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Akteure

  • Ruiz, Rebecca (sp/ps, VD) NR/CN
  • Pelli, Fulvio (fdp/plr, TI) NR/CN

Prozesse

  • Motion
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In der Wintersession 2016, respektive in der Frühjahrssession 2017, beschlossen der National- und Ständerat die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, so dass in Zukunft Steuern auf Maklerprovisionen am Wohnsitz des Maklers respektive am Geschäftssitz der Maklerfirma erhoben werden. Damit erachteten beide Räte die Motion Pelli (fdp, TI) zum Thema „Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis" als erfüllt und nahmen die vom Bundesrat beantragte Abschreibung der Motion an.

Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Im Rahmen der Beratung der Unternehmenssteuerreform III schrieben und Stände- und Nationalrat (in der Wintersession 2015 respektive der Frühjahrssession 2016) die Motion Pelli (fdp, TI) für eine pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen ab. Der Bundesrat hatte die Abschreibung zuvor in der Botschaft zur USR III beantragt.

Pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen (Mo. 13.3184)

In der Sommersession 2014 behandelte der Ständerat im Eiltempo die Motion Pelli (fdp, TI) zur Besteuerung von Provisionen für Grundstücksvermittlungen im interkantonalen Verhältnis. In Übereinstimmung mit Bundesrat, Nationalrat und WAK-SR sprach sich der Ständerat für die Überweisung dieser Motion aus.

Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Der Nationalrat hiess im Rahmen der Wintersession eine Motion Pelli (fdp,TI) gut, die eine Steuerlücke im Bereich der Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis zu schliessen beabsichtigte. Bis dato war die Steuerpflicht von juristischen Personen, die eine Provision für eine ausserhalb ihres Sitzkantons durchgeführte Vermittlungstätigkeit erhielten, nicht geregelt. Die Motion wollte den Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) beauftragen, damit diese Erträge besteuert werden konnten. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Vorstoss stand noch aus.

Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis (Mo. 13.3728)

Im Verlauf des Berichtsjahres überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Pelli (fdp, TI), die im Rahmen der Quellensteuer eine pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Schweiz ermöglichen wollte, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorlag.

Pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen (Mo. 13.3184)

Anders als der Nationalrat 2002 lehnte der Ständerat eine Motion Pelli (fdp, TI) ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, die Bundespersonalstatistik so zu gestalten, dass für alle vier Landessprachen ersichtlich wird, welche Angestellten Verwaltungsarbeiten verrichten und welche Übersetzungen anfertigen. Damit sollte dargelegt werden, wie viele Personen deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache tatsächlich am Entscheidungsprozess teilnehmen und wie viele für die landesweite Verständigung arbeiten. Die kleine Kammer folgte bei ihrer Ablehnung den Erwägungen ihrer Staatspolitischen Kommission, welche auf inzwischen geleistete Arbeiten der Bundesverwaltung und einen in Aussicht gestellten Bericht des Bundespersonalamts zur Förderung der Mehrsprachigkeit verwies. Vertreter der lateinischen Schweiz, Marty (fdp, TI) und Brändli (svp, GR), plädierten vergebens für eine Annahme. Sie machten geltend, dem Motionär sei es nicht um eine reine Statistik gegangen, sondern darum, die Aufmerksamkeit auf den Umstand zu lenken, dass in den höheren Chargen der Bundesämter und der bundesnahen Betriebe kaum italienisch- oder romanischsprachige Personen vertreten sind. In den Expertenkommissionen des Bundes sind die Romands und die Italienischsprachigen hingegen leicht übervertreten.

Übersetzerinnen und Übersetzer in der Bundespersonalstatistik (Mo. 01.3723)

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion Pelli (fdp, TI), die den Bundesrat beauftragt, die Bundespersonalstatistik so zu gestalten, dass für alle vier Landessprachen ersichtlich wird, welche Angestellten Verwaltungsarbeiten verrichten und welche Übersetzungen anfertigen. Damit soll dargelegt werden, wie viele Personen deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache tatsächlich am Entscheidungsprozess teilnehmen und wie viele für die landesweite Verständigung arbeiten.

Übersetzerinnen und Übersetzer in der Bundespersonalstatistik (Mo. 01.3723)