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  • Robbiani, Meinrado (cvp/pdc, TI) NR/CN
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Mitte Mai 2021 reichte die WAK-NR eine Motion ein, mit welcher sie den Bundesrat auffordern wollte, seinen 2018 verworfenen Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») dem Parlament zu unterbreiten. Der Bundesrat hatte den Vorentwurf 2017 ausgearbeitet und diesem verschiedene Verschärfungen der in der Lex Koller enthaltenen Massnahmen beigefügt, beispielsweise Bestimmungen zur Verschärfung des Hauptwohnerwerbs durch Personen aus Nicht-EU-EFTA-Staaten oder ein explizites Verbot von vollständigen oder teilweisen Umnutzungen von Betriebsstätten zu Wohnraum. Ausserdem hätte die Vorlage das Anliegen eines Postulates von Antonio Hodgers (gp, GE; Po. 11.3200) umgesetzt, wonach Staatsangehörigen aus aussereuropäischen Ländern der Erwerb von Anteilsscheinen an Genossenschaftswohnungen erlaubt werden solle, damit diese Zugang zu günstigem genossenschaftlichem Wohnraum haben können. Aufgrund der überwiegend negativen Rückmeldungen in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat das Revisionsvorhaben jedoch im Juni 2018 aufgegeben. In der Begründung ihrer Motion schreibt die WAK-NR, dass sie sich zwar bewusst sei, dass der Vorentwurf umstritten war. Die Kommission wolle sich jedoch nicht im Vorhinein der Diskussion verschliessen, sondern diese im Parlament austragen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Kommissionsmotion. In seiner Stellungnahme von Mitte August 2021 begründete er den Antrag mit der seiner Ansicht nach unveränderten Ablehnung des Entwurfs durch einen Grossteil der interessierten Organisationen und der Parteien. Dies hätten beispielsweise die Beratungen zu einer parlamentarischen Initiative der RK-NR (Pa.Iv. 21.400), welche die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch ausländische Personen auf Betriebsstätten-Grundstücke hätte ausdehnen wollen, gezeigt. Das Anliegen des Postulates Hodgers sei mittlerweile in einer Motion Mazzone (gp, GE; Mo. 18.4314) aufgenommen und in dieser Form vom Ständerat verworfen worden. Und nicht zuletzt seien extern eingeholte Regulierungsfolgenabschätzungen zum Schluss gekommen, dass es aus ökonomischer Sicht vorteilhafter ist, bei der bisherigen Regelung zu bleiben.

Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Mo. 21.3598)
Dossier: Lex Koller

Lisa Mazzone (gp, GE) widmete sich noch im Nationalrat einer Forderung, die bereits ihr Parteikollege Antonio Hodgers (gp, GE) im Jahr 2011 eingebracht hatte. Der damalige Nationalrat hatte mit einem Postulat gefordert zu überprüfen, ob aussereuropäische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung B zukünftig zum Erwerb von Anteilscheinen an Baugenossenschaften berechtigt werden können. Das überwiesene Postulat hätte mit der geplanten Revision der Lex Koller erfüllt werden sollen. Dieses Revisionsvorhaben war 2018 jedoch nach der Vernehmlassung vom Bundesrat abgebrochen worden. Mazzone wies nun in einer Motion darauf hin, dass der Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften durch ausländische Staatsangehörige in der Vernehmlassung auf mehrheitliche Zustimmung gestossen sei, und beantragte deswegen die Umsetzung dieses Begehrens. Der Nationalrat nahm das aufgrund des Ratswechsels der Motionärin von Michael Töngi (gp, LU) übernommene Geschäft in der Sondersession vom Oktober 2020 mit 105 zu 73 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Gegen die Forderung stellten sich in erster Linie die SVP-Fraktion und eine Grossmehrheit der Mitte-Fraktion.

