Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Robbiani, Meinrado (cvp/pdc, TI) NR/CN
  • Fehr, Jacqueline (sp/ps, ZH), NR/CN

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
29 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Kantone sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen bereitzustellen, wo Frauen, Männer und Kinder vorübergehend Schutz vor Gewalt aus dem nahen sozialen Umfeld finden. Dies forderte eine parlamentarische Initiative Fehr (sp, ZH) mit der Begründung, dass in jüngster Zeit viele Schutzsuchende mangels Platz abgewiesen oder mangels geeigneter Einrichtungen in Spitälern untergebracht werden mussten. Nachdem das Anliegen im Sommer 2014 in der RK-NR auf Zuspruch gestossen war, darauf von der RK-SR jedoch abgelehnt wurde, beriet der Nationalrat im Dezember 2015 die Initiative. Entgegen der Empfehlung seiner Kommissionsmehrheit gab er dem Vorstoss keine Folge. Für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes seien die Kantone zuständig, womit sich der Bund hier nicht einmischen müsse.

Pa.Iv. Fehr: Schutz vor Gewalt aus dem nahen sozialen Umfeld

Eine parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline (sp, ZH) forderte eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zur Einführung einer Höchstlimite für den Tiers garant. Diese Limite sollte bei CHF 5'000 innerhalb eines noch zu bestimmenden Zeitraumes liegen, zum Beispiel innerhalb eines Jahres. Dies würde bedeuten, dass entsprechende Rechnungen, zum Beispiel Honorarrechnungen von Ärztinnen und Ärzten, direkt den Krankenversicherern zuzustellen wären, die sie zudem prioritär zu behandeln hätten. Damit würde das System des Tiers payant greifen, das heisst, die Krankenversicherer überweisen die Rechnungssumme an die Leistungserbringer und fordern anschliessend von den Versicherten allfällige Franchise- und Selbstbehalts-Beiträge ein. Beim – verbreiteteren – System des Tiers garant bezahlen dagegen die Versicherten die Rechnung des Leistungserbringers und erhalten die versicherten Anteile danach von der Krankenkasse erstattet. Im ambulanten Bereich sind die Krankenkassen frei, welches System sie anbieten wollen. Die aktuelle Regelung bringe viele Patientinnen und Patienten in finanzielle Schwierigkeiten, so die Begründung des Vorstosses. Es sei gar davon auszugehen, dass viele sich kurzfristig verschulden müssten, um hohe Arztrechnungen bezahlen zu können. Die im Ratssaal schon oft geäusserten Argumente gegen einen allgemeinen Systemwechsel, insbesondere der Verweis auf ein höheres Kostenbewusstsein im System des Tiers garant, seien bei Kosten über CHF 5'000 innerhalb kurzer Zeit nicht stichhaltig. Diese kämen nur bei ernsthaften Krankheiten zustande. In der Maisession 2015 empfahl eine Mehrheit der SGK-NR ihrem Ratsplenum die Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Eine Minderheit Steiert (sp, FR) sprach sich dafür aus. Gegen die Argumentation der Befürworterinnen und Befürworter brachte die Kommissionsmehrheit vor, bei einer zeitnahen Einreichung der Rechnung an die Krankenkasse treffe die Rückerstattung üblicherweise rechtzeitig ein, um die Rechnung damit zu bezahlen. Bei hohen Rechnungssummen bestehe zudem die Möglichkeit, den Rückerstattungsanspruch direkt an den Leistungserbringer abzutreten (System des Tiers soldant). Im stationären Bereich, wo hohe Rechnungen in der Regel anfallen, gelte bereits der Tiers payant, und auch ambulante Spitalleistungen würden meist entsprechend abgerechnet. Eine Gesetzesänderung dränge sich damit gemäss der knappen Kommissionsmehrheit nicht auf. Der Rat folgte dieser Ansicht mit 102 zu 62 Stimmen bei drei Enthaltungen und verwarf den Vorstoss.

