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  • Ruf, Markus (sd/ds, BE) NR/CN

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Das im Vorjahr gegen den Präsidenten der Schweizer Demokraten, Nationalrat Rudolf Keller (BL), eingeleitete Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz konnte nicht durchgeführt werden. Der Nationalrat hiess das Gesuch der Strafbehörden um Aufhebung der parlamentarischen Immunität zwar gut, der Ständerat lehnte es aber ab, da seiner Meinung nach ein direkter Zusammenhang zwischen Kellers politischem Amt und dem inkriminierten Boykott-Aufruf amerikanischer und jüdischer Geschäfte vorliege.

Nachdem 1998 die SD des Kantons Bern beschlossen hatten, Nationalrat Markus Ruf wegen fehlender Übereinstimmung mit den Parteizielen für die Wahlen vom Herbst 1999 nicht mehr zu nominieren, trat dieser im Berichtsjahr aus der Partei aus. Er kandidierte erfolglos auf der Liste des LdU.

Aufruf von SD-Zentralpräsident Rudolf Keller zum «America Boykott»

Damit konnte die neue Verfassung wie geplant noch im Jubiläumsjahr zum 150jährigen Bestehen des Bundesstaates vom Parlament verabschiedet werden. In der Schlussabstimmung votierte der Nationalrat mit 134:14 Stimmen bei 31 Enthaltungen und der Ständerat einstimmig für die Reform. Die Opposition im Nationalrat kam sowohl von links als auch von rechts. Die 14 Neinstimmen stammten von drei (welschen) Sozialdemokraten, der Freiheitspartei, der Mehrheit der Schweizer Demokraten (ohne Ruf, BE) und vier Vertretern der SVP. Gut vertreten waren die SP und die SVP auch bei den Enthaltungen (14 resp. 11). Die CVP und die GP stellten sich einhellig hinter das Projekt, während beim Freisinn fünf und bei den Liberalen eine Enthaltung zu verzeichnen waren.

Totalrevision der Bundesverfassung: Verfahren und Verfahrensfragen (BRG 96.061)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Berner SD-Kantonalvorstand beschloss, den seit 1983 im Nationalrat sitzenden Markus Ruf für die nächsten Wahlen nicht mehr zu nominieren. Die Parteiführung warf im vor, in den letzten zwei Legislaturperioden wiederholt gegen die Parteimeinung gestimmt und die SD-Kernthemen Ausländer- und Asylpolitik vernachlässigt zu haben. Im Dezember teilte Ruf seinen Parteiaustritt aus politischen und persönlichen Gründen mit und kehrte auch der SD-Bundeshausfraktion den Rücken, womit die Schicksalsgemeinschaft von SD, Lega und dem abtrünnigen Tessiner Freisinnigen Pini ihre Fraktionsstärke verlor.
Die SVP Bern lehnte den Wunsch Rufs ab, ihm einen Platz auf der SVP-Nationalratswahlliste zu offerieren.

Austritt aus der SD des Nationalrats Markus Ruf

Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung. Er lehnte mit 147:13 Stimmen einen Rückweisungsantrag Moser (fp, AG) / Ruf (sd, BE) ab; diese hatten verlangt, eine rein auf Registerdaten gestützte Erhebung durchzuführen. Die vom Ständerat vorgenommene Titeländerung in «Strukturerhebungsgesetz» machte der Nationalrat wieder rückgängig, nachdem französisch- und italienischsprachige Abgeordnete darauf hingewiesen hatten, dass er sich nicht sinnvoll in ihre Sprachen übersetzen lasse. In den Detailbestimmungen wurde diese Bezeichnung, mit der man ausdrücken will, dass es um mehr als eine blosse Zählung von Personen geht, freilich beibehalten. In der kurzen Differenzbereinigung lenkte der Ständerat in der Titelfrage ein. Der Verpflichtungskredit von CHF 108 Mio. verteilt über die Periode 1998 bis 2005 für die Strukturerhebung 2000 fand in beiden Kammern Zustimmung. Dabei lehnte der Nationalrat einen Antrag Brunner (svp, SG) ab, diese Summe um CHF 8 Mio. zu kürzen. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 140:27, der Ständerat mit 38:3 Stimmen gut. Die Opposition stammte aus der FP, der SD und einem Teil der SVP-Fraktion.

Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000 (BRG 97.040)

Die Fraktionen erhalten zur Deckung ihrer Sekretariatskosten vom Bund einen finanziellen Beitrag, der sich aus einem Grundbetrag von 58 000 Fr. und einer Entschädigung von 10 500 Fr. je Ratsmitglied zusammensetzt. Parteien welche die für eine Fraktionsbildung erforderliche Sitzzahl von fünf in einem der beiden Räte nicht erreichen und denen es nicht gelingt, sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenzuschliessen, gehen dagegen leer aus. Nationalrat Ruf (BE) von den Schweizer Demokraten, welche sich seit Dezember 1995 in dieser Lage befinden, versuchte diesen Zustand mit einer parlamentarischen Initiative zu verändern. Seine Forderung, an fraktionslose Parteien zwar nicht den Grundbeitrag, aber immerhin den Betrag je Mitglied auszurichten, lehnte der Nationalrat auf Antrag seines Büros mit 63 zu 24 Stimmen ab.

Pa. Iv Ruf zur Entschädigung von fraktionslosen Parlamentarien*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Der Nationalrat verabschiedete diskussionslos ein Postulat Ruf (sd, BE), welches den Bundesrat ersucht, die Gesetze und Verordnungen des Bundes zu überprüfen und - wo erforderlich - Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen ausarbeiten zu lassen mit dem Ziel, eine umfassende Eingliederung behinderter Menschen zu fördern.

umfassende Eingliederung behinderter Menschen fördern

Grosses Aufsehen erregte ein Entscheid des Bundesgerichts vom 24. März 1992 im Falle eines seit 1985 in der Schweiz ansässigen und nach einer bedingten Haftentlassung erneut in Untersuchungshaft sitzenden Ausländers. Das oberste Gericht hatte die anlässlich der ersten Verurteilung als Zusatzstrafe verhängte Landesverweisung mit der Begründung aufgeschoben, dass die Chancen einer Resozialisierung in der Schweiz besser seien als im Heimatland des Delinquenten. Eine parlamentarische Initiative Moser (ap, AG) (Pa.Iv. 92.421) verlangte nun, dass für Ausländer, die wegen bestimmter schwerer Verbrechen zu Zuchthausstrafen verurteilt worden sind, automatisch eine Landesverweisung auf Lebenszeit ausgesprochen wird. Diese Zusatzstrafe ist heute nur bei Wiederholungstätern möglich. Die Ratsmehrheit lehnte die Initiative Moser ab. Im Anschluss an diesen Entscheid überwies der Nationalrat jedoch eine vom Bundesrat und der Ratslinken bekämpfte Motion, welche Änderungen des StGB und des Ausländergesetzes (Anag) verlangt, damit Landesverweisungen, welche von den Gerichten als Zusatzstrafe bei schweren Verbrechen verhängt worden sind, auf jeden Fall vollzogen werden müssen. Für den Ständerat war diese Motion zu undifferenziert, weshalb er sie in ein Postulat umwandelte. Noch 1986 hatte der Nationalrat die Überweisung einer grundsätzlich gleichen Motion Ruf (sd, BE) mit 82:3 Stimmen abgelehnt (Mo. 85.430).

als Zusatzstrafe verhängte Landesverweisung (Mo. 93.3025)

Am besten stehen die Realisierungschancen für die Forderung nach einer Revision der Verfassungsvorschrift, welche verlangt, dass nicht zwei amtierende Mitglieder der Landesregierung aus dem selben Kanton stammen dürfen. In Form von parlamentarischen Initiativen verlangten die LdU/EVP-Fraktion, sowie die Nationalräte Ruf (sd, BE) (93.410) und Wanner (fdp, SO) (93.403), dass maximal zwei Bundesräte aus dem gleichen Kanton kommen dürfen; der Genfer Ducret (cvp) postulierte gar die Streichung des Verfassungsartikels.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats kam zum Schluss, dass dieses Problem sofort gelöst werden sollte. Um das Verfahren abzukürzen, formulierte sie im Einklang mit den erwähnten Initianten eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Antrag, den entsprechenden Verfassungsartikel 96, Absatz 1, Alinea 2 BV ersatzlos zu streichen. In der Begründung zu ihrer Forderung führte sie aus, dass die im letzten Jahrhundert wichtigen Konfliktlinien zwischen den Kantonen, namentlich zwischen den katholischen einerseits und den drei grossen protestantischen (Zürich, Bern und Waadt) andererseits, weitgehend verschwunden seien. Zudem könne davon ausgegangen werden, dass die Bundesversammlung als Wahlbehörde von sich aus dafür sorgen werde, dass es nicht zu einer massiven und dauerhaften Übervertretung einzelner Kantone kommen werde. Die Erfahrung bei der Berücksichtigung der verschiedenen Sprachregionen mache deutlich, dass es dazu keiner geschriebener Vorschriften bedürfe. Im Ständerat hatte Schiesser (fdp, GL) mit einer parlamentarischen Initiative ebenfalls die Streichung der Kantonsklausel verlangt (93.407). Der Rat gab dieser Initiative mit relativ knappem Mehr Folge, allerdings mit dem Vorbehalt, dass dieser Entscheid nur bedeute, dass die Frage von der Staatspolitischen Kommission im Rahmen der Regierungsreform überprüft werden soll.

Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat: Beseitigung der Kantonsklausel für die Bundesratswahl (BRG 93.452)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Lors des sessions parlementaires, plusieurs interventions sur le sujet de la politique européenne ont été traitées par les Chambres. Ces dernières ont rejeté à la quasi-unanimité les initiatives parlementaires jumelles Morniroli (Lega, TI) et Ruf (ds, BE) (92.422) qui, reprenant le texte de l'initiative populaire des Démocrates suisses et de la Lega, demandaient que les négociations entamées avec l'UE en vue d'une adhésion soient rompues et que l'ouverture de celles-ci soit soumise au vote du peuple et des cantons. Dans les deux Conseils, les commissions de politique extérieure ont estimé que la décision du Conseil fédéral de 1992 de transmettre une demande d'ouverture de négociation en vue d'une adhésion à l'UE était conforme à la Constitution.

Deux initiatives parlementaires demandant que les négociations entamées avec l'UE en vue d'une adhésion soient rompues (Mo. 92.422 et Mo. 92.425)
Dossier: Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU)
Dossier: Reaktionen auf das EWR-Nein (1992–2001)

Der Nationalrat lehnte einen von den Fraktionen der AP und der FDP sowie einem Teil der CVP unterstützten Nichteintretensantrag Ruf (sd, BE) ab, der vor allem mit den hohen Kosten und der Missbrauchsgefahr begründet wurde. In der Detailberatung wurde ein Antrag Poncet (lp, GE) knapp abgelehnt, der Interessierten Einsicht in alle gespeicherten Abstimmungsresultate geben wollte. Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung wurde in der Gesamtabstimmung mit 78:51 und in der Schlussabstimmung mit 99:67 Stimmen gutgeheissen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Zum ersten Mal seit 65 Jahren – und erst zum vierten Mal in den 101 Jahren seit Einführung der Volksinitiative – sagte der Bundesrat wieder ja zu einem ausformulierten Volksbegehren: Er unterstützte die Initiative der Schweizer Demokraten (SD), wonach der 1. August offiziell zum arbeitsfreien Bundesfeiertag erklärt werden soll. Bisher hatte sich der Bundesrat immer sehr zurückhaltend zu dieser Frage geäussert, weil er nicht in die föderalistische Ordnung eingreifen wollte. Noch 1987 war ihm der Nationalrat gefolgt und hatte eine entsprechende Einzelinitiative Ruf (sd, BE) abgelehnt. Drei Jahre später wurde ein gleiches Begehren Rufs dann vom Rat angenommen. Im Oktober 1990 doppelten die SD nach und reichten mit 102 660 Unterschriften ihr Volksbegehren ein.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1. August Arbeitsfreiheit bei vollem Lohn vorsieht. Der Bundesrat erachtete diesen Text als durchaus tauglich für die Ausführungsgesetzgebung. Um aber den föderalistischen Bedenken Rechnung zu tragen, schlug er vor, durch die Unterstützung der Volksinitiative den Grundsatz des arbeitsfreien Nationalfeiertags in der Verfassung zu verankern, damit sich Volk und Stände an der Urne dazu äussern können. Die vorberatende Nationalratskommission folgte der Argumentation des Bundesrates und sprach sich einstimmig — allerdings bei sechs Enthaltungen — ebenfalls für die Volksinitiative aus.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Entgegen früheren Ankündigungen verzichtete der Bundesrat darauf, mit Dringlichkeitsrecht Armeeformationen gegen illegal einreisende Asylbewerber einzusetzen. Er führte aus, die entschärfte Lage im Asylbereich lasse diesen Schritt und damit die Regelung auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg zu, wollte aber nicht ausschliessen, dass in einer dramatisch verschärften Notlage nicht doch Dringlichkeitsrecht zum Zug kommen könnte. Der Nationalrat teilte offenbar diese Sicht der Dinge indem er eine Motion Ruf (sd, BE) für einen grenzwächterisch-militärischen Schutz der Grenzen ablehnte, ein Postulat Gysin (fdp, BL) für einen möglichen Einsatz von Truppen zur Verstärkung des Grenzwachtkorps hingegen annahm.

Armeeformationen

Das Thema der europäischen Integrationspolitik beherrschte auch die Reden, welche am Nationalfeiertag vielerorts gehalten wurden; unter anderem fand mit dem Schweizer Tag an der Weltausstellung in Sevilla, an welcher Bundesrat Ogi Bundespräsident Felber vertrat, die grösste Bundesfeier ausserhalb der Landesgrenzen statt. Bei der Behandlung der 1989 eingereichten parlamentarischen Initiative Ruf (sd, BE) sowie der von den Schweizer Demokraten eingereichten eidgenössischen Volksinitiative "Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" gelangte die zuständige Petitions- und Gewährleistungskommission aufgrund eines Gutachtens von Prof. Richli zur Auffassung, dass ein eidgenössischer Bundesfeiertag auch auf Gesetzesstufe zu verwirklichen sei. In der Folge hat sie einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über den Bundesfeiertag ausgearbeitet, der sich von einer stillschweigenden Bundeskompetenz aus der Natur der Sache ableitet. Da der Bundesrat sich einer möglichst breiten Abstützung im Volk gewiss sein wollte und eine bessere Gewährung der Rechtssicherheit wünschte, zog er den Weg über eine Initiative und damit eine Verfassungsänderung einer Lösung auf Gesetzesstufe vor. Der Bundesrat empfahl damit erst zum vierten Mal eine ausformulierte Initiative zur Annahme.

Volksinitiative für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (92.050)

In der Antwort auf eine Motion Ruf (sd, BE), welche verlangte, die tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne in Radio, Fernsehen und Lokalradio einzuführen, verwies der Bundesrat auf die verfassungsrechtlichen Gründe, aus denen das Anliegen nicht berücksichtigt werden kann: laut Art. 55 bis Abs. 3 BV ist den Veranstaltern von Radio und Fernsehen die Autonomie in der Programmgestaltung garantiert. Gemäss Guillaume Chenevière, Direktor des welschen Fernsehens TSR, würde die tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne dem Programm den Anstrich eines Staatsfernsehens verleihen, was nicht der Realität entspreche; Peter Schellenberg wies die Idee von sich, da die Nationalhymne nicht den Platz eines "Hitparadenbestsellers" mit täglicher Ausstrahlung verdiene. Mit 65 gegen 16 Stimmen wurde die Motion abgelehnt. Im Kanton Waadt sprach sich der Grosse Rat für einen verstärkten Einbezug der Landeshymne in den Schulunterricht aus, so dass die austretenden Schülerinnen und Schüler zumindest die erste Strophe der Nationalhymne kennen sollten.

Tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne in Radio, Fernsehen und Lokalradio (Mo. 90.363)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

A la suite des votations du 23 septembre 1990, plusieurs motions (Bürgi (pdc, SZ): le bois comme source d'énergie (Mo. 90.964); David (pdc, SG): énergie solaire (Mo. 90.851); Ruf (ds, BE): recherche dans le domaine des énergies renouvelables (Mo. 90.716); Savary (pdc, FR): encouragement à la géothermie (Mo. 90.828) et Wiederkehr (adi, ZH): promotion de l'énergie solaire (Mo. 90.720)) demandant des efforts accrus dans le domaine des énergies alternatives avaient été déposées; elles ont toutes été transmises comme postulat.

Motions demandant des efforts accrus dans le domaine des énergies alternatives (Mo. 90.828)
Dossier: Tiefengeothermie

Der ehemalige SP-Präsident Helmut Hubacher ist im neuen Parlament mit 65 Jahren der Älteste und gleichzeitig auch der Amtsälteste (28 Jahre). Das jüngste Mitglied blieb der 32jährige Markus Ruf (sd, BE; seit 1983 im Rat); er erhielt aber Konkurrenz durch den gleichaltrigen neugewählten Marco Borradori (Lega dei Ticinesi).

Eidgenössische Wahlen 1991: Das neue Parlament
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die grosse Kammer behandelte drei parlamentarische Vorstösse, welche zum Ziel hatten, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszudehnen. Mit einer Motion wollte Nationalrat Leuenberger (sp, SO) eine Aufhebung der Sperrfrist von 15 Jahren für den Bezug von Ergänzungsleistungen für niedergelassene Ausländer erreichen. Der Bundesrat äusserte Bedenken, dies könnte zu einem Altersrentner-Tourismus führen und wies darauf hin, dass auch die vorberatende Kommission des Ständerates bei der Behandlung der 10. AHV-Revision eine Reduktion von 15 auf 10 Jahre abgelehnt hatte. Ebenfalls mit einer Motion verlangte der Aargauer CVP-Abgeordnete Bircher die Ausarbeitung eines Ergänzungsleistungssystems für Familien und Alleinerziehende in wirtschaftlichen Notlagen (Mo. 91.3111). Der Bundesrat sagte zu, bei der Behandlung der Armutsfrage auch diesen Aspekt miteinzubeziehen, und war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, ebenso wie ein ähnlichlautendes Postulat Hildbrand (cvp, VS) (Po. 91.3085). Da sowohl die Motion Leuenberger als auch die Vorstösse Bircher und Hildbrand bekämpft wurden, verschob der Nationalrat die Diskussion auf später. Die Motion Leuenberger wurde von Cincera (fdp, ZH) und Ruf (sd, BE) bekämpft, die beiden CVP-Vorstösse von Allenspach (fdp, ZH).

drei parlamentarische Vorstösse Kreis der Anspruchsberechtigten auszudehnen

Nachdem schon im Vorjahr verschiedene Anträge Nationalrat Rufs (sd, BE) bezüglich einer Beitragsleistung des Bundes an Parteien, die im Parlament nicht einer Fraktion angehören, abgelehnt worden waren, wurde seine 1990 eingereichte parlamentarische Initiative, welche Beiträge an die fraktionslosen Abordnungen in der Bundesversammlung verlangte, in ein Postulat des Büros umgewandelt und zuhanden der Kommission «Parlamentsreform» überwiesen.

Parlamentarische Initiative, welche Beiträge an die fraktionslosen Abordnungen verlangte (90.253)

Im Nationalrat wurde der Bericht mit ziemlicher Skepsis aufgenommen. Die meisten Redner würdigten zwar, dass sich der Bundesrat um eine Gesamtschau der Probleme bemüht und eine gute Diskussionsgrundlage geschaffen habe, bemängelten aber die primär arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des Berichts, die offen. sichtliche Abkehr von der Stabilisierungspolitik der 70er Jahre und die fehlenden Perspektiven in der Flüchtlingspolitik. Die innereuropäische Öffnung wurde im grossen und ganzen positiv aufgenommen, ausser bei den SD und Teilen der SVP, welche die fehlenden demographischen Berechnungen über die Auswirkungen des freien Personenverkehrs kritisierten. Wenig Freude am Modell der drei Kreise zeigten CVP und SP. Ihrer Ansicht nach werden damit bereits innerhalb Europas Bürger einzelner Staaten als Menschen zweiter Klasse diskriminiert. Zudem sei es stossend, meinten einige Votanten, dass nach dem bundesrätlichen Konzept ausgerechnet Personen aus Ländern, in denen Menschenrechte immer wieder verletzt werden, keine Chance mehr haben sollen, in der Schweiz zu arbeiten.
Erwartungsgemäss war es der dritte Kreis, der zu den hitzigsten Debatten führte. Hier taten sich Ruf (sd, BE) – welcher nicht nur die Rückweisung des Berichtes, sondern gar den Rücktritt des gesamten Bundesrates verlangte – und Dreher (ap, ZH) durch Rundumschläge gegen die bundesrätliche Politik hervor. Mit 100:2 Stimmen lehnte der Rat den Rückweisungsantrag Ruf ab. Deutliche Kritik an der bisherigen Asylpolitik, aber ohne fremdenfeindliche Untertöne, übte auch die liberale Fraktion; sie regte an, das Asylgesetz sei abzuschaffen und die überholte Flüchtlingskonvention notfalls zu kündigen, dafür solle sich die Schweiz bereit erklären, in Absprache mit dem Genfer Uno-Hochkommissariat jedes Jahr ein bestimmtes Kontingent von Flüchtlingen vorübergehend aufzunehmen.
Kritisch zur Asylpolitik äusserten sich auch Abgeordnete der FDP und der SVP. Sie traten vor allem für ein rascheres Asylverfahren und einen konsequenteren Vollzug der Ausschaffungen ein; falls dies nicht erreicht werden könne, seien Quoten nicht mehr zu umgehen. CVP und links-grünes Lager forderten dagegen eine Asylpolitik, welche den internationalen Konventionen zu genügen habe – was eine Kontingents- oder Quotenregelung ausschliesse – und keine zusätzlichen Diskriminierungen schaffen dürfe. Einig über die Parteigrenzen war man sich eigentlich nur in der Feststellung, dass der weltweiten Migration längerfristig nur durch entsprechende Hilfsmassnahmen in den Herkunftsländern beizukommen sei.

EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»

Mit dem Hinweis darauf, dass sein Vorstoss für eine "vernünftige" Asylpolitik – im Klartext die umgehende Ausschaffung von illegal eingereisten Asylbewerbern – im Widerspruch zu Art. 4 BV, zur EMRK und zur Flüchtlingskonvention stehe und sich nur realisieren liesse, wenn die Schweiz ihr Grundrechtsverständnis vollständig ändern bzw. aufgeben würde, gab der Nationalrat einer parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE) diskussionslos keine Folge.

Vorstoss im Widerspruch zu Art. 4 BV, zur EMRK und zur Flüchtlingskonvention keine Folge

Ebenfalls in eine Motion umgewandelt wurde eine parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE), welche forderte, dass vom Bundesrat gewählte Beamte nicht nur für den Nationalrat, sondern auch für den Ständerat nicht wählbar sind. Der Initiant und die ihn unterstützende Kommission hatten das Anliegen mit dem Gebot der strikten Einhaltung des Prinzips der Gewaltenteilung begründet. Der Ständerat hingegen lehnte diese Motion mit dem Argument ab, dass die Kantone auch weiterhin autonom über die Wählbarkeitsvorschriften für ihre Ständeräte entscheiden sollen.

Bundesrat gewählte Beamte nicht nur für den Nationalrat, sondern auch für den Ständerat nicht wählbar sind

Der Nationalrat überwies eine parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE), welche fordert, dass für die Behandlung von parlamentarischen Initiativen — ähnlich wie bei den Volksinitiativen — eine zeitliche Gesamtfrist und ein verbindlicher Zeitplan für die einzelnen Phasen der Bearbeitung festzulegen sind.

Behandlung von parlamentarischen Initiativen

Grössere Schwierigkeiten brachte die Anwendung des Gesetzes (der heutigen «Lex Friedrich») durch den Kanton Graubünden. In einem Musterprozess hatte dieser die Immobilienfirma Sud Provizel SA in Celerina, welche Liegenschaften im Engadin an italienische Staatsbürger vermittelt hatte, aufgelöst und die Liegenschaften dem Kanton zugesprochen. Dieses Vorgehen fand im Januar vor Bundesgericht seine vorläufig letzte Bestätigung. Als Reaktion darauf kam im italienischen Parlament allerdings der Ruf nach Retorsionsmassnahmen gegenüber Schweizer Bürgern oder Firmen auf. Zudem hielt Rom der Schweiz einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1868 entgegen, in welchem zwischen beiden Ländern «gegenseitige Niederlassungsfreiheit» festgeschrieben worden war. Der Tessiner CVP-Politiker Gianfranco Cotti nahm das wachsende Unbehagen gegenüber der wenig europafreundlichen «Lex Friedrich» auf, indem er in einem Postulat ihre Totalrevision verlangte. In seiner schriftlichen Erklärung zeigte sich der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen. Bekämpft wurde es dagegen von Ruf (sd, BE); die Diskussion darüber wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Verletzung der Lex Friedrich im Kanton Graubünden
Dossier: Lex Friedrich

Les Chambres ont approuvé un crédit d'engagement global de 30 millions de francs pour la participation de la Suisse à deux manifestations internationales.

La première, pour laquelle 28 millions de francs sont prévus, est l'exposition universelle de Séville (E), qui aura lieu en 1992. Plusieurs raisons plaidèrent en faveur d'une présence de la Suisse, bien que les coûts, les finalités et l'utilité de telles foires soient, selon plusieurs critiques, discutables. Ayant pris part à tous les rassemblements similaires des dernières années s'étant déroulés outre-mer, la Confédération ne peut décemment s'abstenir lors-qu'un tel événement se produit en Europe. Dans le contexte de leurs relations avec la Communauté européenne, une absence des pays non communautaires pourrait être mal perçue. Une retenue helvétique pourrait également être interprétée comme un refus de contribuer à la réduction du fossé entre le Nord et le Sud du continent, ce reproche lui ayant été déjà adressé.

Le second crédit d'engagement, de 2 millions de francs, est destiné au pavillon suisse de l'exposition thématique "Christophe Colomb, le navire et la mer" de Gênes (I), qui aura aussi lieu en 1992.

L'ensemble de ce projet fut confronté, lors des débats au sein de la grande chambre, à une proposition de renvoi du conseiller national Ruf (ds, BE), qui souhaita, sans succès, qu'il soit remanié afin de tenir mieux compte des impératifs écologiques. Seule la fraction écologiste soutint cette demande.

Un crédit d'engagement global de 30 millions de francs pour la participation de la Suisse à deux manifestations internationales

Les groupes socialiste et indépendant-évangélique ainsi que la conseillère nationale Bär (pe, BE) déposèrent, suite aux différents événements survenus en 1990, des textes demandant au Conseil fédéral de présenter au parlement un message visant à une adhésion de la Suisse à l'ONU. En ce qui concerne la motion Bär, l'exécutif souhaita sa transformation en un postulat. Comme le député Ruf (ds, BE) combattit ces deux alternatives, la discussion de cet objet fut renvoyée.

Débat sur une adhésion de la Suisse à l'ONU
Dossier: UNO-Beitritt