Genossenschaftswohnungen für aussereuropäische Staatsangehörige zugänglich machen (Mo. 18.4314)
Dossier: Lex Koller

Eine durch Nationalrätin Gilli (gp, SG) übernommene Motion Hodgers (gp, GE) forderte, Frauen unter 20 Jahren kostenlos und anonym Zugang zu Verhütungsmitteln, insbesondere der Antibabypille, zu gewähren. Begründet wurde dies mit einem Anstieg der Anzahl Schwangerschaftsabbrüche bei Jugendlichen und mit dem Vorbild Frankreichs, das eine entsprechende Regelung kurz zuvor eingeführt hatte. Der Bundesrat widersprach, die Anzahl Abtreibungen bei der jüngsten Frauengruppe sei nicht gestiegen, sondern im Gegenteil gesunken, und sie sei im europäischen Vergleich sehr tief. Er verwies zudem auf die individuelle Verantwortung und auf von der öffentlichen Hand unterstütze Beratungsstellen, welche unter anderem Informationen zum Thema Empfängnisverhütung zur Verfügung stellen. Eine anonyme Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente sei des weiteren nicht möglich. Der Nationalrat folgte dem in der Sommersession 2015 mit 121 zu 58 Stimmen bei drei Enthaltungen und lehnte die Motion ab.

Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen unter zwanzig Jahren

En juin 2013, Antonio Hodgers (pev, GE) avait posé une motion demandant au Conseil fédéral de proposer des modifications législatives permettant aux cantons d'instaurer un congé paternité financé par les assurances sociales. Le Conseil fédéral avait en 2013 conseillé de rejeter la motion, puisque le département fédéral de l'Intérieur planchait au même moment sur un rapport explorant les diverses pistes possibles pour l'instauration d'un tel congé. Suite au départ du Conseil national de son camarade de parti, la députée Aline Trede (pes, BE) a repris le dossier. Elle a défendu la motion en présentant l'argument de l'égalité des sexes ainsi qu'un argument plus économique: un congé paternité permet aux femmes de revenir sur le marché du travail et pallie ainsi au manque de main d’œuvre qualifiée. Lors de la session parlementaire de printemps 2015, le conseiller fédéral Alain Berset s'exprimait contre la motion, principalement en raison de la trop grande marge de manoeuvre accordée aux cantons pour un objet qui, selon le Conseil fédéral, risque de causer de trop importantes différences de traitement entre les régions. Le socialiste ne s'est cependant pas opposé au principe de la proposition et a appelé le parlement à réfléchir à la suite à donner à cette question sur la base du rapport que le Conseil fédéral avait rédigé suite au postulat Fetz (11.3492). Le Conseil national a refusé la motion à 93 voix contre 78, avec 9 abstentions. Le non provenait principalement des groupes UDC et radical-libéral.

Possibilité pour les cantons d'instituer un congé paternité cantonal (Mo. 13.3431)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) veröffentlichte für das Jahr 2011 Zahlen zur geographischen Verteilung von Bundesaufträgen. Dabei kamen erhebliche sprachregionale Unterschiede ans Licht. Demnach wurden 80% der Zuschläge in die Deutschschweiz, je 9% in die Romandie und ins Tessin und 2% ins Ausland vergeben. Vor diesem Hintergrund sprach sich der Nationalrat in der Wintersession für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft erfolgte nicht mehr im Berichtsjahr.

Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Auf verschiedene Ereignisse, die der alten Diskussion um eine Regierungsreform neue Nahrung gegeben hatten, wurde mit zahlreichen Ideen und Vorstössen für eine Regierungsreform reagiert. Die Vorschläge – Amtszeiten, Anzahl Regierungsmitglieder, Regierungszusammensetzung, Umgestaltung der Departemente – waren allerdings allesamt nicht neu und weiterhin politisch umstritten. Verschiedene Vorstösse zielten auf eine Reform der Amtszeit ab. Eine Motion Cramer (gp, GE) (Mo. 10.3135) sah ein Verbot von Bundesratsrücktritten während der Legislatur vor. Die Motion, die noch im Frühling vom Ständerat angenommen worden war, hatte mit den unkoordinierten Rücktritten der Bundesräte Leuenberger und Merz Rückenwind erhalten. Trotzdem hatte der Vorstoss im Nationalrat keine Chance. Gleich zwei Anliegen verfolgten die Amtszeitbeschränkung für Bundesräte auf acht Jahre. Aber weder die parlamentarische Initiative Wasserfallen (fdp, BE) (Pa.Iv. 09.482) noch die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) (Pa.Iv. 09.494) fanden in der grossen Kammer Gehör. Die Nationalräte folgten ihrer Kommission, welche keinen Handlungsbedarf sah, da die mittlere Amtsdauer seit dem 2. Weltkrieg bereits bei etwa acht Jahren liege. Am meisten Sukkurs erhielt die Idee einer Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidiums. Bundesrat Leuenberger, die Grünen, die CVP und die FDP äusserten sich grundsätzlich positiv zur Idee einer Amtszeitverlängerung für das Bundespräsidium, obschon eine Motion Hodgers (gp, GE) (Mo. 10.3108), die eine Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre vorsah, im Nationalrat in der Sommersession diskussionslos abgelehnt worden war.

