Der 1989 vom Nationalrat geforderte Extremismusbericht konnte auch 1991 noch nicht vorgelegt werden. Nachdem Bundesrat Koller einen ersten Entwurf der Bundesanwaltschaft als ungenügend taxiert und an den Solothurner alt Regierungsrat Rötheli (cvp) zur Überarbeitung gegeben hatte, musste auch diese Anfang November abgelieferte Fassung weiter bearbeitet werden. Sie soll dabei analog zu den Berichten des deutschen Verfassungsschutzes in einen Fakten- und einen Analyseteil gegliedert werden.

Extremismusbericht auch 1991 nicht vorgelegt