Höchstlimite für Tiers garant

Eine parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline (sp, ZH) forderte, die Begriffe Tiers payant, Tiers garant und Tiers soldant im Krankenversicherungsgesetz verständlich auszuführen und die Versicherten besser darüber zu informieren. Diese sollen wissen, in welchem System sie versichert sind, so dass sie ihre Rechte dahingehend wahrnehmen können, eine Krankenkasse mit einem ihren Bedürfnissen entsprechenden Abrechnungssystem wählen oder im Falle von hohen Arztrechnungen eine individuelle Vereinbarung bezüglich Rückerstattung treffen zu können. Die Problematik gleicht jener, welche Nationalrätin Fehr in einer weiteren parlamentarischen Intiative ansprach, die der Nationalrat am Folgetag behandelte. Die abstrakten Begriffe hätten sehr konkrete Auswirkungen auf den Alltag der Patientinnen und Patienten, so die Ausführungen der befürwortenden Minderheit der SGK-NR in der Maisession 2015. Verwechselt würden sie gar im Rat, und auch bei der Ärzteschaft bestünden diesbezüglich Unklarheiten. Die Kommissionsmehrheit beantragte, dem Vorstoss keine Folge zu leisten. Das bestehende Krankenversicherungsgesetz sei im Inhalt und Wortlaut klar und deutlich, und eine Ausdeutschung bzw. Ausführung der Begriffe würde die Verständlichkeit nicht erhöhen. Unklarheiten könnten durch Anfrage bei verschiedenen Stellen geklärt werden. Somit bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Das Nationalratsplenum folgte dieser Ansicht mit 119 zu 57 Stimmen und einer Enthaltung. Die Trennlinie verlief dabei zwischen den beiden linken und den restlichen Fraktionen.

Verständliche Begriffe und bessere Information rund um Tiers payant, Tiers garant und Tiers soldant (Pa.Iv. 14.405)

Le Conseil national a refusé en juin 2014 de donner suite à l'initiative parlementaire Fehr intitulée «Allocations pour enfant pour tous au lieu de cadeaux fiscaux pour une minorité». Cette initiative se voulait une réponse à l'initiative UDC sur les familles, qui allait être votée par le peuple la même année. Le montant de 1,4 milliards, qui serait, en cas d'acceptation de l'initiative distribué aux familles les plus riches en Suisse, selon Jacqueline Fehr, pourrait être distribué de manière plus équitable, sous forme d'une augmentation des allocations familiales. Seuls les partis socialiste et écologiste, ainsi que deux élues PDC ont voté en faveur de l'initiative parlementaire.

Allocations pour enfant pour tous au lieu de cadeaux fiscaux pour une minorité (Iv. pa. 13.424)

Die SPK des Nationalrats kam bei der parlamentarischen Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH), die die überparteiliche Zusammenarbeit fördern wollte, zum Schluss, dass deren Umsetzung unverhältnismässig wäre. Die ursprünglich von der Kommission gutgeheissene Forderung, dass Vorstösse von mehreren Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen gleichzeitig und nicht mehr parallel eingereicht werden können, würde nicht nur Kosten verursachen, sondern auch die Regelung zahlreicher Details bedingen, unter anderem etwa die Berechtigung des Rückzugs eines von mehreren Personen eingereichten Vorstosses oder die Vertretung des Vorstosses in den Räten. Die SPK-NR beantragte deshalb – nachdem sie einen Vorentwurf mit 13:11 Stimmen abgelehnt hatte – die Abschreibung der parlamentarischen Initiative. Das Argument der Kommissionsminderheit, dass ein gemeinsamer, parteiübergreifender Vorstoss nicht nur ein starkes Zeichen sei, sondern auch in den Kantonen praktiziert werde, vermochte den Rat nicht zu überzeugen. Die Initiative wurde mit 113 zu 78 Stimmen, die vorwiegend aus der SP-, der GP- und aus der CVP/EVP-Fraktion stammten, abgeschrieben.