Reform der Amtszeit Verbot von Bundesratsrücktritten Amtszeitbeschränkung Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidiums

Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine Motion Robbiani (cvp, TI) ab, welche forderte, dass der Deckungszeitraum der Krankentaggeldversicherung und der Krankenpflegeversicherung vereinheitlicht werden. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, da für die Krankentaggeldversicherung kein Obligatorium bestehe.

Deckungszeitraum der Krankentaggeldversicherung

Als der Genfer Nationalrat Hodgers (gp), welcher sich im Berichtsjahr zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse für ein Jahr in Bern niederliess, aufgrund der dort gemachten Erfahrungen in der NZZ am Sonntag äusserte, der Gebrauch der Deutschschweizer Mundart sei belastend für den nationalen Zusammenhalt, sorgte dies insbesondere in der französischsprachigen Bevölkerung für ausgedehnte Debatten. In einer andauernden Flut von Leserbriefen fanden sich einerseits Stimmen, die von Deutschschweizern den vermehrten Gebrauch des Hochdeutschen forderten; andere waren jedoch im Sinne des Erhalts der Mundart eher der Ansicht, dass Schweizerdeutsch an Schulen in der Romandie gelehrt werden sollte. Ein ähnliches Problem sieht auch der Journalist und Ex-Chefredaktor der „Liberté“, José Ribeaud, welcher das Schweizerdeutsch in seinem neuen Buch als „arme de discrimination et d’exclusion“ darstellte; und das nicht nur gegenüber der lateinischen Schweiz, sondern auch gegenüber Zuzüglern aus dem Ausland. Die plurilinguale Schweiz sei „une chimère“, ein Hirngespinst. Hodgers reichte im Berichtsjahr gleich neun parlamentarische Vorstösse ein, davon neben einer Anfrage drei parlamentarische Initiativen, drei Postulate und zwei Motionen, welche mit einem breiten Massnahmenkatalog Einsatz und Verbreitung der Dialektsprache regeln sowie grundsätzlich die Mehrsprachigkeit und den Austausch über die Sprachgrenzen hinaus fördern wollen. Bereits abgelehnt wurde ein Postulat zur Förderung der Kooperation kleiner deutsch- und westschweizer Betriebe durch die Schaffung von neuen Handelskammern. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion, welche den Fragenkatalog zum Sprachgebrauch wieder in den Mikrozensus der Schweizer Bevölkerung aufnehmen wollte, da nur so eine ausreichende statistische Grundlage zur sprachlichen Entwicklung in der Schweiz bestehe. Der Bundesrat führte in seiner ablehnenden Antwort aus, dass dafür neu alle fünf Jahre eine vertiefte Erhebung zum Thema „Sprache, Religion und Kultur“ stattfinden solle. Zum ersten Mal durchgeführt werde diese im Jahre 2014. Die Behandlung der verbleibenden Vorstösse, darunter auch eine parlamentarische Initiative, welche dem Erlernen einer zweiten Landessprache gegenüber dem Englischen Vorrang geben will, steht noch aus.

