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  • Rytz, Regula (gp/verts, BE) NR/CN
  • Janiak, Claude (sp/ps, BL) SR/CE

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Ranglisten haben etwas Eingängiges: Mit ihrer Hilfe lassen sich vermeintliche Unterschiede fest- und darstellen. So versuchen öfters auch die Medien Parlamentarierinnen und Parlamentarier einzuordnen und zu vergleichen. 2017 präsentierte die Sonntagszeitung ein Parlamentarierrating, mit welchem der Einfluss aller Parlamentsmitglieder gemessen werden sollte, und die NZZ wartete mit ihrem jährlichen Links-Rechts-Rating auf.
Der Einfluss wurde in der Sonntagszeitung anhand der Kommissionszugehörigkeit, der in den Räten vorgebrachten Voten, der Anzahl erfolgreicher politischer Vorstösse, der Ämter im Rat und in der Partei, der Medienpräsenz und dem ausserparlamentarischen Beziehungsnetz gemessen. Zwar wies die Zeitung nicht aus, wie sie diese Elemente miteinander verknüpfte und gewichtete, die Rangliste diente ihr aber als Grundlage für immerhin drei ganze Zeitungsseiten. Laut den Berechnungen war SP-Parteipräsident Christian Levrat (FR) in den Jahren 2015–2017 der einflussreichste Parlamentarier, gefolgt von Pirmin Bischof (svp, SO) und Gerhard Pfister (cvp, ZG). Die «Flop 15» – so die Sonntagszeitung – wurden angeführt von Géraldine Marchand-Balet (cvp, VS), Hermann Hess (fdp, TG) und David Zuberbühler (svp, AR). Die Rangierungen verleiteten die Zeitung zu weiteren Analysen: So sei der Einfluss der SVP und der FDP, gemessen am Anteil Fraktionsangehöriger unter den Top 50, verglichen mit dem Rating 2014 gestiegen und der Einfluss des Kantons Zürich gesunken. Mit einem Vergleich der Rangliste hinsichtlich Medienpräsenz und dem Gesamtrang konnte die Zeitung zudem «die grössten Blender» ausmachen. Zwar häufig in den Medien, aber sonst nur wenig einflussreich waren laut dieser Berechnung etwa Tim Guldimann (sp, ZH), Andreas Glarner (svp, AG) oder Benoît Genecand (fdp, GE). Einzelne Regionalzeitungen diskutierten in der Folge «ihre» kantonalen Vertreterinnen und Vertreter. Solche Ratings seien nicht entscheidend, aber es fühle sich immer gut an, wenn man vorne sei, beurteilte Christian Levrat die Auswertung.

Wichtigste Erkenntnis der von der NZZ präsentierten Links-Rechts-Positionierung, die seit 1999 jährlich auf der Basis von in den Räten durchgeführten Abstimmungen von der Forschungsstelle Sotomo durchgeführt wird – auch in der NZZ wurde die Methode zur Messung von Links und Rechts lediglich sehr kryptisch mit den Begriffen «D-Nominate» und «Alpha-Nominate» angedeutet und dem Hinweis versehen, dass diese Methode für den amerikanischen Kongress entwickelt worden seien und die ideologische Position der Abgeordneten messe –, war die zunehmende Fraktionsdisziplin. Der Druck, auf Fraktionslinie zu stimmen, habe dazu geführt, dass es kaum noch Überlappungen in der ideologischen Positionierung zwischen den einzelnen Parteien gebe. Vor allem die CVP – sie variiert auf der Gesamtskala von -10 (links) bis +10 (rechts) zwischen 0.2 (Gerhard Pfister) und -1.7 (Barbara Schmid-Federer, ZH) – sei wesentlich geschlossener als früher, als sie noch Fraktionsmitglieder gehabt habe, die sich am rechten Rand bei der Position von (linken) FDP- und SVP-Mitgliedern befunden und am linken Rand die «rechten Ausläufer der SP» berührt hätten. Die FDP-Mitglieder, die Positionen zwischen 0.3 (Christa Markwalder, BE) und 2.4 (Bruno Pezzatti, ZG) einnahmen, sowie die SVP-Mitglieder (Jean-Pierre Grin, VD: 6.1 bis Erich Hess, BE: 10.0) lagen ziemlich weit auseinander. Der Median des gesamten Nationalrats verlief genau zwischen der CVP und der FDP. Auf der Ratslinken gab es mehr ideologische Gemeinsamkeiten: Zwar war die SP insgesamt etwas linker als die Grünen – die Werte variierten bei den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zwischen -8.2 (Chantal Galladé, ZH) und -9.9 (Silvia Schenker, BS) und bei den Grünen zwischen -9.4 (Lisa Mazzone, GE) und -7.8 (Bastien Girod, ZH) –, aber die Durchmischung war wesentlich stärker als im Block der Bürgerlichen. Die grösste Geschlossenheit wies die GLP auf, bei der sich Kathrin Bertschy (BE) und Tiana Angelina Moser (ZH) mit einem Wert von -3.0 ideologisch nur marginal von Martin Bäumle (ZH, -2.7) entfernt positionierten. Die BDP wies mehr Varianz auf: Sowohl Rosmarie Quadranti (ZH, -1.6) als auch Hans Grunder (BE, -0.2) fanden sich ideologisch leicht links der Mitte. Interessant war, dass sich die Kleinstparteien am Rand ihrer Fraktionen ansiedelten. Sowohl die Lega und das MCG bei der SVP-Fraktion, als auch die EVP bei der CVP-Fraktion wiesen im Rating ideologische Differenzen zu ihrer Fraktion auf.
Im Ständerat waren zwar die verschiedenen Parteien ebenfalls voneinander getrennt, es kam aber zwischen CVP und FDP zu Überlappungen und die Gesamtvarianz der Positionen in der kleinen Kammer war geringer. Sie reichte von Liliane Maury Pasquier (sp, GE; -8.3) bis Peter Föhn (svp, SZ; 9.8), wobei sich Letzterer am rechten Rand ziemlich alleine auf weiter Flur befand, gefolgt von Werner Hösli (svp, GL; 7.6). Bei der FDP gesellten sich Fabio Abate (TI, -0.2) und vor allem Raphaël Comte (NE; -1.6) zum Lager der CVP, das von -2.4 (Anne Seydoux-Christe, JU) bis 0 (Isidor Baumann, UR) reichte. Am rechten Rand der FDP politisierte Philipp Müller (AG, 3.4) und lag damit nahe bei Thomas Minder (SH, 4.8), der als Parteiloser der SVP-Fraktion angehört. Von der SP sassen mit Pascale Bruderer (AG, -5.2) , Claude Janiak (BL, -5.5), Hans Stöckli (BE, -5.6) und Daniel Jositsch (ZH, -5.6) vier im Vergleich zum Nationalrat ziemlich gemässigte Genossinnen und Genossen in der kleinen Kammer.

Nationalratsrating

2017 war kein gutes Jahr für die Medienlandschaft der Romandie. Insbesondere die Einstellung von L'Hebdo stellte einen tiefen Einschnitt dar. In zahlreichen Zeitungsartikeln wurde befürchtet, dass dadurch ein Tabu gebrochen worden sei und in Zukunft die Einstellung weiterer Zeitungen – häufig wurden die Probleme von Le Temps erwähnt – folgen könnte. Von nun an sei kein Pressetitel der Romandie mehr vor der Einstellung sicher, war zum Beispiel in Le Temps zu lesen. Die Zusammenlegung von Le Matin und 20 Minutes, die Verlegung der Redaktion von La Tribune de Genève nach Lausanne sowie die Gerüchte um die Einstellung der Papierversion von Le Matin steigerten die Nervosität in der Romandie zusätzlich. Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) bezeichnete die zahlreichen Entlassungen, Schliessungen und Zusammenschlüsse im Pressebereich der Romandie als Gefahr für die Meinungsbildung und das Funktionieren der Demokratie in der französischsprachigen Schweiz. Um dem entgegenzuwirken, fragte sie in einer Interpellation (Ip. 17.4086) beim Bundesrat nach, wie er die Bildung eines monolithischen Blocks in der Westschweizer Presse verhindern wolle. Dieser verwies auf die fehlende Verfassungsgrundlage, wodurch ihm, wie im Bericht „Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien“ aufgezeigt, nur indirekte Fördermöglichkeiten zur Verfügung stünden. Im Rahmen der RTVV-Revision sollten jedoch zudem Leistungen der SDA finanziell unterstützt werden, erklärte der Bundesrat weiter.
Überdies gelangten auch Regula Rytz (gp, BE) mit einem Postulat (Po. 17.3241), Adèle Thorens Goumaz mit einer einfachen Anfrage (A. 17.5007) und die Grüne Fraktion mit einer dringlichen Anfrage (A. 17.1001) an das Parlament oder den Bundesrat, um Lösungen für die Probleme der Schweizer Presse insgesamt und der Westschweizer Presse im Besonderen zu suchen.

Medienkrise in der Romandie

Mit der stillschweigenden Annahme einer Motion Janiak (sp, BL) in der Wintersession 2017 verlangte der Ständerat, dass im Rahmen der Gesamtüberprüfung der Zivilprozessordnung auch der Zugang zu den Zivilgerichten erleichtert wird. Dies soll konkret durch eine Reduzierung der Gerichtskostenvorschüsse geschehen, die heute so hoch seien, dass sie, anstatt unbegründete Klagen auszusortieren, diejenigen Personen von einer Klage abhielten, die sich den Kostenvorschuss nicht leisten könnten.

Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern (Mo. 17.3868)
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Die von der BDP in ihrer Motion geforderte Aufhebung der veralteten und diskriminierenden Beschränkungen für schwule Blutspender war in der Wintersession 2017 im Ständerat traktandiert. Nachdem die grosse Kammer im Frühjahr der Motion grünes Licht gegeben hatte, stellte die SGK des Ständerates die Ampel mindestens auf orange, als sie Ende Oktober ihrem Rat die Ablehnung der Motion empfahl. Die Kommission folgte damit dem Antrag der Regierung. Die Regelungen zur Zulassung von Spenderinnen und Spendern zur Blutabgabe zielten auf den Schutz der Patientinnen und Patienten, die eine Transfusion empfangen würden. Es seien bereits begrüssenswerte Anpassungen vorgenommen worden, indem homosexuelle Männer nicht mehr systematisch ausgeschlossen würden, erklärte die SGK-SR. Anders positionierte sich die mit Liliane Maury Pasquier (sp, GE) zwar nur aus einer Stimme bestehende Kommissionsminderheit. Ihrer Ansicht nach bestehe eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung fort, wenn die Kriterien nicht geändert würden.
Im Plenum gab es eine kurze Debatte dazu. Für die Kommission sprach ihr Präsident Graber (cvp, LU), der die Haltung vertrat, dass die Ausschlusskriterien das Risikoverhalten der Spendenden ins Zentrum stellten und nicht deren sexuelle Orientierung. Freilich war Maury Pasquier anderer Meinung: Gerade Männer, die in einer stabilen homosexuellen Beziehung lebten, würden durch die Regelung diskriminiert. Bestätigung erhielt sie von Ratskollege Janiak (sp, BL), der seit Jahren in einer eingetragenen homosexuellen Partnerschaft lebt und – er habe es versucht – von der Blutspende bis anhin ausgeschlossen wurde. Es sei „absurd”, dass spendewillige homosexuelle Männer abgelehnt würden. Ohnehin werde jede einzelne Spende getestet und es sei unwahrscheinlich, dass das alleinige Ausfüllen eines Fragebogens Risikofaktoren bei anderen Spenderinnen und Spendern ausschliesse. Bundesrat Berset erklärte in seiner Ansprache, dass der Bundesrat zwar die Ablehnung der Motion beantrage, gleichzeitig aber über eine grosse Bereitschaft verfüge, eine weitere Öffnung der Kriterien zu erzielen. Im Zentrum stehe immer die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger von Transfusionen und dort hinzielend sei eben auch die Gesetzgebung ausgerichtet. Es war dann die Gesamtabstimmung, mit der die Ampel schliesslich auf rot gestellt wurde: Das Ratsplenum entschied sich mit 22 zu 17 Stimmen gegen die Motion, mit der noch keine neue Anpassung weiterverfolgt worden wäre.
Der Entscheid sorgte für mässige mediale Resonanz, wobei jedoch allen voran der Dachverband der Schwulenorganisationen Pink Cross deutliche Worte fand. Es handle sich um eine veraltete und diskriminierende Regelung, die damit noch aufrecht erhalten bleibe. Der Bundesrat stehe in der Pflicht, hier weiter zu moderieren und bei den entscheidenden Akteuren zu intervenieren. Insofern verlangte Pink Cross auch die Streichung der Frage zur sexuellen Orientierung aus den Fragebögen im Vorfeld der Blutspende.

Blutspende. Aufhebung der veralteten und diskriminierenden Beschränkungen (Mo. 15.3401)
Dossier: Blutspende

Das Medienjahr 2017 war neben zahlreichen Zusammenschlüssen von Medienverlagen auch von Gerüchten um Alt-Bundesrat Christoph Blocher und um sein Interesse an Zeitungsverlagen geprägt. Diese Berichte wurden jeweils von grosser medialer Aufruhr begleitet, da befürchtet wurde, Blocher würde versuchen, ein SVP-nahes Medienimperium aufzubauen. So waren sich die Medien einig, dass Blocher schon länger Interesse an Zeitungskäufen habe. Bereits 2016 gab es Gerüchte, dass er eine überregionale Sonntags-Gratiszeitung plane. Während die Einen Blocher als Zeitungsnarren (WW), als „l'homme qui s'intéresse encore aux journaux“ (LT) und als „einzige[n] Schweizer Verleger, der noch in Zeitungsjournalismus investiert“ (WW), beschrieben, fürchteten sich die Anderen vor einer „Berlusconisierung“ der Schweizer Medienlandschaft. Regula Rytz (gp, BE) zum Beispiel erinnerte diesbezüglich an die Medienimperien von Rupert Murdoch und Silvio Berlusconi. Beide Personen würden ihre dominante Marktstellung ausnutzen, um politische Macht auszuüben. Aus demokratietheoretischer Sicht sei zudem nicht nur der Verlust an Titeln – siehe das Beispiel L'Hebdo –, sondern auch eine Eigentümerkonzentration problematisch, da dadurch der publizistische Einfluss der Eigentümer im Markt und in der Politik verstärkt würde. Aus einer Marktlogik würden solche Übernahmen indes Sinn machen, da sie eine Reduktion der Fixkosten erlauben würden, was auf viele Verlage angesichts der schwierigen Situation der Presse verlockend wirken könnte. Um einer Medienkonzentration aufgrund dieser Motive entgegen zu wirken, wurden auch Stimmen laut, die eine staatliche Medienförderung, zum Beispiel in Form einer staatsfernen unabhängigen Journalismusförderung, wie sie zum Beispiel Edith Graf-Litscher (sp, TG) vorschlug, forderten.

Den Anfang machten im März 2017 Gerüchte und Ankündigungen um die Basler Zeitung BaZ, die sich im Mitbesitz von Christoph Blocher befindet. Demnach habe der Basler Anwalt Martin Wagner, Rechtsvertreter der Basler Zeitung Medien, dem Ringier-Chef Marc Walder ein Kaufangebot in der Höhe von CHF 230 Mio. für die Blick-Gruppe (Blick, Sonntags-Blick, Blick am Abend und Onlineportale) unterbreitet. Hauptinvestor solle der ehemalige SVP-Nationalrat Walter Frey sein, was für die Medien ein Anzeichen dafür war, dass in Tat und Wahrheit Christoph Blocher am Kauf der Mediengruppe interessiert sein könnte. Sowohl Blocher als auch Frey verneinten zwar eine Beteiligung, dennoch gingen die Wellen in der Folge hoch. Michael Ringier und mit ihm zahlreiche Kommentatoren aus Medien und Politik befürchteten, dass der Blick nach einer allfälligen Übernahme auf einen rechtspopulistischen Kurs gebracht würde. Ringier-Chef Marc Walder bezeichnete die Blick-Gruppe in der Folge als unverkäuflich: „Egal zu welchem Preis. Egal, wer der Käufer wäre.“ Mitte März bestätigte die Ringier-Gruppe das Übernahme-Angebot durch Martin Wagner, der Frey als Hauptinvestoren genannt habe. Wagner gab später an, dass er die Blick-Gruppe zum Aufbau einer Bezahlplattform für Sport habe kaufen wollen.

Im August gab Rolf Bollmann, CEO der Basler Zeitung, bekannt, dass die BaZ Holding AG, die zu je einem Drittel Christoph Blocher, Bollmann und BaZ-Chefredaktor Markus Somm gehört, den Wochenzeitungsverlag Zehnder Regionalmedia AG und damit 25 Gratistitel mit einer Gesamtauflage von 720'756 Exemplaren übernehme. Gemäss Weltwoche machte dieser Kauf Christoph Blocher zum siebtgrössten Verleger in der Schweiz. In Lokalzeitungen sei die lokale Nachfrage nach Inseraten noch immer hoch, begründete Bollmann die Übernahme. Sogleich wurden Befürchtungen laut, der Verkauf könne in der Region politische Auswirkungen haben, zum Beispiel falls die Lokalblätter in rechte Wochenzeitungen umgewandelt würden. Bollmann und Blocher versicherten jedoch, dass in diesem Mediensegment politische Berichterstattungen nur einen geringen Stellenwert einnähmen, die Redaktionen unabhängig blieben und die Zeitungen daher nicht zu SVP-Kampfblättern umfunktioniert würden. In zahlreichen Zeitungsartikeln wurde diesbezüglich betont, dass die übernommenen Zeitungen bereits mehrheitlich stramm bürgerlich seien und sich die Ausrichtung der Gratisblätter folglich kaum ändern werde.

Im Oktober berichteten die Medien über Verhandlungen zwischen der Basler Zeitung und der Südostschweiz bezüglich eines gemeinsamen Mantelteils. So solle die bereits bestehende Zusammenarbeit der Südostschweiz mit der BaZ im Bereich Korrektur und Layout auf einer inhaltlichen Ebene vertieft werden. Dies sorgte abermals für Unruhe im Zeitungssektor, da befürchtet wurde, die BaZ hätte einen prägenden Einfluss auf einen gemeinsamen überregionalen Bund der zwei Zeitungen. Linards Udris, der stellvertretende Leiter des Fög, erklärte, dass die Situation im Kanton Graubünden besonders problematisch sei, da ausser der SRG für die Südostschweiz kaum Konkurrenz bestehe. Die SP Graubünden reichte eine Petition ein, in der sie sich um die zukünftige Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Südostschweiz sorgte. Anfang November schuf schliesslich ein Artikel in der Südostschweiz Klarheit: Darin gab die Somedia durch Verleger Hanspeter Lebrument und CEO Andrea Masüger bekannt, dass man nicht beabsichtige, die Kontrolle über die Inhalte der im Familienbesitz befindlichen Zeitung aus der Hand zu geben. Man führe jedoch Gespräche mit der BaZ bezüglich einer gemeinsamen Kooperation, wie sie für den Inlandteil und die Wochenendausgabe bereits mit der Nordwestschweiz bestehe. Bei einer solchen Zusammenarbeit würden jedoch beide Zeitungen weiterhin volle publizistische und verlegerische Unabhängigkeit geniessen. Zudem werde eine verstärkte Zusammenarbeit im technischen Bereich verfolgt, wodurch Arbeitsplätze in Chur geschaffen würden und die Zeitungsproduktion der BaZ in der Schweiz verbleibe. Dabei verteidigte die Somedia-Spitze ihren Verhandlungspartner: Die Redaktion der BaZ verfolge unter Markus Somm „eine pluralistische Linie mit breitem Meinungsspektrum“. Im Rahmen dieser Berichterstattungen bestätigte Marcel Geissbühler, Direktor des Gassmann Verlags, dass auch das Bieler Tagblatt Gespräche bezüglich eines gemeinsamen Mantelteils mit der BaZ führe. Diese seien jedoch noch nicht konkret.

Ebenfalls in einen Zusammenhang mit zukünftigen Akquisitionen setzte die Aargauer Zeitung den Umzug der BaZ Holding nach Zug sowie ihren Namenswechsel in Zeitungshaus AG. So biete sich Blocher als Gesprächspartner für alle Verleger an, „die nicht mehr willens oder in der Lage sind, ihre Blätter herauszugeben“. Die übernommenen Gratiszeitungen der Zehnder-Gruppe würden in der Folge in der Swiss Regio Media zusammengefasst, bei der bei Bedarf auch weitere Zeitungen hinzugenommen werden könnten.

Interesse von Christoph Blocher an Zeitungsverlagen

En juin 2017, le Conseil national a choisi de ne pas entrer en matière sur une initiative parlementaire Eymann (plr, BS) demandant la représentation au sein du Conseil des hautes écoles pour toutes les collectivités responsables d'une haute école. Par une modification de l'article 12 de la loi sur l'encouragement et la coordination des hautes écoles (LEHE), le député bâlois souhaitait permettre une représentation selon lui plus fidèle des collectivités déterminantes notamment dans le financement des hautes écoles et universités. Il prend l'exemple du canton de Bâle-campagne, qui malgré l'importante part de son budget allouée à l'éducation tertiaire et au nombre d'étudiants qu'il compte, ne peut siéger au Conseil des hautes écoles (CSHE). Allant dans ce sens, une motion (11.3798) du député Janiak avait été déposée en 2011 et demandait la reconnaissance du canton en tant que canton universitaire. Ces deux objets n'ont pas passé la rampe, notamment parce que la chambre basse a estimé que la répartition des représentations est une compétence avant tout cantonale et que l'université de Bâle serait surreprésentée par une répartition différente. L'initiative parlementaire Eymann a été balayée par 121 voix contre 50 avec 7 abstentions.

représentation au sein du Conseil des hautes écoles pour toutes les collectivités responsables d'une haute école

Nachdem der Ständerat die Motion Janiak (sp, BL) zur Einführung einer Kronzeugenregelung Ende 2016 angenommen hatte, befasste sich die Rechtskommission des Nationalrates mit der Thematik und führte eine sorgfältige Abwägung im Interessenkonflikt zwischen effizienter Strafverfolgung und der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien, insbesondere des Rechtsgleichheitsgebots, durch. Als klarer Vorteil einer Kronzeugenregelung nannte sie die Möglichkeit, mithilfe von Insiderwissen ganze Verbrechensstrukturen zu zerschlagen. Geständige Täter könnten eher zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden bewegt werden, wenn ihnen die Belohnung für ihre Kooperation in Form von Strafmilderung oder Straffreiheit bereits in einem frühen Verfahrensstadium zugesichert werden könnte und nicht erst nachträglich vor Gericht. Die Kehrseite dieser Medaille sei jedoch, dass dadurch ein Anreiz zu interessant klingenden Falschaussagen geboten werde, um einen möglichst guten „Deal“ mit den Strafverfolgungsbehörden zu erreichen. Wenn die Strafverfolgungsbehörde eine Strafmilderung oder Straffreiheit zuspricht, muss sich das Gericht daran halten, was das Gericht in seinem Ermessensspielraum einschränkt und eventuell sogar eine rechtsgleiche Bestrafung von vergleichbaren Sachverhalten verhindern kann. Die Mehrheit der RK-NR gewichtete die möglichen Vorteile in der Strafverfolgung jedoch höher als die Einwände und beantragte die Motion zur Annahme. Gleichzeitig reichte sie eine Kommissionsmotion (17.3264) ein mit der Forderung, die heute in Art. 260ter Ziff. 2 StGB bestehende sogenannte kleine Kronzeugenregelung auf Mitglieder terroristischer Organisationen im Sinne des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen auszudehnen. Diese mögliche Massnahme hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion ins Spiel gebracht und ausdrücklich befürwortet, während er der Einführung einer umfassenden Kronzeugenregelung skeptisch gegenübergestanden hatte. So beantragte der Bundesrat dem Nationalrat die Kommissionsmotion zur Annahme, während er und eine Minderheit der RK-NR die Motion Janiak zur Ablehnung empfahlen. In der Sommersession 2017 lehnte der Nationalrat die Motion Janiak mit 108 zu 72 Stimmen ab und nahm die Motion seiner Rechtskommission stillschweigend an.

Einführung einer Kronzeugenregelung (Mo. 16.3735 und 17.3264)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Drei Motionen der KVF-NR zur Post wurden Ende Mai 2017 vom Nationalrat zusammen behandelt: Mit einer Motion für gleich lange Spiesse im Postmarkt (17.3011) soll der Wettbewerb gestärkt werden, mit einer Motion zur Postgesetzgebung (17.3012) sollen die Erreichbarkeitsvorgaben regional angepasst und die Dienstleistungen ausgebaut werden und mit der Motion 17.3013 sollen Aufsichtsinstrumente gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen zu Wettbewerb und Aufsichtsinstrumenten und wollte die Motion zur Postgesetzgebung ablehnen. Die gleiche Empfehlung gab die GLP ab: Jürg Grossen (glp, BE) teilte die Motionen auf in „liberale Ordnungspolitik“ und „Nostalgie“ - wobei er unter letzterer die veränderten Erreichbarkeitskriterien und die ausgebauten Dienstleistungen in der Postgesetzgebungs-Motion verstand. SVP, FDP und BDP wollten alle drei Motionen annehmen und wurden von Links der Inkonsistenz bezichtigt: Man könne nicht einerseits auf den Service public pochen und andererseits mehr Wettbewerb verlangen. Wer beides mache, habe wohl von Betriebswirtschaft wenig begriffen, meinte Grünen-Nationalrätin Rytz (gp, BE). Grüne, SP und CVP wollten die Motionen betreffend die Aufsichtsinstrumente und die Postgesetzgebung annehmen, lehnten aber die Motion zur Stärkung des Wettbewerbs ab. Diese bringe nur Rosinenpickerei privater Firmen und würde durch die Schmälerung des Gewinnes der Post den Service public weiter gefährden. Mit einem Einzelantrag Reynard (sp, VS) wurde die Ablehnung der Motion 17.3011 gefordert. Der Widerstand der Fraktionen von SP, CVP und Grünen reichte nicht, der Nationalrat nahm die Motion für gleich lange Spiesse im Postmarkt mit 109 zu 78 Stimmen (1 Enthaltung) an. Die Motion zur Postgesetzgebung lehnten nur die GLP und einzelne Mitglieder der FDP ab: Sie wurde mit 172 zu 13 Stimmen (4 Enthaltungen) angenommen. Die Motion betreffend die Aufsichtsinstrumente war unbestritten und wurde ohne Widerstand gutgeheissen.

Postgesetzgebung (Mo. 17.3012)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Drei Monate nach der GPK-internen Aufarbeitung der BODLUV-Angelegenheit nahm der Bundesrat Stellung zum Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommissionen. Zwei Forderungen standen im Raum, einerseits die Wiederaufnahme der Vorevaluation durch die Firma Thales Schweiz und andererseits die Ausarbeitung eines Berichts hinsichtlich Verfahrensentscheide innerhalb der Bundesverwaltung. Die Regierung nahm die Empfehlungen zur Kenntnis, stellte aber auch klar, dass die BODLUV-Evaluation mit den gleichen Varianten nicht wieder aufgenommen werden würde, zumindest nicht „rasch”. Ausschlaggebend seien die unsicheren Kostenfolgen – dahingehend beharrte der Bundesrat darauf, dass der Sistierungsentscheid vertretbar gewesen sei. Daneben gebe es die grosse Kampfjet-Beschaffung, die Anfang 2016 wieder ins Rollen gebracht worden sei und die vorerst in einen Grundlagenbericht zur Evaluation und Beschaffung neuer Jets münden werde. Darin werde die Situation für die Boden-Luft-Abwehr ebenfalls analysiert und es werde darauf basierend entschieden, ob und wie BODLUV wieder aufgenommen werden könne. Diesen Bericht erwartete der Bundesrat im Frühjahr 2017.
Bezüglich Informationskultur und der Abwicklung von Entscheidungsprozessen hielt sich die Regierung nicht lange auf. „Regierungsmitglied[er müssen] führen und entscheiden”, liess der Bundesrat verlauten. Er sprach sich gegen technokratische Automatismen aus und stellte klar, dass der VBS-Vorsteher stets für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehe. Ob der Bundesrat tatsächlich noch einen ausführlicheren Bericht dazu erstellen lassen würde, blieb zum Zeitpunkt seiner Presseorientierung noch offen.
Die Medien goutierten die bundesrätlichen Erklärungen nicht und schrieben über ein „Ignorieren der Empfehlungen” der GPK (NZZ), von einem „Wohlfühlklima im Bundesrat” (Tages-Anzeiger) und von „kollegialer Schützenhilfe” (BZ). Die gewichtigen Vorwürfe der GPK seien quasi unter den Tisch gewischt worden. Arbeitsgruppen-Präsident Janiak (sp, BL) mutmasste in der BZ, dass das Schweigen der Regierung wohl darauf hindeute, dass die GPK „mit [ihren] Schlussfolgerungen recht” gehabt habe. Überrascht zeigte er sich darüber, dass die aufgeworfenen Kritikpunkte vom Bundesrat nicht berücksichtigt worden seien.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Im Nationalrat stiess die Motion Janiak (sp, BL) zum Verhältnis von Amtsgeheimnis und Behördenkooperation, die auf einen besseren Schutz von Angestellten in Fällen von Whistleblowing zielte, auf mehrheitliche Ablehnung. Mit 135 zu 43 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die grosse Kammer dem Antrag ihrer Kommissionsmehrheit, welche im Gegensatz zum Motionär keine Schwierigkeiten für betroffene Personen feststellte, Missstände zu melden, ohne selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu gelangen.

Mo. Janiak: Amtsgeheimnis und Behördenkooperation

Anfang 2017 äusserte sich die GPK wieder zum Rüstungsgeschäft BODLUV 2020. Anders als der externe Untersuchungsbeauftragte beurteilte die GPK den nunmehr beinahe ein Jahr zurückliegenden Sistierungsentscheid des Verteidigungsministers als nicht nachvollziehbar, sowohl sachlich, als auch politisch. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sahen das Geschäft zum Zeitpunkt der Sistierung als „auf Kurs” an und erklärten, die Evaluation der Waffensysteme sei weit fortgeschritten gewesen. Nachdem die Arbeitsgruppe der GPK diverse involvierte Personen angehört hatte, darunter Bundesrat Parmelin, Projektmitarbeitende aus dem VBS sowie auch den Rüstungschef, kam sie zum Schluss, dass Parmelin aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Reissleine gezogen habe. Scheinbar habe es beim VBS-Vorsteher einen Informationsmangel und ein Vertrauensproblem gegeben. Dass dieser damals erst seit Kurzem im Amt gewesen war, liess die GPK nicht als Entschuldigung gelten. Aus ihrer Medienmitteilung schimmerte jedoch auch Verständnis durch, da eine Sistierung gegebenenfalls im Sommer 2016 hätte angemessen sein können, nachdem mehr Parameter (insbesondere ein Typenentscheid und genauere Kostenabschätzungen) vorgelegen hätten. Insofern wurde der Entscheid im März als problematisch bezeichnet. Gut CHF 20 Mio. seien durch die bereits getätigten Arbeiten ausgegeben worden. Schliesslich forderte die GPK den Bundesrat auf, die Evaluation für BODLUV 2020 rasch wiederaufzunehmen. Darüber hinaus verlangte die GPK einen Bericht, indem aufgezeigt werden sollte, wie Departementsvorstehende künftig bei Verfahrensentscheiden vorgehen sollen, um kostspielige Entscheide zu verhindern. Mit 9 zu einer Stimme wurde der Inspektionsbericht von der GPK-SR gutgeheissen, mit 11 zu 9 Stimmen segnete ihn die GPK-NR ab.
Bundesrat Parmelin erntete daraufhin in der Presse Kritik, vor allem die bereits aufgewendeten finanziellen Mittel wurden von den Medienschaffenden kritisiert. Als „einsamen Fehlentscheid” sah der Tages-Anzeiger die Sistierung, als „Solotänzer” wurde Parmelin in der NZZ bezeichnet und der Corriere del Ticino sah in der Schelte der GPK einen „Rutenschlag auf Parmelins Finger”. Thematisiert und bisweilen kritisiert worden war jedoch auch die GPK, die es ihrer Minderheit – immerhin 10 GPK-Mitglieder lehnten den Schlussbericht ab – untersagte, ihre Meinung zu äussern. Dort gab es offenbar einen Zwist zwischen Armeegegnern und -befürwortern – einige könnten „halt nicht zwischen Evaluation und Beschaffung unterscheiden”, wurde Arbeitsgruppen-Präsident Janiak (sp, BL) in der NZZ zitiert. Parmelin, beziehungsweise der Gesamtbundesrat, wollte sich zu den Ausführungen der GPK noch nicht äussern.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Das Pressejahr 2017 war stark durch die Medienkonzentration geprägt, die sich insbesondere in der Einstellung von L’Hebdo, der Schaffung einer Mantelredaktion für alle Tamedia-Zeitungen und dem Joint Venture der AZ Medien und der NZZ-Mediengruppe zeigte. Diese Entwicklungen führten anfänglich in der Romandie und später in der ganzen Schweiz zu Diskussionen um die Frage, ob und wie der Staat Zeitungen und Magazine unterstützen solle. Unter anderem wurden dazu auf Bundesebene zahlreiche Vorstösse eingebracht. Eine Möglichkeit, die Zeitungen indirekt zu unterstützen, verfolgte Olivier Feller (fdp, VD) mit einer Ende Februar 2017 eingereichten Motion. Auslöser war die Ankündigung der Post gewesen, die Frühzustellung nur noch bei einem Aufpreis zu gewährleisten. Fellers Motion wollte nun garantieren, dass die Zeitungsausgaben auch ohne zusätzliche Kosten für die Verlage jeweils am Morgen ausgeliefert werden. Zusätzlich reichte der Motionär zwei Anfragen (A. 17.5601, A. 17.5602) und eine Interpellation (Ip. 17.3672) zur Ankündigung der Post ein. Im März 2017 lancierte die Parteipräsidentin der Grünen, Regula Rytz (gp, BE), ein Postulat zur gezielten Medienförderung. Darin bat sie den Bundesrat darum, Instrumente für eine direkte und indirekte Medienförderung aufzuzeigen. Auch Kurt Fluri (fdp, SO, Ip. 17.3729), Ada Marra (sp, VD, Ip. 17.4086), Jean-Paul Gschwind (cvp, JU, A. 17.5007) sowie Adèle Thorens Goumaz (gp, VD, A. 17.5007) erbaten vom Bundesrat mehr Informationen betreffend allgemeine Möglichkeiten zur Unterstützung der Presse. Auch zur Inhaberkonzentration machten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Sorgen. Philipp Hadorn (sp, SO) reichte eine Motion (Mo. 17.3778) zur Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Medienunternehmen ein und sein Parteikollege Jacques-André Maire (sp, NE) forderte in einem Postulat (Po. 17.3695) Kriterien für die Übernahme von bestehenden Medien. Géraldine Savary (sp, VD), ein weiteres SP-Mitglied, wollte zudem in einer Interpellation (Ip. 16.3563) vom Bundesrat wissen, ob er Massnahmen zur Aufrechterhaltung der redaktionellen Unabhängigkeit als nötig erachte. Auch die Exponenten der rechten Ratsseite sorgten sich um die Unabhängigkeit der Presse; der Grund ihrer Sorge lag aber in der staatlichen Unterstützung für die Medien: Thierry Burkart (fdp, AG) zum Beispiel erklärte, dass die Medien „Beisshemmungen“ entwickeln könnten, wenn sie staatlich finanziert würden.

Wie die Bundespolitik sie unterstützen könne, diskutierten auch die Medien selbst. Vorgeschlagen wurden zum Beispiel Konzessionen für Zeitungen, bei denen Leistungen zum Erhalt des Service public finanziell entschädigt würden. Dies sei gemäss Le Temps allerdings dann problematisch, wenn eine Zeitung einem grossen Verlagshaus wie Ringier oder Tamedia gehöre. Zahlreiche Handlungsmöglichkeiten wurden bezüglich der Konkurrenz durch die SRG diskutiert. So könnte eine Werbebeschränkung für die SRG zwar deren Konkurrenz für die Werbung in der Presse verringern, würde jedoch nicht garantieren, dass die Werbekunden auf die Zeitungen umstiegen. Positiver wurde ein Werbeverbot für die SRG nach 20 Uhr, wie es zum Beispiel in Frankreich existiert, bewertet. Zur Diskussion stellen müsse man gemäss Le Temps auch eine Steuer auf Werbeeinnahmen, wodurch man einen Teil der Gelder, die für Werbeaufträge im Ausland gesprochen werden, zurückholen könne. Bereits vom Parlament verabschiedet worden war zu diesem Zeitpunkt ein Übergang zum Shared-Content-Modell, wodurch die SRG den privaten Anbietern Inhalte zur Verfügung stellen muss.
Indirekte Hilfe für die Presse versprach man sich auch durch eine mögliche Nationalisierung der Druckereien, was zu einer Reduktion der Druckkosten führen würde. Auch grundsätzlichere Aspekte der Medienförderung wurden von den Medien besprochen: Zum Beispiel solle die Journalistenausbildung verbessert und vom Bund anerkannt werden, da bisher kein geschützter Titel für ausgebildete Journalisten existiere. Dies reiche gemäss Le Temps zwar nicht aus, um die Probleme der Medienlandschaft zu lösen, wäre aber ein guter Anfang und würde der Presselandschaft helfen, die Digitalisierung zu überleben. Notwendig sei schliesslich auch eine Unterstützung für die SDA, die sich ebenfalls in Schwierigkeiten befinde. Ein erster Schritt dazu hatte der Bundesrat bereits unternommen, indem er der SDA CHF 2 Mio. jährlich aus der Radio- und Fernsehabgabe zugesprochen hatte.