Stärkung der überparteilichen Zusammenarbeit (Pa.Iv. 12.460)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Eine parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH) wollte gegen die Schwerfälligkeit des Ratsbetriebs vorgehen. Parlamentarische Vorstösse in beiden Räten können zurzeit lediglich von einem Mitglied oder einer Fraktion vorgebracht werden. Um zu demonstrieren, dass mehrere Personen hinter einem Anliegen stehen, würden deshalb dieselben Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Dies sei nicht nur unbefriedigend, sondern erschwere auch die überparteiliche Arbeit. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) gab der Initiative im Berichtjahr mit 13 zu 10 Stimmen Folge. Sie wollte das Begehren mittels Revision des Geschäftsreglements des Nationalrats umsetzen. Da davon lediglich die grosse Kammer betroffen ist, war die Zustimmung der Schwesterkommission nicht nötig und das Sekretariat wurde beauftragt, einen Vorentwurf zu verfassen.

Stärkung der überparteilichen Zusammenarbeit (Pa.Iv. 12.460)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Une initiative parlementaire déposée par Jacqueline Fehr (ps, SH) a proposé une année préparatoire volontaire à l’enseignement de base obligatoire. Cet alinéa 2bis, ajouté à l’article 62 de la Constitution, propose une année préparatoire volontaire et gratuite à l’enseignement de base obligatoire. Il est possible de considérer que le développement de l’enfant dépend entre autres de l’interaction avec son environnement social. Dans cette optique, il est nécessaire de garantir un accès aux établissements, tels que crèches et ateliers de jeu, prévus avant l’école obligatoire. Néanmoins, de telles offres peuvent coûter très cher à des familles à bas ou moyens revenus. Fehr explique donc qu’une telle situation nuit à l’égalité des chances. Il ajoute que le fossé se creuse ainsi, dès l’enfance, entre enfants de milieux privilégiés et enfants d’autres milieux. Si la CSEC-CN a reconnu les arguments de l’initiative, une courte majorité (12 voix contre 11) a proposé de la refuser, considérant que cette question n’est pas à poser au niveau national, mais dans le cadre cantonal. Finalement, le Conseil national a décidé de ne pas donner suite à l’initiative par 115 voix contre 62. Cependant, il faut rappeler que la question de l’éducation et de l’accueil de la petite enfance a été au centre de l’actualité en 2013 avec les votations du 3 mars concernant l’article constitutionnel sur la famille. En effet, les arguments s’appuyant sur la nécessité d’un apprentissage social dans un souci d’intégration et de développement ou encore le risque d’inégalités des chances ont rythmé le débat.

année préparatoire volontaire à l’enseignement de base obligatoire

Avec un titre volontairement provocateur, Jacqueline Fehr (ps, SH) a déposé une initiative parlementaire pour des écoles à horaires continus à la place des avions de combat. Cette initiative a été présentée comme le fruit des discussions sur l’augmentation du budget de l’armée. Néanmoins, d’après l’auteur du texte, sous ce titre provocateur, se cache un véritable problème pour les citoyens suisses. En marge des arguments liés à la possibilité de réduction du stress chez les enfants, à l’amélioration des liens entre les enseignants et les élèves et à la diminution de la bureaucratie dans les écoles, c’est surtout la question du taux de natalité qui s’est placée au centre du débat. En d’autres termes, les déficits démographiques auxquels doivent faire face la Suisse pourraient être, selon les partisans de cette initiative, partiellement comblés grâce à une meilleure offre d’écoles à horaires continus qui encouragerait les jeunes couples à procréer. En effet, des horaires continus mieux aménagés que ceux des écoles standards garantiraient aux femmes une insertion facilitée dans le milieu professionnel et répondraient mieux aux besoins familiaux. L’attractivité de la Suisse serait parallèlement augmentée. Pourtant, le Conseil national a suivi sa commission et a refusé l’initiative à 110 voix contre 61. La Commission a estimé que la question doit être traitée sérieusement et surtout séparément de celle du budget militaire, afin d’éviter un débat purement polémique sur un sujet véritablement fondé.

des écoles à horaires continus à la place des avions de combat.

Nach der vierten Fristverlängerung vom Nationalrat endgültig abgeschrieben wurden die beiden parlamentarischen Initiativen Fehr (sp, ZH) und Meier-Schatz (cvp, SG) zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur landesweiten Gewährung von Ergänzungsleistungen für Familien nach dem Tessiner Modell. Die zuständige Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats riet dem Rat, die Initiativen abzuschreiben, da Ergänzungsleistungen nach wie vor auf kantonaler Ebene geregelt werden sollten und kantonale Stellen besser auf die jeweiligen gesellschaftlichen Realitäten in den Kantonen eingehen könnten. Eine Minderheit Robbiani (cvp, TI) forderte eine Fristverlängerung um weitere zwei Jahre unter anderem mit der Begründung, dass Familienarmut in der Schweiz nach wie vor ein ungelöstes Problem sei. Nur eine knappe Mehrheit folgte dem Antrag der Kommission und schrieb die Initiativen mit 97 zu 90 Stimmen ab.

landesweiten Gewährung von Ergänzungsleistungen für Familien nach dem Tessiner Modell

Eine parlamentarische Initiative Robbiani (svp, TI) fordert die Verlängerung der Fristen zur Finanzierung von Institutionen für Behinderte. Mit der Einführung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) wurde die Zuständigkeit für die Institutionen der Behindertenbetreuung den Kantonen übergeben. Für die Institutionen, denen vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich Gelder bewilligt worden waren, war in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes eine Frist von drei Jahren festgelegt. Laut Robbiani reiche nun diese Frist nicht aus, was dazu führe, dass die betroffenen Institutionen die ihnen zugesicherten Bundesgelder nicht mehr erhielten. Die entstandenen Kosten würden auf die Kantone überwälzt. Der Nationalrat war in der Herbstsession entgegen dem Antrag des Bundesrates auf den von seiner Kommission ausgearbeiteten Erlassentwurf eingetreten und hiess ihn gut. Der Ständerat hingegen befand, dass kein Handlungsbedarf mehr bestehe, da bis zum Verhandlungszeitpunkt die Schlussberichte nur noch in zwei Institutionen ausstehend waren und sich das Dossier somit bereits erledigt hatte. Weiter wurde festgehalten, dass faktisch sechs Jahre Übergangsfrist zur Verfügung gestanden hätten und somit die Spielregeln für alle bekannt gewesen seien.

Finanzierung von Institutionen für Behinderte Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich

Der Nationalrat stimmte in der Herbstsession einer Verlängerung der Übergangsfrist zur Finanzierung von Institutionen für Behinderte zu. Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine entsprechende Änderung des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes beantragt. Mit der revidierten Bestimmung sollten Institutionen für Behinderte, die vom Bund noch vor Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Bauvorhaben zugesichert erhalten hatten, ihre Schlussabrechnung bis spätestens Ende 2012 – statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2010 – abliefern können. Es ging um schätzungsweise 12 Institutionen und einen Betrag von rund 23 Mio Fr. Der Ständerat trat in der Wintersession nicht auf das Geschäft ein. Seine vorberatende Kommission hatte für Nichteintreten plädiert, weil gemäss dem damaligen Wissensstand nur zwei der betroffenen Institutionen die Ende 2010 ablaufende Frist nicht einhalten konnten.

Finanzierung von Institutionen für Behinderte Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich

Eine parlamentarische Initiative Beck (lp, VD) forderte, dass die Staffelung der Altersgutschriften abgeschafft und eine einheitliche und altersunabhängige jährliche Gutschrift auf dem Altersguthaben vorgesehen wird. Diese Abschaffung sei nötig, weil gemäss der Auffassung des Initianten ältere Arbeitnehmer mit der bisherigen Regelung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 17 zu 4 Stimmen die parlamentarische Initiative abzulehnen. Sie begründete dies unter anderem damit, dass eine Umstellung der Altersgutschriften mit sehr langen Übergangsfristen verbunden und die parallele Existenz von zwei unterschiedlichen BVG-Systemen kompliziert und teuer wäre. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge. Eine weitere parlamentarische Initiative (07.489) Robbiani (cvp, TI) forderte den Bundesrat ebenfalls dazu auf, die Staffelung der Altersgutschriften so zu ändern, dass den älteren Arbeitnehmern kein Nachteil mehr erwächst. Insbesondere forderte der Initiant, dass eine Lösung beschlossen wird, bei der sich der Ansatz der Altersgutschriften ab dem 45. Lebensjahr der versicherten Person nicht mehr verändert. Auch hier beantragte die Kommission des Nationalrates eine Ablehnung. Dem folgte der Nationalrat mit 116 zu 56 Stimmen.

