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Nach längeren Spekulationen wurde im Frühjahr als Nachfolger von Antonio Riva Armin Walpen zum SRG-Generaldirektor gewählt. Damit stellt die CVP diesen Posten zum dritten Mal in Folge. Walpen war bisher Generalsekretär im EJPD und zuvor Chef des Radio- und Fernsehdienstes im EVED. Als weitere Kandidaten waren unter anderem DRS-Fernsehdirektor Peter Schellenberg gehandelt worden sowie insbesondere Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, der dann allerdings seine Kandidatur vorzeitig zurückzog. Zum neuen Präsidenten der Radio- und Fernsehgesellschaft DRS wurde der bisherige Vizepräsident, der Solothurner alt Regierungsrat Fritz Schneider (fdp) gewählt. Er wird ab 1997 Franz Hagmann ersetzen.

Die Rechnung 1996 der SRG schloss mit einem Gewinn von rund 20 Mio Fr. (1995: 49 Mio) ab.

Armin Walpen Fritz Schneider

Nach dem Berner Obergericht hat auch das Bundesgericht den Generaldirektor der SRG, Antonio Riva, freigesprochen. Riva hatte sich geweigert, ungesendete Aufzeichnungen vom Bauernkrawall in Bern im Januar 1992 den Strafuntersuchungsbehörden herauszugeben. Die Lausanner Richter erblickten im Verhalten der SRG keine Begünstigung der Täter, weil die Medien keine qualifizierte Rechtspflicht im Sinne einer Obhuts- oder Überwachungspflicht trifft.

Im Strafverfahren bezüglich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9

Zu Beginn des Berichtsjahres war es zu Protesten von Kulturschaffenden gegen Sparmassnahmen und den davon befürchteten Kulturabbau bei Radio DRS gekommen, nachdem die SRG eine weitere Sparrunde von 4,5 bis 6 Mio Fr. für die Jahre 1995 bis 1998 eingeläutet hatte. Vor allem der Kultursender DRS 2 sei vom finanziellen und personellen Abbau überproportional betroffen, protestierten die Kulturschaffenden in einem Brief an Generaldirektor Antonio Riva. In die gleiche Richtung zielte auch das vom Nationalrat überwiesene Postulat Zbinden (sp, AG), welches vom Bundesrat verlangt, die kulturelle und gesellschaftspolitische Funktion des Senders zu sichern. Infolge der Proteste und dank des guten Gewinnabschlusses 1993 hat die SRG die Sparziele im Laufe des Berichtsjahres mehrmals nach unten korrigiert, und Radio DRS muss bis 1997 nun noch mit einer Budget-Reduktion von rund 2 Mio Fr. rechnen. An strukturellen und programmlichen Veränderungen im Rahmen des Reformprogramms Radio 95 hielt sie jedoch fest. So wird DRS 1 ab 1995 nur noch aus Zürich gesendet, DRS 2 aus Basel und DRS 3 aus Zürich und Basel. Bern wird die Informationssendungen für alle drei Sender produzieren. Diese Aufteilung soll auch künftig die föderalistische Verankerung von Radio DRS gewährleisten. Es wird zudem zu diversen programmlichen Änderungen kommen. Ausgebaut werden namentlich die Informationssendungen.

Protesten von Kulturschaffenden gegen Sparmassnahmen und den davon befürchteten Kulturabbau bei Radio DRS Reformprogramms Radio 95

Als Direktor der vierten Senderkette des Schweizer Fernsehens "S plus" wählte der Zentralratsausschuss der SRG auf Antrag Generaldirektors Riva den ehemaligen Kulturabteilungsleiter der SRG und Direktor von Schweizer Radio International, Roy Oppenheim. Mit einmonatiger Verspätung konnte der Betrieb am 25. September aufgenommen werden. Das Verlagshaus Ringier äusserte erstmals Interesse daran, die vierte Senderkette zu privatisieren und einen gewichtigen Aktienpaketanteil von "S plus" zu erwerben. In einer Interpellation verlangte Nationalrat Vollmer (sp, BE) vom Bundesrat unter anderem Auskunft bezüglich der Finanzierung von "S plus". In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf den positiven Rechnungsabschluss der SRG im vergangenen Jahr hin, welcher eine Startphase für "S plus" ohne Verschuldung und ohne Abstriche für die sprachregionalen Programme erlaubte. Langfristig soll sich die vierte nationale Senderkette auch aus Werbe- und Sponsoreinnahmen finanzieren können. Für 1994 war ein Jahresbudget von 30 Mio Fr. vorgesehen, was rund einem Siebtel des DRS-Budgets entspricht. Im übrigen erteilte der Bundesrat der "AG für die Neue Zürcher Zeitung" eine auf vier Jahre befristete Konzession für die Ausstrahlung eines Informationsmagazins "Format NZZ" auf der neuen Senderkette. Ebenso erhielt die Ringier ihre Konzession für die Ausstrahlung des Wirtschaftsmagazins "Cash-TV" auf DRS und "S plus".

vierten Senderkette des Schweizer Fernsehens "S plus"

Im Strafverfahren betreffend die Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9. Januar 1992 in Bern wurde SRG-Generaldirektor Antonio Riva erstinstanzlich von einem Berner Untersuchungsrichter wegen Zeugnisverweigerung zu 300 Fr. Busse verurteilt. Die SRG hatte sich geweigert, unveröffentlichtes Bild-Rohmaterial zwecks Identifikation gewalttätiger Demonstranten an den Untersuchungsrichter herauszugeben. Im Rekursverfahren wurde Riva vom Berner Obergericht jedoch freigesprochen. Dieses gewichtete die Informationspflicht der SRG sowie die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit stärker als das öffentliche Interesse an der Aufklärung der strafbaren Handlungen, deren Sachschaden relativ gering war. Der gesamte Problemkreis der zunehmenden Verrechtlichung der journalistischen Arbeit wurde im übrigen in einem Podiumsgespräch zum zehnjährigen Bestehen der juristischen Fachzeitschrift "Plädoyer" erörtert. Dabei strichen Experten heraus, dass medienrelevante Gesetzesbestimmungen häufig sehr schwammig formuliert seien, wodurch die Richter in Wirklichkeit gesetzgeberische Funktionen übernehmen würden. Kritik wurde ausserdem an der Akkreditierung von Gerichtsjournalisten geübt, insbesondere weil dieselbe Instanz, deren Urteil Gegenstand der Gerichtsberichterstattung ist, damit über die Sachlichkeit der Darstellung befinden kann.

Im Strafverfahren bezüglich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9

Rechtsbürgerliche Kreise lancierten eine Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole", die eine eigentliche Privatisierung von Radio- und Fernsehanstalten zum Ziel hat. Sämtliche Veranstalter sollten freien Marktzutritt erhalten und einander gleichgestellt werden. Laut SRG-Generaldirektor Riva würde eine derartige Medienordnung die regionalen Vollprogramme der Romandie und der italienischsprachigen Schweiz in Frage stellen und die Preise für die Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen und Spielfilmen in die Höhe treiben. Der Zeitungsverlegerverband reagierte seinerseits abweisend auf die lancierte Initiative, weil der Text die Streichung des Artikels 55bis, Absatz 4 BV, zur Folge hätte; dieser verlangt, dass auf Stellung und Aufgabe anderer Kommunikationsmittel, insbesondere der Presse, Rücksicht zu nehmen sei.

Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole"

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung «z.B.» erfahren. Das Team hatte versucht, die Geschichte der Firmen der Familie des neu gewählten Bundesrates Kaspar Villiger vor und während der Zeit des zweiten Weltkrieges nachzuzeichnen; dabei war umstritten, wie weit das Unternehmen in die Wirtschaft des Nazi-Staates integriert war. Verschiedene Klagen und Konzessionsbeschwerden, die monierten, dass es die Absicht der Sendung gewesen sei, Bundesrat Villiger mit der Darstellung der Unternehmenspolitik seines Vaters zu kompromittieren, folgten unverzüglich nach der ausgestrahlten Sendung. SRG-Generaldirektor Riva konnte den Konflikt entschärfen, indem er vor allem die Gewichtung der Sendung und die Plazierung innerhalb des Programms kritisierte, nicht aber den Inhalt an und für sich. Dies hatte jedoch weitere Auseinandersetzungen zwischen der SRG-Leitung und der FDP-Parteispitze zur Folge. Das Beispiel zeigte, wie schwierig für die Medien die kritische Behandlung eines umstrittenen Themas in der Öffentlichkeit ist. Noch deutlicher wurde dies bei den Klagen von Mohamed Shakarchi, der in seinem Namen und in dem der Shakarchi Trading SA von allen drei Fernsehketten eine Genugtuung von insgesamt CHF acht Mio verlangte. Ihm seien durch eine gezielte Vorverurteilungskampagne wegen Drogengeldwäscherei im Rahmen der Kopp-Affäre massive Geschäftseinbussen zugefügt worden.

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung "z.B." erfahren