Deutschschweizer Mundart sei belastend für den nationalen Zusammenhalt

Ein weiteres thematisches Bündel an Vorstössen beschäftigte sich mit der Arbeitslosenversicherung und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Schweiz. Der Nationalrat nahm ein Postulat (09.4283) Fässler-Osterwalder (sp, SG) an, welches den Bundesrat beauftragte, in einem Bericht darzulegen, wie hoch die Kostenverlagerungen aufgrund des in der aktuellen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgesehenen Leistungsabbaus für Kantone und Gemeinden ausfallen werden. Weniger Erfolg hatten eine Motion (09.4263) Robbiani (cvp, TI) und eine Motion (10.3744) Berberat (sp, NE). Erstere wollte die Höchstzahl der Taggelder auf 520 erhöhen, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote während mindestens sechs Monaten 3,5% übersteigt . Zweitere forderte, dass mittels einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Unterstützungsmassnahmen für Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wieder eingeführt werden.

Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen

Drei weitere Vorstösse zielten auf eine stärkere Einbindung der Unternehmen bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Ein Postulat (09.4298) Hodgers (gp, GE) verlangte vom Bundesrat, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeiten, denjenigen Unternehmen Steuererleichterungen zu gewähren, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit IV-Rente oder Langzeitarbeitslose einstellen. Gegen den Willen des Bundesrates nahm die grosse Kammer das Postulat mit 119 zu 59 Stimmen an. Hingegen lehnte der Nationalrat eine Motion (09.4261) Robbiani (cvp, TI) mit 111 zu 74 Stimmen ab, welche für die Arbeitgeber einen Anreiz schaffen wollte, Arbeitslose anstelle von neu zugewanderten Arbeitskräften einzustellen. Dazu wäre der Bundesrat beauftragt worden, das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach Anstellungszuschüsse ausgerichtet werden könnten, wenn in einzelnen Branchen oder Kantonen, die Arbeitslosigkeit bei 4% oder höher liegt, in diesen Branchen oder Kantonen der Zustrom an ausländischen Arbeitskräften anhält und der Arbeitgeber eine arbeitslose Person unbefristet anstellt. Den dritten Vorstoss in diesem Bereich, eine Motion (10.3604) Ineichen (fdp, LU), welche forderte, dass der Bundesrat eine Regelung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen unterbreite, analog zu derjenigen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, lehnte der Nationalrat diskussionslos ab.

Einbindung der Unternehmen

Ebenfalls im Rahmen der Sondersession zur Ausländerpolitik hiess der Nationalrat eine Motion Barthassat (cvp, GE) knapp mit 93 zu 85 Stimmen gut. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zu einer Berufslehre zu ermöglichen. Die Regierung hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Justizministerin Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung damit, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, in Härtefällen den Status von Sans Papiers zu regeln. In der Presse wurde vermutet dass der Erfolg des Vorstosses auf das intensive Lobbying von FDP-Nationalrat Peter Malama bei FDP- und CVP-Parlamentariern zurückzuführen sei.
Entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission überwies auch der Ständerat die Motion in der Herbstsession mit 23 zu 20 Stimmen. Christine Egerszegi (fdp, AG) betonte als Sprecherin der Kommission, das Problem des fehlenden Status würde durch die Lehre nicht gelöst, sondern nur um ein paar Jahre hinausgeschoben. Die Ratsmehrheit liess sich von diesem Argument jedoch nicht überzeugen und war der Ansicht, die Berufsbildung, die mit Erwerbstätigkeit verbunden sei, solle nicht anders behandelt werden, als die Bildung in weiterführenden Schulen. Letztere ist Personen unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status zugänglich. Eine in die gleiche Richtung zielende Standesinitiative des Kantons Neuenburg sowie eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion Hodgers (gp, GE) zur Einhaltung der Kinderrechtskonvention bei Kindern ohne Rechtsstatus lehnte die Kleine Kammer dagegen ab.

L’apprentissage professionnel pour les sans-papiers

Der Nationalrat überwies gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion Segmüller (cvp, LU) (08.3208), welche die Landesregierung auffordert, zusammen mit den Kantonen für einen Ausbau des Bestandes der Polizeikräfte zu sorgen. Dasselbe und zusätzlich auch noch eine Aufstockung des Grenzwachtkorps speziell für die Verbrechensbekämpfung in den Grenzregionen verlangte auch eine vom Nationalrat überwiesene, von der kleinen Kammer aber abgelehnte Motion Robbiani (cvp, TI) (08.3268). Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine Motion Fehr (svp, ZH) (08.3510) für eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200-300 Personen. Die kleine Kammer strich allerdings die Nennung einer konkreten Zahl.

Ausbau des Bestandes der Polizeikräfte Grenzwachtkorps

Eine Motion Robbiani (cvp, TI) ersuchte den Bundesrat, den Mindestansatz für die Bemessung des Taggeldes anzupassen. Der Grenzbetrag, unterhalb dessen Arbeitslose 80% des versicherten Verdienstes erhalten, war schon seit längerer Zeit unverändert und sollte mit dieser Motion angepasst werden. Auch der Bundesrat befürwortete eine solche Anpassung und sah eine Möglichkeit dazu in der laufenden Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Nationalrat teilte diese Auffassung jedoch nicht und lehnte die Motion mit 106 zu 80 Stimmen ab.

Mindestansatz anzupassen

In der Herbstsession befasste sich auch der Nationalrat mit der Problematik von stellenlosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, allerdings wurden die Vorstösse, welche fast ausschliesslich aus den Reihen der SP stammten, ausnahmslos abgelehnt. So unter anderem eine Motion Galladé (sp, ZH) zur Ausschöpfung des Innovationszehntels zugunsten der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, eine Motion Meinrado (cvp, TI) für ausserordentliche Massnahmen zur beruflichen Förderung von Jugendlichen sowie eine Motion der SP zur Weiterbeschäftigung von Lernenden in bundesnahen Betrieben.



Problematik von stellenlosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen

In Bezug auf die Einsparungen, die bei den Medikamenten gemacht werden könnten, stimmte der Nationalrat den vom Ständerat im Vorjahr vorgenommenen Abänderungen der Motionen Heim (sp, SO) und Humbel Näf (cvp, AG) (Mo. 05.3523) für mehr Preiswettbewerb im Bereich der Mittel- und Gegenstände (Migel) in einen Prüfungsantrag zu. Eine Motion Diener (glp, ZH) (Mo. 09.3089) wollte den Bundesrat beauftragen, für den Vertrieb von Arzneimitteln eine preisunabhängige Marge, differenziert nach Vertriebskanal, festzulegen. Diese sollte auf der Basis einer effizienten und preisgünstig durchgeführten Vertriebsleistung festgelegt werden. Der Bundesrat lehnte dieses Begehren ab, da er diese Fragen in der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes klären und regeln wollte. Der Ständerat wandte sich mit einem Stichentscheid des Präsidenten gegen den Willen des Bundesrates und nahm die Motion an. Der Bundesrat hatte im Vorfeld bereits angekündigt, im Falle einer Annahme beim Nationalrat eine Abänderung in einen Prüfungsantrag zu beantragen. Aber auch der Nationalrat nahm die Motion mit 110 zu 52 Stimmen an. Eine Motion Robbiani (cvp, TI) (Mo. 08.3670) forderte den Bundesrat auf, so rasch wie möglich Massnahmen auf Verordnungsebene zur Senkung der Arzneimittelpreise zu ergreifen und insbesondere eine alle drei Jahre erfolgende Überprüfung der Medikamentenpreise anzuordnen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, seinen bereits bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat. Der Ständerat nahm die Motion an.

Aushandlung der MiGeL-Preise (Mo. 05.3522 und Mo. 05.3523)
Dossier: Änderungsvorschläge zur Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Eine Motion Robbiani (cvp, TI) wollte diejenigen Bestimmungen des gescheiterten Entwurfs zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung auf Verordnungsebene wiederaufnehmen, die am stärksten dazu beitragen können, die Arzneimittelpreise einzudämmen. Aufgenommen werden sollte dabei insbesondere das Instrument der regelmässigen, dreijährlichen Überprüfung der Arzneimittelpreise. Der Bundesrat erklärte sich bereit, seinen bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat. Der Nationalrat schloss sich der Meinung des Motionärs und des Bundesrates an und nahm die Motion ebenfalls an.