Staffelung der Altersgutschriften

In eine ähnliche Richtung zielte auch eine parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH), welche verlangte, dass Personen, die in einem operativen oder strategischen Leitungsgremium von Krankenkassen sitzen oder in den Leitungsgremien der entsprechenden Verbände, namentlich Santésuisse, tätig sind, der Bundesversammlung nicht angehören dürfen. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 16 zu 8 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Dies mit der Begründung, dass Krankenkassen zwar im obligatorischen Bereich Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, aber der Bund keine beherrschende Stellung einnehme, da er weder die geschäftsleitenden Gremien bestimme noch die Krankenkassen finanziere. Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission und lehnte die Initiative mit 104 zu 61 Stimmen ab.

Bundesversammlung nicht angehören

Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion (Mo. 07.3454) als auch eine parlamentarische Initiative des Nationalrates Robbiani (cvp, TI) bezüglich der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen ab. Die Initiative hatte zum Ziel, dass im Ausland wohnhafte und in der Schweiz erwerbstätige Personen im Kanton, in dem sie arbeiten, zum Zeitpunkt besteuert werden, wenn sie ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge ausbezahlt bekommen. Heute liegt die Befugnis für die Quellensteuererhebung und das Rückerstattungsverfahren bei jenem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus Vorsorgeleistungen (2. Säule und Säule 3a) vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Ein ähnliches Ziel verfolgte auch die Motion, welche ein vereinfachtes Verfahren bei der Rückerstattung der Quellensteuer an die Kantone, in denen die versicherte Person erwerbstätig war, ausarbeiten wollte. Der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme das Nichteintreten, weil er der Meinung war, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine Vereinfachung bringe, sondern komplizierter sei als die heutige Regelung und die geltende Rechtsordnung auch aus steuersystematischen Gründen vorzuziehen sei. 

Quellensteuererhebung

Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Robbiani (cvp, TI) 2004 beantragt, dass aus Gründen der Steuergerechtigkeit für die Quellenbesteuerung der Leistungen aus der 2. Säule und der Säule 3a nicht der Sitzkanton der Sammelstiftung, sondern der letzte Wohnsitzkanton des Begünstigten zuständig sein sollte, falls dieser zwischenzeitlich im Ausland lebt. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben, weil damit jenen Kantonen, die während der Erwerbstätigkeit des Begünstigten beim steuerlichen Einkommen Abzüge für die berufliche Vorsorge zulassen mussten, im Gegenzug die Einnahmen aus der Quellensteuer zufliessen sollten. Der Bundesrat beantragte Nichteintreten auf die Vorlage, weil damit ein erheblicher administrativer Mehraufwand entstehen würde. Er konnte sich mit Unterstützung von FDP und SVP knapp durchsetzen. Eine Motion (07.3454) Robbiani (cvp, TI) mit der gleichen Stossrichtung wurde ebenfalls verworfen.

Quellensteuererhebung

Basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) billigte das Parlament eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Diese sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat hatte sich mit dem Hinweis auf das Investitionshilfegesetz gegen die Revision ausgesprochen; das Calanca- und das Maggiatal seien auf der Grundlage dieses Gesetzes zu unterstützen und nicht über Steuerermässigungen.

Abbau von Naturstein

Im November veröffentlichte die WAK-NR ihren Bericht zu einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI). Diese verlangt Änderungen bei der Zuständigkeit zur Besteuerung von Vorsorgeleistungen, die im Ausland wohnenden Personen zukommen. Heute liegt die Befugnis für die Quellensteuererhebung und das Rückerstattungsverfahren bei jenem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus Vorsorgeleistungen (2. Säule und Säule 3a) vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Neu sollen die im Ausland wohnhaften Empfänger und Empfängerinnen von Vorsorgeleistungen von jenem Kanton besteuert werden, in welchem die begünstigte Person ihr letztes Erwerbseinkommen versteuert hat.

Quellensteuererhebung

Im Jahr 2006 gaben die Kommissionen für Wirtschaft, Bildung und Kultur beider Räte fünf parlamentarischen Initiativen von Nationalrätinnen unterschiedlichster politischer Couleur Folge. Diese wollten in der Bundesverfassung verankern, dass die Kantone und Gemeinden für ein bedarfsgerechtes ausserfamiliäres Kinderbetreuungsangebot bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu sorgen haben, wobei sie der Bund unterstützen könnte. Während die Initiativen der Nationalrätinnen Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG; Pa.Iv. 05.429), Ruth Genner (gp, ZH; Pa.Iv. 05.430), Jacqueline Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 05.431) und Ursula Haller (svp, BE; Pa.Iv. 05.440) auch ein vorschulisches Betreuungsangebot im Auge hatten, beschränkte sich die parlamentarische Initiative von Kathy Riklin (cvp, ZH; Pa.Iv. 05.432) auf die schulergänzende Betreuung.
Den Beschluss auf Folgegeben der sogenannten Tagesschul-Initiativen fasste die WBK-NR mit 20 zu 5 Stimmen, die WBK-SR gar einstimmig. In ihrer Medienmitteilung betonte die WBK-NR: «Es ist auch nicht mangelnde Eigenverantwortung, welche solche Einrichtungen notwendig macht, sondern die Einsicht, dass diese Investitionen volkswirtschaftlich interessant und gesellschaftspolitisch notwendig sind.»

Tagesstrukturen an den Schulen

Mit 18:3 Stimmen bei einer Enthaltung billigte die WAK-NR, basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI), einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Dieser sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat beantragte, auf die Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags zu verzichten, um kein Präjudiz für andere Bereiche zu schaffen.

Abbau von Naturstein

2001 hatte der Nationalrat zwei parlamentarische Initiativen (Fehr, sp, ZH und Meier-Schatz, cvp, SG) angenommen, welche für Eltern mit Kindern die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien nach dem so genannten „Tessiner Modell“ verlangen. Im Berichtsjahr äusserten sich nun die Sozialdirektoren der Kantone und der grossen Städte sehr positiv zu diesem Vorschlag, den sie als sinnvollen Beitrag bezeichneten, um der weit verbreiteten Familienarmut zu begegnen. Für die Bezüger haben EL gegenüber der Sozialhilfe den Vorteil, dass sie höher ausfallen und nicht rückerstattet werden müssen.

Ergänzungsleistungen für Familien

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) Folge, welche die Rückerstattung des Steuerzuschlags für Treibstoff verlangt, der zum Abbau von Naturstein verwendet wird. Damit wird der Natursteinabbau im Mineralölsteuergesetz der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichgestellt.

Abbau von Naturstein

In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Ausgehend von einer im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen parlamentarischen Initiative der Zürcher Sozialdemokratin Fehr zur Anschubfinanzierung von Kinderkrippen erarbeitete die SGK einen Gesetzesentwurf samt Finanzierungsbeschluss. Sie schlug dem Plenum vor, die Schaffung von neuen Krippenplätzen während zehn Jahren mit jährlich 100 Mio Fr. zu unterstützen; konkret vorgelegt wurden ein Bundesgesetz, das die Förderungsmodalitäten regelt, sowie ein Kreditbeschluss über 400 Mio Fr. für die ersten vier Jahre. Bis auf die SVP, die nach den Worten ihres Sprechers Bortoluzzi (ZH) „verantwortungsmüde Eltern“ und Zustände „à la Ostblock“ witterte, und die LP stellten sich alle Fraktionen hinter das Gesetz, das mit 117 zu 53 Stimmen angenommen wurde. SP und CVP stimmten geschlossen zu, bei der FDP eine Mehrheit (darunter sämtliche Frauen), bei der SVP nur gerade die drei weiblichen Abgeordneten Fehr (ZH), Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Siegrist (AG). Angesichts der Lage der Bundesfinanzen beantragte der Bundesrat, der das Anliegen grundsätzlich unterstützte, ein auf maximal acht Jahre und nur je 25 Mio Fr. reduziertes Engagement. Mit 108 zu 70 Stimmen konnte sich aber der Antrag der Kommission durchsetzen. Gutzwiller (fdp, ZH) erinnerte als Sprecher der Kommission daran, dass Studien den volkswirtschaftlichen Nutzen von familienexternen Betreuungsplätzen nachgewiesen haben, weshalb es sich hier um eine sinnvolle Investition handle. Im Ständerat machte nur gerade Schmid (cvp, AI) grundsätzlich Opposition gegen die Vorlage. Ein Rückweisungsantrag Hess (fdp, OW), der zuerst eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen wollte, da diese nach dem Auslaufen der Anstossfinanzierung primär in der Pflicht stehen dürften, die Krippen weiter zu unterstützen, wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt. Als Kompromiss zwischen Bundes- und Nationalrat beschloss die kleine Kammer aber, anstatt 400 Mio Fr. nur 200 Mio Fr. für die nächsten vier Jahre zur Verfügung zu stellen und das Programm auf acht Jahre zu begrenzen; zudem sollten die Beiträge nicht mehr maximal einen Drittel der Kosten abdecken, sondern höchstens 5000 Fr. pro Krippenplatz. Ein Antrag Jenny (svp, GL), dem Bundesrat zu folgen, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag Studer (sp, NE) auf Zustimmung zum Nationalrat. Die Vorlage wurde mit 31 zu 4 Stimmen angenommen, der Finanzierungsbeschluss mit 23 zu 5 Stimmen. Angesichts der klaren Willensbezeugung der kleinen Kammer, den Kreditrahmen mindestens um die Hälfte zu kürzen, bat die Initiantin Fehr (sp, ZH) den Nationalrat, dem Ständerat in allen Punkten zuzustimmen, um nicht die Vorlage als Ganzes zu gefährden. Mit 120 zu 58 Stimmen übernahm der Rat die Beschlüsse der Ständekammer. Das Gesetz tritt auf den 1. Februar 2003 in Kraft.

Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze (Pa.Iv. 00.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Mit mehreren parlamentarischen Initiativen wurde in der Herbstsession verlangt, die Prämienbelastung insbesondere für den Mittelstand resp. für Familien mit Kindern zu senken. Im Einklang mit Bundesrätin Dreifuss regte die SP-Fraktion an (Pa.Iv. 00.449), die von den Kantonen zur Prämienverbilligung nicht abgeholten Bundessubventionen seien gezielt zur Entlastung von Familien mit Kindern einzusetzen. Nationalrätin Fehr (sp, ZH) wollte (Pa.Iv. 00.453), dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Prämien für die Grundversicherung bezahlen und Personen in Ausbildung eine Prämienreduktion erhalten. Mit dem Hinweis auf die laufende KVG-Teilrevision wurden diese beiden Vorstösse mit Zweidrittelsmehrheiten verworfen. Mit nur einer Stimme Differenz ganz knapp angenommenen wurde hingegen eine Initiative Meyer-Kälin (cvp, FR), die verlangt, dass die Grundversicherungsprämie für das zweite Kind um 50% gesenkt wird und ab dem dritten Kind ganz entfällt, wenn Eltern und Kinder bei der gleichen Kasse versichert sind. Eine Motion Robbiani (cvp, TI) (Mo. 00.3082), die eine Prämienfreiheit für Jugendliche anstrebte, war bereits in der Sommersession abgelehnt worden.

parlamentarischen Initiativen Prämienbelastung Mittelstand Familien mit Kindern senken