Forderungen zur Unterstützung der Presse im Jahr 2017

Die Einführung einer Kronzeugenregelung im Schweizer Strafrecht war das Ziel einer Motion Janiak (sp, BL), mit welcher sich der Ständerat im Dezember 2016 befasste. Janiak war mit dem Vorstoss dem von der Bundesanwaltschaft in ihrem Tätigkeitsbericht 2015 geäusserten Wunsch nachgekommen, der Gesetzgeber möge sich mit der Idee einer Kronzeugenregelung für die Schweiz auseinandersetzen. Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt heute für den Straftatbestand der kriminellen Organisation die sogenannte kleine Kronzeugenregelung. Dies bedeutet, dass das Gericht Mitgliedern krimineller Organisationen für ihre Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden eine Strafmilderung nach freiem Ermessen zusprechen kann. Für Personen, die durch ihre Mitwirkung in einem Strafverfahren gefährdet sind, sind ausserdem Zeugenschutzprogramme im Sinne des Bundesgesetzes über den ausserprozessualen Zeugenschutz vorgesehen. Die bestehenden Instrumente der Strafverfolgung reichten nach Ansicht des Motionärs für die wirksame Bekämpfung von mafiösen und terroristischen Organisationen aber nicht aus, was sich zuletzt auch bei den Thurgauer Mafia-Fällen gezeigt habe. Darüber hinaus sei der Dienst ÜPF auch mit dem revidierten BÜPF nur sehr eingeschränkt in der Lage, die Kommunikation von kriminellen Organisationen zu überwachen, da sich diese verschlüsselter Kommunikationsmittel bedienten, die so sicher seien, dass selbst der Anbieter die übermittelten Informationen nicht entschlüsseln könne. Der Kronzeuge habe als Insider jedoch das notwendige Wissen, um solche intransparenten Strukturen aufzubrechen, und sei daher ein unabdingbares Mittel zur Bekämpfung krimineller und terroristischer Organisationen, argumentierte der Motionär. Sein Parteikollege Daniel Jositsch (sp, ZH) betonte hingegen die Fehleranfälligkeit von Kronzeugenaussagen und äusserte rechtsstaatliche Bedenken. In der offenen Formulierung der Motion – sie schlägt keine konkreten Massnahmen vor – sah die Ständekammer jedoch auch eine Chance, die Vorteile und Probleme einer solchen Regelung eingehend zu diskutieren. Aus diesem Grund nahm sie die Motion entgegen der bundesrätlichen Empfehlung mit 23 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Einführung einer Kronzeugenregelung (Mo. 16.3735 und 17.3264)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Im Juni 2016 kam der Bundesrat der Aufforderung der beiden Kammern nach und legte eine Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vor. Die Regierung unterbreitete zwei Vorlagen: Mit einer Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) soll eine Berufungskammer am Bundesstrafgericht eingerichtet werden. Damit soll ermöglicht werden, dass Urteile von Vorinstanzen auch inhaltlich (tatsächlich) und nicht nur rechtlich überprüft werden können. Zudem werden mit der ersten Vorlage auch Vizepräsidien für alle Kammern des Bundesstrafgerichtes eingeführt – eine Forderung, die auf eine 2012 überwiesene parlamentarische Initiative (12.426) zurückging. Die zweite Vorlage umfasste Änderungen von Verordnungen, mit denen das StBOG umgesetzt und die erste Vorlage adaptiert werden soll. Damit folgte die Regierung dem Anliegen der Räte und insbesondere dem Vorschlag der Präsidien von Bundesstraf- und Bundesgericht. In der ständerätlichen Debatte hob Bundesrätin Simonetta Sommaruga hervor, dass mit der Vorlage das gleiche Rechtsmittelsystem geschaffen werde, wie es in den Kantonen bereits vorherrsche. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter hiessen die beiden Vorlagen denn auch einstimmig und ohne Enthaltungen gut. Der ursprüngliche Entwurf sowie die für die Gesetzesänderung verantwortliche Motion Janiak (sp, BL) (10.3138) wurden gleichzeitig abgeschrieben.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

Im Sommer 2016 reichte Regula Rytz (gp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie das Vereinsrecht so anpassen wollte, dass Verbände mit hohen Umsätzen und Vermögen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, nicht mehr als Vereine gelten können. Rytz zielte mit ihrem Vorstoss insbesondere auf internationale Sportgrossverbände mit Sitz in der Schweiz ab, wie zum Beispiel die UEFA, das IOC oder die FIFA. Die FIFA etwa machte gemäss Rytz zwischen 2011 und 2015 einen Umsatz von CHF 5.718 Mrd., wovon 52 Prozent in die Durchführung der Weltmeisterschaft 2014 investiert wurden, was gemäss der Initiantin als wirtschaftliches Projekt eingestuft werden solle. Nur 20 Prozent des Umsatzes sei in Entwicklungsprojekte geflossen, was gemäss Statuten der Hauptzweck der FIFA sei. Diese wirtschaftliche Ausrichtung der FIFA und anderer Grossverbände verstosse gegen das im ZGB geregelte Vereinsrecht. Deshalb forderte Rytz, dass grosse Verbände mit hohen Umsätzen und mehrheitlich wirtschaftlichem Zweck nicht mehr als Vereine gemäss ZGB konstituiert werden dürfen oder aber dass sie innerhalb des Vereinsrechts einer Spezialgesetzgebung unterstehen sollten, gemäss der sie höher besteuert werden könnten.

Im Juni 2017 wurde die Initiative von der RK-NR geprüft. Die Kommission empfahl mit 17 zu 6 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Das Hauptproblem von grossen Sportverbänden sei die Korruption und dagegen sei nicht einfacher vorzugehen, wenn die Rechtsform der Organisation geändert werde: Die bestehenden Vorschriften betreffend Buchführung und Rechnungslegung seien für Vereine praktisch die gleichen wie für Aktiengesellschaften. Stattdessen sollten bereits bestehende Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser ausgeschöpft werden. Zudem sah die Kommission eine rechtliche Abgrenzungsschwierigkeit im Begriff «Grossverbände». So würden viele umsatzstarke Berufsverbände ebenfalls unter die neue Norm fallen, obwohl Rytz' Initiative nicht auf diese abziele. Daraufhin zog Rytz ihren Vorstoss zurück.

Verbandsrecht für Verbände mit hohen Umsätzen und wirtschaftlichem Zweck reformieren

Kurz nach der Abstimmung zur "Milchkuh-Initiative", die wie ein Damokles-Schwert über dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) gehangen hatte und überraschend deutlich abgelehnt worden war, nahm der Nationalrat als Zweitrat die Debatte über den NAF auf. Die KVF-NR beantragte dem Rat Eintreten auf die Entwürfe 1, 3 und 4, aber Nichteintreten auf den Entwurf 2, dem Bundesgesetz zum NAF. Der Nichteintretensantrag folgte automatisch aus der Ablehnung in der Kommissionsabstimmung: Kommissionsmitglieder von rechts lehnten den Entwurf wegen der enthaltenen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags ab und Kommissionsmitglieder von links stimmten wegen den zu hohen Kosten für die Bundeskasse gegen den Entwurf. Eine Minderheit Burkart (fdp, AG) verlangte Eintreten auf Entwurf 2 und eine Minderheit Rytz (gp, BE) wollte die Vorlagen 1 bis 4 mit dem Auftrag, vor der Beratung des NAF eine Gesamtschau der Verkehrsentwicklung bis 2040 unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger und -mittel vorzulegen, an den Bundesrat zurückweisen. Der Antrag Burkart wurde einstimmig angenommen, der Antrag Rytz mit 141 gegen 51 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt. In der folgenden Debatte zum Bundesbeschluss über die Schaffung des NAF wurden Anträge aus allen Richtungen abgelehnt: Erfolglos verlangte Jürg Grossen (glp, BE) mit seinen Anträgen zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen, dass die Abgabe sich an der Leistung orientiere und dass eine bestimmte Marktdurchdringung durch die E-Mobilität gegeben sein müsse, bevor die Abgabe in Kraft trete. Die Anträge von Evi Allemann (sp, BE), welche die Schonung der Bundeskasse beabsichtigten, wurden ebenso abgelehnt wie die Anträge von Ulrich Giezendanner (svp, AG) oder Walter Wobmann (svp, SO). Die Annahme der Mehrheitsanträge führte dazu, dass in der umstrittenen Frage der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags die Erhöhung um 4 Rappen gemäss Ständerat angenommen wurde, bei der Zweckbindung der Mineralölsteuererträge aber eine Differenz zum Ständerat geschaffen wurde: Hatte dieser eine Zweckbindung von "maximal" 60% nach zwei Jahren beschlossen, so entschied der Nationalrat für "fix" 60% sofort bei Inkrafttreten. Weiter beschloss die grosse Kammer, dass der Strassenfonds bei grösseren Sparprogrammen des Bundes nicht angetastet wird. Der Rat verwehrte dem Bundesrat zudem die Kompetenz zur Anpassung der Benzinsteuer an die Teuerung. Dem Entwurf 1 wurde schliesslich mit 132 zu 62 Stimmen zugestimmt und die weiteren Entwürfe wurden ebenfalls deutlich angenommen. Aussergewöhnlich war das Abstimmungsresultat zum Netzbeschluss (Entwurf 3): 150 Ja-Stimmen standen 43 Enthaltungen aus den Reihen von SP und Grünen gegenüber.
Im Rahmen der Debatte zum NAF wurden zwei weitere Geschäfte behandelt: Zum Einen die Motion der KVF-SR 16.3009, welche vom Bundesrat bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung einer E-Vignette verlangt, zum Anderen eine Motion der KVF-NR 16.3349, welche ein Reporting über die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Netzbeschluss-Strecken verlangt. Die Motion zur E-Vignette war schon im März im Ständerat angenommen worden und fand auch im Nationalrat eine Mehrheit, obschon Befürchtungen um eine Verletzung der Privatsphäre geäussert wurden. Die Motion zum Reporting über die Kosten der Netzbeschluss-Strecken war im Zusammenhang mit dem NAF insofern wichtig, als zwischen den Kantonen und dem ASTRA Uneinigkeit über die Kosten bestand und diese Kosten, sollte der Netzbeschluss im NAF integriert sein, auch im Rahmen des NAF gedeckt werden sollten. Das ASTRA sah Kosten in der Höhe von CHF 105 Mio. auf die Bundeskasse zu kommen, die Kantone gingen jedoch von Kosten von nur CHF 35 Mio. aus. Mit dem Reporting sollten die effektiven Kosten bestimmt werden. Im Nationalrat wurde die Motion angenommen.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Mit der Annahme einer Motion Janiak (sp, BL) fordert der Ständerat den Bundesrat auf, eine Ergänzung in Art. 320 StGB zum Verhältnis zwischen Amtsgeheimnis und Behördenkooperation anzubringen. Die Rechtfertigungsgründe beim Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung sollen dahingehend erweitert werden, dass die Offenbarung eines Geheimnisses im Rahmen der Behördenkooperation auch dann gerechtfertigt ist, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Weitergabe der betreffenden Information von einer Behörde zur anderen besteht. Bis heute stellt in diesem Fall nur die schriftliche Einwilligung der vorgesetzten Behörde einen Rechtfertigungsgrund dar. Obwohl der Bundesrat die Ansicht vertritt, dass diese Thematik im geltenden Recht bereits „sachgemäss und auch im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit“ geregelt sei und die Motion damit zur Ablehnung empfahl, sprach sich die Ständekammer in der Sommersession 2016 mit 30 zu 9 Stimmen für das Anliegen aus.

Mo. Janiak: Amtsgeheimnis und Behördenkooperation

Eine parlamentarische Initiative Gilli (gp, SG), übernommen durch Nationalrätin Rytz (gp, BE), strebte eine Reform der Prämienverbilligung an. Der Beitrag eines jeden Kantons soll mindestens dem Bundesbeitrag für diesen Kanton entsprechen, mit einer Senkungsmöglichkeit um 10% für Kantone mit günstigen Prämien, so die Forderung. In der Begründung war zu lesen, in den vergangenen zwei Jahren hätten zehn Kantone ihre Prämienverbilligungen gekürzt, wovon primär der untere Mittelstand betroffen sei. Das Korrektiv, das die individuellen Prämienverbilligungen zum System der Kopfprämien in der Krankenversicherung bilden, funktioniere so immer schlechter. Im Nationalrat stiess die Forderung auf eine gewisse Resonanz, die jedoch nicht ausreichte. SP, Grüne und eine Mehrheit der CVP stimmten dafür, der Rest der Fraktionen auf Antrag der Kommissionsmehrheit dagegen, was ein Stimmenverhältnis von 111 zu 77 bei 2 Enthaltungen gegen das Anliegen ergab. Der Kommissionssprecher hatte erklärt, die Kommissionsmehrheit wolle nicht zum System zurückkehren, das vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) gegolten hatte. Die Kantone müssten selbst darüber entscheiden können, wie sie ihre Mittel einteilen.

Reform der Prämienverbilligung (Pa.Iv. 15.417)
Dossier: Prämienverbilligung

Nachdem die Erneuerung der Luftabwehr im Rahmen von BODLUV 2020 zunächst ordentlich angelaufen war, wendete sich das Blatt im Frühjahr 2016. Aufgrund vermehrter Kritik am Rüstungsgeschäft zog der neue Verteidigungsminister Guy Parmelin die Notbremse und legte alle Arbeiten auf Eis. Es war ein zunächst überraschender Entscheid des VBS-Vorstehers, denn gemäss offizieller Begründung wollte man vorerst nur eine adäquate Gesamtübersicht der Luftverteidigung erstellen lassen. Doch es steckte mehr dahinter. Tatsächlich dürfte die grosse Kritik an den ins Auge gefassten Luftraketen-Systemen zum drastischen Schritt geführt haben. In diversen Medienberichten war zu lesen, dass die Systeme die geforderten Kriterien gar nicht erfüllten. Bereits im Januar war aus Kreisen der Gruppe Giardino zu vernehmen gewesen, dass die favorisierten Lenkwaffentypen den Anforderungen bezüglich Flughöhe, Reichweite und Allwettertauglichkeit nicht genügten. Damit nicht genug: Bald stellte sich heraus, dass die in die engere Auswahl gekommenen Systeme zum Teil noch nicht praxiserprobt waren. Die Schweiz solle sich hüten, in Rüstungsgeschäften „die Welt neu erfinden zu wollen”, betonte Adrian Amstutz (svp, BE). Seit dem Gripen-Nein stelle eine fehlende Praxiserprobung bei Beschaffungsvorhaben eine Hypothek dar.
Später erweiterte Nationalrat Walter Müller (fdp, SG) die Kritik an der Beschaffung um die Sorgen bezüglich Finanzierbarkeit und effektivem Nutzen der neuen Waffen. Müller verwies in seiner Warnung auch auf den anstehenden Kauf neuer Kampfflugzeuge: Es solle nicht zu viel in Flugabwehr investiert werden, um genügend Mittel für Jets frei halten zu können. Auch durch die SVP, namentlich durch Adrian Amstutz, wurde Unmut bezüglich dieser Beschaffung geäussert. Erschwerend kam hinzu, dass auch die Aufrüstung der Duro-Lastwagen vermehrt Misstöne hervorrief.
Nachdem Parmelin die Arbeiten vorerst gestoppte hatte, musste auch er sich Kritik anhören, weil er bereits früher von Ungereimtheiten gewusst haben soll. Umstritten war zudem, dass sich nicht armasuisse selbst um die Beschaffung kümmerte, sondern ein weiteres Unternehmen hinzugezogen worden war. Verwaltungsseitig verteidigte man diesen Schritt mit personellen Engpässen. Brisant war die Sache, weil die mit dem Auftrag betraute Firma Thales Suisse ein Tochterunternehmen der in Frankreich domizilierten Thales Group ist, die ihrerseits Radarkomponenten herstellt, die auch in einem der Lenkwaffensysteme für die Schweizer Armee hätten verbaut werden sollen.

Der Marschhalt aufgrund der Sistierung im März 2016 weitete sich weiter aus, als man sich im Bundeshaus dafür entschied, den Generalunternehmervertrag mit Thales Suisse SA zu kündigen. Ende April gab das VBS bekannt, dass sich Thales nicht weiter an der Beschaffungsvorbereitung für BODLUV beteilige. Mit diesem Schritt schien eine rasche Abwicklung der BODLUV-Beschaffung nicht mehr wahrscheinlich. Mittel- bis langfristig wolle man das Projekt wieder aufnehmen, hiess es in der VBS-Medienmitteilung; eine Floskel, welche die Journalisten als „nach 2020” interpretierten. Ende Mai zeichnete sich dann auch tatsächlich ab, dass eine BODLUV-Beschaffung im Rüstungsprogramm 2017 nicht mehr plausibel sein würde. Stattdessen musste sich das VBS bemühen, die für die BODLUV eingesetzten Ressourcen frei zu halten. Es ging um CHF 700 Mio., die für BODLUV reserviert worden waren, jedoch vorerst keine Verwendung fanden. Die SiK des Ständerates forderte inzwischen auch, dass das VBS das vom Parlament genehmigte Armee-Budget von CHF 5 Mia. pro Jahr auch wirklich einhalte. Weil schon beim nicht erfolgten Gripen-Kauf sogleich nach einer alternativen Verwendung des frei gewordenen Etats gerufen worden war, wollte die Kommission dafür sorgen, dass die vorgesehenen Ausgaben anderweitig für Armeezwecke genutzt werden konnten.

Auch im Palament zeigte sich eine gewisse Unruhe bezüglich BODLUV. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) wollte in einer Anfrage (16.1012) vom Bundesrat wissen, was es mit der Sistierung auf sich habe. Er fürchtete gar, dass „Kreise mit anderer Agenda mit teils illegalen Mitteln Beschaffungsprojekt[e] zum Scheitern” bringen würden. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auch auf die eingeleitete Administrativuntersuchung, von der weitere Erkenntnisse erwartet würden. Im Mai 2016 gaben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerats bekannt, dass sie eine Inspektion des Sistierungsentscheids einleiteten. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Ständerat Janiak (sp, BL) operierte. Der Antrag auf diese innerparlamentarische Untersuchung stammte von Nationalrätin Fiala (fdp, ZH), die selber auch in der Arbeitsgruppe beteiligt war. Auslöser war die kritische Medienberichterstattung zum Beschaffungsprojekt. Es sollte geprüft werden, ob der Sistierungsentscheid zweckmässig war.

Bodluv2020
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes

Die vom Ständerat 2015 angenommene Motion Janiak (sp, BL) zur LSVA-Rückerstattungsberechtigung grenznaher ausländischer Terminals des kombinierten Verkehrs wurde 2016 im Nationalrat debattiert. Die KVF-NR kam im Vorfeld der Ratsdebatte zum Schluss, die von der Motion geforderte Ausschliessung grenznaher ausländischer Umladeterminals von der LSVA-Rückerstattung behindere den Wettbewerb und verunsichere die Branche. Die Kommissionsmehrheit beantragte deshalb die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit Rytz (gp, BE) stimmte dem Motionär hingegen zu. Mit 118 gegen 68 Stimmen (keine Enthaltungen) lehnte die grosse Kammer die Motion nach angeregter Diskussion ab.

Grenznahe ausländische Umlade-Terminals von der LSVA-Rückerstattungsberechtigung ausnehmen (Mo. 15.3627)

Als Reaktion auf den Verlagerungsbericht 2013 reichte die FDP-Fraktion im März 2014 ein Postulat ein, mit welchem der Bundesrat mit der Prüfung eines neuen, realistischen Verlagerungsziels gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) beauftragt wird. Im Juni 2014 wurde das Postulat bekämpft, im März 2016 stimmte der Nationalrat schliesslich zu. Die Debatte wurde nur drei Tage nach dem Urnengang zur Sanierung des Gotthardstrassentunnels geführt, was die ohnehin emotionale Debatte zusätzlich erhitzte. So wurde den Verfechtern eines neuen Verlagerungsziels vorgeworfen, sie hätten im gerade zu Ende gegangenen Abstimmungskampf für die zweite Röhre stets betont, dass die Verlagerungspolitik nicht in Frage gestellt werde. Mit dem so kurz nach der Abstimmung erfolgenden Infragestellen des Verlagerungsziels entstehe der Eindruck, die FDP hätte im Abstimmungskampf mit falschen Karten gespielt. Diese Vorwürfe, vorgebracht von Nationalrätin Rytz (gp, BE) und Nationalrat Bäumle (glp, ZH), konterte der Sprecher der FDP-Fraktion Fluri (fdp, SO) damit, dass es seit Jahren unbestritten sei, dass das Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Lastwagen pro Jahr bis 2018 nicht zu erreichen sei. Ein Rechtsstaat werde unglaubwürdig, wenn er in Gesetzen an unrealisierbaren Forderungen festhalte, so Fluri. Während es den Befürwortern des Postulats darum ging, die Verlagerungspolitik mit einem erreichbaren Ziel zu versehen, forderten die ablehnenden Stimmen, das geltende Gesetz müsse halt konsequenter umgesetzt werden. Das Postulat wurde schliesslich denkbar knapp angenommen: Mit 91 (Fraktionen von SVP und FDP) zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

Festlegung eines realistischen Verlagerungsziels (Mo. 14.3037)
Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene

Bei den Ständeratswahlen im Kanton Basel-Landschaft trat Sozialdemokrat Claude Janiak an, sein Mandat zu verteidigen. Wie schon bei den letzten und vorletzten Wahlen waren die bürgerlichen Parteien darauf erpicht, den Sitz wieder in ihre Reihen zurückzuholen. Mit dem Präsidenten der Basellandschaftlichen Wirtschaftskammer Christoph Buser (FDP) präsentierten sie einen aussichtsreichen und bekannten Kandidaten. Im Gegensatz zu den Nationalratswahlen im Kanton demonstrierten die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP Einheit, wenn es um die Unterstützung des freisinnigen Kandidaten ging. Als selbsternannte Alternative in der Mitte brachten die Grünliberalen mit dem abtretenden Landrat Hans Furer einen weiteren Anwärter ins Rennen. Diesem wurden zwar keine reellen Chancen eingeräumt, aber es gab durchaus Diskussionen über allfällige Stimmverluste zulasten der beiden aussichtsreichen Kandidaten. Für eine Weile wurde auch über eine Kandidatur von Esther Maag spekuliert, welche zu den neu gegründeten Grünen-Unabhängigen übergelaufen war. Sie entschied sich schliesslich, nicht anzutreten, was aus linker Perspektive mehr als sinnvoll erschien, da eine Kandidatur wohl einzig dem bisherigen Claude Janiak geschadet hätte.

Für erste Aufregung im Wahlkampf sorgte ausgerechnet der Direktor der Handelskammer, Franz Saladin, nachdem er sich im Februar – notabene nach dem bürgerlichen Sieg bei den kantonalen Wahlen – dem SP-Ständerat Janiak gegenüber positiv und wohlwollend äusserte. Offiziell „korrigiert“ wurde die Haltung schliesslich im Juni, als die Handelskammer sich für die Unterstützung aller bürgerlichen National- und Ständeratskandidierenden aussprach. Christoph Buser sorgte im Allgemeinen aber eher für Optimismus im eigenen Lager. Er galt als gut vernetzt und mit seinen 44 Jahren verglichen mit seinem 67-jährigen Gegenüber als glaubwürdige Kraft für „frischen Wind“. Der gemässigt politisierende Amtsinhaber Claude Janiak konnte jedoch ohne Zweifel auf einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung zählen, hatte er doch bei früheren Wahlen schon bewiesen, dass er weit ins bürgerliche Lager Stimmen holen kann. Dies zeigte sich auch daran, dass selbst die BDP-Delegierten sich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den SP-Kandidaten aussprachen. Christoph Buser musste seinerseits gegen das Image ankämpfen, zu stark mit der überaus mächtigen Institution Handelskammer verbandelt zu sein. Hierbei half mit Sicherheit nicht, dass die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) – welche von der Handelskammer mitbegründet wurde – Ende September in einen Skandal um angeblich falsch gemeldete Löhne geriet.

Mit einem deutlichen Resultat schaffte es der Sozialdemokrat Claude Janiak bereits im ersten Wahlgang, sein Mandat zu verteidigen. Auf ihn entfielen insgesamt 42‘450 Stimmen, womit er die Hürde des absoluten Mehrs (40‘559 Stimmen) knapp übertraf. FDP-Kandidat Christop Buser musste sich mit 31‘317 Stimmen und einem beträchtlichen Abstand auf seinen Konkurrenten geschlagen gegeben. Als unbedeutend für den Wahlausgang erwies sich die Kandidatur des GLP-Landrats Hans Furer, welcher nur gerade 2‘056 Stimmen auf sich vereinen konnte. Nach der dritten erfolgreichen Wahl Janiaks und der mühelosen Wiederwahl von Anita Fetz im städtischen Bruderkanton, scheint sich der Trend zu festigen, dass die Bürgerlichen sich an den Basler Stöckli-Sitzen die Zähne ausbeissen.

Kanton Basel-Landschaft -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Mit einer im Juni 2015 eingereichten Motion verlangte Ständerat Janiak (sp, BL), dass alle grenznahen ausländischen Umlade-Terminals des kombinierten Verkehrs von der LSVA-Rückerstattungsberechtigung auszuschliessen seien. Hintergrund dieser Forderung ist eine seit dem 1. Januar 2008 gültige Weisung der Eidgenössischen Zollverwaltung, welche Fahrten ab dem Terminal der Deutschen Umschlaggesellschaft Schiene-Strasse (Duss) in Weil am Rhein eine LSVA-Rückerstattungsberechtigung zugesteht. Diese Weisung unterlaufe – so die Begründung des Motionärs – die erwünschte Verkehrsverlagerung, indem Strassentransporte finanziell begünstigt würden. Der Bundesrat stimmte dem Anliegen zu und beantragte die Annahme der Motion. Der Ständerat folgte diesem Antrag im September 2015 diskussionslos.

Grenznahe ausländische Umlade-Terminals von der LSVA-Rückerstattungsberechtigung ausnehmen (Mo. 15.3627)

Nach den Anschlägen in Paris haben die Schweizer Muslime ihre Forderung nach der Anerkennung des Islams als Landeskirche erneut aufgegriffen. Ihr designiertes Ziel hierbei sei es, Muslime besser in die hiesige Gesellschaft integrieren zu können und zugleich aufkommenden Radikalisierungstendenzen Einhalt bieten zu können. Erste Gesuche hierfür seien bereits in Vorbereitung und würden zunächst im Pilotkanton Basel-Stadt und zu einem späteren Zeitpunkt dann auch in der Waadt eingereicht. Für den Vorstoss verantwortlich zeigen sich die beiden nationalen Muslim-Verbände KIOS und FIDS. Die Organisationen erarbeiten zur Zeit gemeinsam ein Musterstatut für islamische Gesellschaften, welches den kantonalen Verfassungen entspreche, um somit eine solide Grundlage für das staatliche Akzeptanzsiegel zu schaffen. Das Gesuch selbst soll sodann von offiziellen Muslimvertreterinnen und -vertretern, welche mittels Testwahlen von Basler Muslimen bestimmt werden, an offizieller Stelle eingereicht werden. Farhad Afshar, Präsident der KIOS, betonte, dass den Frauen für die Wahlen das gleiche aktive und passive Wahlrecht zugesprochen werde wie den Männern. Zudem soll zur Offenlegung der geforderten demokratischen Organisation und Transparenz eine unabhängige Rekurskommission geschaffen werden. Somit greift das Musterstatut relevante Eckpfeiler des juristischen Gutachtens auf, welches im Jahr zuvor an der Universität Luzern in Auftrag gegeben worden war. Dass nebst dem Kanton Basel-Stadt auch die Waadt in den Fokus der beiden Verbände gerückt war, kam nicht von ungefähr: Im November des vergangenen Jahres hatte der Waadtländer Staatsrat Anpassungen im Reglement für die Anerkennung weiterer, auch nicht christlicher Religionsgemeinschaften vorgenommen. Beide Muslimverbände erhoffen sich durch den Vorstoss zunächst die "kleine Anerkennung" – welche in Basel schon länger möglich ist – zu erlangen, um danach die volle staatliche Anerkennung zu erreichen. Der Kirchenstatus würde es der Gemeinschaft ermöglichen, eine adäquate islamisch-religiöse Infrastruktur aufzugleisen und hätte zugleich auch eine starke Signalwirkung an die anderen Kantone.
In der Schweizer Parteienlandschaft sind aber nicht alle von diesem Vorstoss angetan. Die SVP-Spitze beispielsweise stellte zwar klar, dass sie die Kultusfreiheit zu keinem Zeitpunkt in Frage stelle, die Anerkennung des Islams als integralen Bestandteil der Landeskirche jedoch explizit ablehne. Mit einer verfassungsrechtlichen Anerkennung seien diverse Privilegien verbunden, deren Fürsprache aber – zur Wahrung des religiösen Friedens – der Mitsprache der kantonalen Bürger bedürfe. Zudem seien die Muslime in keiner Organisation zusammengefasst, welche alle Glaubensangehörigen vertrete. Christoph Neuhaus (BE, svp), Berner Kirchendirektor und Regierungsrat, schlägt als eine mögliche Alternative zur staatlichen Anerkennung eine Anerkennung der muslimischen Gemeinschaften als gemeinnützige Vereine vor. Dadurch könne man die nötige Transparenz schaffen und hätte noch einen gewissen Einfluss auf die Vereinstätigkeit. Christian Levrat (sp, FR) betrachtet die Diskussion jedoch aus einer ganz anderen Perspektive: Die SVP schüre mit ihrer Haltung lediglich den Hass gegen die Muslime und würde sich somit zugleich auch gegen jegliche Integrationsmassnahmen wehren. Die Schweiz müsse aber viel entschiedener gegen die Islamophobie vorgehen und sich vermehrt für die Integration einsetzen, wobei genau diese Anerkennung als eine passende Massnahme zu verstehen sei. Dieser Meinung schloss sich auch Regula Rytz (gp, BE) an und betonte, dass durch eine solche Anerkennung zugleich auch die Rechte und Pflichten klar geregelt werden könnten. Christophe Darbellay (cvp, VS) hielt sich indes etwas mehr zurück: Zur Religionsfreiheit gebe es definitiv ein Ja, nicht aber zur Anerkennung, schliesslich sei die Schweiz ein christlich-abendländisch geprägtes Land und, wie Erfahrungen mit anderen Glaubensgemeinschaften zeigten, sei eine staatliche Anerkennung für eine gelungene Integration nicht vonnöten. Philipp Müller (fdp, AG) hingegen stellte klar, dass die staatliche Anerkennung den Kantonen obliege, wobei für ihn persönlich die kulturelle Verwurzelung einer Glaubensgemeinschaft innerhalb eines Kantons im Fokus stehe. Zudem verwies er auf die viel diskutierte Trennung von Staat und Kirche, welche zwischenzeitlich sogar Anklang in der Kirche selbst finde.
So befindet selbst der Churer Generalvikar Martin Grichting, dass das heutige System nicht mehr mit der Religionsvielfalt in der Schweiz vereinbar sei. Anstelle der Volkskirche könne er sich eine kleinere Glaubensgemeinschaft mit einer treuen Gefolgschaft vorstellen. Gerade in der heutigen Zeit, in der so viele Personen aus der Kirche austreten würden und sehr wahrscheinlich irgendwann mehr als die Hälfte der Steuerzahlenden konfessionslos sein werde, stelle sich unweigerlich die Frage nach der Legitimationsgrundlage für die staatlich unterstützte Erhebung der Kirchensteuer – in diesem Sinne hätten die Landeskirchen also ausgedient.

Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften

Das geldpolitische Jahr 2015 begann mit einem regelrechten Paukenschlag. Am 15. Januar gab der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Thomas Jordan, die sofortige Aufhebung des seit 2011 bestehenden Euro-Mindestkurses von CHF 1.20 bekannt. Begründet wurde dieser Schritt vor allem mit der divergierenden wirtschaftlichen und geldpolitischen Entwicklung in den beiden grossen Währungsräumen, der EU und den USA. Während sich in den Vereinigten Staaten eine allmähliche Erholung und eine Straffung der Geldpolitik abzeichnete, wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) eine weitere Lockerung ihrer Geldpolitik durch ein Ankaufsprogramm von Staatsanleihen erwartet. Diese Massnahme der EZB hätte den Euro gegenüber dem Franken weiter abgeschwächt und die SNB gezwungen, zusätzlich erhebliche Interventionen am Devisenmarkt zu tätigen. Einige Experten interpretierten den Entscheid der SNB-Spitze deshalb auch dahingehend, dass die SNB nicht mehr bereit gewesen sei, eine neuerliche Ausweitung der Bilanz und damit grössere Risiken in Kauf zu nehmen. Parallel zur Aufhebung des Euro-Mindestkurses gab die Nationalbank bekannt, die im Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen auf den Giroguthaben der Banken per 22. Januar um 0,5% auf -0,75% zu senken. Sie wollte damit Anlagen in Schweizer Franken unattraktiver gestalten, um eine übermässige Aufwertung des Frankens zu verhindern. Zudem behielt sich die SNB ausdrücklich die Möglichkeit vor, weiterhin am Devisenmarkt einzugreifen, sollte dies aus ihrer Sicht notwendig sein.
Die Reaktionen auf den Entscheid der SNB fielen heftig aus, sowohl von Seiten der Finanzmärke als auch von Seiten der Politik. Während die Linke die Nationalbank vornehmlich kritisierte, zeigten die Bürgerlichen mehr Verständnis für die SNB und zollten ihr teilweise, zum Beispiel in der Person von Nationalrat Matter (svp, ZH), gar Respekt für ihren "mutigen Entscheid". Auch der Bundesrat zeigte sich überrascht von der Entscheidung der SNB. Wirtschaftsminister Schneider-Ammann anerkannte die zusätzlichen Schwierigkeiten, die den Unternehmen durch den Wegfall der Kursuntergrenze erwachsen würden, warnte aber gleichzeitig davor, in Alarmismus zu verfallen. Umso wichtiger sei es nun, den Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen in anderen Bereichen (Beziehung zu Europa, Steuern, flexibler Arbeitsmarkt) Unterstützung und Planungssicherheit zu bieten.
Mit seinem Appell stiess der Bundesrat bei den Parteien jedoch auf taube Ohren. Sowohl das linke wie auch das rechte Lager wartete mit eigenen Rezepten auf, wie der Situation nach Aufhebung des Euromindestkurses zu begegnen sei. Nationalrätin Rytz (gp, BE) äusserste sich dahingehend, dass ein Eingriff des Staates in Form von vermehrten Investitionen in die Infrastruktur, von der konsequenten Umsetzung der Energiewende und von neuen Regeln im Finanzmarktbereich angezeigt sei; ihre Ratskollegin Leutenegger Oberholzer verlangte, mit einer dringlichen Revision des Kartellrechts einem übermässigen Einkaufstourismus entgegenzuwirken und einen Staatsfonds zu äufnen. Die bürgerliche Seite vermochte diesen Vorschlägen nichts abzugewinnen. Sie negierte die Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs deutlich und verwies, ähnlich wie der Bundesrat, auf die Wichtigkeit von wirtschaftlich guten Rahmenbedingungen, gewährleistet durch Ausbau des Freihandels, durch Bewahrung der bilateralen Beziehungen zur EU und durch steuerliche Entlastungen. Der Versuch, aus den Folgen der Aufgabe der Kursuntergrenze durch die SNB Profit zu schlagen und die Politik im eigenen Sinne zu beeinflussen, manifestierte sich auch in der grossen Anzahl im Laufe des Jahres eingereichter parlamentarischer Vorstösse, die die Problematik der Frankenstärke in der einen oder anderen Weise aufgriffen.

Aufhebung des seit 2011 bestehenden Euro-Mindestkurses
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011