allerdings hielt sie nur noch in Ob- und Nidwalden mehr als 40% des Wähleranteils. Im Kanton Schaffhausen erreichte sie 39.9% und in den Kantonen Schwyz und Thurgau sank sie erstmals seit 1999 wieder unter die 40%-Grenze. In der italienischen Schweiz konnte die SVP im Vergleich zu 2007 zulegen (von 9,6% auf 10,2%). Sie war dort aber immer noch schwächer als in der französischsprachigen Schweiz (20,2%), wo sich die Verluste in Grenzen hielten (2007: 20,9%) und in der Deutschschweiz (29,3%), wo am meisten Stimmenprozente verloren gingen (2007: 32,4%). Der Wählerstimmenrückgang von insgesamt 2,3 Prozentpunkten bedeutete im Vergleich zu 2007 den Verlust von acht Mandaten von einst 62. Vier Sitze waren bereits während der Legislatur 2007 an die BDP (je zwei in Bern und Graubünden) gegangen, wovon anlässlich der Wahlen ein Bündner Sitz zurückerobert werden konnte. Weil mit dem Übertritt des ehemaligen CVP-Manns Thomas Müller die Volkspartei damit unmittelbar vor den Wahlen 59 Mandate hielt, lag die Anzahl der im Wahlkampf verlorenen Mandate also eigentlich bei fünf: In sieben Kantonen musste die Volkspartei je einen Sitz abgeben (ZH, LU, SZ, OW, SG, VD, JU), in den Kantonen Nidwalden und Tessin konnte sie je einen dazugewinnen. Neu verfügte die SVP damit noch über 54 Sitze.

Wahlkampf und Resultate der SVP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Das Ziel eines Wähleranteils von 17% wurde bei den Wahlen für den Nationalrat deutlich verfehlt. Die CVP schrieb 2,2 Prozentpunkte Verlust und wusste neu nur noch 12,3% der Wählerinnen und Wähler hinter sich, was den geringsten Anteil in ihrer Geschichte bedeutete. Zwar konnte die CVP tatsächlich wie geplant in denjenigen Kantonen etwas zulegen, die nicht als Hochburgen gelten: etwa in Schaffhausen (+5,2 Prozentpunkte), Neuenburg (+0,1 Prozentpunkte) oder in Genf (+0,1 Prozentpunkte). Im Kanton Jura, wo der vor vier Jahren an die SVP verlorene Sitz zurückerobert werden konnte, legte die CVP gar um 8,3 Prozentpunkte zu. Die Verluste in den Stammlanden waren aber auch 2011 hoch. So verringerte sich in den Kantonen Freiburg und Wallis sowie im Tessin der Wähleranteil jeweils um mehr als 4 Prozentpunkte. Im Wallis (39,9%) im Jura (33,2%) und in Luzern (27,1%) blieb die CVP allerdings wählerstärkste Partei. Im sprachregionalen Vergleich fand die CVP in der italienischsprachigen Schweiz (20,3%) etwas mehr Rückhalt als in der Romandie (13,4%) und in der Deutschschweiz (11.5%). Die Wählerverluste resultierten in total drei Sitzverlusten, wobei ein Sitz bereits vor den Wahlen aufgrund des Parteiwechsels von Thomas Müller (SG) zur SVP verloren gegangen war. Neben dem Kanton Jura konnte die CVP auch im Kanton Basel-Stadt dazugewinnen. Der dortige Sitzgewinn resultierte aufgrund einer geschickten Listenverbindung mit BDP, EVP und GLP, aus der die CVP knapp als stärkste Partnerin hervorging. Diesem Erfolg standen jedoch Verluste in Zürich, Bern und Wallis (je -1 Sitz) sowie im Kanton Aargau (-2 Sitze) gegenüber. Mit insgesamt 28 Mandaten blieb die CVP im Nationalrat die viertstärkste Kraft.

Wahlkampf und Resultate der CVP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Für Unmut sorgte der Parteiwechsel von Thomas Müller (SG) von der CVP zur SVP. Die via Medien verbreitete Ankündigung Müllers wurde als stillos bezeichnet. Der amtierende Nationalrat wurde in der Folge von seiner Partei, bei der er über 40 Jahre Mitglied war, aufgefordert, sein Nationalratsmandat in der Frühlingssession abzugeben. Müller weigerte sich allerdings und verteidigte seinen Sitz bei den Wahlen im Herbst erfolgreich – für die SVP. CVP-interne Missstimmung wurde in der Folge auch für Übertritte in den Kantonen Schwyz und Freiburg verantwortlich gemacht. Die Ankündigung der Demission von Reto Wehrli (SZ) im Februar wurde auf einen parteiinternen Streit über die Besetzung des Ständeratssitzes zurückgeführt. Im Kanton Freiburg legte Emanuel Waeber sein Amt als Parteipräsident im März per sofort nieder. Waeber strebte in der Folge ebenfalls einen Wechsel zur SVP an. Die Führung der Freiburger Sektion wurde ad Interim von Nationalrätin Thérèse Meyer und Ständerat Urs Schwaller übernommen. Die Dissidenten warfen der Parteileitung insbesondere vor, gegen den erklärten Willen der konservativen Kräfte einen dezidiert sozialliberalen Kurs zu verfolgen und damit den rechten Parteiflügel zu sehr zu vernachlässigen. Bereits 2010 waren die ehemalige Zürcher Kantonsrätin Susanne Brunner und der Bündner Grossrat Livio Zanolari von der CVP zur SVP übergelaufen.

Parteiwechsel

Auch im Berichtsjahr war die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates Gegenstand einer Kontroverse zwischen den beiden Kammern. Die parlamentarische Initiative Thomas Müller (svp, SG), die ein solches Veto vorsah, erlitt dabei das gleiche Schicksal wie ein ähnlicher Vorstoss seiner Fraktion ein Jahr zuvor (08.401): Sie wurde von der grossen Kammer angenommen, von den Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern jedoch abgelehnt. Die durch eine Vetomöglichkeit eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Regierung, die damit einhergehende Verzögerung und das bestehende, gut funktionierende System der Konsultation waren die Argumente, die die kleine Kammer zur Ablehnung bewegte.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Noch nicht endgültig vom Tisch ist die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Müller (svp, SG) Folge, die einer 2008 vom Nationalrat überwiesenen, aber vom Ständerat 2009 abgelehnten parlamentarische Initiative der SVP inhaltlich sehr ähnlich ist. Allerdings nimmt sie die Kritik des Ständerats an der ersten Initiative auf, indem sie das Veto von der übereinstimmenden Ablehnung beider Räte abhängig macht.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

En février, le Conseil fédéral a présenté son message relatif à la planification et à l’organisation du XIIIème Sommet de la francophonie à Montreux devant se dérouler en octobre de l’année sous revue et réunissant les représentants de 70 pays. Le Conseil fédéral a estimé que l’organisation de ce sommet permettrait d’affirmer la capacité helvétique à accueillir des conférences internationales de haut niveau et aurait un impact positif sur l’image de la Suisse en donnant un signal fort d’ouverture au monde. Il a également considéré que la Francophonie constitue un cadre d’influence indispensable au succès de la Suisse sur le plan international. En effet, plus d’un tiers des Etats membres de l’ONU y sont présents. Le gouvernement requiert donc un crédit de 35 millions de francs pour l’organisation de ce sommet et sollicite l’engagement d’un maximum de 6500 soldats en soutien aux autorités civiles.

Au Conseil national, les députés ont rejeté par 134 voix contre 31 une proposition de non entrée en matière Schwander (udc, SZ) estimant que les coûts du sommet doivent être attribués au budget ordinaire du DFAE. Lors de la discussion, le débat s’est focalisé sur le budget. Il a été qualifié d’imprécis et d’excessif. Les députés ont adopté à l’unanimité une proposition Thomas Müller (pdc, SG) visant à limiter à 30 millions de francs le montant total des coûts à la charge de la Confédération. Ils ont par contre rejeté par 96 voix contre 69 une proposition de la CPE-CN de compenser 10 millions de francs sur le budget ordinaire du DFAE. Au vote, le projet a été adopté par 127 voix contre 32. Seule une majorité alémanique de l’UDC s’y est opposée. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont également refusé par 25 voix contre 8 de compenser 10 millions de francs sur le budget ordinaire du DFAE. Au vote sur l’ensemble le projet a été adopté à l’unanimité.

XIIIème Sommet de la francophonie

En mars, suite au conflit fiscal qui opposait l’UE et la Suisse, le ministre allemand des finances, Peer Steinbrück, a tenu des propos agressifs envers la Suisse. L’ambassadeur allemand à Berne, Axel Berg, a été convoqué au palais fédéral. Le parlement a critiqué les paroles du ministre allemand mais également le comportement du Conseil fédéral. Le conflit s’est envenimé notamment lors de la comparaison faite par le député Thomas Müller (pdc, SG) avec la gestapo. La polémique s’est ainsi également propagée en Allemagne. Hans-Rudolf Merz a alors rappelé l’importance de l’entretien de bonnes relations avec l’Allemagne et la chancelière allemande, Angela Merkel, s’est distanciée des propos ayant déclenché la polémique. Par la suite, Micheline Calmy-Rey s’est rendue à Berlin afin de discuter du secret bancaire avec le ministre allemand des affaires étrangères, Frank-Walter Steinmeier. Ce dernier a félicité la Suisse pour sa volonté d’intégrer les standards de l’OCDE dans l’échange d’informations fiscales et a montré la volonté d’enterrer l’escalade qui a suivit les propos de son collègue ministre des finances. Au mois de mai, une délégation parlementaire est allée à Berlin rencontrer Peer Steinbrück. Suite à cette rencontre, la délégation a affirmé que le ministre allemand n’exigerait plus d’échange automatique d’informations en matière fiscale. Finalement, Hans-Rudolf Merz s’est rendu à Berlin afin de rencontrer le ministre allemand des finances et de confirmer la volonté d’assouplir le secret bancaire. Cette rencontre a mis fin aux tensions qui ont opposé l’Allemagne et la Suisse.

Propos agressifs envers la Suisse suite au conflit fiscal avec l'UE

Les Chambres se sont saisies du projet de modification de la loi sur la circulation routière (LCR) visant à y inscrire le principe du retrait du permis de conduire suisse à une personne ayant enfreint les règles de la circulation routière à l’étranger. Pour rappel, le Conseil fédéral a élaboré ce projet pour combler la lacune juridique constatée par le Tribunal fédéral l’année précédente, de sorte que les cantons puissent conserver cette pratique, établie depuis de nombreuses années, consistant à sanctionner les infractions routières graves, indépendamment du lieu où elles sont commises, afin de lutter efficacement contre la récidive.

Au Conseil national, une minorité UDC de la Commission des transports (CTT-CN) a proposé de ne pas entrer en matière. Elle a mis en doute l’efficacité de cette mesure, eu égard au fait que les pays voisins ne l’appliquaient pas, avant de dénoncer une tentative du Conseil fédéral de remplir les caisses de la Confédération aux frais des automobilistes. Cette proposition a été écarté par 80 voix contre 75, malgré le soutien, large, du groupe radical-libéral et unanime du groupe UDC. Lors de la discussion par article, le plénum a adopté, par 99 voix contre 58, un amendement Thomas Müller (udc, SG) stipulant que la durée d’interdiction de conduire décidée par l’autorité cantonale compétente ne peut pas dépasser la durée prononcée sur le lieu de l’infraction, malgré l’opposition unanime des groupes socialiste et écologiste. Le plénum a rejeté de justesse (88 voix contre 85 et 3 abstentions) une proposition Flückiger-Bäni (udc, AG) demandant le rétablissement de l’obligation, abolie en 1994, pour les piétons de signaler par un signe de main leur intention de traverser la chaussée. Au vote sur l’ensemble, le projet modifié a été approuvé par 94 voix contre 72, les groupes socialiste et écologiste l’approuvant unanimement à l’inverse du groupe UDC et d’une majorité du groupe radical-libéral.

Suivant l’avis de sa CTT, le Conseil des Etats a refusé, par 28 voix contre 8, la limitation de la durée d’interdiction introduite par le Conseil national. Après que ce dernier a réitéré sa prise de position, les sénateurs unanimes ont approuvé une solution de compromis élaborée par la CTT-CE selon laquelle la limitation de la durée d’interdiction à la durée prononcée sur le lieu d’infraction à l’étranger ne s’applique que pour « les personnes qui ne figurent pas dans le registre des mesures administratives », c’est-à-dire qui ne sont pas reconnues comme menaçant la sécurité publique. La chambre basse s’étant finalement ralliée de justesse, par 89 voix contre 88, à ce compromis, la modification de la LCR a finalement été approuvée à l’unanimité par la chambre haute et par 100 voix contre 92 à la chambre basse, le groupe UDC, une large majorité du groupe radical-libéral et un quart du groupe démocrate-chrétien la rejetant.

Änderung des Strassenverkehrsgesetz (Führerausweisentzug nach Widerhandlung im Ausland) (07.079)