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  • Reichmuth, Othmar (mitte/centre, SZ) SR/CE
  • Luginbühl, Werner (bdp/pbd, BE) alt-SR/ex-CE

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Nach den ersten Beratungen des Entwurfs der RK-SR zum Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesen in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Luginbühl (bdp, BE) waren zur Differenzbereinigung in der Herbst- und Wintersession 2021 noch zwei Differenzen offen.

Bei der ersten Differenz wollte der Nationalrat neu das Beschwerderecht im Rahmen von Stiftungen gesetzlich regeln und auf Personen ausweiten, die ein «berechtigtes Kontrollinteresse» an der Arbeit des Stiftungsrates haben. Der Ständerat folgte jedoch stillschweigend seiner Kommission, lehnte diesen Punkt ab und hielt somit an der Differenz fest. Der Artikel sei zu undeutlich formuliert, weshalb man eine Beschwerdeflut und somit eine Schwächung des Stiftungsstandorts Schweiz und der Rechtssicherheit fürchte, erklärte Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS). Zudem sei die bereits bestehende Aufsicht über Stiftungen ausreichend und funktioniere gut. Doch auch der Nationalrat hielt in der Wintersession 2021 auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit und gegen eine Minderheit Vogt (svp, ZH) an der Differenz fest: Die Formulierung eines «berechtigte[n] Kontrollinteresse[s]» werde eine Beschwerdeflut verhindern, argumentierte Kommissionssprecherin Judith Bellaïche (glp, ZH). Erfolglos blieb auch eine Minderheit Dandrès (sp, GE), die den Beschwerdeweg noch weiter öffnen und die Bedingung eines «berechtigten Interesses» streichen wollte. In der Folge stimmten beide Räte einem Kompromissvorschlag zu: So hatte eine erfolgreiche Minderheit Sommaruga (sp, GE) im Ständerat vorgeschlagen, das Beschwerderecht begrenzter zu erweitern, als es der Nationalrat ursprünglich vorgesehen hatte. Konkret sollten Spenderinnen und Spender sowie ihnen nahestehende Personen, welche der Nationalrat einschliessen wollte, vom Beschwerderecht ausgeschlossen werden. Der Ständerat folgte diesem Vorschlag mit 26 zu 17 Stimmen. Der Bundesrat, welcher sich ursprünglich gegen eine Erweiterung ausgesprochen hatte, erachtete diesen Kompromiss ebenfalls als machbare Lösung, wie Karin Keller-Sutter erläuterte. In der Folge stimmte auch der Nationalrat dieser Lösung stillschweigend zu, womit diese erste Differenz bereinigt war. Damit haben nun Begünstigte und Gläubiger einer Stiftung, sowie Stifter und Zustifter, ihnen nahestehende Personen und Stiftungsratsmitglieder ein Beschwerderecht. Dafür muss jedoch ein berechtigtes Kontrollinteresse daran, dass die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks handelt, nachgewiesen werden können.

Eine zweite Differenz hatte der Nationalrat bei der Frage, ob Stiftungen, die ihre Stifungsorgane entsprechend ihrer Aufgaben entlöhnen, steuerbefreit werden können, geschaffen. Die RK-SR wollte auch hier an der ablehnenden Haltung des Ständerats festhalten, da diese Forderung in der Vernehmlassung von 18 Kantonen strikt abgelehnt worden sei, wie Kommissionssprecher Rieder die Mehrheitsposition ausführte. Die Kommission befürchtete etwa, dass Stiftungsgelder so in Löhne statt in den tatsächlichen Stiftungszweck fliessen würden. Der Ständerat folgte stillschweigend seiner Rechtskommission, woraufhin aber auch der Nationalrat an seiner Version festhielt, um eine professionellere Stiftungsführung zu ermöglichen. Zudem gehe es eben um «angemessene» und nicht um «marktkonforme» Löhne, wie der Ständerat befürchtet hatte. Die Argumentation des Ständerates sei widersprüchlich, da er den zweckmässigen Einsatz der Gelder bei den Löhnen fürchte, aber gleichzeitig eine Beschwerdemöglichkeit für solche Fälle verhindern wolle, kritisierte Kommissionssprecherin Bellaïche den Schwesterrat. Nach einem weiteren Festhalten des Ständerats lenkte der Nationalrat ein und verzichtete auf diese Ergänzung, womit auch die letzte Differenz bereinigt werden konnte.

Das Geschäft war damit für die Schlussabstimmungen bereit, welche noch in der Wintersession 2021 stattfanden. Der Nationalrat nahm den Entwurf mit 141 zu 52 Stimmen an, wobei alle ablehnenden Stimmen von Mitgliedern der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion stammten. Der Ständerat nahm die Vorlage hingegen einstimmig mit 43 Stimmen an. Damit kamen die Beratungen zur parlamentarischen Initiative Luginbühl und zu deren Umsetzung nach gut sieben Jahren zu einem Ende.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Othmar Reichmuth (mitte, SZ) reichte im Herbst 2021 eine Motion ein, in welcher er einen stärkeren Einbezug der Wissenschaft in der Klimapolitik forderte. Diesen wollte er durch die Einsetzung einer neuen Expertenkommission erreichen, welche den Gesamtbundesrat in Klimafragen unterstützen solle. Der Bundesrat sprach sich ebenfalls für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik aus. Er war jedoch der Ansicht, dass das Anliegen der Motion mit dem kürzlich abgeschlossenen Mandat zwischen dem UVEK und ProClim, einer Plattform für Klimafragen, die bei der SCNAT angesiedelt ist, bereits erfüllt sei. Ausserdem sei im März 2021 eine neue Parlamentarische Gruppe «Klima» gegründet worden, die ebenfalls die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik fördern will. Er beantragte folglich die Ablehnung der Motion.
In der Wintersession 2021 behandelte der Ständerat den Vorstoss. Motionär Reichmuth betonte dabei, dass die Schweiz angesichts der Klimakrise «einen Gang höher schalten» müsse und eine Expertenkommission gebildet werden müsse, die nicht nur das UVEK, sondern den Gesamtbundesrat unterstützen würde. Hansjörg Knecht (svp, AG) war hingegen der Ansicht, dass der Vorstoss abgelehnt werden müsse, weil eine neue Kommission «zu einer Ressourcenverzettelung, zu Doppelspurigkeiten und auch zu höheren Kosten führen» würde. Die Mehrheit des Ständerates sah dies indes anders: Die kleine Kammer nahm den Vorstoss mit 24 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Einbezug der Wissenschaft in der Klimapolitik stärken (Mo. 21.4182)

Im Jahr 2021 drehte sich die mediale Debatte im Energiebereich stark um die Frage, wie die Stromproduktion der Schweiz in Zukunft aussehen soll. Es kam die Befürchtung auf, dass künftig eine Strommangellage entstehen könnte. Dies war insbesondere auf drei Entwicklungen zurückzuführen: Erstens werden durch die schrittweise Ausserbetriebnahme der Schweizer Atomkraftwerke rund 40 Prozent der heutigen Schweizer Stromproduktion wegfallen, wie die NZZ schrieb. Zweitens wird durch den Ausbau der erneuerbaren Energien eine unregelmässigere Stromproduktion stattfinden, die speziell in den Wintermonaten zu einem Nachfrageüberhang führen könnte. Diese Lücke könnten womöglich zukünftig auch umliegende Länder nicht schliessen, da sich diese in einer ähnlichen Situation befinden und ihre Energieproduktion mittel- bis langfristig ebenfalls CO2-neutral gestalten möchten, erklärte die Argauer Zeitung. Drittens führte der Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen abzubrechen, dazu, dass vorerst auch kein sektorielles Stromabkommen mit der EU abgeschlossen werden kann. Die EU hatte den Abschluss des Stromabkommens an das Zustandekommen des Rahmenabkommens geknüpft. Die Stromversorgungssicherheit leidet damit insofern, als die Schweiz von wichtigen Gremien und Plattformen des EU-Strombinnenmarktes ausgeschlossen wird und Stromlieferungen in die Schweiz teilweise unsicherer werden. Nach dem Scheitern des Rahmenabkommens sei deshalb klar geworden, dass die Situation schwierig werde, resümierte der Tages-Anzeiger. Die Schweizer Energiestrategie 2050 basiere auf der Annahme, dass ein Stromabkommen mit der EU bestehe, erklärte Ex-Nationalrat und heutiger ElCom-Präsident Werner Luginbühl anlässlich der jährlichen Medienkonferenz der nationalen Regulierungsbehörde. Ohne Abkommen werde es daher zunehmend schwierig, die Nachfrage jederzeit decken zu können. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzte 2020 einen längeren Stromausfall als eine der derzeit grössten Gefahren für das Land ein.

Durch das Ausbleiben eines solchen bilateralen Abkommens droht der Schweiz – als erste Folge – der Ausschluss vom Regelenergiemarkt. So können kurzfristige Strom-Reservekapazitäten nicht mit den EU-Ländern gehandelt werden, was insbesondere die Stromversorgungssicherheit tangiert. Dies wiederum habe finanzielle Folgen, da die Stromkonzerne ihren Trumpf in den Alpen, die Pumpspeicherkraftwerke, nicht vollständig ausspielen können, um bei Spitzenzeiten mit abrufbarem Stromangebot mitmischen zu können, berichtete die NZZ. Gemäss dem Tages-Anzeiger warte Swissgrid seit Oktober 2020 auf ein Signal aus Brüssel, um die Handelsplattform formell nutzen zu können. Wie dieselbe Zeitung weiter schrieb, sei es aber vornehmlich der EU-Kommission ein Anliegen, die Schweiz von dieser Plattform auszuschliessen. Sie setze deshalb Druck auf Länder wie Deutschland und Frankreich auf, um die Schweiz nicht mehr an den Verhandlungstisch einzuladen. Als zweite Folge eines fehlenden bilateralen Abkommens kann Swissgrid auch nicht in wichtigen regulatorischen Gremien mit anderen Übertragungsnetzbetreibern Einsitz nehmen. Dies führe zu fehlender Koordination und ungeplanten Lastflüssen, respektive zur Situation, dass plötzlich unerwartet eine gewisse Strommenge durch die Schweiz fliesst und eine flexible und ineffiziente Ausgleichsmassnahme durch die Zuschaltung von Schweizer Wasserkraftkapazitäten nötig wird, erklärte die NZZ. BFE-Sprecherin Marianne Zünd resümierte, dass sich die Situation für alle Akteure in der Schweiz verschlechtern werde. «Trotz physischer Verbundenheit wird die Schweiz aber zunehmend zu einer Strominsel», schrieb die NZZ im April 2021.

Als Rezept gegen die drohende Strommangellage präsentierte der Bundesrat im Sommer unter der Federführung von Energieministerin Simonetta Sommaruga die Botschaft zur Revision des EnG und des StromVG. Die darin vorgesehenen Massnahmen waren in den entsprechenden Vernehmlassungen (Vernehmlassung des EnG; Vernehmlassung des StromVG) – zumindest im Falle des EnG – mehrheitlich auf positive Resonanz gestossen. Dieser Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sah nebst dem Ausbau und der Förderung der erneuerbaren Energien im Inland die Schaffung einer zusätzlichen Speicherreserve für die Wintermonate vor. Der Bundesrat wollte damit als Lösung für den Wegfall der Bandenergie aus den Atomkraftwerken die Kapazitäten im Inland stark mit erneuerbaren Energien ausbauen und eigenständig für mehr Versorgungssicherheit im Winter sorgen. Gleichzeitig gab Energieministerin Simonetta Sommaruga bekannt, den inländischen Strommarkt liberalisieren zu wollen. Der Strommarkt soll damit dank den Marktkräften effizienter werden, die erneuerbaren Energien besser integrieren, innovative Geschäftsmodelle ermöglichen und gleichzeitig den Konsumentinnen und Konsumenten bei der Stromanbieterwahl Wahlfreiheit lassen, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt gab.

Frischen Schub verlieh der medialen Debatte im Herbst 2021 eine Videobotschaft des Wirtschaftsministers Guy Parmelin. Darin richtete sich der Waadtländer Bundesrat an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz mit der Bitte, sich auf allfällige Strommangellagen vorzubereiten und Konzepte auszuarbeiten, um in Notsituationen rasch stromintensive Aktivitäten kurzfristig aussetzen zu können. Konkret richtete sich diese Botschaft an rund 30'000 Unternehmen in der Schweiz, die einen jährlichen Stromverbrauch von über 100'000 kWh aufweisen. Solche Firmen könnten durch eine allfällige Anordnung des Bundesrates dazu verpflichtet werden, einen gewissen Prozentsatz am Stromverbrauch während einer Strommangellage einzusparen, erklärte der Tages-Anzeiger. Die Warnung des Wirtschaftsministers basierte auf einer Studie zur Versorgungssicherheit, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. In dieser Analyse war insbesondere ein Faktor dafür verantwortlich, dass gerade ab 2025 mit einem Engpass zu rechnen sei: Eine Vorgabe der EU, wonach ab 2025 mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Kapazitäten zwischen den EU-Staaten gehandelt werden müssen. Diese Regelung habe zur Folge, dass Exporte in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz verringert würden und die inländische Netzstabilität hierzulande stark sinke, schlussfolgerte die Studie. Um ungeplante Lastflüsse auszugleichen, würden Wasserkraftreserven aufgebraucht werden müssen, die eigentlich für den Winter wichtig wären, um die dann anfallende Nachfrage decken zu können. In der politischen Debatte musste Energieministerin Simonetta Sommaruga viel Kritik einstecken und die Situation erklären. Sie habe sich über das alarmistische Vorpreschen ihres Amtskollegen Parmelin geärgert, folgerte beispielsweise der Tages-Anzeiger.

Nicht sehr verwunderlich präsentierten verschiedenste Politikerinnen und Politiker einen bunten Strauss an möglichen Massnahmen, um eine solche Strommangellage zu verhindern. Während die einen darauf beharrten, nun endlich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vorwärts zu machen, forderten andere die Wiederbelebung der totgesagten Atomkraft, wie es beispielsweise der grosse Nachbar Frankreich unter Präsident Emanuel Macron tat. Schon im Sommer, nachdem das Schweizer Stimmvolk das CO2-Gesetz in einem Referendum knapp versenkt hatte und das Stromabkommen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag («aux calendes grecques») verschoben worden war, wie «Le Temps» witzelte, berichtete dieselbe Zeitung von einer Wiederentdeckung der Atomenergie: Einerseits würde ein Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen die Stromversorgungsknappheit entschärfen, andererseits eine relativ CO2-neutrale Energie liefern, so das Blatt. Weiter gingen Exponentinnen und Exponenten der SVP, die den Bau von neuen Atomkraftwerken auf das politische Parkett brachten. Die Atomkraft sei plötzlich wieder «en vogue», schrieb der Tages-Anzeiger dazu. Der Berner Nationalrat Albert Rösti wollte deshalb im Rahmen der Beratungen zum bereits erwähnten Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eine dahingehende Änderung des KEG beantragen, die das Neubauverbot für AKWs kippen würde. Auch Alt-Bundesrat Christoph Blocher weibelte in den Medien für neue AKWs, doch alle grossen Stromkonzerne in der Schweiz winkten bei der Frage nach neuen Anlagen ab; zu teuer, betriebswirtschaftlich nicht rentabel und gesellschaftlich nicht erwünscht, war der Tenor. Einen etwas anderen Ansatz wählte die Mitte-Partei: Parteipräsident Gerhard Pfister (mitte, ZG) brachte die Idee von einer Strom-Neat auf, die sich Parteikollege Beat Rieder (mitte, VS) ausgedacht habe. So könnte die EU von einer starken Stromleitung durch die Schweiz profitieren. Im Gegenzug würde die Schweiz bei wichtigen Gremien mitmachen dürfen, sodass die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität verbessert würden, erhoffte sich Pfister von der Idee. Wie verschiedenste Medien schrieben, sei es aber fraglich, wie zentral die Schweiz als Stromdrehscheibe in Europa überhaupt noch sein werde. Derzeit sei es vor allem Italien, das ein starkes Interesse an einer funktionierenden Durchleitung durch die Schweiz habe. Mit dem Forcieren einer Starkstrom-Erdverkabelung zwischen Italien und Österreich schwinde allerdings diese Schweizer Trumpfkarte. Wichtig sei die Schweiz jedoch vorwiegend in Sachen Stromspeicherung, da dank den Pumpspeicherkraftwerken überschüssiger Strom auf dem EU-Markt gespeichert werden könnte. Eine andere Forderung, die auch schon länger in den politischen Debatten kursierte, war die Forderung für den Bau von Gaskraftwerken, die bei einer Strommangellage kurzfristig mit abrufbaren Kapazitäten einspringen könnten. Wie die Westschweizer Zeitung «24 heures» schrieb, schlage die Vereinigung Powerloop, der Fachverband für Energiefragen der Energiestrategie 2050, den Bau von rund 2000 kleinen Gaskraftwerken vor. Diese könnten einfach realisiert werden, bräuchten wenig Platz und könnten bei Bedarf einfach abgebaut werden, wenn dies die Situation verlange. Gemäss Aargauer Zeitung betrachtete auch der Bund CO2-kompensierte Gaskraftwerke als eine mögliche Übergangslösung. Allgemein stellt die Situation den Schweizer Strommarkt vor «riesige[...] Herausforderungen», prophezeite etwa die Aargauer Zeitung. Handkehrum könne die Gefahr eines Stromengpasses aber auch als Chance gesehen werden, damit sich das Land in eine nachhaltigere Energiewirtschaft bewege, sinnierte beispielsweise «Le Temps».

Strommangellage ab 2025
Dossier: Stromabkommen mit der EU

Ende August 2021 trat schliesslich auch die RK-NR auf die parlamentarische Initiative Luginbühl (bdp, BE) zum Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesen ein. Sie beantragte ihrem Rat, den Ständeratsbeschlüssen zu folgen, und nahm darüber hinaus zwei Punkte wieder in die Vorlage auf, welche zuvor von ihrer Schwesterkommission aus dem Entwurf gestrichen worden waren. Zum einen beantragte sie eine klarere gesetzliche Grundlage hinsichtlich beschwerdeberechtigter Personen bei der Aufsichtsbehörde (13 zu 3 Stimmen, 8 Enthaltungen). Dieses Anliegen war bereits im Rahmen der Ständeratsdebatte als Einzelantrag Reichmuth (mitte, SZ) eingebracht worden, jedoch erfolglos geblieben. Zum anderen sprach sich die Kommission für die Steuerbefreiung juristischer Personen mit öffentlichem, gemeinnützigem oder kulturellem Zweck aus, selbst dann, wenn diese ihre Mitarbeitenden finanziell entschädigen (9 zu 8 Stimmen, 6 Enthaltungen). Die Minderheit befürchtete, dass diese Regelung über das Stiftungsrecht hinausgehen könnte und entsprechend in dieser Form auch für andere Arten von Rechtsträgern Gültigkeit erlangen würde. Nichtsdestotrotz sprach sich die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Annahme der Vorlage aus.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

In der Sommersession 2021 widmete sich der Ständerat einer im März 2021 eingereichten Motion von Othmar Reichmuth (mitte, SZ), mit der er die Aufhebung der ausserordentlichen Lage forderte, sobald alle Personen den Zugang zu einem geprüften Impfstoff haben. Reichmuth verlangte auch, dass keine Sonderprivilegien für Geimpfte eingeführt werden – dieses Verbot sollte einen passiven Impfzwang verhindern. Für Reisen ins Ausland sei jedoch allenfalls ein Impfausweis zu erstellen. In seiner Antwort verwies der Bundesrat darauf, dass die ausserordentliche Lage bereits seit Juni 2020 aufgehoben sei und aktuell die besondere Lage gemäss EpG gelte. Im Mai 2021 habe er zudem in seinem Drei-Phasen-Modell festgelegt, dass die «starke[n] gesellschaftliche[n] und wirtschaftliche[n] Einschränkungen» aufgehoben werden sollen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind. In der Sommersession 2021 lobte Reichmuth das Drei-Phasen-Modell und die vom Bundesrat verordneten Lockerungen per Ende Mai 2021. Dennoch befürchte er, dass der Bundesrat den Zeitpunkt für eine vollständige Aufhebung der Massnahmen verpassen werde. Nach verschiedenen Wortmeldungen entschied der Motionär, seinen Vorstoss zugunsten der Motion Chiesa (svp, TI; Mo. 21.3441) mit ähnlichem Inhalt zurückzuziehen, da seine eigene Formulierung mit der Forderung nach Aufhebung der ausserordentlichen Lage fehlerhaft sei.

Aufhebung der ausserordentlichen Lage, sobald alle Personen den Zugang zu einem geprüften Impfstoff haben (Mo. 21.3447)
Dossier: Vorstösse für weitergehende Lockerungen der Covid-19-Massnahmen

Le Conseil des Etats a accepté la motion visant à permettre la vente en vrac de produits surgelés, suivant l'avis unanime de la CER-CE. Le rapporteur de la commission, Othmar Reichmuth (centre, SZ), a rappelé le contexte et la nécessaire mise à jour de l'ordonnance en question pour s'aligner sur la loi sur les denrées alimentaires (LDAI) révisée en 2017. Alain Berset a appuyé cette demande, soulignant l'importance de l'impact environnemental des emballages et du gaspillage alimentaire, que l'achat en vrac peut contribuer à diminuer. Il a néanmoins lié cette levée d'interdiction de la vente en vrac des produits surgelés à la condition que les détaillants respectent scrupuleusement les normes d'hygiène en vigueur pour assurer la sécurité des consommatrices et consommateurs. Il ne s'est trouvé aucun parlementaire pour s'opposer à la motion.

Permettre la vente en vrac de produits surgelés (Mo. 20.4349)

Nach der Überweisung des von der RK-SR erarbeiteten Erlassentwurfs über die Stärkung der Rahmenbedingungen des Schweizer Gemeinnützigkeits- und Stiftungswesens an den Bundesrat, zeigte sich dieser wohlwollend mit der ausgearbeiteten Vorlage und beantragte dem Parlament Eintreten und Zustimmung. Lediglich für die Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen ermahnte er in seiner Stellungnahme, nicht nur die Eigeninteressen des Stifters, sondern grundsätzlich das bessere Funktionieren der Stiftung im Auge zu behalten.

Dass die parlamentarische Initiative von alt-Ständerat Werner Luginbühl (bdp, BE) kein einfaches Vorhaben sein würde, zeigte sich nicht nur in der Langwierigkeit der Behandlungen – wurde das Geschäft doch bereits 2014 eingereicht –, sondern auch in den einführenden Worten von Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) zur Sommersession 2021. So habe das Anliegen von Anfang an nicht nur einen «harzigen Verlauf», sondern in beiden Räten auch einen «schweren Stand» gehabt, nicht zuletzt auch, weil die ursprünglichen acht Anpassungspunkte einen gewissen «Sprengstoff» in sich geborgen hätten. Die nun zur Beratung unterbreitete Vorlage sei eine punktuelle Anpassung in zwei der acht Punkte mit bewusstem Verzicht auf das Aufgreifen der verbleibenden sechs und entspreche dem kleinsten gemeinsamen Nenner der beiden Räte. So erhoffe man sich, die Vorlage voran- und schliesslich zu einem konkreten Abschluss bringen zu können. Dies insbesondere auch, um der grossen Bedeutung der Stiftungen für die Schweiz Rechnung zu tragen. So seien beispielsweise nicht etwa – entgegen der landläufigen Meinung – der Bund, die Kantone oder die Gemeinden die bedeutendsten Kulturförderer, sondern unzählige Schweizer Stiftungen, die über ihre finanziellen Zustüpfe den Sektor aufrechterhielten. Im Ständerat schien diese Argumentation zu fruchten, beschloss man doch Eintreten ohne Gegenantrag.
Im Hinblick auf die Detailberatungen war ein Änderungsantrag Reichmuth (mitte, SZ), gemäss Offenlegung seiner Interessenbindung Stiftungspräsident der «Winterhilfe Kanton Schwyz», eingegangen, der die neuerliche Aufnahme des Kontrollinteresses bei der Stiftungsaufsichtsbeschwerde, das im Zuge der Vorbehandlungen aus dem Entwurf gestrichen worden war, forderte. Dieses soll gemäss Reichmuth «den Schutz des Stifterwillens sicherstellen und damit auch die Übereinstimmung der Verwaltung der Stiftung mit dem Gesetz und den Statuten». Die gängige Praxis zeige, dass die Beschwerde als Rechtsmittel in der heutigen Form die rechtskonforme Stiftungsführung nur ungenügend gewährleiste, nicht zuletzt auch, weil die Rechtsprechung zu uneinheitlich und die Beschwerdelegitimation zu restriktiv bzw. einseitig seien. So könne beispielsweise ein Destinatär bedenkenlos eine Stiftungsbeschwerde einreichen, während einem Stifter oder Stiftungsratsmitglied bei einem nicht rechtskonformen Verhalten der Stiftung die Hände gebunden seien. Kommissionssprecher Rieder begründete die Streichung des Artikels mit definitorischen Gründen: Tatsächlich liege ein wesentliches Problem dieses Zusatzes in einer fehlenden Legaldefinition des Begriffs «berechtigtes Kontrollinteresse», was mitunter zu einer Häufung von Beschwerden führen könne, welche die Stiftung selbst als Beschwerdegegenstand fokussieren könnte, womit einer Popularbeschwerde Tür und Tor geöffnet würde. Des Weiteren unterstützte Thomas Hefti (fdp, GL) die Kommissionsposition, indem er argumentierte, dass Stiftungen im Unterschied zu anderen Institutionen bereits von Rechts wegen einer staatlichen bzw. öffentlichen Aufsicht unterstünden und somit auch auf Unregelmässigkeiten kontrolliert würden. Daniel Fässler (mitte, AI) unterstützte das Anliegen, ging aber grundsätzlich nicht davon aus, dass der Antrag durchkommen würde. Daher schlug er zuhanden des Zweitrats vor, konkrete Beispiele für die Legaldefinition anzuführen. Wie die abschliessende Abstimmung zeigte, würde sich Fässler diesbezüglich wohl auf das Einlenken des Nationalrates verlassen müssen, da man sich im Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen gegen den Antrag stellte.
Sämtliche anderen Ziffern der Vorlage wurden diskussionslos jeweils gemäss dem Kommissionsantrag angenommen und auch in der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf ohne Gegenstimme mit 39 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts (Pa. Iv. 14.470)

Bereits kurz nach der Eröffnung der Vernehmlassung zur Revision des EnG war in den Printmedien ein grosses Interesse am Entwurf zu vernehmen. So lobte etwa die NZZ, dass auch während der Corona-Krise wichtige Dossiers weiterverfolgt und langfristige Pendenzen nicht auf die lange Bank geschoben würden. Grob gesagt beinhaltete der Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes eine Verlängerung der bestehenden Investitionsbeiträge bis 2035 und den Ersatz von auslaufenden Einspeisevergütungen durch einmalige Investitionsbeiträge bis 2035. Mit den Massnahmen soll nebst der Förderung der erneuerbaren Energien auch eine verbesserte inländische Stromversorgungssituation erreicht werden.

Im Bereich von Windenergie, Biogas, Geothermie und neuen Kleinwasserkraftanlagen sollen im direkten Nachgang an das auslaufende Einspeisevergütungssystem ab 2023 Investitionsbeiträge vergeben werden. Diese erste Massnahme soll bis ins Jahr 2035 laufen. Bei der Erweiterung von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen soll das bisherige und auf Ende 2030 befristete System von Investitionsbeiträgen ebenfalls bis 2035 verlängert werden. Ein kritischer Beitrag in der NZZ betitelte diese Massnahmen als andauernde «Subventionswirtschaft». Damit sei das Schweizer Stimmvolk 2017 bei der Abstimmung zum Energiegesetz getäuscht worden, als eine zeitliche Begrenzung der Massnahmen und eine Beschränkung der Kosten propagiert worden seien. Unzufrieden mit dem Massnahmenpaket zeigte sich gegenüber dem Tages-Anzeiger auch Erich von Siebenthal (svp, BE), der eine verbesserte Unterstützung der Holzwirtschaft vermisste. Seiner Meinung nach werde dieses inländische und nachhaltige Energiepotential im Vorentwurf zu wenig berücksichtigt, zumal der Fokus nur auf der Elektrizitätsproduktion, nicht aber auf der für die Holzbranche wichtigeren Wärmebereitstellung liege, worauf er auch schon in einer Motion verwiesen hatte. Das bisherige Recht sah seit 2018 bei Holzkraftwerken für die Elektrizitätsproduktion – nicht aber bei jenen für die Wärmebereitstellung – einmalige Investitionsbeiträge bis 2029 vor, die mit der vorliegenden Revision bis 2035 verlängert werden sollen.
Das bei der Grosswasserkraft bereits bestehende und bis 2030 befristete System von Investitionsbeiträgen soll ebenfalls bis ins Jahr 2035 fortgesetzt werden. Hier schlug der Bundesrat zudem vor, die Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds für Investitionsbeiträge für neue Anlagen von 0.1 auf 0.2 Rappen pro Kilowattstunde zu verdoppeln. Das bestehende Fördervolumen würde damit auf CHF 100 Mio. erhöht. Bei Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen sollen künftig hingegen nur noch kleinere Anlagen mit einer Leistung bis fünf Megawatt mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden, die grösseren Anlagen nicht mehr. Die bestehende Marktprämie der Grosswasserkraft soll zudem wie geplant Ende 2022 auslaufen. Medienberichten zufolge stehe jedoch ein Grossteil der Energiebranche den Investitionsbeiträgen skeptisch gegenüber. Gemäss dem Tages-Anzeiger würden die Stromunternehmen sich vielmehr eine Orientierung am System der EU wünschen, wo eine sogenannte gleitende Marktprämie ausbezahlt werde. Bei einem solchen System würden die Stromkonzerne mit den tiefsten Mindestpreisofferten den Zuschlag zugesichert bekommen. Das Vergütungssystem würde immer dann greifen, wenn der Marktpreis für Strom unter diesen abgemachten Mindestpreis fällt, ansonsten würden keine Prämien ausbezahlt. Mit einem solchen System könnte über Jahre Investitionssicherheit geschaffen werden, so die Strombranche. Gemäss Zeitungsberichten habe einzig der Berner Energiekonzern BKW die Pläne des Bundesrates unterstützt, künftig nur noch Investitionsbeiträge zu vergüten.
Bei den grossen Fotovoltaikanlagen plante der Bundesrat, das auslaufende Modell mit der Wahl zwischen Einspeisevergütung und Investitionsbeiträgen ab 2023 durch fixe Einmalvergütungen, die im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, zu ersetzen. Diese wettbewerblichen Auktionen sollen die Förderung der Fotovoltaik effizienter gestalten und als Hauptzuschlagskriterium den Fördersatz pro Kilowatt Leistung verwenden. Jene Projekte mit den tiefsten Realisierungskosten sollen dann die Einmalvergütungen erhalten. Mit dieser Massnahme könnten die verwendeten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden, versprach der Bundesrat. Mit dem wettbewerblichen Ausschreibemodell nahm der Bundesrat zudem ein Anliegen von parlamentarischen Vorstössen auf, die ähnliche Massnahmen verlangt hatten. Für kleine Fotovoltaikanlagen sah der Vorentwurf ebenfalls Investitionsbeiträge bis 2035 vor, die die bereits bestehenden und auf Ende 2030 befristeten Investitionsbeiträge verlängern sollen.
Sich finanziell beteiligen wollte der Bundesrat ab 2023 auch an den Projektierungskosten bei Wasserkraft-, Windkraft- und Geothermievorhaben. Damit wollte die Regierung primär verhindern, dass mögliche Projekte aufgrund der Planungskosten gar nicht erst in Betracht gezogen werden.
Der Bundesrat wollte aber nicht nur bei den Projektierungskosten, sondern auch bei den Überwachungskosten in der Geothermie ansetzen und das Monitoring der ETH und der Kantone für die Erdbebensicherheit mit jährlich CHF 800'000 vergüten. Damit sollen die wissenschaftliche Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit bei Geothermiebohrungen sichergestellt werden.
Des Weiteren sah der Bundesrat vor, dass er künftig flexiblere Vorgaben zu Angaben auf serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten machen darf, was vorwiegend die Angaben zum Energieverbrauch und zu Energiekostenaspekten auf der Energieetikette betreffe. Insbesondere bei den international wenig standardisierten Fahrzeugangaben erhoffte sich der Bundesrat eine Verbesserung der Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erreichen zu können, indem präzisere und aus verhaltensökonomischer Sicht wirksamere Informationen angegeben werden. Nebst den aufzudruckenden Informationen soll auch die Berechnungsgrundlage für die Vergabe der Energieeffizienzkategorie flexibel angepasst werden können, indem beispielsweise auch Kriterien wie der Energieverbrauch für die Herstellung und die Entsorgung miteinbezogen werden. Dank der Flexibilität bei den Vorgaben und bei den Berechnungskriterien soll der Bundesrat zuletzt die Möglichkeit erhalten, sich künftigen Regelungen der EU anzupassen.
Ein letztes wichtiges Element des Entwurfs war schliesslich die Verbindlichkeitserklärung der bisherigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien, die nun konkret Einzug ins Gesetz halten sollen. Gemäss dem Tages-Anzeiger habe Energieministerin Simonetta Sommaruga dieses Anliegen im Bundesrat erfolgreich durchringen können.
Nebst den Massnahmen erläuterte der Bundesrat auch den Finanzierungsaspekt. Die Instrumente sollen mit dem bereits heute bestehenden Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro kWh finanziert werden. Konsumentinnen und Konsumenten müssten somit keine höheren Abgaben entrichten, jedoch den bestehenden Zuschlag über eine längere Zeit bezahlen. Dieses Vorhaben kritisierte VSE-Präsident Michael Wider in einem Interview mit der NZZ. Wider forderte, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten für eine sichere und nachhaltige inländische Stromversorgung tiefer in die Tasche greifen müssten. Die geplanten Massnahmen schafften zu wenig Anreize und Sicherheiten für Investitionen im Inland. Beiträge im Tages-Anzeiger verwiesen zudem auf einen Bericht der ElCom, worin die Aufsichtsbehörde vor einer Stromversorgungslücke im Winter warnte. Daran könne auch die vorgesehene Revision mit den vorgeschlagenen Massnahmen wenig ändern, kritisierte etwa Alt-BDP-Ständerat und Elcom-Präsident Werner Luginbühl (BE) in ebendieser Zeitung. Die Vernehmlassung der umfassenden und heiss diskutierten Vorlage dauerte bis Mitte Juli 2020.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)