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Akteure

  • Roth, Franziska (sp/ps, SO) NR/CN
  • Gmür, Alois (cvp/pdc, SZ) NR/CN

Prozesse

  • Motion
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Christian Lohr (cvp, TG) störte sich daran, dass Personen, die Hilflosenentschädigung (HE) erhalten, im Gegensatz zu Personen, die IV beziehen, nicht automatisch einen IV-Ausweis erhalten. Explizit solle zukünftig für Kinder mit HE, Erwachsene mit HE, aber ohne IV-Rente sowie für AHV-Rentnerinnen und Rentner mit HE automatisch ein IV-Ausweis ausgestellt werden. Dies soll Kindern mit nicht sichtbaren Behinderungen deren Nachweis ermöglichen und Betroffenen erlauben, von Vergünstigungen durch private Institutionen zu profitieren. Auf Antrag sei dies zwar bereits möglich, davon wüssten die Betroffen jedoch häufig nichts, erklärte der Motionär. Stillschweigend nahm der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2020 an, nachdem Gesundheitsminister Berset bereits in der Frühjahrssession desselben Jahres als Antwort auf eine Frage Roth (sp, SO; Frage 20.5059) entsprechende Abklärungen durch die Verwaltung in Aussicht gestellt hatte.

Automatische Ausstellung eines Ausweises für den Bezug einer Hilflosenentschädigung

Die Höhe der Personalausgaben in der Bundesverwaltung war in der Frühlingsession 2019 ein recht virulent diskutiertes Thema. Mit einer Motion wollte die FK-NR die Diskussion um ein Element erweitern, das ebenfalls in aller Munde war: Konkret wollte die Kommission den Bundesrat verpflichten, die Personalausgaben mit Hilfe der Digitalisierung in den Griff zu bekommen. Die modernen technischen Hilfsmittel sollen nicht nur dazu genutzt werden, die Personalausgaben jährlich zu überprüfen, sondern es sollen Effizienzgewinne angestrebt werden. Damit soll es möglich sein, die Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019 zu plafonieren.
Der Bundesrat störte sich insbesondere an dieser letzten Forderung. Freilich sei dank der Digitalisierung mit Effizienzgewinnen zu rechnen; bevor diese einträten, würde die Automatisierung von Prozessen aber einen Mehrbedarf an personellen Ressourcen verlangen. Zudem sei die Regierung bemüht, das Wachstum der Personalausgaben tief zu halten, was allerdings schwierig sei, weil eine Vielzahl von Aufgaben in der Bundesverwaltung auf Entscheide des Parlaments zurückgingen. Der Bundesrat riet ausdrücklich von einer Plafonierung der Personalausgaben ab, da eine solche zu unflexibel und nicht zielführend sei.
In der nationalrätlichen Debatte machte sich Alois Gmür (cvp, SZ) für die Kommissionsminderheit stark und wies ebenfalls auf die mangelnde Flexibilität der Vorlage hin. Er bezeichnete ein Einfrieren der Personalausgaben gar als «verantwortungslos». Das Parlament brauche keine «Selbstbevormundung» und sei mündig genug, die Personalkosten jährlich über das Budget zu steuern. Bundesrat Ueli Maurer warnte im Rat ebenfalls vor einer Plafonierung. Eine solche würde bedeuten, dass neue Aufgaben einen Stellenabbau an anderen Orten mit sich bringen würden. Er erinnerte an das Beispiel Agroscope: Dort wollte der Bundesrat Stellen einsparen, was zu einem Aufschrei bei allen Kantonen und Fraktionen geführt habe. Maurer wies die Volksvertreterinnen und Volksvertreter darauf hin, dass sie nicht immer ganz kohärent seien. Diese folgten hingegen der Mehrheit der Kommission und überwiesen die Motion mit 100 zu 83 Stimmen (keine Enthaltungen) an den Ständerat. Die 100 Stimmen stammten aus den geschlossenen Fraktionen der SVP und der GLP sowie aus der FDP (eine Nein-Stimme) und von einer Minderheit der BDP.

Personalausgaben und Digitalisierung

Alois Gmür (cvp, SZ) beabsichtigte im Frühjahr 2018 in einer Motion, durch eine Anpassung der Gebührenverordnung sicherzustellen, dass das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zukünftig bei der Gebührenfestlegungen auf Bundesebene hinreichend berücksichtigt werden und der Preisüberwacher regelmässig und rechtzeitig angehört wird. Gemäss dem Kostendeckungsprinzip darf der Gesamtertrag die Gesamtkosten nicht (stark) übersteigen, das Äquivalenzprinzip verlangt, dass die Gebührenhöhe im Einzelfall den Wert der Leistung widerspiegelt. Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort zu einer Interpellation Gmür (Ip. 17.4283) zu demselben Thema den Handlungsbedarf anerkannt und die Prüfung einer aktiveren Einbindung des Preisüberwachers angekündigt habe, soll die Motion nun für eine umgehende Umsetzung dieses Vorhabens sorgen. Der Bundesrat erklärte, dass der Preisüberwacher die Gebührenverordnungen bereits kontrollieren könne, die kurzfristigen Fristen in der Ämterkonsultation aber eine vertiefte Überprüfung verunmöglichten. Da er eine explizite Anhörungspflicht des Preisüberwachers als sinnvoll erachte, beantragte er die Annahme der Motion. Diesem Antrag folgte der Nationalrat in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Gebühren auf Bundesebene. Einhaltung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips (Mo. 18.3303)

Es handle sich hier um die mittlerweile gewohnte Forderung nach weniger Staat, die von der Finanzkommission mit einer 13 zu 12 Stimmen-Mehrheit vorgeschlagenen Motion vorgelegt werde, wandte sich Daniel Brélaz (gp, VD) in der Ratsdebatte an die Nationalrätinnen und Nationalräte. In der Tat zeichnete sich in der recht lebhaften, mit zahlreichen Rückfragen gespickten Debatte ein ziemlich deutlicher Links-Rechts-Graben ab, der sich ob der Frage zu einer Aufhebung des Teuerungsausgleichs auftat. Konkret hatte die Finanzkommission beantragt, Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes aufzuheben, der gesetzlich festschreibt, dass die Angestellten der Bundesverwaltung einen angemessenen Teuerungsausgleich erhalten. Die Mehrheit der Kommission stosse sich am Automatismus, der mit dieser gesetzlichen Festschreibung verbunden sei – so Kommissionssprecher Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH). Die reale Lohnanpassung würde aber in den meisten Fällen ausreichen. Ein Automatismus sei nicht nötig und würde im Gegenteil zu mehr Ausschüttungen führen, als sie für einen Ausgleich der Teuerung insgesamt nötig seien. Die Minderheit argumentierte – unterstützt vom Bundesrat –, dass der Teuerungsausgleich zu den gebräuchlichen sozialpartnerschaftlichen Instrumenten gehöre. In der Debatte wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Parlament selber ja mit oder ohne Gesetzesgrundlage sowieso die Kompetenz habe, den Teuerungsausgleich für das Bundespersonal zu gewähren oder eben nicht. Die Motion sei deshalb nicht nur unnötig, sondern wirke gar peinlich, wie Alois Gmür (cvp, SZ) anmerkte. Franz Grüter (svp, LU) verstieg sich zu der Forderung, dass – nähme man das Gesetz ernst – auch eine Negativteuerung angepasst werden müsste. Bundesrat Ueli Maurer appellierte an die „liberalen Geister” im Rat. Das Wort «angemessen» bedeute nicht «automatisch», weil gleichzeitig auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage und auf die Verhältnisse im Arbeitsmarkt Rücksicht genommen werden müsse, wie es im Gesetz ebenfalls heisse. Egal, ob der Artikel gestrichen werde oder nicht, werde der Bundesrat mit den Personalverbänden Lohnverhandlungen vornehmen und je nach finanzieller Lage über den Teuerungsausgleich diskutieren. Unbesehen des Artikels habe das Parlament die Letztentscheidung über die Lohnanpassungen. Ein Verzicht auf diese Motion würde deshalb sogar Bürokratieabbau bedeuten, da eine Gesetzesänderung – also auch die Streichung des Artikels – ein langes Verwaltungsverfahren einleite. Mit der Annahme der Motion würde kein Franken eingespart, aber viel Verwaltungsaufwand betrieben.
Der bundesrätliche Appell lief allerdings ins Leere. Mit 102 zu 86 Stimmen überwies die grosse Kammer die Motion an den Ständerat. Die geeinte Ratsrechte (FDP und SVP) wurde dabei von der geschlossenen stimmenden GLP-Fraktion unterstützt. Lediglich Roger Golay (mcg, GE) stimmte in der SVP-Fraktion gegen den Vorschlag.

Aufhebung des Teuerungsausgleichs

Mir der Motion „Gebundene Ausgaben reduzieren" erhoffte sich die FK-NR vom Bundesrat Vorschläge dazu, wie die stark gebundenen Bundesausgaben um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können. Diese würden gemäss dem Bericht „Gebundene Ausgaben des Bundes" der Finanzverwaltung zwischen 2016 und 2020 von 50 Prozent auf 64 Prozent – also um fast ein Drittel – ansteigen. Ihr zunehmender Anteil am Bundeshaushalt schränke den Handlungsspielraum des Parlaments zum Nachteil der Bereiche mit schwach gebundenen Aufgaben – genannt werden der Eigenbereich des Bundes, die Landwirtschaft, die Armee sowie die Bildung – ein. Der Bundesrat solle ausführliche Vorschläge mit konkreter Projektplanung, Meilensteinen und Zeitplänen ausarbeiten, welche die Reduktion dieser gebundenen Ausgaben zum Ziel haben.
Der Bundesrat erklärte die steigenden Anteile der gebundenen Ausgaben durch neu beschlossene Ausgabenbindungen, insbesondere durch die Projekte BIF, NAF und die Reform der Altersvorsorge. Er anerkenne jedoch die Problematik des schwindenden Handlungsspielraums und schlage daher Annahme der Motion vor. Kurzfristig erachte er aber die Reduktion der gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent als nicht realisierbar. Um mittelfristige Reduktionen erzielen zu können, seien verschiedene grössere Reformprojekte nötig, die Gesetzes- und Verfassungsänderungen beinhalteten. Die Motion sei somit lediglich längerfristig umsetzbar. Als erster Schritt sei aber bereits ein Vorgehenskonzept zur Erarbeitung struktureller Reformen geplant.
In der Nationalratsdebatte lobte Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) einerseits die bisherigen Bemühungen des Bundesrates, der bei der Armasuisse, beim BBL, beim Astra und bei den SBB die Kosten um 5 Prozent, bei der IKT durch Synergiegewinne um jährlich 2,5 Prozent senken will. Er betonte aber auch, dass dies bei Weitem nicht genüge. Die von der Motion angegebene Grössenordnung der Reduktionen sei einzuhalten. Eine Minderheit der FK-NR unterstützte die Motion nicht. Alois Gmür (cvp, SZ) betonte in deren Namen, dass der Anstieg der gebundenen Ausgaben auf Volksentscheiden beruhe und entsprechend im Sinne der Stimmbürgerschaft sei. Zudem tendiere das Parlament dazu, höhere gebundene Ausgaben zu beschliessen als der Bundesrat. Seine Minderheit mache sich entsprechend Sorgen, dass diese Motion dazu führe, dass in Zukunft an den falschen Orten – zum Beispiel bei AHV, IV oder den Prämienverbilligungen – gespart werden müsse. Da zudem die Ziele der Motion nicht erreicht werden können, stelle sie die Glaubwürdigkeit des Parlaments in Frage. Diese Besorgnis teilte die Mehrheit des Nationalrats nicht und nahm die Motion mit 107 zu 63 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Gebundene Ausgaben reduzieren

Der Bundesrat habe dem Parlament schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage für die Individualbesteuerung vorzulegen. Dies forderte der Nationalrat wenige Tage nach der Ablehnung der Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" und reichte eine entsprechende Motion seiner Finanzkommission (FK-NR) mit 92 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltungen an den Ständerat weiter. Gegen das Ansinnen hatte sich neben einer knapp unterlegenen Kommissionsminderheit Gmür (cvp, SZ), die in der Individualbesteuerung den falschen Ansatz zur Lösung des Problems der Heiratsstrafe sah, auch der Bundesrat ausgesprochen. Man wolle, so Finanzminister Maurer, bis Ende Jahr ohnehin einen Richtungsentscheid bei der Ehepaarbesteuerung treffen.

Verschiedene Vorstösse zur Ehepaar- oder Individualbesteuerung (Mo. 05.3299, Kt.Iv. 06.302 / 07.305 / 08.318, Pa. Iv. 05.468, Mo. 16.3006, Kt.Iv. 16.318)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

En mars 2014, le Conseil national a accepté la motion Gmür (pdc, SZ) qui demande que le mariage forcé soit ajouté à la liste des infractions conduisant à l’expulsion lors de la mise en œuvre de l’initiative “pour le renvoi des criminels étrangers”. A l’inverse de la chambre basse, le Conseil des Etats a rejeté la motion, suivant ainsi l’avis du Conseil fédéral et de la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats.

mariage forcé