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  • Quadri, Lorenzo (lega, TI) NR/CN

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Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Marco Chiesa (svp, TI), dass nur Bundesrätin oder Bundesrat werden darf, wer ausschliesslich die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Regierungsmitglied müsse der Schweiz stark verbunden sein, argumentierte er. Insbesondere im Falle des Aussenministers oder der Aussenministerin könne eine Doppelbürgerschaft zu Interessenkonflikten führen. Damit dies nicht passiere, müsse die Bundesverfassung geändert werden, um von einem Regierungsmitglied verlangen zu können, dass es die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes ablegt.
Die SPK-NR begründete ihren mit 13 zu 9 Stimmen gefällten Mehrheitsentscheid, der Initiative keine Folge zu geben, mit den rund 20 Prozent in der Schweiz lebenden Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern, die – obwohl stimmberechtigt – die Wählbarkeit in die Regierung verlieren würden. Es bestehe kein Anlass, an der Loyalität von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu zweifeln. Würde man der Argumentation der parlamentarischen Initiative konsequent folgen, dann müsste sie für zahlreiche Berufe ausgedehnt werden, die mit der Ausführung staatlicher Hoheitsrechte beauftragt seien (Grenzschützende, Zoll-, Sicherheits- und Migrationsbeamte, etc.).
Die Frage, ob Bundesratsmitglieder Bürgerin oder Bürger mehrerer Staaten sein dürfen, war schon im Rahmen der Bundesratswahl von Ignazio Cassis virulent diskutiert worden und hatte bereits in eine Motion Quadri (lega, TI; Mo. 17.3724) gemündet, die eine ähnliche Stossrichtung verfolgte. Genauso wie die Motion Quadri scheiterte auch die parlamentarische Initiative Chiesa. Diese hatte im Nationalrat keine Chance und wurde mit 125 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Lediglich die geschlossene SVP hatte sich für Folge geben ausgesprochen.

Bundesratsamt nur für Schweizer Staatsangehörige

Im Winter 2017 fand der Israelisch-Palästinensische Konflikt auf aussergewöhnliche Art und Weise seinen Einzug in die parlamentarische Debatte in Bundesbern. Mittels einer Motion wollte Nationalrat Quadri (lega, TI) den Bundesrat damit beauftragen, den Austritt der Schweiz aus der Unesco zu beschliessen. Der Motionär verwies auf diverse Initiativen, welche von der Sonderorganisation der UNO angestossen worden waren und mit der Neutralität der Schweiz schlichtweg nicht vereinbar seien; sei dies nun die Resolution «Besetztes Palästina», welche vorsieht, dass Ost-Jerusalem und das Gebiet der Al-Aksa-Moschee ausschliesslich als arabisch angesehen werden, oder die Bezeichnung der Patriarchengräber in Hebron als muslimisches Kulturerbe: Die Unesco versuche lediglich 3000 Jahre Geschichte auszulöschen, indem sie mit ihrem Vorgehen historische Fakten verleugne. Daher sei der Verbleib der Schweiz in der Unesco unter diesen Bedingungen nicht mit dem Neutralitätsgebot vereinbar, weshalb man dem Beispiel der USA und Israels folgen und aus der Organisation austreten solle.
In seiner Stellungnahme vom Februar 2018 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Auftrag der Unesco sei es, durch internationale Zusammenarbeit zu Frieden und nachhaltiger Entwicklung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation beizutragen, wozu auch der Schutz und die Wahrung des Welterbes zählten. Besonders dort, wo Kulturgüter sich in Konfliktzonen befänden, spiele die Organisation eine bedeutende Rolle in der Dialogprofilierung zwischen den Konfliktparteien, womit der Schutz des Kulturerbes gefördert werden könne. Daher stelle der Bundesrat das Engagement der Schweiz für die UN-Organisation nicht infrage.
Der Austritt der USA und die jüngst ihrerseits erfolgte Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels beeinträchtigten gemäss dem Bundesrat den zuvor über den Verhandlungsweg erreichten Frieden der Zweistaatenlösung. Die Schweiz habe zur Kenntnis genommen, dass bezüglich der geweihten Stätten in Jerusalem der Status quo gewahrt werden soll. Schon seit geraumer Zeit unterstütze sie die Entsendung einer unabhängigen Mission zur faktenbasierten Lagebeurteilung und wie Bundesrat Cassis in der anschliessenden Nationalratsdebatte im Juni auch anführte, anerkenne die angesprochene Resolution die Bedeutung der Altstadt von Jerusalem und ihrer Mauern für sämtliche monotheistischen Religionen. Ebenso wurde bei der Aufnahme der Altstadt von Hebron in die Welterbeliste darauf verwiesen, dass es sich hierbei um eine Stätte handle, die allen drei Religionen zur Ausübung der jeweiligen Riten und Praktiken frei zugänglich sei. Mit ihrem Verbleib in der Unesco solle die Schweiz dafür Sorge tragen, dass diese auch effizient und richtig funktioniert.
Im Nationalrat schienen die bundesrätlichen Argumente auf Anklang zu stossen: Die Motion wurde mit 127 zu 54 Stimmen bei 11 Enthaltungen und ohne weitere Wortmeldungen abgelehnt.

Unesco-Zugehörigkeit der Schweiz

In der ersten Woche der Sommersession 2018 wurde die Motion Quadri (lega, TI) auch vom Ständerat behandelt. Robert Cramer (gp, GE) wies in seiner Funktion als Kommissionssprecher den Rat darauf hin, dass ein Kommissionsmitglied seit der Veröffentlichung des Kommissionsberichtes im April offensichtlich eine Positionsänderung vollzogen habe. Während sich die RK-SR in ihrem Bericht noch mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung geschlossen für die Ablehnung der Motion ausgesprochen hatte, beantragte nun Ständerat Minder (parteilos, SH) – er hatte sich zuvor noch der Stimme enthalten – mittels eines Einzelantrags die Annahme derselben. Als Antrieb des Meinungswechsels führte Minder die jüngst erteilte Baubewilligung zum Bau der Aksa-Moschee in seinem Heimatkanton Schaffhausen an, welche von ihm selbst auch als neustes «Sorgenkind» im Rahmen dieses Vorstosses betitelt wurde. Die Kantonsbevölkerung habe ob diesem Grossprojekt grosse Bedenken und es herrsche eine weitläufige Aufregung, nicht nur aufgrund der Bedenken hinsichtlich einer zunehmenden Islamisierung, sondern auch weil sich vermehrt die Frage nach der Finanzierung des Projektes aufdränge – folglich die gleiche Frage, wie sie von der angeführten Motion aufgegriffen werde. Die Diskrepanz zwischen den von der Bauherrschaft angegebenen und von externen Bauexperten geschätzten Kosten sei dermassen frappant, dass sich der Vorstand des Türkisch-Islamischen Vereins genötigt gesehen habe, einen öffentlichen Informationsanlass zu veranstalten, um der sowohl medial als auch in der Bevölkerung geschürten Debatte Einhalt zu gebieten. Laut Minder seien Grossmoscheen in der Schweiz definitiv ein heikles Thema, nicht zuletzt auch seit der Schliessung der An-Nur-Moschee in Winterthur. Zudem zeige der Umstand, dass die Motion von einem Tessiner Volksvertreter eingereicht wurde, dass sich das Problem mittlerweile auf mehrere Kantone ausgeweitet habe. Wenn man die Bedenken der Bevölkerung nicht ernst nehme, sei es lediglich noch eine Frage der Zeit, bis diese eine entsprechende Volksinitiative lancieren werde. Diese würde dann entweder Grossmoscheen gänzlich verbieten oder die Forderung der vorliegenden Motion eines Verbots der Auslandsfinanzierung islamischer Gebetsstätten in der Schweiz sowie einer Offenlegungspflicht der Herkunft ihrer finanziellen Mittel aufgreifen. Daher bat Minder den Ständerat, es dem Nationalrat gleichzutun und die Motion anzunehmen.
Der Ständerat kam dieser Bitte aber nicht nach und lehnte den Vorstoss mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Offensichtlich hatten die abschliessenden Worte von Bundesrätin Sommaruga zu diesem Thema eine grössere Überzeugungskraft als jene von Ständerat Minder. Mit dem Verweis, dass sie mit dem genannten Projekt in Schaffhausen nicht vertraut sei und entsprechend keine Stellung dazu nehmen könne, bat sie Ständerat Minder, dennoch eine klare Trennlinie zwischen dem Bau einer Moschee und den Überlegungen zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung zu ziehen. Wenn jeder Moscheebau mit dem Generalverdacht der Terrorismusfinanzierung einhergehe, sei dies weder ein Dienst an den hiesigen Behörden, die sich effektiv mit dieser Problematik auseinandersetzten, noch ermögliche dies der muslimischen Gemeinschaft, ihre Gebetskultur in der Schweiz zu pflegen. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus seien genau solche Fragen mit Nachdruck diskutiert worden und man habe sich über die verschiedenen Staatsebenen auf 26 Massnahmen mit entsprechenden Zuständigkeiten geeinigt, deren Umsetzung nun vom Sicherheitsverbund Schweiz in Angriff genommen werde. Die Bundesrätin erläuterte dem Plenum, dass sie am Vorabend der Debatte an einer Diplomübergabe im Rahmen einer Weiterbildung für religiöse Betreuungspersonen an der Universität Bern teilgenommen habe und dort auf einen regen Austausch zwischen verschiedenen Religionsgruppen gestossen sei. Dies zeige ihr auf, wie man religiöse Betreuung in gewünschter Weise sicherstellen könne: interreligiös und in gegenseitigem Respekt vor den unterschiedlichen Religionen. Es gelte folglich, solche Bestrebungen zu unterstützen; und nicht etwa eine Motion, die einfach generell etwas sage und damit ganze Religionsgemeinschaften unter Generalverdacht stelle.

Islamische Gebetsstätten: Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht (Mo. 16.3330)
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Nachdem die Motion Quadri (lega, TI) – entgegen der bundesrätlichen Ablehnungsempfehlung – in der Herbstsession 2017 im Nationalrat angenommen worden war, wurde sie im Vorfeld der Sommersession 2018 abermals zur Ablehnung empfohlen. Dieses Mal stand die RK-SR als Opponentin dem Vorstoss entgegen und beantragte dem Ständerat in ihrem Ende April veröffentlichten Bericht deutlich, der Motion nicht nachzukommen (10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung).
Die Forderung nach einem Verbot der Auslandsfinanzierung islamischer Gebetsstätten in der Schweiz sowie einer Offenlegungspflicht der Herkunft ihrer finanziellen Mittel tangiere mit der Religions-, der Vereinigungs- und der Sprachenfreiheit wesentliche Grundrechte, welche für Muslime genauso gelten würden wie für alle anderen religiösen und nicht-religiösen Personen. Zudem weise sie hinsichtlich des Gebots der Gleichbehandlung gerade aufgrund der Ausrichtung auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft eine gewisse Problematik auf. Wie zuvor schon der Bundesrat wies auch die Kommission darauf hin, dass der Verweis auf Österreich an dieser Stelle aufgrund der bestehenden Unterschiede im öffentlich-rechtlichen Rahmen nicht greife. Die Kommission war der Ansicht, dass islamistischen Predigern und Gemeinschaften anderweitig Einhalt geboten werden könne und verwies hierbei auf das NDG sowie den im Dezember 2017 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP). Auch die Forderung bezüglich der Kenntnisse einer Landessprache tat die Kommission mit einem Verweis auf die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ab.

Islamische Gebetsstätten: Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht (Mo. 16.3330)
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Auf Antrag seiner Rechtskommission beschloss der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 mit 117 zu 70 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Quadri (lega, TI) keine Folge zu geben. Diese hatte zum Ziel, das Recht auf Notwehr auszuweiten, insbesondere bei Notwehrhandlungen gegen unbefugt in Wohnraum eindringende Dritte. Eine Mehrheit der RK-NR und des Nationalrates befürchteten, die vorgeschlagene Änderung werde zu vermehrten Missbräuchen des Notwehrrechts führen oder könne gar als Anreiz zur Selbstjustiz missverstanden werden. Eine Minderheit, bestehend aus der SVP-Fraktion sowie einigen Abweichlern aus den Fraktionen der CVP und der BDP, argumentierte vergeblich, dass ein Angriff in der eigenen Wohnung besonders traumatisch sei und daher einen speziellen Schutz rechtfertige.

Das Recht auf Notwehr verstärken (Pa.Iv. 16.476)

Le National doit se positionner sur une divergence dans la traduction italienne du texte de l'initiative pour des aliments équitables. En effet, la commission de rédaction a relevé une incohérence dans le texte en italien de l'initiative et propose une correction qui permet une meilleure compréhension de l'une des phrases de l'article 5. Ainsi, la commission, comme présenté par son rapporteur Lorenzo Quadri (Lega, TI), estime que la phrase: "Il Consiglio federale fissa obiettivi a medio e lungo termine e riferisce periodicamente sul lororaggiungimento. Se tali obiettivi non sono raggiunti prende provvedimenti supplementari o rafforza gli obiettivigià fissati." doit être modifiée de la manière suivante: "Il Consiglio federale fissa obiettivi a medio e lungo termine e riferisce periodicamente sul lororaggiungimento. Se tali obiettivi non sono raggiunti prende provvedimenti supplementari o rafforza i provvedimenti già adottati". La fin de la phrase permet une meilleur compréhension du texte, qui veut ainsi dire que: "... Si ces objectifs ne sont pas atteints, il prend des mesures supplémentaires ou renforce celles qui ont été prises." Cette proposition, déjà soumise et acceptée au Conseil des Etats, est adoptée sans discussion par la chambre du peuple.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Im Rahmen der Bundesratswahl von Ignazio Cassis wurde die mehrfache Staatszugehörigkeit zum Thema. Cassis, der sowohl Bürger der Schweiz als auch von Italien ist bzw. war, gab im Vorfeld seiner Wahl seinen italienischen Pass ab. Die Diskussion um diesen Schritt nahm Lorenzo Quadri (lega, TI) zum Anlass, mit einer Motion die Doppelbürgerschaft für Bundesrätinnen und Bundesräte sowie für Bundesangestellte mit Beziehungen zum Ausland zu verbieten. Seit 1992 ist es in die Schweiz eingebürgerten Personen erlaubt, die Bürgerschaft ihres Herkunftslandes zu behalten. Quadri machte die Gefahr fehlender Loyalität von politisch für die Schweiz tätigen Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern für seinen Vorstoss geltend.
Loyalität sei eine Frage der inneren Haltung und nicht von Gesetzen, gab Bundeskanzler Thurnherr in der Ratsdebatte zu bedenken. Das Argument Quadris, dass etwa in Australien – wie die Schweiz ein Einwanderungsland – ein solches Verbot bestehe, konterte Thurnherr mit der Bemerkung, dass es in Australien ein Gesetz gebe, dass Barbesitzer verpflichte, auch Pferde zu bedienen. Nur weil es dieses Gesetz in Australien gebe, müsse es ja nicht in der Schweiz eingeführt werden. Der Vorstoss Quadris wurde schliesslich von lediglich 40 Mitgliedern der SVP-Fraktion unterstützt und mit 129 Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen versenkt.

Doppelbürgerschaft für Bunderäte

Eine Motion Quadri (lega, TI) beauftragt den Bundesrat mit einem Gesetzesentwurf für ein Verbot der Auslandfinanzierung islamischer Gebetsstätten in der Schweiz sowie eine Offenlegungspflicht der Herkunft ihrer finanziellen Mittel. Des Weiteren sollen die Imame dazu verpflichtet werden, ihre Predigten jeweils in der ortsgebundenen Landessprache vorzutragen. Der Motionär verwies in seinen Erläuterungen auf das Nachbarland Österreich, welches vor dem Hintergrund eines sich rasch ausweitenden politischen Islams auf ebendiese Massnahmen zurückgegriffen habe. In der Schweiz sei bekannt, dass rund 35 Moscheen und islamische Zentren von der türkischen Regierung finanziert würden, wobei man nicht mit Sicherheit das bewusste Engagement für einen radikalen Islam abstreiten könne. Während in der Schweiz seit Jahren, im Rahmen der Diskussion um die Parteifinanzierung, die Forderungen nach mehr Transparenz immer lauter würden, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb man – im Wissen um die Möglichkeit der Herausbildung von radikalen Tendenzen – die gleichen Forderungen nicht auch an islamische Gebetsstätten richte.
Der Bundesrat indes beantragte die Motion zur Ablehnung. Er sei sich durchaus der Risiken, die von extremistischen Predigern ausgehen, bewusst. Sollten die Voraussetzungen für die Gefährdung der nationalen Sicherheit, des Religionsfriedens oder der Gesellschaftsentwicklung erfüllt sein, würden die Bundes- und Kantonsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen selbstverständlich auch handeln. Jedoch müsse dem Motionär auch klar sein, dass muslimische Gesellschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden dürften, da Grundrechte wie die Religions-, Vereins- oder Sprachenfreiheit für die muslimischen Religionsgemeinschaften genauso gälten wie für nichtmuslimische und nichtreligiöse. Zudem wies Bundesrätin Sommaruga den Motionär darauf hin, dass sein Vergleich mit Österreich etwas hinke, da es zwischen den beiden Ländern einen wesentlichen Unterschied gebe: In Österreich seien die islamischen Religionsgemeinschaften auf nationaler Ebene anerkannt, zudem seien im Rahmen entsprechender Gesetze auch klare Voraussetzungen definiert, welche erfüllt sein müssen. Die eingereichte Motion sei dahingehend nicht zielführend, da sie zwar Pflichten vorgebe, aber keine Rechte zusprechen wolle.
In der nationalrätlichen Abstimmung wurde, ungeachtet des Bundesratsvotums, die Vorlage mit 94 zu 89 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen – da konnte auch der Einwand des Zürcher Freisinnigen Hans-Peter Portmann, dass die Motion gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung verstosse, kein Gegengewicht bieten. Der Vorstoss wird somit an den Ständerat zur Zweitberatung überwiesen.

Islamische Gebetsstätten: Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht (Mo. 16.3330)
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

In der Frühjahrssession 2017 folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission und stellte sich gegen die Vergabe der SRG-Konzessionen durch das Parlament. Die aus SVP-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Lorenzo Quadri (lega, TI) bestehende Kommissionsminderheit, die für Annahme der parlamentarischen Initiative Müller (svp, SG) plädierte, fand neben der eigenen Fraktion einzig Unterstützung bei einer Zweidrittelmehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion, womit das Anliegen mit 71 zu 116 Stimmen bei 4 Enthaltungen scheiterte. Ebenfalls keine Mehrheit im Nationalrat fand die Motion seiner eigenen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-NR) mit der Forderung nach einer dualen Konzessionskompetenz.

SRG-Konzession. Neu soll das Parlament zuständig sein (Pa.Iv. 15.457)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Im Dezember 2016 startete der Ständerat das Differenzbereinigungsverfahren zur Reform der Altersvorsorge 2020. Zuvor hatte die SGK-SR die Differenzen zwischen den Räten und vor allem die finanziellen Auswirkungen der Vorlagen von Stände- und Nationalrat in einem Bericht, einem Faktenblatt sowie einer Kostenübersicht ausführlich untersucht und diskutiert. Die Positionen zwischen Ständerat und Nationalrat unterschieden sich in den verbliebenen Differenzen so stark, dass sie sich im Laufe der vier Runden des Differenzbereinigungsverfahrens trotz angeregter Diskussionen nur bei wenigen Punkten einigen konnten: Der Nationalrat gab vor der Einigungskonferenz sein Beharren auf den Interventionsmechanismus auf, da dieser im Ständerat gänzlich chancenlos war. Zudem verzichtete die grosse Kammer darauf, die Witwen- und Kinderrenten zu streichen oder zu reduzieren und beliess den Bundesbeitrag an die AHV bei den vom Ständerat geforderten 19.55 Prozent. Im Gegenzug pflichtete die kleine Kammer dem Nationalrat bei der Erhebung von AHV-Beiträgen im Falle eines Vorbezugs von AHV-Renten bei. Mit Ausnahme des Interventionsmechanismus waren somit die wichtigsten Fragen der Vorlage vor der Einigungskonferenz noch immer offen.

Die zentralen Differenzen zwischen den Räten fanden sich bei den Ausgleichsmassnahmen sowie der Zusatzfinanzierung. Während der Nationalrat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule ausgleichen wollte, bestand die kleine Kammer auf einer Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken für alle Neurentnerinnen und Neurentner sowie auf einer Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent. Bei der Zusatzfinanzierung bestand der Nationalrat auf einer Mehrwertsteuererhöhung von 0.6 Prozent, der Ständerat bevorzugte eine Erhöhung um 1 Prozent. Eine Übereinkunft dazu erwies sich in der Einigungskonferenz als schwierig. Nach langen, hitzigen Diskussionen über verschiedene alternative Modelle entschied sich eine knappe Mehrheit der Einigungskonferenz bezüglich der Ausgleichsmassnahmen für den Vorschlag des Ständerats. Auch bezüglich der Zusatzfinanzierung lagen verschiedene Szenarien der Mehrwertsteuererhöhung zwischen 0.6 Prozent und 1 Prozent vor, hier fand der nationalrätliche Vorschlag mehr Zuspruch. Insgesamt verabschiedete die Einigungskonferenz ihren Antrag mit 14 zu 12 Stimmen und somit äusserst knapp.

Vor den entscheidenden Abstimmungen präsentierten Konrad Graber (cvp, LU) und Ruth Humbel (cvp, AG) im Namen ihrer Kommissionen den Antrag der Einigungskonferenz in den Räten. Als Einigung oder gar als Kompromiss empfanden aber weder Alex Kuprecht (svp, SZ) noch Thomas de Courten (svp, BL) als Vertreter der Minderheit der Einigungskonferenz deren Antrag. Beide kritisierten insbesondere die fehlende Bereitschaft der Koalition zwischen Linken und CVP, trotz mehreren neuen Modellen von ihren gemachten Positionen abzurücken. Das Resultat sei ein Rentenausbau, der das Ziel der Rentenreform klar übersteige und die AHV nicht stabilisiere. Stattdessen würden die Lasten auf die folgenden Generationen verschoben, eine Zweiklassengesellschaft zwischen Neu- und Altrentnern geschaffen sowie die Finanzsysteme der ersten und zweiten Säule vermischt. Nach zahlreichen weiteren Voten in beiden Räten, welche die bisherigen Positionen noch einmal unterstrichen, war es dann nach über zweijähriger Parlamentsarbeit soweit: Der Ständerat nahm den Antrag der Einigungskonferenz mit 27 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen an. Die Aufmerksamkeit richtete sich jedoch hauptsächlich auf den anschliessend abstimmenden Nationalrat, wo sich ein regelrechter Abstimmungskrimi oder Politthriller – wie es tags darauf in der Presse zu lesen war – abspielte. Nachdem Denis de la Reussille (pda, NE) aus der PdA, Roberta Pantani (lega, TI) und Lorenzo Quadri (lega, TI) aus der Lega sowie die GLP-Fraktion zugesichert hatten, die Reform zu unterstützen, hätte die Ausgangslage nicht knapper sein können. Schliesslich stimmte eine kleinstmögliche Mehrheit von 101 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Vorlage zu, wodurch das qualifizierte Mehr erreicht werden konnte. Dieses war nötig geworden, weil der AHV-Zuschlag von 70 Franken sowie die Erhöhung des Ehepaarplafonds der Ausgabenbremse unterlagen. Bei den Schlussabstimmungen gab es keine Überraschungen mehr, doch da eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ein obligatorisches Referendum nach sich zieht, werden Volk und Stände abschliessend über die Reform der Altersvorsorge 2020 entscheiden.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Auch der neuerliche Versuch einer Aufstockung des Bundesrates nahm letztlich ein abruptes Ende. Nach einer längeren Debatte entschied sich der Nationalrat für Nichteintreten und versenkte damit das Anliegen, mit welchem vor allem auch eine bessere Vertretung der Sprachregionen angestrebt werden sollte. Eben diese sprachliche Repräsentation war Gegenstand der meisten Voten, die für ein Eintreten plädierten. Marco Romano (cvp, TI) wies etwa darauf hin, dass nach dem Rücktritt von Flavio Cotti, am 30. April 1999, die italienische Amtssprache seit fast einer Generation nicht mehr in der Regierung vertreten sei. Diesem gewichtigen Argument standen freilich zahlreiche Gegenpositionen gegenüber: Die effizientere Funktion der Kollegialbehörde mit sieben statt neun Mitgliedern; die Angst vor einem Staatsausbau, der mit hohen Mehrkosten verbunden wäre; die ablehnende Haltung der meisten Parteien und Kantone, welche in der Vernehmlassung zum Entwurf immer deutlicher werde und insbesondere die ablehnende Haltung der aktuellen Regierungsmitglieder selber wogen letztlich schwerer. Auch der von den Grünen eingebrachte Aspekt, dass mit einer grösseren Zahl der Exekutivmitglieder zugleich die Vertretung von Frauen adäquater würde, verfing nicht. Eine relativ knappe Mehrheit von 97 zu 88 Stimmen (keine Enthaltung) folgte diesbezüglich wohl auch dem Einwurf von Bundesrätin Sommaruga, dass adäquate Repräsentation letztlich vom Willen der Wahlgremien abhängig sei und nicht institutionell abgesichert werden müsse. Gegen Eintreten waren die fast geschlossene SVP-Fraktion – einzig die beiden Tessiner Lega-Mitglieder Roberta Pantani und Lorenzo Quadri sprachen sich für Eintreten aus –, ein Grossteil der FDP-Fraktion (22 von 27 Stimmen) und die Hälfte der CVP-Fraktion. Die Stimmen der geschlossenen Fraktionen der GP, der SP, der GLP und der BDP reichten also nicht, um das Geschäft überhaupt zu beraten. Die Forderung nach einer Aufstockung des Bundesrates wird damit wohl wieder eine Weile von der Bildfläche verschwinden – nicht aber die Diskussionen um die adäquate Vertretung von Minderheiten in der Exekutive.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Die Motion von Lorenzo Quadri (lega, TI), ein obligatorisches Finanzreferendum für alle Beiträge einzuführen, die ans Ausland bezahlt werden, fand nicht einmal in der gesamten SVP-Fraktion Unterstützung. Simonetta Sommaruga verwies in der Debatte noch einmal auf den bereits im Antrag der Regierung für die Ablehnung der Motion erörterten Punkt der Unverhältnismässigkeit. Die riesige Zahl an Abstimmungen, die bei einem solchen sektoriellen Finanzreferendum für Kreditbeschlüsse nötig wäre, dürfe den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht zugemutet werden. Volksentscheide seien dazu da, strategische Entscheide zu treffen. Mit einem neuen Instrument, wie es von Quadri vorgeschlagen werde, würde die Stimmbevölkerung aber operativ in Details eingreifen. Um einzelne Finanzposten solle sich aber besser das Parlament kümmern. Quadri hatte vergeblich geltend gemacht, dass es nicht möglich sei, gegen alle unnötigen Auslandszahlungen einzeln Unterschriften zu sammeln. Bei der Abstimmung hielten dem Tessiner lediglich 33 SVP-Fraktionsmitglieder die Stange. Von den 148 Nein stammten deren 28 auch von der Volkspartei.

Motion Quadri zu Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums abgelehnt (Mo. 14.3397)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Nachdem die Motion Quadri (lega, TI) im Nationalrat praktisch keine Unterstützung fand, zog Thomas Aeschi (svp, ZG) gleichentags sein Postulat mit einem ähnlichen Anliegen zurück. Aeschi wollte prüfen lassen, ob die Einführung eines Finanzreferendums nötig sei. Gerade die Abstimmung über die Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen habe gezeigt, wie wichtig ein Mitspracherecht der Stimmbevölkerung bei Ausgabenbeschlüssen des Parlamentes sei. Der Bundesrat hatte noch im August 2014 in seiner ablehnenden Antwort geltend gemacht, dass die Diskussion um ein Finanzreferendum schon mehrere Male in den letzten Jahren ins Leere geführt habe.

Postulat Aeschi für Finanzreferenudm zurückgezogen (Po. 14.3489)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Inquiet par les troubles à l'ordre public que pourraient susciter des requérants d'asile, le député Quadri (lega, TI) a déposé une motion au Conseil national, demandant de limiter les sorties des requérants d'asile logés dans les centres d'enregistrement et de procédure, particulièrement lors des soirées et des nuits du week-end. Cette motion, qui n'a obtenu comme co-signature que celle de la camarade de parti du motionnaire, Roberta Pantani (lega, TI), n'a pas obtenu l'aval du Conseil fédéral, qui a recommandé de la rejeter. L'argumentaire des sept sages est qu'il existe déjà dans l'ordonnance du DFJP, qui détermine le droit à la sortie des centres, des dispositions permettant de restreindre la liberté de circulation de celles et ceux qui ne respectent pas le règlement. En outre, pour chacun des centres d'enregistrement et de procédure de Vallorbe, Chiasso et Kreuzlingen, du personnel de sécurité a été engagé pour pallier à d'éventuels débordements sur la voie publique.

limiter les sorties des requérants d'asile logés dans les centres d'enregistrement et de procédure

Im Kanton Tessin zeigte sich bei den Nationalratswahlen 2015 ein neuer Rekord an Anwärtern für die acht Sitze. Mit 122 Kandidierenden (2011: 68) und 18 Listen (2011: 11) hatten sich beide Zahlen seit den letzten Wahlen beinahe verdoppelt. Dieser enorme Anstieg war grösstenteils dadurch erklärbar, dass viele Jungparteien mit eigenen Listen antraten. Zudem stellten die CVP und die SP je eine internationale Liste. Der Frauenanteil unter den Kandidierenden lag bei 27.8 Porzent (2011: 26.5%).
Alle Tessiner Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber stellten sich erneut zur Wahl. Einzig für FDP-Kandidat Giovanni Merlini war die Wahl ein Novum, da er 2014 für den ehemaligen Parteipräsidenten Fulvio Pelli nachgerückt war. Neben Merlini trat auch der langjährige Nationalrat Ignazio Cassis wieder an. Die SP hatte mit Marina Carobbio nur einen Sitz zu verteidigen, genau wie die SVP mit Pierre Rusconi. Für die Lega wollten Roberta Pantani und Lorenzo Quadri wieder nach Bern gewählt werden. Die CVP schliesslich versuchte ebenfalls zwei Sitze zu halten; nämlich jene von Fabio Regazzi und Marco Romano.

Im Kanton Tessin beobachtete man mit Spannung die Verhandlungen über mögliche Listenverbindungen. Einerseits stellte sich die Frage eines erneuten Zusammenschlusses zwischen SVP und Lega, andererseits gab es Diskussionen über eine Verbindung zwischen Sozialdemokraten und den Grünen. Letztere war bei den Wahlen 2011 nicht zustande gekommen, wobei die SP prompt einen Sitz abgeben musste. Eine allfällige Listenverbindung zwischen Lega und SVP war vor allem für die FDP und die SP relevant. Ein erhoffter Sitzgewinn der Freisinnigen – welche man vor den Wahlen im Aufwind sah – oder auch der Sozialdemokraten wäre durch ein Scheitern dieser Verbindung wahrscheinlicher geworden. Die Stimmung zwischen der Tessiner SVP und der Lega war freilich alles andere gut. Bei den kantonalen Wahlen im Frühjahr war die SVP zusammen mit einigen Kleinparteien als «La Destra» angetreten – notabene ohne die Lega. Von Erfolg gekrönt war dieses Vorhaben nicht, aber es sorgte für böses Blut bei der Tessiner Rechtspartei. In einer Krisensitzung zwischen den beiden Parteien im Juni führte dann anscheinend ein Machtwort von SVP-Präsident Toni Brunner dazu, dass Lega und SVP im Tessin schliesslich doch noch eine Listenverbindung für die Nationalratswahlen eingingen. Ähnlich viel Polemik entwickelte sich rund um die Verhandlungen zwischen SP und Grünen. Während dieser Zusammenschluss in anderen Kantonen Usus ist, standen die Vorzeichen im Tessin etwas anders. Die Tessiner Sektion der Grünen war nämlich für ihre einwanderungskritische Haltung bekannt und hatte gar für die Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative plädiert. Ein zusätzlicher Knackpunkt war ausserdem eine Forderung der Grünen an die Sozialdemokraten. Die Grünen machten nämlich die Portierung ihres Ständeratsanwärters Sergio Savio als einzigen linken Kandidaten zur Bedingung für eine Listenverbindung bei den Nationalratswahlen. Die SP liess sich jedoch nicht auf dieses Spiel ein, woraufhin der linke Zusammenschluss endgültig scheiterte. Damit wurde ein Sitzgewinn für die Sozialdemokraten eher unwahrscheinlich. Für die CVP, welche eine Verbindung mit der erstmals antretenden GLP einging, war das Hauptziel für die Wahlen das Beibehalten ihrer zwei Sitze. Auch wenn die FDP und die SP eher auf einen Sitz von Lega oder SVP schielten, war der CVP durchaus vor einem Sitzverlust bange.

Allerdings änderte sich bei den Nationalratswahlen in Sachen Sitzverteilung nichts. Einziger Leidtragender an diesem Wahltag war SVP-Nationalrat Pierre Rusconi. Er musste seinem Parteikollegen Mario Chiesa Platz machen. Alle anderen Bisherigen wurden vom Tessiner Wahlvolk bestätigt. Bezüglich Wähleranteil waren aber dennoch einige Verschiebungen auszumachen. Gewinner der Wahlen war ohne Zweifel das rechte Bündnis um Lega und SVP. Die SVP steigerte sich auf 11.3 Prozent Wähleranteil (+1.6 Prozentpunkte), während die Lega gar um ganze 4.1 Prozentpunkte zulegte (neu: 21.7%). Die FDP hingegen konnte wider Erwarten keine zusätzlichen Wählerinnen und Wähler gewinnen und musste 1.1 Prozentpunkte abgeben (neu: 23.7%). Ebenso auf dem absteigenden Ast waren die Sozialdemokraten, welche ebenfalls Wähleranteile einbüssten (-0.7 Prozentpunkte, neu: 15.9%). Noch härter traf es die Grünen, deren Anteil auf 3.5% – und damit um fast die Hälfte – schrumpfte (-3.2 Prozentpunkte). Die CVP hingegen konnte sich bei 20.1% halten (+0.1 Prozentpunkt). Die Tessiner Nationalratsdelegation besteht somit weiterhin aus 2 CVP, 2 Lega, 2 FDP, 1 SVP und 1 SP. Die Wahlbeteiligung lag bei fast unveränderten 54.4% (2011: 54.3%). Der Frauenanteil in der Vertretung beträgt 25%.

Kanton Tessin -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Eine 2013 eingereichte Motion Quadri (lega, TI) verlangte, dass der Bundesrat sich für die Änderung des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr einsetzt und erwirkt, dass das Landeswappen als Unterscheidungsmerkmal ausreicht und der Aufkleber mit dem Landeskürzel überflüssig wird. Als Begründung gibt Quadri ungerechtfertigte Bussen aufgrund des fehlenden CH-Klebers für Schweizer Autofahrer im Ausland an. Bundesrätin Leuthard bemerkte im März 2015 im Nationalrat dazu, das Aufkleben eines CH-Klebers sei im Vergleich zur Änderung eines internationalen Übereinkommens "reichlich zumutbar". Die Motion wurde im Nationalrat mit 97 zu 85 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) abgelehnt.

Bussen aufgrund des fehlenden CH-Klebers

Eine Folge der Abstimmung über die Gripen-Beschaffung waren Diskussionen um die Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene. Zu dieser Debatte beitragen soll auch eine Motion von Lorenzo Quadri (lega, TI), mit der er ein partielles und obligatorisches Finanzreferendum für alle für das Ausland bestimmten Beiträge fordert. Konkret schwebt dem Abgeordneten der Lega vor, dass der Stimmbevölkerung jeweils bei den November-Abstimmungen eine Liste mit allen geplanten Auslandbeiträgen vorgelegt wird, über die jeweils einzeln entschieden werden kann. Die allgemeinen Kosten für diese Abstimmung sollten dann den angenommenen Beiträgen abgezogen werden.
In seiner Antwort von Mitte August 2014 verwies der Bundesrat auf ähnliche Begehren, die aber allesamt abgelehnt worden seien. Zudem würde das vorgeschlagene Veto die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränken. Falls es sich um einen Sparvorschlag handle, würden mit der Schulden- und der Ausgabenbremse bereits wirksame Instrumente greifen. Schliesslich beurteilte die Regierung die Motion als nicht umsetzbar: Mit einem obligatorischen Referendum zu jedem Finanzbeschluss würden Entscheidungsprozesse mindestens erschwert, wenn nicht gar ganz blockiert. Darüber hinaus würde man der Stimmbürgerschaft eine kaum zu bewältigende Last aufbürden, weil sehr viele Beschlüsse vorgelegt werden müssten. Nur schon bei den Beiträgen an internationale Organisationen würde eine solche Liste bereits über 70 Kredite umfassen.

Motion Quadri zu Einführung eines obligatorischen Finanzreferendums abgelehnt (Mo. 14.3397)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Erneut verschaffte sich die Internetplattform Politnetz mediale Aufmerksamkeit mit ihrer Auswertung zur Präsenz der Nationalräte bei Abstimmungen. Ausgewertet wird der Anteil unentschuldigter Abwesenheit bei Gesamt- und Schlussabstimmungen auf der Basis der Abstimmungsprotokolle. Vergeblich wehren sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier jeweils mit dem berechtigten Hinweis, dass die Parlamentsarbeit vor allem in den Kommissionen und Fraktionen geschehe und die Abstimmung zu einem Thema nur noch das Resultat dieser Arbeit darstelle und man sich vor allem bei klaren Ausgangslagen durchaus auch erlauben dürfe, hier nicht anwesend zu sein. Die mediale Beachtung dieser Ranglisten ist trotz dieser Einwände gross. Für das Jahr 2013 mit insgesamt 1042 Abstimmungen wies Politnetz Christoph Blocher (svp, ZH; unentschuldigt abwesend bei 34,9% aller Abstimmungen), Oskar Freysinger (svp, VS; 32,9%) und Lorenzo Quadri (lega, TI; 31,1%) als „Schwänzer des Jahres“ aus, wie die Schweiz am Sonntag titelte.

Abwesenheit der Nationalräte

Während die Motion Quadri (lega, TI), welche das Hissen einer ausländischen Flagge nur dann gestatten wollte, wenn gleichzeitig eine gleich grosse Schweizer Fahne aufgezogen wird, abgeschrieben wurde, lag die Motion Amaudruz (svp, GE) noch auf der langen Bank. Letztere verlangt die strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der eidgenössischen Flagge und ist bürgerlich breit abgestützt, wird aber – wie bereits die Motion Quadri – vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen.

Schweizer Fahne

Nachdem Marco Borradori in die Stadtexekutive Luganos gewählt worden war, rückte Michele Barra in den Tessiner Staatsrat nach. Barra war vom letzten Listenplatz aus nachgerückt, weil der erste Ersatzmann Giuliano Bignasca verstorben war und der zweite, Nationalrat Lorenzo Quadri, aufgrund seines nationalen Amtes verzichtet hatte. Allerdings verstarb Barra Mitte Oktober an einem Krebsleiden. Weil Ersatzwahlen im Südschweizer Kanton nicht vorgesehen sind, musste die Lega einen nicht gewählten Parteivertreter zum Staatsrat bestimmen. Sie fand ihn nach einiger Suche im Strafrichter Claudio Zali. Zali bezeichnete sich zwar als Leghist der ersten Stunde, er konnte allerdings wenig politische Erfahrung aufweisen. Dies zeigte auch das Problem der Lega der immer dünner werdenden Personaldecke. Über der Amtszeit des neuen Staatsrates hänge ein Damoklesschwert und das Problem der geringen Legitimation. Da bereits 2015 Neuwahlen stattfinden, bleibt offen, ob die Lega ihre beiden Regierungsmandate wird verteidigen können.

nicht gewählter Leghist wird Staatsrat

Die Tessiner Regierung war im Berichtjahr gleich zwei Mal aufgrund von Personalwechseln bei der Lega im Fokus der Presse. Weil der Tessiner Staatsrat im Proporzverfahren gewählt wird, finden beim Ausscheiden von amtierenden Exekutivmitgliedern keine Ersatzwahlen statt. Es gilt stattdessen das Prinzip des Nachrückens. Im Frühjahr 2011 hatte die Lega einen zweiten Staatsratssitz erobert. Seither setzte sich die Tessiner Regierung aus 2 Lega-Vertretern und je einem FDP-, CVP- und SP-Mitglied zusammen. Weil im Berichtsjahr der bereits seit 1995 amtierende Lega-Regierungsrat Marco Borradori im April zum Stadtpräsidenten von Lugano gewählt wurde (siehe unten), rückte der Grossrat Michele Barra nach. Barras Amtsantritt lasteten jedoch Makel an. Auf der einen Seite war er lediglich der dritte Ersatzmann, weil Nationalrat Lorenzo Quadri aufgrund des ebenfalls im April eroberten Exekutivsitzes in Lugano verzichtete (siehe unten) und der zweite Ersatzmann und Lega-Präsident Giuliano Bignasca verstorben war (siehe unten und Kapitel IIIa). Auf der anderen Seite war Barra kurz vor Amtsantritt von der Polizei mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt worden, was sogar innerhalb der Lega zu Diskussionen geführt hatte. Barra nahm das Amt jedoch an und wurde – nach einer öffentlichen Entschuldigung und trotz Rücktrittsforderungen der Linken – von den bürgerlichen Parteien wohlwollend aufgenommen. Letztlich müsse Barra an seinen künftigen Taten gemessen werden. Solche zu zeigen, blieb Barra allerdings verwehrt. Eine angebliche Erpressung im Rotlichtmilieu sowie eine Chemotherapie aufgrund eines Lungenkrebses setzten ihm stark zu. Er verstarb am 20. Oktober. Die Lega musste also erneut einen Ersatzmann stellen. Allerdings fand sich nun niemand mehr auf der Fünfer-Regierungsliste der Lega, der nachrutschen hätte können. Das Gesetz sieht vor, dass keine Neuwahlen stattfinden, sondern dass die jeweilige Partei ein Parteimitglied auf den Sitz hieven darf. Damit kam es im Kanton Tessin zur eigenartigen Situation, dass ein Exekutivmitglied bestimmt wurde, dass nicht einmal indirekt vom Volk gewählt war. Die Lega entschied sich für Claudio Zali, den ehemaligen Präsidenten des Tessiner Strafgerichts und Leghisten der ersten Stunde, der als amtierender Strafrichter sozusagen die Gewalten wechselte. Ob Zali im Amt legitimiert werden wird, wird sich erst bei den nächsten kantonalen Erneuerungswahlen im April 2015 weisen.

Ersatzwahl Staatsrat Tessin 2013
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2013
Dossier: Kantonale Wahlen - Tessin

Nachdem der Ständerat den Bundesbeschluss über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI im Dezember 2012 um mehrere Ausbauprojekte ergänzt und mittels eines zusätzlichen Mehrwertsteuerpromilles auf CHF 6,4 Mrd. aufgestockt hatte, kam das Geschäft im Juni des Berichtjahres in den Nationalrat. Umstritten war vor allem der plafonierte Fahrkostenabzug. Der Mehrheitsantrag wollte dem ständerätlichen Vorschlag von einem Pauschalabzug von CHF 3'000 zustimmen. Eine Minderheit Candinas (cvp, GR) wollte den Fahrkostenabzug dem Preis eines 2.-Klass-Generalabonnements gleichsetzen. Eine Minderheit Quadri (lega, TI) lehnte eine Plafonierung des Fahrkostenabzugs generell ab, da sie jene benachteilige, die auf das Auto angewiesen seien. Eine Minderheit Grossen (glp, BE) forderte dagegen eine komplette Abschaffung des Fahrkostenabzugs, da dies ein falscher Anreiz des Staates sei. Ein Antrag Daniel Fässler (cvp, AI) verlangte einen Maximalbetrag von zehntausend Franken, während die ersten zweitausend nicht abzugsberechtigt wären. Alle Minderheits- und Einzelanträge konnten in der Abstimmung nicht gegen den Mehrheitsantrag bestehen. Eine Minderheit Huber (fdp, UR) versuchte erfolglos, die vom Ständerat aufgenommene Mehrwertsteuer-Erhöhung zu verhindern. Der Nationalrat folgte dem Mehrheitsantrag für Bestätigung der Änderung der kleinen Kammer mit 125 zu 65 Stimmen. Bei der Vorlage zum Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur nahm der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen den Antrag Fluri (fdp, SO) an, welcher forderte, dass ab 2019 die Hälfte der gesprochenen Mitteln aus Schwerverkehrsabgabe und zweckgebundener Verbrauchssteuer bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung zur Verzinsung und Rückzahlung verwendet werden. Zum Ausbauschritt 2025 gab es im Nationalrat drei Anträge: Eine Minderheit Quadri (lega, TI) forderte die Aufnahme von Planungsarbeiten zur Umfahrung von Bellinzona. Eine Minderheit Huber (fdp, UR) wollte den ursprünglichen, deutlich kleineren Ausbauschritt des Bundesrates jenem des Ständerates vorziehen. Eine Minderheit Hurter (svp, SH) bat darum, die Elektrifizierung und den Ausbau der Hochrheinbahn in den ersten Ausbauschritt aufzunehmen. Der Nationalrat folgte allerdings in allen Abstimmungen deutlich der Kommissionsmehrheit, welche die Vorlage des Ständerates übernehmen wollte. Ein Antrag Fluri (fdp, SO), welcher eine Verknüpfung aller Teile des FABI-Geschäfts verlangte, damit keine Unsicherheiten bezüglich der Referendumsfrist auftreten können, wurde vom Rat mit 142 zu 36 Stimmen angenommen. Beim Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 zog der Rat den Mehrheitsantrag (Zustimmung zum Beschluss des Ständerates) dem Minderheitsantrag Huber (fdp, UR; Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates) mit 142 zu 41 Stimmen vor. Einer Minderheit Thomas Hurter (svp, SH) gelang es, den Ausbau der Hochrheinbahn durch die Hintertüre einzubringen: Der Nationalrat stimmte der von der Minderheit Hurter beantragten Änderung des Bundesbeschlusses vom 8. März 2005 über den Verpflichtungskredit für die erste Phase des HGV-Anschlusses mit 102 zu 82 Stimmen zu, erhöhte dort nachträglich den Kredit um CHF 100 Mio. auf CHF 1'190 Mio. und führte die Verbindung Schaffhausen-Basel im Bundesbeschluss auf. Mehrere Minderheitsanträge fanden keine Zustimmung, darunter etwa der Antrag Regazzi (cvp, TI), welcher auch die Seilbahnen und den Schienengüterverkehr in die langfristige Angebots- und Infrastrukturentwicklung einbeziehen wollte, der Antrag Huber (fdp, UR), welcher eine Befristung des Bahninfrastrukturfonds bis 2030 beabsichtigte oder der Antrag Quadri (lega, TI), welcher ein Mitspracherecht der Gemeinden in Artikel 48b und 48d des Eisenbahngesetzes festschreiben wollte. Keine Zustimmung fand auch die Minderheit II Candinas (cvp, GR), welche wie der Ständerat die finanzielle Beteiligung der Kantone über die Zuständigkeit für die Publikumsanlagen regeln wollte. Die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone hatte sich explizit für diese Lösung ausgesprochen und Bundes- und Ständerat unterstützten diese Regelung. Der Antrag Candinas wurde mit 142 zu 41 Stimmen verworfen. Der Nationalrat nahm alle Entwürfe in den Gesamtabstimmungen deutlich an, worauf die Vorlage zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat ging. In der kleinen Kammer sorgten nur zwei Differenzen für Diskussionen: Zum Einen die Kantonsbeteiligung an der Finanzierung, welche gemäss Nationalrat pauschal über die Bestellungen an den Regionalverkehr aufgeschlüsselt werden sollte, zum Anderen die Änderung des HGV-Anschluss-Gesetzes zwecks Aufnahme und Finanzierung der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke. Die Verkehrskommission des Ständerates beantragte bei der Kantonsbeteiligung die Zustimmung zum Entwurf des Nationalrates. Ein Einzelantrag Engler (cvp, GR) forderte Festhalten am bundesrätlichen Vorschlag der Finanzierungsbeteiligung der Kantone via die Publikumsanlagen. Diese Lösung wurde nun entgegen der ersten Debatte als kompliziert und unzweckmässig bezeichnet, zudem wurde das Risiko betont, dass kleine und finanzschwache Kantone mit der Sanierung von grossen Bahnhöfen überfordert wären. Der Ständerat schwenkte mit 32 zu 8 Stimmen auf die Linie des Nationalrates ein. Während die Standesvertreter von Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen für die vom Nationalrat aufgenommene Änderung des HGV-Anschluss-Gesetzes zur Elektrifizierung der Hochrheinstrecke argumentierten, mahnten kritische Stimmen, dass das Projekt der Hochrheinbahn ein Ad-hoc-Projekt sei und keine grundsätzliche Prüfung durchlaufen habe wie die anderen Projekte, welche als Ausbauprojekte in FABI aufgenommen worden seien. Auch solle eine Investition auf deutschem Boden mittels Staatsvertrag geregelt werden. Der Ständerat entschied mit 32 zu 5 Stimmen gegen die Minderheit Janiak (sp, BL), welche Zustimmung zum Nationalrat beantragt hatte. Diese letzte Differenz wurde im Nationalrat am 17.Juni verhandelt. Eine Mehrheit der Kommission forderte die Zustimmung zum Ständerat. Eine Minderheit Thomas Hurter (svp, SH) forderte Festhalten an der Änderung des HGV-Anschluss-Gesetzes. Hurter zog seinen Minderheitenantrag allerdings zurück, da sein Postulat bezüglich der Hochrheinbahn in der Kommission auf grossmehrheitliche Zustimmung gestossen war. Der Nationalrat schwenkte damit gemäss Mehrheitsantrag auf die Linie des Ständerates ein und räumte die letzte Differenz zu diesem aus. In den Schlussabstimmungen im Juni nahm der Ständerat die Vorlagen einstimmig an. Fast zeitgleich folgte der Nationalrat der kleinen Kammer und führte damit die Vorlage gegen die Nein-Stimmen einer Mehrheit der SVP-Fraktion zum Abschluss. Die Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ wurde in der Folge zurückgezogen. Über die FABI Vorlage wird im Februar 2014 an den Urnen befunden.

BRG: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.016)
Dossier: Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)

Mit zwei Vorstössen wollte sich die Ratsrechte als Hüterin von Schweizer Symbolik profilieren. Anlass war eine Aktion von Unbekannten aus dem Antifaschistischen Netzwerk Genf, die vor dem 1. August auf wilden Plakaten, auf denen mit dem Schweizer Kreuz bedruckte WC-Rollen abgedruckt waren, dazu aufforderten, den Nationalismus die Toilette runter zu spülen. Dies veranlasste die Genfer SVP-Präsidentin und Nationalrätin Amaudruz (svp, GE) zu einer bürgerlich breit abgestützten Motion, die die strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der Schweizer Fahne verlangt. Bereits im Juni hatte Quadri (lega, TI) eine Motion eingereicht, die fordert, dass eine ausländische Flagge nur dann gehisst werden darf, wenn daneben eine mindestens gleich grosse Schweizer Fahne hängt. Der Bundesrat lehnte beide Motionen mit Verweis auf die Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ab. Beide Vorstösse wurden im Berichtjahr noch nicht behandelt.

Schweizer Fahne

Seit den nationalen Wahlen 2011 sass die Lega wieder – wie bereits von 1991 bis 1995 und 1999 bis 2003 – mit zwei Tessiner Vertretern in Bern. Lorenzo Quadri und Roberta Pantani wurden in der SVP-Fraktion aufgenommen. Quadri verursachte Ende September einigen Presserummel mit einem Facebook-Eintrag, der Muslime mit islamistischen Terroristen gleichsetzte. In der Folge wandte sich die Vereinigung „Belticino“ mit Protestbriefen an den Nationalratspräsidenten Hansjörg Walter (svp, TG) und an den Fraktionspräsidenten der SVP- Fraktion, der die Lega angehört, Adrian Amstutz. Unterzeichner des Briefes waren Tessiner Persönlichkeiten wie der ehemalige Ständerat Dick Marty (fdp, TI) oder der frühere Nationalrat Franco Cavalli (sp, TI). Das Büro des Nationalrates teilte den Absendern mit, dass es nicht zuständig sei und Quadri nicht gegen Verfahrensvorschriften verstossen habe. Der Lega-Politiker selber beteuerte, dass der Eintrag nicht von ihm selber stamme und er ihn – bereits im Juni darauf aufmerksam gemacht – bereits gelöscht habe.

Zwei NAtionalräte für die Lega