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Akteure

  • Merz, Hans-Rudolf (fdp/plr, AR) BR/CF EFD
  • Pelli, Fulvio (fdp/plr, TI) NR/CN

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Im August 2019 setzte sich die WAK-SR mit dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bezüglich einer ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung auseinander und zeigte sich mit der bundesrätlichen Botschaft mehrheitlich einverstanden: Eintreten war unbestritten und die Kommission nahm die Vorlage mit nur einer Änderung – die Kommission will den Elterntarif nicht abschaffen – mit 8 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Dennoch war die Behandlung der Vorlage keinesfalls so einhellig, wie diese Resultate vermuten lassen: Die Kommission lehnte äusserst knapp, mit 6:6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, zwei Rückweisungsanträge an den Bundesrat zur Schaffung von alternativen Besteuerungsmodellen respektive einer zivilstandsneutralen Ausgestaltung des Gesetzes ab. Ähnlich knapp sprach sie sich auch gegen Minderheitsanträge auf die Streichung des Zweiverdienerabzugs, des Einverdienerabzugs sowie des Verheiratetenabzugs aus.

Die entsprechenden Minderheitsanträge versprachen Spannung in die Behandlung durch den Ständerat in der Herbstsession 2019 zu bringen. Eine Minderheit Hefti (fdp, GL) wollte den Bundesrat beauftragen, auf die Individualbesteuerung oder andere alternative Steuermodelle zu setzen, während eine Minderheit Caroni (fdp, AR) auch Paaren im qualifizierten Konkubinat die Möglichkeit geben wollte, die Steuern alternativ berechnen zu lassen. Kommissionssprecher Bischof (cvp, SO) fasste die neuere Vorgeschichte dieses Geschäfts zusammen und verwies darauf, dass diese Vorlage allenfalls als faktischer Gegenvorschlag zur Volksinitiative der CVP, nicht aber als tatsächlicher, indirekter Gegenvorschlag verstanden werden könne. Die Frist für eine allfällige erneute Abstimmung, die der Bundesrat auf den 27. September 2020 gesetzt habe, könne bei einer Verbindung der Initiative mit dieser aktuellen Vorlage und im Falle der Rückweisung Letzterer an den Bundesrat nicht eingehalten werden.
In der Folge legte Thomas Hefti seinen Minderheitsantrag dar. Er erklärte, dass der administrative Mehraufwand durch den sogenannten «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» vermutlich deutlich grösser sei, als der Bundesrat jetzt anerkenne, und dass die Zuordnung der Einkommen, zum Beispiel bei Ehepartnern mit einem gemeinsamen Geschäft, vermutlich nicht immer so einfach sei. Zudem habe dieser Vorschlag zahlreiche Probleme zur Folge, die ihrerseits neue Lösungen und Probleme nach sich zögen. Dies alles könne umgangen werden, wenn man stattdessen auf die im Kanton Waadt bereits bewährte Individualbesteuerung setze. Andrea Caroni verwies in der Folge und in Bezug zu seinem Minderheitsantrag darauf, dass es eben nicht nur die Heiratsstrafe gebe, sondern diese auf Kantonsebene durch verschiedene Boni aufgehoben würde und es auch einen Heiratsbonus sowie eine Konkubinatsstrafe gebe. Die aktuelle Vorlage wolle nun wieder eine Bevorzugung eines Zivilstandes schaffen – Ehepaare würden neu im schlimmsten Fall gleich behandelt wie Konkubinatspaare, aber allenfalls besser gestellt. Zudem würden diejenigen Instrumente, die zur Milderung der Heiratsstrafe geschaffen worden seien, konkret also der Verheiratetentarif, der Zweiverdienerabzug, und neu auch der Einverdienerabzug, beibehalten und die Verheirateten so sogar noch stärker bevorzugt. «Das wären dann also ein Fünfer, ein Weggli und ungefähr drei Bäckersfrauen dazu», kritisierte er. Man solle es daher den Konkubinatspaaren ermöglichen, dieselben Vorteile zu geniessen wie die Verheirateten.
Die folgenden Wortmeldungen verdeutlichten den Graben im Rat: Unterstützung erhielt der Antrag Hefti von linker Seite; Anita Fetz (sp, BS), Christian Levrat (sp, FR) und Paul Rechsteiner (sp, SG) meldeten sich unterstützend zu Wort. Konrad Graber (cvp, LU) hingegen nannte den Minderheitsantrag Hefti aufgrund seiner Wirkung «ein Spielen auf Zeit», da es im Rat zwei ungefähr gleich starke Lager für die Individualbesteuerung und für ein Splitting gebe, wie es Hans-Rudolf Merz in seiner Zeit als Finanzminister einmal formuliert habe. Eine Rückweisung an den Bundesrat habe folglich eine Verzögerung um zwei bis drei Jahre zur Folge, anschliessend sei man aber noch immer nicht klüger. Deshalb solle man diese mit der Verfassung konforme Vorlage, wie sie heute auf dem Tisch liege, beraten und ihr zustimmen. Mit diesem Fazit zeigten sich Mitglieder der CVP, der SVP und teilweise der FDP sowie Finanzminister Maurer einverstanden.
Nach zahlreichen Hinweisen verschiedener Sprecher darauf, dass dieses Problem seit 35 Jahren auf eine Lösung warte, sprach sich der Rat ohne Gegenantrag für Eintreten aus. Mit 25 zu 18 Stimmen stimmte der Ständerat in der Folge jedoch für den Minderheitsantrag Hefti und somit für eine Rückweisung an den Bundesrat sowie für eine umfassende Neubehandlung durch Letzteren, worauf Andrea Caroni seinen Minderheitsantrag zurückzog.

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung; BRG 18.034)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

In der Frühjahrssession 2017 sprach sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat einstimmig mit 40 Stimmen ohne Enthaltungen für die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes und für die Abschreibung der Motion Pelli (fdp, TI) aus. In Zukunft werden folglich entsprechend dem Bundesgerichtsurteil von 2002 Steuern auf Maklerprovisionen am Wohnsitz des Maklers respektive am Geschäftssitz der Maklerfirma erhoben.

Steuerharmonisierungsgesetz

Die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, wie sie in der Wintersession 2016 im Nationalrat behandelt wurde, setzte die im Juni 2014 vom Parlament überwiesene Motion Pelli (fdp, TI) um. Die Gesetzesänderung sah in Übereinstimmung mit der Motion vor, dass in Zukunft Steuern auf Maklerprovisionen am Wohnsitz des Maklers respektive am Geschäftssitz der Maklerfirma erhoben werden. Am Grundstücksort fallen die entsprechenden Steuern nur noch bei natürlichen oder juristischen Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz an. Bisher waren in den Steuergesetzgebungen der Kantone beide Möglichkeiten anzutreffen, was zu einer doppelten Besteuerung oder Nichtbesteuerung führen konnte. Die Änderung des StHG war unbestritten und wurde vom Nationalrat einstimmig mit 159 Ja-Stimmen angenommen. Gleichzeitig sprach sich der Nationalrat für die Abschreibung der Motion Pelli aus.

Steuerharmonisierungsgesetz

In der Wintersession 2016, respektive in der Frühjahrssession 2017, beschlossen der National- und Ständerat die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, so dass in Zukunft Steuern auf Maklerprovisionen am Wohnsitz des Maklers respektive am Geschäftssitz der Maklerfirma erhoben werden. Damit erachteten beide Räte die Motion Pelli (fdp, TI) zum Thema „Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis" als erfüllt und nahmen die vom Bundesrat beantragte Abschreibung der Motion an.

Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Im Rahmen der Beratung der Unternehmenssteuerreform III schrieben und Stände- und Nationalrat (in der Wintersession 2015 respektive der Frühjahrssession 2016) die Motion Pelli (fdp, TI) für eine pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung zuvor in der Botschaft zur USR III beantragt.

Pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen (Mo. 13.3184)

In der Schlussabstimmung wurde die parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen im Nationalrat einstimmig mit 152 Stimmen bei 44 aus der SP-Fraktion stammenden Enthaltungen angenommen, im Ständerat mit 39 zu einer Stimme bei drei Enthaltungen.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Die zweite Runde der Differenzbereinigung in Sachen der parlamentarischen Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen fand in der Herbstsession 2015 statt. Zuerst war erneut der Nationalrat am Zug. Mit 127 zu 57 Stimmen bei drei Enthaltungen hielt er gemäss dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und entgegen einer Kommissionsminderheit Heim (sp, SO) und der Empfehlung des Bundesrates an seiner bisherigen Haltung fest. Die Argumentation blieb, teils gar wortwörtlich, gleich wie in den vorherigen Beratungen.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Noch in der gleichen Session beschäftigte sich der Ständerat mit der parlamentarischen Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und schloss damit die erste Runde der Differenzbereinigung ab. Ohne Gegenantrag beantragte die SGK-SR dem Rat, bei seiner eigenen Version zu bleiben – dies aus der gleichen Argumentation, wie sie bereits in der Erstberatung vorgetragen worden war. Bundesrat Berset stellte sich hinter diesen Antrag, und die kleine Kammer folgte dem stillschweigend.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

In der Sommersession 2015 ging die parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in die erste Runde der Differenzbereinigung. Es galt, Abweichungen auszuräumen, die durch die Berücksichtigung bundesrätlicher Änderungsvorschläge bei der Beratung im Zweitrat entstanden waren. Im Zentrum standen dabei die Bestimmungen einerseits zur Transparenz und andererseits zur Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragte bezüglich der Transparenzbestimmung, an der Version ihres Rates festzuhalten und kleine und mittlere Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen vom Gebot der Transparenz zu befreien. Eine Minderheit Heim (sp, SO) sprach sich für eine Zustimmung zum Beschluss des Ständerates und damit die Beibehaltung des Transparenzgebots aus, wie es der Bundesrat empfahl. Die Mehrheit argumentierte, für kleinere und mittlere Fonds seien die Rechnungslegungsvorschriften gemäss OR vollkommen ausreichend, und weitergehende Vorschriften würden die Administration in unverhältnismässiger Weise verteuern. Die Minderheit hielt entgegen, der Ständerat habe eine Lockerung intensiv geprüft und deutlich verworfen. Die Steuerbefreiung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen mache, wie bei Stiftungen generell, eine transparente Bilanzierung erforderlich. Die Rechnungslegung nach dem Standard Swiss GAAP FER sei zudem seit zehn Jahren Praxis und habe zu keinen Problemen geführt. Der Rat folgte mit 123 zu 52 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Bei der Frage der Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit präsentierte sich die Situation analog: Die Mehrheit der SGK-NR plädierte für Festhalten an der ursprünglichen Version, eine Minderheit Heim (sp, SO) für Zustimmung zur Version des Ständerates und damit für die Erhaltung der Grundsätze auch für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Die Minderheit argumentierte, ein Verzicht auf die Verpflichtung zur Angemessenheit könne zu Problemen bezüglich des Fatca-Abkommens mit den USA werden, da die Wohlfahrtsfonds ohne das Angemessenheitskriterium als Vehikel zur Steuerhinterziehung gedeutet werden könnten – wobei juristische Gutachten in der Frage nicht zu einheitlichen Resultaten geführt hatten. Man wolle es darauf jedoch nicht ankommen lassen, denn als Konsequenz drohe eine Unterstellung der Wohlfahrtsfonds unter die Fatca-Meldepflicht, was mit einem grossen bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Die Kommissionsmehrheit wollte insbesondere den Kreis der Begünstigten weniger eng definieren als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, da eine enge Definition zu Rechtsunsicherheit führen und damit in manchen Fällen Auszahlungen verhindern könnte. Zwecks Kompatibilität mit dem Fatca-Abkommen schlug die Kommission zudem eine neue Ziffer im Gesetz vor, wonach die Grundsätze der Gleichbehandlung und Angemessenheit „sinngemäss" gelten. Der Rat folgte auch hier seiner Kommission, mit 124 zu 56 Stimmen. Damit blieben die Differenzen zum Ständerat erhalten.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2015 als Zweitrat eine parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in der beruflichen Vorsorge. Dabei kam es zu einer Abweichung vom Nationalrat. Dies war vorauszusehen gewesen, denn die zuständige SGK-NR war aus Zeitgründen nicht imstande gewesen, alle vom Bundesrat geäusserten Änderungsvorschläge zu debattieren und hatte diese Aufgabe daher an ihre ständerätliche Schwesterkommission delegiert. Die SGK-SR widmete sich in der Folge intensiv dem Anliegen und holte zusätzliche Informationen vom Finanzdepartement ein, um einem allfälligen Konflikt zwischen der Gesetzesänderung und dem Fatca-Abkommen mit den USA oder den OECD-Standards beim automatischen Informationsaustausch vorzubeugen. Letztlich schloss sie sich den Beschlüssen des Nationalrates an, akzeptierte jedoch die Änderungsvorschläge des Bundesrates. Diese umfassten die Beibehaltung der Unterstellung der Wohlfahrtsfonds unter die Transparenzbestimmungen und die Ergänzung um das Gebot der Angemessenheit und der Gleichbehandlung aller Begünstigten. Eintreten war unbestritten und der Rat folgte den Vorschlägen seiner Kommission einstimmig mit 37 Stimmen. Die vorgenommenen Änderungen müssen nun noch vom Nationalrat gutgeheissen werden.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Das ganze Jahr über wurde in den Medien spekuliert, ob sich die FDP stärker mit der SVP verbünden sollte. Zur Diskussion standen dabei insbesondere Listenverbindungen für die eidgenössischen Wahlen 2015. Anfang Jahr drohte der Parteipräsident der SVP Toni Brunner (svp, SG) implizit damit, der FDP einen Bundesratssitz streitig zu machen, sollte sie sich nicht für flächendeckende Mitte-Rechts-Verbindungen einsetzen. Im Januar sah der FDP-Parteipräsident Philipp Müller noch keinen Grund, nicht mit der SVP zu paktieren. Allerdings müsse man die Frage von Listenverbindungen den Kantonen überlassen und die SVP könne nicht nur Forderungen stellen, sondern müsse die FDP auch unterstützen. Anders als sein Vorgänger Fulvio Pelli (TI) verschloss sich der neue FDP-Präsident Listenverbindungen nicht. Auch mit der CVP oder den neuen Mitteparteien könne man sich – je nach kantonaler Ausgangslage – verbünden. Das Verhältnis zwischen FDP und SVP kühlte sich dann jedoch nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative merklich ab. Auch die deutlichen Worte, die Parteipräsident Müller gegen die von der SVP angekündigte Initiative fand, welche Landesrecht über Völkerrecht stellen will, dienten der Abgrenzung gegen rechts. Anfang Oktober gab Müller dann allerdings auch bekannt, dass die FDP – falls die dannzumal erste Trendumfrage zu den Wahlen, die für die FDP einen leichten Zuwachs voraussah, sich bestätigen sollte – Bundesrätin Widmer-Schlumpf auf Kosten eines zweiten SVP-Bundesratssitzes abwählen würde, sofern die SVP einen valablen Kandidierenden aufstelle. Auch seitens der CVP wurden der FDP Avancen gemacht. Die FDP sei eingeladen, an einer kohärenten Mitte zu partizipieren. Müller reagierte prompt auf diese Einladung und forderte vielmehr die CVP und die anderen Mitteparteien auf, in einem Bürgerblock mitzuarbeiten. Von links wurde einer der beiden FDP-Bundesratssitze in Frage gestellt. Um eine rechte Mehrheit aus zwei FDP- und zwei SVP-Regierungsmitgliedern zu verhindern, und unter der Annahme, dass der SVP zwei Regierungssitze zustünden, müsste die FDP auf einen ihrer Sitze verzichten. Ins Visier der SP geriet dabei vor allem Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der nicht nur aufgrund einer Steuergeschichte seiner ehemaligen Firma ins mediale Schlaglicht geriet, sondern der von der Linken auch für die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative mitverantwortlich gemacht wurde, weil er zu wenig dagegen angekämpft habe.

FDP mit der SVP verbünden

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Nachdem beide Kommissionen ihr im Jahr 2012 Folge gegeben hatten, gelangte eine parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in der Herbstsession 2014 in den Nationalrat. Der Vorstoss bezweckt eine Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen durch einen Abbau von Vorschriften. Das ZGB unterstellt die Fonds unter zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG. Bei der Beratung und dem Beschluss des BVG sei aber kaum an den speziellen Charakter der Fonds gedacht worden, weshalb sich der administrative Aufwand für deren Unterhalt stark erhöhe. Dieser massive Aufwand bringe viele Stiftungsräte dazu, ihren Fonds zu liquidieren, was aus sozialer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht wünschenswert sei. Der Vorstoss listet konkret jene Bestimmungen auf, die für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zukünftig nicht mehr anwendbar sein sollen. Die Subkommission BVG der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hatte nach Beratungen mit den betroffenen Kreisen und der Bundesverwaltung einen Erlassentwurf ausgearbeitet, den die Kommission einstimmig angenommen und in die Vernehmlassung geschickt hatte. Nach mehrheitlich positiven Antworten wurden nur noch kleine Änderungen vorgenommen und das Resultat dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hiess den Entwurf grundsätzlich gut, da er bestehende Rechtsunsicherheiten beseitige und zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds beitrage. Er beantragte jedoch, die Transparenzbestimmungen auch weiterhin auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anzuwenden und regte an, die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung der Fonds zu präzisieren. Aufgrund zeitlich eng beieinander liegender Termine war es der SGK nicht möglich gewesen, alle Vorschläge des Bundesrates bis zur Parlamentsdebatte zu beraten, weshalb der Sprecher auf die Möglichkeit der weiteren Abklärung und Bearbeitung durch die Kommission des Zweitrats hinwies. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurden drei Minderheitsanträge gestellt, zwei von Silvia Schenker (sp, BS) und einer von Bruno Pezzatti (fdp, ZG), welche beim Rat allesamt keine Zustimmung fanden. Anlass zur Diskussion bot das Verhältnis zur AHV: Die Kommissionsmehrheit strebte an, dass nur jener Personenkreis, der der AHV unterstellt ist, von Leistungen aus den Wohlfahrtsfonds profitieren kann. Damit sollte eine Umgehung des drei-Säulen-Prinzips verhindert werden, da Wohlfahrtsfonds zur beruflichen Vorsorge und somit zur 2. Säule gehören. Die Minderheit Pezzatti hatte sich aus Vereinfachungsgründen für eine Streichung der entsprechenden Bestimmung ausgesprochen, was der Rat mit 94 zu 83 Stimmen ablehnte. Für Annahme des Minderheitsantrags setzten sich die Fraktionen der SVP, FDP und BDP ein. Der erste Minderheitsantrag Schenker griff das Transparenzthema auf und plädierte für die Version des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hatte sich dafür ausgesprochen, die Transparenzbestimmungen nicht auf der Liste jener Bestimmungen zu führen, die für die Wohlfahrtsfonds nach wie vor gelten sollten, denn die Einhaltung des Transparenzstandards generiere einen überproportionalen administrativen Aufwand. Mit ihrem zweiten Antrag forderte die Minderheit, dass Wohlfahrtsstiftungen mit Ermessensleistungen, um steuerbefreit zu werden, den Grundsatz der Angemessenheit und Gleichbehandlung berücksichtigen müssen. Dies sei nicht nur aus Fairnessgründen wichtig, sondern insbesondere im Zusammenhang mit dem Fatca-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA relevant, da die Wohlfahrtsfonds ansonsten von den USA als Mittel zum Steuermissbrauch verstanden werden könnten. Es gelte, eine Infragestellung des Abkommens für alle Vorsorgeeinrichtungen zu verhindern. Auch in diesem Punkt ging die Minderheit mit dem Bundesrat einig. Die Kommissionsmehrheit betonte dagegen, ihr würde betreffend Fatca das nötige Fachwissen fehlen – dieses liege bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) – und man wolle die Beurteilung deshalb dem Zweitrat überlassen. Die Minderheitsanträge wurden mit 129 zu 59 bzw. 130 zu 59 Stimmen abgelehnt, wobei sich jeweils die bürgerlichen Fraktionen gegen Links-grün durchsetzten. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 133 Nationalratsmitglieder für den Entwurf aus. Es gab keine Gegenstimmen und der Beschluss gilt damit als einstimmig, obwohl sich 55 Mitglieder aus der SP- und der grünen Fraktion der Stimme enthielten. Die Beratung im Ständerat wird für das Jahr 2015 erwartet.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat im Eiltempo die Motion Pelli (fdp, TI) zur Besteuerung von Provisionen für Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis. In Übereinstimmung mit Bundesrat, Nationalrat und WAK-SR sprach sich der Ständerat für die Überweisung dieser Motion aus.

Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Am 30. März wurde der Parteipräsident der FDP, Philipp Müller (AG), an der Delegiertenversammlung in Schaffhausen einstimmig und mit stehenden Ovationen in seinem Amt bestätigt. Müller wurde auch in der Presse ein gutes Zeugnis ausgestellt. Seine direkte Art habe zur Popularisierung der Partei beigetragen. Die Linie der Partei sei deutlicher geworden und die Mitglieder aktiver. Das Klischee des „pseudo-UDC“, das ihm einige Liberale aus der Romandie vor seiner Wahl ins Präsidium 2012 angehängt hatten, habe sich nicht bestätigt. Im Gegenteil: Müller entpuppe sich als echter Liberaler. Seine Kollegen im Nationalrat attestierten ihm hohes Engagement. Allerdings eckte Müller mit seiner jovialen und teilweise ins vulgäre abdriftenden Art auch ab und zu an. Zudem gab es nach wie vor Stimmen, die Müller im Vergleich zu seinem Vorgänger, Fulvio Pelli (TI) nicht als nationalen Präsidenten, sondern als Deutschschweizer wahrnahmen. Dies war insbesondere deshalb ein Problem, weil die FDP in der Romandie stärker verankert ist. Im Schnitt unterstützen 20% der Romands die PLR, während die FDP in der Deutschschweiz durchschnittlich 13% Wählerstärke aufweist. Auch das Etikett des „Monsieur 18%“ blieb an ihm haften: Müller hatte vor 14 Jahren mit einer Initiative den Ausländeranteil auf 18% der Bevölkerung beschränken wollen. Vielleicht auch dank seinem Faible für Asylpolitik schaffte Müller aber den Spagat zwischen Wirtschaftspartei und Volksnähe – dies schienen zumindest Umfragen Ende März zu bestätigen. An der Delegiertenversammlung ebenfalls bestätigt wurde das bisherige Vizepräsidium, bestehend aus Christian Lüscher (GE), Isabelle Moret (VD), Carla Speziali (TI) und Christian Wasserfallen (BE). Als Wahlkampfleiter wurde Vincenzo Pedrazzini (SZ) bestimmt.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Weil er im Januar 2014 das Pensionsalter erreichte, hatte sich der amtierende Regierungsrat Bernhard Koch (cvp) entschieden, zwei Jahre vor Ende seiner vierten Amtsperiode zurückzutreten. Dieses Vorgehen wurde von der BDP kritisiert: Regierungsräte seien für vier Jahre gewählt, ein frühzeitiger Rücktritt sei nicht sauber. Die Kritik wurde vor allem auch deshalb laut, weil mit Claudius Graf-Schelling (sp) und Kaspar Schläpfer (fdp) zwei weitere Regierungsräte laut über einen vorzeitigen Rücktritt nachdachten. Von den anderen drei Regierungsparteien FDP (1 Sitz), SP (1 Sitz) und SVP (2 Sitze) hatte die CVP jedoch nichts zu befürchten, da diese den christlichdemokratischen Sitz nicht streitig machten. Allerdings krebste dann auch die BDP zurück, da die CVP mit Carmen Haag eine valable Kandidatin ins Rennen schickte. Weil auch die Grünen auf eine Kandidatur verzichteten, wurde Haag schliesslich nur von der parteilosen Gabi Coray bedrängt. Coray ist im Kanton Thurgau kein unbeschriebenes Blatt. Seit 2005 hatte sie für diverse Wahlen kandidiert, darunter gar für den Bundesrat bei der Wahl des Nachfolgers für Hans-Rudolf Merz 2010. Das beste Resultat hatte Coray bei einer Regierungsratsersatzwahl 2006 erzielt, als sie 22% aller Stimmen erhielt.
Bei den Wahlen vom 9. Februar hatte Coray dann allerdings keine Chance. Sie erhielt zwar 7'811 Stimmen, lag damit aber weit hinter den 43'539 Stimmen, die Carmen Haag auf sich vereinen konnte. Coray erhielt sogar noch weniger Stimmen als leer eingelegt worden waren (9'364). Nicht weniger als 4'662 Stimmen fielen auf Vereinzelte, was neben den zahlreichen leeren und den 1'314 ungültigen Stimmen einerseits als Zeichen des Protests gegen die dünne Auswahl gewertet wurde. Andererseits wurde aber auch gemutmasst, die vielen leeren und ungültigen Stimmen seien darauf zurückzuführen, dass viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eher wegen der gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen Abstimmungen (Masseneinwanderungsinitiative, Abtreibungsfinanzierung und Fabi) an die Urne gegangen waren. Haag trat ihr Amt am 1. Juni an. Sie ist erst die dritte Thurgauer Regierungsrätin. Erstmals sassen in der Thurgauer Exekutive damit zwei Frauen – neben Carmen Haag auch Monika Knill (svp). Haags Wunsch, das Departement für Justiz und Sicherheit zu übernehmen, wurde nicht erhört. Sie wurde zur Vorsteherin des Departements für Finanzen und Soziales, das sie von ihrem Vorgänger übernahm, bestimmt. Mitte Oktober kündigte wie erwartet Claudius Graf-Schelling (sp) seinen vorzeitigen Rücktritt an.

Ersatzwahl Regierungsrat Thurgau 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau

Im Berichtjahr wurden nicht weniger als elf Parlamentsmandate neu besetzt. Die Mutationen waren einerseits Folgen kantonaler Wahlen. Gleich drei Genfer Nationalräte – Luc Barthassat (cvp), Antonio Hodgers (gp) und Mauro Poggia (mcg) – wurden in den Genfer Regierungsrat gewählt. Auch Yvan Perrin (svp) und Alain Ribaux (fdp) zogen das kantonale Exekutivamt in Neuenburg dem nationalen Parlamentsmandat vor. Für die fünf abtretenden Parlamentarier rutschten Guillaume Barazzone(cvp/pdc GE), NR/CN] (cvp, GE), Anne Mahrer (gp, GE), Roger Golay (mcg, GE), Raymond Clottu (svp, NE) und Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) nach. Golay wurde – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Poggia – in die SVP-Fraktion aufgenommen. Bereits 2012 waren Franziska Teuscher (gp, BE) und Ursula Wyss (sp, BE) in die Stadtberner Regierung gewählt worden. Sie traten ebenfalls von ihren Nationalratsmandaten zurück und wurden im Berichtjahr durch Aline Trede (gp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) ersetzt. Bereits 2012 ihren Rücktritt angekündigt hatten Hildegard Fässler-Osterwalder (sp, SG) und Peter Spuhler (svp, TG), nach 16 resp. 13 Jahren Tätigkeit im nationalen Parlament. Hans-Jürg Fehr (sp, SH), ein weiterer lang gedienter Parlamentarier, trat nach 14 Jahren zurück. Für die SP St. Gallen wurden Claudia Friedl, für die SP Schaffhausen Martina Munz und für die SVP Thurgau Verena Herzog neu vereidigt. Seinen Rücktritt für 2014 kündigte Fulvio Pelli (fdp, TI) an. Auch im Ständerat wird es noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Veränderungen kommen. Für den verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) musste im Kanton Glarus eine Ersatzwahl durchgeführt werden, die auf das Frühjahr 2014 angesetzt wurde.

Mutationen 2013
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Der Nationalrat hiess im Rahmen der Wintersession eine Motion Pelli (fdp,TI) gut, die eine Steuerlücke im Bereich der Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis zu schliessen beabsichtigte. Bis dato war die Steuerpflicht von juristischen Personen, die eine Provision für eine ausserhalb ihres Sitzkantons durchgeführte Vermittlungstätigkeit erhielten, nicht geregelt. Die Motion wollte den Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) beauftragen, damit diese Erträge besteuert werden konnten. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Vorstoss stand noch aus.

Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Fulvio Pelli, der ehemalige FDP-Präsident, kündigte auf den Frühling 2014 seinen Rücktritt aus der nationalen Politik an. Seine Mandate bei der Tessiner Kantonalbank wolle er weiter verfolgen und in Lugano wieder als Anwalt tätig sein. Pelli wird als engagierter Stratege in die Geschichte der FDP eingehen, dem unter anderem die Fusion zwischen FDP und Liberalen gelungen ist.

Fulvio Pelli

Im Verlauf des Berichtsjahres überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Pelli (fdp, TI), die im Rahmen der Quellensteuer eine pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Schweiz ermöglichen wollte, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorlag.

Pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen (Mo. 13.3184)

Nach vorjähriger Erneuerung der Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland, mit der sich die SRG in Zusammenarbeit mit dem deutschen TV-Sender Sat1 sowie dem französischen Fernsehkanal TV5 zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Informationsverbreitung verpflichtet hatte, beschloss der Bundesrat im Berichtsjahr die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum. Unter der Adresse www.tvsvizzera.it können ab 2014 Sendungen von Radiotelevisione Italia (RAI), Radiotelevisione Svizzera (RSI) und swissinfo.ch sowie Eigenproduktionen abgerufen werden, die aus Perspektive der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien von Interesse sind. Der Bundesrat setzte sich für diese Erweiterung der Leistungsvereinbarung ein, da im Gegensatz zu bestehenden Kooperationen mit Deutschland und Frankreich eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem italienischen Umland bisher vernachlässigt worden war. Der Bund übernimmt von den jährlich anfallenden Kosten von CHF 1,5 Mio. die Hälfte des Betrages. Der Rest wird von der SRG getragen. Die Subventionierung durch den Bund stiess beim Verband Schweizer Medien auf Missfallen, da dieses Zugeständnis dessen Ansicht nach eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hätte. Bundesrätin Leuthard (cvp) wehrte sich gegen die Vorwürfe. Mit dem neuen Portal würden die bestehenden privaten Angebote wie Ticinonews und Ticinonline nicht unter Druck gesetzt, da sich tvsvizzera.it speziell an ein im Ausland lebendes, italienischsprachiges Publikum mit Interesse an der Schweiz richten werde. Darüber hinaus wies die Bundesrätin darauf hin, dass der Anstoss zur Schaffung eines solchen Portals mit Vorstössen der Tessiner Nationalräte Fulvio Pelli (fdp, TI) (Ip. 12.3198) und Ignazio Cassis (fdp, TI) (Fra. 12.5454) aus der italienischsprachigen Schweiz selber stamme.