Überprüfung der Arzneimittelpreise

Der Ständerat stimmte der 2007 vom Nationalrat überwiesenen Motion Müller (fdp, SG) ebenfalls zu. Diese forderte den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, damit den Patienten der Invalidenversicherung bei öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern grundsätzlich die gleichen Tarife und Kosten verrechnet werden wie denjenigen der obligatorischen Krankenversicherung. Er überwies auch die Motion (06.3466) Robbiani (cvp, TI) für die Anpassung der Vollzugsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung.

Keine höheren Spitaltarife und Spitalkosten für die Patienten der Invalidenversicherung (Mo. 07.3430)

A l’instar du Conseil national fin 2006, le Conseil des Etats a adopté une motion Robbiani (pdc, TI), qui demandait au Conseil fédéral de prendre très rapidement des mesures, afin que les pays de l’UE, et notamment les pays voisins, définissent et fassent connaître la procédure à suivre pour que les entreprises suisses puissent travailler sur leur territoire.

Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Robbiani (cvp, TI) angenommen, die den Bundesrat auffordert, bei der EU vorstellig zu werden, um übersichtlichere Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz zu fordern, die aufgrund des Freizügigkeitsabkommens kurzfristig (weniger als 90 Tage) dort beschäftigt sind. Da der Bundesrat mit der Motion einverstanden war, überwies sie nun auch der Ständerat.

Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum

Die Bestimmung des Invaliditätsgrades und damit die Höhe der Invalidenrente stützt sich auf einen Vergleich zwischen dem Einkommen, das die versicherte Person ohne Gesundheitsschaden erzielen würde, und jenem, das sie mit der ihr verbleibenden Arbeitsfähigkeit bestenfalls noch erreichen kann. Bei der Ermittlung dieses Ersatzeinkommens war es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. In einem Grundsatzurteil hatte das Eidgenössische Versicherungsgericht festgehalten, dass nicht das Lohnniveau der betreffenden Gegend, sondern die Durchschnittswerte der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung massgebend sein sollen, wodurch IV-Rentner in strukturschwachen Regionen nicht mehr benachteiligt werden. In einer mit Zustimmung des Bundesrates überwiesenen Motion forderte Robbiani (cvp, TI) die Landesregierung nun auf, die Vollzugsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung anzupassen.

Lohnniveau

Le Conseil national a adopté une motion du député Robbiani (pdc, TI), qui demandait au Conseil fédéral de prendre très rapidement des mesures, afin que les pays de l’UE, et notamment les pays voisins, définissent et fassent connaître la procédure à suivre pour que les entreprises suisses puissent travailler sur leur territoire. Le député partait en effet du constat que si la procédure applicable aux entreprises étrangères qui se prévalent de la libre circulation pour détacher des travailleurs en Suisse se caractérisait par sa précision et sa simplicité, la réciproque n’était pas de règle.

Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum

Für ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Freizügigkeit bewilligungsfrei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für höchstens 90 Tagen in die Schweiz entsenden, steht ein sehr einfaches Meldeverfahren zur Verfügung. Umgekehrt trifft dies für Schweizer Unternehmen, die im EU-Raum tätig werden wollen, nicht überall zu. Gerade Nachbarländer der Schweiz verlangen zum Teil sehr komplizierte Anmeldeprozeduren. Gegenrecht ist also in diesem Bereich noch nicht durchgehend gewährleistet. Ausgehend von dieser Feststellung forderte der Nationalrat mit einer überwiesenen Motion Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat auf, in der EU im Sinne der Reziprozität auf eine Vereinfachung bzw. Optimierung der Vorschriften hinzuwirken.

Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum

Auch in diesem Berichtsjahr befasste sich das Parlament mit der Lehrstellenknappheit: Der Ständerat überwies eine im Vorjahr von der grossen Kammer gebilligte Motion Galladé (sp, ZH) in geänderter Form, wonach der Bundesrat Betriebe, die Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vermehrt berücksichtigen muss; die WAK wollte die Lehrlingsausbildung jedoch nicht wie die Motionärin als zwingendes Kriterium für das Beschaffungswesen festlegen. Der Nationalrat hiess diskussionslos Postulate seiner WBK und von Robbiani (cvp, TI) gut. Ersteres verlangte einen Bericht zu den Defiziten im Lehrstellenbereich (Berufsfelder, Regionen, Massnahmen, Basislehrjahr), letzteres eine Darstellung der Massnahmen, welche die Bundesverwaltung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen habe. In seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage der SP-Fraktion erklärte der Bundesrat, der Bund habe in den letzten sieben Jahren die Anzahl Lehrstellen um 41% erhöht. Bis Ende 2011 strebe er einen Lernendenanteil von 4% an. Für stellenlose junge Arbeitnehmende habe er in Zusammenarbeit mit der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit geschaffen, in der Administration oder in bundesnahen Unternehmungen ein sechsmonatiges Berufspraktikum zu absolvieren.

Lehrstellenknappheit

Die Liberalisierung der früheren Staatsmonopolbereiche Eisenbahnverkehr, Post und Telekommunikation und die damit verbundenen Anpassungen der dort tätigen staatlichen Betriebe an die verschärfte Wettbewerbssituation wirkt sich tendenziell negativ auf die Randgebiete aus. Vorläufig waren die Auswirkungen vor allem beim in diesen Regionen ohnehin prekären Arbeitsplatzangebot spürbar, später könnte es auch Nachteile bei der Einrichtung neuer Infrastrukturen im Kommunikationsbereich und eine Differenzierung der Preisstruktur (sprich Verteuerung der Leistungen in peripheren oder dünn besiedelten Gebieten) geben. Von verschiedener Seite wurde deshalb die Idee eines sogenannten nationalen Kohäsionsfonds ins Spiel gebracht. Gemäss einer parlamentarischen Initiative Tschäppät (sp, BE; 99.449) soll dieser Fonds aus den Dividenden des Bundes aus seinen Anteilen bei SBB, Swisscom und Post gespiesen werden und Konversions- und Innovationsprojekte im Infrastrukturbereich in den Randregionen finanzieren. Der Nationalrat lehnte diesen von der Linken und etwa der Hälfte der CVP-Fraktion unterstützten Vorschlag mit 88:84 Stimmen ab. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt hatten auch die Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis eingereicht. Auf Antrag seiner Kommission gab ihnen der Ständerat keine Folge. Eine wichtige Begründung war die, dass ein solcher Fonds mit seiner Zweckbindung zu starr wäre. Da der Rat dem Anliegen der peripheren Kantone aber seine Berechtigung zuerkannte, überwies er eine Motion für die flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen (sogenannter Service public). Der Nationalrat hatte bereits vorher, im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung 1999-2003, eine ähnliche, auch vom Ständerat übernommene Kommissionsmotion (00.3215) gutgeheissen. Der Bundesrat reagierte im Sommer mit der Ankündigung, dass er dem Parlament einen Kredit von 80 Mio Fr. für vier Jahre zugunsten von Regionen beantragen werde, welche durch die Privatisierung der öffentlichen Betriebe besonders stark von Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Die Mittel sollen gezielt zur verbesserten Stellenvermittlung und Umschulung, zur Förderung von Unternehmensgründungen, zur Vermittlung von Gebäuden und zur Ankurbelung von innovativen Tourismusprojekten eingesetzt werden. Nach den Plänen der Regierung soll aber kein neues regionalpolitisches Instrumentarium geschaffen, sondern die Kassen der bestehenden (IHG, Nachfolge des Bonny-Beschlusses, Innovation im Tourismus) belastet werden. Der Nationalrat überwies nach dieser Ankündigung ein Postulat Robbiani (cvp, TI; 00.3442), welches den Bundesrat auffordert, eine Strategie zur Unterstützung dieser Regionen vorzulegen.

Motion für eine flächendeckende Versorgung durch öffentliche Infrastrukturen
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds