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  • Masoni, Franco (fdp/prd, TI) SR/CE

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Das Resultat für die Wahlen von 37 der 46 Ständeratssitze war von der Niederlage der SP und dem schlechten Abschneiden der Frauen gekennzeichnet. In den Kantonen Freiburg und Tessin erreichte im ersten Wahlgang überhaupt kein Kandidat das absolute Mehr. Nach Durchführung eines zweiten Wahlganges in sieben Kantonen (AG, BE, BS, FR, TG, TI, VS) stand der Sieg der Freisinnigen fest: Die FDP erlangte neu 18 Mandate (+4) und erreichte damit wieder das Niveau von 1931; die CVP verlor drei (neu: 16) und der SP verblieben nur noch drei (-2) Sitze. Überraschend gewann die Lega dei Ticinesi einen Sitz. Bei den übrigen im Ständerat vertretenen Parteien (SVP, LP, LdU) ergaben sich keine Verschiebungen. Vierzehn Sitze der kleinen Kammer wurden erneuert (37,8%), wovon neun auf Rücktritte, einer auf die nachträgliche Besetzung des Sitzes des im Frühjahr verstorbenen Max Affolter (fdp, SO) und vier auf Abwahlen entfielen. Unter den Neugewählten waren auch sechs ehemalige Nationalräte (Willy Loretan (fdp, AG), Gilles Petitpierre (fdp, GE), Gilbert Coutau (lp, GE), Kurt Schäle (fdp, SH), Sergio Salvioni (fdp, TI) und Rolf Büttiker (fdp, SO)). Im Kanton Zürich konnte Monika Weber (ldu) ihr Resultat von 1987 noch verbessern und plazierte sich mit über 195'000 Stimmen zum zweiten Mal an erster Stelle, währenddem es dem SP-Kandidaten Elmar Ledergerber nicht gelang, Werner Vetterli (svp) trotz dessen relativ niedriger Stimmenzahl vom dritten Platz zu verdrängen. In Bern verfehlte die auf Arthur Hänsenberger nachfolgende Kandidatin der FDP, Christine Beerli, das absolute Mehr um 2000 Stimmen und trat im zweiten Wahlgang mit Erfolg gegen Leni Robert (gp) an. Überraschend war die Abwahl des CVP-Vertreters Xaver Reichmuth (seit 1983) in Schwyz. Die übrigen nicht Wiedergewählten waren Yvette Jaggi (sp, VD) und die beiden Tessiner Camillo Jelmini (cvp), der seinen Sitz an die Lega verlor, sowie Franco Masoni (fdp). Der Frauenanteil verschlechterte sich mit nur noch vier Gewählten auf 8,7% (1987: 10,9%).

Eidgenössische Wahlen 1991: Ständeratswahlen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Après le Conseil national en 1989, le Conseil des Etats a adopté la modification du code pénal militaire décriminalisant le statut des objecteurs de conscience (projet Barras). Selon cette décision, l'objecteur ayant fait la preuve de son incapacité à concilier le service militaire avec ses valeurs éthiques fondamentales, sera reconnu coupable et astreint à un travail d'intérêt général d'une durée 1.5 fois plus longue que celle du service refusé.
Lors des débats dans la petite chambre, cette définition globale a néanmoins donné lieu à plusieurs objections visant, sans succès, à refuser le projet ou à en assouplir les différentes normes. Au niveau général, une proposition Reymond (pl, VD) de non-entrée en matière, basée sur les refus populaires, en 1977 et 1984, d'un véritable service civil, sur l'anticonstitutionnalité de la révision et sur le mécontentement qu'elle suscite, fut rejetée. L'extension de la notion d'objection authentique à tous les motifs de conscience, désirée par la conseillère aux Etats Bührer (ps, SH), fut également repoussée, tout comme les suggestions en faveur d'une durée équivalente des deux services ou d'une astreinte civile 1.2 fois plus longue. Il en alla de même pour la proposition Masoni (prd, TI) demandant la suppression du verdict de culpabilité.

Modification du code pénal militaire. Décriminalisation de l'objection de conscience et introduction du service sans arme («Projet Barras») (MCF 87.043)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Nachdem der Nationalrat als Erstrat im letzten Herbst dem Vertragsmodell und dem Prinzip des Sponsorings zugestimmt hatte, hingegen keine Unterbrechung von , Sendungen durch Werbung zulassen wollte, schlug nun die zuständige Ständeratskommission als Kompromisslösung vor, Sendungen von über 90 Minuten Dauer durch einen einzigen Werbeblock unterbrechen zu dürfen. Dieser Vorschlag wurde vom Ständerat mit 30:11 Stimmen angenommen. Den Kommissionsantrag für eine Streichung des Artikels über die Unterstützung europäischer Eigenleistungen lehnte der Rat hingegen mit 20:17 Stimmen ab.

Deutlich mehr zu reden gab der Problemkreis der Programmaufsicht durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Die Kommission hatte vorgeschlagen, eine eigens vom Veranstalter organisierte 0mbudsstelle ohne Weisungsbefugnis vor die UBI zu schalten, welche erstinstanzlich die Beschwerden behandelt und gewisse Beschwerden an die UBI weiterreichen kann. Die Möglichkeit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht solle letztinstanzlich erhalten bleiben. Dieser Vorschlag setzte sich schlussendlich gegen Anträge aus verschiedensten Richtungen – wie das Begehren des freisinnigen Masoni (TI) nach einem Radio- und Fernsehrat oder jenes des Urners Danioth (cvp) nach veranstalterunabhängigen Schlichtungsstellen – durch. Ziel dieses neuen Dreistufenverfahrens soll vor allem eine Entlastung der UBI, aber auch eine praxisnahe Erledigung der Beschwerden sein. Im übrigen nahm der Rat einen Minderheitsantrag an, wonach das Beschwerderecht von Behörden nicht auf Kantonsregierungen zu beschränken sei und sprach sich mit knappem Mehr dafür aus, dass die Verhandlungen vor der Beschwerdeinstanz öffentlich ausgetragen werden sollen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)