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  • Rechsteiner, Paul (sp/ps, SG) NR/CN

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Der Ständeratswahlkampf im Kanton St. Gallen wurde von einer Kampagne der Weltwoche gegen Karin Keller-Sutter (fdp) mitgeprägt. Der FDP-Regierungsrätin wurde im Rahmen eines Asylverfahrens Amtsmissbrauch, Begünstigung und Verletzung der Gewaltentrennung vorgeworfen. Die fast hundertjährige Aufteilung der Ständeratssitze zwischen der FDP und der CVP – mit einem vierjährigen Intermezzo zwischen 1971 und 1975, als die SP der FDP den Sitz wegschnappte – wurde von der SVP und der SP angegriffen. Neben Keller-Sutter, die als Nachfolgerin der zurückgetretenen Erika Forster (fdp) antrat, wollte dies der Bisherige Eugen David für die CVP verhindern. Die SP trat mit dem langjährigen Nationalrat und Präsidenten des Gewerkschaftsbundes Paul Rechsteiner an und die SVP schickte ihren Parteipräsidenten Toni Brunner nach 2003 erneut ins Rennen. Darüber hinaus kandidierte Yvonne Gilli (GP) um einen Sitz im Ständerat. Ursprünglich bewarb sich zusätzlich noch ein BDP-Politiker für das Amt, der seine Kandidatur hingegen wegen Verdachts strafbarer Handlungen im September wieder zurückzog.

Die von der Weltwoche angezettelte Kampagne vermochte der weit über ihre Parteigrenzen beliebten Keller-Sutter scheinbar nichts anzuhaben. Sie schaffte das absolute Mehr gleich im ersten Umgang und konnte mit 101'181 Stimmen den Sitz der FDP verteidigen. Die Stimmenzahlen für die restlichen Kandidaten verhiessen Spannung für den wie bereits 2007 nötigen zweiten Wahlgang. Brunner (56'347) lag vor David (47'774) und Rechsteiner (44'348). Gilli (24'183) lag abgeschlagen zurück und trat für den zweiten Umgang nicht mehr an. Auch David zog sich enttäuscht zurück, worauf die CVP entschied, Michael Hüppi als Ersatzkandidaten ins Rennen um den zweiten St. Galler Ständeratssitz zu schicken. Die Grünen und die GLP unterstützten in der Folge Rechsteiner, während die BDP und die FDP eine Empfehlung für Hüppi abgaben. Das Gewerbe sprach sich für Brunner aus, dem mit dem zweitbesten Resultat aus dem ersten Wahlgang und der wählerstärksten Partei im Rücken die besten Chancen eingeräumt wurden. Überraschend gewann dann jedoch der seit 1986 im Nationalrat sitzende Rechsteiner (54'616) die Wahl knapp vor dem Favoriten Brunner (53'308). Scheinbar hatten zahlreiche Mittewähler im zweiten Umgang dem SP-Vertreter ihre Stimme gegeben. Rechsteiner machte vor allem in den Städten viele Stimmen. Ihren traditionellen Sitz verloren hatte damit die CVP, die es nicht schaffte, den relativ unbekannten Hüppi in der kurzen Zeit bekannter zu machen. Die SP hatte bisher erst zwei Mal (1911-1919 und 1971-1975) den St. Galler Ständeratssitz besetzen können. Die Wahlbeteiligung lag mit 47,8% im zweiten Wahlgang noch rund einen Prozentpunkt höher als im ersten.

Kanton St.Gallen – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Die SP unternahm einen Versuch, die „Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern auch mit den Mitteln des Steuerrechts zu bekämpfen. Eine von Paul Rechsteiner (SG) eingereichte entsprechende Motion fand jedoch ausserhalb der Linken keine Unterstützung und wurde im Nationalrat mit 102 zu 66 Stimmen abgelehnt. Konkret hatte sie verlangt, die Lohnkosten einer Firma für Gehälter und Entschädigungen, die 1 Mio Fr. pro Jahr und Person übersteigen, nicht mehr als geschäftlichen Aufwand zu verbuchen, sondern direkt den steuerbaren Gewinnen zuzuordnen.

„Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern Steuerrechts

Im November beantragte die Rechtskommission des Nationalrats der Bundesversammlung ein Gesetz über die Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im
Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39. Von den rund 650 Bürgerkriegsteilnehmern waren nach ihrer Rückkehr in die Schweiz über 400 zumeist wegen der Leistung von Kriegsdienst in einer ausländischen Armee verurteilt worden. Diese Urteile wollte die Kommission nun mit dem neuen Gesetz generell aufheben. Sie begründete ihr Vorhaben damit, dass diese Personen die „auch für unser Staatswesen grundlegenden Werte der Freiheit und Demokratie verteidigt“ haben. Ihre Verurteilungen seien zwar nach dem damals und auch heute noch geltenden Strafrechtsartikel, welcher den Dienst in fremden Heeren untersagt, juristisch korrekt gewesen. Ihr Kampf gegen den Faschismus solle aber aus heutiger Sicht als historische Leistung gewürdigt und ihre Verurteilung aufgehoben werden. Ein Anspruch auf irgendwelche Entschädigungszahlungen ergebe sich daraus nicht und sei von den Betroffenen auch nie erhoben worden. Die Aktivität der Rechtskommission des Nationalrats war durch eine 2006 eingereichte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) ausgelöst worden. Nahezu alle anderen westlichen Staaten haben ihre Spanienkämpfer schon seit langem rehabilitiert. Die Kommission hatte dem Vorstoss gegen die Stimmen der SVP Folge gegeben und die Rechtskommission des Ständerats hatte sich diesem Entscheid im Frühjahr 2008 einstimmig angeschlossen. Bei der im Jahr 2002 erfolgten Behandlung der Vorlage über die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer im zweiten Weltkrieg war der Einbezug der Spanienkämpfer noch nicht mehrheitsfähig gewesen. Der Bundesrat hatte gegen die Vorschläge der Rechtskommission nichts einzuwenden. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Dezembersession damit. Das Gesetz wurde von der SVP bekämpft, deren Sprecher Heer (ZH) argumentierte, dass diese Personen zu Recht verurteilt worden seien und es kein ehrenhaftes Motiv gegeben habe, sich für die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg zu engagieren. Der Rückweisungsantrag wurde allerdings nur von einer Minderheit der SVP-Fraktion unterstützt; die Mehrheit der SVP enthielt sich der Stimme oder befand sich im Moment der Abstimmung nicht im Saal. Alle anderen Fraktionen befürworteten die Rehabilitierung der Spanienkämpfer einhellig.

Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Nachdem im Vorjahr der Vorschlag des Bundesrates für eine raschere Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge gescheitert war, befasste sich der Nationalrat damit. Eine linksgrüne Minderheit Rechsteiner (sp, BS) beantragte das Nichteintreten auf die Vorlage mit der Begründung, dass eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes inakzeptabel sei, solange die "Legal Quote" (Überschussbeteiligung der Versicherten) für die berufliche Vorsorge nicht geregelt sei. Ausserdem würde die zunehmende Lebenserwartung eine Reduktion des Mindestumwandlungssatzes nicht rechtfertigen. Mit 118 zu 62 Stimmen lehnte der Nationalrat, den Minderheitsantrag ab und trat auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wich der Nationalrat nur in einem Punkt von der Vorlage des Bundesrates ab und zwar beim Zeitraum, über welchen die Senkung vorgenommen werden sollte. Die grosse Kammer folgte der Mehrheit ihrer Kommission und beschloss, die Senkung nicht wie vom Bundesrat vorgesehen innerhalb von drei, sondern von fünf Jahren umzusetzen. Einen Minderheitsantrag Bortoluzzi (svp, ZH), welcher den Mindestumwandlungssatz aus dem Gesetz streichen wollte, lehnte der Nationalrat ab, ebenso wie einen Antrag der Minderheit Rechsteiner (sp, BS). Dieser wollte mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine Regelung der „Legal Quote“ einführen, welche die Interessen der Versicherten durch eine klare, einheitliche Praxis schützte. Die Bürgerlichen betonten zwar ebenfalls die Wichtigkeit einer Diskussion dieser Frage, wiesen aber darauf hin, dass aufgrund der Komplexität der Thematik der Subkommission BVG mehr Zeit für Abklärungen eingeräumt werden sollte. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen an. Die SP und die Grünen sprachen sich dagegen aus.

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)

Lors de son examen par les chambres, les débats se sont presque exclusivement concentrés sur la question, plutôt technique, de savoir si la reconduction de l’accord sur la libre circulation des personnes (projet 1), d’une part, et son extension à la Roumanie et à la Bulgarie (projet 2), d’autre part, constituaient deux questions indépendantes l’une de l’autre ou un seul et même sujet. Au Conseil des Etats, le contenu du projet n’a pas été contesté. Estimant que les deux arrêtés relevaient d’une seule et même question, la majorité de la commission s’est prononcée, contrairement à la proposition du Conseil fédéral, en faveur d'un seul arrêté fédéral (c’est-à-dire intégrer l’arrêté fédéral concernant l'extension de l'accord sur la libre circulation des personnes à la Bulgarie et à la Roumanie à l’arrêté fédéral concernant la reconduction de l’accord sur la libre circulation des personnes). En rapport avec les tensions entre la Suisse et l’UE sur la question de la fiscalité cantonale, une minorité Reimann (udc, AG) a proposé de n’entrer en matière que sur la reconduction de l’accord sur la libre circulation des personnes et de renvoyer au Conseil fédéral le projet portant sur son extension à la Bulgarie et à la Roumanie, avec mandat d'en suspendre l'examen jusqu'à ce que l'UE établisse une déclaration à caractère obligatoire aux termes de laquelle elle ne mettra plus en cause le système fiscal suisse. Le rapporteur de la commission, Dick Marty (prd, TI), a déclaré que faire cela reviendrait à tromper les citoyens en leur faisant croire qu’ils ont le choix d’accepter la reconduction de la libre circulation et de rejeter son extension. Selon le député tessinois, une libre circulation à la carte n’existe tout simplement pas. D’autres orateurs se sont également opposés à une séparation des deux objets, estimant que cela reviendrait à proposer au peuple un vote factice. Urs Schwaller (pdc, FR) a notamment déclaré que la libre circulation des personnes devait être considérée comme un dossier unique, sous peine de violer le principe de non-discrimination entre les Etats de l’UE. Déclarant qu’il serait antidémocratique de ne pas permettre au peuple de se prononcer séparément sur chacun des deux objets, Maximilian Reimann (udc, AG) a justifié son rejet de la solution consistant à lier les deux objets. Réunies lors de ce débat, les deux conseillères fédérales Eveline Widmer-Schlumpf et Micheline Calmy-Rey ont expliqué que le Conseil fédéral avait voulu souligner le rapport entre la reconduction et l’extension de la libre circulation en présentant un seul message pour les deux arrêtés fédéraux. Elles ont averti qu’un refus de la reconduction pour une durée indéterminée aurait pour effet, après six mois, l’application automatique de la « clause guillotine », qui entraînerait la dénonciation des six autres accords bilatéraux avec l’UE. Elles ont également ajouté que même si un non à l’extension de la libre circulation à la Bulgarie et à la Roumanie n’aurait pas de conséquences automatiques, il est plus que probable que l’UE n’accepterait pas que la Suisse discrimine deux de ses membres, et la Suisse devrait affronter de pénibles négociations avec l’UE. Le plénum a finalement suivi la proposition de la majorité de la commission et a lié les deux projets. Au vote sur l’ensemble, l’arrêté fédéral a été adopté par 34 voix contre 3.

Au Conseil national, une minorité de la commission, emmenée par Luzi Stamm (udc, AG) et soutenue par des membres du groupe UDC, a proposé de ne pas entrer en matière. En ce qui concerne la fusion des deux arrêtés fédéraux, la majorité de la commission, soutenue par les groupes UDC et radical-libéral, a proposé de suivre le Conseil fédéral et de voter sur deux arrêtés fédéraux séparés, alors qu’une minorité Mario Fehr (ps, ZH), soutenue par le groupe socialiste et par une grande majorité des Verts et du groupe démocrate-chrétien, a proposé de suivre la décision de la chambre haute. Rappelant les problèmes que connaît l’Italie avec les Roms émigrés illégalement de Roumanie et les risques d’une autre extension à d’éventuels nouveaux membres de l’UE comme la Turquie, la Serbie ou le Kosovo, Luzi Stamm (udc, AG) a défendu sa proposition de non-entrée en matière. Lui reprochant des propos purement démagogiques dans la mesure où la libre circulation des personnes ne s’appliquait pas aux immigrants illégaux, Kathy Riklin (pdc, ZH) s’est opposée aux arguments avancés par le député argovien. Le plénum a finalement décidé d’entrer en matière sur le projet par 138 voix contre 53 (UDC uniquement), rejetant d’ailleurs cinq propositions de renvoi de minorités issues du groupe UDC. Ces dernières souhaitaient poser plusieurs conditions au projet : que l’UE garantisse le respect de la souveraineté fiscale de la Suisse ; que l’UE négocie une clause de sauvegarde pour ces deux pays ; que le projet soit lié au paiement de la contribution versée au titre de la cohésion pour la Roumanie et la Bulgarie ; que le Conseil fédéral présente un rapport sur les conséquences d'une extension de l'accord à d’éventuels nouveaux membres de l'UE ; que le Conseil fédéral négocie une réglementation plus efficace concernant la réadmission des ressortissants bulgares et roumains frappés d’une décision de renvoi. Lors de la discussion par articles, les députés ont décidé, par 101 voix contre 82 et contrairement au Conseil des Etats, de suivre la majorité de la commission et de ne pas intégrer l’arrêté fédéral concernant l’extension à celui concernant la reconduction de la libre circulation. Ils ont également adopté, par 105 voix contre 70, une proposition du président de l’USS Paul Rechsteiner (ps, SG) qui demandait au Conseil fédéral de soumettre, sept ans après la reconduction de l’accord sur la libre circulation, un rapport sur les effets de cet accord et un arrêté fédéral, sujet au référendum, sur la reconduction ou la dénonciation dudit accord. Les propositions du groupe UDC visant à soumettre les arrêtés fédéraux correspondants au référendum obligatoire, ont toutefois été rejetées. Au vote sur l’ensemble, les deux arrêtés fédéraux ont été adoptés par 175 voix contre 10 (projet 1) et par 134 voix contre 45 (projet 2).

Au Conseil des Etats, lors de la procédure d’élimination des divergences, la majorité de la commission a proposé de maintenir sa décision de présenter un seul et unique projet. Face à elle, une minorité Briner (prd, SH) a proposé de suivre la décision du Conseil national et de présenter deux projets distincts. Le conseil a finalement décidé, par 27 voix contre 16, de maintenir sa décision. Il a maintenu également l’autre divergence d’avec le Conseil national en rejetant sans en débattre la proposition Rechsteiner.

Au Conseil national, la majorité de la commission a également proposé de maintenir sa décision de la première lecture (projet en deux parties distinctes). Face à elle, une minorité emmenée par Kathy Riklin (pdc, ZH) a proposé de se rallier à la décision du Conseil des Etats. Le plénum a toutefois suivi la proposition de la majorité par 106 voix contre 86. Par 124 voix contre 61, il a également maintenu la proposition Rechsteiner.

En troisième et dernière lecture, les deux conseils ont campé sur leur positions respectives, tant sur la question de la fusion des deux projets (le Conseil des Etats par 25 voix contre 16 et le Conseil national par 101 voix contre 86) que sur celle du référendum après sept ans (tacitement et par 116 voix contre 66, respectivement).

La conférence de conciliation a proposé de suivre le Conseil des Etats et de ne proposer qu’un seul projet. Au niveau la deuxième divergence, la conférence a également retenu pour l’essentiel la décision de la chambre haute : elle a proposé de biffer la possibilité d’organiser une votation sur la reconduction de la libre circulation au bout de sept ans, mais de charger le gouvernement de présenter, au plus tard avant le prochain élargissement de l'UE, un rapport sur les effets de la reconduction des accords bilatéraux et, au besoin, une série de propositions visant à améliorer les mesures d'accompagnement contre la sous-enchère salariale et sociale. Ces propositions ont été adoptées par 32 voix contre 6 par le Conseil des Etats et par 119 voix contre 58 par le Conseil national. Au vote final, le projet a été adopté par 35 voix contre 2 au Conseil des Etats et par 143 voix contre 40 au Conseil national, les deux tiers environ de l’UDC s’y opposant.

Accord sur la libre circulation avec l'UE - Reconduction et extension à la Bulgarie et à la Roumanie

Erstrat war der Nationalrat. Er diskutierte die erste Botschaft der Neuauflage der 11. AHV-Revision zusammen mit der oben beschriebenen AHV-Initiative. Eine Kommissionsminderheit Rechsteiner (sp, BS) hatte zunächst das Nichteintreten verlangt, zog diesen Antrag dann aber wieder zurück, in der Hoffnung, dass die Revision den Handlungsspielraum für die Flexibilisierung nutzen und nicht auf Kosten der Frauen gehen wird. Eine Rückweisung an den Bundesrat beantragte auch die FDP-Fraktion und zwar mit dem Auftrag, eine neue umfassende AHV-Revisionsvorlage auszuarbeiten, die eine echte Flexibilisierung des Rentenalters sowie gezielte Anreize für den Verbleib von älteren Personen im Erwerbsleben beinhaltet. Pelli (fdp, TI) präsentierte dazu ein neues Modell, das im Nationalrat aber keinen Anklang fand und mit 33 zu 154 Stimmen abgelehnt wurde. Die Lager bei der Eintretensdebatte und deren Argumente waren auch bei der 11. AHV-Revision gleich geblieben wie bei der SGB-Initiative. Auf der einen Seite setzte sich das links-grüne Lager für die Flexibilisierung und die Vermeidung eines Sozialabbaus ein, auf der anderen Seite zeigten sich die Bürgerlichen hauptsächlich besorgt über die langfristige Finanzierung der AHV und setzten sich für eine "intelligente" Flexibilisierung und Konsolidierung der ersten Säule ein.

11. AHV-Revision: Leistungsseitige Massnahmen (BRG 05.093)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Ende Juni sprachen sich die Sozialdemokraten in Freiburg nach einem engagierten Plädoyer des St. Galler Nationalrats und Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner, mit 161:3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen EU-Staaten aus. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution der Westschweizer Kantonalparteien verlangten die Delegierten jedoch von den Kantonsbehörden mehr effiziente Kontrollen, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Einstimmig beschlossen wurde auch die Unterstützung der SGB-Initiative für ein flexibles Pensionierungsalter ab 62. Vor dem Hintergrund der Erfolge von Rot-Grün bei den kantonalen Wahlen erklärte Parteipräsident Fehr, dass die Linke legitimiert sei, einen dritten Sitz im Bundesrat zu fordern, sollte sich der positive Trend bei den nächsten eidgenössischen Wahlen fortsetzen.

Die SP ist für die Ausdehnung des freien Personenverkehrs

Das Parlament folgte dem Antrag des Bundesrats und beschloss, die Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ zur Ablehnung zu empfehlen. In der Debatte waren sich zwar alle einig, dass sich die Gesellschaft besser vor rückfallgefährdeten extrem gefährlichen Straftätern schützen müsse. Für die meisten waren aber die dazu im Vorjahr im Rahmen der Strafrechtsrevision beschlossenen Mittel ausreichend und auch besser geeignet als die von der Initiative verlangten. Im Nationalrat sprachen sich nur eine klare Mehrheit der SVP, zwei Freisinnige und die beiden Vertreter der SD und der EDU dafür aus. Vorangehend war ein Antrag von Rechsteiner (sp, SG) gescheitert, die Initiative von der Rechtskommission eingehender auf ihre völkerrechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Dass die Initiative, welche für lebenslänglich Verwahrte eine periodische Überprüfung der Verwahrungsgründe praktisch ausschliesst, nicht EMRK-konform ist, war auch von Strafrechtlern moniert worden. Allerdings verstösst sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht (wie etwa Folterverbot, Sklavereiverbot), was gemäss neuer Bundesverfassung automatisch zu einer Ungültigkeitserklärung führen würde. Justizministerin Metzler vertrat bei der Begründung ihrer Ablehnung des Antrags Rechsteiner die Ansicht, dass der Initiativtext eine völkerrechtskonforme Auslegung zulassen würde. Der Ständerat plädierte mit einer Gegenstimme ebenfalls für die Ablehnung der Initiative.

Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Als Zweitrat hiess auch der Ständerat den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats für die Aufhebung von Gerichtsurteilen gegen Flüchtlingshelfer während der Zeit der faschistischen Regime in Europa gut (parlamentarische Initiative Rechsteiner, sp, SG). In Abweichung von der grossen Kammer beschloss er, dass für die Aufhebung der einzelnen Urteile nicht eine noch zu schaffende spezielle Kommission, sondern die Begnadigungskommission der Bundesversammlung zuständig sein soll. Der Nationalrat schloss sich dieser Lösung an.

Rehabilitierung von Flüchtlingshelfern während der Zeit der faschistischen Regime in Europa
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Der Bundesrat hatte dem Parlament zu Ende des Vorjahres beantragt, sowohl die Volksinitiative des Schweiz. Kaufmännischen Verbandes und der Angestelltenverbände ”für eine Flexibilisierung der AHV – gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen” als auch jene der Grünen Partei ”für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann” Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates sprach sich ganz knapp – mit Stichentscheid ihres Präsidenten (Rechsteiner, sp, SG) – für Annahme der beiden Initiativen aus. Sie argumentierte, das Rentenalter 65 entspreche nicht mehr der gelebten Wirtschaftsrealität; heute stehe jeder Fünfte – freiwillig oder zwangsweise – schon vor dem gesetzlichen Rentenalter nicht mehr im Erwerbsleben. Das Plenum sah das anders. Zwar wurde die Notwendigkeit einer flexiblen Pensionierung breit unterstützt, aus finanziellen Gründen wurde eine faktische Herabsetzung des Rentenalters auf 62 Jahre aber als nicht machbar erachtet. Mit 104 zu 72 bzw. 106 zu 71 Stimmen empfahl der Nationalrat die Initiativen zur Ablehnung. Nach kurzer Diskussion folgte ihm der Ständerat und verwarf die Volksbegehren mit 32 resp. 31 zu 3 Stimmen.

Eidgenössische Volksinitiativen "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" und "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" (BRG 97.088)
Dossier: Doppelinitiative der Grünen über die AHV und das Rentenalter (1994-2001)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Nach nur einer Amtsperiode trat die Genfer Ständerätin Christiane Brunner (sp) als Co-Präsidentin des SGB zurück. Als Grund gab sie die Überbelastung durch ihre drei Ämter als Parlamentarierin, SMUV- und SGB-Präsidentin an. Wenig später gab auch SGB-Co-Präsident Vasco Pedrina, der zugleich auch die GBI präsidiert, seinen Verzicht auf eine weitere Amtsperiode bekannt. Als aussichtsreichster Kandidat zeichnete sich rasch Paul Rechsteiner ab. Der dem linken SP-Flügel zugerechnete St. Galler Nationalrat ist zwar langjähriges VPOD-Mitglied und präsidierte auch den kantonalen Gewerkschaftsbund, verfügte aber bisher über keine eigentliche gewerkschaftliche Hausmacht; im Parlament hatte er sich eher zu Themen wie Staatsschutz und Justiz als zu sozialpolitischen Fragen engagiert. Als einziger Kandidat wurde er am 7. November in Davos vom SGB-Kongress zum neuen Präsidenten gewählt.

Als einen Wechsel zu einem radikaleren Kurs liess sich diese Wahl aber kaum interpretieren, wählten die Delegierten doch gleichzeitig den Präsidenten der Gewerkschaft Druck und Papier und Sprecher der aktivistischen Westschweizer Gewerkschaften, Christan Tirefort, von seinem Amt als SGB-Vizepräsidenten ab. Tirefort hatte sich zuletzt durch seine kompromisslose Opposition zur Revision des Arbeitsgesetzes gegen die SGB-Führung gestellt. Tirefort wurde durch den SMUV-Vertreter Jean-Claude Rennwald (NR, sp, JU) ersetzt.

Personalwechsel beim SGB 1998

Der Neuenburger Maurice Bavaud hatte 1938 ein Attentat auf Hitler geplant, das er allerdings nicht durchführte. Kurz danach wurde er in Deutschland verhaftet und 1941, nachdem er seine Anschlagpläne gestanden hatte, hingerichtet. Im Parlament forderte nun der Sozialdemokrat Rechsteiner (SG) den Bundesrat auf, Bavaud nachträglich als Helden zu rehabilitieren und das Verhalten der Schweizer Behörden, die sich seiner Ansicht nach zuwenig für den Angeklagten eingesetzt hatten, zu kritisieren. Der Bundesrat kam dieser Aufforderung teilweise nach und stellte fest, dass sich die damaligen Behörden ungenügend für Bavaud eingesetzt hätten, und dass dieser für seinen „leider vergeblichen“ Versuch, Hitler umzubringen „Anerkennung und einen Platz in unserem Gedächtnis“ verdiene.

Maurice Bavaud

Im Nationalrat war bereits der Grundsatz der Verfassungsrevision umstritten. Die Fraktion der Freiheitspartei beantragte Nichteintreten, da die Revision überflüssig sei und zudem im Entwurf viel zuviel Gewicht auf staatliche Regulierung und Sozialrechte gelegt und das Prinzip der Selbstveranwortlichkeit und Wirtschaftsfreiheit vernachlässigt werde. Dieser auch von den Schweizer Demokraten – diese bemängelten zudem noch, dass dieses Projekt nichts anderes als eine Unterwerfung unter die Normen der EU sei – unterstützte Antrag unterlag mit 153:10 Stimmen. Genau das Gegenteil kritisierte ein Teil (rund ein Drittel) der SP-Fraktion am vorliegenden Entwurf. Rechsteiner (sp, SG) forderte die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, die Sozialrechte und die Interventionsmöglichkeiten des Staates in die Wirtschaftspolitik auszubauen und den Willen zur Integration der Schweiz in die EU und die UNO explizit in die Verfassung aufzunehmen. Ähnliches, wenn auch etwas abstrakter und zudem angereichert mit dem Vorschlag, den Föderalismus neu zu konzipieren (und dabei insbesondere auch die Zahl der Kantone zu verringern) forderte Rennwald (sp, JU) in seinem Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Nachdem Rechsteiner seinen Antrag zugunsten desjenigen von Rennwald zurückgezogen hatte, unterlag auch dieser deutlich mit 140:14 Stimmen.

Totalrevision der Bundesverfassung: Verfahren und Verfahrensfragen (BRG 96.061)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Schüle (fdp, SH) für eine Ausweitung des Korruptionsbegriffs im Strafrecht (u.a. Einbezug der Bestechung ausländischer Beamter) und für härtere Sanktionen. Diesen Einbezug der Bestechung ausländischer Beamter fordert auch eine am 17. Dezember von der Schweiz und 32 weiteren Staaten unterzeichnete OECD-Konvention. Da der Bundesrat das EJPD aufgrund eines 1996 veröffentlichten Expertenberichts bereits mit der Ausarbeitung entsprechender Gesetzestexte beauftragt hatte, lehnte es der Nationalrat ab, auch selbst noch legislatorisch tätig zu werden, wie dies Rechsteiner (sp, SG) mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 96.414) verlangt hatte.

Ausweitung des strafrechtlichen Begriffs der Korruption
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) verlangte mit einer Motion die Steuerbefreiung des Existenzminimums. Insbesondere wirke sich die Besteuerung dort stossend aus, wo das Existenzminimum ausschliesslich durch staatliche Leistungen garantiert wird (IV oder AHV zuzüglich Ergänzungsleistungen). Auf Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat den Vorstoss als Postulat.

Motion Rechsteiner: Steuerbefreiung des Existenzminimums

Als Erstrat lehnte der Nationalrat in der Herbstsession zwei Rückweisungsanträge Rechsteiner (sp, SG) und David (cvp, SG) ab, die vor einseitigen Sparmassnahmen auf Kosten von sozial Schwächeren warnten und neben Ausgabenkürzungen auch Mehreinnahmen forderten. In der Detailberatung sorgte ein Antrag Blocher (svp, ZH), der Parlament und Gesamtbundesrat bei Nichterreichen des Sanierungsziels zum Rücktritt zwingen wollte, zwar für ein Spektakel, er fand aber schliesslich wenig Unterstützung. Auch ein Antrag Raggenbass (cvp, TG), einzelne Sparerlasse dem fakultativen Referendum zu entziehen, war chancenlos, ebenso wie ein Antrag Vallender (fdp, AR), der dem Bundesrat das Recht einräumen wollte, die notwendigen Sparmassnahmen - unter Vorbehalt eines Volksreferendums - selbst vorzunehmen, wenn die Bundesversammlung das Sparziel verfehlt. Hingegen brachte Vallender einen Antrag durch, wonach das Sparziel auch nach 2001 in der Verfassung verankert bleibt, wenn bis dann keine definitive Regelung zum Budgetausgleich gefunden ist. Mit 96 zu 61 Stimmen verabschiedete der Nationalrat die Vorlage schliesslich.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Am 18. März debattierte der Nationalrat über die nachrichtenlosen Guthaben. Anlass dazu bot eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen. Mit einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat verlangte die Freisinnige Nabholz (ZH) gesetzgeberische Massnahmen, um in Zukunft zu verhindern, dass nachrichtenlose Konten während Jahrzehnten bei den Banken bleiben. Gemäss Nabholz könnte nach dem Beispiel anderer Länder nach einer bestimmten Frist eine Übergabe der Vermögen und der dazugehörenden Akten an den Staat vorgeschrieben werden. Ansprüche wären dann nicht mehr an die Banken, sondern an den Staat zu richten. Die zuständige Bundesstelle hätte nach Berechtigten zu suchen, und nach einer festgelegten Zeitspanne würden die nicht eingeforderten Vermögen an den Staat fallen. Der Ständerat überwies ebenfalls in der Frühlingssession eine Motion Plattner (Mo. 96.3610) (sp, BS) mit ähnlichem Inhalt wie das Postulat Nabholz (Po. 96.3574), welche dann auch im Nationalrat Zustimmung fand. Der Unterschied zum Postulat Nabholz besteht darin, dass erstens die Motion nicht nur Bankeinlagen, sondern auch bei anderen Treuhändern deponierte Vermögen betrifft, und zweitens diese nicht an eine Bundesstelle abgeliefert, sondern dort nur gemeldet werden sollen. Etwas weniger weit ging Rechsteiner (sp, SG), der mit einer von beiden Räten überwiesenen Motion lediglich eine Meldepflicht für während einer längeren Zeit nachrichtenlos gebliebene Guthaben einführen wollte, ohne den Staat aber zu Nachforschungen zu verpflichten. Bundesrat Villiger kündigte im Herbst vor dem Ständerat an, dass der Bundesrat das EJPD beauftragt habe, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. In einer später eingereichten und in der Herbstsession vom Nationalrat überwiesenen Motion forderte Rechsteiner den Bundesrat in allgemeiner Form auf, neue Rechtsgrundlagen für die Behandlung nachrichtenloser Vermögenswerte vorzuschlagen.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) mit dem Antrag, den Grenzwert für ein einfaches, rasches und kostenloses Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis von heute 20 000 Fr. auf neu 50 000 Fr. festzusetzen (Art. 342 Abs. 2 OR) wurde auf Empfehlung der vorberatenden Kommission vom Nationalrat mit 83 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Kommission begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass bereits heute 85% der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten effizient und ohne Kostenfolge erledigt werden. Eine Erhöhung der Streitwertgrenze könnte dazu führen, dass die querulatorischen Prozesse zunehmen.

Parlamentarische Initiative Rechsteiner, Grenzwert bei Arbeitsstreitigkeiten (Iv.pa. 96.430)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Noch vor dem Sturz des zairischen Präsidenten Mobutu stellten Vertreter der Rebellen ein Gesuch um die Einfrierung seiner allfällig in der Schweiz vorhandenen Bankkonten und anderen Vermögenswerten. In einem ersten Entscheid am 16. April trat der Bundesrat nicht auf die Forderung ein, da Mobutu noch im Amt war. Nach Mobutus Sturz reichte ein regionaler Staatsanwalt aus Zaire (neu Kongo) als provisorischer Vertreter der neuen Regierung ein summarisches Gesuch um Rechtshilfe ein. Gestützt auf den aussenpolitischen Ausnahmeartikel der Bundesverfassung (Art. 102.8 BV) verfügte die Schweiz am 17. Mai als weltweit erstes Land eine Sperre über Konten und andere Vermögenswerte Mobutus und seiner Familienangehörigen. Bereits vorher hatte der Bundesrat die Banken verpflichtet, der Bankenkommission Konten von Mobutu und seinen Familienangehörigen zu melden. Ein Rekurs Mobutus gegen diese Massnahme wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Insgesamt kamen bei sechs Banken Vermögenswerte im Gesamtbetrag von CHF 4.8 Mio. zum Vorschein. Später reichte die neue Regierung der Republik Kongo ein zweites Rechtshilfegesuch ein, das auch die Blockierung von Vermögenswerten von Mitarbeitern des gestürzten Diktators verlangte. Mit der Begründung, es sei zu allgemein gehalten, gab ihm der Bundesrat keine Folge, worauf zumindest für Mobutu die verlangten Präzisierungen nachgereicht wurden. Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) zweifelte allerdings an der Tauglichkeit dieser Such– und Sperremassnahmen und verlangte neue gesetzliche Bestimmungen. Da seine Motion von Sandoz (lp, VD) bekämpft wurde, verschob der Rat ihre Behandlung.

Mobutu Sperre über Konten und andere Vermögenswerte

Nach kurzer Diskussion genehmigte der Nationalrat in der Frühjahrssession die 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) mit 112 gegen 3 Stimmen. Die Revision bringt vor allem verschiedene Verbesserungen für die nicht in einem Heim, sondern zu Hause lebenden Leistungsbezügerinnen und -bezüger sowie administrative Vereinfachungen. Die wichtigsten Punkte sind der Übergang von der Netto- zur Bruttomiete bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung, die Herabsetzung der Karenzfrist für Ausländer und Ausländerinnen auf 10 Jahre, die Neuregelung der Krankheitskosten, die Einführung eines Vermögensfreibetrages bei der selbstbewohnten Liegenschaft von 75'000 Fr. sowie der Wegfall der Abzüge für Lebens-, Unfall- und Invaliditätsversicherungen.

Im Rat herrschte von links bis rechts Einigkeit über die Notwendigkeit der Revision, so dass ein Rückweisungsantrag von Bortoluzzi (svp, ZH) , welcher die Erarbeitung einer kostenneutralen Revision forderte, keine Chancen hatte. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer allen Änderungen im Sinn des Bundesrates zu. Zusätzlich fügte sie auf Antrag ihrer Kommission eine Bestimmung ein, welche die kantonalen Steuerbehörden verpflichtet, jeder Steuererklärung für AHV und IV-Rentenbezüger ein vereinfachtes EL-Berechnungsblatt beizulegen. Ein Antrag Rechsteiner (sp, SG), die EL sowie die zugrundeliegenden AHV-Renten von den Bundes- und Kantonssteuern auszunehmen, wurde hingegen mit 77 zu 51 Stimmen verworfen.

3. EL-Revision (BRG 96.094)
Dossier: 3. Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1991-1999)

Der Nationalrat verabschiedete den Bundesbeschluss in der Herbstsession ohne Gegenstimme. Von allen Fraktionen wurde die Notwendigkeit einer lückenlosen Aufklärung der Vergangenheit betont. Eine solche liege – namentlich nach den zum Teil sehr undifferenzierten Anschuldigungen aus den USA und Grossbritannien – sowohl im Interesse des Landes als auch der Banken und der übrigen Wirtschaft. Während Rechsteiner (SG) als Sprecher der SP–Fraktion den Druck aus dem Ausland vorbehaltlos begrüsste, machte der Sprecher der FDP (Suter, BE), darauf aufmerksam, dass dahinter auch ganz konkrete Wirtschaftsinteressen des New Yorker bzw. Londoner Finanzplatzes gegen die im Rahmen der Globalisierung verstärkte Konkurrenz aus der Schweiz stecken dürften. Diese Kontroverse tauchte auch in den Fraktionserklärungen vor der Schlussabstimmung noch einmal auf, als Rechsteiner diesen Beschluss als Startpunkt für eine Debatte über den aktuellen Finanzplatz Schweiz bezeichnete. Dieser Verweis der SP auf Gegenwartsprobleme wurde – mit Hinweis auf den Streit um die Vermögen des philippinischen Ex–Staatschefs Marcos und des zairischen Präsidenten Mobutu – übrigens auch in der Eintretensdebatte im Ständerat von Plattner (sp, BS) und den CVP-Vertretern Schmid (AI) und Frick (SZ) gemacht. Nationalrat Ziegler (sp, GE) reichte unmittelbar nach der Debatte eine Motion für die Aufhebung der staatlich sanktionierten Verschwiegenheitspflicht der Bankangestellten (sogenanntes Bankgeheimnis) ein.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Angesichts der steigenden Zahl der Konkurse von Vorsorge-Einrichtungen wird die Frage der Haftung immer wichtiger. Der Nationalrat verabschiedete deshalb diskussionslos eine entsprechende (in ein Postulat umgewandelte) Motion (Mo. 96.3106) und ein Postulat (Po. 96.3107) Rechsteiner Rudolf (sp, BS) sowie ein Postulat Rechsteiner Paul (sp, SG) (Po. 96.3098). Der Ständerat übernahm seinerseits eine im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedete parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), welche die Ausdehnung des Insolvenzschutzes auf den ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge verlangt. Abweichend vom Nationalrat bezog er zudem die Ansprüche der Selbständigerwerbenden in die Deckung mit ein. Eine ebenfalls zusätzlich eingefügte Bestimmung erlaubt es nicht nur den Sammelstiftungen, sondern in besonderen Fällen auch Gemeinschaftseinrichtungen, die Insolvenzdeckung zu beanspruchen. Der Nationalrat stimmte diesen Änderungsvorschlägen diskussionslos und einstimmig zu. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Keller (sd, BL), welches erreichen möchte, dass die Arbeitgeber keine Darlehen mehr aus den firmeneigenen Pensionskassen entnehmen können (Po. 96.3236). Der Bundesrat nahm seinerseits eine Verschärfung der Verordnung vor, mit welcher mehr Transparenz und Sicherheit bei der Vermögensanlage der Pensionskassen erreicht werden soll. Insbesondere müssen inskünftig die Risiken von Finanzderivaten in der Bilanzierung besser zum Ausdruck kommen.

parlamentarische Initiative Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge

Die grosse Kammer hiess auch zwei Postulate Rechsteiner (sp, SG) gut, die den Bundesrat ersuchen, einerseits die Anlagevorschriften der Pensionskassen im Bereich der derivativen Finanzinstrumente zu überprüfen und andererseits sicherzustellen, dass auch nicht direkte Erben (beispielsweise Konkubinatspartner) beim Tod des Versicherten in den Genuss von BVG-Leistungen kommen (Po. 95.3412).

nicht direkte Erben

In Zürich fand vor dem Bezirksgericht der Prozess im bisher grössten Fall von Korruption in der Schweiz statt. Der frühere Leiter der Abteilung Wirtschaftswesen der Kantonsverwaltung (u.a. zuständig für die Bewilligung von Restaurants etc.), Raphael Huber, wurde wegen passiver Bestechung (Annahme von Bestechungsgeldern) im Umfang von CHF 2.4 Mio angeklagt. Im Abwesenheitsverfahren verurteilte ihn das Gericht zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren, einer Busse von CHF 200'000 und zur Ablieferung der nachgewiesenen Deliktsumme von CHF 1.38 Mio. Diverse Besitzer von Gastronomiebetrieben wurden wegen aktiver Bestechung mit Gefängnisstrafen bis zu 15 Monaten bedingt, kombiniert mit Bussen bis zu CHF 40'000 und mit der Einziehung von erlangten Vermögensvorteilen bestraft. Das EJPD setzte – als Konsequenz aus einer im Vorjahr als Postulat überwiesenen Motion Rechsteiner (sp, SG) – eine Arbeitsgruppe ein, welche einen Bericht über das Ausmass der Korruption in der Schweiz anfertigen soll.

Ausweitung des strafrechtlichen Begriffs der Korruption
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

In Ausführung einer vor Jahresfrist angenommenen parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) zur Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge verabschiedete der Nationalrat einstimmig eine Änderung des BVG, mit welcher die Garantien des Sicherheitsfonds auch auf die überobligatorischen und vorobligatorischen Guthaben ausgedehnt werden. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer zu Schaden kommen, wenn beim Konkurs eines Unternehmens die in den Betrieb investierten Pensionskassengelder nicht mehr sichergestellt werden können.

parlamentarische Initiative Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge