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  • Müller-Hemmi, Vreni (sp/ps, ZH) NR/CN

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Die bereits mehrere Jahre schwelende Auseinandersetzung um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene nahm im Berichtsjahr ein Ende. Der Nationalrat hatte noch Ende 2011 den auf die parlamentarischen Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückgehenden Vorschlag der RK-N für eine Streichung von Art. 190 BV knapp angenommen. Damit hätte die Judikative die Kompetenz erhalten, Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Die Änderung und Aufhebung von Gesetzen hätte jedoch weiterhin der Legislative oblegen. Allerdings beschloss der Ständerat in der Sommersession des Berichtsjahrs entgegen der Empfehlung seiner Kommission mit 17 zu 27 Stimmen Nichteintreten. Im zweiten Durchgang schloss sich die grosse Kammer in der Wintersession 2012 diesem Entscheid letztlich relativ deutlich mit 101 zu 68 Stimmen an. Lediglich die SP, die GP und die GLP sprachen sich in der Mehrheit für ein Verfassungsgericht aus. Letzten Endes obsiegten die Bedenken einer möglichen Einschränkung der direkten Demokratie über das Argument der Befürworter, die eine Stärkung des Rechtsstaates hervorhoben. Es entspreche der Tradition der Schweiz eher, Gesetze mit Hilfe des politischen Willens statt mit rechtlichen Aspekten zu prüfen.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Im Vorjahr hatte der Nationalrat knapp eine auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) (07.476) zurückgehende Vorlage der RK-N gutgeheissen, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielt. Die Vorlage war nach einigen Debatten im Rat und Diskussionen in der Presse von der SP, den Grünen, Anwälten, Richtern sowie zwölf Kantonen, später dann auch vom Bundesrat begrüsst worden, während FDP und SVP Opposition bekundet hatten. Im Berichtjahr wurde das Geschäft in der kleinen Kammer behandelt. Diese hatte sich bereits bei der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen 2005 sehr schwer getan. In der engagierten und langen Debatte ging es letztlich um die Frage, wer letztverbindlich zuständig sein soll für die Konkretisierung von Verfassungsnormen. Eine Kommissionsminderheit wollte diese Entscheidung politisch, also von den Institutionen (direkte Demokratie, Parlament) fällen lassen und beantragte Nichteintreten. Die Mehrheit der RK-S plädierte hingegen für eine juristische Letztentscheidung. Die sich zu Wort meldenden Befürworter und Gegner der Vorlage gehörten unterschiedlichen Lagern an und ein parteipolitischer Graben konnte nur bedingt ausgemacht werden. Letztlich entschied sich die Mehrheit der kleinen Kammer mit 27 zu 17 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der noch im Dezember über einen Minderheitenantrag der SVP, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten, befinden musste. Auch in der grossen Kammer gab es gespaltene Fraktionen. Zwar stimmten die GP und die GLP geschlossen gegen den Minderheitsantrag und die SVP geschlossen dafür, die CVP (19:7 für Nichteintreten), die BDP (6:2), die FDP (18:5) und die SP (6:34 und 1 Enthaltung) waren sich jedoch nicht einig. Mit 101 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag schliesslich angenommen und die auf eine achtjährige Vorlaufzeit zurückblickende Vorlage endgültig abgelehnt. Die Debatte um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit nahm damit ein vorläufiges Ende, die Diskussion um den geeigneten Akteur für die Prüfung der Vereinbarkeit von Volksinitiativen und Grundrechten war damit aber nicht vom Tisch.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Einigen Wirbel verursachte eine Vorlage der RK-N, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielte und auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückging. Im konkreten Fall soll das Bundesgericht Bundesgesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung kontrollieren können. In der im Februar gestarteten Vernehmlassung äusserten sich die SVP und die FDP ablehnend. Die SP und die Grünen sowie Anwälte, Richter und 12 Kantone, und etwas später auch der Bundesrat befürworteten den Ausbau. Wurde auf der einen Seite eine Justizialisierung der Politik und das Ende der direkten Demokratie befürchtet, hob die andere Seite die bis jetzt nicht gewährleistete Normenhierarchie und die Stärkung des Menschen- und Grundrechtschutzes hervor. Mit 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen empfahl die Kommission schliesslich, Artikel 190 zu streichen, der die Unanfechtbarkeit der Bundesgesetze begründet. Die grosse Kammer folgte im Dezember ihrer Kommission und nahm den Antrag mit 94 zu 86 Stimmen an. In der kleinen Kammer wurde das Geschäft im Berichtsjahr nicht mehr behandelt.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Nach fast 9 Jahren wurde die 2001 von Müller-Hemmi (sp, ZH) eingereichte und 2003 vom Nationalrat überwiesene parlamentarische Initiative, deren Behandlungsfrist drei Mal verlängert wurde und welche die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Menschenrechte fordert, abgeschrieben. Die Staatspolitische Kommission begründete die Abschreibung mit der vom Bundesrat beschlossenen Schaffung eines universitätsnahen Kompetenzzentrums im Bereich der Menschenrechte.

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (Pa.Iv. 01.461)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Im Kanton Zürich kam es, wie bereits bei den kantonalen Wahlen vom Frühjahr, zu einer grossen Niederlage der SP. Deren Wähleranteil ging von 25,7% auf 19,8% zurück. Die SP verlor dadurch 3 Sitze, drei bisherige SP-Nationalrätinnen (Müller-Hemmi, Hubmann und Marty Kälin) wurden abgewählt. Die FDP verlor ebenfalls einen Sitz, ihr Wähleranteil ging von 16,2% (2003) auf 13,2% zurück. Die SVP stagnierte trotz eines leichten Anstiegs ihres Wähleranteils (+0,5 Prozentpunkte auf 33,9%) bei 12 Sitzen. Die Grünliberalen erreichten mit einem Wähleranteil von 7% auf Anhieb 3 Sitze. Auch die Grünen legten zu, sie steigerten sich mit einem Wähleranteil von 10,4% von 3 auf 4 Mandate. Die EDU verlor ihren 2003 gewonnen Sitz wieder, Markus Wäfler wurde abgewählt. Dasselbe Schicksal ereilte den bekannten SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer. Neu gewählt wurden Alfred Heer (svp), Natalie Rickli (svp), Doris Fiala (fdp), Barbara Schmid (cvp), Daniel Jositsch (sp), Bastien Girod (gp), Marlies Bänziger (gp), Tiana Angelina Moser (glp) und Verena Diener (glp), für letztere konnte nach deren Wahl in den Ständerat Thomas Weibel (glp) nachrücken. Im Gegensatz zu 2003 waren SP und Grüne im Kanton Zürich zusammen angetreten. FDP und SVP waren ebenfalls eine Listenverbindung eingegangen, nachdem die FDP längere Zeit gezögert hatte.

Kanton Zürich -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Müller-Hemmi (sp, ZH) forderte den Bundesrat auf, die Führungsstruktur des ETH-Bereichs zu überprüfen. Dazu wurde der Bundesrat ersucht, einen Bericht über die Organisation des ETH-Bereiches für die Sicherung der Qualität, der Führung und Steuerung des ETH-Bereichs vorzulegen und einen allfälligen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Ausserdem sollte der Bericht darlegen, was für die Beibehaltung des ETH-Rates spricht, wie die Autonomie der Schulen gestärkt werden könnte und welche alternativen Steuerungsinstrumente es gäbe.

Führungsstruktur des ETH-Bereichs zu überprüfen

Auf Antrag seiner WBK weigerte sich der Nationalrat, im Budget 2007 die Subvention an die Bibliomedia, die ehemalige Volksbibliothek, von CHF 2 Mio. auf CHF 1.478 Mio. zu kürzen. Als Sprecherin der WBK erinnerte Gadient (svp, GR) an die Bedeutung des Bibliothekwesens gerade auch für ländliche Gebiete. Für die SP verwies Müller-Hemmi auf den Vernehmlassungsentwurf zum KFG, in welchem der Bundesrat die Leseförderung als Bundesziel definiert. Mit 97 zu 73 Stimmen setzte sich der Antrag der WBK durch. Im Ständerat war die Finanzkommission einverstanden, dem Nationalrat zu folgen, worauf die Kürzung im Plenum stillschweigend abgelehnt wurde. Für 2008-2011 beantragte der Bundesrat für Bibliomedia einen Zahlungsrahmen von CHF 6 Mio.

Kürzung der Subventionen für Bibliomedia vom Parlament abgelehnt

In seiner Antwort auf eine Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) erklärte der Bundesrat, eine Vereinbarung betreffend die Zulassung zu Bachelor- und insbesondere zu Master-Studiengängen aufgrund von Bachelor-Diplomen anderer Hochschultypen („Passerellen-Vereinbarung“) sei in Vorbereitung. Attraktive Passerellen sollen einen direkten Zugang zu Master-Studiengängen, wenn auch mit begründeten fachlichen Auflagen auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor-Diploms eines anderen Hochschultyps, ermöglichen und damit die hohe Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewährleisten.

Passerellen-Vereinbarung

Die Umsetzung der vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Müller-Hemmi (sp, ZH) aus dem Jahre 2001 zur Schaffung einer eidgenössischen Menschenrechtskommission verzögerte sich weiter. Da das EDA, welches vom Ständerat 2002 mit einem Postulat dazu aufgefordert worden war, ein eigenes diesbezügliches Projekt verfolgt, stimmte der Nationalrat einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer um zwei Jahre zu. Das EDA hatte ursprünglich im Sinn gehabt, diverse sich mit Menschenrechtsfragen befassende eidgenössische und kantonale Gremien und Personen mit einem gemeinsamen koordinierenden Sekretariat auszustatten. Nach dem Scheitern dieses Plans diskutierte das EDA im Berichtsjahr eine Lösung, welche vorsah, bei einer existierenden Kommission (z.B. derjenigen zu Bekämpfung von Rassismus) das Mandat auszuweiten.

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (Pa.Iv. 01.461)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Müller-Hemmi (sp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur Entwicklung des Verlagswesen verlangt. Dieser soll insbesondere die Folgen für die Veröffentlichung von schweizerischen Werken darlegen, welche sich aus der Übernahme renommierter Schweizer Verlage durch ausländische Unternehmen ergeben.

Postulat fordert Bericht über Entwicklungen im Verlagswesen (Po. 04.3643)

A la session d’hiver, l’examen des trois objets a été achevé. Pour le crédit-cadre destiné aux mesures relatives à la promotion civile de la paix du DDPS, le Conseil national a adhéré à la décision du Conseil des Etats. Sur le crédit-cadre, le national a fait un pas en direction de la chambre haute en acceptant (par 116 voix contre 61) le compromis Müller-Hemmi (ps, ZH) à 220 millions de francs. Il n’a suivi ni la minorité Schlüer (udc, ZH), qui proposait de suivre le Conseil des Etats à 200 millions, ni la majorité de la commission, qui voulait maintenir les 240 millions de francs. Dans le débat sur la loi, le refus du Conseil des Etats de créer une Commission consultative et l’obligation faite au gouvernement de rendre un rapport annuel sur ses activités ont été confirmés. Les autres divergences ont été maintenues. Le lendemain, la chambre des cantons s’est, une dernière fois, saisie de la loi et du crédit-cadre et s’est ralliée au Conseil national. La loi a été adoptée en votation finale à la fin de la session d’hiver. Le Conseil des Etats l’a acceptée à l’unanimité, alors qu’à la chambre basse, une majorité du groupe UDC, aidée par les deux élus de l’UDF, n’est par parvenue à empêcher l’adoption de la loi (139 voix contre 45).

Loi fédérale sur des mesures de promotion civile de la paix et de renforcement des droits de l’homme
Dossier: Internationales Genf

Vier gleichlautende Motionen Gadient (svp, GR), Müller-Hemmi (sp, ZH), liberale und grüne Fraktion, welche eine jährliche Erhöhung des BFT-Kredits um mindestens 6,5% verlangt hatten, wurden allesamt zurückgezogen. Dank des gemeinsamen Drucks habe die BFT-Botschaft mit einem ansehnlichen Wachstum verabschiedet werden können – was die Motionen obsolet mache. Nicht obsolet geworden sei hingegen der gemeinsame Einsatz für Investitionen in Bildung und Forschung als prioritäre Aufgabe auch in den nächsten vier Jahren, meinte die Motionärin Müller-Hemmi.

Motionen BFT-Kredits 6,5%

Nachdem der Ständerat im Vorjahr ein entsprechendes Postulat seiner aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) überwiesen hatte, gab nun auch der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative (eingereicht von Müller-Hemmi, sp, ZH) Folge, welche die Schaffung einer Kommission für Menschenrechte fordert. Deren Tätigkeitsbereich war im Vorstoss noch vage gehalten; gemäss der Initiantin soll sie vor allem kontrollieren, wie die Schweiz die menschenrechtlichen Verpflichtungen, welche sich aus internationalen Konventionen und Verträgen ergeben, umsetzt. Die SVP und weitere bürgerliche Parlamentarier hielten die geforderte Kommission für überflüssig.

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (Pa.Iv. 01.461)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat als erster mit dem bereits im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittenen Kulturgütertransfergesetz, mit dem eine Unesco-Konvention von 1970 umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von in- und ausländischen Kulturobjekten vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel. Kunsthändler, Sammler, verschiedene Museen, aber auch bürgerliche Politiker hatten von Anfang an den Entwurf des Bundesrates bekämpft, der zu perfektionistisch sei und eine für die Schweiz wichtige Branche in die illegale Ecke dränge. Nationalrat Fischer (fdp, AG) hatte kurz vor der Verabschiedung der Botschaft einen eigenen und bedeutend liberaleren Vorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative (01.450) eingereicht, der von branchennahen Experten ausgearbeitet worden war.

In der Eintretensdebatte herrschte Einigkeit darüber, dass Missbräuche beim Handel mit Kunstwerken wirksam zu bekämpfen seien. Während aber SP, Grüne und CVP grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrates folgen wollten, erklärten SVP, FDP und Liberale, sie würden der Initiative Fischer den Vorzug geben, falls nicht die von bürgerlicher Seite geforderten Korrekturen Aufnahme ins Gesetz fänden. In der Detailberatung nahm der Nationalrat eine Anregung Fischers an, wonach nicht mehr alle Gegenstände unter das Gesetz fallen sollen, sondern nur solche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Umgekehrt wollte er sich nicht auf archäologische, sakrale oder ethnologische Kulturgüter beschränken, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, sondern dehnte den Schutz auch auf andere Bereiche aus. Unbestritten war der Antrag des Bundesrates, dass die Schweiz künftig Projekte zur Erhaltung des Kulturgutes anderer Staaten finanziell soll unterstützen können, wenn sie durch politische oder kriegerische Ereignisse gefährdet sind.

Bei den mehr technischen Fragen der Meldepflicht, der Verjährung der Rückgabepflicht und der Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks waren die unterschiedlichen Meinungen umso ausgeprägter. Die Meldepflicht für vermutete oder beobachtete Verletzungen des Gesetzes (Geschäfte mit illegal eingeführten Kunstwerken und Kulturobjekten) war im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates enthalten gewesen, war dann aber auf Drängen jener Kreise, die hinter der parlamentarischen Initiative Fischer standen, zum Bedauern der damaligen Bundesrätin Dreifuss gestrichen worden. Die Kommission hatte die Bestimmung in Analogie zur Meldepflicht in Fällen von Verdacht auf Geldwäscherei wieder aufgenommen. Eine von Randegger (fdp, BS) angeführte Minderheit auf Streichen setzte sich jedoch mit 85 zu 81 Stimmen durch, nachdem auch Bundespräsident Couchepin als neuer Vorsteher des EDI erklärt hatte, die Festschreibung der Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht sei ein genügendes Instrumentarium.

Bei der Verjährung von Rückgabeforderungen hatten Bundesrat und Kommission eine Verlängerung der heute geltenden Frist von fünf auf neu 30 Jahre beantragt. Müller-Hemmi (sp, ZH) wollte noch weiter gehen und verlangte 50 Jahre, wie sie die Unidroit-Konvention vorschreibt, welcher der Bundesrat vorderhand nicht beitreten will. Mit dem Argument, 30 Jahre seien für die Rechtssicherheit des neuen Besitzers eines Kunstwerks zu lang, forderte Baumann (svp, TG) eine Verkürzung auf 15 Jahre. Gegen die Empfehlung von Couchepin wurde dieser Antrag mit 76 zu 72 Stimmen angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich Bundesrat und Kommission auch bei der Frage, woran sich die Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks orientieren soll. Statt des Kaufpreises als Richtlinie brachte Wirz-von Planta (lp, BS) mit 81 zu 79 Stimmen den Verkehrswert durch. Couchepin erläuterte umsonst die Schwierigkeit, den Verkehrswert eines Objekts zu bestimmen, das gar nicht mehr auf dem Markt ist. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen verabschiedet. Angesichts der Drohung der noch liberaleren parlamentarischen Initiative Fischer stimmten CVP, Grüne und SP zähneknirschend der in wesentlichen Fragen entschärften Vorlage zu. Die Ratifikation der Unesco-Konvention wurde mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen zum Gesetz und die Enthaltungen bei der Konvention stammten grossmehrheitlich von der SVP. Mit der Begründung, dass zahlreiche Forderungen seines Vorschlags Eingang in die Vorlage gefunden hätten, zog Fischer seine parlamentarische Initiative zurück.

Ratifikation der UNESCO-Konvention und Änderung des Kulturgütertransfergesetzes zum Schutz vor illegalem Handel (BRG 01.077)

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Im Nationalrat wurde die Finanzierung der Pro Helvetia in der Wintersession als erstes Sachgeschäft der neuen Legislatur behandelt. Kommissionssprecher Bezzola (fdp, GR) sah dies als leisen Wink für die Arbeit der eidgenössischen Räte in den nächsten vier Jahren, als ein Auftrag, den Dialog zwischen den Sprachgruppen und Kulturen der Schweiz zu fördern, aber auch den Begegnungen zwischen Zentrum und Peripherie, zwischen Bewährtem und Gewagtem, zwischen Arriviertem und Neuem in der Schweiz und im Kontakt zum Ausland genügend Beachtung zu schenken. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit dem Ständerat zu und erhöhte damit die Finanzhilfe an die Pro Helvetia auf CHF 130 Mio. für die nächsten vier Jahre. Dabei unterlagen zwei Minderheitsanträge, die aus völlig gegenläufiger Richtung kamen. Föhn (svp, SZ) wollte den Subventionsbeitrag bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 128 Mio. belassen und den Bereich der Volksmusik besser honoriert sehen. Müller-Hemmi (sp, ZH) verlangte angesichts des Rückzugs privater Sponsoren aus dem Kulturbetrieb – so etwa der Bank UBS beim Willisauer Jazzfestival – eine Aufstockung um weitere CHF 2 Mio. In Übereinstimmung mit Bundespräsidentin Dreifuss lehnte der Rat beide Minderheitsanträge ziemlich deutlich ab.

Finanzierung der Stiftung pro Helvetia 2000-2003 (BRG 99.046)

Besonders hart wurde die Frage diskutiert, ob bosnische Jugendliche, welche in den vergangenen Jahren eine Ausbildung in der Schweiz begonnen haben, diese über das Jahr 1998 hinaus sollen beenden können, oder ob sie ebenfalls der allgemeinen Rückführung unterliegen sollten. Der Bund überliess diese Frage generell den Kantonen. Zürich zeigte sich – zumindest in ersten Stellungnahmen – unerbittlich, die meisten anderen Kantone erklärten sich hingegen (wenn auch hie und da nach anfänglichem Zögern und unter Druck der Öffentlichkeit) bereit, den jungen Bosniern eine Aufenthaltsbewilligung über das Jahr 1998 hinaus zu erteilen, allerdings ohne gleichzeitig das Bleiberecht für deren Familien zu verlängern. Damit entsprachen sie einem Brief, den die Nationalrätinnen Müller-Hemmi (sp, ZH) und Langenberger (fdp, VD) sowie Ständerätin Simmen (cvp, SO), unterstützt von 140 Ratskolleginnen und -kollegen, an die Regierungen der Kantone gerichtet hatten mit der Bitte, ihren gesetzlichen Handlungsspielraum in dieser Angelegenheit zu nutzen, um diesen vom Schicksal ohnehin benachteiligten Jugendlichen zumindest beruflich eine Chance zu eröffnen.

bosnische Jugendliche

Obwohl gleich zwei Regierungssitze neu zu besetzen waren – die erste Regierungsrätin der Schweiz, Hedi Lang (sp), und Alfred Gilgen (ex-ldu) traten zurück –, erlebte der Kanton Zürich einen für seine Verhältnisse ruhigen Wahlkampf. Die SVP, die nur ein Jahr zuvor mit ihrer Wahlkampagne zu den Regierungswahlen der Stadt Zürich die ganze Schweiz polarisiert hatte, gab sich dieses Mal moderat. Schon früh war klar, dass die Entscheidung zwischen drei Frauen fallen würde. Das Rennen machten schliesslich Rita Fuhrer (svp), die vom geschlossenen Auftreten des bürgerlichen Fünfertickets profitierte, und die Parteipräsidentin der Grünen, Nationalrätin Verena Diener. Die SP-Kandidatin Vreni Müller-Hemmi erreichte zwar das absolute Mehr, fiel aber als überzählig aus der Wahl. Die SVP hat damit ihren 1991 an die SP verlorenen zweiten Sitz zurückerobert, während die Grünen erstmals in der Zürcher Regierung vertreten sind. Die fünf wiederkandidierenden Regierungsräte waren ungefährdet: Das Spitzenresultat erzielte wie vier Jahre zuvor Finanzdirektor Eric Honegger (fdp), gefolgt von Ernst Buschor (cvp), Ernst Homberger (fdp), Moritz Leuenberger (sp) und Hans Hofmann (svp). Keine Chance hatten hingegen LdU-Kandidat Anton Schaller und Ernst Frischknecht (evp). Die Wahlbeteiligung betrug nur gerade 36.7 Prozent, obwohl die briefliche Wahl in Zürich kurz zuvor erleichtert worden war.

Zürich Regierungswahl 1995