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  • Neuhaus, Christoph (BE, svp/udc)

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Die BKW-Tochterfirma KWO Oberhasli (KWO) plante, beim durch den Klimawandel frei gewordenen Triftgletscher (BE) eine neue Staumauer zu errichten. Dieses CHF 387 Mio. teure Triftgletscher-Stauseeprojekt galt als einziges neues Bauvorhaben dieser Art in der Schweiz. Mit der Staumauer könnte, so der Berner Baudirektor Christoph Neuhaus (BE, svp) gegenüber der NZZ, rund die Hälfte des geplanten kantonalen Zubaus in der Wasserkraft bis 2035 erreicht werden. Auf nationaler Ebene könnte das Projekt zudem rund ein Zehntel des angepeilten Zuwachses in der Wasserkraft ausmachen und gleichzeitig für eine stabilere Stromversorgung im Winter sorgen. Das Vorhaben stiess im Vorfeld auch auf wenig Widerstand, zumal in einem fünfjährigen Partizipationsverfahren verschiedenste Natur- und andere Interessenorganisationen (wie Pro Natura, der WWF und der kantonale Fischereiverband) einbezogen und diverse Kompromisslösungen hatten gefunden werden können. Im August 2020 gab der Berner Regierungsrat sodann grünes Licht für die Konzessionserteilung und empfahl dem Berner Kantonsparlament, dies ihm gleichzutun, damit die KWO danach das Baubewilligungsgesuch ausarbeiten könne. Wie die Medien berichteten, hätte das Berner Kantonsparlament diese Konzessionserteilung Ende 2020 auch problemlos durchgewunken, zumal sich beispielsweise auch die grüne Fraktion grossmehrheitlich dafür ausgesprochen hätte. Doch kurz bevor das Parlament dieses Begehren in die Tat umsetzen konnte, stoppte das Bundesgericht das Projekt. In einem Urteil zu einem anderen Projekt der KWO, der umstrittenen Erhöhung der Staumauer beim Kraftwerk an der Grimsel, hielt das Bundesgericht Anfang November 2020 unter anderem fest, dass die Konzessionserteilung beider Projekte an die Berner Kantonsregierung zurückzuweisen sei mit der Vorgabe, die beiden Projekte zuerst in einem kantonalen Richtplan einer Interessenabwägung zwischen dem Ausbau der Wasserkraft und dem Naturschutz zu unterziehen. Gegnerinnen und Gegner der beiden Stauseeprojekte, die nationale Organisation Aqua Viva sowie die lokale Organisation Grimselverein (Greina), hatten somit erfolgreich beim Bundesgericht interveniert. Gegenüber dem «Bund» zeigte sich Neuhaus überrascht über den Bundesgerichtsentscheid, hielt sich aber kämpferisch und strich die langfristigen ökologischen Vorteile des Projekts hervor.

Triftgletscher Stausee
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Im Mai 2020 wurden tausende tote Forellen im Naturpark Blausee (Kanton Bern) entdeckt. Im Juni desselben Jahres wurden sie in einem Labor untersucht. Laut Befund hatten die Fische krebserregende Stoffe und hohe Konzentrationen von Schwermetallen im Blut. Die Frage stellte sich, wie diese Stoffe in den Blausee und schliesslich in die Forellen gelangt waren. Seit Sommer 2018 wurde rund sechs Kilometer Luftlinie talaufwärts vom Blausee der BLS-Scheiteltunnel im Lötschberg saniert. Gemäss Recherchen von Tamedia und der TV-Sendung Rundschau sanierte die Berner Baufirma Marti dabei im Auftrag der BLS das Gleisbett und die Firma Vigier verarbeite das dabei anfallende Aushubmaterial. Dabei falle auch teilweise giftiges Aushubmaterial an; vor allem das Kleinstmaterial zwischen und unter dem Schotter sei gemäss dieser gross angelegten Recherche belastet. Das anfallende Material dürfe generell nur in einer Deponie verarbeitet werden und das mit Gift belastete Kleinstmaterial müsse als Giftmüll entsorgt werden. Weiter wurde berichtet, dass durch Videomaterialien, interne Aktennotizen und anderen Quellen aufgedeckt worden sei, dass dieses Material nicht korrekt entsorgt, sondern in die «normale» Kiesgrube Mitholz der Firma Vigier gebracht worden sei. Auch seien die alten Eisenbahnschwellen, die mit Teeröl belastet seien, in dieser Kiesgrube deponiert und weiter verarbeitet worden, was ebenfalls verboten sei. Die Kiesgrube sei nämlich keine Deponie und liege in einem Grundwassergebiet, durch welches unter anderem der Blausee gespeist werde.
Im Sommer 2020 habe das zuständige Berner Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Situation vor Ort inspiziert, auch das BAV sei informiert worden, berichteten die Zeitungen weiter. Mitte Juni 2020 habe das AWA die Baufirma Marti und die BLS dazu aufgefordert, den gebrauchten Schotter in Zukunft in einer spezialisierten Anlage in Wimmis zu lagern. Zudem sei der Kiesgrubenbetreiber Vigier angewiesen worden, das Kleinstmaterial aus der Grube zu baggern. Tamedia warf den Behörden von Kanton und Bund vor, ein mangelhaftes Entsorgungskonzept bewilligt zu haben. Zudem habe die BLS als Bauherrin ihre Verantwortung zu wenig wahrgenommen. Vor allem aber hätten die Firmen Marti und Vigier versprochen, die Kiesgrube nur als Umladeplatz zu benutzen, stattdessen sei das Material dort aber längerfristig gelagert und sogar verarbeitet worden. Seit Ende Juni 2020 ermittele die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, ob die inkorrekte Ablagerung der Materialien mit dem Sterben der Fische im Blausee in einem kausalen Zusammenhang steht.
Der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus stimmte in einem Interview der Aussage zu, dass auf solchen Grossbaustellen mehr Kontrollen gemacht werden müssten. Er wollte sich aber nicht weiter zum laufenden Verfahren äussern. Jürg Grossen (glp, BE) forderte derweil Aufklärung und zeigte sich besorgt um die Qualität des Trinkwassers in dieser Region. Ende September 2020 wurde durch die GPK des Bernischen Grossen Rates eine Untersuchung eingeleitet. Die Grünen und die SP des Kantons Bern forderten derweil gar eine PUK; diese Forderung wurde durch die GPK jedoch abgelehnt. Im November 2020 kam es sodann zu einem runden Tisch mit allen beteiligten Akteuren. Dabei sei vereinbart worden, dass ein unabhängiges und umfassendes hydrogeologisches Gutachten der Kiesgrube Mitholz erstellt wird.
Während der Blick der Blausee AG um Stefan Linder (CEO des Swiss Economic Forum), Philipp Hildebrand (ehemaliger SNB-Präsident) und André Lüthy (CEO der Globetrotter Group) und ihren Argumenten in seiner Berichterstattung viel Platz einräumten, kritisierte die Weltwoche die Blausee AG und die Journalistinnen und Journalisten von Tamedia und Rundschau. Letztere hätten sich wie Privatdetektive aufgeführt, um eine reisserische Geschichte publizieren zu können. Die Firma Vigier habe nicht illegal gehandelt; die Blausee AG aber spiele sich auf und betreibe «Angstmacherei» bei der lokalen Bevölkerung. In Wirklichkeit gehe es der Blausee AG nur darum, an Geld zu gelangen, um die in die Jahre geratene Fischzuchtanlage zu sanieren.

Tote Fische im Blausee

Ein Jahr, nachdem die SBB beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Vergabe der Fernverkehrskonzession eingereicht hatte, konnte im August 2019 eine Einigung zwischen SBB und BLS erzielt werden. Nachdem die BLS im Mai 2019 bekannt gegeben hatte, dass sie die beiden vom BAV zugesprochenen RegioExpress-Linien nicht per Dezember 2019 übernehmen könne, weil die hängige Beschwerde der SBB die Planungssicherheit verhindere, zeigten die beiden Bahngesellschaften im Sommer Verhandlungsbereitschaft.
Mit der Vermittlung von Verkehrsministerin Sommaruga und dem Berner Regierungsrat Neuhaus (BE, svp) einigten sich SBB und BLS auf den folgenden Kompromiss: Die SBB erhält die ungeteilte Fernverkehrskonzession für weitere 10 Jahre, die BLS darf im Gegenzug ab Dezember 2019 die Linie Bern-Biel und ab Dezember 2020 die Linien Bern-Burgdorf-Olten, Bern-Neuenburg und Neuenburg-La Chaux-de-Fonds führen. Die letztgenannte Linie soll jedoch mittelfristig wieder an die SBB zurückgehen, um die geplante bessere Anbindung von La Chaux-de-Fonds an die Westschweizer Städte zu gewährleisten. Die SBB zog ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in der Folge zurück.

Vergabe der Fernverkehrskonzession

Der Standort Mitholz der Schweizer Armee hat eine bewegte Geschichte. Das sich auf Gemeindegebiet von Kandergrund (BE) befindliche ehemalige Munitionsdepot gelangte über die vergangenen Jahre unter verstärkte Beobachtung. 1947 kam es in den Stollen zu Explosionen, die zu einem Einsturz mehrerer Bereiche des unterirdischen Baus führten und neun Menschenleben kosteten. Mehrere hundert Tonnen Munition waren damals explodiert. Daraufhin konnte ein Teil der im Berg verbliebenen Munition geräumt werden, etliche Tonnen Munition und Sprengstoff mussten jedoch zurückgelassen werden. Schätzungen zufolge liegen noch etwa 3500 Bruttotonnen Munition und mehrere hundert Tonnen Sprengstoff in den eingestürzten Anlageteilen. In den Jahren 1949 und 1986 wurden Risikobeurteilungen vorgenommen, bei denen festgestellt wurde, dass die Anlage weiter genutzt werden könne, da bei einer allfälligen erneuten Explosion lediglich mit geringen Schäden zu rechnen sei. Deswegen verblieben die Truppenunterkunft und ein Lager der Armeeapotheke im regulären Betrieb.

Mitte 2018 stellte sich heraus, dass die Situation in Mitholz völlig anders aussah als bisher angenommen. Weil der Standort Mitholz für ein Rechenzentrum der Armee in die engere Auswahl gekommen war, hatte das VBS eine neue Studie erstellen lassen. Diese neue Risikobeurteilung veranlasste die Behörden, ganz andere Schlüsse zu ziehen, als noch rund dreissig Jahre zuvor. Gemäss den Erkenntnissen der Studienautoren bestehe ein weit höheres Risiko einer erneuten Explosion als bisher angenommen. So seien Explosionen durch äussere Einflüsse, wie etwa Felsstürze, weitere Einstürze in der Anlage selbst oder auch Selbstentzündungen keine unwahrscheinlichen Szenarien. Die daraus resultierenden Risiken für die Anlage und die Umgebung seien grösser, als bis anhin bekannt gewesen sei, und lägen ausserhalb der geltenden Regelungen im Umgang mit solchen Risiken. Sofortmassnahmen zu ergreifen sei gleichwohl nicht notwendig, so ein weiterer Befund der Experten. Aufgrund des Zwischenberichts der Gutachter war es jedoch angezeigt, das Risiko der Anlage zu reduzieren, wofür der Bundesrat eine Arbeitsgruppe bilden liess. Weiter wurde beschlossen, die noch genutzten Bereiche des Standortes – Unterkunft und Apotheke – unmittelbar zu schliessen. Für weitere Massnahmen sollte der Schlussbericht abgewartet werden. Gleichwohl beschloss der Bundesrat, die lokale Bevölkerung mit einem Informationsanlass über die Situation ins Bild zu setzen.

Die kurzfristig anberaumte Veranstaltung stiess auf grosses Interesse. Verteidigungsminister Guy Parmelin erschien persönlich in Begleitung des Berner Regierungspräsidenten Christoph Neuhaus (BE, svp) und des Kandergrunder Gemeindepräsidenten Roman Lanz, um die Bevölkerung aufzuklären. Die Mitholzerinnen und Mitholzer baten um stetigen Informationsfluss und um Verständnis dafür, dass die neuen Erkenntnisse für Unmut sorgten. Man habe bereits mit der NEAT und dem Lötschberg-Basistunnel, wo die Einwohnerinnen und Einwohner teilweise nur dürftig über auftretende Komplikationen informiert worden seien, schlechte Erfahrungen gemacht.
Kurz nach Bekanntwerden der Umstände begannen die Spekulationen. Die Berner Zeitung befasste sich mit möglichen Lösungen, wobei die Bergung der Munition eine Variante darstellte. Klar war, dass die Verminderung der Risiken nicht einfach werden würde. Kritisch wurde dabei die Haltung der Behörden kommentiert, die während Jahrzehnten nichts unternommen hätten und nur durch die neueren Pläne für das Rechenzentrum auf die heikle Ausgangslage aufmerksam geworden seien, wie der Gemeindepräsident von Kandergrund kritisierte. Überrascht ob der Entwicklungen zeigte sich überdies der Verantwortliche des regionalen Führungsorgans, der nur aus den Medien von dem veränderten Risikobild erfahren hatte. Andererseits verkündete kurz darauf die BLS, deren Gleistrassen auf dem betroffenen und gefährdeten Gebiet liegen, dass für Letztere keine unmittelbare Gefahr bestehe.

Mit etwas zeitlicher Distanz fand Gemeindepräsident Roman Lanz deutlichere Worte. «Die Munition muss fort», liess er sich in der Berner Zeitung zitieren, ungeachtet der Kosten und der Dauer der Beseitigung. Dafür werde man sich bei den Bundesbehörden einsetzen und den Druck hochhalten. Weitere verzögerte Informationsflüsse würde man nicht goutieren. Es zeichnete sich ab, dass das «Pulverfass Mitholz» noch für Diskussionen sorgen würde, gerade angesichts der Aussagen von Jürg Grossen (glp, BE), der eine rasche und umfassende externe Untersuchung forderte und bereits im Sommer 2018 eine entsprechende Motion (Mo. 18.3798) im Nationalrat deponierte.

Standort Mitholz – Pläne zum Umgang mit dem ehemaligen Munitionslager

Für Spannung sorgte – wie meistens bei den Regierungswahlen im Kanton Bern seit 1980 – der sogenannte Jurasitz. Die französischsprachige Minderheit im Wahlkreis «Jura Bernois» verfügt über eine Sitzgarantie in der Berner Regierung. Dieser Sitz wird daher mithilfe des so genannten geometrischen Mittels berechnet, indem die Gesamtzahl aller Stimmen für eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Kanton mit der Stimmenzahl im Berner Jura multipliziert wird, um der regionalen Entscheidung mehr Gewicht zu verleihen. Dieser Sitz lag seit 2016 in der Hand der SVP, seit ihn Pierre Alain Schnegg bei den Ersatzwahlen 2016 von der SP erobert hatte. Die Sozialdemokraten wollten den Sitz mit dem Kandidaten Christophe Gagnebin und dem Slogan «Schnegg muss weg» zurückerobern. Schnegg betreibe eine «extreme Politik» und man wolle seine «Abbaupolitik» verhindern, gaben die Parteien der SP und der Grünen Mitte Januar bei der Lancierung ihres Wahlkampfes bekannt. Links-Grün trat entsprechend mit einem Viererticket an, um die 2016 an die Bürgerlichen verloren gegangene Regierungsmehrheit zurückzuerobern. Neben dem bisherigen Christoph Ammann (BE, sp) sollten mit den beiden Nationalrätinnen Evi Allemann (sp, BE) und Christine Häsler (gp, BE) nicht nur die durch die Rücktritte von Barbara Egger-Jenzer (BE, sp) und Bernhard Pulver (BE, gp) vakant gewordenen Sitze gehalten, sondern mit Gagnebin eben auch der Jurasitz erobert werden. Der alt-Grossrat, Berufsschullehrer und Gemeinderat aus Tramelan bekam allerdings Konkurrenz von Maurane Riesen (psa, BE), ihres Zeichens Mitglied im Bernjurassischen Rat (CJB). Die projurassische Parti Socialiste Autonome (PSA) würde Gagnebin wohl entscheidende Stimmen aus dem linken Lager kosten, wurde in den Medien vermutet. Allerdings würden eher projurassische linke Wählerinnen und Wähler dem berntreuen Gagnebin ihre Stimme wohl sowieso verwehren, wurde gemutmasst. Riesen selber, die von der SP nicht empfohlen wurde, gab zu Protokoll, dass sie nicht gegen Gangebin, sondern gegen Schnegg antrete.
Die Bürgerlichen schickten drei Bisherige ins Rennen: Neben Pierre-Alain Schnegg (BE, svp) kandidierten Beatrice Simon (bdp, BE) und Christoph Neuhaus (BE, svp) für ein neuerliches Mandat in der Berner Exekutive. Philippe Müller (BE, fdp) sollte für die FDP den frei werdenden Sitz von Hans-Jürg Käser (BE, fdp) und die bürgerliche Mehrheit verteidigen helfen.
Nicht weniger als 16 Personen traten für die sieben Sitze in den Regierungsrat an. Eher geringe Chancen räumte man den beiden Grossräten Michael Köpfli (BE, glp) und Hans Kipfer (BE, evp) ein. Für Parteien, die nicht im kantonalen Parlament vertreten waren, traten die fünf «Piraten», «Exoten» und «Paradiesvögel», wie sie «der Bund» bezeichnete, an: Jorgo Ananiadis und Alfred Blaser von der Piratenpartei, Yannic Nuoffer von der Pnos, Stefan Theiler von der «Swiss Rebel Force (SRF)» sowie Bruno Moser von der «Nichtwählerpartei». Ihre Chancen tendierten gemäss Presse gegen null. Moser hatte zuvor schon bei mehreren Wahlen erfolglos kandidiert, sein Name war aber mit dem durch ihn erzwungenen zweiten Wahlgang bei den Ständeratswahlen 2015 dennoch in die Berner Geschichte eingegangen, wurde doch deswegen das Berner Wahlrecht durch die sogenannte «Lex Moser» ergänzt. Diese besagt, dass nur noch zu einem zweiten Wahlgang antreten darf, wer mindestens 3 Prozent des absoluten Mehrs an Stimmen erhalten hat.
Während die Linke sich ganz auf Schnegg einschoss – er habe Bern zum unsozialsten Kanton der Schweiz gemacht, führe den Kanton wie ein Unternehmen und betreibe eine unmenschliche Abbaupolitik, so die Hauptkritik –, betonten die Bürgerlichen, dass sie das Heil des Kantons auch künftig in Sparmassnahmen und Steuersenkungen suchen wollten. In der Folge verlief der Wahlkampf laut Medien vergleichsweise lau beziehungsweise «wenig prickelnd» (Bund vom 24.3.2018), so dass etwa die Weigerung von Christoph Ammann, ein Smartvoteprofil erstellen zu lassen, schon fast als Höhepunkt der medialen Wahlberichterstattung bezeichnet werden muss. Er vertrete als Regierungsmitglied eine kollegiale und nicht eine persönliche Linie, war die Begründung des amtierenden SP-Regierungsrates. In den verschiedenen Podiumsdiskussionen gab es kaum persönliche Angriffe und praktisch alle Beobachterinnen und Beobachter der Wahlen gingen von einem überraschungsfreien Wahlausgang aus – mit einer Wiederwahl aller Bisherigen, der Wahl von Allemann, Häsler und Müller und ergo dem Status Quo, was die parteipolitische Zusammensetzung betrifft. Es sei eine «grosse Rochade ohne Auswahl» titelte etwa die Luzerner Zeitung.

Die Auguren sollten recht behalten. Bei einer sehr geringen Wahlbeteiligung von 29.5 Prozent trat ein, was allgemein vermutet worden war: Die Bestätigung der vier Bisherigen und die Wahl der drei Neuen, mit denen auch die bisherige Sitzverteilung erhalten blieb. Wie schon vor vier Jahren holte Beatrice Simon kantonsweit die meisten Stimmen (126'207), gefolgt von Christoph Ammann (118'757 Stimmen) und Christoph Neuhaus (110'792 Stimmen). Nicht der vierte Bisherige Pierre-Alain Schnegg, der mit 97'051 Stimmen lediglich das siebtbeste Resultat erzielen konnte, sondern die Neuen Evi Allemann (99'902 Stimmen), Philippe Müller (98'931) und Christine Häsler (98'428) folgten auf den Plätzen. Schnegg erzielte insbesondere in der Stadt und der Agglomeration Bern ein eher schlechtes Resultat, was in den Medien als Ausdruck eines Stadt-Land-Grabens interpretiert wurde. Dennoch vermochte Schnegg gegenüber dem Herausforderer Christophe Gagnebin (75'785 Stimmen) einen komfortablen Vorsprung herauszuarbeiten. Maurane Riesen (26'002 Stimmen), die im Wahlkreis «Jura Bernois» fast gleich viele Stimmen (3'430) erhielt wie Gagnebin (3'684 Stimmen), konnte genauso wenig in die Entscheidung eingreifen wie Michael Köpfli (51'051 Stimmen) oder Hans Kipfer (33'847 Stimmen). Die Zeitung «Der Bund» rechnete in einer Modellrechnung, in welcher sie die Stimmen von Gagnebin und Riesen summierte, aus, dass die Chancen der Linken, den Jurasitz zu erobern, mit einer Einheitskandidatur von SP und PSA wohl intakt gewesen wären. Die restlichen fünf Kandidierenden erhielten alle weniger als 10'000 Stimmen. Der Angriff der Linken habe Schiffbruch erlitten, kommentierte die BZ am Tag nach der Wahl. Die bürgerliche Mehrheit sei konsolidiert worden.

Regierungsratswahlen 2018 Kanton Bern
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2018

A l'approche du vote sur l'appartenance cantonale de Moutier, les opérations de séduction se succèdent de la part des cantons de Berne et du Jura. Ainsi, en octobre 2016, huit mois avant le scrutin, l'entier du gouvernement du canton de Berne a effectué une visite dans la cité prévôtoise afin de "tâter le pouls", selon les dires de la présidente du gouvernement bernois Beatrice Simon, et rappeler à la population que le gouvernement "[tient] à Moutier". Le maire autonomiste de la ville, Marcel Winistoerfer, en a profité pour évoquer sa position favorable au rattachement au Jura. Le Conseil communal de la ville – à majorité autonomiste – a, par ailleurs, confirmé ses propos après avoir analysé les deux expertises externes commandées par Moutier et les deux cantons, semblant indiquer que la cité prévôtoise avait avantage à changer de canton.
En décembre 2016, ce sont les autorités jurassiennes – par la voix de Charles Juillard – qui présentaient leur plan de bataille aux médias. Ce dernier prévoit ainsi la délocalisation de 170 emplois à plein temps dans l'administration, des emplois jusqu'à présent implantés dans d'autres lieux du canton et qui atterriraient à Moutier. Ainsi y seraient, entre autre, transférés le Service des contributions, le Service de l'informatique, le Contrôle des finances, le Tribunal des mineurs et l'Office des sports. Les personnes travaillant actuellement dans l'administration bernoise garderaient une place dans l'administration jurassienne, ainsi que leur salaire. En ce qui concerne les démarches administratives liées au changement de canton, elles seraient simplifiées et gratuites pour les Prévôtois. Toutes ces mesures sont présentées dans le message électoral rédigé par le gouvernement jurassien.
Quelques mois plus tard, en mars 2017, le gouvernement bernois a répondu à des questions posées par les autorités de la ville de Moutier concernant l'environnement et l'éducation et en a également profité pour faire remarquer que l'actuelle école à journée continue, fréquentée par 170 enfants est subventionnée à plus d'un million de francs par an et qu'un tel système n'existe pas dans le canton du Jura. Concernant l'aménagement du territoire, les autorités bernoises ont insisté sur le fait que Moutier fait partie d'un centre régional d'importance cantonale.
A la fin du même mois, trois des ministres cantonaux bernois – Bernhard Pulver, Christoph Neuhaus et Pierre Alain Schnegg – ont présenté aux médias le message officiel utilisé pour le scrutin. En plus des points cités en amont, ils ont rappelé l'importance de Moutier et de toute la partie francophone bernoise pour la cohésion interculturelle entre Romandie et Suisse-Allemanique, ainsi que pour le canton de Berne, qui ne serait plus le même sans Moutier. Y furent également mentionnés l'enveloppe de 700'000 francs que Moutier reçoit annuellement pour ses projets et institutions culturels, ainsi que les 2,5 millions de francs provenant de la péréquation financière intercantonale. Le gouvernement bernois prévoit, de plus, la création d'un parc industriel ainsi que la réfection de la route cantonale.
Finalement, au mois de mai, le Conseil du Jura-bernois a indiqué souhaiter que Moutier reste bernoise, argumentant sa position en douze points, tandis que le parlement jurassien s'est lui prononcé, par 58 voix pour et une abstention, en faveur de l'intégration de la ville au canton du Jura.
Le mot de la fin reste dans les mains de la population prévôtoise, qui devra choisir entre le célèbre "Un tiens vaut mieux que deux tu l'auras" des partisans bernois promulguant le statu-quo et le slogan brandi par les autonomistes "Pour que demain ne se limite pas à aujourd'hui".

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Nach den Anschlägen in Paris haben die Schweizer Muslime ihre Forderung nach der Anerkennung des Islams als Landeskirche erneut aufgegriffen. Ihr designiertes Ziel hierbei sei es, Muslime besser in die hiesige Gesellschaft integrieren zu können und zugleich aufkommenden Radikalisierungstendenzen Einhalt bieten zu können. Erste Gesuche hierfür seien bereits in Vorbereitung und würden zunächst im Pilotkanton Basel-Stadt und zu einem späteren Zeitpunkt dann auch in der Waadt eingereicht. Für den Vorstoss verantwortlich zeigen sich die beiden nationalen Muslim-Verbände KIOS und FIDS. Die Organisationen erarbeiten zur Zeit gemeinsam ein Musterstatut für islamische Gesellschaften, welches den kantonalen Verfassungen entspreche, um somit eine solide Grundlage für das staatliche Akzeptanzsiegel zu schaffen. Das Gesuch selbst soll sodann von offiziellen Muslimvertreterinnen und -vertretern, welche mittels Testwahlen von Basler Muslimen bestimmt werden, an offizieller Stelle eingereicht werden. Farhad Afshar, Präsident der KIOS, betonte, dass den Frauen für die Wahlen das gleiche aktive und passive Wahlrecht zugesprochen werde wie den Männern. Zudem soll zur Offenlegung der geforderten demokratischen Organisation und Transparenz eine unabhängige Rekurskommission geschaffen werden. Somit greift das Musterstatut relevante Eckpfeiler des juristischen Gutachtens auf, welches im Jahr zuvor an der Universität Luzern in Auftrag gegeben worden war. Dass nebst dem Kanton Basel-Stadt auch die Waadt in den Fokus der beiden Verbände gerückt war, kam nicht von ungefähr: Im November des vergangenen Jahres hatte der Waadtländer Staatsrat Anpassungen im Reglement für die Anerkennung weiterer, auch nicht christlicher Religionsgemeinschaften vorgenommen. Beide Muslimverbände erhoffen sich durch den Vorstoss zunächst die "kleine Anerkennung" – welche in Basel schon länger möglich ist – zu erlangen, um danach die volle staatliche Anerkennung zu erreichen. Der Kirchenstatus würde es der Gemeinschaft ermöglichen, eine adäquate islamisch-religiöse Infrastruktur aufzugleisen und hätte zugleich auch eine starke Signalwirkung an die anderen Kantone.
In der Schweizer Parteienlandschaft sind aber nicht alle von diesem Vorstoss angetan. Die SVP-Spitze beispielsweise stellte zwar klar, dass sie die Kultusfreiheit zu keinem Zeitpunkt in Frage stelle, die Anerkennung des Islams als integralen Bestandteil der Landeskirche jedoch explizit ablehne. Mit einer verfassungsrechtlichen Anerkennung seien diverse Privilegien verbunden, deren Fürsprache aber – zur Wahrung des religiösen Friedens – der Mitsprache der kantonalen Bürger bedürfe. Zudem seien die Muslime in keiner Organisation zusammengefasst, welche alle Glaubensangehörigen vertrete. Christoph Neuhaus (BE, svp), Berner Kirchendirektor und Regierungsrat, schlägt als eine mögliche Alternative zur staatlichen Anerkennung eine Anerkennung der muslimischen Gemeinschaften als gemeinnützige Vereine vor. Dadurch könne man die nötige Transparenz schaffen und hätte noch einen gewissen Einfluss auf die Vereinstätigkeit. Christian Levrat (sp, FR) betrachtet die Diskussion jedoch aus einer ganz anderen Perspektive: Die SVP schüre mit ihrer Haltung lediglich den Hass gegen die Muslime und würde sich somit zugleich auch gegen jegliche Integrationsmassnahmen wehren. Die Schweiz müsse aber viel entschiedener gegen die Islamophobie vorgehen und sich vermehrt für die Integration einsetzen, wobei genau diese Anerkennung als eine passende Massnahme zu verstehen sei. Dieser Meinung schloss sich auch Regula Rytz (gp, BE) an und betonte, dass durch eine solche Anerkennung zugleich auch die Rechte und Pflichten klar geregelt werden könnten. Christophe Darbellay (cvp, VS) hielt sich indes etwas mehr zurück: Zur Religionsfreiheit gebe es definitiv ein Ja, nicht aber zur Anerkennung, schliesslich sei die Schweiz ein christlich-abendländisch geprägtes Land und, wie Erfahrungen mit anderen Glaubensgemeinschaften zeigten, sei eine staatliche Anerkennung für eine gelungene Integration nicht vonnöten. Philipp Müller (fdp, AG) hingegen stellte klar, dass die staatliche Anerkennung den Kantonen obliege, wobei für ihn persönlich die kulturelle Verwurzelung einer Glaubensgemeinschaft innerhalb eines Kantons im Fokus stehe. Zudem verwies er auf die viel diskutierte Trennung von Staat und Kirche, welche zwischenzeitlich sogar Anklang in der Kirche selbst finde.
So befindet selbst der Churer Generalvikar Martin Grichting, dass das heutige System nicht mehr mit der Religionsvielfalt in der Schweiz vereinbar sei. Anstelle der Volkskirche könne er sich eine kleinere Glaubensgemeinschaft mit einer treuen Gefolgschaft vorstellen. Gerade in der heutigen Zeit, in der so viele Personen aus der Kirche austreten würden und sehr wahrscheinlich irgendwann mehr als die Hälfte der Steuerzahlenden konfessionslos sein werde, stelle sich unweigerlich die Frage nach der Legitimationsgrundlage für die staatlich unterstützte Erhebung der Kirchensteuer – in diesem Sinne hätten die Landeskirchen also ausgedient.

Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften

Seit zwei Legislaturen herrschte im Kanton Bern Kohabitation: Der sich in der Zusammensetzung des Parlaments spiegelnde bürgerlich dominierte Kanton – 92 der 160 Sitze waren vor den Gesamterneuerungswahlen 2014 von Bürgerlichen besetzt, die GLP nicht mit eingerechnet – wird von einer links-grünen Mehrheit regiert. 2006 hatten die SP und die Grünen überraschend vier Sitze erobert, weil die Bürgerlichen mit einer Sechserliste angetreten waren und dies als anmassende Strategie von den Berner Wahlberechtigten abgestraft wurde. 2010 konnte die links-grüne Mehrheit verteidigt werden, weil die bürgerliche Seite aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen BDP und SVP gespalten war. Für die Wahlen 2014 wurde der Machtwechsel von den Bürgerlichen deshalb mit einer Doppelstrategie angestrebt. Weil von den rot-grünen Regierungsräten niemand zurücktrat – Barbara Egger (sp), Andreas Rickenbacher (sp), Philippe Perrenoud (sp) und Bernhard Pulver (gp) traten alle noch einmal an, Egger für die vierte und die anderen drei Kandidierenden für die dritte Amtsperiode – versuchten die Bürgerlichen erstens das schwächste Glied anzugreifen, das sie im Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud ausmachten. Tatsächlich stand der SP-Regierungsrat stark in der Kritik, weil er mit einem neuen Spitalversorgungsgesetz gescheitert war, im Spitalfonds Geld fehlte und seine Personalpolitik nicht immer ganz glücklich war. Hinzu kam, dass Perrenoud den so genannten Jurasitz besetzte: der französischsprachigen Minderheit des Kantons Bern steht ein von der Kantonsverfassung garantierter Regierungssitz zu. Diesen erobert, wer das grösste geometrische Mittel aus den Stimmen des französischen Berner Juras und den Stimmen aus dem ganzen Kanton Bern (inklusive Berner Jura) erhält (Multiplikation der beiden Stimmenzahlen und daraus die Wurzel gezogen). Die Bürgerlichen, die zweitens auf einer gemeinsamen Viererliste antraten, bauten denn mit dem 34-jährigen Manfred Bühler (svp) auch bewusst einen bürgerlichen Kandidierenden im Berner Jura auf, der der links-grünen Mehrheit diesen Jurasitz abjagen sollte. Neben Bühler figurierten die drei Bisherigen Christoph Neuhaus (svp), Beatrice Simon (bdp) und Hans-Jürg Käser (fdp). Das bürgerliche Viererticket lief unter dem offiziellen Slogan „UmSchwung“. Die links-grüne Seite wählte den gleichen Slogan wie vor vier Jahren – „4 gewinnt“ verbunden mit dem neuen Wahlspruch „Bewährte Regierung“. Die Wahlen in den Regierungsrat liefen also auf einen Zweikampf zwischen Perrenoud und Bühler und einen Kampf um den Jurasitz hinaus. Neben den beiden Machtblöcken links und rechts wollte ein Tandem bestehend aus den Grossräten Marc Jost (evp) und Barbara Mühlheim (glp) eine Alternative in der Mitte anbieten. Jost war bereits 2010 erfolglos zu den Regierungsratswahlen angetreten. Die Kandidaten Nummer elf und zwölf waren die Parteilosen Bruno Moser und Josef Rothenfluh.
Häufiges Thema im Wahlkampf war das 1995 mit der neuen Kantonsverfassung eingeführte geometrische Mittel, das dafür sorgt, dass in der Regierung derjenige Vertreter des Berner Juras sitzt, der in der französischsprachigen Region die stärkste Verankerung hat, aber auch im gesamten Kanton Rückhalt findet. Es wurde davon ausgegangen, dass dies Perrenoud eher gelingen wird als Bühler, der zudem – erst 2010 in den Grossrat gewählt – im restlichen Kanton Bern noch nicht sehr bekannt war. Links-grün kam darüber hinaus zupass, dass Maxime Zuber (psa) im Gegensatz zu 2010 und 2006 nicht mehr für die Regierung kandidierte. Zuber hatte jeweils im Berner Jura viele Stimmen geholt und es hätte die Gefahr bestanden, dass dies zu einer Aufsplittung der linken Stimmen geführt hätte. Darüber hinaus empfahl die PSA Perrenoud zur Wahl. Sollten also sowohl Bühler und Perrenoud als Vertreter des Berner Juras das absolute Mehr überspringen und auf Rang sieben und acht liegen, so wäre derjenige mit dem höheren geometrischen Mittel gewählt. Falls kein Jura-Vertreter auf den ersten sieben Plätzen läge, so müsste der siebtplatzierte Kandidat dem Jura-Vertreter mit dem höchsten geometrischen Mittel Platz machen. Zusätzliche Brisanz hatte die sich im Berner Jura zuspitzende Regierungswahl mit der im November 2013 stattgefundenen Abstimmung zu einer möglichen Fusion zwischen dem Berner Jura und dem Kanton Jura erhalten, weil sich insbesondere die SVP mit Manfred Bühler als ausserordentlich berntreu gezeigt hatte. Zwar hatte sich auch die Berner Regierung mit Perrenoud für einen Verbleib des franzsösischsprachigen Teils beim Kanton Bern ausgesprochen, Bühler konnte hier als nicht Regierungsmitglied aber eher auf sich aufmerksam machen. Allerdings eckte er mit einigen Aktionen auch an – etwa als er sich vor einem Plakat ablichten liess, auf dem der Kanton Jura als mafiös bezeichnet wurde. Der Wahlkampf nahm bereits Ende 2013 Fahrt auf. Neben Philipp Perrenoud stand dabei vermehrt auch Hans-Jürg Käser im medialen Fokus. Bei der in den Medien so benannten Affäre Thorberg, bei der der von Käser ernannte Direktor der Strafanstalt freigestellt wurde, wurde dem Polizei- und Militärdirektor Führungsschwäche vorgeworfen. Darüber hinaus gingen die Wellen auch im bürgerlichen Lager hoch, weil Käser erst auf Druck seiner eigenen Partei die Zahlen aus dem neuesten Bericht der Finanzkontrolle offenlegte, der aufzeigte, dass statt zwei rund CHF 20 Millionen im Asylwesen versickert waren. Für Wirbel sorgte zudem die Offenlegung der Einkommenssteuer der Kandidierenden durch das lokale Fernsehen, die zeigte, dass Manfred Bühler lediglich CHF 200 versteuerte während Barbara Egger-Jenzers Steuerausweis den Betrag von CHF 511'900 auswies. Bühler, der als Anwalt in Biel tätig ist, erklärte, dass er aufgrund einer Sanierung seiner Liegenschaft einen hohen Abzug geltend gemacht habe. Trotz des Drucks, dem einige Regierungsräte ausgesetzt waren, ging man allerdings davon aus, dass der Bisherigenbonus spielen werde. Insgesamt wurde der Wahlkampf, abgesehen von einigen Nebenschauplätzen und insbesondere in Anbetracht der grossen inhaltlichen Probleme im Kanton, als schläfrig bezeichnet. Mit einiger Spannung wurde lediglich der Kampf um den Jura-Sitz erwartet. Tatsächlich herrschte bei den Wahlen Ende März lange Ungewissheit. Dass mit Ausnahme von Perrenoud alle Bisherigen wiedergewählt waren, wurde hingegen rasch klar. Dabei zeigte sich zumindest teilweise der Wunsch nach einem „UmSchwung“, weil bürgerliche Bisherige die besseren Resultate erzielten als rot-grün. Mit 128'862 Stimmen erzielte Beatrice Simon (bdp) das Bestresultat gefolgt von Christoph Neuhaus (svp) mit 119'509 Stimmen. In die Phalanx einbrechen konnte einzig Bernhard Pulver (gp), der mit 118'732 Stimmen noch leicht vor Hans-Jürg Käser (fdp) lag, der 109 600 Stimmen holte und dem die negativen Schlagzeilen augenscheinlich nicht viel anhaben konnten. Nicht zittern mussten auch Andreas Rickenbacher (sp, 108'822 Stimmen) und Barbara Egger (sp, 105'006 Stimmen). Der Kampf um den Jura-Sitz blieb hingegen lange ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Manfred Bühler (svp) und Philippe Perrenoud (sp). Beide übersprangen das absolute Mehr (73'014) und tatsächlich lag Bühler mit 94'957 Stimmen rund 8000 Zähler vor Perrenoud (86'469). Weil letzterer aber im Berner Jura mehr Stimmen erhielt als Bühler – 5'889 zu 4'919 hiess das Verdikt im französischsprachigen Teil des Kantons – sprach das geometrische Mittel für Perrenoud. Die gesamthaft höhere Zahl an Wählerstimmen für Bühler wurden als weiteres Zeichen dafür betrachtet, dass das bürgerliche Paket diesmal kompakter geschnürt worden war als bei den beiden Vorwahlen. Bühler zeigte sich als fairer Verlierer. Die Spielregeln, die er nicht infrage stelle, seien klar gewesen. Allerdings konnte er sich einen Seitenhieb auf seinen Gegner nicht verkneifen, der im Gesamtkanton eher an Legitimität verloren habe. Die restlichen vier Kandidierenden schafften das absolute Mehr nicht. Weder Marc Jost (evp, 59'848 Stimmen), noch Barbara Mühlheim (glp, 46'606 Stimmen), Bruno Moser (parteilos, 23'815) oder Josef Rothenfluh (parteilos, 19'967 Stimmen) konnten in die Entscheidung eingreifen. Zu diskutieren gab die sehr geringe Wahlbeteiligung von 31,1%, die sogar noch tiefer war als vor vier Jahren (31,4%). In den Kommentaren wurde ein verblassender Glanz von Rot-Grün analysiert. Allerdings hätten SP und GP nach wie vor einen grossen Rückhalt im eher urbanen Bern-Mittelland. Weil allerdings auch das Parlament stark bürgerlich geprägt blieb und die bürgerlichen Bisherigen im Vergleich zu 2010 wesentlich besser abgeschnitten hätten – vor vier Jahren besetzte Rot-Grün die ersten drei Plätze – sei die rot-grüne Regierungsmehrheit mit einem Ablaufdatum versehen. Allerdings stünden dem Kanton Bern nun noch einmal vier Jahre Kohabitation bevor.

Regierungsratswahlen Bern 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Bei der Gesamterneuerungswahl der Regierung kämpften 16 Kandidaten um die sieben Sitze. SP und Grüne traten gemeinsam mit ihren vier bisherigen Kandidaten mit der Parole „4 gewinnt“ an. Mit Barbara Egger (sp), Andreas Rickenbacher (sp), Philippe Perrenoud (sp) und Bernhard Pulver (gp) wollten sie die links-grüne Mehrheit im Regierungsrat verteidigen. Die Bürgerlichen konnten sich nicht auf ein gemeinsames Kandidatenticket einigen, zu stark waren die Nachwehen der Spaltung zwischen SVP und BDP. Die SVP und die FDP traten jeweils mit einem bisherigen (Hans Jürg Käser, fdp und Christoph Neuhaus, svp) und einem neuen Kandidaten an (Sylvain Astier, fdp und Albert Rösti, svp). Die BDP schickte ihre Kantonalpräsidentin Beatrice Simon ins Rennen, die den zurücktretenden Urs Gasche ersetzen sollte. Von der EVP traten ebenfalls zwei Kandidaten an (Marc Jost und Patrick Gsteiger). Die EDU (Marc Früh), die PSA (Maxime Zuber) und die CVP (Alexandra Perina) stellten je eine Herausforderin/einen Herausforderer. Da Joseph Rothenfluh von der CVP nicht berücksichtigt worden war, kandidierte er wild und wurde prompt aus der Partei ausgeschlossen. Neben Perrenoud, Astier, Gsteiger, Früh und Zuber stammte mit dem Parteilosen Bruno Moser ein weiterer Kandidat aus dem Berner Jura, dem ein Regierungssitz verfassungsmässig garantiert ist. Reto Gasser, der mit einer Protestkandidatur auf durch die BKW verursachte Klimaschäden aufmerksam machen wollte, hatte seine Kandidatur um eine halbe Stunde zu spät eingereicht und war deshalb – nach einer abgewiesenen Beschwerde – nicht zugelassen worden. Neu gab es für die Regierungswahlen keine vorgedruckten Wahlzettel mehr. Die Kandidatennamen mussten von Hand in eine leere Liste eingetragen werden. Man wollte damit den Charakter der Regierungsratswahlen als Persönlichkeitswahlen unterstreichen.

Alle Bisherigen wurden wieder gewählt. Die vor vier Jahren errungene rot-grüne Mehrheit wurde dabei deutlich bestätigt, lagen doch drei der vier links-grünen Kandidierenden auf den ersten drei Plätzen. Bernhard Pulver erzielte mit 110'744 Stimmen das beste Resultat. Etwas abgeschlagen war einzig Philippe Perrenoud (90'774 Stimmen), der aber ebenfalls direkt bestätigt wurde und die Sonderregelung für den Sitz des Berner Juras nicht in Anspruch nehmen musste. Die BDP konnte ihren Sitz mit Beatrice Simon verteidigen. Der Herausforderer der SVP Albert Rösti erzielte rund 7500 Stimmen weniger als Simon, die vor allem in der Stadt Bern viele Stimmen machte. Ebenfalls keine Chance hatte der FDP-Kandidat Astier, der ausserhalb des Berner Juras kaum Stimmen erhielt.

Regierungsratswahlen Bern 2010
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Die nach der Wahl von Werner Luginbühl (svp) in den Ständerat nötig gewordene Ersatzwahl wurde bereits im Nominationsprozess der SVP entschieden, da keine andere Partei den Anspruch der SVP auf den frei werdenden Sitz in Frage stellte. Das Rennen um die Nominierung war allerdings spannend und lange offen: Die SVP Berner Oberland stellte nicht die Favoritin Ursula Haller aus Thun auf, sondern Christian Rubin und Anita Luginbühl. Haller, durch diese Entscheidung brüskiert, verzichtete in der Folge auf eine Kandidatur. Die SVP Oberaargau nominierte Therese Rufer und Werner Salzmann. Weitere Kandidaten waren Lorenz Hess (Region Mittelland) und Samuel Leuenberger (Emmental). Kurz vor der Nominationsversammlung gab der ehemalige Parteisekretär der kantonalen SVP, Christoph Neuhaus (Belp), seine Kandidatur bekannt. Er äusserte sich, dass er Haller unterstützt hätte und nicht gegen sie angetreten wäre. An der Nominationsversammlung setzte sich Neuhaus im fünften Wahlgang gegen Leuenberger durch. Er blieb der einzige Kandidat für die Nachfolge von Werner Luginbühl. Trotzdem war im Kanton Bern gemäss der geltenden Gesetzgebung keine stille Wahl möglich. Da gleichzeitig seit 2005 nur angemeldete Kandidierende gültig gewählt werden können, ergab sich die Situation, dass Neuhaus bereits gewählt gewesen wäre, wenn er eine einzige gültige Stimme erhalten hätte. Der Burgdorfer Anwalt Daniel Kettiger reichte deshalb Wahlbeschwerde ein. Seiner Ansicht nach war die verfassungsrechtliche Garantie auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe verletzt. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab und die Wahl konnte stattfinden. Neuhaus erhielt bei einer tiefen Stimmbeteiligung von 24,3% 103 141 Stimmen. Fast 29% der Stimmzettel waren leer und 11,5% ungültig. Kettiger und der Berner Fürsprecher Rudolf Hausherr zogen Beschwerden gegen die Wahl bis vor das Bundesgericht weiter. Dieses lehnte die Beschwerden ab. Es begründete dies damit, dass die Möglichkeit, eine leere oder ungültige Stimme einzulegen, dem Recht auf freie Willensäusserung genüge.

Ersatzwahl Regierungsrat Bern 2008
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2008
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern