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Akteure

  • Ruiz, Rebecca (sp/ps, VD) NR/CN
  • Rochat Fernandez, Nicolas (sp/ps, VD) NR/CN
  • Grüter, Franz (svp/udc, LU) NR/CN

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
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Mit seiner parlamentarischen Initiative hatte Claudio Zanetti (svp, ZH) einen Marschhalt bei E-Voting gefordert. Da der Zürcher bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019 nicht mehr wiedergewählt wurde, übernahm sein Parteikollege Franz Grüter (svp, LU) das Anliegen. Dieser machte in der Ratsdebatte darauf aufmerksam, dass die Sicherheitsrisiken bei den bestehenden E-Voting-Systemen nach wie vor viel zu gross seien und in den letzten Wochen viel Vertrauen in die Prozesse der direkten Demokratie verloren gegangen sei. Es gehe nicht an, dass hier weiterhin investiert werde – Grüter sprach von Ausgaben der Post von CHF 5 Mio. pro Jahr für ihr mittlerweile gescheitertes E-Voting-System, obwohl gleichzeitig immer mehr Poststellen geschlossen würden. Es sei ein Neuanfang, eine «Denkpause», bei «Vote électronique» nötig und neue Tests und Systeme sollten erst dann durch- und eingeführt werden, wenn es keinerlei Sicherheitsbedenken mehr gebe.
Das Anliegen wurde in der grossen Kammer debattiert, weil ihm die SPK-NR mit 13 zu 11 Stimmen nicht Folge hatte geben wollen. Die Kommission, deren Position von Valérie Piller Carrard (sp, FR) vertreten wurde, machte geltend, dass Probleme und Sicherheitsbedenken nur ausgeräumt werden könnten, wenn weiterhin getestet werden könne. Mit einem Marschhalt wäre dies nicht mehr möglich. Zudem müsse man an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer denken, die ohne E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht nur unzulänglich wahrnehmen könnten. Eine interessante Koalition aus einer geschlossenen SVP-Fraktion und einer fast geschlossenen Fraktion der Grünen – einzig die Genferin Stefania Prezioso Batou (gp, GE) stimmte für den Mehrheitsantrag –, angereichert mit einer grossen Mehrheit der GLP-Fraktion und ein paar Mitgliedern der SP- und der Mitte-Fraktion sprach sich mit 100 zu 75 Stimmen vorläufig für einen Marschhalt und gegen den Antrag der SPK-NR aus. In der Folge ist nun die SPK-SR mit ihrem Urteil an der Reihe.

Marschhalt bei E-Voting (Pa.Iv. 18.468)
Dossier: Vote électronique

Im September 2018 nahm der Bundesrat zum Entwurf der SGK-NR im Rahmen der parlamentarischen Initiative Borer (svp, SO) für eine Stärkung der Selbstverantwortung im KVG Stellung. Er erklärte seine Unterstützung für den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti (sp, TI) auf Nichteintreten, da das strategische Wechseln der Franchisen gemäss dem Bericht der SGK-NR nur in 0.17 Prozent der Fälle vorkomme und die Krankenversicherungen dadurch jährlich lediglich CHF 5 Mio. einsparen könnten. Diesem geringen Vorteil stünden jedoch zahlreiche Nachteile gegenüber, etwa eine Schwächung der Selbstverantwortung durch häufigere Wahl der Grundfranchise, Mehrkosten für EL und Sozialhilfe und somit auch für Kantone und Gemeinden sowie ein administrativer Mehraufwand für die Krankenversicherungen.
In der Wintersession 2018 behandelte der Nationalrat den Entwurf. Als Kommissionssprecher betonten Philippe Nantermod (fdp, VS) und Heinz Brand (svp, GR) noch einmal den Nutzen der Vorlage: Das opportunistische «Franchisenhüpfen» müsse gestoppt werden, auch wenn es sich dabei um ein untergeordnetes Problem handle. Barbara Gysi (sp, SG) kritisierte im Namen der Minderheit Carobbio Guscetti vor allem das Verhalten der Kommission, die trotz mehrheitlich negativer Vernehmlassungsantworten keinen der Kritikpunkte in die Vorlage aufgenommen hatte. Mit 111 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Nationalrat für Eintreten auf die Vorlage aus. Während die SP- und die Grünen-Fraktion Eintreten geschlossen ablehnten, war die Situation aufseiten der Bürgerlichen weniger deutlich. Gespalten zeigte sich insbesondere die FDP-Fraktion, aber auch in der SVP- und der CVP-Fraktion lehnten einzelne Personen eine Behandlung der Vorlage ab. Knapper scheiterte der Antrag Grüter (svp, LU) auf Rückweisung an die Kommission: Mit 86 zu 81 Stimmen bei 13 Enthaltungen stimmte der Rat für die Behandlung der Vorlage, wobei hier die Fronten quer durch die meisten Fraktionen verliefen.
In der Detailberatung versuchte eine Minderheit Ruiz (sp, VD), eine Ausnahmeklausel für Personen, bei denen neu eine chronische oder schwere Krankheit diagnostiziert wurde, zu schaffen. Eine solche lehnte der Nationalrat jedoch mit 118 zu 56 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Ebenfalls abgelehnt wurde eine vom Bundesrat vorgeschlagene und von der Kommissionsmehrheit unterstützte Pflicht für die Krankenversicherungen, die Versicherten zwei Monate vor Ablauf der Frist auf ihre Wahlmöglichkeit hinzuweisen. Mit 112 zu 62 Stimmen (3 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Humbel (cvp, AG), welche unter anderem die Kosten für die Versicherungen «ohne Mehrwert für die Versicherten» scheute. Mit 113 zu 60 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) verabschiedete der Rat die Vorlage in der Gesamtabstimmung.

Pa. Iv. für eine dreijährige Vertragsdauer für alle besonderen Versicherungsformen (Franchisen, eingeschränkte Wahl usw.; Pa.Iv. 15.468)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Die seit einigen Jahren wachsende Euphorie um E-Voting rief zunehmend auch Skeptiker auf den Plan. Dass sich das Thema Digitalisierung nicht dem klassischen Links-Rechts-Gegensatz zuordnen lässt, zeigte sich dabei daran, dass die beiden vehementesten Kritiker im eidgenössischen Parlament von zwei Polparteien stammten: Sowohl Franz Grüter (svp, LU) als auch Balthasar Glättli (gp, ZH) taten sich immer häufiger mit warnenden Worten hervor. Sie hinterfragten dabei insbesondere die Sicherheit der Technik für die E-Voting-Systeme. Verschiedene Beispiele aus dem Ausland hätten gezeigt, dass man in solche Systeme eindringen könne und dass verschiedene Akteure sich nicht scheuten, auf Wahl- und Abstimmungsprozesse digital Einfluss zu nehmen, betonten sie. Da dies zentralisiert an einem Ort geschehe, sei das Risiko sehr gross, dass Abstimmungen umfassend manipuliert werden könnten, was in der (semi-)direkten Demokratie der Schweiz fatal wäre. Vertrauen in Wahl- und Abstimmungsresultate seien Grundlage dafür, dass auch Verliererinnen und Verlierer von demokratischen Entscheidungen diese als legitimiert akzeptierten. Bei Manipulationen würde dieses Vertrauen Schaden nehmen. Bisher hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zudem die zentralen Schritte der Abstimmungshandlung (Abstimmen an der Urne, briefliches Abstimmen) und der Ergebnisermittlung (Auszählung) nachvollziehen und überprüfen können. Diese öffentliche Überprüfbarkeit sei mit dem technisch komplexen Verfahren von E-Voting nicht mehr gegeben. Selbst wenn Quellcodes offengelegt würden, würden Personen ohne Sachkenntnis diese nicht nachvollziehen können. Mit diesen Begründungen reichten die beiden Parlamentarier jeweils eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie den vom Bund vorangetriebenen Prozess hin zu einer Etablierung des dritten Stimmkanals mindestens bremsen wollten. Grüter forderte ein Moratorium für E-Voting (Pa.Iv. 17.471) und Glättli forderte Systeme, die eine Überprüfung der Verfahren durch die Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnisse erlauben (Pa.Iv. 18.420). Beides sollte im Bundesgesetz für die politischen Rechte verankert werden.
Die SPK-NR behandelte die beiden Vorstösse gemeinsam. Mit recht knappen Mehrheiten empfahl sie, den beiden Initiativen Grüter (15 zu 10 Stimmen) bzw. Glättli (12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen) keine Folge zu geben. Das Moratorium lehnte die Kommission ab, weil dadurch die Tests in den Kantonen beendet werden müssten und damit keine neuen Erkenntnisse für die Perfektionierung des Systems gefunden werden könnten. Die Initiative Glättli fordere zwar kein Verbot, weil ihr Anliegen aber kaum umsetzbar sei – und sogar beim brieflichen Abstimmen gefragt werden könne, ob dies von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern überprüft werden könne –, komme es eben faktisch einem Verbot gleich.
Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2018 seiner Kommissionsmehrheit und lehnte – allerdings ebenfalls knapp – beide Vorstösse ab. Beide erhielten Unterstützung von 80 Ratsmitgliedern, wurden aber von 99 (Glättli) bzw. 98 (Grüter) abgelehnt. Die hohe Zahl an Enthaltungen (15 bei Glättli und 16 bei Grüter) sowie die Abweichlerinnen und Abweichler in allen Fraktionen (mit Ausnahme der BDP, die geschlossen gegen beide Initiativen stimmte) mögen ein Indiz dafür sein, dass bezüglich Nutzen und Schaden von E-Voting noch keine klaren Meinungen bestanden.
Die beiden Initianten liessen in der Folge verlauten, dass sie den E-Voting-Prozess mit einer schon früher angekündigten Volksinitiative stoppen wollen.

Moratorium für E-Voting
Dossier: Vote électronique