Bundesrat beschliesst die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum

Die grosse Kammer hatte im März über eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion zu entscheiden. Diese verlangt die Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch aus dem Kapitel 16 des Zolltarifs in das Kapitel 2, welchem auch Frischfleisch zugeordnet wird. Dank der herrschenden Einteilung könne gewürztes Fleisch viel billiger importiert werden als Frischfleisch, es sei zudem nicht von der Kontingentierung betroffen. Dies führe zu Marktverzerrungen auf dem Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmarkt: Schweizer Produzierende hätten unter den Billigimporten zu leiden, und das Bestreben, den Schweizer Markt dank Kontingenten bedarfsgerecht zu gestalten, werde unterlaufen. Die nationalrätliche WAK beantragte die Ablehnung der Initiative: Kommissionssprecher Pelli (fdp, TI) rechtfertigte die unterschiedliche Zollbelastung damit, dass die Qualität von gewürztem Fleisch nicht jener von Frischfleisch entspreche. Er wies zudem darauf hin, dass die Einteilung nicht durch Schweizer Recht, sondern durch die WTO erfolgt sei. Eine eigenhändige Abänderung durch die Schweiz würde daher einen Rekurs auf internationaler Ebene nach sich ziehen. Schliesslich sagte er, dass die SVP nur eine Seite der Interessen darstelle: Sie verträten allein die inländischen Fleischproduzenten und würden dabei ausser Acht lassen, dass es auch Schweizer Wirtschaftszweige gäbe, die von tiefen Zöllen bei gewürztem Fleisch profitierten. Gerade die Hotelbranche, welche sonst die hohen Importhürden für Fleisch bemängle, sei hier für einmal die Nutzniessende. Nichtsdestotrotz entschied eine knappe Mehrheit der Ratsmitglieder, der Initiative Folge zu geben: Mit 97 zu 89 Stimmen verhalfen die BDP, grosse Teile der SVP und CVP sowie ein Drittel der FDP dem Anliegen zum Erfolg. Die WAK des Ständerats schloss sich im August diesem Entscheid an, womit der Erstratskommission definitiv der Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfs erteilt wurde.

Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch

Nach sieben Amtsjahren gab Fulvio Pelli (TI) am 21. April die Präsidentschaft der FDP ab. Karin Keller-Sutter (SG) wäre als Nachfolgerin zuoberst auf der Wunschliste gestanden, da sie aus der Deutschschweiz stammt, ein nationales Profil und die nötige Konsenskompetenz aufweise, die es für dieses Amt brauche. Die St. Galler Ständerätin sagte jedoch ab, weil für sie das Präsidialamt nicht mit dem Ständeratsmandat vereinbar sei. Mit Ruedi Noser (ZH), Philipp Müller (AG), dem Vizepräsidenten Vincenzo Pedrazzini (SZ), Andrea Caroni (AR), Martin Schmid (GR), Christian Wasserfallen (BE) oder Pankraz Freitag (GL) wurden in der Presse einige mögliche Namen genannt, die Findungskommission klagte jedoch über eine eigentliche Kandidatenflaute und zahlreiche Absagen. Anfang März stellte die Kommission dann mit Pankraz Freitag (GL) und Philipp Müller (AG) zwei unterschiedlich profilierte Papabili vor, die sich an verschiedenen Hearings in den Kantonen präsentieren mussten. Dem medial besser bekannten und in Bern auch besser vernetzten Müller wurden in der Presse die besseren Chancen eingeräumt: Dem gelernten Gipser wurde eher zugetraut, aus der FDP wieder eine Volksbewegung zu machen als dem von Wirtschaftskreisen unterstützte Glarner Mathematiklehrer. Müller hatte sich allerdings in der Romandie aufgrund seiner dezidierten und harten Asylpolitik nicht viele Freunde geschaffen. Zu einer Kampfwahl kam es jedoch nicht, da sich Freitag Mitte März als Kandidat zurückzog. Müller wurde am 22. April schliesslich ohne Gegenstimme mit 330 zu 0 Stimmen gewählt. Pelli wurde an derselben Abgeordnetenversammlung in Bern für seine Leistungen für die FDP mit stehenden Ovationen geehrt. Zwar habe er den Wählerschwund nicht aufhalten können, es sei ihm aber gelungen, interne Grabenkämpfe zu lindern. Darüber hinaus dürfe die Fusion mit den Liberalen als Erfolg verbucht werden. Die künftigen Erfolge der FDP würden auch eine Ernte von Pellis Wirken sein. Müller startete mit einer eigentlichen Tour de Suisse in sein Präsidium. Nach einigen Wochen mussten auch seine Kritiker anerkennen, dass der Neue für viel Schwung und eine grössere Nähe zur Basis sorge.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Für einige auch hämische Kommentare sorgte der Misserfolg der FDP mit ihrer Bürokratie-Initiative. Das im Wahljahr als Vehikel hochstilisierte Volksbegehren forderte eine unbürokratische, einfache und effiziente Anwendung von Gesetzen. Früh zeichnete sich ab, dass das Unterschriftenquorum wohl nur knapp erreicht werden würde, weshalb in einem Kraftakt in den letzten beiden Monaten noch 20'000 Unterschriften gesammelt wurden. Noch-Präsident Pelli hatte die Initiative zur Prestigesache erklärt. Der Abgabetermin wurde gar von 17.30 auf 20.45 Uhr, also rund drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist, verschoben, da noch einzelne Unterschriftenbögen nachgereicht wurden. Die Bundeskanzlei musste – ein Novum in der Geschichte – die Initiative deshalb ausserhalb der Bürozeiten entgegennehmen. Die FDP übergab 100'650 Unterschriften, die allerdings in der Folge von der Bundeskanzlei noch geprüft werden mussten. Das Resultat dieser Prüfung war – nach dreimaliger Auszählung – dann aber eine bittere Pille für die Freisinnigen. Gültig waren nämlich nur 97'537 Unterschriften. Zum ersten Mal in der Geschichte musste damit eine Initiative mit mehr als 100'000 eingereichten Unterschriften als nicht zustande gekommen beurteilt werden. Das Scheitern der FDP wurde in der Presse als schmerzhaft, ja peinlich kommentiert. Die FDP habe nach eigenen Angaben 130 000 Mitglieder, schaffe es aber nicht, die nötigen Unterschriften für ein eigenes Begehren zu sammeln, so das Credo. Der Partei wurde allerdings zu Gute gehalten, dass sie mit dem Oppositionsinstrument Volksinitiative bisher keine Erfahrung gehabt habe. Mit dem Scheitern stand zwar die Initiativ- und Referendumsfähigkeit der Partei in Frage, einige Parteiexponenten deuteten die Niederlage aber in einen Sieg um. Der Kraftakt gegen Ende der Sammelphase habe gezeigt, dass die Partei durchaus fähig wäre, genügend Unterschriften für Volksbegehren zu sammeln; man müsse sich deshalb überlegen, auch in Zukunft zu diesem Instrument zu greifen. Gegen diese Idee stellte sich allerdings der neue Präsident der FDP, Philipp Müller.

Gescheiterte Bürokratie-Initiative der FDP

Le Secrétariat d’Etat à l’économie (SECO) a publié le 3 mai un rapport sur les mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes. Ce rapport a établi que 38% des entreprises étrangères contrôlées ayant détaché des travailleurs en Suisses n’ont pas respecté les salaires minimaux fixés par les conventions collectives de travail (CCT). Le bâtiment, les métiers liés à la sécurité, le nettoyage et le jardinage étaient les domaines les plus touchés. Dans la foulée de ce rapport, le Conseil fédéral a décidé de renforcer la lutte contre les abus liés à la libre circulation des personnes. Le 6 juillet, il a chargé le Département fédéral de l’économie (DFE) d’élaborer un projet de loi permettant de combler les lacunes légales concernant l'exécution des mesures d'accompagnement. Il a notamment été question d’élargir les possibilités de sanction face aux abus des contrats types de travail ou des conventions collectives ainsi que de lutter contre le phénomène des « faux indépendants ». Certaines entreprises étrangères font travailler leurs employés en Suisse sous le statut d'indépendants alors que ces personnes sont salariées. De cette manière, ces entreprises échappent aux conditions salariales minimales imposées. Lors d’une session extraordinaire sur la situation économique et sociale de la population qui a eu lieu dans le cadre de la session d’automne, le Conseil national a adopté quatre motions destinées à combattre le recours à ces indépendants fictifs. La motion Hiltpold (plr, GE) a eu pour but de charger le Conseil fédéral d'apporter des précisions sur le statut des indépendants et notamment sur les contrôles à effectuer pour déceler les faux indépendants. La motion Lustenberger (pdc, LU) a exigé que le Conseil fédéral prenne en considération le renvoi rapide des fautifs, des sanctions plus sévères l’obligation de fournir des documents attestant le statut d’indépendant. La motion Moret (plr, VD) a réclamé l’introduction d’une caution d’un montant important afin de lutter contre les faux indépendants. La motion Estermann (udc, LU) a demandé au Conseil fédéral de combattre ce problème sans dépenses supplémentaires notables. Dans le même contexte, le Conseil national a par ailleurs accepté une motion Pelli (plr, TI) visant à sanctionner le non-respect des salaires minimaux prévus par les conventions collectives de travail (CCT). Le Conseil des Etats ne s’est pas prononcé sur ces quatre interventions parlementaires en 2011.

rapport sur les mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes