Die anhaltend schlechte Lage der Bundesfinanzen weckte Begierden gegenüber der Nationalbank. Die Finanzkommission des Nationalrats verlangte mit einer Motion die Heraufsetzung der seit 1992 auf jährlich maximal 600 Mio Fr. festgelegten Grenze für die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Um inflationäre Auswirkungen zu neutralisieren, müsste die Notenbank gleichzeitig Devisen verkaufen, was ihren währungspolitischen Spielraum einengen würde. Da Oehler (cvp, SG) mit der Umwandlung in ein Postulat nicht einverstanden war, wurde der Entscheid über den Vorstoss verschoben.
Gewinnausschüttung der Nationalbank (1995)- Datum
- 31. Dezember 1995
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 95.3001
- Akteure
- Quellen
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- AB NR, 1995, S. 1595 f.
- SNB, Geschäftsbericht 1995.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.11.2022
Aktualisiert am 20.11.2022