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  • Meyer-Kaelin, Thérèse (cvp/pdc, FR) NR/CN

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Das 2009 nur knapp angenommene Referendum über die Einführung biometrischer Pässe war der Auslöser von fünf parlamentarischen Initiativen und einer Standesinitiative des Kantons Thurgau (10.308), welche einerseits die Möglichkeit einer nichtbiometrischen Identitätskarte erhalten und andererseits die Einrichtung einer zentralen Datenbank verhinderten wollten. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR; Pa.Iv. 09.439) und der Standesinitiative Thurgau im vergangenen Jahr wurde der erste Teil dieser Forderung erfüllt. Die Frage nach einer zentralen Datenbank blieb jedoch weiterhin ungeklärt. Deshalb gab der Nationalrat den vier verbleibenden parlamentarischen Initiativen 2011 Folge. Die Kommission des Ständerates beantragte 2012 ihrem Rat erfolgreich die Ablehnung der vier Initiativen, nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sie in einem Brief vom 6. Januar 2012 darauf hingewiesen hatte, dass der Verzicht auf eine zentrale Datenbank finanziellen Mehraufwand wie auch Sicherheitsprobleme mit sich brächte.

Identitätskarte Datenbank

Der Ständerat überwies mit grosser Mehrheit eine Motion Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche der Nationalrat bereits im Vorjahr angenommen hatte. Die Motion fordert vom Bundesrat, Sehhilfen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wieder in die Mittel- und Gegenständeliste nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufzunehmen, womit die Kosten wieder von der Grundversicherung getragen werden müssten.

Sehhilfen für Kinder

Les chambres fédérales ont adopté des initiatives parlementaires Heim (ps, SO), Meyer (pdc, FR) (Iv. pa. 07.484) et Cassis (plr, TI) (Iv. pa. 07.485) visant à garantir une égalité de traitement des médecins généralistes à travers une évaluation paritaire et rationnelle de l’économicité des prestations médicales intégrant le taux de morbidité et étant élaborée conjointement par les caisses-maladie et les médecins. Les députés estiment, d’une part, que les procédures en place contribuent à démotiver les médecins de famille au vu des critères d’évaluation engendrant des mesures de rationnement masquées ainsi que des transferts rapides et inutiles des patients coûteux vers des spécialistes ou des hôpitaux et, d’autre part, que les fortes disparités des pratiques cantonales de remboursement exigent la mise en place de critères garantissant l’égalité de traitement entre fournisseurs de prestations afin d’éviter une sélection des malades. Le Conseil national a adopté les initiatives par 98 voix contre 33, les opposants étant issus exclusivement du groupe UDC, et le Conseil des Etats les a adoptées à l’unanimité.

égalité de traitement des médecins généralistes

2009 wurden vier weitere parlamentarische Initiativen eingereicht, die im Grunde dasselbe Anliegen hatten: Erstens sollen sich die Bürger zwischen der herkömmlichen und einer biometrischen Identitätskarte entscheiden können. Zweitens soll auf eine zentrale Datenbank zur Speicherung der Daten verzichtet werden. Sowohl die Initiative Hodgers (gp, GE) (09.435), als auch die parlamentarische Initiative Marra (sp, VD) (09.431) forderten eine dahingehende Änderung des Ausweisgesetzes. Nach dem die Initiativen von der SPK-SR, im Gegensatz zur SPK-NR, zur Ablehnung empfohlen wurden, hat der Nationalrat ihnen Folge gegeben. Der Ständerat wird in der Frühjahrssession 2012 über die zwei parlamentarischen Initiativen entscheiden. Ein identisches Schicksal widerfuhr den parlamentarischen Initiativen der SVP-Fraktion des Nationalrates. Die Erste (09.440) wollte mit einer Änderung des Ausweisgesetzes verhindern, dass der Bundesrat weitere Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann. Dieser Vorstoss ist durch die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) erfüllt worden. Die Zweite (09.441) forderte den Verzicht auf eine zentrale Datenbank auf eidgenössischer Ebene zur Speicherung biometrischer Daten. Beide wurden Anfang Dezember im Nationalrat angenommen.

Identitätskarte Datenbank

Durant l’année sous revue, malgré les nombreuses protestations qui se sont élevées contre la suppression du remboursement des corrections visuelles par l’assurance de base, Didier Burkhalter a maintenu sa position sous prétexte que les problèmes de vue ne sont pas des maladies. Cependant, en fin d’année, le Conseil national a adopté par 109 voix contre 71 une motion Meyer-Kaelin (pdc, FR) chargeant le Conseil fédéral de réintroduire dans le catalogue de l’assurance de base la prise en charge de 180 francs par an pour les lunettes et les lentilles des personnes de moins de 18 ans sur prescription d’un ophtalmologue. Le PLR et une grande majorité de l’UDC se sont opposés à la motion.

Sehhilfen für Kinder

Für Unmut sorgte der Parteiwechsel von Thomas Müller (SG) von der CVP zur SVP. Die via Medien verbreitete Ankündigung Müllers wurde als stillos bezeichnet. Der amtierende Nationalrat wurde in der Folge von seiner Partei, bei der er über 40 Jahre Mitglied war, aufgefordert, sein Nationalratsmandat in der Frühlingssession abzugeben. Müller weigerte sich allerdings und verteidigte seinen Sitz bei den Wahlen im Herbst erfolgreich – für die SVP. CVP-interne Missstimmung wurde in der Folge auch für Übertritte in den Kantonen Schwyz und Freiburg verantwortlich gemacht. Die Ankündigung der Demission von Reto Wehrli (SZ) im Februar wurde auf einen parteiinternen Streit über die Besetzung des Ständeratssitzes zurückgeführt. Im Kanton Freiburg legte Emanuel Waeber sein Amt als Parteipräsident im März per sofort nieder. Waeber strebte in der Folge ebenfalls einen Wechsel zur SVP an. Die Führung der Freiburger Sektion wurde ad Interim von Nationalrätin Thérèse Meyer und Ständerat Urs Schwaller übernommen. Die Dissidenten warfen der Parteileitung insbesondere vor, gegen den erklärten Willen der konservativen Kräfte einen dezidiert sozialliberalen Kurs zu verfolgen und damit den rechten Parteiflügel zu sehr zu vernachlässigen. Bereits 2010 waren die ehemalige Zürcher Kantonsrätin Susanne Brunner und der Bündner Grossrat Livio Zanolari von der CVP zur SVP übergelaufen.

Parteiwechsel

Der Nationalrat hiess im Berichtjahr einstimmig eine auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Änderung im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer gut. Bisher mussten sich Auslandschweizerinnen und -schweizer alle vier Jahre neu registrieren lassen, um an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können. Neu gilt die Teilnahme an einer Abstimmung oder Wahl automatisch als Registrierung für vier Jahre. Auch im Ständerat als Zweitrat war das vom Bundesrat unterstützte Anliegen unbestritten. In der Schlussabstimmung nahmen beide Räte den Entwurf einstimmig an.

Politische Rechte der Auslandschweizer

Die Einführung der biometrischen Pässe nach der Referendumsabstimmung über die Änderung des Ausweisgesetzes im Jahr 2009 war Auslöser von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen. In Umsetzung einer 2010 angenommenen parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche den Bezug von herkömmlichen Identitätskarten sichern wollte, wurde ein Entwurf über die Änderung des Ausweisgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. In der Sommersession 2011 wurde die Änderung des Gesetzes in der Schlussabstimmung sowohl in der grossen wie auch in der kleinen Kammer einstimmig angenommen. Somit bleibt die herkömmliche ID im Angebot.

Identitätskarte Datenbank

Der auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Gesetzesentwurf über die politischen Rechte der Auslandschweizer stand im Februar im Nationalrat zur Debatte. Das Begehren war 2008 eingereicht worden und forderte eine Vereinfachung der Anmeldungserneuerung für im Ausland niedergelassenen Schweizer. So soll eine aktive Ausübung der politischen Rechte zukünftig automatisch zu einem Verbleib im Stimmregister führen; bisher mussten Auslandschweizer ihre Meldung im Stimmregister alle vier Jahre erneuern. Das Geschäft wurde im Nationalrat diskussionslos und einstimmig angenommen. In der Sommersession verabschiedete der Ständerat das Geschäft ebenfalls ohne Gegenstimme.

Politische Rechte der Auslandschweizer

Die Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über die Einführung biometrischer Pässe hatte noch im Jahr 2009 verschiedene Vorstösse provoziert, die in eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats gemündet hatte. Nachdem sich die ständerätliche Schwesterkommission kritisch geäussert hatte, besserte die SPK-NR den Vorschlag nach und schickte schliesslich eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, die eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) sowie eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mitberücksichtigt. Konkret soll das Ausweisgesetz derart geändert werden, dass nach wie vor auch Identitätskarten ohne Chip zur Speicherung biometrischer Daten erhältlich sind. Gleichzeitig sollen die Kantone selber entscheiden können, ob sie den Antrag und den Bezug von Identitätskarten weiterhin auf Gemeindeebene regeln wollen.

Identitätskarte Datenbank

Eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) forderte den Bundesrat auf, die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung geregelt wird. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese Ablehnung setzte sich zusammen aus einem Teil, welcher eine explizite gesetzliche Grundlage als nicht notwendig erachtete und einem anderen Teil, welcher den Zeitpunkt der Initiative für falsch hielt und einen solchen Antrag lieber im Rahmen der Besprechung der Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung sehen wollte. Dementsprechend lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative mit 81 zu 62 Stimmen ab.

Suizid bei Jugendlichen

Keine Folge gab die grosse Kammer ausserdem einer parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), die darauf abzielte, die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung zu verankern.

Suizid bei Jugendlichen

Das EDA beschloss im August den Subventionsbeitrag für die Zeitschrift „Schweizer Revue“ mit Informationen für Auslandschweizer von 1,8 Mio auf 1,3 Mio Fr. zu kürzen. Dieser Entscheid löste bei den Auslandschweizer-Organisationen (ASO) heftige Proteste aus. Der ASO-Rat verabschiedete einstimmig eine Resolution, die die Folgen einer Beitragskürzung als inakzeptabel bezeichnet und Bundesrat und Parlament aufforderte, davon abzusehen. Meyer-Kaelin (cvp, FR), Vorstandsmitglied der ASO, gelang es bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizern in der vorberatenden Kommission einen Artikel durchzubringen, der die Subventionen für die „Revue“ sichert; allerdings legt der Gesetzestext keinen Betrag fest. Dieser Antrag der Kommissionsminderheit wurde vom Nationalrat in der Wintersession mit 86 zu 77 Stimmen gutgeheissen.

Création de bases légales pour l’assistance financière des ressortissants suisses à l’étranger

En avril, le Conseil fédéral a présenté son message relatif à la loi fédérale sur la création de bases légales pour l’assistance financière des ressortissants suisses à l’étranger. Il s’agissait de donner une forme juridique durable à deux ordonnances limitées dans le temps et ayant fait preuve de leur utilité depuis leur entrée en vigueur : l’assistance financière directe et indirecte des Suisses à l’étranger. Les adaptations proposées visaient uniquement à créer la base légale formelle et n’entraînaient pas de modifications sur le plan matériel. La première partie du projet portait sur le soutien financier aux institutions dont les prestations s’adressent en priorité aux Suisses et aux Suissesses de l’étranger, et notamment aux organisations qui aident les ressortissants suisses à l’étranger à maintenir le lien qui les unit à la Suisse et à exercer leurs droits politiques. La seconde partie traite du versement d’avances à des ressortissants suisses qui tombent dans le besoin pendant un séjour temporaire à l’étranger. En tant que premier conseil, le Conseil national s’est saisi de ce projet au cours de l’année sous revue. L’entrée en matière n’a pas donnée lieu à des oppositions. Une minorité emmenée par Thérèse Meyer-Kaelin (pdc, FR) a plaidé pour le rejet de la proposition de la majorité de la commission qui visait à ne pas mentionner expressément la "Revue Suisse" en tant que bénéficiaire des aides financières de la Confédération dans la loi. Le plénum a suivi la minorité par 86 voix contre 77. Au vote sur l’ensemble, le projet a été adopté par 154 voix contre 13.

Création de bases légales pour l’assistance financière des ressortissants suisses à l’étranger

Mit 156 zu 31 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Meyer-Kälin (cvp, FR) ab, die verlangte, dass Investitionen, die von Privatpersonen oder Unternehmen für die Schaffung von ausserfamiliären Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter getätigt werden, von der Steuerpflicht befreit werden. Sie machte geltend, Firmen hätten zwar diese Möglichkeit, aber lediglich dort, wo sie selber für ihre Angestellten eine Krippe einrichten. Zuwendungen für Tagesstrukturen, die auf private Initiative zu Stande kommen, seien hingegen vom Steuerabzug ausgeschlossen. Da die Anstossfinanzierung des Bundes zur Gründung neuer Kinderkrippen am Auslaufen sei, müssten neue Anreize geschaffen werden, um das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu lösen. Die FK begründete ihren Antrag auf Ablehnung damit, dass das Anliegen bereits weitgehend erfüllt sei (Berücksichtigung des geschäftsmässig bedingten Aufwands, Zuwendungen Privater an gemeinnützige Einrichtungen).

Parlamentarische Initiative zur steuerlichen Befreiung von ausserfamiliärer Betreuung von Kindern im Vorschulalter (07.469)

Im Berichtsjahr kam es zu mehreren personellen Wechseln: Zu Beginn der Frühlingssession trat Nationalratspräsident Jean-Philippe Maitre (GE) krankheitshalber von all seinen Ämtern zurück. Auf Vorschlag der CVP wählte die grosse Kammer die Freiburgerin Thérèse Meyer zur neuen Präsidentin. Den Nationalratssitz Maitres übernahm Luc Barthassat.

Ausserordentlicher Wechsel im Nationalratspräsidium

La décision a été nettement moins tranchée au Conseil national. En effet, la chambre du peuple a rejeté cette initiative populaire par 91 voix contre 88 (et 2 abstentions), suite à des débats très animés, et contre l’avis de sa commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC-CN), qui avait recommandé, par 13 voix contre 10 (et 2 abstentions), d’approuver l’initiative en question. Une proposition Randegger (prd, BS), qui demandait un renvoi de cet objet au Conseil fédéral avec mandat d'élaborer un contre-projet indirect à l'initiative populaire, afin de clarifier les questions liées à la coexistence de cultures traditionnelles et de plans issus d’OGM, a été rejetée au plénum par 96 voix contre 83. Deux camps s’y sont finalement affrontés: d’un côté, les partisans de l’initiative populaire, représentés par la gauche et quelques députés UDC agrariens, ont notamment invoqué des raisons de sécurité alimentaire. Ils ont pu s’appuyer sur des sondages qui ont montré que les consommateurs étaient favorables à une interdiction des OGM dans les produits alimentaires. De l’autre côté, les opposants au texte ont mis en exergue les risques liés à un tel moratoire, au niveau de la recherche scientifique et des conséquences économiques dommageables qui pourraient en résulter. Chose rare, lors de la confirmation du vote effectué trois jours plus tôt, les députés se sont retrouvés à 92 voix contre 92. La présidente du Conseil national, Thérèse Meyer (pdc, FR), a dû trancher. Par 93 voix contre 92, cet objet a finalement été rejeté. Par 35 voix contre 10, les conseillers aux Etats ont de leur côté clairement confirmé leur premier vote.

Initiative populaire « pour des aliments produits sans manipulations génétiques »
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Aufgrund des Handlungsbedarfs in den Sozialversicherungen und des negativen Ergebnisses der Volksabstimmung vom Mai, legte das EDI dem Bundesrat unter dem Titel „Panorama der Sozialversicherungen“ eine Gesamtsicht der Sozialwerke vor. Gestützt auf dieses Aussprachepapier, das sämtliche Sozialversicherungen (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) sowie die Familienpolitik umfasste, traf der Bundesrat Ende Juni Richtungsentscheide insbesondere bezüglich AHV und IV.

Der Bundesrat teilte die Einschätzung des EDI, dass sich die finanzielle Situation der AHV ab 2010 rapide verschlechtert, falls keine Massnahmen ergriffen werden, und dass die AHV bis zum Jahre 2025 zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, welche ungefähr 3,8 MwSt-Prozentpunkten entsprechen. Er beschloss deshalb, sofort Vorbereitungsarbeiten zu einer weiteren AHV-Revision in Angriff zu nehmen mit der zentralen Vorgabe, dass die Reform die finanzielle Sicherung bis 2020 ermöglichen soll und dabei den bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Finanzierungsbedarf berücksichtigt. Alternative Szenarien, so etwa ein System basierend auf der Lebensarbeitszeit oder Modelle, die Aspekte wie das Einkommen und die Beschwerlichkeit der Arbeit in Rechnung stellen, sollen mit einbezogen werden. Dieser Entscheid entsprach der Ansicht der AHV-Kommission, welche die Prüfung neuer Kriterien zur Bestimmung des regulären Rentenalters verlangt hatte.

Der Bundesrat ging ebenfalls mit dem EDI einig, dass die Sanierung der IV im Hinblick auf ihre prekäre finanzielle Situation absolute Priorität hat. Mit der neuen Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV und mit der 5. IV-Revision bestünden gute Aussichten, dass die Schulden der IV langsam abgebaut werden können. Der Bundesrat war aber der Ansicht, dass einige in der 5. IV-Revision vorgesehene Massnahmen, so etwa die Einführung eines kostenpflichtigen Verfahrens bei Anfechtung eines IV-Rentenentscheids, dringend umgesetzt werden sollten. Er kam zudem zum Schluss, dass das Thema der Entflechtung des Finanzhaushalts von AHV und IV von jenem des Bundes im Rahmen einer langfristigen Sicherung der AHV aufgegriffen und parallel zu den Massnahmen zur Sanierung der IV behandelt werden soll. Ende Oktober gab er dem EDI und dem EFD den Auftrag, eine Entscheidgrundlage bezüglich der Entflechtung auszuarbeiten.

Der Nationalrat überwies stillschweigend ein Postulat (04.3234) Meyer Thérèse (cvp, FR), welches den Bundesrat auffordert, ein Modell zur Flexibilisierung des Rentenalters auszuarbeiten, das sowohl die Beitragsjahre aufgrund einer regulären Erwerbstätigkeit als auch die Höhe der Rente berücksichtigt und die Flexibilisierung des Rentenalters gezielt fördert.

Bericht des EDI zur Gesamtsicht der Sozialwerke
Dossier: Fünfte IV-Revision (2004-2009)

Einen Tag nach der Bundesratswahl gab Philipp Stähelin seinen Rücktritt als Parteipräsident nach nur zweieinhalb Jahren Amtsdauer bekannt. Mit seinem Rücktritt zu Beginn einer neuen Legislatur wolle er der neuen Parteiführung ermöglichen, die eidgenössischen Wahlen 2007 in aller Ruhe vorzubereiten. Das neue Präsidium solle an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung Anfang 2004 gewählt werden. Der neue Präsident müsse laut Stähelin ein Mitglied des Parlaments sein, da eine enge Verbindung zur nationalen Politik wichtig sei, und von der Fraktion getragen werden. Er würde sich besonders freuen, wenn eine Frau seine Nachfolge anträte. Als Favoriten gehandelt wurden Vizepräsidentin Doris Leuthard (AG), Ständerat Bruno Frick (SZ), Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (SG), Nationalrätin Thérèse Meyer (FR) und Fraktionschef Jean-Michel Cina (VS). Die Junge CVP forderte den Ausschluss von Ständerat Carlo Schmid (AI) aus Partei und Fraktion. Falls noch andere Fraktionsmitglieder bei den Bundesratswahlen für Christoph Blocher statt Ruth Metzler gestimmt hätten, solle auch gegen diese ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werden.

Wechsel an der CVP-Parteispitze – Doris Leuthard (2003-2004)
Dossier: CVP-Präsidenten seit 2000

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Insbesondere in der Westschweiz schien das Misstrauen gegen die als intransparent empfundene Politik der Reservebildung gewisser Krankenkassen weiter zuzunehmen, führte allerdings im Parlament nur selten zu konkreten Ergebnissen. Der Nationalrat hatte im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Meyer (cvp, FR) angenommen, welche die Einführung einer detaillierteren Rechnungslegung der Krankenversicherer verlangte. Der Ständerat unterstützte diese Forderung diskussionslos. 2001 hatte er noch zwei Standesinitiativen der Kantone Waadt und Genf abgelehnt (Kt.Iv. 00.318, 99.305), welche einheitliche Methoden zur statistischen Erfassung der Finanzdaten insbesondere der überkantonal agierenden Krankenkassen verlangten. Im Nationalrat erreichte nun eine Minderheit aus der SP mit Unterstützung von bürgerlichen welschen Abgeordneten, dass den vom Ständerat abgelehnten Initiativen mit 81 zu 67 Stimmen Folge gegeben wurde. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat allerdings an seinem ersten Beschluss fest, worauf ihm der Nationalrat zustimmte. Auch zwei weitere Standesinitiativen der Kanton Genf und Wallis, welche die Transparenz und Veröffentlichung der Rechnungen postulierten resp. dem BSV mehr Mittel zugestehen wollten, um diese Rechnungen zu prüfen, wurden in der grossen Kammer wie schon im Ständerat abgelehnt.

Rechnungslegung Risikoausgleich

2000 hatte Nationalrätin Meyer (cvp, FR) eine Motion eingereicht, mit der sie den Bundesrat aufforderte, einerseits bei den Krankenversicherungen eine detailliertere Rechnungslegung einzuführen, welche Prämienerhöhungen transparenter machen sollte, und andererseits die Reserven der Kassen zu plafonieren. Unter Verweis auf seither erfolgte Anstrengungen beantragte der Bundesrat, den ersten Punkt der Motion abzuschreiben und den zweiten Punkt als Postulat zu überweisen. Der Rat folgte aber der Argumentation Meyers, die Offenlegung der Zahlen sei insbesondere auf kantonaler Ebene nach wie vor mangelhaft und überwies diesen Punkt mit 156 zu 5 Stimmen in der verbindlichen Form. Bei den Reserven schloss er sich dem Antrag des Bundesrates an. Der Ständerat nahm eine Standesinitiative des Kantons Jura für einen verbesserten Risikoausgleich unter den Krankenkassen an (Kt.Iv. 01.305), lehnte jedoch eine weitere Standesinitiative des Kantons Wallis ab (Kt.Iv. 01.308), die dem BSV zusätzliche Mittel zur effizienteren Kontrolle der Krankenversicherer geben wollte.

Rechnungslegung Risikoausgleich

Nach intensiven und sorgfältigen Vorarbeiten, welche die zuständige Kommission (SGK) und vor allem deren Subkommission unter der Führung von Nationalrätin Egerszegi (fdp, AG) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung geleistet hatte, befasste sich der Nationalrat in der Sondersession im April an zwei Sitzungstagen mit der 1. BVG-Revision. Während sich der Bundesrat aufgrund der Resultate der Vernehmlassung im wesentlichen auf eine Systemkonsolidierung und die Anpassung an die veränderten demografischen Gegebenheiten beschränkt hatte, fügte der Nationalrat wesentliche weitergehende Elemente ein. Ausgehend von der Feststellung, dass heute Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug (beide CHF 24'720) rund ein Drittel aller Erwerbstätigen (Personen mit geringen Einkommen, Teilzeitarbeitende) von der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausschliesst, schlug die Kommission eine Absenkung der Eintrittsschwelle auf CHF 12'360 vor, verbunden mit einem lohnprozentualen Koordinationsabzug. Egerszegi argumentierte, man könne nicht einerseits in der AHV die Witwenrenten kürzen, ohne den arbeitenden Frauen im Gegenzug die Möglichkeit zu geben, sich eine zweite Säule aufzubauen. Sie verwies auch auf einen Bericht der OECD, der das Schweizer Drei-Säulen-Modell zwar gelobt, aber auch feststellt hatte, dass im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen und bei den Teilzeitarbeitenden – zumeist Frauen – ein Engpass besteht. Eine von Gewerbeverbandsdirektor Triponez (fdp, BE) angeführte Minderheit, die vor allem die Unterstützung der SVP fand, wollte überhaupt keine Öffnung, da diese die Wirtschaft, insbesondere die KMU, in unzulässigem Ausmass belaste, scheiterte aber deutlich, ebenso wie eine Minderheit aus der SP-Fraktion, die eine Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 6180 verlangte. Gegen die Kommissionsmehrheit setzte sich schliesslich mit 90 zu 81 Stimmen ein Antrag Suter (fdp, BE) durch, die Eintrittsschwelle auf CHF 18'540 zu senken, ebenfalls kombiniert mit einem lohnprozentualen Koordinationsabzug sowie mit dem Einbezug der bei mehreren Arbeitgebern erzielten Einkommen. Suter begründete seinen Antrag damit, Personen mit Einkommen von wenig mehr als CHF 1000 pro Monat hätten während ihrer Erwerbstätigkeit kein Interesse an Pensionskassenabzügen; zudem würde ihr Einbezug dazu führen, dass ihr Ersatzeinkommen zusammen mit der AHV höher ausfallen könnte als ihr letztes versichertes Gehalt. Mit der Lösung Suter würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit zusätzlichen CHF 600 Mio. belastet; der Antrag der Mehrheit hätte sie CHF 865 Mio. gekostet.

Infolge dieser Beschlüsse waren die Differenzen über die Höhe des Umwandlungssatzes, einer der ursprünglichen Hauptstreitpunkte, praktisch ausgeräumt. Weil der Koordinationsabzug generell gesenkt und flexibel ausgestaltet werden soll, müssen die Renten aufgrund der höheren Lebenserwartung weniger stark gesenkt werden. Der Rat beschloss einen Umwandlungssatz von heute 7,2 auf 6,8%. Widrig (cvp, SG) beantragte vorerst, dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zu folgen und den Satz auf 6,65% zu senken, zog seinen Antrag aber im Lauf der Diskussionen zurück. Durchsetzen konnte sich hingegen ein vom rechtsbürgerlichen Lager unterstützter Minderheitsantrag Meyer (cvp, FR), die Absenkung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen. Die Kommission hatte sich für 15 Jahre ausgesprochen, Rechsteiner (sp, BS) sogar für 20 Jahre plädiert, da seiner Auffassung nach die Längerlebigkeitsreserven der Pensionskassen und Sammelstiftungen zu einem für die Übergangsgeneration sozialverträglicheren Tempo reichen würden. Im Namen des Bundesrates setzte sich Bundesrätin Dreifuss ebenfalls für zehn Jahre ein, damit möglichst rasch wieder für alle Versicherten der gleiche Umwandlungssatz gilt. Durch die Senkung des Koordinationsabzugs konnte auf höhere Altersgutschriften als Ausgleich für die Rentenkürzungen verzichtet werden, womit eine Verteuerung der Arbeit der älteren Erwerbstätigen abgewendet wurde.

Viel zu reden gab die mangelnde Transparenz, die vor allem bei den Gewinnen herrscht, welche die Sammelstiftungen (Banken und Versicherungen), bei denen rund die Hälfte aller Erwerbstätigen versichert sind, in den Jahren des Börsenbooms erzielt haben. Egerszegi (fdp, AG) wies darauf hin, dass die Kommission auf Fragen nach den Verwaltungskosten, nach der Berechnung von Überschussbeteiligungen und der Rendite der angelegten Gelder keine befriedigende Auskunft erhalten habe, auch nicht vom Bundesamt für Privatversicherungen, welches seine Pflichten in diesem Bereich vernachlässigt habe. Aus diesen Gründen fügte der Nationalrat Bestimmungen in die Vorlage ein, welche die Sammelstiftungen in Zukunft zu mehr Trasparenz verpflichten. Auch gegen Missbräuche bei den Einkäufen in Pensionskassen ging der Rat vor. Um zu verhindern, dass Topmanager steuerprivilegierte Pensionszahlungen in Millionenhöhe erhalten, wurde die Obergrenze für BVG-versicherbare Einkommen auf CHF 741'600 festgelegt. Der Bundesrat hatte eine Obergrenze von CHF 370'000 vorgeschlagen, fand damit aber nur die Unterstützung der SP und der Grünen. Die 1. BVG-Revision wurde in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen kamen alle von der SVP.

1. BVG-Revision (BRG 00.027)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)